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stellen mit einem Einkommen von unter 220 Thlr. bis 120 Thlr. haben, wenn sie sich um eine dieser Stellen mit der Erklärung bewerben, mit einer definitiven Anstellung auf derselben ihre Ansprüche als erloschen betrachten zu wollen. Jener Verpflichtung gegenüber läßt sich nun aber die Ge⸗ haltsgrenze von 220 Thlrn. ohne Härte für die Betheiligten nicht weiter aufrecht erhalten, nachdem in Folge der Aufbesse⸗ rung der Gehälter der Königlichen Forstbeamten jeder König⸗ liche Förster jetz; einen Anspruch auf mindestens 270 Thlr. linel. des Werthes der Emolumente) pensionsberechtigtes Diensteinkemmen hat. Andererseits ist dem zugesicher— ten ausschließlichen Anspruch gegenüber die Nothwendig— keit einer Garantie dafür hervorgetreten, daß die vorgeschriebene Abfindungserklärung wirklich abgegeben und auf ihre Erfüllung auch gehalten wird. Zur Abänderung und Ergänzung des Regulativs nach die— sen Richtungen bestimmen wir daher Folgendes: I. Der Minimalbetrag des jährlichen Diensteinkommens einer Forststelle im Kommunal- und Instituten ⸗Forstdienste, bei welchem Betrage die Inhaber des unbeschränkten Forstver— sorgungsscheines zur Annähme der Stelle verpflichtet sind, wird auf 270 Thlr. inkl. des Werths etwaiger Emolumente festge—⸗ setzt. Dieser Betrag tritt an die Stelle des in den §§. 26, 30 und 43 des Regulativs vom 1. Dezember 1864 und des im §. XIII. unter e. der Uebergangsbestimmungen vom 1. Februar 865 zu diesem Regulative genannten Betrages von 270 Thlr. . II. Für diejenigen notirten Anwärter, welche 1864 und früher, also vor Erlaß des Regulatives, den unbeschränkten Forstversorgungsschein erhalten haben, wird der Minimalbetrag des Gehaltes inkl. Emolumente von Kommunal- und Instituten⸗ Forststellen, welcher sie zur Annahmedieser Stellen verpflichtet, von 200 Thlr. auf 259 Thlr. erhöht. Der Betrag von 260 Thlr. tritt demnach an die Stelle des in den Uebergangsbestimmungen vom 1. Februar 1865 zu dem mehrgenannten Regulative im §. VIII. unter a. und b. festgesetzten Betrages von 2600 Thlr. III. An die Stelle des zweiten Alinea im 8. 26 des Regu⸗ lativs tritt folgende Bestimmung: Die Inhaber des unbeschränk⸗ ten Forstversorgungsscheines und bei deren Ermangelung die Reservejäger der Klasse, . J., letztere jedoch nur, sofern nicht nach ihrer Dienstzeit ältere Inhaber des beschränkten Forst— versorgungsscheins (89. 42. 43) als Bewerber auftreten — haben ferner einen ausschließlichen Anspruch auf alle Kommunal- und Instituten-Forststellen mit einem Ein— kommen von unter T0 Thaler bis 120 Thaler jährlich, wenn sie sich um dieselben mit der Erklärung bewerben, mit einer definitiven Anstellung auf denselben ihre Ansprüche als erloschen betrachten zu wollen. Ohne Abgabe dieser Erklärung darf die definitive Anstellung eines Bewerbers, sei es aus der einen, sei es aus der anderen Kategorie, überhaupt nicht stattfinden. Nach erfolgter definitiver Anstellung auf einer solchen Stelle wird dem Inhaber des unbeschränkten Forst— versorgungsscheines dieser Schein abgenommen und zu n . der . . als erfüllt kasstrt, der erLvejäger der Klasse A. J. dagegen wird in di Klasse A. II. versetzt. 29 ö LV. Gegenwartiger Erlaß tritt von dem 1. Januar d. J. ab in Kraft. Alle vor diesem Datum bereits stattgehabtẽn Ablehnungen von Stellen mit nur 220 Thaler und darüber in . e. ss . 3 . . . und darüber in Fällen d Il. müssen daher die vorgeschriebenen Folgen n iehen. Berlin, den 10. debe! 1869. w Der Finanz⸗Minister. Der Kriegs⸗Minister. v. d. Heydt. v. Roon.
Preußische Bank. Wochen⸗Uebersicht der Preußischen Bank vom 23. Februar 1869.
