1869 / 65 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

I922

1136 PRHVAIEERANH ZU CGQOLELMHA.

Hauptresultate der Bilanz am 31. December 868.

Actlivn. Paarbestande

Wechselbestande Wechsel in Thalern 96 * der vom 1. Jan. 1859 laufenden Zinsen... 2, 088, 904. 9 Wechsel in fremden Valuten abzüglich der vom 1. Ja- nuar 1869 laufenden Linsen

Thlr.

72997. 24 6

Lombard-Darlebn Debitoren in laufender Rechnung

Immobilien

, . . Rückständige Lombard- Linsen

496, 039. 29.

2, 15t, 902. 3 6 24, 855. 27 6

Pasgslvna. Aktien - Kapital

Noten im Umlaut Greditoren in laufender Rechnung Depositen Rückständige Depositen-Linsen . Verwaltungskosten = Dividenden.... ...... ...... .. ; Reserve laut Artikel 35 des Statuts (es kommen am 1. Januar 1869 hinzu: Thlr. 9031. 9 Sgr. siehe unten.) Special Reserve für zweifelhafte Forderungen!:. Gewinn ‚— Vertheilung des Gewinns: Dividende 5 & gleieh zu S0, 500. d , .

erheben . 4,031. 9 .

zur statutenmãässigen Reserve laut Artikel 35 . desgl. laut Beschluss der .

eneral· Versammlung. 55,900. Tantième laut Art. 42 u. 60 4031. 9 , wn von der Dividende,

ie 536 übersteigt laut

Art. 32

Uebertrag auf 1869 ...... . 125. 12.

zit. Vd. 5 J

Fri dor ., d

qotha, den 13. März 1869. . Direktion der Privatbank zu Gotha.

Kühn.

Jookusoh.

Privathanlt zu Gotha.

Der auf den 1. Mai dieses Jahres lautende Dividendensechein No. 22 zu den Aktien unserer Gesellschaft wird mit

Elf und einem halben Thaler

in Gotha bei der Kasse der Privatbank,

Jeriin bei der Bircktion der Disconto-Gesellsehaft und den Herren Breest & Gelpeke,

Lelpzig bei unserer Agentur von heute ab eingelöst.

qotha, den 13. Marz 1869. PDirektlon der Privatbank zu Gotha.

Kühn.

Jokusoh.

Retour ⸗-Billets von Heide- Gersdorf nach Görlitz via Lauban)

werden ab 15. Kür! d. Is. zu allen fahrplan. m mit dreitägiger Gültigkeit

agenklasse ausgegeben.

Königliche Direktion

Roher i e, Ban be oder phosphorsaurer Kalk wird fortan bei Aufgabe in Wagenladungen von mindestens 100 Centnern auf den unserer Verwaltung untergebenen Eisenbahnen zum Satze von 1 Pf. pro Centnermeile neben einer Expedi⸗ R Wtionsgebühr von 1 Thlr. pro 109 Centner befördert. Druckexemplar dieses Tarifs sind für den Preis von 1 Sgr. pro Stück auf allen unseren Stationen zu haben. Berlin, den 3. März 1869.

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

. Eisenblech (Schwarzblech wird ab 1. März er. im direkten üterverkehr zwischen den Statlonen Magdeburg, Branden⸗ burg und Potsdam der Berlin-⸗Potsdam-⸗Magde burger Eisenbahn und den Stationen Sorau, Hans⸗ D dorf, Kohlfurt, Liegnitz und Breslau der Nie derschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn in Wagenladungen zu den Sätzen 8 i ö 4 33 2 , unter 100 Centner or den en de l Berlin, den . März 1869. I

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Retourbillets nach Alt ⸗Kemnitz

.

Personenzuge für den Zeitraum von 3 Tagen dergestalt gültig d die Rückfahrt spätestens am 2. Kalendertage nach 96 66 h angetreten werden muß.

reigewicht für Gepäck wird auf diese Retourbillets nicht gewährt 3 den 22. Februar 1869. cht gewah

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Für Navigationsschulen, Seefahrer et.

In unserem Ferlage ist soeben erschienen:

Nautische,

Astronomische und Logarithmische Iafeln nebst Erklärung und Gebrauchs- Anwolsung

für die Königlich Preussischen Mavi xy·ꝛatiomss chul⸗ẽem bearbeitet von F. Hom ke, Königlichem Navigationslehrer.

Herausgegeben im Auftrage des feen liehen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliehe Arbeiten.

Fünfte Aufiage. 25 Bogen Lex. 8. geheftet 1 Thlr. 5 Sgr. In Kattun gebdn. 1 Ih.

