1440
(1205 Miner va en s. Hütten-, Forst ⸗ und Berg bau -⸗Gesellschaft. se Herren Aktionäre werden zu der diesjährigen ordentlichen nn . . . auf den 7. Mai d. J. Nachmittags 3 Uhr, im Saale des Cake restaurant hier, konform §. 34 des Statuts, und gleichzeitig zu einer außerordentlichen General ⸗Versammlung auf denselben Tag, Nachmittags 45 Uhr, im ge nannten Lokale eingeladen.
In letzterer sollen berathen werden;
I) Abänderung des §. 20 des Statuts, betreffend die Amts⸗ dauer der Verwaltungsräthe. ;
2) Reduktion des Aktien ⸗ Kapitals und dadurch bedingte Mo⸗ difikationen des Statuts.
3) Abänderung des §. 26 u. 28. des Statuts, betreffend die
öhe der zu deponirenden Aktiensumme. ,
Abänderung des §. 34, betreffend die zur Publikation be⸗ stimmten Zeitungen.
Die statutenmäßige Deposition der zu beiden General Versamm⸗ lungen legitimirenden Aktien kann nur bis zum 1. Mai d. J. außer bei der hiesigen Hauptkasse der Gesellschaft noch bei dem Bankhause Samelsohn L Sackur in Berlin erfolgen. .
Die Eintrittskarten werden gegen Praäsentation der Aktien⸗Depo⸗ sitalscheine im Direktions-⸗Bureau der Gesellschaft, Königsplatz Nr. Za hier, oder vor dem Eintritt in das Versammlungslokal ausgehändigt,
Gleichzeitig machen wir die Herren Aktionäre welche sich eines Bevollmächtigten bedienen wollen, darauf aufmerksam, daß die be⸗ treffenden Vollmachten, mit dem tarifmäßigen Stempel von 15 Sgr. versehen, überreicht werden müssen.
Breslau, den 5. April 1869. Der Verwaltungsrath der Minerva.
General⸗
1221 lil enn ellt Gas ˖ Aktiengesellschaft zu Magdeburg.
Auf Grund des unter dem 16. März 1857 landesherrlich bestä— tigten Gesellschaftsstatuts laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur ordentlichen Generalversammlung
auf den 24. April er., Vormittags 11 Uhr, in dem Börsenhause in Magdeburg ein. , ,, ,,
1) Vortrag des Geschäftsberichts und der Bilance pro 1868.
2 Bericht der Kommissarien über die Rechnungslegung, resp. Antrag derselben, dem Direktorium Decharge zu ertheilen. . 37 der Statuten.)
3) Wahl dreier Kommissarien zur Prüfung der Rechnungen und Bilanzen. (§. 57 der Statuten.)
c Wahl von 2 Direktoren für das nach 8. 20 des Gesellschafts⸗ statuts ausscheidende Ein⸗Viertel des Direktoriums.
Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind nur diejenigen Aktionäre befugt und in derselben stimmberechtigt, welche den Nach⸗ weis über den Besitz von mindestens 5 Aktien innerhalb der beiden lezten Tage vor der Generalversammlung durch Vorzeigung der Aktien liefern und dieselben im Centralbureau, Himmelreichstraße Nr. 3, eine Treppe hoch, gegen Eintrittskarte deponiren. (9. 30 der Statuten.)
Magdeburg, den 6. April 1869.
Das Direktorium.
12281 Concordia, Cölnische Lebensversicherungs-Gesellschaft. Die Herren Aktionäre werden hiermit zu der am Samstag, den 8. Mai a. e., Vormittags 10 Uhr, im großen Saale der Rheinischen Eisenbahn-⸗Gesellschaft am Trankgassenthore hierselbst ab=
zuhaltenden ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen. .
Eintrittskarten werden am 5. und 7. Mai in unserem Geschäfts— lokal (lam Wallrafsplatz) ausgegeben, woselbst auch etwaige Voll= machten zur Vertretung abwesender Aktionäre vorzulegen sind.
Zur Theilnahme an der Generalversammlung können nach Vor- schrift des Statuts (6. 42 nur solche Aktionäre zugelassen werden, die ihren Aktienbesitz spätestens am 6. Februar a. e. in die Bücher der Gesellschaft haben eintragen lassen.
Cöln, den 6. April 1869.
Die Direktion
1224 Monats ⸗Uebersicht der Weimarischen Bank. e li m. 1) Baare , . J Thlr. 994,392. 25 Wechsel hesnn de .. 2/851 490. 3) Ausstehende Lombarddarlehne ...... ...... ..... 10765580. e x S8 / d. 55 Reservirte Weimarische Bankaktien ...... ...... 9 S4 2/90. 6) Guthaben in laufender Rechnung und Ver— 2 256651, 662. Guthaben bei der Landrentenbank .... ...... ... * 232.713. . . a. 7) Eingezahltes Aktienkapital ...... ...... ..... .... Thlr. 5/000, 000. 8) Banknoten im Umlauf. ..... ...... ..... ... .... 2I35/00. M Depositenlapitalken ...... 3 8245780. 10 Attien - Dividendeconto pro 1865 bis 1868..... 2 S/ 986. 11 6b62 / 667.
