1869 / 50 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

66

Die Littern, Nummern und Beträge der gezogenen Schuld⸗ verschreibungen werden demnächst durch Zeitungen und Amts— blätter bekannt gemacht werden.

Berlin, den 26. Februar 1869.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

Angekommen: Se. Excellenz der General⸗-Lieutenant und Commandeur der 12. Diviston, Graf zu Stolberg⸗Werni⸗ gerode, von Neisse.

Per sonal Veränderungen.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc4. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 20. Februar. v. Buggenhagen, Sec. Lt. vom 2. Brandenb. Ulan. Regt. Nr. I1, in das Pomm. Jäger-Bat. Nr. 2 vęersetzt. v. Schultz, Port. Fähnr— a. D., früher im Westfäl. Uanen Regt. Nr. 5, im stehenden Heere, nnd zwar als Port. Fähnr. im 1. Mecklenb. Drag. Regmt. Nr. 17, wieder angestellt. Ziegler, Feldw. vom Ref Landw. Bat. Berlin Nr. 35, als Sec. Lieut. im Invalidenhause zu Berlin angestelit. E. Abschiedsbewilligun gen zꝛc. Den 20. Februar. v. Haas, Aberst a. D, zuletzt Bats. Commagndeur im 8. Pomm. Inf. Regmt. Nr. 61, mit seiner Pension zur Disp. gestellt. Freihr. v. d. Horst, Hauptm. aggr. dem 3. Pos. Inf. Regt. Nr. 58, als Major mit Pens. und der Regts. Uniform zur Disp. gestellt. Bei der Landwehr. Den 13. Februar. Raßmus, Sec. Lieut. von der Kav. des 2. Bats. Bromberg) 7. Pomm. Landw. Negts. Nr. 54, mit Pension und der Landw. Armee -ÄUnif. der Abschied bewilligt. Den 26. Fe⸗ bruar. Eberhardt, Sec. Lieut, von der Inf. des 1. Bats. (Mün⸗ sterberg) 4. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 51, mit Pension der Ab⸗ schied bewilligt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 27. Februar. Se. Majestät der König nahmen Vorträge entgegen von dem Millitär- und Eivilkabinet, so wie von dem ilnterstaatssekretär im Ministe⸗ rium der auswärtigen Angelegenheiten von Thile und empfin⸗ gen in hesonderer Audienz den Ober- Jägermeister Grafen von der Asseburg und den General-Lieufenäaͤnt und Commandenr der 12. Division Grafen Wilhelm zu Stolberg⸗Wernigerode.

Bei dem gestrigen größeren Diner im Königlichen Palais waren Se. Durchlaucht der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Hohenzollern, Infantin von Portugal, anwesend. Ihre Majestät die Königin beehrte das Asyl für Obdachlose, so wie die entstehende Mägdeherberge in der Teltowerstraße mit Allerhöchstihrem Besuch. Abends erschien Ihre Majestät mit Sr. Majestät dem Könige auf der Soirée des Ceremonienmeisters Grafen Charles Pourtalès.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing im Laufe des gestrigen Tages den Major à ja suite des General⸗ stabes von Kretschmann und den Prediger Dr. Schiffmann aus Stettin.

Abends beehrten die Höchsten Herrschaften die Soirée bei dem Grafen Charles Pourtalé mit Höchstihrer Gegenwart.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut— schen Bundes für Rechnungswesen hielt heute eine Sitzung ab. = Die Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Eivilprozeßordnung für das Gebiet des Norddeutschen Bundes hat im Februgr d. J. nach Erledigung des Urkunden— beweises sich zu der Lehre Som Eide gewandt. Außerdem ist in einer Reihe außerordentlicher Sitzungen die in Eivil. unb Strafsachen innerhalb des Bundesgebikts zu gewährende Rech ts⸗ hülfe Gegenstand von Berathungen gewesen, welche zur Aus- arbeitung eines bezüglichen Gesetzent w urfs geführt haben.

