1869 / 35 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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In das Genossenschaftsregister des hiesigen Königlichen Handels- 66 wurde heute unter Nr. 3 eingetragen die Genossenschaft unter

er Firma:

d Konsumverein von Eschweiler⸗Aue,

eingetragene Genossenschaft, welche ihren Sitz in Eschweiler⸗Aue im Landkreis Aachen hat und auf Grund eines am 9. August 1868 angenommenen und von den Mitgliedern unterschriebenen Statuts und eines Nachtrags zu demsel. ben vom 31. Januar 1869 errichtet worden ist.

Gegenstand des Unternehmens ist von Lebensbedürfnissen im Großen und Ablaß in kleinen Partien an die Genossenschaftsmitglieder.

Die zeitigen Vorstandsmitglieder sind:

I) der Betriebsdirektor der Gesellschaft Phönix, Louis Rasche, zu Eschweiler ⸗Aue wohnend, als Vorsitzender,

2) der Bureaubegmte Philomen Prayon, zu Eschweiler wohnend, als Protokollführer,

3) der Kaufmann Peter Schiffer, zu Eschweiler wohnend, als Geschäftsführer, .

4 der Schlossermeister Heinrich Scheidt, zu Eschweiler⸗Aue wohnend,

5) der Schlosser Peter Bündgens, zu Eschweiler wohnend,

6) der Fabrikations- Chef Johann Anton Leonard, zu Stich bei Eschweiler wohnend, .

7 der Bureaubeamte und Wirth Andreas Wirz, daselbst wohnend,

8) der Schlosser August Weise, in Eschweiler wohnend, und

9) . Theodor Flamm, zu Röthgen bei Eschweiler wohnend.

Die Vorgenannten Louis Rasche und Johann Anton Leonard führen die Unterschrift in Geme inschaft mit dem Geschäftsführer Peter Schiffer, und zwar in der Art, daß je zwei und zwei rechtskräftige Unterschrift für die Genossenschaft besitzen.

Die Einladungen zu den Generalversammlungen erfolgen wenig⸗ stens drei ff vorher durch Einrücken der Ta esordnung in den Eschweiler Anzeiger und durch Maueranschläge (wo dies auch für sonstige Mittheilungen im Gebrauch isp). Alle übrigen Bekannt machungen der Genossenschaft sind ültig publizirt, wenn sie einmal durch den Eschweiler Anzeiger bir fen f sind.

Das Verzeichniß der Genossenschafter kann jederzeit bei dem delsgerichte eingesehen werden. Aachen den 6. Februar 1868.

Der Handelsgerichts⸗Sekretär, Maaßen.

Konkurse, Subhastati onen, Anfged orte, Vorladungen n. dergl.

In dem Konkurse über das Vermögen des Tuchmachermeisters Johann Christian Schmidt in Altforst ist der Kaufmann Heinrich Senftleben in Forst zum definitiven Verwalter der Masse bestellt.

Forst, den 4. Februar 1869.

Koͤnigliche Kreisgerichts⸗ Deputation.

r nu ng aunsherg. Erste Abtheilung. t gs 5 Uhr. meisters Karl Matthée zu Worm— gekürzten Verfahren eröffnet worden. der Masse, ist der Kaufmann Lewin Die Gläubiger des Gemeinschuld⸗

r Vormittags, „im Rathsherr Paster⸗

Han⸗

re me hen

399

1395

nack'schen Hause

Pfand

398 In dem Konkurse über das Vermögen des Färbermeisters Karl Matthée zu Wormditt werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefor⸗ dert, ihre n n g, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit deni dafür verlangten Vorrecht bis zum ]. März er. ein- schließlich bei uns schriftlich oder zu Protoko . , und dem⸗ nächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen . 6 ö g hr, or dem Kommissar, He z = . , ich Rathsherr Paster er

Auswärtigen Bevpollniäch Denjenigen, welchen

Braunsberg, den J. Februar 1869. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

der gemeinschaftliche Einkauf

312 e, men g g , g, , Kreisgericht zu Thorn, Erste A theilung, en 28. Januar 1869, Nachmittags 5 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns A. Haupt hierselbst ist d kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellun auf den 4. Januar er. festgefetzt. l

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann J Schirmer hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldnersz werden aufgefordert, in dem auf .

den 13. Februar cr., Vormittags 11 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. JfJ. des Gerichtsgebäudes vor dem gerichtlichen Kommissar, Herrn Kreisrichter Plehn, anberaumten Tar. mine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung diest 3 oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalter abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papiere)

oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denfelben zu ver. abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstanz⸗ bis zum 28. Februar er. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, r etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse fandinhaber oder andere, mit denselben gleichberechtigte

Pfandstücken uns Anzeige zu machen.

