660
Der Verein hat ferner die Vollendung des Riedelschen Codex diplo- maticus Brandenburgensis dadurch ermöglicht, daß er, unter Vermitt- lung seines Kurators, des Ministers Grafen von Alvensleben, die Gewährung einer Staatshülfe erwirkt hat. — Die Sitzungen des Vereins finden an jedem zweiten Mittwoch des Monats, mit Aus— schluß der drei Sommermonate) statt.
München, 9. Februar. Die Stelle des Vorstandes der König-⸗ lichen Akademie der Wissenschaften ist dem Geh. Rath Prof. Dr. v. Liebig nach Ablauf der letzten Amtsperiode auf weitere drei Jahre verliehen und demselben die Funktion des General⸗Konservators der wissen— schaftlichen Sammlungen des Staats auf die gleiche Zeitdauer über⸗ tragen worden.
Stockholm, 8. Februar. In der vorgestern abgehaltenen Ver⸗ sammlung der stockholmer Gesellschaft »Ydun« wurde u. a. ein vom Könige Karl XV. ausgeführtes großes Landschaftsgemälde ausgestellt.
— Am 7. d. wurden in Florenz zwischen 5 und 6 Uhr Morgens einige leichte Erdstöße verspürt, die aber keinen Schaden
angerichtet haben. Landwirthschaft.
Berlin, 13. Februar. Nachdem in der gestrigen Sitzung des zweiten Kongresses norddeutscher Lan dwirthe die Dis- kussion über das landwirthschaftliche Kredit wesen geschlossen, wurden folgende Resolutionen von der Versammlung angenommen:
Resolution J. Der Kongreß norddeutscher Landwirthe erklärt:
I) Der Kongreß norddeutscher Landwirthe, indem er davon Kennt⸗ niß genommen, daß von der Königlich preußischen Regierung dem preußischen Landtage ein Entwurf zur Reform der Hypothekenordnung vorgelegt ist, durch welchen wesentliche Mängel der bisherigen Hypo— thekengesetzzebung beseitigt und Einrichtungen getroffen werden, die geeignet sind; dem in dieser Beziehung sich kundgebenden Bedürfniß Abhülfe zu schaffen, hält es für dringend wünschenswerth, daß dieser Entwurf von Seiten der Landesvertretung Annahme finden und dem— nächst das Gesetz auch auf die andern Staaten des Norddeutschen Bundes, soweit ein Bedürfniß dazu vorliegt, ausgedehnt werden möge.
2) Namentlich erklärt der Kongreß sein volles Einverständniß mit
den in dem genannten Entwurf enthaltenen Bestimmungen, wonach a) bei Eintragungen das Legalitätsprinzip durch das Konsensprinzip ersetzt, b) selbsiständige Grundschulden (Real-Obligationen) — also die Beseitigung der accessorischen Natur der Hypothek — anerkannt wer⸗ den, J Uebertragungen der Grundschuldforderungen ohne Buchakt durch Uebertragung der über dieselben ausgestellten »Hypothekenbriefe« gestattet sein sollen. 3) Der Kongreß erkennt zwar gern es als eine Verbesserung gegen⸗ über dem bestehenden Zustande an, daß die Verwaltung der Hypotheken sachen von den Richter-Kollegien auf Hypotheken-Einzelrichter übergehen soll, — kann aber nicht umhin, dennoch die Bildung selbstständiger Hypothekenämter als das auch fernerhin noch zu erstrebende Ziel dieser Reform zu bezeichnen.
