1869 / 45 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Das 16. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter .

Nr. 7327. das Gesetz, betreffend die Aufhebung einiger in einem Theile Westpreußens noch geltenden Bestinimungen der Instruktion für die Westpreußische Regierung vom 21. Sep⸗ tember 173. Vom 5. Februar 1859; unter

Nr. 7328. das 46 betreffend die Zuständigkeit der Ge—⸗ richte in der Provinz Hannover zur Entscheidung von Be— schwerden in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

5. Februar 1869; unter

Nr. 7329. den Vertrag zwischen Preußen und Braunschweig in Betreff der Herstellung einer Eisenbahn von Magdeburg über Eilsleben und Helmstedt nach Braunschweig mit einer , . von Eilsleben über Schöningen nach Jerxheim.

om 27. Mai 1868, und unter

Nr. 7330. den Allerhöchsten Erlaß vom 4. Januar 1869, betreffend die Verleihung des Rechts der Chausseegeld⸗Erhebung an den Kreis Memel in Bezug auf die Straße von Paul—⸗

Vom

Narmund nach Bajohren bis zur Landesgrenze bei Nimmersatt.

Berlin, den 22. Februar 1869. Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.

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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem seither bei der Königlichen Regierung zu Cassel kom— missarisch beschäftigt gewesenen Baurath Friedrich Wilhelm Landgrebe ist die neu kreirte dortige Ober⸗Bauinspektor⸗-Stelle definitiv verliehen worden.

Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der Abänderung des §. 11 des Statuts der Iserlohn-Westig⸗ Sundwig⸗Deilinghofer Wegebau⸗Gesellschaft zu Iserlohn.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 6. Februar 1869 der von der Generalversammlung der Aktionäre der IserlohnWestig⸗Sundwig⸗Deilinghofer Wegebau⸗ Gesellschaft laut notarieller Verhandlung vom 23. November 1868 beschlossenen Abänderung des §. 11 des Gesellschaftsstatuts die Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen geruht. Der Aller— höchste Erlaß nebst dem Beschlusse der Gesellschaft wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg bekannt gemacht werden.

Berlin, den 15. Februar 1869.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Graf Itzenplitz.. Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt und Notar From m in Chodziesen ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Inowraclaw, mit Anweisung seines Wohnsitzes ebendaselbst versetzt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

In der nächsten Woche vom J. bis 6. März e. findet nach 5. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnung die allgemeine . aller aus der Königlichen Biblio⸗ athek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen,

welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen ' haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit, in den Vor— mittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber aus—= ,,. Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme er Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der

Entleiher, und zwar von A. H. am Montag und Dienstag, von J. R. am Mittwoch und Donnerstag, und von Enkeg am Freitag und Sonnabend. Berlin, den 22. Februar 1869. Der Königliche Geheime , , , und Ober⸗Bibliothekar. r. Pertz.

Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Liste der aufgerufenen und der Königlichen Kontrolle der Staats papiere im Rechnungs jahre 1868 als gerichtlich amortisirt nach—⸗ gewiesenen Staatspapiere.

Lit. F. Nr oo! ,, 3 1 . / . 357 . . ö ö. . . . 30 ( 4 8,863. über 100 Thlr. it. H. Nr. 43, 5. 58,340. 63,126. 63968. über 25 Thlr. II. Schuldverschreibungen der freiwilligen ne he vom Jahre 1848. Lit. B. Nr. 907. über 500 Thlr. Lit. G. Ur. 24/685. 59,440. über 100 Thlr. Lit. D. Nr. 16,480. über 50 Thlr. IIl. Schuldverschreibung der Staatsanleihe vom Jahre 1854. Lit. D. Nr. 15,880. über 100 Thlr.

