Hessen. Darmstadt, 19. Februar. In der gestrigen 9g. Sitzung der zweiten Kammer wurde der Gesetzentwurf, die Ausdehnung der über das Pfandrecht und andere Vorzugs— rechte der Gläubiger in den Provinzen Starkenburg und Ober⸗ hessen bestehenden Gesetze auf die durch den Friedensvertrag vom 3. September 1866 erworbenen Gebietstheile betr., ange⸗ nommen. . . Ebenso gelangte der Gesetzentwurf, die Einführung der in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen über die Sicherung und den Erwerb des Grundeigenthums bestehenden Gesetze, in den durch den Friedensschluß mit Preußen neu erworbenen Gebietstheilen, zur Annahme.
Mit Ausnahme des Art. 2, welcher abgelehnt ward, stimmte
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in der Provinz Schleswig⸗Holstein. 2, Mündlicher Bericht der außerordentliche Gesandte, Staats⸗Minister v ů
XI. Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Abände⸗ ka bremische Senakor Gil dem eister. s . rung der ss. 6. 19 und 13 des Gemeindegesetzes des vormaligen Nachdem der Bundesrath Behufs Zusammensetzung d Rrr egg. . 5 . 3 o n, folgenden 6, ö. betreffenden Bundesstaaten gewähñ
en Gesetzentwur effen ereinigung der Vorstädte sind von den undesregier itgli
. 66 456 1 Sie e de ck. 4 , , 2 ,, über den Gesetzentwurf, betreffend die fecnere Geltung der Ver⸗ für den Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen: der Königl ordnung vom 30. Mai 1849 (Ges.-Samml. S. 49 für die preußische General⸗Steuer⸗Direktor, Wirkliche ge e l Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den durch die Gesetze von Pom mer-Esche, der Königlich sächsische Ministeria vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der preußischen Direktor, Geheime Rath Dr. Weinlig, der Herzoglij Monarchie vereinigten Landestheilen. 5) Mündlicher Bericht braunschweigische Minister⸗-Resident, . Rath von
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem Gesetzentwurfe in der Fassung des Herrenhauses (gleich der ursprünglichen Vorlage der Königlichen Staals Regierung) mit den nachfolgenden Zusätzen die verfaffungsmäßige Zustimmung zu ertheilen, nämlich: 1) in der lezten Zeile des §. 1 hinter dem Worte Vermögen einzuschalten: unter Fen nachstehenden Bestimmungen; Y dem Gesetzentwurf hinzu⸗ ufügen ;. Nach der im Art. 105 der Verfassungs⸗Urkunde vorgesehenen
; tganisati inze i Vertret 1è werden n Srganisation der Provinzen und ihrer Vertretungen i hen lle fn Bestände der Hülfskassen im Wege der Gesetzgebung
zberwiesen. jn ben g der Generaldebatte, welche der Minister des Innern,
u Eulenburg einleitete, betheiligten sich die Abgg. Frhr. . lr von Paͤtow, von Kardorff, Scharnweber,
von Hoverbeck, Graf Schwerin.
der VII. Kommission über den Vertrag vom 12. Juni 1868 — zwischen Preußen einerseits und dem Großherzogthum Hessen andererseits, über Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen Hanau und Offenbach und wegen Ankaufs des Großherzoglich hessischen Theils der Frankfurt⸗Offenbacher Bahn, nebst Schluß— protokoll von demselben Tage. 6) Mündlicher Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über die Petition der Aeltesten der Kaufmannschaft zu Magdeburg. 7) Schlußbe— wn über den Gesetzentwurf, betreffend die Verwendung der verfallenen Kaution für das Cöln-Soester Eisenbahnunter⸗ nehmen. 8) Schlußbergthung über den Gesetzentwurf, betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in das Gebiet der Herzogthümer Schleswig und Holstein. Y Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Be⸗ schränkungen der Zahlungsleistung mittelst fremden Papier⸗ geldes und ähnlicher Werthzeichen in den neu erworbenen Lan— destheilen. 10 Mündlicher Bericht der Finanzkommission über zwei Petitionen der Handelskammer zu Lingen und von 17 Handelskammern der Provinz Hannover. 11 Schlußberathung ie den Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung von Mark— einen.
