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Wahlen der Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel . für Eisenbahnen, Post, und Jelegraphen, für Justizwesen, für Rechnungswesen, für die Geschäftsordnung und für die Berathung des Entwurfs einer ,, fanden statt. Demnächst . die Vorlagen des Präsidiums über die Gesetzentwürfe, betreffen ] IN) die , eines Nachtrags zum Bundes⸗Haushalts-⸗ etat für das Jahr 1369,
3 die Einführung der Allgemeinen Deutschen ,,,, und des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs al Bundesgesetze, ö
3) die Kautionen der Bundesbeamten,
ferner über den Kommissionsbericht wegen des Modus der Branntwein⸗-Besteuerung, über die mit Italien geschlossene Kon⸗ sular⸗Konvention, über das Abkommen mit Luxemburg wegen der Branntweinsteuer-Abfindung, über den Entwurf eines Postvertrags mit Schweden, über die Errichtung eines General- Konsulats in Mexiko und endlich über den Entzwurf einer Gewerbe⸗Ordnung für den Norddeutschen Bund den betreffenden üssen überwiesen.
. der n film. Borlage, betreffend die Ausprägungen und Einziehungen von Münzen in den Staaten des Norddeut— schen Bundes nahm die . ;
Der Ausschuß für Handel und Verkehr berichtete über die gegen die Rinderpest zu ergreifenden Maßregeln. Die Beschluß⸗ nahme wurde vorbehalten. Mehrere an den Bundesrath gerich⸗ tete Eingaben gingen an die betreffenden Ausschüsse.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Rechnungswesen und für Justiz⸗
wesen hielten heute eine Sitzung ab.
— Das Staats ⸗Ministerium trat gestern unter Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Grafen von Bismarck-⸗Schön⸗ hau sen zu einer Sitzung zusammen.
— Die heutige (50) Sitzung des Hauses der Abgeord- neten 6. ö. 103 Uhr durch den Präsidenten von Forcken⸗ beck eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Finanz- Minister Frhr. von der Heydt, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten von Selchow und mehrere Regierungs⸗Kommissare.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Bericht der 14. Kommission über den Entwurf eines Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als preußischer
Unterthan, sowie über den Eintritt in fremde Staats dienste. 3. . Generaldebatte betheiligten sich, außer dem Refe⸗ renten Abg. Jacobi (Liegnitz), die Abgg. Brauchitsch⸗Flatow,
zur Megede, Or. Waldeck. Zu §. 1 beantragte die Kommis⸗ sion, statt ⸗Preußischer Unterthan« zu sagen »Preuße«.
Dr. Liebelt beantragte, zu setzen: »Preußischer Staals⸗ bürger.“ Es sprachen die Abgg. Windthorst (Lüdings—⸗ hagusen), v. Bonin (Genthin), Pr. Eberty, Simon v. Zastrow, Miquéàl, Koch, Dr. Liebelt, Twesten, v. Unruh. Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg nahm nach dem Abg. v. Bonin⸗ Genthin das Wort, wie folgt:
Die Regierung legt besonderen Werth darauf, daß das Wort »Preußischer Unterthan« im Gesetze überall da stehen bleibt, wo es in den ursprünglichen Regierungsentwurf auf— genommen und vom Herrenhause angenommen ist, und zwar aus folgenden Gründen. Unter dem Ausdruck »Preußischer Unterthan« und »Preußische Unterthanenschaft« versteht die Regierung nichts als Preußisches Staatsbürgerrecht, und wenn der Herr Abgeordnete Waldeck sagt: wir sind keine Unter⸗ thanen, wir sind Staatsbürger, so erkenne ich diesen Gegensatz nicht an. Ich sage: weil wir preußische Staatsbürger sind, so sind wir preußische Unterthanen. Wenn Sie diesen Ausdruck, der an und für sich bisher gang und gäbe gewesen ist, und der außerdem in dem Gesetz von 1842 ausdrücklich als technischer Ausdruck eine Stelle gefunden hat, plötzlich ändern, so würde vielleicht die öffentliche Meinung etwas darin finden, was Sie doch, wie Sie selbst sagen, nicht n, , . wollen. Sie be⸗ zwecken damit keine irgendwie tendenziöse Aenderung, Sie sagen nur, es passe in die heutigen Verhältnisse besser, es sei ge⸗ schmackvoller zu sagen »Preuße« als »preußischer Unterthan«. Das bestreite ich. Preußischer Unterthan ist derjenige, der preußischer Staatsbürger ist, und wenn in dem Gesetzentwurfe gesagt ist: es gewinnt oder verliert die Eigenschaft als preußi⸗ scher Unterthan der oder der, so soll das nichts Anderes heißen als: es gewinnt oder verliert das preußische Staats bürgerrecht der und der. Nun mache ich Sie darauf aufmerksam, meine Herren, daß, wenn auch in der Verfassungsurkunde überall von Preußen die Rede ist, der Gebrauch des Ausdrucks preußischer Unterthan⸗ im vorliegenden Gesetzentwurfe seine bestimmte Bedeutung hat, und daß Sie, wenn Sie ihn elimi⸗ niren wollten, Sie eigentlich überall »preußischer Staatsbürger⸗
setzen müßten.
