1869 / 39 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Alle Post⸗Austalten des An- und

AInsertionspreis für den Raum einer Behren⸗Straße Nr. La,

Beibehaltung dieses Verwalters oder di ĩ . . 23, en, welche von dem Nachlasse etwas an Geld, Papi anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, 10 6 3 selben etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an die Erben des verstorbenen Logenkastellans Christian Friedrich Gottschalk zu zahlen

oder zu 1 3 von 6 Besitz der Gegenstände

. m 11. März 9 einschließli dem Gericht oder dem Verwalter der Maffe 6 ; ,, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, . zur Konkurs- 3 abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich. erechtigte Gläubiger des Nachlasses haben von den in ihrem Besitz k 4 Anzeige zu machen.

28 ich werden alle Diejenigen, welche an die Masse A üc nr e nr fbi ,, hierdurch ö en reg ere . ängig sei i i afl . n its rechtshängig sein oder nicht, mit dem

. bis zum 24. März 1869 einschließli bei uns schriftlich oder zu Protokoll . ö emnachsr zur . . ö der gedachten Frist angemeldeten / J 9 iti dee, ge,. efinden zur Bestellung des definitiven . auf den 22. April 1869, Vormittags 11 Uhr in unserem Gerichtslokal, vor 8 tommiss icht kae , ö . . r dem Kommissar, Gerichtsassessor er seine Anmeldun riftlich einrei i ? ö . n n, . . eder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldun n . J an hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns berechtigten k Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. ,. welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die echtsanwälte Küster und Schmidt zu Sachwaltern vorgeschlagen.

1474 Aeber den Nachlaß der am 12 Juni 1867 verstorbenen vereheli Schnitthändler Reiche, Auguste Wilhelmine, . inf nr n ' ligen selbst, ist das erbschaftliche Kiguidationsverfahren eröffnet worden. Es werden daher die sämmtlichen Erbschaftsgläubiger und Legatare auf- gefordert, ihre Ansprüche an, den Nachlaß, i ehe mögen bereits n,, . oder nicht, bi s ö 2. April d. Jeinschließlich anf , . oll anzumelden. Wer seine Anmel⸗ . . Rhat zugleich eine Abschrift derselben und ihrer

. ie Erbschaftsgläubiger und Legatare, welche ihre Ford i , der bestimmten Frist anmelden / . . r nd ät 3 en Nachlaß dergestalt ausgeschlossen werden, daß sie sich wegen ihrer ,, nur an Dasjenige halten können, was nach vollstän—= ziir i gungeah er, rern . Forderungen von der ö / aller se ; . 6 . it dem Ableben des Erblassers ie assung des Prä Er :

hant eh . 6. . 4 äklusions⸗Erkenntnisses findet nach Ver⸗ . auf den 9. April 1869, Vormittags 9 Uhr

n 9. hr, 1. a mn Audienzzimmer Nr. 18 anberaumten öffentlichen Sitzung

Halle a. S, den 1J. Februar 1869. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

483 Subhastations⸗ Pat Das früher der verehelichten Manig, Ro s. P ar Kuemmet⸗ jetzt dem Müller Friedrich obe n is hren Elsterwerda sub Nr. 248 belegene und Vol. IV. bag. 514 des haus hypothekenbuchs von Elsterwerda eingetragene w ö estehend aus: Wohnhaus, mit Scheune und Stallgebä ĩ n ha n äu d holländischen Windmühle und . . . eirca 1 Morgen 48 UR. Acker und Wiese,

n , ,,. gerichtlicher Taxe auf 8553 Thaler 15 Silbergroschen ohne Berücksichtigung der Lasten und Abgaben, soll in dem auf den 16. September 1869, Vormittags 11 Uhr,

anberaumten , i , ,, . due, . nine in nothwendiger Subhastation meistbietend läubiger, welche wegen einer aus dem Hr i ersichtlichen ie rf eo n n n aus . , haben sich mit ihren Ansprüchen bei uns zu melden Elsterwerda, den 8. Februar 1869. . Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.

