und meinen amtlichen Schritten. konstatirt werden soll, so muß ich bitten, daß die letztergangenen Bescheide zum Maßstabe der Vergleichung genommien werden. Uebrigens ist die Zulässigkeit der Simultanschule in Breslau selbst nicht zweifelhaft. Es ist bekannt, daß die Realschule am Zwinger als eine Simultan⸗ schule von ihrer. dung an besteht. Es ist auch von dem Herrn Laßwitz heute erklaͤrt worden, die Realschule sei eine solche Simultanschule und es ginge mit ihr vortrefflich. Ferner hat der Magistrat selbst in einer seiner Eingaben an die Staats⸗ regierung sich über die Frage ausgelassen, ob die neuen Schulen Simultanschulen sein sollen oder nicht. Freilich im geraden Gegensatz zu dem, was der Herr Abgeordnete Laßwitz heute ge⸗ sagt hat, indem er erklärt, auf eine Simultanschule einzugehen sei er nicht gewillt, weil solche nur Zwist und Unfrieden zwi⸗ schen den Konfessionen erzeugen. Daß also Simultanschulen zulässig sind; war in Breslau bekannt auch ohne meinen Be— scheid. Es ist also mit bestimmter Absicht von Seiten des Ma—⸗ gistrats geschehen, daß er eine Simultanschule nicht hat be⸗ in r, ,. u ie Frage steht so, daß nicht der Gegensatz zwischen kon⸗ fessionell und konfessionslos zu entscheiden ist, sondern zwischen simultan und konfessionslos, und hiergegen muß ich auf das Bestimmteste Einspruch erheben und zwar aus dem Grunde, weil der Begriff konfessionslos ein ganz vager, unbestimmter ist. Wir haben weder geschichtliche Vorgänge, noch gesetzliche Vorschriften, noch andere bewährte Normen, die uns sagen, wohin führt der Begriff des Konfessionslosen. Wir schiffen unsere Jugend auf einen Strom ein, wenn wir die konfessions⸗ losen Schulen ins Leben einführen, wir schiffen sie in einen Strom ein, dessen Fahrt wir nicht absehen, wir geben sie dem Zufall Preis, den jedesmaligen Abstimmungen und Zufällig⸗ keiten, die in Magistrat⸗ und Stadtverordneten⸗Versammlungen bei den Lehrerwahlen vorkommen. Wir geben sie dem Zufall . bei den Beschlüssen über die innere Einrichtung der chulen, ohne irgend einen sicheren Anhalt dafür zu haben, und das kann die Staatsregierung nicht verantworten, das geht auch über das Recht der Kommunalbehörden hinaus. Die Kommune ist für ihre bürgerlichen Angelegenheiten bestimmt, sie ist aber nicht Herrin und Gebieterin über das Wohl und Wehe der Kinder der Kommune, sie soll sie nicht zufälligen Gefahren hingeben. Diese Souveränetät hat die Kommune niemgls bei uns gehabt und wird sie auch nicht bekommen. Ich habe weiter nichts zu sagen.
Die neuesten englischen Schieß versuche.
Vor Kurzem ist einer der bekanntesten englischen Ingenieure James Chalmers gestorben, der besonders durch fein . wil schen England und Frankreich den Kanal mittelst eines Tunnels (Röhre von Kesselblech, aus gemauert und mit Ventilationsthürmen von Etappe zu .,, mehr aber noch durch seine Verbesserung der Schiffspan— 36 bekannt geworden ist. Er wurde dazu namentlich durch die Versuche des Iron-plate Committee im Jahre 1861 veranlaßt, dem er nach verschiedenen vergeblichen Anstrengüngen endlich im Jahre 1863 eine mit Hülfe Morton Peto's fabrizirte Panzer ⸗Probescheibe lieferte, welche sich zu jener Zeit sehr hewährte, und namentlich die Verbie— gung der Rückseite verhindern sollte.
Vor einigen Tagen wurde sein Prinzip in einer durch die nenesten Verbesserungen des Panzers und der Geschütze modifizirten Form von Neuem geprüft, als der neue Kriegs⸗Minister Mr. Cardwell) dem be⸗ lannten englischen Versuchsschießplatz von Shoeburyneß an der Themsemündung den ersten Besuch abstattete.