»Preuße« als solcher, ist an dieser Stelle nicht der richtige Aus bir̃ ahn in diesem Gesetze soll festgesetzt werden, nicht wer den Titel Preußen — wenn ich so sagen soll — zu füh⸗ ren oder zur Landsmannschaft in Preußen berechtigt sein soll, sondern wie man preußische Staatsbürgerrechte erwirbt, preußische Pflichten und preußische Rechte, und das ist vollkommen aus— edrückt durch die Bezeichnung »preußische Unterthanenschaft«. en Sie die Verträge en gens mit auswärtigen Mächten, so werden Sie in allen diesen Verträgen den Ausdruck »Unter— than finden: »preußischer Unterthan«, »englischer Unter— than«, »russischer Unterthan« u. s. w. Kein englischer Minister wird sich scheuen, einen Vertrag zu unter— schreiben, in dem von Emnglish subjects die Rede ist, und es ist gewiß noch nie einem Engländer eingefallen, darin eine Be— einträchtigung seiner Rechte und Freiheiten zu finden, daß er sich Unterthan Ihrer Majestät der Königin von England nennt. Wenn Sie die von Ihnen beabsichtigte Aende— rung einführen, so werden Sie dadurch keineswegs herbei⸗ führen, daß Preußen sich veranlaßt sehen sollte, künftig in Verträgen zu sagen »die Preußen«, sondern es wird fort und fort heißen: »die preußischen Unterthanen« haben dieses und jenes Recht. Und wenn Sie konseguent sein wollten, so wür— en Sie künftig jedem Vertrage Ihre Genehmigung versagen müssen, wenn sich darin der Ausdruck »preußischer Unterthan« findet, weil Sie sagen; wir sind nicht preußische Unterthanen, wir sind preußische Staatsbürger. .
Ich bemerke außerdem, daß es viel korrekter ist, in einem Gesetze, das eine doppelte Unterthanenschaft zuläßt, diesen Aus— druck zu gebrauchen, statt ihm einfach den Ausdruck Preuße zu substituiren. Nach dem Gesetze ist jeder Zustand eines zujet mixte zulässig; wir stehen staatsrechtlich nicht auf dem Standpunkt der Franzosen, die da sagen: Derjenige, welcher Franzose geworden ist, kann keine andere Nationalität mehr haben. Nach unserm Staatsrecht kann Jemand dem preußischen Unterthanenverbande angehören und zugleich einem andern, wie ja viele Fälle nahe liegen, wo Oesterreicher z. B. auch preußische Unthanen sind. Ist es nun nicht viel korrekter, einem Oesterreicher gegenüber zu sagen: wenn Du die und die Bedingungen erfüllst, so wirst Du preußischer Unterthan, als ihm zu sagen, wenn Du das und das thust, so bist Du Preuße. Wenn man ein solches sujet, mistée fragt, was bist Du? soll er dann sagen: ich bin ein Preuße⸗Oesterreicher? Er wird sagen: ich bin Oester⸗ reicher, aber ich bin auch preußischer Unterthan. Ich glaube, aus diesem Grunde ist es korrekter und geboten, einen Ausdruck zu gebrauchen, der über den Ausdruck Preuße hinausgeht und der ganz bestimmt bezeichnet, daß man auch einer andern Na— tionalitaͤt, einem andern Staate angehören, zu gleicher Zeit aber preußische Staatsbürgerrechte und Pflichten übernommen haben kann. .