34621 6e t i Bei dem unterzeichneten Gericht i ö tg gel rtla . 8 e Todeserklärun isch⸗ ö 3 . August Osterburg, am 3. April 1834 . Ch. ber Horochnn . ö . e n Osterburg und en, welcher v e , . , . ausgewandert ulnd von . . 1 achricht eingegangen sein soll, in Antrag gebracht n,, unbekannten Erben hierdur mea en, hn shrüctgelassenen lich, e,, gn ö 6 aufgefordert, sic schtiftiih oder perfön. auf den 10. Juli 1869, Vormittags 11 63 an Gerichtsstelle anberaumten Termine zu ie e g genfane er Provokat für todt erklärt und sein Vermögen denjenigen, welche

1c 9 nächsten Erben legitimiren werden, ausgeantwortet wer. Sandau, den 20. September 1868. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.

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Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re.

316 Bekanntmachun Die Chausseegeld Erhebung auf der Bum i lte Hie s r l e , rr mn , . wischen a,, n. berg belegen, soll in Folge höheren i anderweitig in Pacht gegeben n ö J Wir haben dazu einen Lizitationstermin auf . Sonnabend den 5. März d. J. Vormittags 10 Uhr in unserem. Geschäftslokale hierselbst anberaumt und laden Pacht lustige mit dem Bemerken ein, daß nur dispositionsfähige Perfonen, welche vorher 200 Thlr. baar oder in Staatspapieren nach dem Courswerthe bei uns deponirt haben, zum Bieten zugelassen verde ganb lch ,, . gegen in unserer Registratur und bei dem , mte zu Angermünde während der Dienststunden Neustadt EW. den 28 Januar 1869. Königliches Haupt⸗Steueramt.

3171 Bekanntmach u Höherem Auftrage zufolge soll die Chaussee . thal an der Wriezen ⸗Berliner , neuchen belegen, vom 1. Juli d. J. ab anderweitig verpachtet werden * haben hierzu einen Lizifationstermin 491 . onna ben d den 13. März d. J., Vormittags 106 Uhr in , . anberaumt. Di edingungen liegen in unsererer Registratur und bei Königlichen Steuerämtern ie , Sing e ee men n, 9 . m i und Strausberg während der

Nur dispositionsfähige Personen, welche 100 Thlr. baar oder in

Staatspapieren nach dem C i 3. j vorher bei uns deponiren, Neustadt Ew., den 28. Januar 1869. Königliches Haupt ⸗Steueramt.

425 Bekanntm a Die jetzt zur Domäne Giehiher i n! ö ö j inmü

rige Steinn ir , K ß gien wn ne

end . und bepflanztem 2 k von Johannis 1869 Ü. . fs oll uh n es öffentlichen Ausgebots hesonders verpachtet werden. ö. 9 ga Steinmühle und Ziegelei liegen bei einander an der von 9 , ,,. Straß] etwa Stunde von jedem

wird von dem oberhalb der Stadt

der Saale abglleitelen Mühlgraben getrieb ; . ä greifen ich uren de m gh enend witselte hat aur Zeit , ‚ᷓ. kuleig ei Sa r en nsr H ö . n der Provinzial-Steuerdirektio ; k kann mit dem . der . ,, ,,, lg . strengeren steuerlichen Vor=

j ehlhandel der in der Stadt h Müller, und bedarf das aus .