Thlr. 86, 862, 000 * 2,249,000 72,593, 000
I7, 93,000
ö; 15, M3, 000
Thlr. 141,810, 000 2, G69 060
‚. 57
5) Staatspapiere, verschiede i re, dersch
. a Banknoten im umla 7) Depositen⸗Kapitalien Institute chluß des
Februar 1869. 2,023, 000
Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Kühnemann.« Boese. Rotth.
Nicht amtliches.
Preußen. Berlin, 25. Februar. Se. Majestät de König empfingen heute Vormittag 9 Uhr den Ober Prasidente
von Möller, ertheilten um 11 Uhr einer Deputation aus Eon
n
Festungsrayon betreffend, überreichte, Audienz darnach die Vorträge des Kriegs-Ministers und e nh, , — ajestät eine Deputation aus Frankfurt a. M., den ; Bürgermeister Dr. Mumm an ihrer Spitze. V — Beide Königliche Majestäten m dinirten gestern mit Sr. Durchlaucht dem Erbprinzen und Ihrer Königlichen Hoh der Erbprinzessin von Hohenzollern bei Ihren Königlichen ehe ten . a e und ö. ,, — Heutt end findet musikalische Soirée bei den Königlichen jesta m alt n, n, , — Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empf gestern den Oberst von Bothmer, Commandeur . 6. 36 merschen Infanterie⸗Regiments Nr. 4. Zum Diner im Kron— prinzlichen Palais erschienen Ihre Majestäten der König und die Königin, sowie die Hohenzollernschen Herrschaften. Abend n. . Se. Königliche Hoheit der Kronprinz in das Schau⸗
— Der Ausschuß des Bundesrathes des NRorddeut— schen Bundes für Rechnungswesen trat heute zu einer ö ,,
— Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut— schen Bundes für Justizwesen hielt heute eine Sitzung ö.
und nahme des Mili
schen Bundes für die Gewerbe⸗Ordnung ve heute zu einer Sitzung. g rsammelte sich
— In dem weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung d
Herrenhauses wurde die Berathung des . n, die Gerichtsbarkeit und das gerichtliche Verfahren in Ehe⸗ und Verlöbnißsachen in der Provinz Hannover fortgesetzt. Spezialdiskussion über §. 1 des Gesetzes, den die Kommission in der Fassung der Regierungsvorlage anzunehmen empfahl, betheiligten sich die Herren Graf Rittberg, von Kleist⸗Retzow, von Bernuth, Graf Borries und von Schlieckmann; auch der Justiz-Minister Dr. Leonhardt und der Minister der geistlichen z. Angelegenheiten Dr, von Mühler nahmen an der Debatte Theil. Dann wurde §. 1 in einer namentlichen Abstimmung mit 50 gegen 47 Stimmen angenom men. Die §§. 2 — 7 wurden ohne Debatte genehmigt. §. 8 empfahl die Kommission in ton,, J
. »„RNichtige Ehen hat die Kronanwaltschaft, sofern die Nichtigkei
nicht lediglich auf einem Privatinteresse . all lig re ge if Ehegatten als Beklagte anzufechten. Auch ist sie in diesem Falle be— fugt, bei bereits anhängigem Nechtsstreite der einen oder anderen Prozeßpartei beizutreten, selbstständig Anträge zu stellen, neue That— sachen und Beweismittel beizubringen und Rechtsmittel zu verfolgen. Dieselben Befugnisse kann sie bei einer Klage, welche die Trennung einer Ehe zum Gegenstande hat, zum Zweck der Aufrechthaltung der
Ehe geltend machen.“ An der Diskussion betheiligten sich die Herren Graf Ritt⸗ ber Referent Herr von Kleist—
i, ö von 6 etzow und zu wiederholten Malen der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt. Dann wurde der §. 8 in der . * Kom⸗ missien bei Namensaufruf mik 40 gegen 45 Stünmen ver— worfen und in der Regierungsvorlage angenommen. — §.9 wurde ohne Debatte genehmigt. Zu & 10 beantragte die Kommission im Alinea 2 zu setzen: Der Sühneversuch findet nicht statt: »I wenn der Aufenthalt des Beklagten unbekannt ist; 2 wenn dem Süuͤhneversuch nach dem Ermessen des Prozeßgerichts schwer zu beseitigende, vom Kläger nicht verschuldete Hindernisse entgegenstehen.« Nachdem zu diesem Antrage die Herren von Kleist⸗Retzow, von Schlieckmann und der Justiz-⸗Mnister Pr. Leonhardt ge— sprochen, wurde derselbe abgelehnt und auch hier die Regierungk⸗ n n n,, , 26. übrigen Paragraphen so wie anze Gesetz wurden ohne weitere Diskussion ge— nehmigt. Schluß der Sitzung 43 uu ö
— In der heutigen (17 Sitzung des Herrenhauses welcher der Justiz: Minister Dr. Leonhardt und ö Regie⸗ rungskommissare beiwohnten, trat das Haus nach Erledigung einiger geschäftlichen Angelegenheiten sofort in die Tagesord— nung, deren erster Gegenstand der mündliche Bericht der Justiz⸗ Kommission über den, aus Anlaß eines Antrages des Abg. hn. Kosch ! vom Abgeordnetenhause beschlossenen Hesetzentwurf betreffend die Eide der Juden, war. Berichterstatter war Graf v. Rittberg, und der Antrag der Kommission ging dahin: Dem Gesetzentwurfe in der Fassung, in welcher derselbe vom Abgeordnetenhause angenommen ist, die verfassungs mäßige Genehmi—
Gallenkamp. Herrmann. von Könen.