Guthaben der Staats kassen, ren en onen u. s. w. * Weimar, den 31. März 1865. Die Direktion der Weimarischen Bank.
Im 2 der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in Berlin sin 9 ende Werke erschienen, welche 6 Beihefte zum Königlich Preußischen Staats Anzeiger bilden, theils aus demselben abgedruckt oder auf der Redaktion ausgearbeitet sind:
Zur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preußi⸗ schen Staats. Separat⸗Abdruck aus dem Königl. . en Staats⸗Anzeiger. Juli 1867. 35 Bg. 8. geh. gr.
Statistique agrliecle, industrielle et eoñmum er- cial'e de Li Preass e: Superficie, population, agriculture, sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et circula. tion publique. Extrait du Moniteur prussien. Aut 1867.
44 Bog. 8. geh. 5 Sgr. Literatur über das Finanzwesen des preußischen Staates. (Beiheft des Königlich Preußischen Staats ⸗ Anzeigers. Novem. ber 1867.) 64 Bog. Royal⸗4. geh. 10 Sgr.
Aus dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für 1862. 3. Jahrgang. 1867. 27 Bg. 8. geh. 47. gr.
ohenzollern⸗Standbilder in Preußen. (BVesonderer Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats ö Januar 1868. 35 Bog. 8. geh. gr.
Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußischen Staats für das Jahr 1862. 17 Bog. 8. geh. 23 Sgr.
Chronik des preußischen Stagtes und des Norddeut schen Bundes für das Jahr 1868. 45 Bog. gr. 8. geh. 23 Sgr.
Literatur über das , des preußischen Staates. (Beiheft des Königl. Preußischen ,,,, 1868. 114 Bg. 8. geh. * Sgr.
Die englische Rede⸗ und Preß 2 und die Fenier⸗ prozesse. (Aus dem Königlich Preußischen Staats ˖ eigen 1868. 23 Bg. 8. geh. 275 Sgr.
Die Kreise Preußens. Eine gruppenweise geordnete Uebersicht der Boden⸗ evölkerungs, und Nahrungs ⸗Verhältnisse der Kreife des Preußischen Staates. Zusammengestellt auf Grund der Geographie des Preußischen Staates von G. Neum ann, der Volkszaͤhlung vom Jahre 1864 und der Denkschrift üher das Soll- Einkommen an direkten Steuern im Jahre 186, (Separat Abdruck aus dem Königl. Preuß. ren,, 1868. 35 Bg. 8. geh. 273 Sgr.
Ee territoire de Ia comfecderatiom allem amele an mon Md. Etude géographique traduite du Moniteur prussien. September 1868. 8. geh. 23 Sgr.
Die volkswirthschaftlichen Grundsätze des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten, SSepgrat. Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats“ e, . Oktober 1868. 8. 15 Sgr.
uebersicht der Behörden der Preußischen Monarchie und des Rorddeuntschen Bundes. Ahgeschlossen Anfang Okto. . . (Beiheft des Königl. Preußischen war m, ,,, 8916 Sgr.
Ehronologische Uebersicht der Geschichte des brandenburg⸗ preußischen Stagtes unter der Herrschaft der Hohen⸗ ollern und des Norddeutschen Bundes. J. Chronologische ebersicht der Geschichte des brandenburg - preußischen Staates unter der Herrschaft der Hohenzollern 1415 21866. II. Chrono⸗ logische Uebersicht der Geschichte des preußischen Staates und
des Rorddeutschen Bundes 1861 —– 1868. — Alphabetisch⸗chrono⸗ logische Uebersicht 1861 — 1868. 63 Bog. gr. 8. 5 Sgr.
Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats— Anzeigers. Erster Jahrgang. Erstes Heft: Januar, Februgr. März. ö Heft: April. Mai. Juni. Drittes Heft: Juli. August. September. Viertes Heft: Oktober. November. De zember. 1868. .
Die Vierteljahrs⸗-Hefte des Königlich Preußischen Staats
Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten
sämmtliche in den » besonderen Beilagen des i ,.
Die
publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Post⸗An alten 1 R für den Preis von 10 Sgr. vierteljährlich zu beziehen.
Die Vierteljahrs-Hefte des Königlich Len hen Staats ⸗Anzeigers/ desgleichen die Beihefte, sowie diejenigen Aufsätze, welche, nachdem sie im Staats Anzeiger erschienen, in besonderen Abdrücken herausgegeben werden, sind in den nachfolgenden Buchhandlungen stets vorr thig: Breslau: Gosohorsky's Buchhandlung; Königsberg; Akademische Buch⸗ handlung, Posen: J. J. Heine; Stettin: Friedr. Nagel; Magdeburg:
Schefer s Buchhandlung; Cöln: J. G. Schmitz's Sortim.-Buchhandl;
=Coblenz: J. Hölscher; Münster: Coppenrath'sche Buchhandlung; Kiel: Schwers'sche Buchhandlung; Schleswig; Br. Heilberg's Buchhandl; Hannover: ö. che Hofbuchhandl.; Göttingen: Deuerlich'sche Buch
andlung; Frankfurt a. M.. F. Boselli'sche Buchhandl. ; Wiesbaden; . & Hensel; Cassel: J. C. Krieger'sche Buchhandl.; Hamburg: aßmann.
