1869 / 58 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die bezüglichen Anweisungen sind nebst einem nach Nummern eordneten, auch den Namen und Wohnort des Präsentanten ange⸗

. Generalpersammlung der Aktionaͤre der

enden Verzeichnisse in duplo, wozu Formulare bei unserer Haup kasse hierselbst, dem Herrn S. Bleichrsder in der Norddeutschen Bank

einzuliefern oder franco einzusenden. jeni auf einem Exemplare des demnächst an einem dem Präsentanten be gabe dieses mit Quittung zu versehenden E

onsbogen mit dem anderen Exemplare olgen.

alsbald versendeten ouponsbogen wird. Die Uebersendung der Coupert ohne Begleitschreiben der gi cbn hang sofern eine

drücklich verlangt sein sollte. Cöln, den J. März 1869. Die Direktion.

eine Quittun Couponsbogen per Ho

andere Werthsdeklaration nicht aus

792 l ken, l g ,, e, , . Gesellschaft. Gemäß des §. 16

Thaler pro Aktie auf die für den Grunderwerb zum 8. April d. J. bei Herren Gebrüder einzahlen zu wollen. Crefeld, den 6. März 1869. Die Direktion.

Verschie dene Bekanntmachungen.

Königliche Seminarschule für Knaben, Straße Nr. 29. Zur Aufnahme neuer Schüler in Seminarschule, deren Jahreskurfus mit dem 5. April beginnt, bin ich an den Wochentagen von 12 Uhr bereit. Der Seminardirektor.

Das Physikat des Kröbener Kreises, mit dem Wohnsitz in Ra— witsch, ist zd g Aerzte, welche zur Uebernahme einer Physikats. stelle qualifizirt sind und sich um diese Stelle bewerben wollen, haben sich binnen 5 Wochen unter Einreichung ihrer sämmtlichen Qualifika- tions ˖Atteste und der eu sisf über ihr sittliches Verhalten bei uns zu melden. Posen, den 3. M

. anz 1869. Königliche Regierung. btheilung des Innern.

Preußische Bodenkredit Aktienbank

zu Berlin, Eharlottenstraße 83. Die unterzeichnete Direktion macht hiermit bekannt, schäftseröffnung der Preußischen Bodenkredit ˖ Aktienbank am 1. März d. J. stattgefunden hat. Die Bank wird alle Operationen in den Kreis ihrer Thätigkeit

ziehen, welche geeignet sind den Hypothekenverkehr zu erleichtern und zu fördern.

Sie gewährt insbesondere enen hypothefarische Darlehen nach §. 25 ihres Statutes, und zwar bei Liegenschaften bis zum zwanzigfachen Betrage des jähr⸗ . lichen GHrundsteuel hr in e f, 9 ; . bei Gebäuden bis zum zehnfachen Betrage des jährlichen

Nutzungswerthes, jedoch nicht über den halben Feuer⸗ kassenwerth,

kündb are hypothefarische Darlehen auf längere oder kürzere Zeit,

. 86 Deegullrung von Hypothekenfolien, zu Melioratio? n 57. ö Ferner wird die Bank die Vermittelung hypothekarischer Dar⸗ lehen übernehmen und für Kapitalisten die . . lung ihrer Hypothekenzinsen besorgen. .

Die Kapitalisten und Grundbesitzer werden in ihrem eigenen In.— teresse ersucht, sich mit ihren Anträgen direkt an uns oder e,. Agenten zu wenden.

Die Direktion.

Jachmann. Spielhagen.

577 Danzig er Privat Aktienbank. Zur dreizehnten ordentlichen Generalversammlung werden in Ge⸗

mäßheit des §. 41 des Statuts vom 4. Februar 1867 die Herren

Aktionäre au Sonnabend, den 13. , c. / J. 4 Uhr, anggasse Nr. 35,

im Bankgebäude, unter Hinweis auf die S8. 23. 41 dis Ch bebe Staus hierdurch er 2 tar en, 6 die Einlaß und Stimmkarten werden am 11. und 12. März e.

Vormittags von 9 bis 12 Uhr, im Bureau der Bank an die in 2 Stammbüchern derselben eingetragenen Attionaͤre ausgegeben.

