1869 / 75 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1320

Berliner Pseorde - Eisenbahn- Gesellschaft.

Di Herren Actionaire der vorgenannten Commandit ˖ Gesellschaft auf Actien werden hierdurch z

Versammlung auf: rie, de. den 7. April cer. m gotel St. Petersburg,

Den Gegenstand der Verhandlung bilden: D Der Geschäftsbericht der Ga l eis Borstande.

2 Vorlegung der Bilanz des 3 Wahl oon Mital len n Jahres 1868 zur eventuellen De er lin ben its ih n 21 Auf ichtsrathẽ.

ur ordentlichen General⸗

Nachmittags 5 Uhr Unter den r Nr. h ;

chargirung und Festsetzung der Dividende.

Der Vorsitzende des Aufsichtsraths

⸗. Levinsteim Gemäß §. 11 der Statut i ; sammlung ein Sti ztatuten ersuche ich diejenigen Herren Actionai J i und ien, n nnd n n, ,, elf h *. D i bis r ran g in ee r shern ar n , en ral. Ber. einigung über die Nied ; Dorotheenstraße Nr. p pt. iu mittagsstunden zwi Zugleich ma 8 . in Empfang zu nehmen. Hit zu Berlin, zu deponiren und dafelbst gin

Aetien im Alten bun chen g gn, s 183 des Handelsgesetzbuches aufmerksam, wonach nur diejeni ire sti icli rer nn ö . 9. . eingetragen stehen. ejenigen Actionaire stimmberechtigt sind,

Berlin, den 5. März 1869.

deren b ung kann an jedem Wochentage von 11—1 Uhr im Büreau der Gesellschaft erfolgen

Der persönlich haftende Gesell schafter

E. Res cHlHle On.

Gewinn und Verlust Conto

der Frankfurter Rückverfi = ne . Gesellschaft

Kr. .

Soll.

e u Feuerschäden =. „Ii. 1666 16 er. Bl.

Reserve für unregulirte Feuer⸗ Uebertrag pon 1867. 106918. 29

I) Gewinn⸗Reserve .. ...... ... .....

2. Reserve auf Diwidenden⸗ 3) Reserve für nicht . pro 1868

fene Rückversicherungen .. 32 2. Fl. 422,705. 35 Kr. Prämien, welche auf die laufende Jahres. Ein- nahme übergegangen sind »

) Reserve für unregulirte a) für . Feuerschäden ...... . b) ) Sterbefälle

schäden

Nachzahlung auf einen See— ee 3 Sterbefälle Fl. 1

Re 4 für unregulirte Sterbe⸗

fäll

2I 524. 45

14816. 37 *

107/888. 58

Fl. 92,902. 10 Kr.

10867. *

1033769. 10

Einnahmen aus kontrahirten 33m ds

Nückversicherungen: a2) Prämien für Feuer⸗Ver⸗- sicherungen b) Prämien für Lebens⸗ Versicherungen

inen Finn ghme , ,,,, 6 55 ktien / Uebertragungs. Gebühren und Coursgemwinn. ... g. .

Reserve für nicht abgelaufene Versicherungen als , Ir

ö Ga m (g. e,, Fl. 482911. 33 Kr. serve 40 988. 56 J *

uss ,,

Frankfurter Die für das J , Dir etes gf zan s russtscher e ien der , erverkehr. lIschaft werd Im direkten ostdeutsch-r , K

n d n ö: arbeitet) ab J. il er g . , . n le her zum Fartsstbe der anmnähizin 8 Deutschen Phön iz erlin, den 27. März 1869.

Königliche Direktion der Niederschl 34 e M stags und Freitags in schle ich Martischen Eisenbahn.

1083 1869. nen, Be t anntmach ung,

n Die Seitens der Koͤnigli irekti 3 . er Königlichen Direktion e err seu tach. bahn für die zur dies jährigen dare e ngen rr rss i, . r

ur dies jähri = i ar e ä gen land und forstwirthschaftlichen Aus ellung in Breslau

Transporte publizirt unter denselben Vchi zirten Trangporterleichterungen finden Wilhelms bahn gn, 3 und in derselben Weise auch auf der Ratibor, den 22. März 1869.

Königliche Direktion der Wilhelmsbahn.

cht abgelaufene Rückversi Nauf Feuer⸗Versicherungen. Fl. 1 Kr.

Lebens und Leibrenten⸗ Versicherungen ö 365,021

Gewinn ˖ Reserve

Fl. 164095. 13 Kr. 116815. 45

1623911. 33 40/988. 56

D Fr

Direkter Tarif für Mehl

en Vom 1 , s c dungen nach * * . 9 ri ein ö bandstarif fur Mehl-⸗Sendungen in e en nn

won i gels 1009 Centne on Stationen der Der fal fle u e nh dr e D , e in

Vb cms day n nach Cöpenick in Kraft. Subhastations Ordnung

Druckexemplare des ged ife

P ; : gedachten Tarifs sind bei

zpedition zu Cöpenick zu 6 h) pro Stück ic ar n fr, Güter Vom 15. Maͤrz 1869 ; 2 Bogen 8. Preis jr S

2 gr.