324

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Scholly Behrendt zu Thorn ist zur Anmeldung der Forderungen der Kon— kursgläubi er noch eine zweite Frist bis zum 25. ebruar er. einschließlich festgesetzß worden. Die Gläubiger, welche ihre An— sprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits . sein oder nicht, mit dem dafür verlang. ten Vorrecht bis zu dem ge achten Tage bei uns schriftlich ober zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 9. Ja nuarer,

bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf

den 26. Februar er., Vormittags 11 Uhr,

bor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Plehn, im Termlns . . ie ĩ äubi ermin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen in. .

hat eine Abschrift der.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen bei der Anmeldung seiner . einen am echti

Nr. III. anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem nerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Wohnsitz hat, mu hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns ber wärtigen Bevollniächtigten bestellen und zu den Akten a gen. dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu hit vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es ier an Kroll, Dr. Meyer, Hoffmann, Pancke und Jacobson zu vorgeschlagen. Thorn, den 21. Januar 1869. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

405 Konkurseröffnung und Ediktalladung.

heute der Konkurs der Gläubiger erkan Verfügungsrecht entzoge hiesige Kaufmann ie. „Alle, welche an die Konkur sprüche zu machen haben, und deren etwaige Vorzu Urkunden am Dienstag, den 6. April d.

verpflichtet.

J.“ Morgens 10 Uhr,

auf hiesiger Gerichtsstube anzumelden, widrigenfalls sie damit von der ö

PVerson des definitiven sowie auch Prozesses verhandelt werden

Masse ausgeschlossen werden sollen.

Im Anmeldungstermine soll über die Kurators und die einstweilige Verwaltung wegen vergleichsweiser Beilegung des Die Werthklasse ist auf die 16. festgesetzt.

Duderstadt, den 3. Februar 1869.

Königliches Amtsgericht I.

der Masse,

la n, J er von der sicherungs⸗Gesellschaft Iduna unterm 26, M Herrschaftsbesitzers Friedri auf Wiehe, geboren am 1. 33, auf die Summe von 21/000 Thlr. aus in Tabelle J. Nr. hl 7s ist laut Anzeige des angen. diese versicherte Summe und er, Cessionarien, Pfand-⸗ oder ) zu können glauben, hierdurch

aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gericht . Termine . ch ericht, spätestens aber im

am 24. März 1869, Vormittags 11 Uh r vor dem Herrn Kreisrichter Bertram an hich e hel ih bez Zimmer e n ,, . sie a. ihrer Ansprüche an das erlustig und j Versi in amortisirt erklärt werden würde, ; kJ Halle a. S., den 30. November 1868. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

mit Vorbehalt ab ,

dubiger des Gemieinschuldners haben von den in ihrem Besitze besnn giti .

6. März 1868 (GesetzSammi.

ekanntschaft fehlt, werden die Rechts anwalte . . achwaltern

leber das Vermögen des Fabrikanten Eat! Gustav Kaiser . zur Mängeroße sirmg C. G. Kaiser) ist auf dessen In solvenzanzeige dem Gemeinschuldner das ( liger Konkurs ⸗Kurator der (

hifsgen Lebens Pensions. und geibrenten Ver. ai 1863 auf das geben des n, Freiherrn von Werthern

gas Abonnement beträgt I Thlr. . für das vierte ljahr.

Insertionspreis für den Naum einer

Königlich

3

Preu ßischer

Alle Amnstalten des In und Ausla ö ung an,

. Gestell

Serlin die on d . e n. w,, —— Behren⸗Straße Nr. La, Eche der Wilhelmstraße.

——

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem pensionirten niederländischen Kapitän und jetzigen Bürgermeister der Gemeinde Westzaan in der Provinz RNord⸗ Holland, Gerrit Johann Müller, den Königlichen Kronen— rden vierter Klasse zu verleihen; und Den Kreisrichter Hagens in Graudenz zum Stadt⸗ und Kreisgerichts-Rath in Danzig zu ernennen.

Gesetz, betreffend die , . des in dem Gesetze vom 6. März 1868 eröffneten Kredits von fünf Millionen Thaler. Vom 5. Februar 1869.

