1869 / 55 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Der Referent Abg. v. Benda begründete den Antrag der Kommission: ͤ

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen I) die nach den voraufgeführten Gesetzen Seitens der Königlichen Staatsregierung zu legende Rechenschaft, durch die Denkschrift vom 6. November 6 als erledigt anzunehmen; 2) die Erwartung auszusprechen, daß die König-⸗ liche Eicn n ierung die aus den bezüglichen Darlehen in die Staats- kasse . Gelder alljährlich, soweit thunlich, zur Einlösung der aus jenen Gesetzen herrührenden, umlaufenden Darlehnskassen⸗ scheine und Schatzanweisungen verwenden, dann aber auf die dem— nächstige völlige Tilgung jener Darlehnskassenscheine und Schatz anweisungen, evLentuasiter im Wege anderweiter gesetzlicher Regulirung dieser Angelegenheit, in möglichst naher Frist Bedacht nehmen werde.

Nachdem der Regierungskommissarius, Geh. Finanz⸗Rath von Möller, dem Referenten geantwortet hatte, trat das Haus dem ersten Antrage der Kommission bei. Der zweite Antrag

wurde vom Referenten zurückgezogen.

Es folgte in der Tagesordnung: Mündlicher Bericht der Kommisston für Finanzen und Zölle über die Petition des Gutsbesitzers Frenzel und Konsorten de dato Gumbinnen den 4. Dezember 1868, welche beantragt: a) daß alle die—⸗ jenigen ostpreußischen Grundbesitzer, welche in Folge der Gesetze vom 23. Dezember 1867 und vom 3. März 1868 Darlehne empfangen haben und nicht über 690 Morgen Land besitzen, die Rückzahlung erst innerhalb 10 Jahren zu leisten haben. D) Daß die an Besitzlose in Folge des Gesetzes vom 3. März 1868 gegebenen kleinen Darlehne weder zu verzinsen, noch zurückzuzahlen sind.

Der Ref. Abg. v. Benda empfahl den folgenden Antrag der Kommission:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: »in der Erwä⸗ gung, daß die Gesetze vom 23. Dezember 1867 und vom 3. März 1868 nebst den dazu ergangenen Reglements schon die Bestimmungen ent halten, welche es ermöglichen, in jedem einzelnen Falle des nachge— wiesenen Bedürfnisses zu der Erfüllung des von den Petenten an— gestrebten Zieles zu gelangen; daß aber eine allgemeine gesetz liche Anordnung im Sinne der Petenten weder nothwendig noch rathsam erscheint, in der Erwägung ferner, daß von der König⸗ lichen Staatsregierung mit Sicherheit erwartet werden darf, daß sie

sich bei der Beurtheilung jedes einzelnen in dieser Hinsicht an sie ge⸗

langenden Antrages, nach wie vor von den Grundsätzen der Milde und den durch die eigenthümlichen Verhältnisse der Provinz Preußen gebolenen Rücksichten leiten lassen werde,« über die vorstehende Petition zur Tagesordnung überzugehen.

An der Debatte über diesen Gegenstand betheiligten sich außer dem Referenten die Abgeordneten Hr. Bender und Frei⸗ herr v. Hoverbeck. Der Finanz⸗Minister Frhr. v. d. Heydt nahm nach beiden Abgeordneten das Wort. Der Antrag der Kommission wurde darauf vom Hause angenommen.

Der dritte Gegenstand der Tagesordnung betraf: Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts⸗-Etats über die Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen Ausgaben für die Jahre 1866 und 1867. Nach dem Referenten Ab⸗ geordneten Dr. Virchow sprachen noch die Abgeordneten Twesten, Grumbrecht, Lasker. Der Finanz⸗Minister nahm nach dem Abg. Lasker, der Regierungskommissarius, Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Mölle nach den Abgg. Twesten und Grumbrecht das Wort. Das Haus trat den Anträgen der Kommission bei.

Darauf ergriff der Minister des Innern Graf zu Eulenburg das Wort, um die folgende Königliche Botschaft zu verlesen: (Die Versammlung erhebt sich.)

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. haben auf Grund des Artikel 77 der Verfassungsurkunde den Präsidenten Unseres Stagts-Ministeriums, Grafen von Bis— marck⸗Schönhausen, beauftragt, die , , Sitzung der beiden Häuser des Landtags Unserer Monarchie am 6. lich Monats in Unserem Namen zu schließen.

Wir fordern demnach beide Häuser des Landtags hier— durch auf, zu diesem Zwecke an dem gedachten Tage 3 Uhr Nachmittags in Unserem Königlichen Schlosse zu Berlin zusammenzutreten.