Es war eine 9 Fuß hohe Scheibe von 40 Fuß Länge errichtet, deren drei Theile (von rechts nach links) in verschiedener Weise ge— panzert waren. Der erste Theil, den rechten, östlichen Flügel bildend, war 25 F. engl. lang, und bestand aus zwei 8 Zoll starken Platten über⸗ einander, von je 4 Fuß 6 Zoll Höhe (Plattenbreite)h: diese 8 Zoll masstven Eisens ruhten auf einer Widerlage (Fütterung, backing) von 18 Zoll Thefaholz steak), deren Arrangemen?k so getroffen war, daß zunachst 9zöllige senkrecht stehende Balken und dann gzöllige wagerechte Balken dahinter kamen. Hinter dieser backing kam, wie bei fast allen englischen Schiffen, die Pzöllige eiferne Innenhaut des Schiffs (iron skin), welch⸗ durch 12 Zoll von einander abstehende Eisenrippen (7 Zoll zu 35 Zoll zu 14 Zoll) gestützt wurde. Die ganze Scheibe entsprach etwa der alten Scheibe Nr. 29, welche dem amerikani— schen 15z6ölligen glatten Rodmangeschütz gegenübergestanden hatte, und kann im esentlichen als eine Platte wie die des »König Wil—⸗ n ,, , ng . die der englischen Panzerfregatte ; ver i ĩ i zie, 3 en, welche letztere stärker ist als die neueren
er zweite Theil, das Mittelstück der ganzen Scheibe, war nur
ö 36 6 Zoll lang und hatte außen nur 4 6 . Pidtten, wie älteren Panzerschiffe sie durchgängig tragen, von 4 Fuß 6 Zoll H ö. ,, , Die dahinter liegende backing bestand nicht blos . hn sondern ngch Chalmerschem Prinzip aus einem System von ! 3 icken, 10 Zoll tiefen Eisenpiatten, welche mit Abständen von je 37 Zoll horizontal übereinander lagen und deren Zwischenräume von Thekaholzbalken ausgefüllt wurden: von hinten gestützt und ab⸗ geschlossen wurde diese zusammengefetzte backing von einer (inneren) 2 Zoll dicken senkrechten Platte, deren vordere Hälfte aus Stahl und deren hintere aus aufgeschweißtem Eisen bestand; und
hlermit war das Ganze nicht wie gewöhnlich abgeglosa
sondern dahinter folgte noch eine zweite Lage (cushion) von 98. ol nnn. mit n ellen u 2 857 ] 35 6. und gekesel ichen iron stringers, wohinter die Zoll starke Eifenhaut des Sch den endlichen Abschluß bildete ; Schi
Der dritte Theil der gesammten Scheibe, den anderen Flügel bil. dend, unterschied sich von der Mitte nur durch andere Staͤrkevertheilun in den beiden Holzfütterungen: die vordere war dicker, nam 133 Zoll, die Mittelplatte lag naturgemäß weiter zurück und die hintere hacking (eushien) konnte dem entsprechend nur 6 Zoll dia sein mit 57 Zoll tiefen Winkeleisen. Die zusammengesetzte Platt aus Eisen und Stahl war an sich ganz wie vorher. ᷣ
Gegen diese Scheibe ward nun von einem 9 zölligen Geschüß von 12 Tons * Centner) Gewicht, welches der 8 zölligen Scheibe bisher mit wechselnden Erfolgen gegenüber gestanden hatte, mit 43 Pfund grob gekörnten Geschützpulvers jener heftig wirkenden Art, welche die Franzosen als »brutals getadelt haben, und mit einem 2z0pfündign Palliser chilled shot (Hartguß vollgeschoß, dessen Herstellung durh plötzliche Abkühlung, chilling, der englische Husaren ⸗Major Palliser a. funden hat) auf diejenige Distanz gefeuert, welche bei den englischen Schießversuchen die übliche ist, nämlich 200 Hards — 300 Schritt eng. lisch. (Zwischen Ladung und Geschoß war ein pabier mäché-Pfropfen um ö. . ein Tauring wohl mit hin hscht auf die Seelen wände gelegt
Das Feuer richtete sich zunächst gegen den stahlgefütterten Schei, bentheil. Wahrend der erste Schuß schlecht traf und von der Ecke 3. kungslos abglitt, durchschlugen die beiden nächsten (Vollgeschosse) voll die Stahlfütterung und eben so den eisernen Theil.
