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Amortisationsverfahren wegen verlorener oder vernichteter Talons burg. Münzkabinets des neueren Zeitalters, , ders.. Mittel. findet nicht statt. Alle dem gegenwärtigen Gesetze entgegenstehenden alterliche 64 aus dem Magdeburg. Lande, 2. daf z Hoffmann: Bestimmungen treten hierdurch außer Kraft. Verordnung des Rathes der Alistadt Magdeburg, die Verkefung der — Der dem Hause der Abgeordneten am 4. d. M. vorgelegte städtischen . betr.; Janicke: Ueber die Gründung des Lorenz. Gesetzentwurf, betreffend den Geschäftsverkehr der Ver, klosters in der Neustadt⸗ Magdeburg; Heinrich: Zur sicherungsanstalten, bestimmt im Art. J, daß es zur Errichtung Glocken und der Uhr im Dome zu Magdeburg; Winter und v. Mül. von Versicherungsanstalten, sowie zum Betriebe des Versicherungs. verstedt: Die eingegangenen Ortschaften zwischen Elbe, Saale, Bode
geschäfts der Genehmigung fortan nicht mehr bedarf. Nach Art. 11.
haben Unternehmer von Versicherungeanstalten, wenn sie im Inlande J Agenten bestellen wollen, das Unternehmen bei dem Handelsgericht, Beitrag zur Adelsgeschichte Deutschlands und Dänemarks, veranstal.
in dessen Bezirk die Anstalt ihren Si haben soll, anzumelden und ten L. von Ahlefeldjst und W. A. von Rumohr - Drüllt die dürfen den Geschäftsbetrieb durch Agenten nicht eher beginnen, als bis Ausgabe eines heftweise erscheinenden Werkes über die Familien die handelsgerichtliche Bekanntmachung ergangen ist. Art. ifi. fö., V. des kandsässigen Adels von Schleswig-Holstein. Das erste 87 wird handeln von der Form der Anmeldung, deren Eintragung in das Ver. die Geschichte der Familie von Ahlefeldt enthalten. Der Verlag ist sicherungsregister und deren Bekanntmachung. Der Zweck dieser Bor. bei Hermann Heiberg in Schleswig. schriften ist, wie die Motive ausführen, die Bedingungen festzustellen, — Von Friedrich Hagen, Oberlehrer an der Realschule zu von denen die Versicherungsgesellschaften nicht abweichen bürfen und Aachen, ist im P. Kaatzers Verlage daselbst eine Geschichte Agch ens, eine Publizität zu schaffen, welche es Jedem möglich macht, die Grund.; von seinen Anfängen bis zum Ausgange des sächsischen Kaiserhauses lagen des Versicherungsunternehmens, sowie die Reellität und Solidität (1024), erschienen. desselben und die Geschäftsführung zu übersehen. Art. VI. bis XII. Der Verfasser hat es sich zur Aufgabe gemacht, Alles das zusam— enthalten diejenigen Vorschriften, welche bei jedem vom Art. II. betrof- menzustellen, was sich in zuverlässigen Quellen über Pfalz, Pfalz⸗ fenen Versicherunggunternchnien beobachtet werden müssen, nämlich Be. kapelle und Aachen verzeichnet findel.“ Der erste Abschnitt des Werkes schränkungen im Erwerb von Grundstücken und in der Belegung der behandelt u. A. folgende Gegenstände: Boden, frühere Besitzer und 3 (VI.), jährlicher Abschluß der Bücher und jährliche Aufstellung der ältere Baureste Aachens; die Wahl der aachener Pfalz zur bleibenden echnungen (VII.), Vorschriften für Aufstellung der Bilanz (VIII. ix), Wohnstätte Karls des Großen. Lage Umfang, Theile dieser; bei Kommandit⸗ und Aktiengesellschaften Nachweis eines Minimums Pfalzbeamten; Hofsitte; Pfalzschule; Gelehrte und