1869 / 75 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1322 n uh . . i. be el, n ent für 3 ann, Zeitungen, sonstige Druchsachen ö 1323 axirt, jedoch na zug de zerthes der verwendeten Postmarken. aarenproben, ebenfalls Nettogewicht. j ĩ Acht 7371 Jrivilegi lu igung auf den Art S. Die Walrenpraben sind derselben arg untern orfen / Der Transit der geschlossenen Briefpackete aus Italien nach 89 , ö zebnten Rovember Eintausend Acht. ehr. en,, , h n nn . ö wie die Zeitungen und sonstigen Drucksachen; dies findet auch für oben erwähnten fremden Ländern bedarf soweit derselbe stert eich ss⸗ nundert Pbilsivsborn (E. S) Stephan. CL. S.) Pailler. 8 . . 6200 T 9 III. Emission. Vom 17. Fe⸗ a n, , Gattung mit der anderen zusammen⸗ . e n ne n e, der . osterreichisch . 5 v. Spitzemberg. I. S5 Hofacker. . 8) Zemmer. k , n. are,, . ; e gt. egierun u dessen Vermittelung man si t l. d 3 ĩ K . r n g. , . ,. . i fi . erklärt. = e e n, n, wird, . ahh. w e, , nm,, J . e. Her 1 1 ee. ,, ö. and gelegt oder anderweit dergestalt verpackt sein, daß über eine weitere Gebühr als die im gegenwärtigen Artikel n 3 si nhaber lauten der Kreisçbligationen des Gre ihre Natur kein Zweifel obwalten kann, sie dürfen keine anderen zu entrichten sein. 86 . l festgesetzte ni Die , be nn, m, dnn, im Betrage von 21,000 3 III. Emission. Vom 22. Fe⸗ handschriftlichen Vermerke tragen, als die Adresse des Empfängers, Die Gestattung geschlossener Transitpackete Italiens mit no Berlin due bruar 1869; unter . den Namen des Absenders, Fabrik. oder Handelszeichen, Nummern anderen als den vorerwähnten Ländern über deutsches Gebiet in Nr. 7377 den Allerhöchsten Erlaß vom 8. März 1869, be— und Preise. . von den Ergebnissen der Nevision der übrigen posivertrags maß w Bekanntmachung. . treffend die Entrichtung der Abgaben für die Benutzung des , r J d nde trse j 16. ewi er unbestellbaren, unrichti November 1868 ein Postvertrag abgeschlossen wor e e g, w,, ö. z sollten werden wie unfrankirie Briefe behandelt und taxirt, jedoch oder zur Nachsendung gelangten, sowie der fen n geh bn i Een 6 ri d. J. in Kraft fc 56 ; . Rr , . 57 n, 1 . , , . * 9. Een , sonstige Druck , . 23 halfen ö In Folge dieses Vertrages werden die Briefe, Drucksachen Seit , e , mn ,,, Aus 4 3 = zelche in Gemäßheit der Art. ̃ - ö. 4 und i ind Waarenproben zwischen dem Norddeutschen Bunde und bahn ung dez Pegenseitigen Jtechlsschußes binsichtlich der Forst,

sachen, sowie Waarenproben unter Rekommandation zu versenden. Transitgebühren zu zahlen sind, außer Ansaßt. . ; s jtalieni Dafür ist, außer dem Porto, eine Rekommandationsgebühr von Art. 17. Als Ausnahme von der nn im Artikel! Italien in der Regel in geschlossenen norddeutsch-italienischen Felde, Jagd, Fischerei und ahnlichen Frevel und Polizei ⸗Ueber⸗

2 Groschen bzw. 7 Kreuzern bei der Absendung aus den deutschen sollen die Journale, Zeitungen und Zeitschri ̃ f lespacketen ausgewechselt. 66 ; / 2 i

