1869 / 38 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

648

Bekanntmachung der Konkurseröffnung und offenen Arrestes. Königliches Kreisgericht zu Habelschwerdt. Abtheilung IJ. Den 8. Februar 1869.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Albert Neumann zu Mittelwalde ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung

festgeseyt ; auf den 3. Februar 1869 estgesetzt worden.

J. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Koschella hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 20. Februar 1869, Vormittags 10. Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Trautwein, im Zimmer Nr. III. des hiesigen Gerichtsgebäudes anberaumten Termine die Er— klärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwal⸗ ters abzugeben. ö II. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Pa pieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an densel⸗ ben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Ge⸗

genstände . .

bis zum 1. März 1869 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Kon- kursmasse n,. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Fand sti nn nur Anzeige zu machen. ;

III. Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ ruh dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem afür ö Vorrechte .

is zum 13. März 1869 einschließlich . bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur inn der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen auf den 6. April 1869, Vormittags 10 Uhr,

vor dem Herrn Kreisrichter Trautwein im Zimmer Nr. III. des hie⸗ sigen Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Äbhaltung dieses Termins 2 geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bel der Anmeldung . Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis

ei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wer⸗ den die Rechtsanwälte Lindemann hierselbst und Koch zu Landeck zu Sachwaltern vorgeschlagen.

445

444

n dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Franz Kühling zu Lützen ist zur Anmeldung der Forderungen der Kon— kursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 24. Februar er. ein a gen g, festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre An⸗ rag noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, ie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang- ten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 22. . 1869 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen

ist auf

den 5. März er., Mittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Rindfleisch, im Terminszimmer Nr. 9 anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen in— nerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei üns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Wetzel, Vitz und Klinkhardt hier, Wölfel in Lützen, die Jußstiz⸗ 36 Hunger hier und Herrfurth in Wehlit zu Sachwaltern vor⸗ eschlagen.

Merseburg, den 22. Januar 1869.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

ö Benefiz⸗Inventar. Der Präsident des Civilgerichts des Bezirks von Vevey (Schweiz) an die Gläubiger und alle Diejenigen, welche an das Vermögen des Eduard Berond, Karl's sel. Sohn, gebürtig von Ecotteaux, Student, wohnhaft in Vevey und verstorben in Berlin, wo er sich vorüber⸗ gehend aufgehalten, Ansprachen zu machen haben, kund und zu wissen:

Nachdem obiges Bezirksgericht über den Nachlaß des genannten Berond die Rechtswohlthat des öffentlichen Güterverzeichniffes be— willigt, werden auf Begehren des Masseverwalters H. A. Coupreu, Richter in Corsier, die Betheiligten aufgefordert, ihre Ansprachen bei der Gerichtskanzlei in Vevey von heute an bis und mit Mittwoch 16. März 1869, unter Androhung des Ausschlusses im Versäumniß- fall anzumelden.

den

Die Anmeldung geschieht durch eine von den Betheiligten oder ihren Bevollmächtigten unterschriebene Eingabe, welche die An⸗ sprache in Worten benennt und das Verzeichniß allfällig beizulegender Urkunden enthält.

Die Anmeldungen können nebst den Kosten franco per Post ein- gesendet werden. Der Nachtheil des Ausschlusses von der Masse findet bi k welche in den Grundbüchern eingetragen sind, nicht statt.

Vevey, den 26. Januar 1869.

Der Bezirksgerichts⸗Präsident von Vevey. sig. Mare de Moutet, Ce. Der Gerichtsschreiber. sig. F. Coigny.

470 Suhhast gti on g Raten Nothwendiger Verkauf Schulden halber. .

Das dem Schmiedemeister Friedrich Gustav Barth gehörige, in Franz. Buchholz, Nieder⸗Barnimer Kreises belegene, im Hypotheken buche von diesem Orte Band V. Nr. 176 Blatt 49 verzeichnete Grund⸗ stück, gerichtlich geschätzt auf 5400 Thlr. soll,

den 8. September 1869, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, öffentlich an den Meist— verkauft werden.

Taxe und Hypothekenfchein, sowie die Verkaufsbedingungen sind in unserm Buregu V. einzusehen.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem 6, buch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi—⸗ gung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.

Berlin, den 12. Januar 1869.

Königliches Kreisgericht. J. (Civil⸗) Abtheilung.

3440 Schuh'denhalber nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts-Kommission zu Zossen, den 3. Oktober 1868. Das auf der Feldmark Rehagen belegene, im Hypothekenbuche von dem Dorfe Rehagen Volumen III, Nummer 110, folio 65 ver- zeichnete, den Erben des zu Berlin verstorbenen Kaufmanns Theodor Hermann Lordain gehörige Ziegeleigrundstück, abgeschätzt zufolge der nebst Hypothekenschein in unserm Bureau einzusehenden Taxe auf 10,185 Thlr., soll am 5. Mai 1869, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Pxäklusion spätestens in diesem Termine zu melden. , . welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht er— sichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations⸗Gericht anzumelden.