Dichter; Lehrob⸗ der Bagreinlagen Seitens der Kommanditisten oder Aktionäre (20 pCt. jekte, Schulzwang; lateinische Sprache, lebende Sprachen Akademie baar, über den Rest Wechsel 4 Wochen nach Sicht, bei Gegenseitig⸗ und Mätglieder derselben; Verkehr Karls mit Gelehrten; Pfalzbiblio⸗ keitsgesellschaften 590,900 Thlr. Grundkapital und 505606 Thlr. thek; Reichs- und Pfalzarchiv; Schatzkammer und ihr Inhalt; Münz ˖ Deckungsfonds; bei Kemmandit: oder Attiengesellschaften, welche ftätte, Münzsystem. Beziehungen ' des karolingischen Hauses zum h. Lebens- und Feuerversicherung betreiben, 1 Million Thaler Grund! Egidius, Egidiuskapelle, Ritualbücher, über die Frage, wann und wo kapital; bei derartigen Gegenseitigkeitsgesellschaften ist die Betheiligung Karl der Große geboren wurde; — die Bewohner der Pfalz; der auf Höhe von 1. Mill Thir. nachzuweisen, sowie ein Deckungsfonds eherne Adler auf der Zinne der Pfalz und seine Bedeutung; die Rei⸗ von mindestens 100000 Thlr. bei Feuer- und mindestens 260,066 Thlr. terstatue des Ostgothenkönigs Theoderich des Großen; Porticus zwischen bei Lebensversicherungsgesellschaften) (X. XII. I das Verbot für Lebens⸗ Pfalz und Pfalzkapelle; Bäder; Begräbnißplatz; der Flecken Aachen; versicherungsgesellschaften, andere Zweige der Versicherung zu betreiben Verordnung Karls über Bewirthschaftung seiner Güter (Capitulare de XI Beschränkungen des Besitzes von Kommanditantheilen oder Aktien VNlsis imperialibus); Einfluß dieser Verordnung auf Aachen und feine in Einer Hand und des Stinimrechts einzelner Kommanditisten und Umgebung. Aktionäre (XIII.. Art. XIV. verordnet, daß die Nechnung und Im jweiten Abschnitt wird die Pfalzkapelle besprochen. (Kearls Bilanz spätestens 6 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres Beziehungen zu Rom, Konstantinopel, Jerusalem und zu den Fürsten der. Regierung zur Prüfung und Bekanntmachung derselben des Morgen- und Abendlandes; wichtige Seu shisst in Beziehung auf in den öffentlichen Blättern, event. daß sich gegen dieselben Bedenken die Reliquien; Karl verbessert das kirchliche Lesen und 3 und erhoben haben (XV.) einzureichen ist. Art. XVI. XVII. enthalten führt den gregorianischen Kirchengesang ein; römische Sänger im Fran—⸗ die Bedingungen, unter welchen ausländischen Gesellschaften das Ver⸗ kenreiche; Hofsingschule; Päpste in Aachen — Veo II Leo IX., sicherungsgeschäft in Preußen gestattet wird. Diese Bedingungen haben Victor II. Gregor VI. und Gregor VII. als Kapellan Gregors VI. im Wesentlichen den Zweck, den preußischen Unterthanen bie gerichtliche — Synoden in Aachen; Ludwigs des Frommen Krönung; Karls des Großen Ende Beisetzung, Testament, Familie.)
Den Inhalt der folgenden Abschnitte bilden u. A: Aachen seit Ludwig dem Frommen; der Vertrag zu Verdun an der Maas; Erör⸗. terungen über das spätere »Aachener Reichs; Verheerungen Aachens und Lothringens durch die Normannen; König Heinrich J.; die Krö— nung Otto's J., Pläne der sächsischen Kaiser, besonders Otto's III., zu In ,,,, se vir an
n dem Werke ist die allgemeine Geschichte soweit herangezo en worden, als zum Verständnisse des Speziellen ö nl. n leichteren Orientirung ist der Arbeit ein ausführliches Register beige— geben worden.