edar, jenem Mehlhand l

zum Eingang in die Stadt bestimmte . k

gung des Verkäufers darüber, daß das betreffende Mahlgut von ihm

gekauft sei. Das in Umlauf gekomn ü Steinmühle bereitete Ma ̃ ,,, 6 ihn n he üer, . einer doppelten Besteuerung unterliege, Den Lizitatlonstermin haben wir auf . Donnerstag, den 1. April d. I8., in unserem . ö é ,,,, . und laden zu demselben Pacht— J das Ie ige der, wr inimsun 2500 Thlr. beträgt, . ebernahme der Pachtung ein disponibles Vermögen von 57 . ,, , ist und ictungslustigen spätestens im Termine selbst über ihr ö. m T . zer ihre 2 ö ö. und den Besitz des erforderlichen Vermögens ausweisen ie Verpachtungsbedingungen, die Re izitati zedin ; geln der Lizit , und Vermessungsregister können, mit Dun hr ö ß ich in unserer Domänenregistratur und auf der Domäne Hiebl 36 e n, , 1 wir bereit, Abschriften der speziellen * en allgemeinen Pachtbedingun S fordern gegen Erstattung . Kopialien und D . ͤ ; i kkosten zu erthei Pachtliebhaber, welche die Mühle J 6 : . en,, iegelei in Augenschein zu Hirn nr ichen rh en sich an den Herin Amtsrath Bartels in Merseburg, den 4. . 1869. Königliche Regierun Abtheilung für direkte Steuern, w und Forsten.

466 Am Sonnabend, den 20. Februar i ill's Gasthofe in Mirow, von Morgens 10 Uhr la re ,,

Forst circa 1500 Ki

aus dem Wesenberger Forst . 3090 Kiefern, sowie einige Eichen und Birken

versteigert werden. F. Scharenberg. R. Hahn.

Hier folgt die besondere Bei lage

Druckzeile R Sgr.

as Abonnement beträgt A Thlr. * 2 2 3 668 sür das vierteljahr K 6 N 1 9 Li ch P * E 1 s⸗ 1 sch C V . 2 I nz ö? * Preußischen Staats · Anzeigers:

Eche der Wilhelmstraße.

A 39.

Berlin, Montag den 15. Februar Abends

ergnädigst geruht: Heinrich zu Königs⸗ Kronen-Orden dritter Klasse zu ver⸗

Ge. Majestät der König haben All Dem Kaufmann Carl berg i. Pr. den Königlichen

Kreisrichter Bartolomaeus in Pasewalk zum anten an der Realschule

Ludwig

Kreisgerichts⸗Rath zu ernennen, Wahl des Oberlehrers Dr. Pa zu St. Johannes in Danzig zum Direktor dieser Anstalt; und Stadtrath Matzdorf zu Brieg, in Folge der von Versammlüng getroffenen Wahl,

der dortigen Stadtverordneten⸗ der Stadt Brieg für die gesetz⸗

als unbesoldeten Beigeordneten liche sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Berlin, 13. Februar.

Hoheit der Prinz Friedrich Karl von

Se. Königliche Prin . Rathenow hier wieder eingetroffen.

Preußen ist von 1

Norddeutscher Bund.

rn Alexander J. Wats Bundes das Exequgtur al Amerika in Barmen ertheilt wo

end die Beschlagnahme des Vermögens des ehe⸗ maligen Kurfürsten von Hessen. Vom 15. Febꝑruar 1869.

es Gnaden König von Preußen 2c. en Häuser des Landtages

on ist Namens des

Dem Her ö s Vizekonsul der Ver⸗

Norddeutschen einigten Staaten von

Gesetz, betreff

Wir Wilhelm, von Gott ustimmung der beid was folgt:

nach Maßg

verordnen, mit Unserer Monarchie,

eptember 1866 de helm von Hessen belass st den bereits fälli fälligen Hebungen au ingleichen das gesammte, des Kurfürsten, und zwar bezeichneten Objekte seit dei fügungen des Kurf Cessionen an Dritte, §. 2. Die nach Gegenstände, soweit si waltung besinden, sin hörden in Besttz und In Ausübung de

an diesen Objekten wir Behörden mit voller! rderungen sind bei E den Behörden einzuziehen. Aus den in Bes sind, mit Ausschließung fürsten, die Kosten der Be sowie der Maaßregeln zu ßen gerichteten U m bestreiten.