Wir With elm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe., verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

Einziger Artikel. Die Bestimmungen der §§. 1, 2 und 3 des Gesetzes vom von 1868 S. 3 betreffend eine Erweiterung des durch die §§8. 2 und 3 des Hesetzes vom 28. Septemher 1866 über den außerordentlichen Geldbedarf der Militär und Marineverwaltung und die Dotirung des Stgats⸗ schatzes exöffneten Kredits, bleiben bis zur nächsten regelmäßigen usammenkunft des Landtages (Art. 76 der Verfassung) in raft. Soweit die Ausführüng der vorbezeichneten gesetzlichen Bestimmungen, über welche dem Landtage Rechenschaft zu geben ist, dann noch nicht stattgefunden hat, der Fortdauer der in denselben der Staatsregierung ertheilten Ermächtigung gesetzliche Anordnung vorbehalten. t Arkundlich unter Unserer Höchsteigenhndigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Instegel. Gegeben Berlin, den 5. Feßruar 1869. (L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck⸗ Schönhausen. „Frhr. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

Allerhöchster Erlaß vom 11. Januar 1869 betreffend die

Verleihung des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes für eine

halbe Meile auf der Chaussee von Wangerin bis zum Bahnhofe gleichen Namens an die Stadt Wangerin.

Auf Ihren Bericht vom 5. Januar d. J. genehmige Ich hiermit, daß das durch Meinen Erlaß vom 19. Janüar 1853 (G.-S. für 1863 S. 65) der Stadt Wangerin, Regierungsbezirks Stettin, verliehene Recht, auf der Chaussek von Wangerin bis zum Bahn sofe gleichen Namens das Chaussecgeld für eine halbe Meile, während eines Zeit raums von fünf Jahren nach dem doppelten Betrage der in dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1816 bestimmten Sätze zu er⸗ heben, noch während eines weiteren Zeitraums von fünf Jahren zur Ausübung kommen dürfe. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 11. Januar 1869. ;

Wilhelm.

Frhr. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. An den Finanz Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Allerhöchster Erlaß vom 18. Januar 1869, betreffend die Erhebung des Bohlwerks- und Hafengeldes in der Stadt Anklam.

Ich habe den mit Ihrem Berichte vom 12. Januar d. J. einge⸗ reichten Tarif für das zu Anklam, im Kreise Anklam, Regierungs. bezirks Stettin, zu erhebende Bohlwerks- und Hafengeld mit dem Vorbehalte einer Nevision von fünf zu fünf Jahren genehmigt und sende Ihnen denselben hierbei a) vollzogen zurück. Der neue Tarif tritt mit dem 1. Februar 1869 in Kraft, und es soll die Erhebung

bleibt hinsichtlich

der städtischen Schiffahrtsabgaben nach dem Tarife vom 27. Juni 1853 von diesem Zeitpunkte ab eingestellt werden.

Der gegenwärtige Erlaß ist nebst dem Tarife durch die Gesetz. Sammlung bekannt zu machen.

Berlin, den 18.

anuar 1869. Wilhelm. Frhr. v. d. Heydt. Gr. v. Itz enplitz.

An den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

a TX at n f zur

Erhebung des Bohlwerks⸗ und Hafengeldes in der Stadt Anklam, im Kreise Anklam, Regierungsbezirks Steltin. Es ist zu entrichten:

A.

l. Für Fahrzeuge, welche die der Stadt gehörigen Bohl werke zum Laden oder Cöschen benutzen; I) beim Laden oder

I) Für jedes Fahrzeug über eine Last Tragfähigkeit, welches das durch die Dalgenpfähle bezeichnete Hafengebiet

benutzt,

a) wenn dasselbe den Hafen passirt, die Brückenklappen aber nicht geöffnet werden, für jede Last Tragfähigkeit. . . b) wenn dasselbe den Hafen passirt und die Brücken= klappen geöffnet werden, für jede Last Tragfähigkeit ; . 2) für Floßholz, welches den Hafen benutzt; es mag die Brücke passiren oder nicht, für jedes Stück ohne Unter⸗

schied der Größe

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Sgr.

An Bohlwerksgeld:

Löschen einer vollen Ladung,ů eine preußische Last Tragfähigkeit

. einer Theilladung, für

gn, . Viertel ihrer

, , n, e mm, = .

oder weniger

Bauholz, welches über das r Peene geschleppt oder vom s Bohlwerks in das Wasser ge⸗

ird nach preußischen Schiffslasten zu 4000 en Meßbriefen ermittelt.

B. An Hafengeld:

Sgr. Pf.

zu A. und B. Bruchpfenmge unter ußer Ansatz, Bruchpfennige von einem den für volle Pfennige gerechnet. zu A. und B. erwähnten Abgaben sind Il) für Fahrzeuge, welche mit Königlichen oder