4 Der Kongreß kann dagegen nur beklagen, daß auch nach diesem Entwurf die thatsächliche Ueberbürdung des Grundbesitzes durch den Kostentarif in Bezug auf Erwerb von Grund und Boden und Ueber⸗ tragung von Hypotheken nicht oder nur wenig gemildert werden soll, und muß der Kongreß gegen die Fortdauer dieser Ungerechtigkeit gegen⸗ über den gesetzlich bestehenden Formen beim Verkehr mit beweglichem Vermögen Verwahrung einlegen. ;
5), Endlich erkennt der Kongreß norddeutscher Landwirthe an, daß die gleichzeitig beabsichtigte Aenderung des materiellen Rechts in Be— treff der Erwerbung von Grundbesitz durch Einführung des Auf— lassungsprinzips, in Verbindung mit den Reformen in der Hypo— thekenordnung in ihren wesentlichen Grundlagen gerechtfertigt ist.
6) Der Kongreß norddeutscher Landwirthe erachtet die drei vor- gelegten Gesetzentwürfe, betreffend den Erwerb von Grundeigenthum, die Reform der Hypotheken-; und der Subhastationsordnung für so durchaus konne, daß die Emanixung eines dieser Gesetze, namentlich betreffend die Subhastations ordnung, ohne die . . ö . ö herbeiführen würde. er Kongreß kann si aher nur für den gleichzeitigen Erlaß der drei Gesetze aussprechen. t ö
Resolution Il. Der Kongreß norddeutscher Landwirthe erklärt:
. I). Den berechtigten Ansprüchen des Grunobesitzes und der Land— wirthschaft auf Hebung des Real- und landwirthschaftlichen Kredits kann durch die in der Resolution 1. erwähnten Gesetzesänderungen allein noch nicht Genüge geschehen. Es gehört vielmehr dazu auch eine Erweiterung und eine den Zeitverhältnissen mehr entsprechende i rns der für jenen Zweck bestehenden oder zu gründenden Kredit⸗ institute.
„Für das Kreditbedürfniß des in Grund und Boden fixirten Kapitals — den eigentlichen Realkredit — sind prinzipiell . in Institute zulässig, welche unkündbare, in längeren Zeiträumen zu amortisirende Darlehne geben (Pfandbrief ⸗Institute). — Die meisten bestehenden Pfandbrief ⸗Institute bedürfen ziner Reform, indem sie a) ihre Beleihungsgrenze den gänzlich veränderten Kulturverhältnissen entsprechend erweitern, — was ohne Beeinträchtigung der Sicherheit noch in nicht unerheblichem Maße zulässig ist; Bz zu einer Einrichtung em, n, / n m r h. . ö Operationen, die rovinzielle Besonderheit in dieser Beziehung aufgeben ; = . . ö. en rf n cn 6 3. 6 . .
er Kongreß beschlie ie Niedersetzung einer Kommissi
bestehend aus 3 Landwirthen, 2 Juristen, , nn zur en, arbeitung und demnächstigen Veröffentlichung eines Statuts, auf Grund dessen eine Centralisirung der Landschaften, behufs Ausgabe von Central-Pfandbriefen und anderer die Hebung des Kredits förder— licher Geschäfte, ausführbar erscheint.
Resolution III. Der Kongreß norddeutscher Landwirthe erklärt:
1 Die Einführung von gleichen Zahlungs- und Kündigungs⸗ terminen liegt im dringenden Interesse der Grundbesitzer.
27) Dieselbe läßt sich durch gesetzlichen Zwang nicht erreichen; es ist vielmehr von den Grundbesitzern durch Vereinbarung mit den Kreditoren 2c. dahin zu wirken, daß solche Termine mehr und mehr üblich werden; : .
3) dagegen ist eine gesetzliche Anordnung darüber zu treffen, daß Termins-⸗Sktaven, etwa wie sie in Mecklenburg bestehen, eingeführt werden.
Ferner wurde folgender Antrag angenommen;
Der Kongreß norddeutscher Landwirthe wolle erklären: Der Grund besitz in den östlichen Provinzen des preußischen Staates bedarf drin gend einer Reihe von Reformen im Gebiet derjenigen Gesetze, welche den Nealkredit betreffen, ö
Der Kongreß begrüßt daher mit Befriedigung die, aus vollem Verständniß der Bedürfnisse des Realkredits hervorgegangenen Land— tagsvorlage der Königlichen Staatsregierung zur Reform des Sub— hastationswesens. .