Berlin, 20. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, dem General der Infanterie von Bonin, die Erlaubniß zur An—⸗ legung des von des Herzogs zu Sachsen⸗Coburg-Gotha, Hoheit, ihm verliehenen Großkreuzes des Herzoglich Sachsen⸗-Ernestinischen Hausordens zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 20. Februar. Se. Majestät der König empfingen gestern den Ober⸗Präsidenten von Möller aus Cassel, begaben Allerhöchstsich um 10 Uhr nach Potsdam zur Besichtigung der Rekruten der Leib⸗, 5. und 9. Compagnie 1. Garde Regiments. Nach dem Dejeuner im Regimentshause suhren Se. Majestät der König nach Babelsberg, von wo w mit dem 2Uhr⸗Zuge wieder in Berlin ein⸗ rafen.
Heute nahmen Se. Majestät der König nach einander die Vorträge der beiden Kabinette entgegen, empfingen den Freiherrn von Zedlitz, der seinen Dank für Ernennung zum Ceremonienmeister abstattete, den Ober⸗Präsidenten von Pom— mern, von Münchhausen, und nahmen den Besuch des hier eingetroffenen Fürsten von Schwarzbuͤrg-Rudolstadt entgegen.
—— JIhxre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und d ie Kronprinzessin begaben Sich gestern früh mit dem 10 Uhr⸗ Zuge nach Potsdam, woselbst Se. Königliche Hoheit der Rekru— tenbesichtigung des 1. Garde Regiments z. F. beiwohnte. Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin fuhr nach dem Neuen Palais und Bornstedt. Die Rückkehr nach Berlin erfolgte mit dem 2 Uhr⸗Zuge. Um 4 Uhr empfing Se. Königliche Hoheit der Kronprinz den Oberst⸗Lieutenant v. Pfuhl, Commandeur des KürassierRegiments Königin, (Pommersches) Nr. 2 und den Landwirth Lahl von der Insel Rügen.
Die Ausschüsse des Bundesrathes des Nord— deutschen Bundes sind für die diesjährige Session in fol- gender Weise zusammengesetzt worden:
Zu Mitgliedern des Ausschusses für das Landheer und die Festungen haben Se. Majestät der König Allerhöchstihren Staats- und Kriegs⸗Minister, General der Infanterie von Roon, und in dessen Behinderung Allerhöchstihren General⸗Lieutenant, Direk⸗ tor des Allgemeinen Kriegs⸗Departements von Podbielski, ferner den Königlich sächsischen Oberst von Brandenstein, den Großherzoglich mecklenburgischen außerordentlichen Gesandten und Staats Minister von Bülow, den Herzoglich sächsischen Staats-Minister, Wirkl. Geh. Rath von Seebach, unb! den Herzoglich anhaltischen Regierungs-Rath Dr. Sintenis zu er⸗ nennen geruht. — Zu kitgliedern des Ausschusses für das Seewesen sind von Sr. Majestät ernannt worden: Allerhöchstihr
Liebe, und als Stellvertreter der Großherzogli essi außerordentliche Gesandte, Geheime , ih ü mann; für den Ausschuß für Handel und 1 der Prässident des Bundeskanzler⸗Amtes, Wirkliche Geheime Rath Delbrück und in dessen Behinderung der Königlich preußische Ministeriat! Direktor, Wirkliche Geheime LegationsRath von Philips. born, sowie der Königlich preußische Geheime Reglerungs. Rath Graf zu Eulenburg, der Königlich sächsische Ministerial. Direktor, Geheime Rath Dr. Weinlig, der hamburgische Bürgermeister hr. Kirchen pauer, und ais Stellvertreter der en,, ⸗ de 2 eister; ür den Ausschuß für Eisenbahnen, Post und Telegraphen: der General Post⸗Direktor von Philipsborn, der kern. zoglich hessische außerordentliche Gesandte, Geheime Lega⸗ tions-Rath Hofmann, der Großherzoglich sächsische Staatz. Minister, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Watz dorf der Großherzoglich eldenburgische Staats- Rath Bucholt, der Herzoglich sächsische Staats⸗Minister von Gersten berg ech, und als Stellvertreter der Herzoglich braunschweigische ,, . von Liebe, ür den Ausschuß für Justizwesen: der Königlich preußi— sche Geheime Ober- Justiz Rath r, . 