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nannt, der Archivar an dem Staatsarchive zu Düsseldorf, von Haeften, ist in gleicher Eigenschaft an das Staatsarchiv zu Hannover, der Archiv⸗Sekretär an dem Staatsarchive zu Münster, Dr. Veltmann, in gleicher Eigenschaft an das Staatsarchiv zu Osnabrück versetzt und der Assistent an dem Staatsarchive zu Düsseldorf, Dr. Hegert, zum Archiv⸗Sekretär an dem Staatsarchive zu Idstein ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der praktische Arzt 2c. Dr. Tietze zu Arnswalde ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Arnswalde ernannt worden.
Preußische Bank.
Wochen⸗Uebersicht der Preußischen Bank vom 15. Februar 1869.
e ti vnn I Geprägtes Geld und Barren Sb, 3 18,000 2, 135,000
2 Kassen⸗ er, n, en, , Privatbanknoten 3 36 und Aktiva ...... ... . 16, 86,000
Thlr. 141, 094,000
und Darlehnskassenscheine I7. 486,000 5) Staatspapiere, verschiede ö 21, 339, 000
Depositen⸗Kapitalien Guthaben der Staats⸗Kassen, Institute und Privatpersonen mit Einschluß des Gira, , ,, , re, J! 2,041,000. Berlin, den 15. Februar 1869. Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. von Könen.
Nicht amtlich es.
Preußen. Berlin, 1I7. Februar. Se. Majestät der König nahmen heute Vormittag im Hofe des Königlichen Palais einige russische Pferde, welche der Kapitän Ströukoff, Adjutant Seiner Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Nikolaus, als ein Geschenk an Seine Königliche Hoheit den Großherzog von Weimar überbringt, in Augenschein. ilm 11 Uhr nahmen Seine Majestät den Vortrag des Eivil⸗Kabinets entgegen. Mit dem 17 Uhr⸗-Zuge begaben Seine Majestät Allerhöchstsich nach Babelsberg, besichtigten daselbst einige neue Anlagen und kehrten mit dem Zuge um 335 Uhr von dort zurück.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag den Geheimen Regierungs⸗Rath von Quast und nahm hierauf militärische Meldungen entgegen. Abends wohnten die Kronprinzlichen Herrschaften der Vorstellung im Schauspielhause bei.
— Der Aus schuß des Bundesrathes des Norddeut⸗ schen Bundes für Justizwesen hielt heute eine Sitzung ab.
— Der verstärkte Ausschuß des Bundesraäͤthes des Norddeutschen Bundes für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.
) Banknoten im Umlauf
— Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten nahmen zu §. ]? die AÄbgg. Richter (Königs— berg, Windthorst (Lüdinghausen), Faucher, . Graf Schwerin, sowie der Regierungskommisssarius, Geh. egierungs⸗ Rath Graf zu Eulenbürg, das Wort. Die zu §. 7 gestellten Anträge wurden darauf abgelehnt und der Paraͤgraph in der Fassung der Kommission angenommen. Die 8g. 9 u. 9 gaben zu keiner Diskussion Anlaß. Zu §. 10 sprachen die Abgeord⸗ neten von Brauchitsch (Flatow) und Twesten, worauf der von dem Abgeordneten von Brauchitsch (Flatow) gestellte Antrag abgelehnt und der 8 10 angenommen wurde. Dem Antrage der Kommission, §. IJ zu streichen, trat das Haus bei. Dieser Paragraph lautet:
Zur Ausübung des Gemeinde- resp. Bürgerrechts ist die Er— werbung der Eigenschaft als preußischer Unterthan nothwendig.
§. 11 (8. 12 der Herrenhaus⸗Vorlage) wurde ohne Diskus⸗ . ren emen; ö 12 6 . . Herrenhaus⸗Vorlage)
. Virchow, worauf die Sitzung vertagt wurde. Schluß der Sitzung 35 Uhr. bung ;
— Die heutige (51) Plenarsitzung des Hauses der Ab⸗
er rr wurde um 10. Uhr durch den Präsidenten von
orckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten von Selchow, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und mehrere Re— gierungskommissare.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Fortsetzung der Berathung des Berichts der 14. en,, . den Ent⸗ wurf eines Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als preußischer Unterthan, sowie über den Eintritt in fremde Staatsdienste. Zu §. 12 und S§. 20, welche zu⸗ sammengefaßt wurden, sprachen die Abgg. Miquel und Eberty, sowie der Regierungskommissarius, Geheime Regierungs-Rath Graf zu Eulenburg; beide Paragraphen wurden darauf mit den folgenden Anträgen der Abgg. Dr. Virchow und Lasker angenommen:
I) die Nr. 3 im §. 12 folgendermaßen zu fassen: 3) durch Er. werbung fremder Staatsangehörigkeit und zehnjährigen Aufenthalt im Auslande (§. 20). 2) In 5§. 20 hinter »verlassen« folgende Worte ein. , n, vin einem fremden Staate die Staatsangehörigkeit er. werben.