Der Kongreß erklärt es aber außerdem als unabweisbare Bedürf⸗ nisse des Grundbesitzes: ö
J. Daß die Gründung von Grund⸗Kreditanstalten möglichst er⸗ leichtert werde, und zwar durch Aufstellung gesetzlicher Normatiy⸗ Bedingungen, auf deren Basis ohne Privilegien, aber auch ohne staat⸗ liche Bevormundung, im Wege der Vergesellschaftung, unter den mannigfachsten Formen die Befriedigung des Kreditbedürfnisses erstrebt werden kann;
II. daß eine Reform des Hypothekenwesens in materieller wie formeller Beziehung schleunigst durchgeführt werde.
Als Zielpunkte solcher Reform sind im Interesse des Grund besitzes ins Auge zu fassen: a) Aufhebung des sogenannten Legalitäts— prinzips und folgerecht: Uebergang zur ,, b) Gestat⸗ tung von Eintragungen der Hypotheken auf den Namen des Grund eigenthümers; () Gestattung der Blankozession, mindestens bei der oben (ad b) erwähnten Form der Hypotheken; d) Einführung von eigenen Hypothekenämtern, deren Besoldungsetat einem Wechsel der Beamten möglichst vorbeugt; ) Ermäßigung der Stempelkosten und des Kostentarifs.
Der Kongreß sieht eine, den Grundsätzen der Gerechtigkeit wider⸗ streitende Besteuerung des ohnehin schwer belasteten Grundbesitzes darin, daß der U&ebergang des Eigenthums an Grundstücken und die Beurkundung der Rechtsgeschäfte über dessen Belastung zu einer Finanz⸗ quelle gemacht wird, während der Mohbiliarbesitz fast ganz kostenfrei von Hand zu Hand geht.
Der Kongreß beansprucht daher eine Herabsetzung der Stempel kosten in erster Linie bei Finanzreformen ins Auge gefaßt und den Kostentarif bei den Hypothekenämtern so niedrig normirt zu sehen, h seine Erträge nur die Kosten der betreffenden Amtsverwaltung
ecken. .
Während der Abstimmung über die erste Resolution entfernte sich Se. Königliche Hoheit der Kronprinz und bald darauf auch der amerikanische Gesandte Bancroft, welcher den Verhandlungen des Vormittags ebenfalls beigewohnt hatte.
Es erfolgt nunmehr Uebergang zum 5. Gegenstande der Tages— ordnung: Raum⸗ resp. Rohstoff⸗ oder Fabrikatsteuera.
Hierzu lagen mehrere Anträge vor. Die Berathung wurde um 4 Uhr abgebrochen und auf Sonnabend vertagt.
Gewerbe und Handel.
— In dem Zeitraum vom 16. bis 31. Januar 1869 wurden in Berlin eingeführt zu Wasser; an Steinkohlen, Braunkohlen u. Koks: 630 Tonnen; auf den Eisenbahnen: an Steinkohlen, Braunkohlen u. Koks: 162604 Tonnen, Brennholz: 2386 Klftr, Summa: Stein— kohlen Braunkohlen u. Koks: 16323534 Tonnen, Brennholz: 2386 Klftr. Aus Berlin ausgeführt: auf den Eisenbahnen: an Steinkohlen, Braun kohlen u. Koks: 12,886; Summa: an Steinkohlen, Braunkohlen u. Koks: 12'886 Tonnen.