gung zu ertheilen.
l
welche Allerböchsidemselben eine Petition, Erdarbeiten im drum
Zwischen 1 und 2? Uhr empfingen Seine
— Der Ausschuß des Bundesrathes des Rorddeut.“
An der
Sammlung Seite 885).
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An der Diskussion über diesen Gegenstand betheiligten sich außer dem Referenten die Herren Frhr. Senfft v. Pilsach, Bernuth, der Regierungs Tommissar, Geh. Ober Justizrath herzbruch und der Justiz⸗Minister Dr., Leon hardt. Dann wurde der Antrag der Kommission mit großer Majorität an⸗
en. seno nm folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung: der mündliche Bericht der Justizkommission über den Entwurf einer Zubhastationsordnung. Berichterstatter war der Graf zur sippe. Der Antrag der Kommission ging dahin: .
1 dem vorangeführten Entzwurfe einer Subhastationsordnung in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fallung die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen; ) die Petition des Rechtsanwalts Ottmann 6 Allenstein wegen Abänderung des S. 16 des Entwurfs der Sub⸗ station ordnung durch diesen Beschluß für erledigt zu erachten.
Hierzu lag ein Antrag vor: den Gesetzentwurf en bloc anzunehmen sowie ein Amendement des Hrn. Dr. Dernburg, pelches beantragt: t t ;
dem §. Wals zweites Alinea hinzuzufügen: Diese Beschlagnahme indert den Subhastaten nur an solchen Verfügungen, welche in der Absicht geschehen, die Gläubiger zu henachtheiligen.
An der Debatte betheiligten sich bis zum Schluß des Blat⸗
tes neben dem Referenten Grafen zur Lippe die Herren r. Dern⸗ burg, v. Schlieckmann und der Regierungskommissar, Geheimer Ober ⸗Justiz Rath Dr. Falck. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurden nach längerer Debatte, in welcher sich die Abgeordneten Meulenbergh, Born, Harkort, Dr. Virchow und Dr. Braun (Wiesbaden) betheiligten, die drei ersten Paragraphen des Fischexei ⸗Polizeigesetzes für den Umfang der Rheinprovinz und den Regierungsbezirk Wiesbaden vom hause abgelehnt.— .
Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow erklärte hierauf, daß die Königliche Staats regie⸗ rung auf die fernere Berathung des Gesetzentwurfs Verzicht leiste.
Hie Sitzung wurde hierauf um 3 Uhr 45 Minuten vertagt.
— Die heutige (57) Plenarsitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, wurde um 114 Uhr von dem Präsidenten von
tckenbeck eröffnet. . Jö . befanden sich der Handels-Minister Graf von Itzenplitz, der Minister für die landwirthschaftlichen Ange— legenhelten von Selchow und mehrere Regierungstoẽmmissare,
Rach kurzen geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten trat das Haus in die Tagesordnung ein.
