1869 / 74 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und welches aufgerechnet und vom aber unterschrieben über dem 3 sein muß. Das eine Exemplar dieses Verzeichnisses wird, mit neben * ,. . 3 2 i n n , ,. 11 bier den einer Empfangs bescheinigung versehen, dem Anmeldenden sofort resp in blauer Farb n 1 wieder ij geh ndigt. Nach erfolgter Verifikation wird demsel—⸗ Schatz. Anweisun j ben am 15. April d. J. bei der Stelle, welche die 6 des x

Norddeutschen Bundes.

entgegengenommen hat, gegen Rückgabe des Anmeldeschein und des quittirten Duplikats des Nummernverzeichnisses, außer Bundes⸗Gesetze vom 9. November 1867 und 19 Juni in schwarzer Farbe. . 11

der baaren Zahlung der Zinsen ein gleicher Nominalbetrag Die Königlich preußische Staatsschulden⸗ Tilgungskase i

e n ,, 1 g 3 3 J. ohne Berechnung eit dem 8. bis zum 15. April d. J. aufgelaufenen Zinsen Berlin zahlt dem Inhaber dieser Schatz nach heute den Betrag von r mm, un, n, Mon

enn

Die gegen baare Zahlung gezeichneten Bundes -Schatz⸗ in schwar

anweisungen werden am 8. April d. Is. von . h . dashf⸗ Thlr. resp. 100 Thlr

. welche die Anmeldung entgegengenommen hat, gegen in Worten: Eintausend Thaler in rother

Rüchgabe der von ihr ausgestellten Bescheinigung und gegen (resp. Hundert Thaler in blauer Farb

Zahlung des Nennwerthes ausgehändigt. Die Zahlung ist zu nebst Zinsen zu 35 Prozent. ö Berlin, den achten April achtzehnhundertneunundsechszig

leisten in baarem Silbercourant oder in den auf Silberwährung lautenden Noten solcher Banken, welche in Berlin oder am Königlich Preußische Hauptverwaltung der Staatsschuld von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck. z

e, der uh mn ö. , , d rn haben. Vom 8. Januar 1870 ab werden die Schatzanweisungen mit ihrem Kapitalbetrage und den neunmonatlichen, n , Den links⸗ und g , n een ö. e. n g. , 9. . . ö Werthsbetrag jeder Anweisung zu 1000 Thlr ̃ 9 Pf. en die nitte zu zu 100 Thlr. in blauer Farbe au z 6 h i . ; Kapital und 2tz Thlr. J Sgr. 6 Pf. . Die Kehrseite der n r nnn zer den zu 1000 e n en. niglich preußische Staatsschulden-Tilgungskasse in rother Farbe, bei den zu 100 Thlr. in blauer F 2 , , ußerhalb Berlins kann die Einlösung bei jeder Ober⸗ geführt. Innerhalb einer Ftandeinfaffung ist folgend 3 . en , * ige. r ; Schatz- Anweisung des Norddeutschen een n, ichende Schatzanweisung behufs der Verifi⸗ An dem umseiti 5 e k Königlich preußischen Hauptverwaltung der 3 bis . in if be rf h g if litt h we, n, . eingesendet und deren Anweisung zur Zahlung . . verschriebene Kapitel belrag , . lt hat. ö . . . „bis zum Fälligkeitstermin aufgel Für die Zeit nach Eintritt des Fälligkeitstermins wird bei Berlins auch du Herrn e, , m , ; 22 rch Ve Ober⸗ t er Einreichung einer Schatzanweisung keine Verzinsung nachdem die aer ö ge , ,,, Hc6 unterbleibender Einreichung ist der i sung Behufs der Verifikation an die Hauptverwaltung der ö. , . en. ür di ; intr illigkei den g m , . 565 , , , verfallen. kenn wird bei , gan e,, M 869. eine Verzinsung geleistet. 3 Bei unt Einrei Der Kanzler 35 ir n den Bundes. dieser ee, , ung ist . e nr be ef, n . Velbrüd ö . , nach Ablauf von dreißi (1 ĩ Bua e . Ae? Fälligkeit an gerechnet, zum Besten det ußerhalb der Randeinfassung an der linken und a rechten Seite sind in eliptisch gestalteten und , dern , , . 1000 resp. 100 gedruckt. ; nweisung war mit einer Stamm⸗ und ei leiste versehen, welche vor Ausgabe derselben durch a ene. in wellenförmiger Linie von der Anweisung dergestalt getremt worden sind, daß die Schnitte auf der Gh amg. durch die