In der heutigen (18. Sitzung des H errenhauses, welcher der Minister fur die landwirthschaftlichen Angelegenheiten v. Sel⸗ chow, der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und später auch der Handels⸗ Minister Graf von Itzenplitz, sowie mehrere Regierungskom— missare beiwohnten, stand als erste Nummer auf der Tages⸗ ordnung: Bericht der VIII. Kommifsion über den Gesetzentwurf, betreffend die Amwandelung des Erbleihe⸗, Landsiedelleihe⸗, Erb⸗ zins⸗, Erbpacht Verhältnisses in Eigenthum und die Ablösung der daraus herrührenden Leistungen im Gebiete des Regierungs⸗ bezirks Wiesbaden und in den zum Regierungsbezirk Cassel ge⸗ hörigen, vormals Großherzoglich hessischen Gebietstheilen.

Die Kommission stell te folgende Anträge:

1) Das Herrenhaus wolle beschließen: die SS. - I des aus dem Ab⸗ geordnetenhause herübergelangten Gesetzentwurfs in folgender Fassung anzunehmen:

S§. 9. Das Recht, Besitzveränderungs⸗-Abgaben bei denjenigen Veränderungsfällen zu fordern, welche auf irgend eine Weise in herr— schender Hand eintreten, wird, insoweit dasselbe dem Fiskus oder an— deren juristischen Personen zugestanden hat, ohne Entschädigung des Berechtigten aufgehoben. Dagegen fallen unter allen Umständen

ohne Entschädigung fast alle für die Ausfertigung neuer Verl urkunden erhobenen Gebühren. ö Berleim

§. 19. Unverändert wie in der Vorlage.

§. 11. Es sind drei Besitzveränderungsfälle in jeder Hand ein Jahrhundert zu rechnen. l

2) das Herrenhaus wolle beschließen: den §. 18 Abgeordnetenhause Fassung anzunehmen:

§. 18. Bei der Auseinandersetzung nach den Bestimmungen die Gesckes findet weder eine Ermäßigung der Abfindung wegen der ö. pflichtigen Grundstücken auferlegten oder aufzuerlegenden Grundsen ; noch auch eine Umschreibung der von den berechtigten Grunzsu für die abgelssten Reallasten zu entrichtenden Steuern auf die he. pflichteten Grundstücke statt. ö.

Dagegen haben im Gebiete des vormaligen Herzogthums Nass die Reglberechtigten die nach Vorschrift des §. 16 u. folg. des nass schen Steueredikts vom 10. / 14. Februar 1859 von dem Inhaber . verpflichteten Gutes für die Reallasten mit Vorbehalt des igt bezahlten Grundsteuern dem Letztern in denselben Terminen wie . her bis zu dem Zeitpunkte zu erstatten, wo in Folge der durch 9. der Verordnung vom 11. Mai 1867 (Ges.-Samml. S. 593 anger neten anderweiten Veranlagung der Grundsteuer von den Cie ensg ten in Gemäßheit des Gesetzes vom 21. Mai 1861 (Gef. uni S 253) die bisherige nassauische Grundsteuer, sowohl von den Grun stücken als von den Realberechtigungen in Wegfall kommt. (

An der Debatte betheiligten sich die Herren Wilckens (N ferent), v. Kröcher, v. Kleist⸗Retzow, v. Senfft⸗Pilsach, gierungs Kommissar Geh, Ober⸗Regierungs⸗Raͤth Greiff un der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiln v. Selchow. Dann wurde der erste Antrag der Kommissig abgelehnt, der zweite und mit ihm die Regierungsvorlnj angenommen.

Es folgte sodann der mündliche Bericht der VIII. Kom mission über den Gesetzentwurf, betreffend die Gemeinheitzthe lungs-Ordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden, mit Uu nahme des Kreises Biedenkopf. Berichterstatter ist Herr Wilcken Die Kommission beantragte:

L In §. 22 des Gesetzentwurfs, wie netenhause herübergekommen, die beiden letzten Alineas zu streichen und an Stelle derselben folgendes Alinea zu setzen:

. Dagegen haben im Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassan die Servitutberechtigten die nach Vorschrift des §. 16 und folgende be nassauischen Steueredikts vom i014. Februar 1309 von dem Inhaher des belasteten Grundstücks für die Dienstbarkeitsrechte mit Vorhehal des Rückgriffs bezahlten Grundsteuern dem letzteren in denselben Termin wie bisher bis zu dem Zeitpunkte zu erstatten, wo in Folge der dur §. 3 der Verordnung vom 11. Mai 1867 (Gesetz Sammlung S. hh) angeordneten anderweiten Veranlagung der Grundsteuer von den Liegenschaften in Gemäßheit des Gesetzes vom 21. Mai 1861 (Geseß Sammlung S. 253) die bisherige nassauische Grundsteuer sowohl von den Grundstücken als von den Dienstbarkeitsrechten in Wegfall kommt,

II. Mit dieser Modifikation, und unter Verbesserung mehrerer Druck fehler, dem Gesetzentwurf in der Fassung in welcher derselbe vom Abgeordnetenhause angenommen ist, zuzustimmen.

Nachdem der Referent den Antrag befürwortet und be

Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, von Selchow, demselben beigestimmt hatte, wurde ' er vom Hause angenommen. Es folgte, der Bericht der Finanzkommission über die Petition der Kreisstände des Kreises Ratibor vom 3. September 1868, betreffend die Aufbringung von Kreis steuern. Die Kommission beantragte den Uebergang zur Tages ordnung und das Haus trat dem Antrage nach kurzer Debatte, an der sich die Herren von Rabe, Graf Rittberg, von Waldaw (Steinhövelh und Graf Borries betheiligten, bei. Der vierte Gegenstand der Tagesordnung war die Schluß berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Aus, gabe von Talons zu den preußischen Staats schuld⸗Verschrei⸗ bungen. Der Referent Graf von Maltzan beantragte:

den Gesetzentwurf in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen

Fassung anzunehmen, und das Haus trat dem Antrage ohne Debatte bei.

Der fünfte Gegenstand der Tagesordnung war die Schluß— berathung, über den Gesetzentwurf, betreffend die Uebereignung des Dotationsfonds der Hülfskassen an! die Provinzial⸗ und kommunalständischen Verbände der acht älteren Provinzen der

Monarchie. Rochow ⸗-Plessow hatte folgenden Antrag

Referent Herr v. gen ö

as Herrenhaus wolle beschließen: 1) den 8. 3 des Gesetzentwurßß: Nach der im Art, 105, der Ln r zs inen, . . nenen Organisation der Provinzen und ihrer Vertretungen werden denselben die Bestände der Hülfskassen im Wege der Gesetzgebung überwiesen in der nachfolgenden Fassung anzunehmen: Nach Erlaß der im Art. ib der Verfassungs⸗Urkunde vorgefehenen besonderen Gesetze über die Vertretung und Verwaltung ber Provinzen können die Bestände der Hülfskassen den neuen provinziellen Verbänden im Wege der Gesch⸗ gebung überwiesen werden. II) im Uebrigen dein Gesetzentwurf in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

Hierzu beantragte Frhr. v. Landsberg:

des aus in

»den von den Referenten vorgeschlagenen F. 3 des Gesetzentwurfß

herübergelangten Gesetzentwurfs in folden

der e

solcher aus dem Abet.

d

ender Fassung anzunehmen: Nach Erlaß der im Art. 195 der

in folg ngsurkunde vorgesehenen besonderen Gesetze über die Vertre—

kia e, wälen der Provinzen bleibt vorbehalten, die Bestände l s

der Hülf

gebung 3

ö

zkaffen den neun provinziellen Verbänden im Wege der Gesetz— u öberweisen.

erren von lsach un P Dann Gunsten des

r letzte de 98

hause die ind das

Den Eisenbahn⸗ Auflösung Uebernahm allgemeinen hh er order und besseren

Vorlage angenommen. ; 6. . tren verlas demnächst ein Schreiben des Mini—

st es Innern behufs 1leberlassung des Sitzungssaales für a e , des Reichstages am 4. März; und nachdem nochmals über das inzwischen durch den Druck ver— vielfältigte Amendement des Frhrn. v., Landsberg abgestimmt Ind dasselbe angenommen wurde, schloß der Präsident die Sitzung um 1 Uhr 35 Minuten und beraumte die nächste Sitzung auf Montag, Vormittag 11 Uhr, an.

Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hau sess der Abgeordneten wurde nach kurzer Spezialdebatte der Gesetz entwurf über die Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen Ausgaben der Jahre 1866 und 1867 mit sehr großer Majori— i enommen.