Teletzrnpheinelie Wirt erurru sher Lehr v. 9. Februar.
ndr Th f Vgememẽ e, , w, wn, ,n, n. s — 8S8W. , 2. stark. bedeckt. Helsingfors — Windstille. neblig. Petersburg. 327. — 9. schwach. bedeckt. Moskau ... — W., sehwach. Regen.
10. Februar. 3, 4 N 7, 2. W., stark. 2, N 6, 4 W.. s. stark. Danaig. .... — ä, s 7.5 NW., mässig. Stettin .... 3: 5. 1 I. 1 WMNW., star̃. Putbus. ... 5. o HM 7, 3 NW., stark. — b. 2 H 7.8 W., lebhaft.
5. F 3, MH. stark. 2.6 us SM., mãüssig. Breslau ... ; 4 8 6,8 W.. stark. Torgau ... 33: 5,0 5,8 WNW. , stark. Münster ... 3 SW. , stark. Flensburg. W. lebhaft. Brüssel. ... 338. SSW. , stark. Naparanda. 3: NO., sehwaeh. Helsingfors ? Windstille. Feters burg. SW., schwach.
„mis ig. Windstille.
W., schwach. W., schwaeh. NW., massig. SW. , schwach. NN., schwach. SSW. , 2. stark.
), Gestern Abend Regen. ) Nachts etwas Regen. 9) Gewitter u. MWindstösse in LEwisehenräumen. Gestern Schnee und in der Kach kegen. . In der Nacht Schnee, gestern starker Regen, gestern Abend Mind W. sehwach und Regen, am 9, Max. 4 6,2, Min. 4 1,6 . Gewöhnlich, S8 W. achwach. ö.
Vollstreckung ihrer in Preußen gegen die Gesellschaft erstrittenen ge⸗= xichtlichen Erkenntnisse im Auslande, eventuell denselben einen Anspruch an, den Generalbevollmächtigten persönlich zu sichern. Art. XVIII. giebt die Agentur frei, gestattet den Agenten auch den Gewerbebetrieb im Umherziehen. In den Art. XIX. bis XXV. folgen die Strafbestimmungen. Art. XXSI. unterwirft auch die bereits kon—= zessionirten Gesellschaften den Bestimmungen dieses Gesetzes. Art.
XXVII. bindet die Beschwerden gegen Verfügungen der Regierungen an eine vierwöchentliche Präklusivfrist.
. Der gleichzeitig vorgelegte Gesetzentwurf, das Feuerver— sicher ungswesen betreffend, verordnet im §. 1, daß Versiche⸗ rungen gegen Feuersgefahr nur soweit zulässig sind, als die Versiche⸗ Tungssumme den gemeinen Werth des versicherten Gegenstandes zur Zeit der Versicherungssumme nicht übersteigt. Nach §. 2 ist bei Waarenlagern und anderen zum Verkaufe oder zum Verbrauch be⸗ stimmten Vorräthen, deren Bestand dem Wechsel unterworfen ist, die Versicherung unter Voraussetzung vollständiger Buchführung bis zum muthmnaßlich höchsten Betraͤge gestattet §. 3 erlaubt unter gewissen Formen die mehrfache Versicherung eines Gegenstandes innerhalb des im §S. 1 bestimmten Werkbs. §. 4 verordnet unter Andern, daß bei unbeweglichen Gegenständen im Fall eines Brandschadens die Versicherungsfumme bis zum Erweise des Ge—⸗ gentheils durch den. Versichtrer als der gemeine Werth gilt, S. 5 bestimmt über die Buchführung der Agenten und Jene? ralbevollmächtigten. Unmittelbare Versicherungen bei auswärtigen Fesellschaften sind nichtig. 5. 6 und 7 erklären die Genehmigung der Behörden oder die Anzeige an dieselben beim Abschluß einer Versicherung u. s. w. für wegfallend, geben den Behörden aber das Recht, die Bücher des Agenten jederzeit einzusehen 24 SS. 8 bis 10 bestimmen, daß im Fall der Neberversicherung der Versicherungsvertrag nur auf Höhe des zu⸗ lässigen Betrags gültig ist, daß aber die Betheiligten strafbar sind. Bei einer Ueberversicherung von nicht mehr als 5 pCt. des gemeinen Verths kann, wenn nicht wissentliche Ueberversicherung vorliegt, das Nichtschuldig ausgesprochen werden. Nach §. 11 sollen die⸗ jenigen Bestimmungen in den Reglements der öffentlichen Sozietäten, welche den bei denselben Versicherten Be— , Kosten u. dergl. auferlegen, soweit Die
eglements cherung aussprechen, binnen 5 Jahren
ann h . n derselben ] , gen soll die Beschränku der Erlaß vom 2. Juli 1859 den neu zum gelen n g erg. senden Versicherungsgesellschaften und den neuen Agenturen) rück. sichtlich der Versicherung von nicht zwangspflichtigen Immobilien auf⸗; erlegt, soweit sie noch besteht, außer Kraft gesett werden.
