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BVerloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
617 Magdeburger Privatbank.
Die Dividende pro 1868 kann vom 1. April ab mit Thlr. 22 pr. Aktie gegen Einlieferung des Dividendenscheins Ser. III. Nr. 2
sowohl bei unserer Bankkasse, als auch bei Herrn H. C. Plaut in Berlin, » dem Schlesischen Bankverein in Breslau und »sämmtlichen inländischen Privatbanken
unter Beifügung eines nach den Nummern geordneten Verzeichnisses
erhoben werden. Jat An 1 ahr zu haben. Die Direktion.
3. Verschiedene Bekanntmachungen.
Stettiner Dampf⸗Schleppschiffahrts⸗Aktien⸗ Gesellschaft. . Auf Grund des Artikels 33 unseres Statuts beehren wir uns die Herren Aktionäre zur ordentlichen Generalversammlung Don⸗ . den 11. März a. e., Vormittags 10 Uhr, im Schieds— gerichtslokale des hiesigen Börsengebäudes einzuladen. Außer der statutenmäßigen Tagesordnung findet statt: die Wahl eines Betriebs direktors. Stettin, den 22. Februar 1869. Die Direktion.
616 Thüringifs che Cisen b ahn. Einnahme bis ult. Januar 1869. im Personen im Güter⸗ Verkehr: Verkehr: Summa: im Monat Januar 1869 Thlr. 58,689. Thlr. 183,126. Thlr. 211,815.
' y 1868 * 1841490. 143301. 191.3791.
daher mehr 10,199. Thlr. J825. Thlr. 20 6024. vorbehaltlich späterer Feststellung. rfurt, am 22. Februar 1869. Die Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft.
Löbau -⸗Zittauer Eisenbahn. Betriebs ⸗ Einnahme im Dezember 1368 18,387 Thlr. 15 Sgr. 1 Pf. Hierzu vom 1. Ja⸗ nuar bis ultimo November c. 190,210 Thlr. 24 Sgr. 2 Pf. Summa 208,598 Thlr. 9 Sgr. 3 Pf. Gegen 1867: 184,309 Thlr. 14 Sgr. 8 Pf. Mithin 1868 mehr: 24,288 Thlr. 24 Sgr. 5 Pf.
Ab 1. März er. wird auf den der diesseitigen Verwaltung untergebenen Eisenbahnen der Artikel Fe e Syrup« zur ermäßigten Klasse B. tarifirt. ö Berlin, den 21. Februar 1869. . Königliche Direktion der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn.
Transport -Erleichterugen für Ausstel lungsgegenstän de. Für den Transport derjeni— gen Schauthiere und Güter, welche für die von der XXVII. Wanderversammlung deutscher Land ⸗ und Forstwirthe für die Zeit vom 9. bis 15. Mai er. in
— — — Aussicht genommene Ausstellung nach Breslau ge⸗ sandt werden, sowie für die Beförderung der Viehbegleiter finden nachstehende Erleichterungen statt: 1) Die Beförderung erfolgt für den Hin transport ohne Ausnahme zu den vollen tarifmäßigen Sätzen, Y der Rücktransport des unverkauft gebliebenen . und der un⸗ verkauften Gegenstände erfolgt dagegen auf derselben Route fracht⸗ frei, wenn a) dem auszustellenden Frachtbriefe der Originalfrachtbrief über den Hintransport beigefügt und b) auf dem Frachtbriefe von dem Ausstellungskomite bescheinigt ist, daß das 23 und die Gegen⸗ stände auf der Ausstellung gewesen und unverkauft geblieben sind, 3) den Viehbegleitern ist bei der Rückfahrt die Benutzung der III. Wa—⸗ genklasse resp. der Viehwagen gegen Lösung eines Fahrbillets zur 6 1 gestattet, 4 diese Transport -Erleichterungen finden n, . 54 *ag ae. ze Sch in . K den 14. Februar Königliche Direktion der Niederschle⸗ fich. Markischen Tisendahn. ü .