ö. 43 folgte als dritter Gegenstand der Tagesordnung: Mündlicher Bericht der Kommission für das Unterrichtswesen über die Petition des Magistrats zu Bromberg, worin beagn⸗ tragt wird, das, als Ersatz für das aufgehobene katholische Gymnastum zu Trzemeszno, zu errichtende neue katholische

jhmnasium in Bromberg zu errichten. ö. 2a Referent Abg. Br. Künzer befürwortete den Antrag der Kommission: . . 3 a, der Abgeordneten wolle beschließen: in Erwägung, daß die Begründung der vorbezeichneten Petition für die, a,,, katholischen Ghmnasiums in der Stadt Bromberg für unzureichen erachtet werden muß, über dieselbe zur Tagesordnung überzugehen. Nachdem der Abg. Kantak diesen Antrag unterstützt und auch der Regierungskommissar, Geh. Regierungs-Rath de la Croix, sich für denselben erklärt hatte, wurde derselbe mit großer Majorität angenonimen. (Schluß der Sitzung 4 Uhr) . Die heutige (69 Plenarsitzung des Hauses der Ab- geordneten wurde um 113 Uhr durch den Präsidenten von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Han⸗ dels-Minister Graf von Itzenplitz und mehrere Regierungstom— missare. . . Nach kurzen geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten rat das Haus in die Tagesordnung ein. Den ersten Gegen— ö. derselben bildete die folgende Interpellation des Abg. v. Sybel: . h Regierungen Preußens und anderer dem deutschen Zollverein gehörigen Staaten haben in Gemeinschaft mit der, schweizerischen Eidgenossenschaft bei Gelegenheit der Unterhandlungen in Betreff eines Handelsbertrages zwischen dem Zollverein und der Eidgenossenschaft die hohe Bedeutung einer durch die mittlere Schweiz zu führenden direkten Eisenbahnverbindung zwischen Italien und Deutschland aner— kannt und diesem Anerkenntniß AÄusdrück verliehen. öst Die inzwischen erfolgte Herstellung der Brennerbahn auf öster reichischm Gebiete und die bevorstehende Verbindung des ö zösischen mit dem sardinischen Eisenbahnnetze durch den , . 9 und wahrscheinlich auch außerdem über den Simplon lassen die . wendigkeit jener direkten Verbindung, sei es über den St. Gotthar oder einen andern Alpenpaß der mittleren Schweiz im k der kommerziellen Beziehungen Deutschlands zu Italien und der e beilizung Beutschlands an deim direkten , über Italien zum riente und weiter mehr und mehr hervortreten. . Ich stelle daher . die ahr . Staatsregierung die Anfrage: Ob den Eingangs erwähnten internatsonalen Verhandlungen über die Herstellung einer direkten Eisenbahnverbindung mit Italien Fort-