. . (, ,,,
Das 4. Heft des dritten Jahrganges der ⸗Magdeburai
Ges chichts blätter« enthält u. A.. v. Heůlperst di Hat . bei Magdeburg ein Kloster bestanden? — Hoffmann: Otto v Guericke nicht in Magdeburg begraben, v. Mülverstedt: Entwurf eines Magde
— 2
bedeckt. bedeckt.
bed,, gest. Reg. trübe, gest. Reg. bewölkt.
ganr bewölkt. ) trübe, gest. Reg. halb heiter. trübe. )
heheit., Neht. Reg. trübe.
bewölkt. Regen.)
halb bedeekt. Nebel. ) bewölkt. bedeckt, Regen. bedeckt. bedeckt. ) bedeekt. j bedeckt. bedeckt. bedeckt, Schnee. bed., unruhig.
Memel . ... 3 Königsberg ?:
Stoekholin Skudesnäs.
Gröningen. Helder
JJ ü
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Christians.
eschichte der ‚
und Sulze. 4 — . dem Titel; »Die schleswig ⸗holsteinische Ritterschaft. Ein .
hinter den Zimmergesellen August Lübke aus Kolberg erlassene
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Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Diener Johann Luschwetz aus Reichen— bach in Schlesien — Alter: 32 Jahre; Statur: schlank; Haare: blond; Stirn: hoch; Augenbrauen: blond; Nase: spitz; Mund; groß; Bart: blond Vollbart, am Kinn ausrasirt); Kinn: rund; Gesicht: länglich; Gesichtöͤfarbe: blaß; Dialekt: preußisch; trug gewöhnlich einen braunen Ueberrock und Cylinderhut — ist wegen Urkundenfälschung Haftbefehl erkannt. Alle betreffenden Behörden werden ersucht, auf den 2c. Luschwetz zu fahnden und denselben im Betretungsfalle anher abzuliefern. Frankfurt 4. M. den 8. Februar 1859.
Der Untersuchungsrichter. Dr. Pfeiffer.
Die unterm 25. März 1865
Steckbriefs⸗ Erneuerung.
