1869 / 72 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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20000 Thaler 3 1000 Thaler 8e er 8 ** ĩ

7200 * 2 100 1200 * 2 50 H., 009 Thaler, . nach dem anliegenden Schema (a. auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis- steuer mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen und nach der dur das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1870 g mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertra—⸗ 65 Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be⸗ ugt ist. f Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über- . wird, ist durch die Gesetz Sammlung zur allgemeinen Kennt niß zu bringen. . rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 22. Februar 1869.

(L. S.) Wilhelm. Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.

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2. Provinz Ps̃mmern. Negierungsbezirk Cöslin. Obligation des Fürstenthumer Kreises V. Emission. ö über.. Thaler Preußisch Courant.

Auf Grund der unterm bestätigten Kreis⸗ tagsbeschlüsse vom 30. Januar und 11. Mai 18652 und 9. Mai 1868 wegen Aufnahme einer Schuld von MN000 Thalern bekennt sich die ständische Kemmission für den Chausseebau des Fürstenthumer Krei⸗ ses Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von Thalern Preußisch Courant nach dem bestehenden Münz- fuße, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist

Die Rückzahlung der nn Schuld von 47 Thalern geschieht vom Jahre 1870 ab allmählich aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869 ab in dem Monate Juli jeden Jahres. er Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den , ,, durch größere Ausloosun⸗ en zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschrei⸗ ungen zu kündigen. Die d , . sowie die gekündigten Schuld⸗ verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und rr f sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfol- en soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt echs, drei, zwei und Einen Mongt vor dem Zahlungstermine in dem Kreisblatte des Fürstenthumer Kreises, dem Amtsblatte der König en Regierung zu Cöslin, sowje in dem Königlich Preußischen Staats.

zeiger. is zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am. L Juli, von heute an gerechnet, mit vier und einem halben Prozent jahrlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.

Die ue g ablung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schul werschreibung, bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Cöslin, 6 e mg in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins fol⸗ genden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der spateren Fälligkeits termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rüchzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die i. . Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten

eises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter . e,. 23 k. 3 Allgemeinen Ge⸗

eil 1. Titel 51 §. 120 eq. bei dem igli i err , , n, . 5

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Versährungefrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besig der Zinscoupons durch Vor⸗ zeigung der Schuldverschrelbung oder fonst in glaubhafter Weise dar⸗ thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden

tit dieser Schuldverschreibung sind vier halbjährige Zinscou—Q

pons bis zum Schlusse des Jahres 1879 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons- Serie erfolgt bei der

inscoupons -Serie beigedruckten Talons. Beim Verl lons erfolgt die Aushändigung der neuen n ,. 2 1 * . 3. Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzelnj eschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtun der 9 mit e . ö w 4 pflichtungen haftet en zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unt untersthlist eethent k öslin, den.

Provinz Pommern. Regierungsbezirk Cöäöslin— Zins coupon ö . zu der Kreisobligation des Fürstenthumer Kreises V. Emission Lit; 47 Thaler zu . einhalb Prozent Zinsen

ber Thaler Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen gabe in der Zeit vom . ; den lis e le, ö resp. vom ten und spaterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligation für das Halb— jahr rn, be, . bis . mit (in Buchstaben)

1 2 . 3563 ergroschen bei der Kreis ⸗Kommunal— öslin, den.

über

vom Schluß des betreffenden lb⸗ jahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Pommern. Regierungsbezirk Cöslin. Talon . zur Kreisobligation des Fürstenthumer Kreises Der Inhaber dies Tal 6 t dess er Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Fürstenthumer en V. Emission fe. 3 AM über .. Thaler à 45 Prozent Zinsen die Coupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis⸗Kommmunal— kasse zu Cöslin, sofern von Seiten des Inhabers der Obligation kein Widerspruch dagegen erhoben wird. Gannon, 664 Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im Fürstenthumer Kreise.

Das 26. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus gegeben wird, enthält unter

ir. Sl bat Geleg, betreffend die fernere Geltung der Verordnung vom 30. Mai 1849 (GeseßzSamml. S. 20 ) für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den durch dit 24 vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten . Vom 11. März 166g un , das Ges . as Gesetz über die Anstellung im höheren Justiz dienste. Vom 12. März 1869, nn ! gen gutt

Nr. 7363 das Gesetz wegen Einführung kürzerer Verjä rungsfristen im Bezirk des Appellationsgerichts in Frank furt a. M. Vom 13. März 1869, unter

Nr. 7364 das Gesetz, betreffend die Eide der Juden. Vom

15. März 1869; und unter

Vr, 7365 das Gesetz, betreffend das Civilprozeß⸗Verfahren im Geltungsbereiche der Verordnung vom 24. Juni 1867 (GesetzSamml. S. 8356), Vom 15. März 1869.

erlin, den 25. März 1869.

Gesetz⸗Sammlungs-Debits-Comtoir.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die bisherigen Maschinenmeister bei der Main ⸗Weser⸗Bahn:

Daudt zu ö. und Dickhaut zu Frankfurt a. M. n

zu Königlichen Eisenbahn⸗Maschinenmeistern ernannt worden.