Ww
Bekanntmachung, Vom 1. März er. den Ostbahnstationen Berlin, Frankfurt, Kreuz, Bromberg, Danzig, Elbing, Insterburg, Gumbinnen und Eydtkuhnen einerseits und den Stationen Lötzen und Lyck der Ostpreußischen Südbahn andererseits ein direkter Personen und Gepäckverkehr unter denselben Bedingungen statt, welche für den zwischen den genannten Ostbahnstationen und den Stationen Pr. Eylau, Bartenstein und Rastenburg der Ostpreußi⸗ schen Südbahn bereits bestehenden direkten Verkehr gelten. en berg, den 19. Februar 1869. Königliche Direktion der Ostbahn.
ab findet zwischen
Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober ⸗ Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in Berlin sind folgende Werke, theils d T n er, als besonderer Abdruck, aus dem Königlich Preußischen Staats. An— zeiger erschienen:
Zur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preußi⸗
Stellen ist auch der Geschäftsbericht für das verflossene
Statistid uc agrieole, imelnsgtrielle et eomme,n. eiale de la Erusge: Superficie, population, agricultun sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et eireul tion publique. Extrait du Moniteur prussien. Asut 189)
43 Bog. 8. geh. 5 gg.
Literatur über das Finanzwesen des preußischen Stgatez Beiheft des Königlich Preußischen Staats Anzeigers. Nopen. ber 1867.) 66 Bog. Royal⸗4. geh. 10 Sn.
Aus dem Königlich Preußischen Stagts⸗Anzeiger für 18G7. Zweiter Jahrgang. 1867. 277 Bg. 8. geh. 5 z.
ohenzollern⸗Standbilder in Preußen. ¶ Besondern Abdrück aus dem Königlich Preußischen Staats ⸗Anzei en Januar 1868. 35 Bog. 8. geh. l.
Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußi Staats für das Jahr 18627. 195 Bog. 8. geh. 53
Literatur über das Hypothekenwesen des preußisch Staates. , . des . Preußischen gelen, , g. 8. 689g
1
Die
IS568. 11 geh.
Die englische Rede⸗ und Preßfreiheit und die Fenier prozesse. Aus dem Königlich Preußischen Staats - Mn c er. 1 22 Bg. 8. geh. 25 Eg.
Die Kreise Preußens. Eine gruppenweise geordnete Uebersict
Kreise des Preußischen Staates. Zusammengestellt auf Grun der Geographie des Preußischen Staates von G. Neum ann der Volkszählung vom Jahre 1864 und der Denkschrift übe das Soll-Einkommen an direkten Steuern im Jahre 186 (Separat Abdruck aus dem Königl. Preuß. Staats ⸗ Anzeiger. 1868. 33 Bg. 8. geh. J 25 Sgt.
He territoire de Ia eomfécdratiom allemanmde in mord. Etude géographique traduite du Moniteur prustien, September 1868. 8. geh. 25 8g.
Die volkswirthschaftlichen Grundsätze des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten. . Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats - Anzeiger,
Oktober 1868. 8. ' ö.
Uebersicht der Behörden der Preußischen Monarchie und des Norddeutschen Bundes. Abgeschlossen Anfang Okto. . . (Beiheft des Königl. Preußischen an,, gLeh. Sgr.
Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats—⸗ Anzeigers. Erster Jahrgang. Erstes Heft: Januar. Februar. März. Zweites Heft: April. Mai. Juni. Drittes Heft: Jul August. September. Viertes Heft: Oktober. November. De— zember. 1868.
Die Vierteljahrs-Hefte des Königlich Preußischen Staatt, Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Guartals und enthalten sämmtliche in den »besonderen Beilagen« des Staats ⸗ Anzeiger publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Post ⸗Anstalten ,,, für den Preis von 10 Sgr. vierteljährlich zu beziehen.
Die Viertel jahrs-Hefte des Königlich preußischen Staats⸗Anzeigert, desgleichen die Beihefte, sowte diejenigen Aufsätze, welche, 8 sie im Staats ⸗Anzeiger erschienen, in besonderen Abdrücken herausgegeben werden, sind in den nachfolgenden Buchhandlungen stets vorraͤthig: Breslau: Gosohorsky's Buchhandlung; Königsberg: Akademische Büch. handlung; Posen; J. J. Heine; Stettin: Friedr. Nagel; Magdeburg: Schefer's Buchhandlung; Cöln: J. G. Schmitz's Sortim.-Buchhandi,; Coblenz „J. Hölscher; Münster; Toppenrath'sche Buchhandlung; Kiel: Schwers sche Buchhandlung; Schleswig; Br. Heilberg's Wu is kn, Hannover: . sche Hofbuchhandl.; Göttingen: Deuerlich'sche Buch;
handlung; Frankfurt a. M. F. Boselli'sche Buchhandl. , Wiesbaden: . Hensel; Cassel: J. C. Krieger'sche Buchhan di.; Hamburg:
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Verlag von Wilhelm Hertz in Berlin Wem Ihe Buchhandlung, 7 Behrenstraße):
Die Gesetz gebung
auf dem Gebiete des
Unterrichtswesens in
Vom Jahre 1817 bis 1868.
Aktenstücke mit Erläuterungen aus dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗
und Medicinal⸗Angelegenheiten. . Quarto. 36 Bogen. geh. Preis 2 Thaler.