Gegeben Berlin, den 5. März 1869.

Wilhelm.

Es folgten Petitionen. (Schluß des Blattes.)

Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine eingegan— 6 Nachrichten befand sich S. M. S. ier än! 6. . Februar er. im Hafen von Curagao Westindien.

Cöln, 5. März. Die englische Post, aus London den

3. d. Mts. Abends, ist ausgeblieben. 2.

Vtecklenburg. Schwerin, 4. März. Wie im „Reg. Blatt« bekannt gemacht wird, hat der Großherzog am 9. v. M. aus den Händen des Kaiserlich französischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers Rothan das Schrei⸗

ben des Kaisers der Franzosen entgegengenommen, durch wel ches derselbe in genannter Eigenschaft an dem hiesigen Gro) herzoglichen Hofe beglaubigt worden ist.

Waldeck. Arolsen, J. März. Das ⸗»Fürstl. Wall Reg.⸗Bl.« veröffentlicht ein Gesetz vom 25. Januar 1869, di⸗ Pfärr⸗ und Schulgüter und die bei deren Ab- und Zulieferun zu befolgenden Normen betreffend, ferner ein Gesetz vom J. J bruar 1869, die Bestreitung der kirchlichen Baulasten Seitenß 1 der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont he. treffend.

Hamburg, 4 März. In der gestrigen Bürgerschaftz—

sitnzung wurde der Senatsantrag, betreffend die Aufhebum der Militärdeputation, abgelehnt. Ebenso wurde der Antra des Dr. Knauth und Genossen, hetreffend die Aufhebung de Instituts der Aktenversendung, mit 65 gegen 64 Stimmen ab—

gelehnt.

Sachsen. Weimar, 4. März. (W. Z.) Se. Durch laucht der Erbprinz und Ihre Königl. Hoheit die Erbprinzessin u Hohenzollern⸗Sigmaringen sind heute zu einem Pe. * am Großherzoglichen Hofe hier eingetroffen.

Lippe. Detmold, 4. März. Mit dem heutigen „Re ,,. und Anzeige⸗Blatt« ist die Nr. 10 der Gesetz.

ammlung ausgegeben. Dieselbe enthält eine Bekannt. machung, den mit der Königlich preußischen Regierung abge schlossenen Staatsvertrag über die Anlage einer Eisenbahn vo Hannover nach Altenbeken vom 23. Januar 1869 betreffend.

Deste r reich- ngarn. Wien, 4. März. Die Kaiserin ist mit der Erzherzogin Marie Valerie gestern Vormittags vo hier nah Ieh J . 3 ;

. esth wird der Prag. Ztg.“ unterm 2. Mär berichtet: Aus zahlreichen Gegenden laufen Berichte ein über zum Theil sehr ernste Wahlktonflikte. Bei mehreren Wahl schlägereien gab es Todte auf beiden Seiten. Achtzehn König liche Kommissäre sollen bereits als solche das Dekret in de Tasche haben, um sofort dahin abgehen zu können, wo die be den Wahlkämpfen herrschende Eilbitterung ihre Gegenwar nöthig macht. Für das Pesther Komitat wurde Graf Rada zum Königlichen Kommissär ernannt.

Am 28. v. M. sind nach der »Wien. Ztg. zwei wei tere Bataillone der Pesther Garnison zur Hintanhaltung vo Exzessen bei den bevorstehenden Wahlen auf das flache Lan abmarschirt. Ein Bataillon hat sich nach Groß⸗Kanizsa begebe

Agram, 3. März. Der Banus brachte im Landta den Gesetzvorschlag über die Organisirung der Landesregle

rung ein. Triest, 2. März. (Tr. Z) Der General-⸗Major Herzo ist vorgestern von seiner Reise zi

von Württemberg

rückgekehrt.

Der »Osserv. triest.“ veröffentlicht die Gesetze betreff

der Schulaufsicht für Istrien, Görz und Gradisca. ö.

. S. M. Escadre befindet sich gegenwärtig in Lif wird sich aber baldigst nach Fasana begeben.

Belgien. Bruüssel, 4 März. Die Repräsentan tenkammer setzte gestern die Diskussion über Aufhebung de Schuldhaft fort. Der Justiz⸗Minister Bara vertheidigte d Gesetzesvorlage gegen die Anträge der Kommission, welche d Schuldhaft als »Civilstrafe« fuͤr betrügerische, dolose und g waltthätige Handlungen beibehalten wissen will. Die Di kussion wurde bis Dienstag vertagt.