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ausgehändigt, während später gegen Rückgabe dieser Bescheini⸗ gung und gegen vorschriftsmäßige Quittung die neuen Cou⸗ pons und Talons verabfolgt werden. Der Einreichung der Obligationen selbst bedarf es nur für den Fall, daß die be⸗ treffenden Talons abhanden gekommen sind.

Die Sendungen der Talons und der Obligationen durch die Post genießen bis zum 1. Februar 1870 die Portofreiheit, wenn sie mit dem Vermerke: 41 Talons zu Prioritätsobligationen (beziehungsweise Prioritäts⸗ obligationen) der Niederschlesisch Märkischen Eisenbahn Ser. IV. zum Empfange neuer Coupons, Werth Thaler, versehen sind. Mit dem 1. Februar 1870 hört diese Porto⸗

ahlun ß eichsthale im Wege Die Einzahlung ein

Postansta . e ig eie Weise n

freiheit auf und es erfolgt auch nur bis dahin die Uebersendung der neuen Coupons portofrei. Berlin, den 25. März 1869. Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

gegen. kem Einlieferer Betrag derselbe um eine nach deutscher n in Schweden zutreffend leisten zu lassen. t vom Einzahler zu entrichten, thunlichst unter Verwendung von Freimarken. Dieselbe beträgt, ohne Unterschied des Betrages her Postanweisung, 4 Groschen oder 14 Kr. Ueber die Behandlung und Taxirung der Päckereien

und Geldbriefe nach Schweden ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft. Berlin, den 22. März 1869.

General⸗Post⸗Amt.

von Philipsborn.

Bekanntmachung Am 1. April er. wird die Telegraphenstation in der Wilhelms-= straße Nr. 21 nach der Kommandantenstraße Nr. 77s79 (ehemalige Kaserne), und die Telegraphenstation im Post-Dienstlokale in der Se⸗ bastiansstraße Nr. 78 nach der Oranienstraße Nr 42 (Ecke des Oranien - platzes) verlegt werden. Die innerhalb des Weichbildes der Stadt Berlin und in deren nächster Umgebung eingerichteten Telegraphenstationen befinden sich von dem genannten Tage ab an folgenden Orten; I) in der Fran— osischenstraße Nr. 236. (Centralstation), 2) im Börsengebäude Neue Friedrichsstraße Nr. 51— 54, 3) im Postgebäude, Königsstraße Nr. 60, 9 im Thorgebäude am Oranienburger Thore, 5) im Thorgebäude am r 7

Feldern ist h in m

andenburger Thore, 6 im Thorgebäude am Potsdamer Thore, in der Koͤnigin Augustastraße Nr. 30, 8 in der Kommandanten— straße Nr. 77s76, 9 in der Blumenstraße Nr 466. 10 in der Oranien⸗ straße Nr. 42, 19) in der Bellealliancest aße Nr. 98, 12) in der Lands bergerstraße Nr. 89, 13) im Bahnhofsgebäude der Königlichen Osibahn, 14) in Schöneberg, 135] in Moabit, 16) auf dem Gesundbrunnen und 17 in Pankow. Die Centralstation hat permanenten (Tag und Nacht) Dienst, die sämmtlichen übrigen Stationen haben vollen Tagesdienst

von Morgens 7 resp. 8 bis Abends 9 Uhr).

Berlin, den 29. März 1869. Telegraphen⸗Direktion. Rother.

Das 9. Stück des Bundes⸗Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 26 den Allerhöchften Erlaß vom 15. März 1869, he— treffend die in Gemäßheit des Gesetzes vom 9. November 1867 genehmigte Ausgabe von verzinslichen Schatzanweisungen; und

unter Rr. 261 die Ernennung des Kaufmanns Dr. Otto Sie⸗

mens zu Tiflis zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst.

Berlin, den 30. März 1869. Zeitüngs⸗Comtoir.

Verlegung der Post⸗Expedition Ne. 2 von der Weinmeisterstraße.