§. 13 wurde ohne Diskussion genehmigt. Zu S. 14 sprachen die Abgg. Miquél, v. Diest, Richter (Königsberg, Windthorst Lüdingshausen), Parisius, Dr. Faucher, der Berichterstatter Jacobi (Liegnitz und der Regierungs-Kommissarius, Geh. Re— gierungs⸗Rath Graf zu Eulenburg. Bei der Abstimmung wurde nach dem Antrage des Abg. v. Diest Nr. I in folgender Fassung angenommen: ᷣ
Preußen, welche sich in dem Alter vom vollendeten 17. bis zum voll⸗ endeten 25. Jahre befinden, bevor sie ein Zeugniß der Kreis⸗Ersatz. Kommission darüber beigebracht habeng daß nach ihrer pflichtmäßigen Ueberzeugung nicht die begründete Vermuthung vorliegt, die Ent. lassung werde zu dem Zwecke nachgesucht, um sich der Militärpflicht im stehenden Heere oder in der Flotte zu entziehen.
Nr. 2 wurde nach dem Antrage des Abg. v. Böttcher in folgender Fassung angenommen:
Militärpersonen, welche zum stehenden Heere oder zur Flotte ge⸗ hören, Hffizieren des Beurlaubtenstandes und Beamten, bevor sie aus dem Dienste entlassen sind.
Nr. 3 wurde nach dem Antrage der Abgg. v. Bockum⸗ Dolffs und Windthorst (Lüdingshausen) gestrichen.
§. 1I5 wurde in der Fassung der Kommission in nament— licher Abstimmung mit 176 gegen 152 Stimmen abgelehnt, ebenso in der Fassung der Herrenhausvorlage. Den folgenden Paragraphen trat das Haus ohne erhebliche Debatte bei. (Schluß des Blattes.)
Waldeck. Arolsen, 13. Februar. Am g. d. M. sind nunmehr auch in Pyrmont die dortigen Verwaltungsbeamten durch den Landesdirektor für Se. Majestät den Ksnig von Preußen vereidigt worden.
Bayern. München, 16. Februar. Die Kammer der Reichsräthe hat heute den Entwurf zum Berggesetze in der von der Abgeordnetenkammer beschlossenen Fassung angenommen. Die Regierung hat einen Gesetzentwurf, betreffend die Ein— führung einer Maß und Gewichtsordnung auf Grundlage des Metersystems vorgelegt.
In der Kammer der Abgeordneten fand gestern und heute die Generaldiskussion über den Schulgesetzentwurf statt; morgen wird die Spezialberathung beginnen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 16. Februar. Der Wehrausschuß des Abgeordnetenhauses setzte Sonnabend und Montag seine Berathungen über das Landwehrgesetz fort. Zu §. 8 hatte Abg. Rechbauer beantragt, die Landwehr ganz von der Armee loszutrennen und das 4. Alinea desselben Paragraphen des ungarischen Gesetzes aufzunehmen, welches lautet? »Die Landwehr⸗-Bataillone und Kavallerie⸗Escadronen stehen in gar keinem Verbande mit jenen Linienregimentern, aus deren Er⸗ gänzungsrayon sie sich formiren.“ Dieser Antrag wurde ver— worfen, indessen meldete Abg. Rechbauer ein Minoritäts—⸗ votum an.
— (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Reichs— rathes wurde die Resolution des galizischen Landtages dem Verfassungsausschusse zur Berichterstattung überwiesen, nach— dem sich die Regierung damit einverstanden erklärt hatte.
Pesth, 15. Februar. Gestern begann unter starker Be— theiligung die Wählerkonskription.
Agram, 14. Februar. Der kroatische Landtag ist auf den 1. März 1869 einberufen.