4112 Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf. 6

Die der verehelichten Kaufmann Rothensee, Bertha, geborenen Leonhardt, gehörige, 4 und bei Clausdorf belegene, im 2 eken⸗ buche von Clausdorf Band J. Nr. 42 Seite 493 und Band 1. Rr. 94 Seite 529, sowie im Hypothekenbuche von Mellen Band II. Nr. 52 Blatt 9 verzeichnete Ziegeleihesitzung nebst Dampf-, Gyps. und Schneidemühle und Abladestelle am Mellener See, gerichtlich ein- schließlich des Inventars geschätzt auf 28,408 Thlr. 21 Sgr. 6 Pf. soll

den 1. Juli 1869, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle resubhastirt werden.

Taxe und Hypothekenschein sind in unserm Bureau einzusehen.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenhuch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern , n, suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.

Zossen, den 3. Dezember 1868.

Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.

k

un Ediktal⸗- Ladung. .

Auf den Antrag der für die minorennen Kinder erster und zweiter Ehe des weiland hiesigen Miethskutschers Georg Scheller bestellten Vormünder, Sattlermeisters Steinfeldt und hanke fur ren te roöste, Beide hieselbst, soll im Einverständnisse mit den bereits volljährigen Brüdern ihrer Pupillen, des Johann Heinrich Scheller zu Hamburg und Carl Wilhelm Scheller dahier, behuf Erbtheilung das zu dem Nachlasse des weiland Miethskutschers Georg Scheller gehörige, an hiesiger Bergstraße zwischen dem Hause des Schuhmachermeisters Beyer und dem Haupt -Steueramte belegeng und sub Nr. 520 katastrirte Bürgerhaus nebst Hintergebäude, Stallräumen und an en Zubehör, , , , . versteigert werden, und wird zu solchem Zwecke

ermin au

Sonnabend, den 20. März d. I/ Mittags 12 Uhr, . zu welchem die Antragsteller, sowie Kauflustige damit geladen werden.

Zugleich werden Alle, denen an dem vorhin näher bezeichneten Verkaufsobjekte Eigenthums⸗ Näher, Pfand, Lehn, fideikommissa⸗ rische oder andere dringliche Rechte, insbesondere auch Servituten oder sonstige Realberechtigungen zustehen, hiermit aufgefordert, solche in dem anstehenden Termine anzumelden und näher zu begründen, widrigen—⸗ falls sie derselben im Verhältnisse zu dem künftigen Erwerber verlustig erkannt werden sollen.

Celle, den 6. Februar 1869.

Königlich Preußisches Amtsgericht. H. Leschen, Dr.

464

Abtheilung J.

Jas Abonnement beträgt 1 Thlr. für das vierteljahr

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile Sz Sgr.

Alle Post ⸗Anstalten des In- ur) Auslandes nehmen Sestellung an, für Serlin die Expedition des König!. Preußischen Staats- Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr. La, Eche der Wilhelms straße.

———

Anzeiger.

1 38.

Berlin, Sonnabend den 13. Februar Abends

1869.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem früheren Kaiserlich russischen Gesandten Grafen Chreptowitsch das Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens, dem Badearzt im Augustusbgde, Bürgermeister Dr. Kuntzsch zu Radeberg im Königreich Sachsen, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Königlich bayerischen Hauptmann Wür— dinger im 3. Infanterie-Regiment Prinz Carl von Bayern und dem Königlich bayerischen Hofrath und Brunnenarzt Dr. Welsch zu Kissingen den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse, sowie dem Prior und Oberarzt der barmherzigen Brüder zu Feldberg in Niederösterreich, Raim ond Przihoda, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; und

Dem Ober⸗Auditeur im General⸗Auditoriat, Wirklichen Justiz⸗Rath Steinhausen den Charakter als Geheimer Justiz- Rath zu verleihen;

Die bisherigen Oekonomie⸗Kommissions⸗Räthe Buß zu Cassel, Keck zu Hannover, Alter zu Stargard in Pommern und Brügmann zu Hannover zu Regierungs- und Landes— Oekonomie⸗Räthen zu ernennen;

Der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Bonn ge⸗ troffenen Wahl gemäß, den zeitigen Bürgermeister Doetsch zu Gerresheim, im Regierungsbezirk Düsseldorf, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Bonn für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer, und ,

Der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Viersen getroffenen Wahl gemäß, die bisherigen Beigeordneten: Kauf⸗— mann M. J. Lüps, Goldarbeiter C. Hamm und Rentner J. Dückers, sowie den Oekonom H. J. Schürkes als unbe⸗ soldete Beigeordnete der Stadt Viersen für die gesetzliche Amts⸗ dauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Das 14. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter

Nr. 7321 den Allerhöchsten Erlaß vom 11. Januar 1869, betreffend die Erhebung des Chausseegeldes auf der Chaussee von Wangerin nach dem Bahnhofe gleichen Namens, im Regierungs— bezirk Stettin; und unter

Nr. 7322 die Genehmigungs, und Bestätigungsurkunde, betreffend den Uebergang des Eigenthums der »Schleswiger Zweigbahn« auf die Schleswigsche Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft. Vom J1. Februar 1869.