Gebieten, im von 30 5 bei der Alb u aus Italien zu inne ah don heñ i n gchinin 5e r rr e ien . . Gesammitporto beträgt gleichviel ob die ,,, nern ,, ö

entrichten. . . w des Rorddeuischen Bundes, Bayerns, Württembergs und Vanen äs Oesterreich oder im Transit durch die Schweiz erfolgt: für GefetzSammlungs-⸗Debits-⸗Comtoir. Das Porto und die Relommandationsgebühr für diese Gegen versandt werden, bis zur italienischen Ausgangägrenge frankirt ae fran kürte Briefe nach Italien 3 Groschen resp. 10 Kr. pro

stände sind stets von dem Absender vorauszubezahlen. nommen werden und daher keiner anderen Tape unterworfen son Loth inkl, für u nfrankitte Briefe aus Italien 5 Groschen Der Absender kann bei der Einlieferung verlangen daß ihm die als derjenigen, welche für die im Innern des Königreichs Italien m sp 18 Kr. pro 15 Grammen ( Loth) inkl.

, , , ,, ,, , d,, geg e de de e fe, grun wer reren.

t : h zer ie en deutschen Gebieten nach Italien ba, ö ür je 2 L inkl. beför⸗ —. . ;

5 eine uf Gern. von n he, bzw. 7g Fe bei der sandten abonnirten Journale, Zeitungen und Zeitschriften für l 9. orto von e . 7 . n , ö . Der Kreisgerichts⸗- Rath Predeek in Büren ist zum Rechts-

, 2 ann , e. 1 und von Centesimi bei e, n=, nur die interne italienische Tage Anweh. 16. ar . Posifreimarken zu bewirken. Im ÜUebrigen anwalt bei dem Kreisgericht in Paderborn und zugleich zum Beim Verlust eines rekommandirten Gegenstandes ist diejenige Die Kesten für den Transit dieser Zeitungen 2c darch die C. unterliegen Drucksachen und Waarenproben denselben Versen⸗ 1 inn m ne an n gern . 1

a n, in deren 3. der f, sich e , bat, gehalten, biete von Hesterreich, der Schweiz? Frankreich und Belgien werdn dun Bedingungen, welche für den innern Verlehr des Nord. tun , n. worden, statt seines bisherigen Titels fortan den

9 s . 2 Entlk ian ng . n oder 243 Gulden ausschließlich von der betreffenden deutschen Perwaltung getragen. unge Postgebiets maßgebend sind. Jedoch können Proben un Justiz · Rath. ö führen

. 82 1 8 t in , erg, 9 n n , zu leisten, : . Festsetzungen des gegenwärtigen Artikels, sowie des Artikels von roher oder gesponnener Seide, sowie von gezwirnter und lte are. em n! 60 1 Notariats⸗- Kandidat Leibl in Die . arg nf des Verlustes eines rekommandirten elch i ng gan ,, . en Effärbter Seide 97 zus , n,. on . 96 . Sad md chen ist zum Ilotar für den Friedensgerichts⸗Bezirk

Gegenstandes und der Anspruch auf Entschädigung müssen innerhalb bieten nicht befördern zu lassen, in Betreff deren den bestehenden Ge elt kee, sn geen . haßen e. Saarlouis, im Landgerichts⸗Bezirke Saarbrücken, 6 An⸗

an den, j ü weisung seines Wohnsitzes in Saarlouis, ernannt worden.

sechs Monate, vom Tage der Einlieferung der Sendung an gerechnet, setzen und Verordnungen des Landes über die Bedingungen i ü. ̃ erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeder Anspruch. öffentlichung und Verbreitung nicht genügt sein . 2m Es ist zulässig, Briefe, Drucksachen und Waarenproben Der Äccessist Pr. jur. Wilhelm Lorey in Frankfurt

Art. 106 Wenn der Betrag der zur Frankirung eines Briefpost⸗ Art. 18. Die Korrespondenz zwischen den Souveränen der ver unter Rekommandation zu expediren. Rekommandirte Sen⸗ . n .