— Aus Wieliczkg berichtet die »Oesterr. Corr.«. Die aus Wieliczka eingangenen Betriebsberichte vom 31. Januar, 3. und 7. Fe⸗ bruar weisen nach daß das Steigen des Wassers nach den Messungen im Franz⸗Joseph⸗Schacht täglich nur zwei Zoll, an zwei Tagen sogar nur einen Zoll betragen hat. Die zwei Punipen am Franz Joseph— Schacht sind vier Tage durch volle 24 Stunden, drei Tage durch 23 Stunden im Gange gewesen, haben also fast gar keine Störungen mehr gehabt. Die Wasserhebung in eisernen Kästen geht am Elisa— beth⸗Schacht auch beinahe ungestört vor sich, nämlich an zwei Tagen durch volle 24 Stunden, an einem Tage 23 Stunden, an drei Tagen 20 bis 21 Stunden, an einem Tage 18 Stunden, letzteres wegen Re⸗ paratur der Führungslatten. Dagegen hat bei der Wasserkastenhebung im Franz-⸗Joseph⸗Schachte ein Seilbruch stattgefunden, welcher am 6. Februar diesen Theil der Wasserhebung stillstehen machte, weil auch in dieser Schachtabtheilung durch das Hinabstürzen des Wasserkastens Beschädignngen eintraten, welche jedoch die Arbeit der Pumpen in der anderen Abtheilung nicht berühren. Die durchschnittliche Wasser
hebung betrug 2435 bis 28,3 Kubikfuß per Minute.
Die Maschinenbauten sind in der Woche vom 1. bis 7. Februar sehr stark vorwärts gebracht worden. Am Elisabeth⸗Schacht sind die Kesselproben schon vorgenommen worden, die Dampfleitung ist gelegt, der Sockel für die eiserne Esse fertig gemauert, der große Dampf eylinder aufgesetzt und dessen Montirung begonnen. Sämmtliche ö sind schon angekommen und die Lieferung der Gestänge
at begonnen. .
Am Joseph-Schacht ist das Schachthaus aufgestellt und der Sockel zur Blechesse fertig gemauert, sämmtliche schweren Bestandtheile der Maschine, als Sohlplatten, Dampfeylinder, Schwunggrad, Trans- ki er und Treibkörbe, sind aufgestellt, die Montirung beginnt
iese Woche.
661
London, 11. Februar. Aus Aberdare (Grafschaft Fife) wird eine Kohlengrubenexplo sion gemeldet, durch welche . getödtet und 8 schwer verwundet wurden.
— Nach dem letzten Wochenbericht der »New-Horker Handelsztg.« vom 2. Januar war die geschäftliche Thätigkeit in Rew-⸗Hork zwar noch immer gering, aber die Stimmung war ziemlich ermuthigt. Der Geldstand war befriedigend, gegen 7 pCt. war auf Aktien und gegen 6 pCt. auf Staatseffekten Geld reichlich zu haben, nur Platzwechsel waren zu 7 bis 9 pCt. schwer zu begeben. Das Goldagio war durch
rößere Kontantenverschiffungen seit dem 20. Januar von 353 bis 363 ge⸗ i, . auch der Wechselcours war durch den geringen Export in die Höhe gegangen. Die Baumwollenpreise waren durch niedrige liver—⸗ pooler Notirungen starke Zufuhren und anschwellende Vorräthe um Fe. auf 285 C. für Middling Upland gefallen. Die Ausfuhr aus New-Hork betrug in der letzten Woche nur 33,000 Ballen, gegen 50,000 Ballen in der vorhergehenden Woche, dagegen wurden 8000 Ballen ugeführt. Die er höhten liverpooler Getreidepreise hatten eine ziemlich ar. Ausfuhr von Weizenmehl veranlaßt, dagegen wurde die Aus⸗
*
9 von Körnern durch die hohen Seefrachten verhindert und haben ich deshalb die großen Getreidevorräthe in New-⸗York nur wenig ver— mindert. Petroleum war im Preise gestiegen, ohne jedoch die Aus- fuhr zu hindern; dieselbe beläuft sich in diesem Jahre bereits auf 4062856 Gall. für sämmtliche amerikanische Häfen, gegen 4, 863781 Gall. in derselben Zeit 1868 und 2,936,209 Gall. in derselben Zeit 1867. Die Einfuhr der letzten Woche (bis 23. Januar) erreichte S(o70ß36 D., gegen 251454355 D. der gleichen Woche 1868. Unter den Einfuhrartikein der letzten Woche d. J. befanden sich 2520, 259 D. Manufakturwaaren, noch einmal so viel Als in derselben Woche 1868; indessen hatte sich der Markt für diese Waaren etwas gebessert.