Großbritannien und Irland. London, 2. Der Earl of Clarendon traf gestern auf Schloß Windse ein und hatte eine Audienz bei der Königin; nach derselbe führte er Baron Fabrice, den sächsischen Gesandten, Bare Gervers, den niederländischen Gesandten, und Baron Beaulie den belgischen Gesandten, ein, welche ihre Beglaubigungsschr ben überreichten. . .

Der vom Prinzen Arthur im Namen der König abzuhaltende Herren⸗Empfang im St. Jamespalaste auf den 3. April verschoben worden. Die Drawing Roon der Königin im Buckingham -Palaste sind auf den 8. Ap und 11. Mai festgesetzt. Der Geburks tag Ihrer Majest der König in (24. Mai) wird Allerhöchster Anordnung geme am 29. Mai gefeiert werden. . .

Die Gesundheit des Prinzen Leopold ist so weit wien ö daß derselbe einen Spaziergang im Freien mach onnte. ; . In der gestrigen Sitzung des Unterhauses entwickel wie bereits telegraphisch gemeldet, Gladstone in dreistündil Rede seinen in der don ihm wieder vorgelegten Bill enthalter Plan über Abschaffung der Staatskirche in Irla Wir heben aus derselben, nach der »Engl. Korr.“, Folgen

hervor: z ö Die Bill bestimmt, daß an Stelle der gegenwärtigen irisa

lnfache Konfiskation

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kon misson auf 10 Jahre eine neue Kommission treten soll, ie Einkünfte der Kirche, unbeschadet der Interessen ihrer amit wäre gesetzlich die der Güter anuar 1871

z Nußnießer, übernimmt. Kirche vom Staate und die Einziehun

Inzwischen soll praktisch erstere erst am 1.

e ä R ele n gesstlich ö Na

unterh

i nde Versammlung anzuerkennen und ihr Korporationsrechte

ilen.

. der Bill würde die neuzuernennende Kommission das Ein— pumen der einzelnen Pfründeninhaber seststellen, davon seine Kosten ir Hülfsgeistliche abziehen und ihm den Nettobetrag auszahlen, so . er seine Amtspflichten erfülle. Es würde, ihm freigestellt blei⸗ ö statt dessen die Umwandlung ‚dieser Einkünfte in eine Lebens- al nachzusuchen. Bezüglich der Hülfsgeistlichen würde nach demsel⸗ 5 Prinzip verfahren. Privatschenkungen an Kapitalien bis zum iht 1660 zurück würden der Kirche unversehrt verbleiben. n Betreff der Kirchen würde eben ein Gleiches geschehen, penn sich die Gemeinde verbindlich mache, die Erhaltungs— ssten zu tragen. Die St. Patrickskathedrale in Dublin da⸗ fen, und etwa ein Dutzend anderer namentlich aufgeführten ichen, sollen als nationale Vaudenkmäler auf Staats kosten m Stande gehalten werden. Die Pfarrwohnungen ferner würden nter derselben Bedingung wie die Kirchen den Gemeinden, oder viel⸗ nir der die Gesammtheit derselben vertretenden Versammlung über⸗ cen werden und die Friedhöfe würden mit Vorbehalt aller bestehen⸗ ö Rechte bei den Kirchen bleiben. Auch wären den Gemeinden schen ein Billiges Ländereien zum Gebrauche des Geistlichen käuflich u überlassen. Die presbyterianischen Geistlichen wie die katholischen, pelche auf Kosten des Regium Donum's und der Dotation für das Eaninar jn Maynooth angestellt sind, würden in derselben Weise ab= Funden wie diesenigen der Staatskirche, und es soll der vierzehnfache hetrag der verschiedenen Gehälter kapitalisirt den genannten Religions⸗˖ snossenschaften ein für alle Mal zugewiesen werden, um die Härte it plötzlichen Ueberganges zu mildern. .