Belgien. Brüssel, 16. Februar. Der von der Re— präsentantenkammer angenommene Gesetzentwurf in Betreff der Eisenbahnkonzessionen hat folgenden Wortlaut:
Art. 1. Die Eisenbahngesellschaften können die ihnen konzedirten Linien nur mit Genehmigung der Regierung abtreten. Als Abtretung werden nicht allein die Konventionen angesehen, welche die Veräuße⸗ rung einer Konzessien bezwecken, sondern auch alle Akte, durch welche eine Gesellschaft auf dem Wege des Kontraktes, der Fusion oder auf e . den vollständigen oder theilweisen Betrieb einer Linie überträgt.
Art. 2. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen vorstehenden
Artikel kann die Regierung, unbeschadet der ihr aus der Gesetzgebung
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nden Rechte, die Verfügung treffen, daß die Linie, auf welche . 1. ,, bezieht, für Rechnung der Gesellschaft burch das Departement der öffentlichen Arbeiten verwaltet werde. Art. 3. Diese Maßregel wird durch , w. Erlaß angeord⸗ net. Die Regierung allein kann sie wieder aufheben, indem sie der Ge⸗ sellschaft den Betrieb wieder gestattet. Wenn die Gesellschaft die That⸗ sache der n , ,, bestreitet, so kann sie, was ihre Privat- interessen betrifftz sich an die Gerichte wenden. Sie wird abzuweisen sein, wenn die Zuwiderhandlung fesigestellt wird. Im entgegengesetz ˖ ten Falle werden ihr die Gexichte als Entschädigung eine dem Scha—⸗ den, der ihr aus der Unmöglichkeit der Leitung des Betriebes erwächst, gleichkommende Summe zuerkennen. Die Entschädigung wird auf Ver⸗ langen der Gesellschaft entweder durch eine während der ganzen Dauer des Staatsbetriebes jährlich zu leistende Summe oder für die ver flossene Zeit, mit Vorbehalt der für die Zukunft zu erhebenden An⸗ sprüche, festgestellt. Die Gerichte können verordnen, daß mit Anfang jedes Monats der von ihnen abgeschätzte voraussichtliche Ertrag des Gewinnes, der während des Monats durch den Gesellschaftsbetrieb er zielt worden wäre, in ihre Kassen eingezahlt werde. Art. 4. Das gegenwärtige Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver
öffentlichung in Kraft.
Großbritannien und Irland. London, 15. Februar. Im Schlosse zu Osborne findet heute um 11hr eine Sitzung Fes Geheimen Rathes statt, bei welcher die Königin zugegen sein wird. — Die Rückkehr des Hofes nach Windsor ist auf den
19. anberaumt. — Earl Derby ist von Knowsley zur Parlaments-
eröffnung in der Hauptstadt eingetroffen. 21 . Februar. (W. T. 2 Das Parlament wurde heute mit folgender Thronrede eröffnet: — Mylords und meine Herren! Ich wende mich an Ihren Beirath so früh als nur irgend die durch den Rücktritt der letzten Verwaltung erforderlichen Einrichtungen gestatten. Mit besonderem Interesse darf ich Ihnen die Wiederaufnahme Ihrer Arbeiten in einem Augenblicke empfehlen, in welchem der aus dem Volke hervorgehende Zweig der Gesetzgebung gewählt worden ist mit dem Vortheil einer sehr bedeuten⸗ den Wahlrechtserweiterung meines treuen und loyalen Volkes. Ich bin in der Lage, Sie davon in Kenntniß zu setzen, daß die Beziehungen mit allen fremden Mächten andauernd die freundschaftlichsten sind, und ich habe die Genugthuung zu glauben, daß dieselben aufrichtig die Wünsche theilen, von welchen ich für die Aufrechterhaltung des Frie⸗ dens beseelt bin. Ich werde zu jeder Zeit bemüht sein, meinen ganzen Einfluß für die Förderung dieses wichtigsten Gegenstandes aufzubieten. In Gemeinschaft mit meinen Verbündeten bin ich bestrebt gewesen, durch freundschaftliche Zwischenkunft einen Ausgleich in den Differenzen herbeizuführen, welche zwischen der Türkei und Griechenland sich erhoben haben, und ich freue mich, daß unsere vereinigten Anstrengungen zum Erfolg gehabt haben, einer ernsten Unterbrechung der Ruhe in der Lepante vorzubeugen. Ich bin mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika in Unter— handlung getreten behufs Ausgleichs von Fragen, welche die Interessen und die internationalen