Den ersten Gegenstand derselben bildete die Schlußberathung über den Gesetzenkwurf, betreffend das Civil Prozeß verfahren im Geltungsberkiche der Verordnung vom 24. Juni 1867 (Gesetz
Der Referent Abg. Br. Bähr (Casseh beantragte:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: in §. 2 des Ent— wurfs nh C eff. hinzuzufügen: 3) für das Verfahren über Abtre⸗ tung zu öffentlichen Zwecken ünd zu Eisenbahnen nach Maßgabe der kurhessischen Gesetze vom 30, Oktober 1334 und vom 2. Mai 1865, mit ÄUusschluß des in letztetem (5. 23) vorbehaltenen gewöhnlichen Rechtsweges, wenn solcher wegen eines die Zuständigkeit des Kreis- gerichts begründenden Gegenstandes beschritten wird; hiernächst aber dem im Uebrigen unveränderten Gesetzentwurfe die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. . (
Der Abgeordnete v. Seydewitz hatte folgende Abänderungs— anträge eingebracht, welche er erläuterte und vertheidigte.
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: J. 5. 2. Nr. J in solgender Fassung anzunehmen: 1) jür das gesammte durch das kur= hesssche Gesetz vom 14. Juli 1853 8§§. 2 und folg zum Zweck der Aenderung und Löschung der in den Generalwährschafts⸗ und Hypo⸗ thekenbüchern sich findenden Einträge vorgeschriebene Verfahren ein schließlich der Entscheidung der im § 6 daselbst erwähnten Rechts— freitigkeiten. II. Im §. 7 Zeile 14 statt „vierzehn Tages zu sagen zehn Tage. III. Im J. 8 Absatz 2 zu streichen, event. aber denselben nur in folgender Fassung anzunehmen; Eine nicht beglaubigte Pro— jeßvollmacht ist, wenn die Gegenpartei es verlangt, auf deren Kosten dem Aussteller persönlich an Gerichtsstelle zur Anerkennung vorzu— fegen. Die Fortsetzung des Verfahrens wird hierdurch nicht aufge— halten. IV. Im 5§. 9 hinter Absatz 1 einzuschieben einen neuen Ab⸗ satz dahin: Die Bestimmungen des zweiten Absatzes des §. 4 kommen auch in diesem Falle zur Anwendung. ; U
An der Debatte betheiligten sich außerdem die Abgg. Gleim, Braun ⸗ Hersfeld, Warburg. .
Der Regierungskommissar, Geheime Justizrath Horstmann, griff zu wiederholten Malen in die Debatte ein, ;
Unter Ablehnung des Amendements des Abg. v. Seydewitz wurde der Gesetzentwurf mit sehr großer Majorität angenommen.
Es folgte: 23 Schlußberathung über den Antrag des Ab— geordneten Berger (Witten): J Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, so bald wie mög⸗ ich, spätestens aber zu Anfang der nächsten Session, einen Gesetzent . wurf über den Bau einer festen Brücke bei Tilsit und einer Eisen. ahn von Memel nach Tilsit zum Anschluß an die Tilsit⸗Insterburger
ahn dem Landtage vorzulegen.
—
Berger (Witten), v. Wedell, Schultze (Berlin). Minister Graf v. Itzenplitz erklärte sich für den .
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem Antrage des
Abgeordneten Berger in folgender Fassung seine Zustimmung zu er— theilen: Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, in dieser oder in der nächsten Session des Landtages einen Gesetzentwurfüber den Bau einer festen Brücke bei Tilsit und einer Eisenbahn von Memel nach Tilsit zum Anschluß an die Tilsit⸗Insterburger Bahn dem Land tage vorzulegen.
An der Debatte betheiligten sich die Abgg. v. Behr, Heise gie g . Der Handels
(Schluß des Blattes
Dü sseldorf, 24. Februar. (D. 5. Se. Königliche Hoheit der Graf von Fhandern ist vorgestern Abend nach Brüssel zurückgekehrt, während Ihre Königliche Hoheit die Gräfin von Flandern noch einige Zeit hier verweilen wird.
Mecklenburg. Schwerin, 24. Februar. Am Groß⸗ herzoglichen Hofe wurde heute das Geburtsfest Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin⸗Mutter gefeiert.
— Se. Hoheit der Herzog Wilhelm ist gestern Abend von hier nach Berlin e, e,,
— Die heute ausgegebene Rr. 16 des Regierungsblattes enthält einen Allerhöchsten Erlaß vom 31. Dezember 1868, be— treffend die Genehmigung der Instruktion zur Ausführung des Bundesgesetzes wegen der Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1848.