IV. Schuldverschreibung der Staatsanleihe vom Jahre 1856. Lit. D. Nr. 8400. über 1 Thlr. V. 5prozentige Schuldverschreibungen der Staatsanleihe vom Jahre 1859. Lit. C. Nr. 5849. 6479. über 200 Thlr. VI. 43proz. Schuldverschreibungen der II. « vom Jahre 1859. Lit. C. Nr. 2512. über 200 Thlr. Lit. D. Nr. 1301. über 100 Thlr. VII. Prioritätsaktien Ser. J. der Niederschlesisch⸗Märki—⸗ schen Eisenbahn. . Nr. 17,655. 20,549. 23,404. 24271. über 100 Thlr. VIII. Prioritätsobligatio nen der Niederschlesisch⸗Märki. chen Eisenbahn. Ser. J. Nr. 1143. 1144. 1145. 1146. 1147. 5230. 5374. 15,285. 16,048. 16,380. über 100 Thlr. Ser. II. Nr. 5455. 24,676. über 50 Thlr. Ser. III. Nr. 13,789. 18018. über 106 Thlr. Berlin, den 22. Januar 869. Königliche Kontrolle der Staatspapiere. Dehnicke. Erbrich. Loose.

. Abgereist: Der Kammerherr und General⸗Intendant der Königlichen Schauspiele von Hülsen nach Dessau.

Berlin, 22. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem Obersten Leui— haus, Inspecteur der 3. Pionier-Inspektion, von des Groß. herzogs von Baden Königlicher Hoheit verliehenen Commandeur— Kreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub des Ordens vom Zäh⸗ ringer Löwen, und dem des Ober-Stabs- und Regimentséarzt Dr. Löwer des 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. g von des Königs von Sachsen Masestät verliehenen Ritterkreuzes des Albrechts⸗Ordens Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

S icht amtliches.

Preußen. Berlin, 22. Februar. Ihre Maꝛjestät die Königin war vorgestern in dem achten Vortrage des wissen⸗

schaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestern dem Gottes⸗

dienste in der St. Petrikirche bei. Das FJamiliendiner fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl statt.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing vor— gestern den Legationssekretär Grafen Radolinski und den Ober— Präsidenten der Provinz Pommern, von Münchhausen, und beehrte Nachmittags die Vorlesung in der Singakademie mit Höchstseiner Gegenwart.

Gestern Morgen wohnte Se. Königliche Hoheit dem Gottes— dienst in der Garnisonkirche bei und empfing alsdann den Schloßhauptmann von Dachroeden. Beide Höchste Herrschaften nahmen den Besuch des regierenden Fürsten von Schwarzburg⸗ Rudolstadt entgegen, nachdem Ihre Königliche Hoheit die Kron⸗ prinzessin zuvor Frau von Schack, geborene Gräfin Blu⸗ menthal, und die Gräfin Maltzan empfangen hatte.

Um 5 Uhr fand das Familiendiner bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Karl statt.

Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hielt heute eine Plenarsitzung ab. schen Bunde

In der heutigen (15.) Sitzung des Herrenhauses welcher der Handels ⸗Minister Graf von Itzenplitz ö Minister des Innern Graf zu Eulenburg, sowie mehrere Re⸗ gierungskommissare beiwohnten, wurden zunächst die Bestim⸗ mungen, welche der Präsident in Betreff der geschäftlichen Be⸗ handlung der aus dem anderen Hause herübergekommenen Vorlagen getroffen, vom Hause nachträglich genehmigt. Dann trat das Haus in die Tagesordnung und zwar mit Rück— sicht darauf, daß der hetreffende Regierungskommiffar, Geheime Regierungs- Rath Küster, später ander weit dienst⸗ lich beschäftigt war, zunächst in den dritten Gegenstand derselben, die Schluß berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Vereinigung der Vorslädte vor Celle und der Stadtgemeinde Celle. Der Referent, Graf v. Arnim -⸗Boytzenburg, befürwortete seinen Antrag, den Gesetzentwurf in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause unverändert anzunehmen, und das Haus trat diesem Antrage ohne Debatte bei.