Verkehrs⸗Anstalten.
— Die Bohrung des Mont-Cenistunnels schreitet langsam aber stätig vor. Am 31. Januar waren von der Ir ien der Nordseite her 3360: 15 Meter gebohrt. Die Dichtigkeit der noch zu durchbohrenden Schichte beträgt 2945.85 Meter.
Oeffentlicher Anzeiger.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Bekanntmachung, Vom 1. Januar d. J. ab werden naß— gesalzene Häute im direkten ostdeutsch-schlesisch w russischen Verkehr zum Tarifsatze der ermäßigten Klasse II. B. befördert. Bromberg, den 1I. Februar 1869. Königliche Direktion der Ostbahn.
Bekanntmachung. Für den diesseitigen Lokal⸗
verkehr soll der Artikel ⸗Petroleumäther«, auch .
S » Naphtha« genannt, wenn solcher in dichten,
dauerhaften Fässern zur Aufgabe gelangt, unter . denselben Bedingungen wie Petroleum in Fässern zur ä Beförderung zugelassen werden.
den 8. Februar 1869. Königliche Eisenbahn-Direktion.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
428 Bekanntmachung.
Die Steinschläger⸗ und Tagelöhner⸗Arbeiten zu der Unterhaltung des betreffenden Steinpflasters während des laufenden Jahres sollen, im Wege der Submission, verdungen werden.
Zu diesem Behufe sind die Bedingungen und das Arbeitsverzeich—⸗ niß in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt.
Der Einreichung der Submissionen sehen wir bis zum 23. d. M. entgegen.
Berlin, den 5. Februar 1869.
Königliche Ministerial Bau⸗Kommission. Pehlemann. Giersberg.
409] Bel gn nt m g ch un sg Die Ausführung der hei zwei größeren 6 Fortifika⸗
tionsbauten im Jahre 1869 in der Festung Torgau vorkommenden Mauerarbeiten soll im Wege des öffentlichen Submissionsverfahrens an einen qualifizirten Meister verdungen werden.
Die versiegelten Offerten sind bis spätestens zu dem am 16. Fe⸗ bruar er. Vormittags 10 Uhr, in dem Bureau der unterzeich⸗ neten Behörde anstehenden Termin einzureichen, woselbst auch die Submissionsbedingungen an den Wochentagen einzusehen sind.
ö n n wird auf portofreies Ansuͤchen die nöthige Auskunft ertheilt.
Die Eröffnung der eingegangenen Offerten erfolgt in dem ange— gebenen Termine in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten.
Torgau, den 1. Februar 1869.
ö Königliche Fortifikation.
1481 Es sollen im Wege der Submission 500 Kubikfuß Eichen Gradholz, circa 10/10, L000 lfd. Fuß Eichene Bretter 2“, 700 d Fichtene Balken eirea 18 / 18 und 10 / 10 Mauerlatten circa 8 / 8 und 66/6“, . . Bretter 21“, 1“, 4 und J“ und 55000 do.
achlatten beschafft werden. . . Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift »Submission auf Schiffbauholzh bis zu dem am Freitag, den 26. d. M., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im diesseitigen Bureau, Markt 9!, anstehenden öffentlichen Termine einzureichen, in welchem dieselben in Gegenwart der erschienenen Submittenten geöffnet werden.
Die Lieferungsbedingungen liegen im genannten Bureau, ebenso wie bei der Registratur der Königlichen Werft zu Danzig zur Einsicht aus und werden auf frankirte Anfragen gegen Erstattung von 10 Sgr. Schreibgebühren übersandt.