Jetzt wandte man sich gegen die Szöllige Scheibe. Der viert Schuß des Tages ging zwar nicht ganz durch, aber er zerbrach die in. nere Haut so, daß das Geschoß hinten 5 Zoll y obwohl er an einen besonders von hinten gestützten Theil traf. er fünfte Schuß ging dagegen an einer schwächeren Stelle nur 4 Zoll in die Scheibe Nunmehr wollte man die Wirkung von Granaten (shells, also Hohlgeschossen) versuchen, gegen deren Effekte Chalmers sein Prin iy besonders gerichtet hatte. Der sechste Schuß des Tages drang in i Scheibe mit 8Szölliger Platte nur 19 Zoll tief ein, der siebente und der achte dagegen, auf die Abtheilungen Chalmersschen Prinzips ge⸗ feuert, schlugen völlig durch. .
Hiermit war praktisch bewiesen, was schon von jeher behauptet worden ist, daß bei gleichem Gewicht stets diejenige Scheibe den Verzug behaupten würde, deren äußere Lage die größte Eisenstärh habe. Während diesem Prinzip zufolge in der »Hansa« schon vot 5 Jahren vorgeschlagen wurde, von der Eisenbekleidung des Schiff nur ein Minimum als iron skin stehen zu lassen, alles andere 9 aber zur Stärkung der äußeren Platten zu verwenden, wo es poten. zirend wirkt, hatte Chalmers im Gegentheil die Idee verfolgt, von der äußeren Platte Eisen wegzunehmen und es theilweise ziolschen dit Lagen der hacking, theilweise als Barren hinter die Rückseite zu legen lin horizontalen oder vertikalen Rippen zwischen die äußeren und muͤtt⸗ leren slahs of iron). Soweit dieses Prinzip gesund war, ist es übr. gens auch schon auf der englischen Panzerfregatte Lord Warden und mehr noch auf dem Bellerophon, am vollkommensten auf dem Herku. les mit seiner sehr zusammengesetzten backing zur Anwendung gekom. men, Aebrigens war es früher, als man noch nicht 6zöllige Plat. ten fabriziren konnte, wichtiger als jeßbzt, da es die damals alben her · stellbaren 45-Zollplatten noch extra auf der Rückseite durch Essen stärkte, das man jetzt lieber auf der Vorderseite verwendet. Daß durch Eiseneinlage in der Holzfütterung eine ab solu te Stärkung erreich wird , dürfte nicht zu bezweifeln sein: es handelt sich blos um den Ort, wo die Verstärkung am wirksamsten stattfindet. Auch die von Chalmers gerühmte Sicherung der backing gegen Brandgranaten er. scheint problematisch, da Eisenplatten das Feuer wohl zunächst etwat beschränken, aber nie gänzlich verhindern können: hierfür ist eben e n d eine möglichst starke Außenplatte das Geschoß überhaupt
uhalten.
Bei diesem am 4. d. Mts. abgehaltenen Probeschießen des 300pfündigen Woöoolwichgeschützes gegen die beiden Scheiben nach Chalmers Prinzip, deren Gewicht demjenigen der 8. Zoll⸗Eisen.˖
scheibe gen au gleich war, wurde gleich im Anfang auch eine Probe
gegen eine lose (held in a pendant frame) 5zöllige Eisenplatte vorge⸗ nommen von 14 Fuß Länge und 16 Zoll Breite, wobei ein glatter 68 -Pfünder auf nür 10 Hards Distanz mit einer 66pfündigen runden Vollkugel und 4 Pfd. grobkörnigem Pulver abgeschossen wurde. Dann kgmen die beschriebenen Versuche gegen die neue 8-⸗Foll-Eisenscheihe Nr. 80), von der zwei Abtheilungen nach Ehalmers'schem Prinzip konstruirt waren, und welche durch 3Zzöllige Bolzen zusammengehalten wird. Die dagegen feuernde 9gzöllige Kanone (gezogener Vorderlader hatte übrigens ein Rohrgewicht von 12 Tons 15 Ctr. 2 Ors, wäh— rend die hölzerne Rahmenlgfette 37 Ctr. wog und auf einer 20 Fuß langen, 8 Grad geneigten Plattform stand. Die Pulverladung war stets 43 Pfund (rifle large-grain powder bei Cos Zoll windage der Geschosse) und die ogivalen Geschoßspitzen waren beim 6 wie beim en r mit 13 Kaliber als Radius gezogen. ie Löcher, welche von den Geschossen in die Platten geschlagen wurden, waren meist rund und glatt von 93 —– 10 Zoll Durchmesser. Beim sechsten bis achten Schuß hatte die Pallisergrangte oz Pfd. Sprengladung / bei einem Gesammtgewicht von A8 —= 2517 Pfd. und 2,2 Zoll Länge.