„Dann folgte die Berathung des Berichts der XI. Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Verfassung und Verwal⸗ kung der Städte und Flecken, in der Provinz Schleswig- Hol— ,. An der Generaldiskussion betheiligten sich außer dem

eferenten Herrn Hasselbach die Herren von Thaden, von Meding und Graf zur Lippe. Bei der Spezialdiskussion wurden die SS. 1-32 ohne Diskussion nach dem Antrage der Kommission in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Zu §. 33 beantragte die Kommission, das Alinea 2 zu streichen. 4 sich Herr Ra sch für diesen Antrag erklärt hatte, wurde derselbe ohne weitere Debatte angenommen. Die S§. 34 37 wurden sodann

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ne Debatte in der Fassung der Regierung genehmigt. Zu 9 38 beantragte die Kommission folgendes Alinea 4 einzufügen: dere können Stadtverordnete nicht sein) .

9) die richterlichen Beamten, zu denen jedoch die technischen i liche, der Handels-, Gewerbe und ähnlicher Gerichte nicht zu len sind. . . . . . : ich An der Diskussion über diesen Antrag betheiligten sich die Herren Rasch, Graf Rittberg und Hasselbach, dann wurde der selbe angenommen. Die §§. 39 bis 83 wurden ohne Dis⸗ kussion nach den Anträgen der Kommission, welche nur der

Referent Herr Hasselbach befürwortete, genehmigt.

Bei §. 89 beantragte die Kommission, die Alinea 1, 2 und 4 = 7 nach der Fassung der Regierungsvorlage anzunehmen, dagegen dem Alinea 3 . Fassung zu geben:

„Dem Minister des Innern sieht; mit den in der vor— gedachten Verordnung, namentlich in §8. 2 und 3 bezeichneten Maßgaben, die Befugniß zu in Festungen oder in Städten von mehr als 10000 Einwohnern die Sicherheitspolizei insbesondere die Verfolgung von Kriminal⸗ und Polizeivergehen einer besonderen Staatsbehörde oder einem besonderen Staatsbeamten zu übertragen. Aus dringenden Gründen kann zeitweilig dieselbe Einrichtung auch auf andere Zweige der Ortspolizei ausgedehnt und ganz oder theil= weise auch in Städten anderer Kategorie eingeführt werden. Im Jalle der Theilung der Ortspolizei normirt ein von dem Minister festzu—⸗

endes Regulativ die Grenzen der Kompetenz.« . An . Debatte betheiligten sich die Herren Rasch, Hassel⸗ bach, von Meding und von Thaden, auch nahm der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, Veranlassung sich für den Antrag der Kommission auszusprechen, der sodann auch vom Hause angenommen wurde. Schließlich wurde das ganze Gesetz nach den Beschlüssen der Kommission genehmigt. n

Es folgte als dritter Gegenstand der Berathung der münd⸗ liche Bericht der XI. Kommission über den Gesetzentwurf, be— treffend die Abänderung der §§8. 6, 19 u. 13 des Gemeinde: gesetzts des vormaligen Herzogthunms Nassau vom 26. Juli 1854. An der Generaldistussion betheiligte fich Niemand. Die ersten vier Paragraphen des Gefetzes wurden ohne Diskussion und nur unter Befürwortung der Abänderungsvorschläge der Kommisston durch den Referenten angenommen. Bei Schluß unseres Blattes begann die Debatte über S§. H.

Nachdem im ferneren Verlaufe der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 20. d. M. noch einige Peti⸗ fionen nach den Kommissionsanträgen erledigt worden, wurde die Sitzung um 35. Uhr geschlossen.

Die heutige (64) Plenarsitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten wurde um 106 Uhr durch den Präsidenten von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Finanz⸗Minister Freiherr von der Heydt, der Handels-⸗Minister Graf von Itzenplitz, der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow und mehrere Regierungstommissare.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildeten Wahl⸗ prüfungen. Die sämmtlichen geprüften Wahlen wurden ohne Diskussion für gültig erklärt. Es folgte der Bericht der Kom⸗ mission zur Pruͤsung des Staatshaushalts-Etats über die all— gemeine Rechnung des Jahres 1865. Den Anträgen der Kom— mission entsprechend, wurde die Entlastung ohne Debatte ge— währt. ! yrtz g Haus ging hierauf über zur Schlußberathung über den Gesetzentwurf wegen Ausdehnung der Verordnung vom 28. September 1897, betreffend die Ablösungen von Reallasten, welche dem Domänenfiskus im vormaligen Königreich Hanno—

ver zustehen. . Der Referent Abg. Miquel empfahl seinen Antrag: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: dem vorbezeich

neten Geseßentwurfe die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. Diese Zustimmung wurde vom Hause ohne Debatte ertheilt.