Dieses Werk enthält in organischer Darstellung die Geschichte der Arbeit an der Gesetzgebung auf dem Gebiete des Unterrichts, wesens in Preußen seit dem Jahre 1817 bis heute; es bringt in historischem Zusammenhang die in dem K. Unterrichts Ministerium seit 1817 ausgearbeiteten Entwürfe eines Unter—
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lichem Abdruck nebst den zu denselben gehörenden Erläuterungen.
schen Staats. Separat ⸗Abdruck aus dem Königl. Preußi Staats ⸗Anzeiger. Juli 1867. 37 Bg. 8 geh. li Gen
richtsgesetzes und die sonstigen betreffenden Aktenstücke in wört
1
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der Boden-, Bevölkerungs⸗ und Nahrungs ⸗Verhältnisse du
Preußen.
Das Abonnement beträgt A Thir. für das vierte lzahr.
znsertionapreis für den Naum einer Druchzeile Oz Sgr.
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Königlich Preuszischer
Alle Post⸗Austalten der In ** Auslandes 4 Kestellung an, für gerlin die 3 tion des önn gi Preuß schen Staals · Anzeigers: Behren⸗ Straße Rr. La, Eche der Wilhelmastraße.
Anzeiger.
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I 48.
Ee. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Ällerhöchstihrem Vize⸗Ober⸗Schloßsauptmann, dem Major g. D. Grafen von Königsmarck auf Kötzlin und Berlitt, den Rothen Adler-Orden erster Klasse mit Eichenlaub zu ver—
leihen.
Geseß wegen Einführung kürzerer Verjährungsfristen für die Provinz Schleswig⸗Holstein. Vom 9. Februar 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt; ⸗ . .
§. J. Die Verordnung vom H. Juli 1845 wegen Einführung fürzerer Verjaͤhrungsfristen für die Landestheile, in welchen noch ge⸗ meines zien gilt, tritt auch für die Provinz SchleswigHolstein in Kraft. ; ; ö 4 . Der §. 2 Nr. 6 der Verordnung vom 6. Juli 1845 erhält für Schleswig- Holstein folgende Fassung: „wegen KRückstände von Abgaben, die in lg einer besonderen Berechtigung an Privatperso⸗ nen zu entrichten sind, als Wege und Brückengelder u. s. w.«
8. 3. An die Stelle des im 8.7 Absatz 1 der gedachten Verord- nung bestimmten Zeitpunkts tritt der 31. Dezember 1869.
Urkundlich unter Unserer 6 Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Instegel.
Gegeben Berlin, den 9. Februar 1869.
(L. S.) Wilhelm.
Ir. v. Bismarck. Schön hau se n. Frh. v. d. Heydt. v, Roon.
Gr. v. Itzen plitz. v. Mühler. v. Selchow. Leonhardt.
Allerhöchster Erlaß vom 25. Januar 1869 — betreffend die . der Verwaltungsbehörden in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont.
Auf den Bericht des Staats⸗Ministertums vem 19. Januar d. J. bestimme Ich hinsichtlich der Organisation der Verwaltungsbehörden der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont auf Grund des Vertrages vom i8. Juli 1867. (Geseßz⸗Samml. für die preußischen Staaten von 1868. S. 1, Fürstlich waldecksches r ler un h gn von 1867. S. 133) was folgt: I) Die unter dem Namen »Fürstlich waldecksche Regie⸗ rung« bestehende Behörde wird aufgehoben. Die Funktionen der Ge⸗ samintregierung, sowie der bei derselben bestehenden Abtheilungen des Innern, für Schulwesen, Finanzen und Militärangelegen⸗ heiten gehen auf den Landes Direktor über, insoweit diese Funktionen nicht nach Maßgabe des Vertrages vom 18. Juli söß von preußischen Behörden wahrzunehmen sind resp. an solche übertragen werden. 2) Zu Meiner unmittelbaren Entscheidung sind nur diesenigen Angelegenheiten zu bringen, welche nach den in Preußen geltenden nn n , Meiner Entscheidung vorbehalten sind. z An Stelle der Kreisräthe werden künftig Amtmänner angestellt.
Berlin, den 25. Januar 1869. . ö 28 ilb elm.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itz enplitz. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.
An das Staats⸗Ministerium.