Gegenstände der Verhandlung sind: Die im 5. 43 des Statuts vorgeschriebenen Geschäfte einschließlich der Wahl von zwei Mitglie— dern des Verwaltungsrathes. Danzig, den 20. Februar 1869.

Oranienburger die Königliche

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daß die Ge⸗

erlin in Ham burg und der Filiale del Darm städter Bank für Handel und Industrie zu Frank⸗

furt a. M. unentgeltlich ausgegeben werden, an unsere Haupttasse

Letztere wird den Empfang der en Anweisungen, welche von den Inhabern persönlich präsentirt Verzeichnisses bescheinigen, und eichneten Tage, gegen Rück— emplares, die neüen Cou- des Verzeichnisses verab-

Ueber die mit der Post eingehenden Anweisungen wird eine r fene ere n gung nicht ertheilt, wie über die auf gleichem Wege nicht gefordert

st erfolgt unter und unter Angabe des vollen Werthes 3

des Gesellschaftsstatuts werden die Herren Ak⸗ tionäre hiermit ersucht, eine erste Rate von 20 Prozent oder Zwanzig

ezeichneten Aktien bis olenaer in Crefeld

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Braunschweigischen Bank. Aktionäre der Braunschweigischen Bank wird

Montag, 22. d. M., Morgens 11 Uhr, im Altstadtrathha use hierselbst stattfinden. Tagesordnung:

I) Vorlegung des Rechnungsabschlusses vom Jahre 1868, und 6

stattung des Geschäftsberichts.

2) Wahlen zur Ergänzung des Aufsichtsraths.

Die Einlaßkarten zu der Generalversammlung werden gegen Jo⸗ zeigung der Aktien (ef. 8 45 des Statuts) am 18., 19. und 26. 8. ) im Geschäftslokale der ank ausgegeben.

Braunschweig, 5. März 1869. 3 Der Aufsichtsrath der Braunschweigischen Bank:

F. W, Golf,

Monats - Uebersicht der kom mu nalständischen Bank für die preußische Oberlausi pro ultimo Februar 1869. Activa.

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ch Lombardbestände Effekten

1 orderungen siü va.

Der Vorstand.

Monats -Uebersicht der Weimarischen Bank. e tiva.

26h pn n

4 ( Thlr. H 000 . 8) Bank 2I05 O. 9 gls bh). 10 A D 10Gb. b x)

Retourbillets nach Alt ⸗Kemnitz n werden ab 16. März d. J. von den Stationen Kohl=

furt, Görlitz, Lauban, Langenöls, . Rabl · hau, Reibnitz und Hirschberg zu allen fahrplanmäßi. * gen Personenzügen init dreitägiger Gültigkeit für die Il. und III. Wagenklasse ausgegeben.

Diese Billets sind bei der Hinfahrt zu dem Zuge, zu welchem sit flöst find, bei der Rückfahrt zu einem beliebiFen fahrplanmãäßigen r n e ga für den Zeitraum von 3 Tagen , n, daß die Rückfahrt spätestens àm 2. Kalendertage nach dem Tage der Löͤsung

angetreten werden muß. ; wird auf diese Retourbillets nicht gewährt.

ö

reigewicht für Gepäck erlin, den 22. Febrnar 1869. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

m Verlage der Allgem.

Deutschen Verlags⸗Anstalt in Berlin erscheint soeben: sch g

Garl XII. als Koͤnig, Krieger und Mensch.

Ein Lebensbild von Sr. K. H. dem Erbfürsten

Oskar Fredrik,

Prinzen von Schweden. Präses der ilitärgesellschaft zu Stockholm. a. Diese Schrift, welche, der Voltaire schen ,, entgegen historisch nachweist, daß Carl XII. nicht durch Morderhan gehe ist, zeichnet sich nicht nur durch ihren in ganz neuer Beleuchtung dargestel⸗ ten, von sachverständiger Hand gezeichneten Inhalt aus, sondern gu

Direktion der Danziger Privat⸗-Aktienbank. Schottler. B. Rosenstein. J. S. Stoddart.

durch den volksthümlichen Sinn, welcher den Hohen Verfasser beseelt. Preis 20 Sgr.