Die Post-Expedition Nr. Z wird vom 1. April er. ab aus dem Hause »Weinmeisterstraße Nr. 14 nach dem Hause »Neue Schönhauser straße Nr. verlegt.

Berlin, den 25. März 1869.

Der Ober ⸗Post ˖ Direktor. Sach ße.

Beschreibung der nach den Bundesgesetzen vom 9. November 1867 und 19. Juni 1868 er Ausgabe gelangenden Schatz⸗ anweisungen des Norddeutschen inn ze

Die in Appoints zu 1000 Thlr. und 100 Thlr. ausgefer— tigten Schatzanweisungen des Norddeutschen ö ,

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Gymnasial⸗Direktor Dr. Ferdinand Schultz ist die Leitung des Gymnasiums in Charlottenburg übertragen

Hanfpapier hergestellt, welches mit einem dunkel erscheinenden

künstlichen Wasserzeichen versehen ist, ein n en von zwei

ee n ,, e en, , quer getheiltes Wappen⸗

ü n heraldi ezeichneten Farb

über demselben die Worte ; . Norddeutscher Bund

zeigt.

Die Schauseite jeder Anweisung ist innerhalb der Rand— einfassung mit einem fein n , . vine, für die 33 Thaleranweisungen in hellblauer Farbe, für die 1090 Thaler—⸗ anweisungen in gelbbrauner Farbe bedruckt, und trägt inner—

Mitte des links. und rechtsseitigen gemustert ld ,,, durch die eliptischen a gehen. rien, ee, de, The l hr

, Bekanntmachung. ,, 24. Februar d. J. ein , , In Folge dieses Verkrages betraͤ Rügfaa ber weed ellen ges betracht bas Gesammhhotto ohn für frankirte Briefe nach Schweden 3 Groschen resp.

worden.

Der ordentliche Lehrer Dr. Paul Böhme vom Pädago⸗ gium in Putbus ist zum Oberlehrer an der Landesschule Pforta

berufen worden. Am Gymnasium in Burg ist die Beförderung des ordent⸗ lichen Lehrers Hr. Zernial zum Oberlehrer genehmigt worden. Der Geistliche Ewen ist als katholischer Religionslehrer

am Gymnasium zu Trier angestellt worden.

Kriegs ⸗Ministerium.

Der frühere Herzoglich sachsenmeiningensche Auditeur ntendantur des 9ten

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 30. März. Se. Majestät der König nahmen heute militärische Meldungen in Gegenwart des Gbuverneurs und des Kommandanten, und hierauf die 6 des Polizei⸗Präsidenten und des Generals von Tresckow entgegen.

e Am vorigen Sonnabend besuchte Ihre Majestät die Königin mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden die Königliche Charités, und wohnte der liturgi⸗

halb der Einfassung links und rechts gemusterte Felder in d Mitte das vorher beschriebene Wappen 1 r , . ppen und den folgenden Text: 1000 Thlr. (in rother Farbe) 100 Thlr. (in blauer Farbe) Fäͤllig am achten Januar 1870 in e ., Farbe apital 1000 Thl. ginsen ] nn h sresp. 100 Thl.) für den Tag 2 sgr. Il pf. für den Monat 2Thl. 273 sg.) auf 9 Monat 26 Thl. 7sa. ßpf. Gesammtbetrag 1 GG TXpy. T- Gp. in rother Farbe Eingetragen rig. Pena. Kir önigl. Freuss. Kontrolle der Staatspapiere 57 6 2. ; er taats papiere in schwarzer b unter dem Wappen 3

Seifert ist, unter Ueberweisung zu der J Armee⸗Corps, zum etatsmäßigen Militär⸗Intendantur⸗Assessor

ernannt worden.

fa 10 9 o tz inkl.,

r unfxrankirte Briefe aus Schweden 5 = 18 Kr. pro 15 Gramme (o, Loth) inkl. grolen el Drucksachen und Waarenproben werden gegen ein

,, . , ,. , . Kr. für je 2 Loth inkl. beför⸗

ö irt sind; die Frankirung i , , von dre n en ,, . m Uebrigen unterliegen Drucksachen und W roben denselben Versendungsbedingungen, welche für den rr, Ver⸗ kehr des Norddeutschen Postgebiets maßgebend sind. ö ist zulässig. Briefe, Drucksachen und Waarenproben

Ve. er Rekommandation abzusenden. Rekommandirte Sen.

dungen müssen stets frankirt werden und unterliegen demselben

schen Andacht im Dome bei. Abends erschien Ihre Masjestät in dem geistlichen Konzert in der Garnisonkirche zum Besten des Johannesstifts.