rungs⸗Rath Schumann,

regierung noch immer geneigt ist, dem Zustandekommen eines solchen Unternehmens ihre Theilnahme und Fürsorge zuzuwenden? . Nachdem der Abg. von Sybel diese Interpellation näher . hatte, antwortete der Handels⸗Minister Graf von enplitz. Es folgte; mündlicher Bericht der Kommisston für die Agrarverhältnisse über die Petitionen I) des Gutsgevollmäch— tigten Jürgs in Hettinnen, 2 des Gutsgevollmächtigten Vietheer zu Haseldorf, 3) des Gutsgevollmächtiglen J. Behrens zu Hohen⸗ horst. He der Gevollmächtigten der Engelbrechtschen Wildniß bei Glücstadt, J. Oehlers und Genossen, 5) der Bevollmächtigten der Blome schen Wildniß bei Glückstadt, R. Falck und Genossen, sämmtlich um Ausdehnung des Gesetzes vom 2. März 1850, betreffend die Ablösung der Reallasten und die Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse auch auf die Pro⸗ vinz Schleswig⸗Holstein. Der Referent, Abg. v. Körber, der Kommission: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die vorbezeichneten Petitionen der Königlichen Staatsregierung zu überweisen, mit dem Antrages dem Landtage den Entwurf zu einem Gefetze über die Ab— lösung, der Reallasten und die Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse in Schleswig⸗Holstein vorzulegen. Nachdem der Regierungs ⸗Kommissar, Geheimer Ober⸗Regie⸗ ü die Bereitwilligkeit der Königlichen Staatsregierung, diesem Antrage zu entsprechen, erklärt und der Abg. Dr. Hänel die Annahme desselben gleichfalls empfohlen hatte, erfolgte dieselbe mit sehr großer Masorität. Den dritten Gegenstand der Tageßordnung bildete der dritte Bericht der Kommission für das Unterrichtswesen über Peti⸗ tionen. Hierzu lagen folgende Anträge vor: I des Abg. Dr. Künzer. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) Ueber die Peti— lion des Magistrates und der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Breslau, die Königliche Staatsregierung aufzufordern, unter Aufhe— bung der bisherigen Entscheidungen, der Kommune Breslau die Ge⸗ nehmigung zur Gründung einer Realschule und eines Gyinnasii zu ertheilen, ohne diese Genehmigung davon abhängig zu machen, daß den gedachten Anstalten ein besonderer konfessioneller Charakter gegeben werde zur Tagesordnung überzugehen. Dagegen: - 2) die Petition des Geheimen Regierungs⸗Rathes und Professors Dr. Elvenich zu Breslau und Genossen, betreffend die Errichtung einer katholischen Realschule erster Ordnung in Breslau und die Ablehnung der Anträge auf Errichtung konfessionsloser Unterrichts. und Erzie— hungsanstalten, der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. VJ Y Der Abgg. Dr. Roepell und Dr. Wehrenpfennig: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) Die Petitionen des Magistrats und der Stadtverordneten zu Breslau vom 19. No— vember 1868 der Staatsregierung zur Abhülfe zu überweisen. 2 Ueber die anderweitigen dieselbe Sache betreffenden Petitionen zur Tages⸗ ordnung überzugehen. 3) Des Abg. Laßwitz: . . Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Petition des Magistrats und der Stadtverordneten zu Breslau vom 19. November 1868, betreffend die Gründung einer Realschule und eines Gymnasiums ohne besonderen konfessionellen Charakter, der Königlichen Staatsre— gierung zur Berücksichtigung zu überweisen. 4 Des Abg. Lent: . Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: J. Petition des Magistrats und der Stadtverordneten ⸗Versammlung zu Breslau der Königlichen Staatsregierung mit der Aufforderung zu überweisen, unter Aufhebung der bisherigen Entscheidungen der Kommune Bres— lau die Genehmigung zur Gründung einer Realschule und eines Gymnasiums zu ertheilen, ohne diese Genehmigung davon abhängig zu machen, daß den gedachten Anstalten ein besonderer fonfesst onell er Charakter gegeben werde; II. über die Petitionen des Kommissions⸗ berichts Nr. 1 30 zur Tagesordnung überzugehen. . An der Debatte betheiligten i n ugs. v. Mallinckrodt, Dr. Wehrenpfennig, Dr. Künzer, Laßwitz. in n,. ; Schluß des Blattes)

Königsberg i. Pr., 26. Februar. (W. T. B.) Auch heute Vormittags versammelten sich zahlreiche Arbeiter vor dem Magistratsgebäude. Der Regierungspräsident v. Ernsthausen, der Polizeipräsident v. Pilgrim und der Ober⸗Bürgermeister Kieschke traten zu einer Konferenz zusammen und empfingen eine Deputation der Arbeiter, welche alsbald ruhig auseinandergingen.

Mecklenburg. Schwerin, 26. Februar. M. A) Gestern Abend 5. Uhr traf der regierende Fürst von Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt auf dem hiesigen Bahnhofe ein, wo derselbe von dem Großherzoge und dem men Adolph von Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt empfangen wurde.

ö en e e, 25. Februar. Ueber das Befinden des Großherzogs veröffentlicht die »Karlsr. Ztg. folgendes Bulletin: Da der Fortgang der Rekonvalescenz Sr, Königl. Hoheit des Großherzogs ein in ersreulichster Weise gleichmäßiger

befürwortete den Antrag

Die

gang gegeben worden ist? und Y eventuell: ob die Königliche Staats-

1099 *