Die fünfzehnte ordentliche Gęenerglver sammlung Re

Se. Majestät der König haben Allergnädigst

frnere Au ghl

gemein gültigen Grundsätzen

pas Abonnement beträgt 1 Thlr. für das bierteljahr.

nnsertions preis sür den Raum einer Drucheile Sz Sgr.

Königlich Preußischer

Anstalten des In und . * Sestellung an, sũür gerlin die edition des igl. Preußischen Staats- Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr. Ja, Eche der Wilhelmastraße.

Anzeiger.

Berlin, Dienstag den 9. Maͤrz Abends

ernht:

em Dekan und emeritirten Pfarrer Ninck zu Ems den . Kronen Orden dritter Klasse, dem, Kommerzien— Rath Geisler zu Peterswaldau, im Kreise Reichenbach, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, so wie dem Schul⸗ lehrer und Organisten Preuß zu Deutschendorf, im Kreise r. Holland, dem Küster Lindemann zu Haimar, Amts n de dem Salzsteuer⸗Aufseher Peppermüller zu Lüne⸗ burg und dem Steuer -Exekutor Weber zu Adenau das Allge—

meine Ehrenzeichen zu verleihen.

Norddeutscher Bund.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord deutschen Dar g den bisherigen preußischen und hamburgischen Fonful J. H. Goßler zu Boston und den Kaufmann Ernst Beyer zu Mobile zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.

Bekanntmachung. .

Um denjenigen Orten, welche nach Maßgabe des für die

Kuck des Norddeutschen Telegraphennetzes auf gestellten Planes erst nach längerer Zeit mit Bundes Tele⸗ zraphenstationen versehen und an das bestehende Telegraphennetz ingeschlossen werden können, Gelegenheit zu bieten, sich die Vortheile diefes Verkehrsmittels früher zu beschaffen, wird es den 1 den Lommunen bis auf Weiteres gestattet werden, die zur Errei⸗ chung des genannten Zweckes erforderlichen Telegraphen. Verbin⸗ dungen und Stationsanlagen für eigene Rechnung unter 24 solgenden allgemeinen Bedingungen anzulegen und zu betrei . ) Diejenigen Kommunen, welche eine Telegraphenanlage behuf . ihres Ortes 3 . ,, . , ie Telegraphendirektion des Bezirks zu wenden. a z , Bundes JTelegraphenstationen werden auf Verlangen die zuständige . ö k irekti aben ihren Sitz in Berlin, , n, . g er. M., Halle a. S., Hamburg, Han⸗

nover, Königsberg i. Pr., Schwerin i. M. und Stettin.

; raphen⸗Verwaltung bestimmt diejenige Bunde

i e g d, mit 225 die 363 , 3. . . 7 en⸗Station in dire de Be , , mr, 3) Die Ausführung der Anschlußleitung, sowie der technischen Einrichtung in den Telegraphenstationen hat genau nach den für die Bundes ⸗Telegraphenverwaltung ültigen Prinzipien zu erfolgen. ) Die Unterhaltung der ganzen . sowie die durch den Betrieb und die Verwaltung der Jelegraphenstationen entstchenden Kosten trägt die J 5) Der Telegraphenverwaltung steht das e n. ö der Kommune gehörige Telegraphenanlage gegen ö. 9 der Hälfte der Einrichkungskosten zu übernehmen. In . Falle wird der Kommune hiervon Mittheilung en . . 6. selben 5 Jahre hintereinander je i der durch 6 n 4 . standenen Kosten (ausschließlich der etwa entstandenen 1 . haltungs, und Verwaltungskosten) von der Telegraphen . waltung gezahlt. 6 Die CKömmune erhält, so lange ö. . Jelegraphenstation ihres Ortes selbst verwaltet ae 3 ihrer Station aufgegebene ,, 8 Ee Rücksicht auf deren Wortzah af ene, i. einen Antheil von 5 Sgr.; der Rest der vereinn ben ö an die der Kommunalstation e ,,, Telegraphenstation abzuführen. 7 Der Ge . an, Konimunalstationen und die dazu gehörigen Teleg apher

iegen der Kontrolle der Vundes - Jelegraphen verwaltung. nt n,, mehrerer Kommunen behufs gleichzeitiger