Beziehungen der beiden Länder berühren, und ich hege die ernsteste Hoffnung, daß diese Unterhandlungen zum Resultat haben werden, die Freundschaft, welche stets zwischen Amerika und England bestehen sollte, auf eine feste dauerhafte Grundlage zu stellen. Ich habe mit Bedauern vernommen, daß Ruhestörungen in Neu⸗Seeland vorgefallen sind, und daß dieselben leider auch von Grau⸗ amkeiten begleitet gewesen sind. Ich hege das Vertrauen, daß die Kolonial⸗Regierung und die Einwohner es weder an einer energischen Unterdrückung des Aufstandes, noch an derjenigen der Klugheit und Mäßigung fehlen lassen werden, welche, wie ich erwarte, der Wieder⸗ siehr derfelben vorzubeugen geeignet sind. ᷣ . Meine Herren vom Hause der Gemeinen! Die Voranschläge für die Ausgaben des kommenden Fingnzjahres werden Ihnen unterbreitet werden. Dieselben sind mit sorgfältiger Rücksicht auf die Wirksam—⸗ keit der Verwaltungszweige aufgestellt worden und werden eine Ver— ringerung der Lasten für das Volk aufweisen. . Mylords und meine Herren! Die stets wachsenden Bedürfnisse und die verschieden gestalteten Interessen des Königreiches werden mehrfache Fragen von staatsrechtlicher Bedeutung zu ihrer Prüfung gelangen lassen. ö . Die Lage Irlands gestattet mir zu , daß Ihnen die pein⸗ liche Nothwendigkeit erspart bleiben wird; zu welcher das letzte Par⸗ lament sich bewogen gefühlt hat, die Sicherheiten der persoͤnlichen Freiheit in jenem Lande durch Suspendirung der Haheas Corpus- Akte zu beschränken. Ich empfehle Ihnen den gegenwärtigen Modus bei Vollzug der Parlaments- und der Munizipalwahlen in Prüfung zu ziehen, und zu erwägen, eb es nicht möglich sein dürfte, weitere Bürgschaften für deren ruhigen Verlauf, Aufrichtigkeit und Freiheit zu schaffen. Es wird Ihnen eine Maßregel vorgelegt werden, die zum Zweck hat, in Bezug auf die Steuerzahlung den auf einzelne Klassen der Gewerbetreibenden lastenden Druck, soweit derselbe einer Abhülfe fähig zu sein scheint; zu mildern. Sie werden ferner ersucht werden, Ihre Aufmerksamkeit einigen Gesetzentwürfen zuzuwen⸗ den, betreffend die Erweiterung ünd Verbesserung des Schul— wesens in Schottland; es werden gleichzeitig Gesetze, ein—⸗ gebracht werden, welche bezwecken, die erheblichen Einkünfte, welche einige englische Schulen besitzen, in wirksamerer Weise für Erziehungszwecke zur Anwendung zu bringen. Es wird ferner eine Vorlage eingebracht werden, durch welche permittelst der Einsetzung von . für die Grafschaften das Prinzip der Repräsentation auch für die Kontrolle der Grafschafts—= steuern zur Einführung gelangt. Auch auf die Bankerott ⸗Gesetzgebung werden Sie einen Blick zu werfen haben, und zwar wird es sich
dabei um eine wirksamere Vertheilung der Konkursmasse, sowie um die Abschaffung der Schuldhaft handeln. — Die Gestaltung der kirch- lichen Angelegenheiten Irlands wird Ihrer Erwägung baldigst unter breitet werden; die in dieser Frage gebotene Gesetzgebung, welche eine endliche Erledigung herbeiführen soll, dürfte die erheblichsten An- sprüche an die Weisheit des Parlamenls machen. Ich bin überzeugt, daß Sie bei der ö dieses Werkes jedes berechtigte Interesse, das in Betracht kommen kann, sorg⸗ lich beachten werden, daß Sie sich leiten lassen von dem steten Streben, das Gedeihen der Religion zu fördern, indem Sie den Prinzipien der Billigkeit und Gerechtigkeit gemäß handeln, daß Sie die Wirkung des einmüthigen Gefühls und der öffentlichen Meinung Irlands an der Hand der Loyalität und des Geseßzes sicherstellen, das Gedächtniß an frühere Kämpfe in jenem Lande verwischen und die Sympathien eines uns geneigten Volkes erhalten und pflegen. Bei jeder Ange⸗ legenheit, welche das öffentliche Wohl angeht, und namentlich bei einer so wichtigen, ist es mein Gebet, daß der Allmächtige stets Ihre Be—⸗ rathungen leiten und zu einem glücklichen Erfolge zee möge.
— Beide Häuser des Parlaments genehmigten ohne Opposition die Anträge auf Erlaß einer Adresse.