Sie werden durch die Adoption des Ausdrucks Prxeuße, den ich an dieser Stelle für falsch halte gegenüber dem Worte Unterthan, eine gewisse Alnruhe in die öffentliche Meinung bringen, als ob in dem Ausdruck Unterthan etwas liege, was mit der Würde eines Preußen unvereinbar sei. Die Anspie— lungen auf Feudalismus scheinen mir bei den Haaren herbei⸗ gezogen. Es fällt doch Niemandem ein, wenn er in einem Vertrage zwischen England und einer andern Macht den Ausdruck englischer Unterthan findet, zu sagen: das scheint eine Nation von If n r zu sein. Sie werden kein berechtigtes Gefühl verletzen, wenn Sie einen Ausdruck, der in dem Gesetze von 1842 ge— standen hat, und gang und gebe ist, ruhig fortbestehen lassen, zumal er nicht aufhören wird in internationaler Beziehung seine Rolle zu spielen.
Der Regierungskommissarius, Geh. Regierungs⸗Rath Graf zu Eulenburg, nahm nach den Abgg. Eberty, Twesten und
v. Unruh das Wort. Kah e Abstimmung wurde der Antrag des Abg. Dr.
mit 170 gegen 169 Stimmen. Darauf trat das Haus dem . pe . der Kommission mit 172 gegen 148 Stim— men bei. Der Minister für landwirthschaftliche ,,, . v. Selchow brachte darauf einen die Ablösung der Real . der Domänen in Hannover betreffenden Gesetzentwurf ein. Derselbe soll in Schlußberathung erledigt werden.
Der Finanz⸗Minister Freiherr v. d. Heydt brachte eine Vorlage . i gen, die militärischen Wittwen- und Waisen⸗ Kassen in Nassau. Das Haus beschloß, über die geschäftliche Behandlung der Vorlage erst nach vollendetem Drucke zu be— schließen.
§. 2 der Kommissionsvorlage:
„Jedes eheliche Kind eines Preußen wird durch die Geburt Preuße, auch wenn es im Auslande geboren ist. Uneheliche Kinder folgen der
Mutter.
Liebelt abgelehnt, ebenso die Anträge der Abgg, v. Bockum -Volffs und Windthorst (Lüdingshausen) in namentlicher Abstimmung
asten
wurde in namentlicher Abstimmung mit 194 gegen 141 Stini— men angenommen. Die §§. 3 — 6 gaben zu keiner Diskussion
Anlaß. Zu 5§. 7 lage
J. Der Abgeordneten von Bockum⸗Dol
(Lüdingshausen):
im §.7 das Alineg zu streichen: Von Angehörigen der Königreiche Bayern und Württemberg und des Großherzogthums Baden soll, im all der Reciprozität, bevor sie naturalisirt werden, der Nachweis, daß 5 die Militärpflicht gegen ihr bisheriges Vaterland erfüllt haben! oder davon befreit worden sind, gefordert werden; ) des Abg. Richter n , erg. in S. 7 a) dem Eingange folgende Fassung zu geben: Die Eigen schaft als Preuße ist solchen Ausländern zu verleihen, b) der Rr. 2.
folgende Fassung zu gebe Heimath sich im Wi die Worte zu streichen:
qc) ebendaselbst hinter »Angehörige⸗ zu allegiren: 5. 10) er am Schlusse des Paragraphen hinzuzusetzen: Sind die vorbezeichneten Erfordernisse
vorhanden, so darf die N der Verfassungsurkunde).
Der Präsident der Hofkammer der Königlichen Familien⸗ ie. Hof ⸗Jägermeister Freiherr von Schele, ist am 4. d. Mts. verstorben.
Mecklenburg. Schwerin, 15. Februar. Die heut aus⸗
gegebene Nr. 13 des ordnung zur Modifika
nung vom 21, Juli 1821 wegen verbesserter Einrichtung des Landschulwesens . ferner eine Zusatzverordnung zu der Exe⸗ ,, für die Allgemeine Landes Rezepturkasse vom
31. März 1827.
= Der Großherzo Minister a. D. Hand 12. d. Mts. zu Schloß
Lübeck, 15. Februar, Die Bürgerfchaft hat in ihrer heutigen Sitzung die Anträge auf Aussetzung der Ergänzung
des Senats abgelehnt. nächsten Montäg. Sach sen. Weim
des Landtags beantwortete zunächst Staats⸗Minister von Watz⸗ dorf eine von dem Abg. zildebrand in der vorigen Sitzung eingebrachte Interpellation in Betreff der Konzessionirung der
Saalbahn und sprach
maligen Stand der Verhandlungen die Hoffnung aus, daß nach Erfüllung der Vorbedingungen und Erledigung der noch schwe⸗ benden Erörterungen demnächst weiter werde vorgeschritten wer
den können. Hierauf
gesetzes fortgesezt und schließlich der Entwurf mit den hierzu beschlossenen Abänderungen von dem Landtag genehmigt.