36 . dessen Behinderung der Königlich preußische Geheime Ober- Finanz Rath Wollny, sowie der Königlich sächsische Ge— heime Justiz- Rath Klemm, der Großherzoglich sächsische Staats- Minister⸗ Wirkliche Geheime Rath Br. von Waß— dorf, der Fürstlich schwarzburgische Staats-Minister von kö 9. . J. Resident Dr. Krüger d a ellvertreter der Herzoglich sächsische Staats⸗Mini Wirkliche Geheime Rath von . ö 5 für den Ausschuß für Rechnungswesen: der Königlich preußi—⸗ sche Ministerial⸗Direktor, Wirkliche Geheime Ober ⸗Finanz⸗Rath Günther und in dessen Behinderung der Königlich preu ßische Geheime Ober -Finanz-⸗Rath Wollny, ferner der Königlich sächsische Geheinie Justiz⸗ Rath Klem in, der Großherzoglich hessische außerordentliche Gesandte, Geheime Legations⸗-Rath Hofmann, der Großherzoglich mecklenburgische außerordent— liche Gesandte, Staats- Minister von Bülow, der Herzog. , ß,, Geheime Rath von ⸗ a ellvertreter der hamburgische Bü ᷣ ö e, . h gische Bürgermeister ür den Ausschuß für die Geschäftsordnung: der Präsident des Bundeskanzler ⸗Amts, Wirkliche Sir ga . brück, der Königlich sächsische Staats- Minister Frhr. von Friesen, der Fürstlich schwarzburgische Staats Minister 33 . ür den besonderen Ausschuß für die Gewerbe- Ord⸗ nung: der Präsident des Bundeskanzler ⸗Amts, Wirkliche Geheime Rath Delbrück, der Königlich sächsische Mini— sterial- Direktor, Geheime Rath Dr. Weinlig, der Groß— herzoglich mecklenburgische Staats-Minister von Bülow, der Fürstlich reußische Staats-Minister von Harbou und der hamhurgische Bürgernieister Dr. Kirchenpauer. . , . , des Norddeut—⸗ s für die Gewerbe⸗Ordnun ie nn . ung hielt heute eine
S. Das Stagts-Ministerium trat heute unter Vorsth des Minister-Präsidenten Grafen von B . . hau sen zu einer Sitzung zusammen. .
— Die heutige (63) Plenarsitzung des Hauses der Ab— k—ö wurde um 10 Uhr , e gen f, von
orckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Finanz Minister Frhr, von der Hiydt, der Minister des Graf zu Eulenburg, der Minister für landwirthschaftliche An⸗ gelegenheiten v. Selchow, der Justiz Minister Hr. Leonhardt und mehrere Regierungskommissare. Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Schlußberathung über den Gesetzentwurf, 4 . , , der Dotationsfonds der Huülfskassen
zie Provinzial⸗ und kommunalständis tba
acht älteren Provinzen der . k
Die Referenten Abg. v. Brauchitsch (Flatow) und Twesten
Vize⸗Admiral Jachmann, der Großherzoglich mecklenburgische
befürworteten die Antraͤge:
trag: dem vorbezeichneten Gesetzentwurfe in der vom Herren⸗
Innern
ür Spezialdiskussion nahm Niemand das Wort. Die . 5 und 3 9 . e . mit großer Majorität ange⸗ nen, ebenso das ganze Gesetz. nom solgten e gf Abstimmung über den 8§. 14 des Gesetz⸗ entwurfs über die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als Preuße, so wie über den Eintritt in fremde Staatsdienste. Nachdem der genannte Paragraph mit redaktionellen Anträgen der ziger ng tn Richter . gahliche genehmigt worden, t das Haus dem ganzen Gesetze bei. ö. Die 5 , der Tages-Ordnung betraf: Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung und Ergänzung einiger Bestimmungen der Fischerei⸗Ordnung für den Regierungsbezirk Stralsund vom 30. August 1865. Der Referent Abg. v. Boetticher befürwortete seinen An⸗
Uuse beschlossenen Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung 9 . Nachdem die Abgeordneten Harkorf, von Behr Stralsund), Schmidt Stettin) zur Generaldehatte gesprochen, wurde der Gesetzentwurf ohne Spezialdiskussion im Ganzen
angenommen. . . Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt brachte darauf im betreffend die
Allerhöchsten Auftrage zwei Gesetzentwürfe ein, . kürzerer Verjährungsfristen im Bezirk des Appellations⸗ gerichlshofes zu Frankfurt a. M. und betreffend Abänderungen bes Civilprozeßverfahrens in den Bezirken einiger Appellations— gerichtshöfe der neuen Landestheile. Beide Gesetzentwürfe wur⸗ den zur Schlußberathung im Plenum gestellt.