Berlin, den 16 Maͤꝛz 186 Königiiche Direttio Ver Irl⸗ irt lden Rn, un e, gliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn. a n n . Cem fbuchd Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

*

Post vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Würt⸗

nehmigen;

ralter als Sanitäts- Rath zu verleihen; so wie

u herst zer zu bestätigen.

1

Aue Poß Anstalten des An und Auslandes nehmen 4 14 ür gerlin die Expedition des igl. Prrußischen Staats · Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. La. Eche der Wilhelms straße.

pas Abonnement beträgt A Thlr. sůr das vierte liahr. onspreis sür den Naum einer

Ppruchheilt z Sgr.

Königlich Preu ßischer

Inserti

1

* 7Tö. 1869.

Berlin, Mittwoch den 31. Maͤrz Abends

u gleichen Theilen von der italienischen Postverwaltung und der; jenigen deutschen Postverwaltung getragen, welche die Briefpackete mit Italien unterhält. . Indeß wird die Gesammtheit der Transitkosten von derjenigen der Betheiligten Verwaltungen, welche die günstigsten Bedingungen von den zwischenliegenden Postverwaltungen DOesterreichs, Frankreichs und Belgiens erlangt hat, ausgezahlt werden, wogegen die andere Verwaltung ihr die Hälfte der bezahlten Summe zu erstatten hat. Die Kosten des Transits durch das schweizerische Gebiet werden ausschließlich von der italienischen Verwaltung getragen. ÄAndererseits verpflichten sich die deutschen Verwaltungen, dafür daß die in den zwischen Italien und den deutschen Gebieten gewechselten geschlossenen Briefpacketen enthaltenen internationalen Korrefpondenzen im Transit durch deutsche Gebiete befördert werden, ohne daß daraus für die italienische Verwaltung Kosten entstehen. Sie übernehmen es außerdem, die geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um die italienische Verwaltung an den Transitporto Ermäßigungen und Befreiungen Theil nehmen zu lassen, welche die deutschen Ver⸗ waltungen von der österreichischen Verwaltung hinsichts des Transits durch österreichisches Gebiet erworben haben. r Art. 4. In die zwischen den vertragschließenden Theilen auszu⸗ wechselnden Brlefpackete werden aufgenommen: Briefe, Zeitungen und andere Drucksachen, und Waarenproben. ö. Daß Maximalgewicht eines jeden dieser Gegenstäͤnde soll 250

Gramnien nicht äbersteigen. . ; h nicht rekommandirte Briefe können

ge. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Fer Wahl des Gymnasial-Direktors Dr. Kern in 9Olden⸗

burg zum Direktor des Gymnasiums in Danzig die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen; und Die Wahl des Gymnasial⸗Direktors Dr. Wentrup in ESalzwedel zum Rektor der Klosterschule in Roßleben zu ge⸗ Dem Kreis -Physikus Dr. Kausch in Krotoschin den Cha⸗

Die Wahl des Lehrers Dr. E. Lau bert an der Realschule

Si. Johannes in Danzig zum Direktor der Realschule in zu sorgen

Norddeutscher Bund.

Baden einerseits und Italien andererseits. Vom 10. Rovember 1868.

Se. Majestät der König von Preußen im Namen des Nord⸗ deutschen Bundes, Se. Majestät der König von Bayern, Se. Ma⸗ scsfät der König von Württemberg und Se. Königliche Hoheit der Hroßherzog von Baden einerseits, und Se. Ma estät der König von Jlallen andererseits, von dem Wunsche geleitet, die Postverkehrsbezie⸗ hungen zwischen den betreffenden Gebieten durch Herstellung eines ö postalische Uustausches zu regeln und den gegenwärtigen Perhälinissen wie den Bedürfnissen der r . Länder entsprechend gestalten, haben den Abschluß eines desfallsigen Vertrages be⸗ hhlossn und für diesen Zweck zu Ihren Bevollmächtigten erngnnt:

Se. Majestät der König von Preußen; Allerhöchstihren General- Postdirektor Richard von Philips bern, und Aller⸗ höchstihren Geheimen Ober-Postrath Heinrich Stephan; Se. Majestät der König von Bayern— Allerhöchstihren General- Rireklions-Rath Carl Pailler; Se. Majestät der König von Württemberg: Allerhöchstihren Kammerherrn, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an dem Königlich preu— sischen Hofe, Geheimen Legations-Rath, Freiherrn Carl von Spitzemberg, und Allerhöchstihren Vorstand der Post · Direktion, Sber⸗ostrath August Hofacker; Se Königlich, Hoheit der Großherzog von Baden: Allerhöchstihten Geheimen Rath, Direktor der Verkehrsanstalten Hermann Zimmern, und Aller höchstihren Post⸗Affessor Friedrich Heß und Se. Majestät der König von Italien: Allerhöch tihren außerordentlichen Ge⸗ sandten und bevollmächtigten Minister an dem Königlich preußischen ofe und bei dem Norddeutschen Bunde, Grafen Eduard von

aunay 1 welche auf rund ihrer in guter und erg 5 befundenen aben.