Dem Dr Carl Lieberm ann und dem Dr, Carl Graebe zu Berlin ist unter dem 23. März d. J. ein Patent

auf ein Verfahren zur fabrikmäßigen Fewinnung eines rothen arbstoffs aus Anthracen, auf fünf Jahre von jenem Tage an gerechnet, Umfang des preußischen Staats ertheill worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und ö , , .

und für den

Kreis ⸗Kommunalkasse zu Cöslin gegen Ablieferung des der älteren

Der bisherige Kreis- Wundarzt Dr. Lissner zu Pleschen ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Wreschen * ö.

te Serie Zinß ⸗˖

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Saupt⸗Verwaltung der Staats schulden.

Bekanntmachung, die Verloosung von Rieber sq imd Märktischen Eisenbahn⸗Prioritätsaktien Ser. J. und II. betreffend.

Die am 1. Juli d. J. zu tilgenden Prioritätsaktien Ser. J. und II. der Niederschlesisch⸗Maͤrkischen Eisenbahn und

ar:

zw 24 Stück Ser. J. à 100 Thlr. und 233 * 1. 4 621, Thlr. werden am 17. April d. J. Mittags 12 Uhr, in unserm Sitzungszimmer, Oranienstraße Nr. 97, im Beisein eines No⸗ tars öffentlich durch das Loos gezogen und demnächst bekannt gemacht werden. Berlin, den 19. 2 1869. Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

Preußische Bank. Wochen ⸗Uebersicht der , vom 23 März 1869. i va.

1 Geprägtes Geld und Barren Thlr. 87,790 000

h Kassen⸗Anweisungen, Privatbanknoten und Darlehnskassenscheine 2156000 37 Wechsel ⸗Bestände b7 688/000 h Lombard ⸗Bestände 17,142,090

h Staatspapiere, verschtedene Forderungen und Aktiv 145790 000 Thlr. 138,910, 000 20,659, 000

P Banknoten im Umlauf Depositen⸗Kapitalien 9 Guthaben der Staats ⸗Kassen, Institute und Privatpersonen mit Einschluß des Giro⸗Verkehrs 1763, 009 Berlin, den Z. März 1869. Königlich Preußisches Haupt⸗Bank Direktorium. von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. von Könen.

Abgereist: Der General Major und Commandeur der I3. Kavallerie Brigade, Graf zu Dohna, nach Münster, und

Der General ⸗Major und Commandeur der 8. Infanterie⸗ Brigade, v. Kettler, nach Bromberg.

Berlin, 25. März. Se. Majestät der König haben leg n e n ger uin . z

ur Äünlegung der ihnen verliehenen Dekorationen zu ertheilen, . eg ge Comthur-⸗Kreuzes zweiter Klasse (Mi⸗ litär⸗Dekoration mit Schwertern) des Herzoglich sachsen Lernestinischen Hausordens:; dem Obersten Grafen von Waldersee, Chef des Generalstabes des Il. Armee Corps; des Comthurg-Kreuzes zweiter Kigsse des Herzoglich sachsen-etnestinischen Haus— orden s: dem Oberst-Lieutenant Kruse vom 2. Posenschen nfanterie Regiment Nr. 19, des Ritterkreuzes erster lasse desselben Ordentz: dem Hauptmann von Ger⸗ hardt von demselben Regiment; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Premier-Lieutengnt Baron von Bönigk von demselben Regiment, dem als Adjutanten bei dem General- Kommando des 11. Armee-Corps kom⸗ mandirten Premier Lieutenant, Grafen von Keller vom 4. Garde⸗Grenadier Regiment Königin und dem Premier . Lieu te⸗ nant Eggeling vom Magdeburgischen Kürassier ⸗Regiment Nr. 7; des Großherrlich tür kischen Med schidie⸗ Ordens vierter Klasse: den Hauptleuten von Obernitz und Metze, dem Premier ⸗Lieutenant Raiser und den Seconde ⸗Lieutęnants Serno und von Jaraczewski, sämmtlich vom 2. Dosen schn Infanterie Regiment Rr. 19, sowie dem Premier- Licute⸗ nant Freiherrn von Bothmgar vom 7. Thüringischen Infan—⸗ terie Regiment Rr. 96, des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich sächsischen Hausordens vom weißen Falken: dem Major a. D. Freiherrn Treu sch

von Dnttigt : rn den fle gzulet im 4. Rheini⸗ /

chen ie Regiment Nr. 39, der Ritter In⸗ , , 9 Herzoglich anhalti⸗

signien erster Klasse des

schen ,, n, Albrechts des Bären: dem Major Freiherrn von Kittlitz vom Anhaltischen In. santerie Regiment Nr. 93, der Ritter Insignien zwei ter Klafse defseiben Ordens: dem Seconde - Lieute= nant a. D., unb Zahlmeister Eh rig bei demselben Regiment; des Fütstlich schwarzburgischen Ehren— kreuzes erster Klasse: dem Major von Conring, Flügel—