Im Unterhause hielt Disraeli eine Rede, in welcher er das Ergebniß der Konferenz als ein günstiges darstellt. Gladstone bemerkte, Preußen habe vornehmlich den Plan einer Konferenz angeregt, doch gebühre sämmtlichen Betheiligten . Dank für den Erfolg. Die betreffenden Aktenstücke önnten noch nicht vorgelegt werden, weil die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Die Verhandlungen mit Amerika würden voraussichtlich ein befriedigendes Resultat haben.
Frankreich. Paris, 16. Februar. Der gesetzgebende Körper beschäftigt sich in seinen jetzt seltenen öffentlichen Sitzun n vorwiegend mit Spezialgesetzen. So stand auf der gestrigen
agesordnung ein Gesetz, betreffend die administrative Vereini⸗ gung einer Gemeinde mit dem Canton Frejus, und ein an— deres, betreffend die Cession eines Domanialgrundstücks an die Stadt Toulouse.
— (W. T. B.) Graf Charles Walews ki ist heute Abend. um 6 Uhr hier eingetroffen. — Morgen findet eine Sitzung der Konferenz behufs Unterzeichnung des Schlußprotokolls statt.
Türkei. Konstantinopel, 16. Februar. (W. T. B) Zum Gouverneur von Kandia ist Omer Fewzi Pascha und zum Kommandanten der Armee von Thessalien Mahmoud ernannt worden.
— Die »Turquie« veröffentlicht den Wortlaut des von dem Staatsrathe ausgearbeiteten und von dem Sultan am 6. Chewal (19. Janr) genehmigten Na turalisationsgesetzes. Wir heben aus demselben folgende Artikel hervor:
Art. 1. Jedes von einem ottomanischen Vater und einer otto- manischen Mutter, oder nur von einem ottomanischen Vater erzeugte Individuum ist ottomanischer Unterthan. Art. 2. Jedes auf ottonia—= nischem Gebiet von ausländischen Eltern geborne Individuum kann innerhalb der ersten drei Jahre nach seiner Großjährigkeit die Eigen. schaft eines ottomanischen Unterthanen in Anspruch nehmen. Ari. 3. Jeder großjährige Ausländer, der fünf Jahre nach einander im otto—⸗ manischen Reiche ansässig war, kann die ottomanische Nationalität erlangen, indem er direkt oder durch Vermittlung sein Gesuch bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten einreicht. Art. 4. Die Großherrliche Regierung kann auf außerordentlichem Wege die otto— manische Nationalität dem Ausländer ertheilen, der, ohne die im vor— stehenden Artikel vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt zu haben, dieser Ausnahmevergünstigung würdig erachtet wird. Art. 9. Jedes das ottomanische Reich bewohnende Individuum wird als ottomanischer Unterthan bis zu dem Augenblicke angesehen und behandelt, wo . Eigenschaft als Ausländer in regelrechter Weise nachgewiesen wird.
Dänemark. Kopenhagen, 14. Februar. (H. N) In der gestrigen Sitzung des Folkethings erklärte der Finanz- Minister Fonnesb ech, daß er seinen Gesetzentwurf, betreffend eine extraordinäre Steuer für das nächste Finanzjahr zurück— nähme,. Es sei zwar nicht seine Absicht, das Prinzip, außer- ordentliche Ausgaben fürs Vertheidigungs⸗ und Eisenbahn⸗ wesen nicht durch den Reservefonds abhalten zu. lassen, aufzugeben; für jetzt aber machten die Umstände die neue Steuer (1 Million Thlr.) entbehrlich. Die Behandlun des Gesetzes würde die Session, welche bald möglich zu schließen wünschenswerth sei, sehr verlängern. Es seien außerdem im Finanzgesetz ca. 400 000 Thaler erspart, nament— lich im Militäretat; eine ältere Restance aus den Herzogthü⸗ mern zum Betrage von 239,000 Thalern sei ohnedies in diesen Tagen eingegangen, weshalb die Unterbalance nur auf 200,069 Thaler komme.
Amerika. Vom Laplata⸗Kriegsschauplatz wird gemel⸗ det: Nach einem am 27. Dezember statkgefundenen Kampfe hat sich Lopez mit dem Rest seiner Truppen in das Innere des Landes zurückgezogen. Angostura kapitulirte am 36. Dezember und die Brasilianer besaßen einige Tage darauf die paraguitische Hauptstadt Asuncion. Die Einwohner, welche bei Annäherung der Alliirten Asuncion verlassen hatten, sind wieder in die Stadt zurückgekehrt.
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