Sachsen. Leipzig, 24. Februar. Se. Majestät der König besuchte heute Vormittag die Vorlesungen der Pro⸗ fessoren Dr. Kunze und Dr. Birnbaum. Die Stunde von 11—12 Uhr war der Besichtigung verschiedener Räumlichkeiten in der Kaserne und des Universitätsfechtbodens gewidmet, wäh⸗ rend um 12 Uhr der Vorlesung des Prof. Dr. Radius über Hygiene ein Besuch gewidmet ward. Nach selbigem nahm Se. Majestät die kürzlich erneuerten Wandgemälde im Kreuzgange des Paulinums in Augenschein, wobei Prof. Dr, Eckstein als Vorsitzender des Vereins für die Geschichte Leipzigs die Füh⸗— rung zu übernehmen, Architekt Dr. Mothes die Erläuterung zu geben die Ehre hatte. . ;
Die Nachmittagsstunden sind Besichtigungen des Münz— kabinets unter Führung des Universitäts⸗Ober⸗Bibliothekar, Hof⸗ rath Dr. Gersdorf und Besuchen des botanischen Gartens, so wie einer Vorlesung des Direktors desselben, Hofrath Dr. Schenk, endlich der neuen Universitäts Sternwarte unter Führung des Professor Dr. Bruhns bestimmt. Um 7 Uhr findet Königliche Tafel im Palais statt, zu welcher abermals zahlreiche Ein— ladungen ergangen sind. .
Morgen Vormittag 8 Uhr erfolgt die Abreise Sr. Mgjestät.
Coburg, 23. Februar. Nach dem heutigen Wieder⸗ zusammentritt des Landtags wurde als neuer Eingang bekannt gemacht: ein h. Erlaß vom 11. d., in welchem die Gründe näher dargelegt werden, aus denen die Her⸗ zogliche Staatsregierung glaubt, von der vom Landtag als wünschenswerth bezeichneten Vorlage eines Gesetzentwurfs, wo— durch die Bestimmungen über die Gewähr der Viehmängel auch auf die Rinderpest als anwendbar erklärt werden, absehen zu sollen. Diesen Eingang erhielt die Rechtskommission zur Vor⸗ berathung überwiesen. — Die beider letzten Tagung dem Landtag ge⸗ machten noch unerledigten Vorlagen betreffen ) den Gesetzent⸗ wurf, mehrere Abänderungen des Gemeindegesetzes vom 22. Fe⸗ bruar 1867 betreffend, Y den Entwurf eines Gesetzes, die Ab= änderung des Gesetzes über die Heimathsverhältnisse betreffend und 3) den Gesetzentwurf über den Malzaufschlag im Amts⸗ bezirk Königsberg, welche Vorlagen ebenfalls von der Rechts⸗ kommission jetzt in weitere Berathung genommen werden sollen.
Nach der Erklärung des Vertreters der Herzoglichen Staats⸗ regierung wird die jetzige Tagung des Landtags von kurzer Dauer sein, da vorzugsweise nur die dem Landtag bereits zuge— kommenen Vorlagen einer Beschleunigung bedürfen, sowohl in Bezug auf das Gesetz über die Braumalzsteuer in Königs⸗ berg als auch der beiden anderen Gesetzentwürfe über Abände— rung von Bestimmungen des Gemeinde und des Heimaths— gesetzes. Die Vorarbeiten für das neue Gemeindegesetz sind soweit vorgeschritten, daß dasselbe am 1. Juli d. J. zur allseitigen Ausführung kommen wird, weshalb sich besonders die baldige Verabschiedung des dem Landtage vorliegenden Gesetzentwurfs über Abänderung einiger Bestimnmungen des Gemeindegesetzes nothwendig macht. Mehrere vom Landtag früher an die Her⸗ zogliche Staatsregierung gestellte Anträge, sowie die übrigen noch in Aussicht stehenden Vorlagen, wohin u. A. auch der Etatsentwurf für die neue Finanzperiode gehört, sind noch nicht vollständig in der , , , non und konnten des⸗
alb noch nicht zum Eingang gelangen. ̃ — Baden. Finn n i. B., 24. Februar. (W. T. B) Die Anklagekammer des hiesigen Gerichts hat beschlossen, den Bis⸗ thumsverweser Kübel und den Pfarrer Burger in Konstanz wegen Mißbrauchs der geistlichen Amtsgewalt in Anklagezustand
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Die Referenten, Abgg. Miquel und v. Wedell, beantragen: zu versetzen.