Es folgte der Bericht der BV,. Kommission über den Ent— wurf . betreffend die Abänderung des §. 20 Lit. d der vorläufigen Verordnung wegen des Judenwesens im Groß⸗ herzogthum Posen vom 1. Juni 1833 und Allerhöchsten Kabi—⸗

nets⸗Ordre vom 24. Juni 1843.

Von den , ,. . und v. Puttkamer war folgender Antrag eingebracht worden:

a, der ö wolle beschließen: I) zum F. 3 des Kommissionsberichtes a im Absatz 2 Zeile 1 siatt der Worte zjähr—⸗ lich gleichmäßigen zu seßen: vregelmäßigen jährlichen; Him Absatz tz Zeile 1 statt der Worte: »Ueber die Ablösungspflicht selbst⸗ zu setzen: Ueber die Ablösungspflicht und die Höhe des Ablösungskapitals,. Y. zum §. 4 des Kommissionsberichtes, am Schluß als vierten Ab— satz hinzuzufügen: »Verlegt ein Mitglied seinen Wohnsitz, während der Tilgungsplan noch nicht festgestellt und die Beiträge zu den Zin⸗ sen und zur Tilgung noch nicht umgelegt sind, so wird die Ablösungs= summe danach geschäßt, was das Mitglied bei dem Voꝛrhandensein eines Tilgungsplanes mit Rücksicht auf seine Steuerverhältnisse im Abzugs jahre hätte beitragen müssen.«“ 3 Zum S. 6 der Kommissions. berichtes anstatt des Schlußsatzes: »in denen die Zahlung noch nicht geleistet ist« zu setzen: sin denen das Ablösungskapital noch nicht ge. zahlt, oder zwischen der Gemeinde und dem Abzichenden verabredet und gestundek, oder im Verwaltungswege endgultig fesigesetzt ist.«

Der Referent, Abg. Lasker, erklärte sich mit diesem Ver' besserungsantrage einverstanden. ee , ,

Dgs Gesetz wurde hierauf mit großer Majorität, jedoch unter Ablehnung der Nr. 3 des vorstehenden Verbesserungs— antrages, dem auch von dem Referenten widersprochen worden, vom Hause angenommen. Es folgte ferner: 58) Bericht der vereinigten Kommissionen für Finanzen und Zölle und für Handel und Gewerbe, ) über den Gesetzentwurf, betreffend die Deckung der im Jahre 1869 erforderlichen Ausga⸗ ben zur weiteren Vervollständigung und besseren Aus⸗ rüstung der Staats- Eisenbahnen, 1) über die Vorlage der Königlichen Staatsregierung, betreffend das mit der Oberschlesischen Eisenbahn - Gesellschaft wegen Auf⸗ lösung des Garantiefonds für das Anlagekapital der Breslau⸗ Posen⸗Glogauer und der Posen⸗Thorn-Bromberger Eisenbahn und wegen Uebernahme der auf diesem Garantiefonds lasten— den Verpflichtung zur Gewährung von Zinszuschüssen auf die allgemeinen Stagtsfonds unter dem 20718. Januar 1869 ge— troffene Uebereinkommen.

Der Referent, Abg. Freiherr von der Reck, befürwortete die Annahme der Kommissionsanträge.

. Der Handels Minister Graf von Itzenplitz erklärte sich mit diesen Anträgen einverstanden.

Nachdem in der Generaldebatte nur der Abg. Dr. Glaser gesprochen, wurde das Gesetz ohne Spezialdiskussion mit großer Majorität angenommen.

Das Haus trat hierauf ein in den Bericht der Kommission für das Justizwesen, betreffend den Entwurf eines Gefetzes über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste.