Die jetzt bestehende Pachtabgabe, welche aus dem früheren Zehn; n umgewandelt, einen Haupttheil der Kircheneinkünfte, kapitalisirt tha vos, 000 Pfd. St. darstellt, geht mit der Zeit ganz ein und swar so, daß die Landwirthe sie entweder um das 223fache des jähr- lichen Betrages ablösen, oder aber in 15 Jahren in jährlichen Ab- shlagszahlungen, wie eine gleichzeitig zu verzinsende und zu tilgende Unleihe abtragen. Neben den aus der Pachtabgabe erzielten 00οοο Ffd. St. beläuft sich der übrige Besitz der Kirche noch auf 000000 Fd. St. Die Hälfte des Gesammtbetrages würde auf Entschädigun⸗ mn, Abfindungen, Abzahlungen von Hypotheken und die Kosten der e n zu verwenden sein (M900 Q Pfd. St. für die Geistlichen, h0b0 Pfd. St. für Hülfsgeistliche, Entschädigung für Laien sih6bh Pfd. St., Hypotheken 250 00 Pfd. St. Abfindung ier Presbyterianer JG Pfd. St. Kommissionsauslagen zIbo05h Pfd. Sterl.). In der Frage, was soll mit den übrig llllbenden Soc 65h) Pfd. Sterl. gescheheng erklärte Gladstone, r wolle diese Summe zur Linderung unvermeidlicher Unglückszustände in Leiden, die zunächst nicht in den Bereich der Armengesetze fallen, bewenden. Im Einzelnen bestimmte er dann 1850090 Pfd. St. sihrlich für Irrenhäuser, 200600 Pfd. St. für Zufluchtshäuser für Biödsinnige, Zo 006 Pfd. St. für Taubstummen-A1nstalten, 15 600 Fsd. St. fur die Heranbildung von Kranken wärterinnen, 10000 Pfd. Sä. für Besserungsanstalten und 51000 Pfd. St, für Grafsschafts- srankenhäufer im Ganzen 3116500 Pfd. St. jährlich Gladstone indet seine Rede mit einem Schlusse, in welchem er die Bill als solgenschwer und bedeutend, als einigermaßen hart für den irischen ülerus, aber doch als milde und gerecht charakterisirte und trotz des e nden Umfanges dieser Angelegenheit ihr doch eine baldige Er⸗ digung vorhersagt. /

Dir aeli itlarte darauf mit Entschiedenheit nochmals den Frotest der Opposition gegen Prinzip wie Einzelnheiten der Bill,

baeichnete Trennung der Kirche vom Staate als politischen

girthum und Einziehung der Güter zu weltlichen Zwecken als ; . 1. rieth schließlich seinen politischen jreunden, sich jetzt nicht der Bill zu widersetzen, sondern ihren Widerstand für die zweite Lesung aufzusparen. Bis zu diesem Zeitpunkte verlangte er indessen eine wenigstens dreiwöͤchentliche rist. Gladstone fand diesen Zeitraum zu lang, und man am überein, die zweite Lesung für den 18. d. festzusetzen. Die

Bill wurde darauf zum ersten Male gelesen.

John Bright, der Präsident des Handelsamtes, mfng aus . 60 Personen bestehende Deputation er „Land Golonisation and Emigration Sceiety“ eines Ar⸗ heitervereins zum Zwecke gegenseitiger Unterstützung für. Aus⸗ wanderung und Kolonisation —, welche um die Unterstützung drights und der Regierung nachsuchte. Das Komite des ereins hatte vom Gouverneur Rebraska's einen Brief, unterm 6. Januar erhalten, demzufolge die Union Pacifig Eisenbahn⸗ gesellschaft im nächsten Fruͤhjahre mehrere tausend Morgen Lan⸗

des zu sehr vortheilhaften Bedingungen auf den Markt zu bringen rm, der Staat selber große Strecken Landes zu 5 = 7Dlls. per ere mit Abschlagszahlungen zum Ankauf offeriren wird. Es i Seitens des genannten Vereins beabsichtigt, eine Aktiengesell⸗ schaft zu bilden, welche mit den Beiträgen ihrer Mitglieder ge— wisse Grundstücke in Nebraska ankauft und eine Anzahl der Mitglieder mit ihren Familien dorthin zu schicken. Die für dieses Land eingehende Pacht soll nicht unter die Aktionäre als Dividende vertheilt, sondern von Zeit zu Zeit zum Bauen von Häusern, Ankauf weiterer Grundstücke u. s. w. verwandt werden. Bright war mit dem Prinzip des Vereins völlig einver⸗ standen und versprach, das Ansuchen der Deputation einer sorg⸗ fältigen Erwägung zu unterziehen.

Frankreich. Paris, 4. März. Das gestrige ⸗Journal officiel« bringt, wie telegraphisch bereits gemeldet, zwei Kaiser⸗ liche Dekrete, welche verordnen, daß die Leichenfeier für Troplong, sowie die für Lamartine auf Staatskosten statt— finden soll. Bei Troplong heißt es: »in Betracht der aus— gezeichneten Dienste, welche Herr Troplong unserer Regierung geleistet«; bei Lamartine: »in Betracht, daß Herr von Lamar⸗ tine dem Lande große Dienste in schwierigen Zeiten geleistet«.