Gegenstandes verwendeten Freimarken unzureichend ist, so wird der tragschließenden Theile und den Hl n rn ihrer K dungen müssen stets frankirt werden und unterliegen dem ö . 46 a . ,

betreffende Briefpost Gegenstand wie ein unfrankirter Brief behandelt Portg-Ansatz befördert. ö seben Porto wie gewöhnliche frankirte Sendungen gleicher . z . .

un rr ed tt jedoch nach Abzug des Werthes der verwendeten Post- . e,. werden portofrei befördert die Korrespondenzen in Posidient. Gattung, unter Hinzutritt einer Rekommandationsgebühr von ase . Münster zu Düsseldorf ist zum

Die Ablehnung der Zahlung des Ergänzungsportos wird als ne af gn aten gi Postverwaltungen der vertragschließenden Thel Gbr oschen 366. ; 6 1 , , Notar für hen Friedensgerichts Bejirk Waldbröl im. Land.

eine Verweigerung der Annahme der Sendung angesehen. werden in den zwischen ihren Bureaus zufolge dieses Vertrages R. . h , . Rezepiffe zugestelt werde. gerichts⸗Bezirke Bonn, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Art. 11. Der Ertrag des in Gemäßheit der Artikel 6, 7h und 8 wechselten Briefpacketen keinen Brief zulassen, welcher Goldstücke, Si . 9a. 84 chaffing des Nezepisse ist' vom Absender eine Waldbroel, ernannt worden. it Rechtsanwalt

a . ist zum

für Briefe, Zeitungen und sonstige Druckfachen und Waarenproben bermünzen, Juwelen, Pretiosen und dem Eingangszolle unterworfen 5 -. er Kreisrichter Kleine in Grä— erhobenen Pörtos wird zwischen der italienischen Postverwgltung und Gegenstände enthält. nn. fn weitere Gebühr von 2 Groschen oder 7 Kr. zu entrichten. bei e, r , zu r, zugleich zum Notar

derjenigen deutschen Postverwaltung, welche die betreffenden Briefpackete Art. 20. Die Internationalkorrespondenz wird soviel als mög, Die Rorddeutschen Postanstalten nehmen Abonnements uf r ̃ u Bromberg, mit mik Jalien unterhält, halbscheidlich getheilt. lich nach der Zahl der einfachen Portosätze rl werden. ie in Italien erscheinenden Zeitungen an. Die Besorgung der ,, e , em,. e , 2 Der Ertrag der in Gemäßeit des Artikels 9 erbobenen Rekom⸗- Taxbeträge werden in den Brieffkarten und in den Monatsregistmn Jeitun gen vermittelt ein Kommissionär der Norddeutschen Post⸗ 9 ! mandations- u. s. w. Gebühren verbleibt der absendenden Verwaltung in Lire und Centesimi eingetragen. H verwaltung in Florenz. . ö ü ; ungetheilt. . Art. 21. Die deutschen Postverwaltungen und die italienist⸗ Rücksichtlich des Post⸗Versendungsverkehrs nach dem Kirchen⸗ Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Art. 12. Die deutschen Postverwaltungen einerseits und die ita⸗ Postverwaltung werden am Schlusse jeden Vierteljahres die Abreth staate tritt zur Zeit eine Aenderung in den bisher bestandenen Medizinal⸗Angelegenheiten. lienische Postverwaltung andererfeits behalten sich vor, ein Ueberein· nungen über den Austausch der Korrespondenzen und über die Beshh Verhälmi ; noch nicht ein Der Provin ial⸗ Schul- Rath Dr. Todt zu Hannover ist in —— . * a . e in, , . * detus ß , e n, rl nm werden 12 Cent lein . 2. März 1869 gleis * Ei , an das Königliche Provinzial Schulkollegium

ostanw tlich di ie⸗ echnungen werden n glei ; ö

eisungen zu treffen und gemeinschaftlich die Bedingungen die nung 3 Centesimi g / Hener l. Post· Ann. ,. .

ses Austausches, so wie den Zeitpunkt des Beginnes desselben festzu⸗ einem Groschen oder 37 Kreuzern gerechnet werden. * . ö . setzen. Selm ) e iher fett Nachdem die i r, von der anderen betheiligten Verwal von Philips born. Der Seminar -Direktor Crüger zu Erfurt ist in gleicher