Allerhöchster Erlaß vom 22. Februar 1869 — betreffend die in Gan che, der Geseßbze vom 28. September 1866, vom 6. März 1868 und vom 5. Februar 1869 ferner aufzunehmende Staatsanleihe von fünf Millionen Thaler. Auf Ihren Bericht vom 13. d. M. genehmige Ich, daß in Ge⸗ mäßheit der Gesetze vom 28. September 1866 Gesetz⸗ Sammlung S. 607), vom 6. März 1868 (Geseßz Sammlung S. 221) und vom 5. Februar 869 . ammlung S. FJöö), betreffend den außerordentlichen Geld- dedarf der Militar. und Marineverwaltung and die Fortdauer des bewilligten Kredits bis in Höhe von fünf Millionen Thaler, eine weitere Staatsanleihe von fünf Millionen Thaler aufgenommen werde. Dieselbe ist in Schuldverschreibungen über Einhundert Thaler, jweihundert Thaler, fünfhundert Thaler und Eintgusend Thaler auszugeben, mit vier und einen halben Prozent jährlich, am 1. April
Berlin, Donnerstag den 25. Februar Abends
1869
und 1. Oktober jeden Jahres, zu verzinsen und nach Maß— gabe des Gesetzes vom 17. Februar 1868: (Gesetz⸗ Samm⸗ lung S. 71) und Meines Erlasses vom 27. April 1863 (Gesetz Samml. S. 1005) mit der danach für verschiedene Eisenbahnzwecke bewilligten Anleihe von vierzig Millionen Thaler Behufs der . ung und Tilgung zu einer und derselben Anleihe zu vereinigen. Zur
ilgung dieser Anleihe sind vom Jahre 1869 ab jährlich funfzig Tau · send Thaler, so wie die durch die fortschreitende Amortisation erspar ; ten und die durch Präklusion erloschenen Zinsen zu verwenden. Dein Staate bleibt das Recht vorbehalten, sowohl den hiernach zu berech nenden Tilgungsfonds zu verstärken, als auch die sämmtlichen Schuld= verschreibungen zur Ruͤckzahlung nach sechsmonatlicher Frist auf ein mal zu kündigen. Ich ermächtige Sie, hiernach die weiteren Anord nungen zu treffen, . .
ich. Mein Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen , . ö . ng. ö 6 rlin, den 2. Februar — 2s ilh elm. Frh. v. d. Heydt.
An den Finanz ⸗Minister.
Das 17. Stück der Gesetz·zSammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter ö . 1.
Nr. 7331 das Gesetz wegen Einführung kürzerer Verjäh⸗ rungsfristen für die Provinz Schleswig- Holstein. Vom gten Februar 1869; unter .
Nr. 7332 das 1 wegen Emission auf den In⸗ haber lautender Obligationen sechster Serie über eine Anleihe der Stadt Elberfeld von Einhundertfunfzig Tausend Thalern. Vom 11. Januar 1869, unter . .
Nr. ZI35 den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Januar 1869, betreffend die Organisation der Verwaltungsbehsrden in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont, und unter ö
Nr. 7334 den Allerhöchsten Erlaß vom 22. ; ebruar 1869, betreffend die in Gemäßheit der Gesetze vom 28. September 1866, vom 6. März 1868 und vom 5. Februar 1869 ferner aufzunehmende Staatsanleihe von fünf Millionen Thalern.
Berlin, den 25. Februar 1869.
GesetzSammlungs-Debits⸗Comtoir.
Justiz⸗Ministerium. Der Amtsrichter a. D. Kahler in Goslar ist zum Notar für den Bezirk des Obergerichts zu Hildesheim, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Goslar, ernannt worden.
Finanz⸗Ministerium. Erlaß vom 19. Februar 1869 — betreffend eine Ahän de. rung 3 Ergänzung der Bestimmungen in den S8. 26. 30 und? 43 des Regulativs vom 1. Dezember 1864 über Ausbil. dung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des orstdienstes in Verbindung mit dem Militärdienste im Jäger⸗ . und in dem §. VIII. der Uebergangs-Bestimmungen vom 1. Februar 1865 zu diesem Regulative. ;
Die Inhaber des unbeschränkten , , . sind nach der Bestimmung in dem 8. des Regulativs vom J. Dezember 1864 bei Vermeidung der Absetzung von der Forst⸗ versorgungsliste verpflichtet, jede ihnen offerirte Forststelle im Kommunal, und Instituten-Forstdienste mit mindestens 20 Thlr. , Diensteinkommen (inkl. des Werths etwaiger Emolumente) unweigerlich anzunehmen, und sich dadurch mit allen ihren Versorgungsanspruͤchen für abgefunden zu erklären. Rach F. 26 dieses Regulgtives sollen ferner die Inhaber des unbeschränkten Forstversorgungsscheins und in deren Ex— mangelung die Reservejaͤger der Klasse . I einen auss chließ⸗ lichen Anspruch auf alle Kommunal- und Instituten ⸗Forst⸗
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