Es folgte alsdann in der Tages⸗Ordnung; Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Ausgabe von Talons zu den preußischen Stagtsschuld Verschreibungen.
Der Referent Abg. v. Bon in (Genthin) empfahl seinen
trag: — ß 248 Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem vorbezeich⸗ neten Geseßentwurfe die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.
Das Haus beschloß dem Antrage gemäß.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war: Bericht der verstärkten Agrarkommission über den Gesetzentwurf einer Gemeinheitstheilungs-Ordnung für den Regierungsbezirk Wies⸗ baden mit Ausnahme des Kreises Biedenkopf. J
Die einzelnen Paragraphen wurden meist ohne Diskussion angenommen. Der Abg. Born beantragte:
Den §. 18 zu streichen und dafür zu setzen: Die Umlegung der⸗ jenigen Grundstücke, welche nicht zur Abfindung aufzuhebender Be⸗ rechtigungen abzutreten sind, erfolgt nach den im Regierungsbezirke Wlesbaden (mit Ausnahme des Kreises Biedenkopf) geltenden Bestim⸗ mungen über Güterkonsolidationen.
Der Regierungs- Kommissar Geheime Ober⸗ Regierungs⸗ Rath Greiff erklärte sich gegen diesen Antrag, worauf derselbe ahgelehnt wurde. Zu S§. 23 antwortete der Regierungs- Kom⸗ missar Geheime Ober-Regierungs-Rath Greiff dem Abg. Winter.
Der folgende Antrag der Abgg. Knapp und Mohr wurde angenommen: ‚
9 dem 4. und 5. Absaß des §ę. 22 des Gesetzentwurfs, Fol⸗ gendes einzuschalten: »In dem Gebiete des vormaligen Herzogthums Jassau werden die nach Vorschrift des § 16 u. ff. des nassauischen Steueredikts vom 16. und 14. Februar 1809 von dem belasteten rundeigenthümer für die Dienstbarkeitsrechte mit Vorbehalt des Rückgriffs bezahlter Abgaben bei der Auseinandersetzung nach Maß gabe des durchschnittlichen Betrages der letzten zwanzig Jahre auf⸗ gerechnet. . Das Gesetz wurde schließlich im Ganzen mit großer Majo⸗ rität angenommen.
Es folgten Berichte und Debatten über Petitionen.
(Schluß des Blattes.)
— Die Eröffnung der Vorberathung des Entwurfes der Kreisordnung seitens der hierzu eingeladenen Mitglieder des Herrenhauses, wird heute Abend unter Vorsitz des Ministers des Innern stattfinden.
— Im 6. liegnitzer Wahlbezirk (Liegnitz und Goldberg — Hainau) ist der Staäats⸗Minister 4. D. von Elsner auf Rieder-Adelsdorf mit 453 Stünmen über die absolute Majori-
die Kammer auch dem Gesetzesentwurf, die Einführung ver⸗ schiedener Gesetze des Großherzogthums in den in Folge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 neu erworbenen Gebietstheilen bei. Endlich ertheilte die Kammer dem zwischen den Großherzoglichen Ministerien des Großherzoglichen Hauses und des Aeußeren, sowie des Innern und den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika abgeschlossenen Vertrage wegen der Staatsangehörigkeit der Auswanderer die verfassungsmäßige
Zustimmung.
Württemberg. Stuttgart, 18. Februar. Nach vor— angegangenem Gottesdienste fand heute die Eröffnung der evangelischen Landessynode hierselbst statt. Der von dem Könige mit der Eröffnung beauftragte Kommissar, Kul— tus⸗Minister von Golther, hielt nach Vereidigung der Mit⸗ glieder folgende Eröffnungsrede: . Hochzuverehrende Herren! Von Sr. Majestät dem König ist mir der ehrenvolle Auftrag geworden, die evangelische Landessynode bei ihrem erstmaligen Zusammentritt zu eröffnen. .
Im Namen Sr. Königlichen Majestät heiße ich Sie, die Vertreter unserer evangelischen Landeskirche, freundlich willkommen.