Um ersten Osterfeiertage wohnten beide Königliche Majestäten mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden dem Gottesdienste im Dome bei. Das Familien⸗ diner fand im Königlichen Palais statt.

Gestern besuchte Ihre Majestät die Königin den Gottesdienst in der Marienkirche.

Ihre Königlichen Hoheiten der (Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich am vergangenen Sonnabend früh 10 Uhr in das Palais Ihrer Majestäten, wo Höchst⸗ dieselben beim Empfange der Dombau-Kommission zugegen waren. Se, Königliche Hoheit empfing Mittags den Major Streccius, Commandeur des Bensberger Kadettenbhauses, und nahm hierauf den Vortrag des Majors im Kriegs. Ministerium Scholz entgegen. Gleichzeitig stattete Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin einen Besuch ab. Um 6 Uhr wohnte Se Königliche Hoheit der Kronprinz der liturgischen Andacht im Dome bei.

Am ersten Osterfeiertage wohnte Se. Königliche Hoheit der Kronprinz Vormittags dem Gottesdienste im Dome bei und nahm die Meldung des Lieutenants Voitus vom Pommerschen Dragoner⸗Regiment Nr. II entgegen.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung wegen Ausreichung neuer Zinscgupons zu den Prioritätsobligationen . a der NiederschlesischMärkischen isenbahn.

Zu den Prioritätsobligationen Ser. IV. der Niederschlesisch⸗ Märkischen Essenbahn werden die neuen Zinscgupons Ser. III. Nr. I bis 8 über die Zinsen vom 1. Juli d. J. bis 30. Juni 1873 nebst Talons bei der hiesigen Hauptkasse der Nieder—

Porto, wie gewöhnliche frankirte Sendungen glei tun schlef isch⸗Rärkischen Eisenbahn und bei der Stations- unter Hinzutritt einer , Kasse zu Breslau vom 1. Mai d. J. ab täglich in den Vor⸗ oder 7 Kr. = Der Absender einer rekommandirten Sendun mittagsstunden von 8 bis 1 br mit Ausnahme der Sonn— kann durch Vermerk auf der Adresse verlangen, daß ihm nun und Festtage und der Kassen⸗Revisionstage, ausgereicht. vom Empfänger vollzogene Rezepiffe zugestellt werde. Für die In der Zeit vom 15. bis 3 Juni er. werden auch die Beschaffung des Rezepisse ist vom AÄbsender eine weitere Gebühr Staflonskassen zu Frankfurt a. O. und zu Liegnitz die Aus⸗ von 2 Groschen oder 7 Kr. zu entrichten. reichung der bezeichneten Coupons bewirken.

Epxpreßbriefe sind zulässig nach solchen Orten in Schwe— Zur Erlangung der neuen Coupons sind die Talons vom den, in denen sich eine Postanstalt befindet. Für dergleichen 4 April 1865 mit einem nach den Nummern geordneten dop— Briefe ist das Porto und die Expreßgebühr sets vom Absender pelten Verzeichnisse, wozu die Formulare bei den erwähnten im Voraus zu entrichten; es beträgt die Expreßgebühr bei 4 Kassen schon vom 20. April d. J ab unentgeltlich zu

Briefen nach Schweden 23 Groschen resp. 9 Kr haben sind, einzureichen. Von diesen beiden Verzeichnissen wird z das eine dem Einreicher, mit der Bescheinigung der betreffenden Gestern n, nahm Se. Königliche Hoheit der Kron—⸗

Kasse über die Abgabe jener Talons versehen, sofort wieder prinz die Meldung des Lieutenants Rolin im Pommerschen 164 *

resp. 35 pf.

8sg. 9pf.

resp. 2Thl. 189. 9pf. resp. IMT. Gg. ff.

in blauer Farbe

Au gefertigt lgeschriebener Name) in schwarzer Farbe