Berlin, den 13. Februar 1869. .

Gesetz⸗Sammlungs⸗-Debits⸗Comtoir.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Königlichen Bau⸗Rath Igedicke hierselbst ist die Stelle des zweiten technischen Mitgliedes bei der Königlichen Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn definitiv ver⸗ liehen worden.

Dem Ingenieur Robert Dahms aus Danzig, zur Zeit in Riga, ist unter dem 11. Februar 1869 ein Patent auf einen Distanzmesser, so weit derselbe als neu und eigen⸗ thümlich erkannt worden ist, 3 auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Justiz⸗Ministerium.

Allgemeine Verfügung. vom 4. Februar 1869, die Ein— richtung des Stadtamts in Frankfurt a. M. betreffend. Da sich ergeben hat, daß die unter Ziffer J. der allgemei⸗

nen Verfügung vom 18. April 1867 erfolgte Feststellung der

82

Bezirke der Stadt Frankfurt a. M. für die Zuständigkeit der drei Abtheilungen des Stadtamtes daselbst eine leichmäßige Vertheilung der Geschäfte nicht herbeigeführt hat, so wird in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 4. Februar 1867 Gesetz'Samml. S. 516) unter Aufhebung der Bestimmung in Ziffer J. der allgemeinen Verfügung vom 18. April 1867 und mit Belassung der Bestimmungen in Ziffer II. und III. daselbst hierdurch angeordnet:

J. der erste Bezirk der Stadt Frankfurt a. M. umfaßt den westlichen und nordwestlichen Theil derselben und ihrer Gemar⸗ kung in der Weise, daß die betreffende Grenzlinie durch das untere rechte . bis an das Fahrthor, durch den Römer⸗ berg, die Neue Kräme bis an die Schnurgasse, durch die Schnur⸗ gasse bis zur Trierischengasse, durch die Trierischegasse, das Trierische Plätzchen, die Haasengasse, den westlich von der Haasen⸗ gasse liegenden Theil der Zeil, durch die große Eschenheimer Straße und die Eschenheimer Landstraße bestimmt wird. Der⸗ selbe wird der ersten Abtheilung des Stadtamtes zugetheilt. Der zweite Bezirk umfaßt den nördlichen und östlichen Theil der Stadt und ihrer Gemarkung, begrenzt von der Eschen⸗ heimer Landstraße, der großen Eschenheimer Straße, der Zeil, der Allerheiligengasse, der Obermain⸗Anlage und dem oberen rechten Mainufer vom Obermainthor aufwärts. Der⸗ selbe wird der zweiten Abtheilung des Stadtamtes zugetheilt.

Der dritte Bezirk umfaßt a) den zwischen dem ersten und

zweiten Bezirk gelegenen Theil der Stadt auf der rechten Seite des Mains der Art, daß sich die betreffende Grenze längs dem

rechten Mainufer vom Obermainthor bis zum Fahrthor über

den Römerberg, die Neue Kräme bis zur Schnurgasse, über die . bis zur Trierischengasse, über die Trierische⸗ gasse, das Trierische Plätzchen, die Haasengasse über den östlich von der Haasengasse belegenen Theil der Zeil, über die Aller— heiligengasse und die Obermain Anlage hinzieht; b) den gan⸗ zen auf dem linken Mainufer gelegenen Theil der Stadt (Sachsenhausen) nebst Gemarkung, einschließlich der Brücken.

Derselbe wird der dritten Abtheilung des Stadtamtes zuge⸗

wiesen. JI. Diese Bezirkseintheilung tritt mit dem 1. März d. J. in Wirksamkeit. Berlin, den 4. Februar 1869. Der Justiz⸗Minister. Leonhardt.

Berlin, 13. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem Stadt⸗Ärchivar Dr. Ennen zu Cöln von des Großherzogs von Baden König⸗ licher Hoheit verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen, des dem Telegraphen⸗Sekretär von Lindenau in Altenburg von des Herzogs Ernst von Sachsen⸗ Altenburg Hoheit verliehenen Civil⸗Ritter-Kreuzes des Herzoglich Sachsen ⸗Ernestinischen Hausordens und des den Rittergutsbesitzern Adam von Zäöltowski auf Ujasd im Kreise Kosten und Franz von Z5ltowski auf Niechanowo im Kreise Gnesen von Seiner Heiligkeit dem Papste verliehenen Commandeur— . . St. Gregorius⸗Ordens Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 13. Februar. Se. Majestät der König nahmen heute militärische Meldungen in Gegenwart

des Gouverneurs und des Kommandanten und hierauf die

Vorträge des Militär- und Eivilkabinets entgegen, empfingen