Früher sind erschienen:

Verzeichniss der Secjeuchten oder Leuchtfeuer der Fri

Nach amtlichen Bekanntmachungen zusammengestellt von . KE. Dom ke, Na vigationslehrer u. H. er een; Navigationslehrer · Aft Herausgegeben im Auftrage des Königlichen Ministeriums für Handel Gewerbe und öffentliehe Arbeiten. 1865. 2. Auflage, 117 Bogen, mit Nachtrag I- IV. Lex. . gt⸗ 15 Sgr. In Kattun dauerhaft gebunden 20 Sgr.

Lehrbuch der Navigation

und ihrer mathematischen Hülfswissenschastel Für die RKöniglloh Preussisohen Navigations- Sohulon

bearbeitet von M. F. AIhrecht, Navigations-Schuldirektor, und C. 8. Vier on, Navigationslehrer. Herausgegeben im Auftrage des Königlichen Ministeriums für Handl Gewerbe und öffentsiche Arbeiten.

1866. Hritte Auflage. ; 42 Bogen Lex. 8. Mit 182 in den Text eingedruekten 6m 1

2 Sternkarten. geh. 3 Thlr. 15 Sgr. In Kattun gebdn. 3 Thlr. 25 dh Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruekerei (R. v. Decker) in Berlin.

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und demselben die von ihm I . zweite Eisenbahn⸗Bauinspektorstelle im technischen Eisenbahn- bureau des Königlichen

Alle Post Anstalten der In- and

landes gestellung an, ö die des 2 chen Staats Anzeigers:

Veh ren Etrage Rr. 1, Ear der Wilhelms straße.

sũr das pierteljahr. ertionspreis suür den Naum einer

prucneile z Sgr.

Königlich Preußischer

——

Berlin, Mittwoch den 17. Maͤrz Abends

Kriegs⸗Ministerinm.

llerhöchste Kabinets-Ordre vom 9. März 1869 betreffend 2 . die dies jährigen Uebungen. . Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Betress der beer mn pd h ungen Folgendes: I) Hinsschtlich der Uebungen des Garde⸗Corps hat das Generalkommando Vorschläge einzureichen, wobei jedoch auf möglichste Kostenersparniß Rücksicht zu nehmen ist. Das 3 Garde Regiment zu Fuß, das 3. Garde · Grenadier · Regiment Königin Elisabeth und das 4. Garde Grenadier⸗ Regiment Königin haben resp. bei dem 15. 6. und 8. Armee Corps an den Brigade und Divisions⸗Uebungen Theil zu nehmen. Welchen Linien: Briga⸗ den, resp. Divisionen diefe Regimenter zuzutheilen sind, ist Sei⸗ tens der betressenden Provinzial Generalkommand gs zu bestimmen. 7 Das 1. und 2. Armee Corps sollen, jedes für sich, große Herbst⸗ bungen vor Mir abhalten. In Beziehung auf die Zeit und die Orte der Uebungen will Ich nähere Vorschläge erwarten. Der Ausfall, welcher an der Etatsstärke der sämmtlichen, an den beregten Herbst⸗ übungen theilnehmenden Truppentheile des 1. und 2. Armee orps durch die Zahl der Kranken und Kommandirten linklusive Wacht⸗ kommandos) entsteht, ist durch Einziehung von Reserven derart zu decken, daß die Truppentheile in der vollen Etats stärke zu den Uebungen abrücken können. Zu den Herbstübungen des Saar⸗ 2. Armee Corps ist eine Feldtelegraphen- Abtheilung heranzuziehen. J

Mꝛaiestät der König haben Allergnädigst gernht: . Di ln re , er üer en a. D., Grafen von Kra sso w u Stralsund das Kreuz der Comthure des Königlichen Haus⸗ baden von Hohenzollern zu verleihen; ?

Die Gebrüber Sperber, nämlich; den Rittergutsbesitzer Franz Eugen Sperber auf Gerskullen, im Kreise Ragnit, hen Riltergutrsbesitzer Alezand er Julius Sperber auf Lenken, in demselben Kreise, und den Riltergutsbesitzer Victor Wil helm Emil Sperber auf Kleszowen, im Kreise Darkeh⸗ men, in den Adelstand zu erheben; .

Den Hofrath und Professor Dr. Rudolph Elausius in Würzburg unter Verleihung des Charakters als Geheimer Re— gierungs⸗Rath. zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Bonn zu ernennen;

Dem ee , nnn Rüling in Magdeburg den

rakter als Staatsanwalt;

. Dem an,, 5 Dr. Lucas in Erfurt den Cha— s Sanitäts⸗Rath; so wie 4 .