* z. tung geprüft und festgestellt sein werden, sollen sie V nat das lische Schullehrerseminar zu Poelitz Art. 13. Die Postverwaltungen der vertragschließenden Theile 3. / n sie ohne Verzug Eigenschaft an das evangelische z können sich Briefe, Zeitungen und sonstige Gin rf gen, 91 wie Waa⸗ ,,, des Gebiets, welches Zahlung zu empfangen ha Das 8. Stück des Bundes -Gesetzblattes des Norddeutschen versetzt worden. . . renproben nach und aus solchen fremden Ländern, denen sie zur Ver⸗ Die durch die Saldirung verursachten K trägt diejenige M. Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter; Am Friedrichs ⸗Gymnasium in Berlin ist die Beförderung . / , dies walt n g , ge kan a . 3 osten tragt diejenige Rr. 258 den Postvertrag zwischen dem . der ordentlichen V G. nn,, und Pr. E. H. , r ne ele Art. 2. Die n der / l ü und Baben einerseits und Italien Friedländer zu Oberlehrern genehmigt worden, rt. 22. Die Postverwaltungen der . Thel Bunde, Bayern, Württemberg , ö An der Realschule zu Halberstadt ist die Anstellung des

Austausches unter Festhaltung der nach Artikel 11 des gegenwärtigen werden di ( . e, n, ie zur Ausführung dieses Vertrages mn an . 0. Noveinber 1868, und unter e Vertrages sich für die Feutschs, Keziehungsweise die italicnische Srans. mungen durch ein 9 J, ir r gehn ar f g nen, regr se, , des bisherigen preußischen Konsuls Lehrers Eshusius aus Osterode als Oberlehrer genehmigt

ort = ĩ öl ĩ 1 / Kr 6 treffen. Sie werden insbesondere unter sich vereinbaren um Gerhard Hermann Miesegaes zu Samarang (Java) zum Kon⸗ worden. 1 6. m * z einbarungen im Einverständnisse regeln. estsezen:; L die, Postanstalten, zwischen denen die Briefpackete 6 l des Norddeutschen Bundes daselbst. Am Gymnasium in Soest ist die Beförderung des ordent⸗ ne, Di g elig, lraltentsch. Regierung varpstihte fich, Föll enn md genie ebgehm mesh, mm,, d wrün, den Zi Mär iso lichen Lehrers Hr. Bresing züm Oberlehrer genehmigt worden. auf dem italienĩschen Gebiete die e d ssend f . ; ö 1 l . die Bedingungen bezüglich der Versendung von Zeitungen, eu he n, . itu ö Comtoir Der Lehrer Schröder zu Ribbensdorf ist als ehrer der dern, welche von dem Nord deutsch . . 6 ; 9 för. Druchachen und Wagrenpreben, ) die auf den Einzeltransit a Zeitung Uebungsschule bei dem evangelischen Schullehrerseminar zu

* , en n * w., an e; o e 9, ürttem Korrespondenz bezüglichen näheren Festsetzungen, 6) die Vorschristen 1 9 ngestellt worden

1 en Ländern, für deren Korrespon. bezüglich der unbestellbaren und der nachgefandten Gegenstande, 7 di Das 27 Stück der Geseß⸗Sammlung, welches heute aus. Barby ang ;

; Kriegs⸗Ministerium. igung der Vor⸗ 6

denz Italien zur Vermittelung dient oder dienen kann, so wie mit 8 ale ; 1 in diesen Ländern, hin wie mr. ge⸗ i m n,, und Angleichung in Bennehnng auf den haf gegeben wird, enthält unter Verei

. Art. 23. Die Festsetzungen des gegenwärtigen Vertrages, sowät Nr. 7J366 das Gesetz, betreffend die Verein ; ö MN 9

Die betreffende deutsche Postverwaltung wird an die italienische . 65, z März Verfügung vom 18. März 1869 betreffend die Land⸗ Vostverwaltung für diesen Transit crm, Vergütungen n g: lch̃ Gade. * n,. , n nn, eh, Wwe vor Celle und der Stadtgemeinde , e nn, wehr⸗Dienstauszeichnung 1. Klasse.