Requisition uin Strafvollstreckung wird hierdurch erneuert. Belgard, den 19. Januar 1869. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Gerichtliche Zeugen vorladung. In der Untersuchungssache wider den Schuhmacher Gottlieb Heinrich Friedrich, Koch — genannt Voigt — aus Bärwalde, wegen Raubes, ist die Verneh— mung des ischlergesellen Augu st Wilhelm Schützler, früher in Bärwalde, als Zeuge ug ar berllth Da derselbe seinen früheren Wohnort verlassen hat und sein gegenwärtiger Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist, so wird derselbe hierdurch aufgefordert, seinen Aufenthaltsort dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen, und werden zugleich sämmtliche Polizeibehörden ersucht, falls sie Kenniniß von dem genannten Zeugen erhalten, uns hiervon Nachricht zu geben. Neustettin, den 21. Januar 1869. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Edietal-Citation. Auf die Anklage der Königlichen Staats- anwaltschaft hierselbst vom 11. September er. ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 6. Oktober er. gegen nachstehend genannte Heerespflichtige: Carl Hermann Herold, Christian Gottfried
lbert Henoch, Johann Gottfried Puschert, Friedrich Wilhelm Becker, Johann Carl Wilhelm Zinner, Paul Leopold Emil Wilhelm Isoard, Hofgärtn er oder Ende, Adolf Wilhelm Johann Bartel, Rudolf Nevoigt, Richard Albrecht, Johann Carl Friedrich Dietrich, Ewald Gu stav Anton Scr ude, Carl Friedrich Ern st Laubsch aus Cottbus, Johann Theodor Pilzer aus Ottendorf, Julius Robert Klamroth aus Cottbus, Martin Lehmann aus Turnow, Johann Friedrich Schwitzk aus Burg Dorf, Friedrich Bölke aus Turnow, Friedrich Wilhelm Huppaß aus Turnow, Martin Kielow aus Tauer, George Kielow aus Tauer, August Kielow aus Tauer, Johann Kielow aus Tauer / George Miatke aus Tauer, August Carl Erdmann Schwitzke aus Sandow, Johann Kallauch aus Jaenischwalde, Johann Friedrich August Krüger aus Cottbus, Christian Buckow aus Fehrow, Friedrich Wilhelm Heinrich Gollnisch aus Kolkwitz, Hermann Theodor During aus Cottbus, Ernst Paul During aus Cottbus, Mathes Dommaschenz aus Werben, Mathes Duschta aus Werben, Martin Modri aus Werben, Ehristigan Twarz, gen. Schillow, aus Werben, Friedrich August Casper aus Glinzig, Johann Gurmann aus Turnow Dorf, August Zerna aus Briesen, Johann Gottlieb Jacksch aus Maust, Friedrich Wilhelm Hermann Knoll aus Brunschwig i. G/ Johann Schim m lick aus Drehnow,
ohann Lehmann aus Turnow Hüfner, Martin Teschner aus
urnow, Martin Bornig aus Sylow, Mathes Dubrau aus Kolkwitz Ewald Stempel aus Drachhausen, Bruno Stempel aus Drachhausen, Omer Erwin Stempel aus Drachhausen, Martin Hugler aus Drachhausen, Mathes Hugler aus Drachhausen, Friedrich Gullick aus Drachhausen, Martin Sslauck gus Drachhausen Hans Halꝓbasch, aus Drachhausen, Martin Bulckow aus Drachhausen, Christian Peschkin aus Drachhausen, Ernst Gottlieb Paul Schu ster aus Koppatz, auf Grund des §. 110 des Strafgesetzbuchs wegen unerlaubten Auswan⸗ derns die Untersuchung eröffnet und ein Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung auf den 16. März 1869, Vormittags 11 Uhr, in dem Sitzungszimmer Nr. 4 des unterzeichneten Kreisgerichts anberaumt worden. . obengenannten Angetlagten werden aufgefordert, in diesem Termine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben ,, t werden können. Bei der Benennung der Zeugen ist zugleich bestimmt anzugeben, welche Thatsachen von denselben bekundet werden sollen. Im Falle des Ausbleibens der Angeklagten wird mit der Untersuchüng und Entscheidung in Contu— maciam verfahren werden. Nur auf Grund bescheinigter erheblicher Hindernisse kann einem Antrage auf Ansetzung eines neuen Termins stattgegeben werden. Cottbus, den 6. Oktober 1868.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Oeffentliche Vorladung. Auf den Antrag der König— lichen Staatsanwaltschaft zu Frankfurt 4. O. vom 29. Dezember 1868 ist gegen folgende militaͤrpflichtige Personen: 1) den Friedrich Wilhelm Herrmann Arnold aus Guben, geboren den 26. Juni
fügung im
aus Müllrose, geboren den 23. Jug 1844, 4 den Carl 1 Toepfer aus Guben, geboren den 12. März 1844, 5) den Franz Oskar Böttcher aus Grano, geboren den 1. Mai 1841 6) den Johann Wil helm Krüger aus Ziltendorf, geboren den 236 März 1841, 7) den Carl August Vierhufen aus Groß⸗Drewitz, geboren den 10. Januar 1844 8s) den Christian Ludwig Damke aus Äurith, geboren den 25. Mai 1844 9) den Johann Carl Gustav Beißer aus Schlaben, geboren den 18. Mai 1844, 10) den Johann Friedrich Wilhelm Schmidt aus Zil.« tendorfe, geboren den 8. Juni 1844, die nn . Untersuchung wegen unerlaubten Auswanderns gemäß §. 110 Strafgesetzbuch und der S8. 3 und 4 des Gesetzes vom j0. März 1856 am heutigen Tage beschlossen. Zur Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 31. März 1369, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Sitzungszimmer Nr 13 anberaumt, zu welchem die dem Aufenthalte nach unbekannten, vorstehend aufgeführten Angeklagten mit der Auf · forderung vorgeladen werden, zur festgese ten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle ihres Aus- bleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden, Guben, den 22. Januar 1839.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Handels⸗Register.