Oeste rreich⸗ ung
Prager Ztg.“ wird dem Reichstage in nächster Zeit ein Gesetz⸗ entwurf über die Einführung fakultati ver direkter Reich s⸗
tags wahlen vorgelegt bereitung begriffener Ge der Zahl der Abgeo
was noch nicht entschieden ist. — Wie man der »Triest. Ztg.“ aus Ragusa, 7. Februar, meldet, befand sich das Geschwader unter Eontre- Admiral Baron
Pöck seit einigen Tagen
Frankreich. Paris, 15. Februar. (W. T. B) Gra Wake wok ist heute Vormittag? 1 Uhr in Ra le h.
, . und wird, dem »Journal offictel« zufolge, morgen bend in Paris erwartet.
— Die Deputirtenkammer hat die Debatte über den Vertrag des Ersdit foncier mit der Stadt Paris auf den 23 Februar angesetzt, Ueber die luxemburg ⸗belgische Eisenbahn⸗ affaire wurde eine Interpellation eingereicht.
Spanien. Madrid, 13. Februar. Die Gaceta« bringt den Bericht über die erste Si ung der Cortes, in welcher der Marquis Santa Eruz den Vorsitz führte. Zuerst wurde das Verzeichniß der Deputirten verlesen. Dann ging man zur Wahl
der Präsidenten, der 4
über, welche ihre Aemter bis zur definitiven Bildung des Kon— gresses bekleiden, so daß also nach dieser eine Neuwahl statt—
finden muß. Von 229 59 für Orense und 1
also interimistischer Präsident der Cortés. Die 4 Vize⸗Präsi⸗
denten und 4 Sekretäre wählt. Nach dieser Wa
bemerkte, die souperänen und konstituirenden Cortes der spani— schen Nation wären nunmehr interimistisch konstituirt. Die
ihm, wenn auch nur i ihn in hohem Grade, er der Mann der Kämpfe
tze der bürgerlichen Rechte befinden, c) in Nr. 4.
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n die folgenden 33 J. Windth un indthorst
n: welche nach den Gesetzen ihrer bisherigen nach den daselbst bestehenden Verhältnissen,
aturalisation nicht verweigert werden (Art. 3 (Schluß des Blattes.)
Regierungsblattes enthält eine Ver—⸗ tion und Ergänzung der Patentverord—
glich mecklenburg schwerinsche Staats⸗ Adolph Graf von Bülow ist am Nimmersath verstorben.
Die Wahl eines neuen Senators erfolgt ar, 13. Februar. In der heutigen Sitzung
unter näherem Eingehen auf den der—
wurde die Berathung des Ablösungs⸗
arn. Wien, 15. Februar. Nach der
werden. Ein zweiter noch in der Vor— setzentwurf bezweckt die Verm ehr ung rdneten von 207 auf 303 oder 404,
in Gravosa.
Mann des Gesetzes, die Behörde, welcher die Cortes das Pfand ihrer Autorität übertrügen. Hierauf wurden Kommisstonen gewählt und die Eröffnungszeit auf 1 Uhr Mittags festgestellt.
— Don Gabriel Garcia Tassara ist zum spanischen Ge— sandten in London ernannt worden.
16. Februar. (W. T. B.) Dem Imparcial⸗ zufolge fand gestern in Vallad olid eine Manifestation gegen die milikärische Konskription, und eine zweite in Malaga für die Abschaffung der Todesst rafe statt;⸗ man verlangte bezüglich des letzteren Punktes, daß die Nichtvollziehung der Todesstrafe bereits gegen⸗ 5 . zu Burgos Verurtheilten zur Anwendung 2
— Nach der Correspondencia⸗; sind Befehle gegeben worden, daß mit größter Schnelligkeit eine weitere 2 von