Seit den Tagen des edlen Fürsten, dessen 300jährige Gedächtniß- feier wir erst vor wenigen Wochen begangen haben, ist die Verfassung unserer evangelischen Kirche im Wesentlichen unverändert geblieben. Auch unser Staatsgrundgesetz hat die von Herzog Christoph ge— troffenen kirchlichen Einrichtungen in ihren Grundzügen bestätigt. Dasselbe bezeichnet ausdrücklich das Königliche Konsistorium und den Synodus als die Organe, durch welche das Kirchenregiment der evan— gelisch lutherischen Kirche nach den bestehenden oder künftig zu erlassen— den kirchenverfassungsmäßigen Gesetzen werwaltet wird. . Wenn nunmehr Se. Majestät der König, um der bereits früher durch das Institut der Pfarr-Gemeinderäthe und Diöcesansynoden angebahnten Gemeindevertretung in unsexer Kirche ihre volle Bedeu- tung zu verleihen, eine Landessynode ins Leben gerufen haben, so sind hierdurch jene altehrwürdigen kirchlichen Einrichtungen keineswegs ver= lassen, sie sind vielmehr in ihrem Bestande vollständig erhalten und nur durch ein weiteres Organ ergänzt worden.
Die Behörden, durch welche das Kirchenregiment verwaltet wird, sind dieselben geblieben; dagegen ist nunmehr ein neues kirchenver— fassungsmäßiges Organ ins Leben getreten, dessen Hauptbedeutung in der Mitwirkung bei der kirchlichen Gesetzgebung besteht, .
Von jeher galt in der evangelischen Kirche der Grundsatz, daß wichtigere Aenderungen in der kirchlichen Gesetzgebung, ins besondere in der Goöttesdienst⸗ und Lehrordnung, nicht ohne Zustimmung der Ge— meinde ins Leben geführt werden sollen. J ;
Nach diesem Grundsatz wurde seiner Zeit auch in Württemberg bei der Einführung des neuen Gesangbuches und des neuen Kiechen⸗ buches verfahren. Nicht nur sind damals Geistliche aus allen Theilen des Landes zur Berathung über diese Gegenstände kirchlicher Gesetz= gebung einberufen, sondern es ist auch die definitive Einführung der neuen kirchlichen Bücher erst angeordnet worden, nachdem man sich über die beifällige Aufnahme derselben seitens der Kirchengemeinden vergewissert hatte. ö / ⸗
Jener alte Grundsatz des evangelischen Kirchenrechts bedurfte aber, um zu voller Wirksamkeit zu gelangen einer organischen Einrichtung.
Diese hat er erst durch die Landessynode erbalten deren Ein— führung von Sr. Majestät dem König auf den Antrag des wangeli⸗ schen Synodus nach vorgängiger Vernehmung sämmtlicher Diszesan— synoden des Landes beschlossen worden ist. ö .
Ohne die Zustimmung der gleichheitlich aus Geistlichen und Laien bestehenden, auf die synodalen Organe der Kirchengemeinden und Diszesen gegründeten Landessynode als der ordnungsmäßigen Ge⸗ meindevertrekung unserer Kirche können von nun an kirchliche Gesetze weder gegeben noch verändert oder authentisch intrepretirt, noch auf-
ehoben werden.
J. Hiebei erkennt unsere Synodalordnung ausdrücklich das Bekennt⸗ niß der evanzelischlutherischen Kirche als die außerhalb der Verhand⸗ lungen der Synode liegende, unantastbare Grundlage aller kirchlichen Gesetz ebung an. .
Da sodann die Landessynode überhaupt das zur Vertretung der evangelischen Kirchengenossen gegenüber dem landesherrlichen Kirchen⸗ reginient bestimmte Organ bildet, so kommt ihr auch die Befugniß zu, von sich aus in Wahrnehmung des Zustandes der Kirche nach den verschiedenen Lebensgebieten derselben Anträge, Wünsche und Be⸗ schwerden an die Ober-⸗Kirchenbehörde zu bringen. J
Im Interesse der Kontinuität der Gemeindevertretung soll endlich auch für die Zeit, wo die Landessynode nicht versammelt ist, als Ver— treter derselben mit entsprechendem Wirkungskreise ein Synodalaus— schuß in Thätigkeit bleiben.
tät zum Mitgliede des Reichstags gewählt worden.
Eine Ergänzung der neuen Synodalordnung bildet in gewissem
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