Handels-⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter
Nr. 5477
der . (Bank⸗ und Wechselgeschäft) Herrmann Pilz zu Berlin
Ort der Zciederlassung: Berlin (jetziges Geschäftslokal: Fried⸗ richsstraße Nr. 154),
Firma: Herrmann Pilz
zufolge heutiger Verfügung eingetragen.
Unter Nr. 1680 unseres Firmenregisters, woselbst die hiesige Hand-
lung, Firma:
S. Vassel & Co., . und als deren Inhaber die Wittwe Vassel, Magdalene Henriette . geb. Schmidt, vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen:
. Bas . mit dem Firmenrechte ist auf die Kauf⸗ leute Eugen Henri Antoine Stanislaus Vassel, Leon Gustav Alfred Vassel, Louis Alfred Emil Vassel, sämmtlich zu Ber⸗ ö übergegangen. Vergleiche Nr. 2517 des Gefsellschafts—⸗ registers. Die r ff after der hierselbst unter der Firma Vassel & Co. (jetzige Geschäftslokale: Friedrichsstraße Nr. 180 und
. Wilhelmsstraße Nr. 121) am S8. Februar 1869 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind die Kaufleute
1) Eugen Henri Antoine Stanislaus Vassel, 2) Leon Gustav Alfred Vassel, 3) Louis Alfred Emil Vassel, sämmtlich zu Berlin. Dies ist in das Gesellschaftsregister unter Nr. 2517 zufolge heu—
tiger Verfügung eingetragen. Die unter Nr. 2383 des Gesellschaftsregisters eingetragene Handels-
gesellschaft, . Firma: Vassel C Co.,
ist durch gegenseitige Uebereinkunft der bisherigen Gesellschafter, Kauf.
leute Ernst Gottlieb Hermann Schmidt und Louis Alfred Emile
Vassel, aufgelöst. Die Handelsgesellschaft ist zufolge heutiger Ver-
egister gelöscht.
Unter Nr. 1301 des Gesellschaftsregisters ist zufolge heutiger Ver fügung eingetragen: . .
Die Eigenschaft des Kaufmanns Louis Lewinski als Liqui-
dators der aufgelösten Handelsgesellschaft Lewinski & Birken—
dahl ist erloschen.
Die der Frau Felgner, Rosine Ernestine geb. Troitzsch zu Berlin, für die hiesige Handlung, Firma: A. Felgner, ertheilte Prokura ist zurückgenommen und unter Nr. 267 im Prokurenregister gelöscht.
Berlin, den 8. Februar 1869.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage unter Nr. 215 . der Kaufmann Ernst Friedrich Ludwig Schneid er zu Forst, Ort der Niederlassung: Forst, Bezeichnung der Firma: F. Schneider, (Tuch⸗Einkaufs⸗ und Kommisstonsgeschäft), heut eingetragen.
1844, 2) den Julius Robert Müller aus Guben, geboren den
14. Juli 1844, 3) den Carl Wilhelm Albert Rudolph Scutela
Forst, den 9. Februar 1869. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.