70 Mann nach Eu ba 'organistrt werde.
Italien. Florenz, 14. Februar. Der Köni ist von seiner Reise nach Neapel wieder hierher zurückgekehrt. 59
Nußland und Polen. St. Petersburg, 14 Februar. Am 10. starb hier der Ingenieur⸗General Lientenant Zar⸗ getsky, der Erbauer des Docks Nikolaus in Eronstadt und der Batterie Fürst Menzikoff und Nikolaus in Cronsloth.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 10. Fe⸗ bruar. (H. C.) Als durch die schwedische Repräsentationsreform der besondere Einfluß des Adelstandes auf die gesetzgebende Ge— walt aufgehoben wurde, blieben Ritterschaft und Adel als soziale Institution in Kraft, und am 22. Juni 1866 bestätigte der König eine neue Ritterhaus⸗Ordnung. Die erste Adels versamm⸗
lung wird unter Bezugnahme auf die Ritterhaus⸗Ordnung am
nächsten Montage auf dem Ritterhause eröffnet werden.“ Die wichtigste Angelegenheit, welche zur Erörterung gebracht werden wird, ist die Aufhebung des privilegirten Gerichtsstandes, welche von dem Reichstage beschlossen worden ist, zu deren Durchfüh⸗ rung jedoch die Zustimniung des Adels mik zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
Asien. Bom bay, 22. Januar. John Lawrence hat sich am 19. Januar nach Europa eingeschifft. — Der Emir be⸗ sindet sich in Bokhara, sein ältester Sohn in Schehr-i⸗Subz.
— Aus Yokohama wird telegraphisch gemeldet, daß der Mikado den Gesandten der auswärtigen Mächte Audienz er— theilt habe.
— Nachrichten auß Hongkong vom 25. Januar zufolge, hat in der Nähe von Swatow zwischen Eingebörenen und der Mannschaft des britischen Kanonenboots »Graßhopper« ein Kampf stattgefunden, der zum Nachtheil der Briten ausfiel.
Marinetruppen, in der Stärke von 466 Mann, marschiren gegen Swatow.
Aus dem Wolff schen Telegraphen⸗Bureau.
Eöln, Dienstag, 16. Februar, Vormittags. Das hiesige Stadttheater ist heute Morgen 5 Uhr abgebrannt. Ein Mann fand dabei seinen Tod, ein anderer wurde stark verletzt. Der a des Theaters, welcher im Gebäude wohnte, wird noch vermißt. .
Cöln, 16. Februar, Vormittags. Die bei dem Theater⸗ brande Vermißten, eine ganze Familie, Mann, Frau und fünf kleine Kinder, sind sämmtlich verbrannt. Der schon gemeldete Todesfall war durch Einsturz einer Mauer herbeigeführt.
Vize⸗Präsidenten und der 4 Sekretäre Deputirten stimmten 168 für Rivero, U für andere Personen. Rivero ist sind ohne besondere Parteirücksicht ge⸗ hl übernahm Rivero den Vorsitz und
nterimistisch anvertraute Stellung ehre sei jetzt nicht der alte politische Kampfer,
Die preußischen Eisenbahnen im Jahre 1867. IIÜ. Die Einnahme aus dem Personenverkehr betrug:
in der J. Wagenklasse 1500, 956,7 Thlr. 5 Y 11 * 6 /2l/O9g5, z *
P12 * III. 6 / M28, 570 0 * 22 3/256, 793,9 für Militärs 20 650 858,7 *
in Summa dd dT dm Thlr. im Jahre 1866: 188285391, * mithin mehr: 28 887,8 Thĩr. . oder O2 pCt. . Pro Meile ahn eng. sind durchschnittlich eingekommen: in der I. Klasse: 1613, Thlr. Hwischen 8950, Thlr. auf der Rheinischen und 66,6 Thlr. auf der Oppeln⸗Tarnowißtzer Bahn), Zwischen 20363,B,7 Thlr. auf der Berlin Potsdam · Magdeburger und 449.4 Thlr. auf der Oppeln Tarno⸗ witzer Bahn), wischen 7005, Thlr. auf der gn er dam, ag eur er und 10098 Thlr. auf der Oppeln. Tar- nowitzer Bahn), wischen 8131, Thlr. auf der erlin· Potsdam. Magdeburger und 25216 Thlr. auf der Rheinischen
x 7J70I2,0 *
8. 7 450,2 *
3/502, 2 *
und Gefahren, er sei nichts als der 87 *
Bahn),