Diesen Versuchen gegen Schiffs panzer, am 4. Februar, schlossen sich noch zwei andere an, der erste gegen einen Fortifikationspanzen und zwar gegen eine sehr kleine Scheibe, welcher der Treffsicherheit wegen das Geschütz auf 20 Yards nahe gebracht wurde, aber nur mit 65 Pfd. pellet powder geladen, so daß der Effekt war wie bei Nor malladung auf 200 Yards. Die Scheibe bestand aus 3 kleinen, mit j 6 Zoll, Abstand hinter einander stehenden 5zölligen Platten, deren eide Zwischenräume mit iron concrete, Asphalt mit eingekneteten
trfundenen neuen
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Spitze von 15 Kaliber Radius, 25 Zoll Länge, 605 Pfd. Gewicht und Oos Spielraum (windage) bei 65 Pfd., rifle large-grain powmd trotzdem durchdrang es nur die beiden ersten Platten, nicht die dritte, welche blos hinten leicht ausgebogen wurde.
* illen, gefüllt war, und bewährte sich brillant, da der Schuß in f 2. ob es auch bei großen Scheiben so sein wird, muß die lehren. ah n. , Weise bewährten sich dabei die von Lieutenant English Bolzen zum Zusammenhalten der Panzerplatten der backing, welche halbkugelförmige Köpfe haben, deren Form nau in eine entsprechende Aushöhlung der Platte paßt, und welche ; selbst in diese Köpfe erst eingeschraubt werden und somit seitlichem J beim Aufschlag der Geschosse besser widerstehen; hier hielten sie zu Erfolg allein die hintere Platte aufrecht, — ĩ ö Bei dieser Scheibe von drei Hzölligen Platten mit Zwischenfüllung zon sron concrete waren natürlich die Flanken der Scheibe mit starken anzerplatten verkleidet, um ein Herausgquetschen der Füllung durch usschiagende Schüsse zu verhindern. Die Einrichtung bewährte sich 69! gut auch gegen den 600 Pfünder gezogenen Vorderlader von 12 Zoll Hilber und 23 Tons 63 CEtr. Rohrgewicht), auf einer hölzernen Riahmenlafette von 56 Ctr. Gewicht und einer 29 Fuß langen, 6 ten und 59 Ctr. wiegenden Plattform. Der Schuß wurde,
ei , auf 20 Yards abgegeben, und das Geschoß hatte eine
mit 9g
Lafette in Shoeburyneß angegeben. 19 Ctr. 3 Ors. die Lafette und der Elevator mit dem Ballast 14 Tons 15 Etr., die Plattform 4 Tons 17 Ert. 3 Ors,, das Ganze 26 Tons (— 520 Ctr.) 12 Ctr. 2 Ors. 4 Zoll Durchmesser, die ragers 7 Fuß Radius, die Länge der Platt- form beträgt 16 Fuß 5 Zoll, ihre Breite 9 Fuß, die Höhe der Seelen axe beim Laden 7 Fuß 6 Zoll, beim Abfeuern dagegen 11 Fuß 3 Zoll.
owder:
Zum Schluß wurden noch 5 Schuß von der Moncriefflafette ge⸗
geben, welche durch den Rückstoß des Geschützes selbst dieses hinter den Wall versenkt und nur im Moment des Abfeuerns emporsteigen läßt. Gegen Holzscheiben angestellte Proben zeigten, daß vermuthlich * aller Schüsse englischer Positionsartillerie, welche eine Panzerdeckung auf⸗ k— 2 müßte, über ein Moncrieffgeschütz unschädlich hinweg gehen verden.