ollmachten die nachstehenden Artikel vereinbart

Art. 1. . n Postverwaltungen des Norddeutschen Bun⸗ ies, Vahernss Württembergs und Badens einerseits, und der Post. betwaltung Italiens andererseits soll ein periodischer und regelmäßiger Lustausch von geschlossenen Briefpacketen Behufs gegenseitiger Ueber lieferung der Brlefpostfendungen stattfinden. ;

Art. 2. Der Austausch der Briefpackete zwischen den Post berwaltungen der hohen vertragschließenden Theile kann auf den nach- sthend bezeichneten Routen erfolgen? a) via Sesterreich, b) via Schwein 9 vin Frankteich und eintretenden Falls via Belgien.

Die Briefpackete sollen stets auf dem schnellsten Wege befördert werden; sollten mehrere Wege die gleiche Beschleunigung darbieten, so bleibt es der absendenden Verwaltung anheimgestellt, denjenigen zu wählen, welchen sie für den zweckmäßigsten erachtet.

Der Austausch mit jeder der betheiligten Postverwaltungen soll sets in den bezüglichen geschlossenen Brlefpacketen stattfinden, mit Aus ˖ nahme des Falles, wenn durch Einzelauslieferung der Korrespondenz an, eine zwischenliegende Verwaltung eine größere Beschleuniqung zu eizielen wäre, oder wenn die absendende oder die empfangende Ver⸗ waltung sich über einen solchen Modus der Uchermittelung gemein-

sam verständi ürd w 3. a mn een. des Transits der Privatpackete durch das Zeitungen und sonstige Drucksachen,

Postgebiet von Oesterreich, von Frankreich und von Belgien ,, oder welche den übrigen vorstehenden

temberg und

Art. 5. Gewöhnliche, d. frankirt oder unfrankirt abgesandt werden.

Für Zeitungen und sonstige Drucksachen, ist das Porto vorauszubezahlen. .

Art 6. Das Porto des einfachen Briefes zwischen dem Gebiet des Norddeutschen Bundes, Bayern, Württemberg und Baden einer- seits, und dem Gebiet Italiens andererseits soll betragen: für einen frankirten Brief nach Italien 3 Groschen bzw. 10 Kreuzer, für einen frankirten Brief aus Italien 40 Centesimi, für einen unfrankirten Brief nach Italien 60 Centesimi, für einen unfrankirten Brief aus Italien 5 Groschen bzw. 18 Kreuzer.

Als ein einfacher Brief wird ein solcher angesehen, dessen Gewicht 15 Grammen nicht überschreitet, bei schwercren Briefen wird für e Gewicht von 15 Grammen, oder einen Theil davon, ein ein cher Portosaß mehr erhoben. Den Postverwaltungen soll indeß gestattet sein, die vorgedachte Gewichtsprogression zu erweitern, wenn sie im gemeinsamen Einverständnisse solches für zweckmäßig erachten.

Für den Fall, daß das Porto für die Briefe zwischen Italien und Desterreich in Gemäßheit der Bestimmungen des Schlußprotokolls zum italienisch österreichischen Postvertrage vom April 1867 weiter ermäßigt werden sollte, sind die Postoerwaltungen der deutschen Staaten und Italiens ermächtigt, die gleiche Ermäßigung auf ihre internationale Rorrespondenzen in gegenseitigem Einverständnisse aus- zudehnen.

Art. 7. Das Porto der Zeitungen und sonstigen Drucksachen soll betragen: a) bei der Absendung aus den deutschen Gebieten Groschen bzw. 2 Kreuzer, b) bei der Absendung aus Italien 5 Cen ⸗˖ iesimi für je 40 Grammen oder einen Theil davon.

Unter der obigen Bezeichnung sind verstanden Zeitungen, Zeit- schriften, brochirte und gebundene Bücher Noten, Kataloge, Anzeigen, Prospekte, Kupferstiche, Lithographien, Photographien, Autographien und ale derarligen auf mechanischem Wege hergestellten, zur Beförde rung mit der Briefpost geeigneten Gegenstände.

Dieselben müssen offen unter Band gelegt, können aber auch in einfacher Art zusammengefaltet sein.

Es dürfem diesen Gegenständen keine Vermerke, Ziffern oder Zeichen handschriftlich hinzugefügt sein, mit Ausnahme der Adresse des Empfängers, ferner der Unterschrift des Absenders, des Datums und des Ortes.

Indeß ist in den Preis couranten schriffliche Eintragung der Preise der Wagren gestattet.

Auch können den Korrekturbogen die bezüglichen Kotrekturen , . hinzugefügt, sowie die Original Manusktripte beige ügt sein.

sowie für Waarenproben

und Handelscirkularen die hand-

welche unfrankirt eingeliefert Versendungsbedingungen *

1