Geestemünde, den 12. Februar 18359. Königliches Marine⸗Depot.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. ad 373 Berichtigung.
„In der Bekanntmachung des Direktoriums der Magdeburg ⸗Halber⸗ städter Eisenbahn vom 4. Februar d. J. (s. Nr. 31 d. Bl., pag. 539, 1. Spalte, Zeile 9 von unten) muß die unter der 3. Ausloosung pro 1865 genannte Nr. AZ, A272 heißen, und nicht 12,447.
480 Bekanntmachung.
In der heute bewirkten Verloosung von den ausgegebenen Obli⸗ gationen des Strasburger Kreises, im Regierungsbezirk Marienwerder, sind die . k gezogen worden:
itt. E. Nr. I 335 8 60 82 70 75 1966 107 113 1. 168 1e ni. 206. . . 255. 257. 271. 281. 298. 303. 306. it . Nr. 18. ö ö 104. 125. 131. 139. 171. 174. 193. 232. itt. G. Nr. 37. 133. 302. 303. 304. 306. 309. Litt. I. Nr. 88. 104. Litt, K. Nr. 73. 85.
Diese Obligationen werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die darin verschriebenen Kapitalbeträge, vom 1. Juli d. J. ab, bei der hiesigen Kreis ⸗Kommunalkasse gegen Rückgabe der Schuld- verschreibungen mit den dazu gehörigen, nach dem 1. Juli d. J. fälli⸗ gen Zinscoupons baar in Empfang zu nehmen.
Strasburg, den 19 Januar 1869. . .
Die ständische Kommission des Strasburger Kreises für die Kreis- Chausseebauten. Abramowsktki.
[472 Belanntm ach n·ẽ ug.
Von den auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. Mai 1855 (Gesetz Sammlung für 1855 Seite 4831) und 28. September 1857 , ,, . für 1857 Seite 831) ausgefertigten auf den Inhaber lautenden Obligationen des Wanzlebener Kreises zum Gesammtbetrage von resp. 50,000 Thlrn. und 40000 Thlrn. sind
nachstehende Schuldverschreibungen: ö ö ie b w 50 Thir. Nr. 4. 6. 14. 18. 19 0 . 286 31. 10. B 6a DJ. 79. 81 86.
94. 100. Lirti, NR. d 190 hir . Nr. 11. 13. 14. 24. 37. 38. 44. 48. 51. 57. 68. 73. 80. 83. 85. 87. 88. 89. 90. 96. 97. 98. 100. 109. 110. 124. 138. 150. 154. 164. 200
ausgeloost worden. .
Diese ausgeloosten Schuldverschreibungen sind mit den dazu ge— hörigen Zinscoupons am 14. Juli d. J. Behufs Auszahlung der Kapltalien und der bis dahin fälligen Zinsen an die Kreis-⸗-Kom— munalkasse hierselbst zurück zu geben. .
Von den in den Vorjahren ausgeloosten Schuldverschreibungen sind nachfolgende Nummern bis jetzt nicht eingelöst:
w Nr. 72. 82. 83. 85. 92 (1868 ausgeloost). Littr. H. à i000 Thlr. Nr. 99 (1864 ausgeloost), 1. 2. 3 (1866 ausgeloost), 21. 101. 1955 (1867 ausgeloost), 66. 69. 125. 142. 143. 146. 147. 156 (1868
ausgeloost). Littr J. d 650 Thlr. Nr. 80. 99. 102. 133. 134 (1364 ausgeloost), 19. 25. 132 (1865 aus- geleost 193. 104 (1866 ausgeloost), . und werden die Inhaher derselben wiederholt aufgefordert, deren Ein lösung zu bewirken. — Wanzleben, den 9. Februar 1869. Die kreisständische Kommission für den Chausseebau im Wanzlebener Kreise. Der Vorsitzende. Königliche Landrath.