. Sureauvorfteher bei der Provinzial⸗Steuerdirektion

in Magdeburg, Walt her, den Charakter als Kanzlei⸗Rath; und

Dem Eisenbahn⸗Hauptkassen⸗Rendgnten Becker zu brücken den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

3 Bei den übrigen Armee ⸗Corps, welche nicht vor Mir Revue haben,

ae die Die enen, unter Theilnahme der gesammten dis poniblen

eld⸗Artillerie, Herb ngen (ar delten ,, ; Jeiteinthei u legen, wie solche i

R orddentscher Bun d. 6 gie e nen . 1 ö 5 e e. . n, ,

Se. Majestät der König haben im Namen, des Nord ⸗· . ,

deutschen Bundes den hamburgischen Konsul Christi an ganzen Diviston bestimmlen ersten dreitãgigen er e rg rer

Schultz zu Port au Priuce zum Konsul des Norddeutschen e hektjs ed. , e n , , . 1

unn, an. . . i 1 nehmen. Die fe ni n ist in der Art

Diese Uebungen, sowie diejenigen des Garde ö 2 bis 3 15. September beendet sind. gen der Linien⸗Kavallerie sind im Sinne

5) In den Mo⸗ r Elbe eine Pon⸗ des

Se. Majestät der König haben im Namen des Norddeutschen 1e hes den bisherigen preußischen Konsul J. Martinez y Ortuno zu Almeria zum Konsul des Nord— deutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.

Pommerschen . 3 chlesischen Pionier⸗ n gens Rr. J u. Hannoperschen P den 6) Die im Sommer 1866 einge Provrnzial· Infanterie · Regimenter w Fahne befinden, sind, soweit sie sich n zum allgemeinen Entlassungẽtermin im dein 1. und 15. Juni dieses sehung der übrigen Waffen, r lassung von annschaften der bezei Beendigung der Herbstübungen, dei or Beendigung der Schießübungen stattzufinden. v ö. n , den Mann Hsten sind daher, soweit ihre gesetzliche verpflichtung. vor den abläuft zur Referve überzuführen, auf Grund des §. 6 des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867 aber als Handel Gewerbe nothwendige Verstärkung bis zum diesjährigen allgemeinen Entlas⸗ z

der König haben im Namen des Nord. deutschen Bundes den bisherigen beckischen, bremischen und hamburgischen Vize⸗Konsul W. J. Hidde Bok zu Helder, 3 ] bisherigen preußischen und hamburgischen Konsular⸗Agenten W. H Bruns Bok zu Texel und den Kaufmann J. H. van Loon zu Harlingen zu ize⸗Konsuln des Nord deutschen Bundes zu ernennen geruht.

Se. Maje stãä

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. . . ö

Der bisherige Königliche Eisenbahn⸗Baumeister trecker

̃ i Königli Eisenbahn⸗Bauinspektor ernannt n,, rg, fi m f verwaltete

Die betreffen⸗ Dienst⸗ zwar

bezeichneten Terminen

n,, ö ö und öffentliche Arbeiten definitiv verliehen warden eu.

. in , ülfsarbeiter bei der Königlichen Rig rung zu Merfeburg, Landbaumeister Werner, ist, unter Er⸗

sungstermin im Dienst zu behalten. Die über die gesetzliche Dienst⸗ verpflichtung hinaus bei der Fahne zugebrachte Dienstzeit ist den qu. Mannschaften aller Waffen, sowie auch den freiwillig im Dienst ver⸗ bleibenden als Uebung zu rechnen und, soweit dieselbe einen Zeitraum

Sasss ö ftor, die erledigte Stelle von acht Wochen übersteigt, als gänzliche Erfüllung der Uebungspflicht nenüung zum Königlichen Van In hen gn 95. im Neserveverhaltniß zu clachten. Sämmtliche . und Provin⸗

̃ rden. eines solchen zu Naumburg a. S. verliehen wo ,, . * vierzehn ag . em 16 1 ini um. Regsnents⸗Exerzierens dur inziehung von zur Dispo 4 Der Gerichts 64 n. en, a. S. ist zum e, . e respektive von Reserven auf die volle Etats= er Gerichts⸗Assessor St . 116.

arte zu kompletiren. Nach näherer Bestimmung der Inspektion der Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte zu Merseburg und zugleich ö 6 Schützen sind b ö

zum Notar im Departement des Uppellationègerichts zu Naum⸗ . nel Aurdelfung seines Wohnsikes in Lützen ernannt orden. .

ei dem Garde⸗Jäger und Garde · Schützen ·

ataillon je 50, bei jedem Provinzial Jager · Bataillion 100 Reserven während eines Zeitraumes von vier Wochen zur Uebung einzuziehen. Ferner haben bel sämmtlichen Truppentheilen der Feld und Festungẽ⸗ 143