; Es sind erneut Gesuche eingegangen, in denen Offiziere,

r oder kürzerer Zeit aus dem Land⸗

auf Grund der Allerhöchsten Ka.

die Ausgabe von Talons binets⸗Ordre vom 4. Juli Pr. a. (Armee Verordnungsblatt

Vom 18. März Nr. 19 pro 1868) die nachträgliche Verleihung der Landwehr-

ch * ung far 66h, 25 Centesimi für je 30 Grammen Briefe Nettogewicht und 80 Cen· SIroßherzogthums He len d unter 7 : n, welche dem t an . nung der Rechts.« . tesimi für jedes Kilogramm Zeitungen, sonstige Drucksachen und Waa⸗ rn th orten, wel he ben, mern e , ,, na e ed . r , Mer sfr ten welche bereits vor längere

renproben, ebenfalls Nettogewicht. Dieselben Festsetzungen sollen auch auf die Briefpostsendungen und GHrastn. Vom 5. März 1865, unter wehrverhältniß ausgeschieden,

Hinsichtlich des Transports dieser Briefpackete auf den italie⸗ zwischen Jtali

. 22 alien und dem h endl .

nischen e,, verpflichtet sich die Königlich italienische Regie . 6 der ,, a. Nr. 7368 das Gesetz, betreffend d

4 n er . Regierungen die Vortheile der meistbegünstigten lung der deutschen Posten staltfindet. . preußischen Staatsschuldverschreibungen. Vlenmand eiche dag. Kiase Kantragen

eie . Art. 24. irtige in u ö. . 321 2 .

, , Runge den Allerhöchsten Lrlaß vom 47 Februar 1865 Se. Majestät der König haben in Jolge diesfälligen Vor.

Württemberg und Baden die Verpflichtung, auf ihren besreffenden Derselbe wird von Jahr zu Jahr so lange in Galtigkeit bleibe! betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den trages ausdrücklich z genehmigen gerubi, daß der beregten

Gebieten die geschlossenen Brjefpackete zu befsrdern, welche von Italien bis von Seiten des Norddeutschen Bundes, Har re Württemberg Kreis Insterb Regierungsbezirk Gumbinnen, für den Bau Allerhöchsten Kabinets-Ordre eine rückwirkende Kraft nicht bei⸗

mit Großbritannien und Aland, den Niederlanden, Belgien? Ruß. und Badens im gemeinsamen Einverständnisse, oder von Seiten Italien und R * urg; z d 9 eis-⸗Chausseen a) von Jänischken zulegen ist.

land, Schweden und den Staaten Amerikas hin wie herwärts ge· sechs Monate zum Voraus, eine Auftündigung erfolgen würde. an d e Untergaltung der en Staats-Ehaussee über Blokin— Demnach ist, wie das Kriegs- Ministerium unter Bezug

weg e mr, ,, scalieni Dieler Vertrag mird ratifggirt, und die Natisikationgurtunden er Insterburg Nordenburger Stacks eihtkung auf Trem. nabnse auf die Liesseitige Verfügung vom 27. August 3. Für diefen Transit wird die italienische Postverwaltung an die werden so bald als möglich in Berlin ausgewechsfelt weiden nen bis zur Darkehmer Kreisgrenze in der Neichtngesins ech 6338 X. 1. a. (Urm 28 erordnungsblatt Nr. 22 pro 1868) er⸗

betrcs en- deutsche Postverwaltung folgende Vergütungen entrichten: Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten den gegenwartigen pen, b) von Berschkallen im Anschlusse an die Insterburg⸗ Des8 2. 1. , ( r 3 Vere h 98 6. n 1

25 Eintesimi für je 30 Grammen Briefe Nettogewicht und 80 Cen. Vertrag unterschrieben und besiegelt. Verschkaller Chaussee bis zur Labiauer Kreisgrenze in der . i en. 1. a g en . n e: Art grun

ichtung auf Mehlauken; unter 2 ich und ausnahmsle z 6