den hierdurch mit Beschlag belegt, icht mitbegriffene Vermögen ob über die hier eptember 1866 bereits Ver⸗ namentlich Veräußerungen oder

n oder nicht. e unterliegenden

s in preußischer Ver⸗ u beauftragenden Be⸗

d der Nutzungsrechte erwaltenden

Ausstehende

olchen, wer hierunter n ohne U .

nterschied,

ürsten, funden habe der Beschlagnahm e sich nicht bereit d von den damit Verwaltung zu ne r Eigenthums⸗ un . d der Kurfürst durch die v Wirkung vertreten. A der Fälligkeit durch die verwal—

ien Objekten und Revenüen an den r Verwaltung, chung und Ahwehr der gen des Kurfürsten und ende Ueberschüsse sind

ie der Beschlag⸗ Veräußerungen

ller rechtlicher Eintritt

chlag genommei der Rechnungslegun schlagnahr Ueberwa lnternehmun Verbleib m zuzuführen. s Kurfürsten über d insbesondere samkeit. hme zuwider erfolgen, onsrechte auf Grund

ne und

gegen Preu seiner Agenten zr einem besonderen Depositur . 33. Verfügungen de nahme unterliegenden Ge und Cessionen, sind ohne rech

Zahlungen, welche der

enstände ger nc, Wirt

Beschlagna

genommen werden, als nicht entstanden zu erachten. Die Ab⸗ lieferung von Gegenständen, welche der Beschlagnahme unter⸗ worfen sind, an den Kurfürsten oder nach dessen Anweisung zieht die Verbindlichkeit zur vollen Ersatzleistung nach sich.

§. 4. Die Wiederaufhebung der Beschlagnahme kann dritten

gutgläubigen Erwerbern und Ee siongrien (6. Y gegenüber durch Königliche Anordnung, in allen übrigen Fällen nur durch

Gesetz erfolgen. ö §ę. 5. Die Ausführung des gegenwärtigen Gesetzes, welches mit dem Tage der Publikation in Kraft tritt, wird dem Finanz⸗

Minister übertragen. . . Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 15. Februar 1869.

(L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck-Schönhausen. „Frhr. v. d. Heydt. v Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

Gesetz, betreffend eine Abänderung der Beschlagnahme⸗ Verordnung vom 2. ch 13868. Vom 15. Februar 1869.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt:

§. 1. Die Wiedergufhebung der durch die Verordnung vom 2. März 1868 ausgesprochenen Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg kann dritten gutgläubigen Erwerbern und Cessionarien (5. 2 der Verordnung vom 2. März 1868) gegen- über durch Königliche Anordnung, in allen übrigen Fällen nur durch Gesetz erfolgen. Der §. 4 der Verordnung vom 2. März

1868 wird hiernach abgeändert,. . 2. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage der

Publikation in Kraft. , Urkundlich unter Unserer öchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 15. Februar 1869.

(L. S) Wilhelm.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen. , Frh. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. ;

Staats ⸗Ministerium.

Bekanntmachung, betreffend die von den Häusern des Land⸗

tages ertheilte Genehmigung zu der Verordnung vom 2. März

1868, betreffend die ö des Vermögens des Königs

eorg.

Vom 15. Februar 1869.

Nachdem die auf Grund des Artikels 63 der Verfassungẽ⸗

Urkunde vom 31. Januar 1850 erlassene Verordnung vom

7. März 1868 (Gescß⸗Samml. S. 166. 167), die Beschlagnahme

des Vermögens des Königs Georg betreffend, von beiden Häu⸗

sern des Landtags genehmigt worden ist, wird dies hierdurch bekannt gemacht.

Berlin, den 15. Februar 1869. Das Staatsministerium. Gr. v. Bis marck⸗Schönhausen. Frhr. v. d. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v.

d Kompensati

sind als nicht geschehen ; . nach Publikation dies

solcher Handlungen, welche

es Gesetzes vor . S4 *

Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.