1

Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des , von Mecklenburg⸗Schwerin; des Ritterkreuzes d Königlich sächsischen Albrechts ⸗Ordens; dem Haupt⸗ mann Blume vom 3. Westfälischen n ,,, iment Nr. 16, des Ritterkreuzes erster Flasse des Groß- . lich hessischen Ordens Philipps des Groß- müthigen: dem im gn und Compagnie⸗Chef 5 th vom 2. Magdeburgischen In fanterie⸗Regiment Nr. T7, sowie des Ritterkreuzes ersffer Klasse des , , badischen Ordens vom 5 ne Löwen: dem Ritt⸗ . 46 Schmidthals vom Rheinischen Ulanen⸗Regi⸗ ment Nr. 7.

Verlegung der m, , , . Nr. 18 in der Landsbergerstraße.

Die Post Expedition Nr. 15 wird vom 1. April er, ab aus dem Hause Landsbergerstraße Nr. 89 nach dem Hause Landsberger⸗ straße Nr. gl verlegt.

Berlin, den 19. März 1869.

Der Ober · Post · Direktor Sachße.

de ich t ant ii ches.

Preußen. Berlin, 25. März. Beide Königlichen Majestäten empfingen heute mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden, dem Kronprinzen, der Kronprin—= essin und der Königlichen Familie das heilige Abendmahl in er Hauskapelle des Kronprinzlichen Palais.

Die Prinzessin Victoria von Baden, Tochter Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin, ist gestern hier am Schaärlach— fieber erkrankt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bun desrathes des Norddeutschen Bundes für das Landheer und die Festun-⸗ gen, sowie für Rechnungswesen traten gestern zu einer Sitzung zusammen.

Am 22. März beging die hiesige Königliche Uni⸗ versität in der Aulg die Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Königs. Derselben wohnten bei; der Staats . und Kultus⸗Minister Dr. von Mühler, der Stgats⸗Minister a. D. von Bethmann⸗Hollweg, der Direktor der Kriegsakademie Ge⸗ neral⸗Lieutenant von Etzel, der Unter⸗Staatssekretär Dr. Lehnert, der General Superintendent Dr. Hoffmann und noch mehrere andere höhere Beamte der verschiedenen Ministerien und Be—

orden. ; Nachdem die Feier mit Gesang eröffnet war, hielt der Prof. ord. Dr. Curtius die Festrede in deutscher Sprache.

Der Redner ging aus von der besonderen Bedeutung, welche der Königliche Festtag für die hiesige Universität habe, sie wachse mit der Hauptstadt, wie diese mit dem Staate. Das stete Zunehmen der Stadt habe für die Interessen der Wissen⸗ schaft etwas Bedenkliches und eine gewisse , . gegen das Großstädtische liege theils in deutscher Gemüthsart, theils in der Geschmacksrichtung, welche, nach Vorgang der Griechen, dem Unbegrenzten und Maßlosen abgeneigt sei. Nachdem der Redner das künstlerische Prinzip griechischer Stadt⸗ anlagen näher erörtert hatte, zeigte er, wie die Griechen nur daran su Grunde gegangen wären, daß sie nur Klein städte gehabt hätten und welches die Aufgaben der Großstädte seien für Vollendung nationaler Bildung und für die Erhal— tung nationaler Freiheit und Selbständigkeit. Daraus ergebe sich auch die große Aufgabe der berliner Universität, welche be— rufen sei, an dem großen Lebenswerke Sr. Majestät des Königs, der fortschreitenden Einigung der deutschen Stämme, an ihrem Theile mitzuarbeiten. :

Mit Gesang wurde die Feier geschlossen.

Die Königliche Universität Greifswald beging am 22. März das Geburtsfest Sr. Majestät des Königs durch eine akademische Feier, zu welcher sich eine zahlreiche Versammlung aus allen Ständen eingefun— den hatte. Die Festrede hielt der ordentliche Professor der Ge— schichte, Dr. Theodor Hirsch. Derselbe, indem er der mannigfal— tigen Segnungen gedachte, deren sich der preußische Staat in den letztern Jahren unter der Leitung seines Königs zu erfreuen gehabt, knüpfte daran die Hinweisung, wie in der Geschichte der Hohenzollern sich die Erscheinung wiederhole, daß große, die Keime mächtigen Fortschrittes in sich tragende Gedanken von früheren Herrschern zuerst aufgefaßt, von ihren Nachfolgern in wiederholten Versuchen zu immer vollkommener praktischen Entwickelung gelangt seien. Wie auf dem politischen Gebiete der Gedanke der deuütschen Einheit, so sei auf dem religiösen der der Gewissensfreiheit zur Entfaltung gekommen. Zum Er. weise dessen wurde auf die vom Lurfürsten Jobann Sigismund 1614 vorgenommenen religiösen Reformen näher eingegangen

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