nlage mehrerer Stationen unter Benutzung einer gemeinsamen Telegraphenleitung ist r, e. Die hierüber zu treffenden Vereinbarungen sind jedoch unter Mitwirkung der Bundes⸗ Telegraphenverwaltung abzuschließen. 9 Der Kommune e. 1 den Fall, daß die von ihr anzulegende Telegraphenlinie

solche Strecken berührt, auf welchen sich Bundes ⸗Telegraphen⸗

inge befinden, gestattet, ihren Draht an diese Gestaͤnge an⸗ engen, , n Raum dazu vorhanden ist, ohne daß sie

für die Mitbenutzung des Gestänges etwas zu vergüten braucht.

ießlich wird noch bemerkt, daß die näheren Bedingungen, J,, die eä. von Kommunal ⸗Telegraphenstgtionen estattet werden kann, bei den Eingangs genannten Bundes. we , zu erfragen sind.

Berlin, den 2. März 1869.

General⸗Direktion der Telegraphen des Norddeutschen Bundes. von Chauvin.

treffend die Ausdehnung, mehrerer in den älteren Landes. ga r, e, . (e. agg ne, . 2 * 56

ĩ nnover in en gemei K Vom 1. März 1869.

ilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c., ,, der beiden Häuser des Landtages der ie, was folgt:

Ren n, n, wen, der Provinz Hannover, in welchen das g. e meine Landrecht gilt, treten in Kraft: I) der §. 1 des Gesete il . die Form einiger Rechtsgeschäfte, vom 11. Juli 1845 eb, S. 95), jedoch bleiben die auf der ,, e ruhenden Vorschriften über die Form der Rechtsgeschäfte, e. die Vorschrift des §. 29 des hannoverschen Gesetzes vom 9. Mai. / betreffend die bäuerlichen Verhältnisse in der niederen Grgfschaft n, in Kraft; 2) die Deklaration über die Anwendung des §. 395 Zitel Theil J. des Allgemeinen Landrechts, vom 21. Juli 1846 ges Samm . S. 326); 3) die Deklaration des 8. 54 Titel 6 Theil J. des , , h Jandrechts, betreffend die i . 16 i ne hee 31. März 18 eseßz⸗ .S. j = e,, . ö . 3 3 des der Früchte auf dem Halme 9 ⸗‚ . ö 6. diese Verordnung die Vorschrift des §. * Titel 11 Theil J. des Allgemeinen Landrechts aufgehoben ** * s die Allerhächste Kabinetsotdre vom X. Mai 1833, betreffe ö ublikation der seit länger als 56 Jahren deponirten Testamente Gesetz-Samml. S. 201); 6) die S§. 1, 2 und 3 der Verordnung vom 8 g. 1840, betreffend die Befugniß des Beneftzialerben (Geseßz- Samml. 'S. 1063); 7) die Deklaration über den Maiorennitatstermin der Juden, vom 24 Januar 1844 (Gesetz Samml. S. 51); 8) . Deklaration der die , 5 251, Titel 2, un 14 und 135 des

d en. dandiechts, vom 21. Juli 1843 (GesetzSamml. S. 296); 9) die Verordnung über die Rechte der Ehefrau auf ihre eingebrachten Mobilien gegen die Gläubiger des Mannes, vom 5. April 1838 GesetzSamml. S. 255) 10 das Gesetz über die Errichtung und 26 2 der Verträge wegen Einführung oder e,, ehelichen Gütergemeinschaft, vom 20. März 1837 (Ges. Samml. ** / der §. 2 dieses Gesetzes jedoch mit der Abänderung, daß die Aufnahme oder Anerkennung der Verträge auch vor einem Notar in der 2 vinz Hannover erfolgen kann; der § 4 des hannoverschen e, , . eseßes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuche vom 2 3 * 1864 bleibt unberührt; 11) die Verordnung über das Verbot de Ehe zwischen Stief⸗ oder e, , n. und Stief⸗ oder m lindern, vom 22. Dezember 1843 (Gesetz-Samml von 1844 8. ö 12) das Gesetz vom 24. i . , .

tts 11 Titel 1, Theil II. und des . e t g Uugemeinen Landrechts (Gesetz-Samml. S. 193).

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