Schließlich seien noch die genauen Details über die Monxxieff. Das 7zöllige Rohr wiegt 6 Tons
Das centre pivot der Plattform hat
—
Oeffentlicher Anzeiger.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
671 Konkursersffnung.
Ueber das Vermögen des Tuchmachermeisters Carl Tretner zu Luckenwalde ist am 27. Februar 1869, Mittags 12 Uhr, der kauf⸗ männische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet (und der Tag der Zahlungseinstellung guf den 24. Februar 1869 festgesetztdz.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Agent Wilhelm Gödcl, zu Luckenwalde wohnhaft, bestellt. Die Gläubiger des Gemein schuldners werden aufgefordert, in dem
auf den 13. März 1869, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Vitte, anberaumten Termin die Erklärungen über ihre Vorschläge zur PFestellung des definitiven Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Vapieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, der welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an den⸗ scben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der
Hegenstände ö bis zum 3. April 1869 einschließlich
dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und
Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse
ahzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte
— 6 des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz be—
findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. .
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse An— sprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, Ee rf mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht — .
bis zum 3. April 1869 einschließlich . bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen . 16 10. April 1869, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. II., vor dem genannten stommissar zu erscheineen. ö.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der— selben und ihrer Anlagen beizufügen. ö,
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirke wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesgen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ n lern Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Oberbeck und Mettke hier und Dr. Moßner in Luckenwalde zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Jüterbog, den 27. Februar 1869,
Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
m In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Hugo
—
Wiesner zu Braunsberg werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch k ihrs Ansprüche, diefelben mögen bereits rechtshäͤngig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 20. März erR. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sammtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des
definitiven Verwagltungspersonals auf den 31. inn 11Uhr Vormittags,
bor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Tiessen, im Terminszimmer für Prozesse zu erscheinen. , , — Wer seine Anmeldung ang einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen. . Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesi. gen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten
679
die Rechtsanwalte Justizrath Heubach, Rechtsanwalte Mehlhausen und v. Massenbach zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Braunsberg, den 22. Februar 1869. hn liches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Bekannt machung. Zu dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns August
Tomuschat zu Bialla hat der Grundbesitzer A. Preß in Marggrabowa nachträglich eine Forderung von 58 Thlr. 24 Sgr. angemeldet. Termin zur Prüfung dieser Forderung ist
Der auf den 12. März er., Vormittags 12 Uhr,
in unserem Gerichtslokale im Terminszimmer vor dem unterzeichneten Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Tiburtius, anberaumt, wovon die
Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden. j Johannisburg, den 23. Februar 1869. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.
619 Konkurs ⸗Erösffnung. . Königliches Kreisgericht zu Memel. Erste Abtheilung. Memel den 17. Februar 1869, Vormittags 11 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Gustav Conditt zu Memel ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs— einstellung auf den 6. Februar 1869 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Paul Zimmermann hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem .
auf den 11. März 1869, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Grünhagen, im Audienz ; zimmer des unterzeichneten Kreisgerichls anberauniten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben,
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papie⸗ ren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der . , bis zum' 1. April 1869 einschließlich dem Gericht oder dem Ver⸗ waller der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfand⸗ inhaber und andere mit denselben . Gläubiger des Ge⸗ meinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗
ücken nur Anzeige zu machen. — ] ñ Zugleich . alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits ,,, sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 20. März 1869 einschließ- lich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst ur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemelde 3 Forderungen, so ö nach Befinden zur Bestellung des definitiven twwaltungspersonals . . . au ö 24. März 1369 Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Grünhagen, im Audienzzimmer zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 20. Äpril 1869 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller inner halb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forde⸗
rungen Termin ; auf den 24. April 1869, Vormittags 11 Uhr. rscheinen in diesem
vor dem genannten Kommissar anberaumt; zum Erse Termin . die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen
innerhalb einer der Fristen anmelden werden. . ; in seine e nnn, schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der
ben und ihrer Anlagen beizufügen. . . ö nch — er, , . nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am
hiesigen Orte wohnhaften oder . Praxis bei uns berechtigten . 6 *
auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten an— zeigen. enjenigen, . es hier an Bekanntschaft fehlt, werden
wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. . n, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden 1 Rechts
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