Es lagen folgende Abänderungsanträge vor:

vom Abg. Twesten:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: J. den §.2 dahin zu fassen: die erste Prüfung ist bei einem der vom Justiz⸗Minister im Regulativ zu bestimmenden Appellationsgerichte abzulegen. Als Exa— minatoren fungiren Mitglieder der Appellationsgerichte, welche von dem Justiz⸗Minister auf bestimmte Zeit ernannt werden, und Univer— sitäts-Dozenten der Jurisprudenz und der Staatswissenschaften. Und demnächst dem §. 19 der Kommissionsbeschlüsse folgenden Eingang zu

eben: Die zweite Prüfung die große Staatsprüfung ist bei der

9 die ganze Monarchie eingesetzten Justiz-⸗Prüfungskommission abzu⸗ legen. Dieselbe ist eine 2c. (wie im , ,. Il. Dem §. 7 folgenden Zusatz hinzuzufügen: Die Beschäftigung bei Rechts- anwalten soll mindestens ein Jahr dauern.

Vom Abg. Lesse:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: I) in §. 6 der Kommissionsvorschläge Zeile 2 statt »drei Jahren« zu setzen vier Jahren -; 2) den §. 7 der Kommissionsvorschläge folgendermaßen zu fassen: Sie sind während dieser Vorbereitungszeit zwei Jahre bei Ge— richten erster und zweiter Instanz und bei einer Staatsanwaltschaft, ein Jahr bei Rechtsanwalten und Notarien, und ein Jahr bei einer Verwaltungsbehörde, hiervon jedoch mindestens neun Monate bei einer kollegialischen, staatlichen oder städtischen Verwaltungsbehörde zu be⸗ schäftigen. 3) in z 8 der Kommissions⸗Vorschläge Zeile 1 vor »Be⸗ schäftigung« einzuschieben: »juristischeé. 4) Hinter §. 8 einen neuen §. 9 einzuschieben: »Die Beschäftigung der Referendarien bei Ver- waltungsbehörden soll nicht eher erfolgen, als bis dieselben mindestens ein Jahr bei Justiz⸗Behörden gearbeitet haben.« und demgemäß die Nummern der folgenden Paragraphen zu ändern. 5) in 5§. 12 der ö in Zeile 4 statt »dreijähriges zu setzen: »vier⸗ jähriges.

Von den Abgg. Miquel, v. Puttkamer:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: I) Zum §. 6 des Kommissionsberichtes statt der Worte »von drei Jahren«, zu setzen: »von vier Jahren«. 2 Zum §. T des Kommissionsberichtes den Para⸗ graphen wie folgt zu fassen: 5 7. Sie sind während dieser Vorberei—= tungszeit zwei Jahre bei den Gerichten erster und zweiter Instanz, bei der ö bei Notaren, ein Jahr bei Rechtsanwalten und ein Jahr bei einer städtischen oder kollegialischen staatlichen Verwal- tungsbehörde zu beschäftigen. Die Beschäftigung beim Rechtsanwalt und bei der Verwaltungsbehörde soll nicht eher erfolgen, als bis der Neferendar mindestens ein Jahr bei den Justizbehörden (Gerichten und Staatsanwaltschaft) gearbeitet hat. 34

An der General-Debatte betheiligten sich die Abgg. Lesse, Twesten, von Patow, Reichensperger. ;

Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt befürwortete die An⸗

nahme der Regierungsvorlage. (Schluß des Blattes.)

Sachsen. Weimar, 19. Februar. Der Landtag nahm gestern, wie das »Dresd. Journ.« mittheilt, das revidirte Steuergesetz mit 27 gegen ? Stimmen an. Die Regierung hatte sich entschlossen, das Projekt der Gründung einer neuen Steuerbehörde, der sogenannten Prüfungskommission, fallen zu lassen; dafür wurde die bestehende Reklamationskom⸗ mifsion mit erweiterten Befugnissen versehen, um den Beschwerden über zu niedrige Besteuerung Dritter abzu⸗ helfen. Der Staats⸗Minister von Watzdorf machte dem Landtage die Mittheilung, daß für den von den 1866er Kriegsereignissen betroffenen Dermbacher Kreis so viel freiwillige Beiträge eingegangen waren, daß nicht nur sämmt⸗

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