W. T. B. Im gesetzgebenden Körper wurde die Berathung der Vorlage, betreffend die Stadt Paris, fortgesetzt. Der erste Artikel der Vorlage wurde genehmigt, nachdem ein Antrag, denselben an die Kommission zurückzu⸗ verweisen, mit 187 gegen 69 Stimmen abgelehnt war.

Dänemark. Kopenhagen, 2. März. Nach einem Te⸗ legramm des Ritzau'schen Bureaus ist die Rückreise des Kron⸗ prinzen von Dänemark aus Stockholm, welche, früheren men zufolge, heute stattfinden sollte, aufgeschoben worden.

König Earl reist jedoch heute nach Norwegen ab.

Amerika. Aus Washington vom 3. März wird pr. atlantisches Kabel gemeldet, daß die Schenk'sche Finanzbill nunmehr beide Häuser des Kongresses passirt hat. —ͤ

Nach dem soeben erschienenen Finanzbericht hat die amerikanische Staatsschuld im Februar um 13 Mill. Dollars abgenommen; die Staatseinnahmen überstiegen im Februar die Ausgaben um 11 Mill. Dollars. ö

4. März. Die Botschaft des Präsidenten Grant an den Kongreß empfiehlt dringend die Zahlung der Staats⸗ schulden in Gold, die baldige iederaufnahme der Baar⸗ zahlungen und eine Politik systematischer Sparsamkeit. Der Präsident verspricht, keine Beamte anzustellen, welche sich für die Idee einer Repudiation der Staatsschuld ausgesprochen haben, und hofft, die Abzahlung der Staatsschulden werde inner⸗ halb 25 Jahren erfolgen können. Die Alabamafrage und die Angelegenheit Cubas wird in der Botschaft nicht erwähnt.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen-⸗Bureau.

Mainz, 5. März. Der bekannte Prozeß gegen Bam⸗ berger und Genossen ist heute in zweiter Instanz durch Frei- sprechung der Angeklagten erledigt worden.

Die Nr. 10 des »Pr. Hand Arch.“ enthält unter Gesetz⸗ gebung: Norddeutscher Bund: Preußen: Gesetz wegen Aufhebung des Zollerlasses bei der Verzollung fremder Waaren auf den Messen zu Frankfurt a. d. O. vom 2. Januar 1869. Tarisirung von Succade (kandirten Früchten). Mecklenburg. Schwerin: Beitritt zum Schifffahrtsvertrage zwischen Preußen und Großbritannien. Ita— lien: Gesetz vom 30. August 1868, den Markenschuß betreffend. Gesetz vom 30. August 1868, den Schutz der Fabriksteuer und Modelle betreffend. Unter Statistik: Norddeutscher Bund: Preußen: Sta tistische Uebersicht des Waarenein⸗ und Ausganges in und von Stettin zur See und stromwärts in 1863. Sachsen: Auszug aus dem

ahresbericht der Handels. und Gewerbekammier zu Plauen für das . 1867 (Schluß). Niederlande: Uebersicht über den Handel und Schifffahrt von Java und Madura im Jahre 1867, unter Ver= gleichung mit dem Vorjahre. Rußland: Uebersicht der von St. Petersburg in 1868 ins Ausland verschifften Waaren. Spa— nien? Ausfuhr und Hafenverkehr von Matanzas in den Jahren 1867 und 1868. Unter Mittheilungen: Berlin, Memel, Tilsit, Stettin, Halle a. S., Emden, Siegen, Essen. Beilagen: Interngtionaler Telegraphenvertrag vom 21. Juli 1868. Nachrichten für Seefahrer ö Die Annalen der Landwirthschaft in den Königl— preuß. Staaten Nr. 9 enthalten Aufsätze; Ueber das Verhältniß der Korn- zur Fleischproduktion, von Dr. M. Wilckens; die landwirth= schaftliche Schule für den Bauernstand, von Dr. Louis Loell (Schluß); der zweite Kongreß norddeutscher Landwirthe (Fortsetzung); über den norwegischen Fischguano; ferner den Lehrplan der Königl. landwirth⸗ schaftlichen Akademie Poppelsdorf für das Sommersemester 1869, Notizen über Gewährleistung beim Viehhandel; Austausch von Acker⸗ bau-Produkten mit Nord⸗Amerika; Geflügel⸗Ausstellung zu Breslau und als Beilage das Repertorium der periodischen landwirthschaft⸗

die

lichen Literatur pro IV. Quartal 1868.

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