Das Abonnement beträgt A Thlr. für das bierteljahr.
Insertions preis sür den Naum einer Prucheile 25 Sgr.
Königlich Preusßischer
9 des * und us n Gestellung a sür gerlin die . des Ln. preußischen Staats- Anzeigers: Behren⸗Straste Nr. La, 4 * Ear der Wilhelms straßfe 3 h 2 *
Anzeiger.
M 82.
Berlin, Donnerstag den 8. April Abends
1869.
—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem. Geheimen Regierungs⸗ und Bau⸗Rath Puppel zu Königsberg i. Pr. und dem Stadtgerichts Rath Schwürz zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Echheist dem Königlich württembergischen Finanz Rath Paulus zu Stuttgart den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, den Strafänstalts - Inspektoren a. D. Haas zu Cassel, Fo rt— müller zu Hameln, Henne zu Döhren im Landkreise Han— nover und Gärtner zu Lingen, sowie dem Kantor und Schul⸗ lehrer Dierks zu Groß Oesingen im Kreise, Gifhorn den Rothen Adler ⸗-Orden vierter Klasse; dem Rittergutsbesitzer, Kreis- und Landschafts⸗Deputirten von der Osten auf Groß⸗ Jannewitz im Kreise Lauenburg i. Pomm. und dem Inspec- teur de PAdministration des Chemins de fer, Postes et LTélè- graphes de Belgique, Girardin, zu Brüssel den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse und endlich dem Hauptmann a. D., Ober⸗Grenz⸗Kontroleur und Steuer⸗Inspektor Funck zu Danzig, dem Komponisten Hünten zu Coblenz und dem provisori⸗
schen Vorstand der lithographischen Anstalt zu Stuttgart,
Georg Carl Sommer den Königlichen Kronen ⸗Orden vierter Klasse zu verleihen;
Das technische Mitglied der Königlichen Direttion der West fälischen Eisenhahn, Baurath Keck er zu Münster; so wie
Das technische Mitglied der Königlichen Eisen bahn ⸗ Direktion
zu Saarbrücken, Baurath Spielhagen, zu Regierungs⸗ und Bauräthen; und
Den Pfarrer Mischke in Runau zum Superintendenten der Diöces Schönlanke zu ernennen.
Gesetz über die Aufbringung der Kosten der örtlichen Armenpflege in der Provinz Schlesten, ausschließlich der Ober⸗Lausitz. Vom 18. März 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt:
Einziger Paragraph. Die Kosten der örtlichen Armenpflege in der Provinz Schlesien, ausschließlich der Ober ⸗Lausitz sollen fortan da, wo die im §. J des Allerhöchsten Ediktes vom 14. Dezember 1747 angeordnete Gemeinschaft der Dominien und der Gemeinden in Be— ag auf die Lasten der örtlichen Armenpflege zur Zeit besteht, zwischen en Dominien und Gemeinden nach dem Maßstabe der Grund⸗ und Gebäudesteuer repartirt und aufgebracht werden, insofern nicht zwischen ihnen eine andere Art der Vertheilung festgestellt ist oder 6 fest gestellt werden wird. 3
Die entgegenstehenden Vorschriften der Reglements der schlesischen Kriegs⸗ und Domänenkammern zu Glogau vom 14. Dezember 1748 . Breslau vom 7. Januar 1749 werden hierdurch außer Kraft gesetzt.
Der Minister des Innern wird mit der Ausführung dieses Ge— setzes beauftragt.
. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 18. März 1869.
(L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon.
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.
Allerhöchster Erlaß vom 5. April 1869, betreffend die Errich⸗ tung einer Provinzial-Finanzbehörde in Hannover. Auf den Bericht des Staats ⸗Ministeriums vom 28. Februar d. J. bestimme Ich Folgendes: . JI. Für die Provinz Hannover ist zur Führung der Finanzver— waltung, mit Ausschluß der Verwaltung der indirekten Steuern und Zölle, eine Provinzialbehörde unter hem Namen: Königliche
ö ektion« und mit dem Sitz in der Stadt Hannover zu
errichten.
II. Die Finanzdirektion, welche dem Finanz ⸗Minister untergeord⸗ net ist, hat die gleiche Stellung und — abgesehen von den auf ! esetz⸗ lichen Bestimmungen beruhenden Zuständigkeiten — dieselben Ci e⸗ genheiten und Befugnisse, welche für den Bereich der Finanzverwal⸗ tung in den alten Provinzen die Regierungen haben. Sie tritt zu⸗ gleich an die Stelle derjenigen bisherigen Behörden, deren Geschäfte auf sie übergehen.
III. An der Spitze der Behörde steht ein Präsident. Die Ge⸗ schäftsbearbeitung erfolgt in drei Abtheilungen. Zum Wirkungskreis der ersten Abtheilung, welche die Bezeichnung „Abtheilung für direkte Steuern« führt, gehört die Verwaltung der direkten Steuern. Der Geschäftskreis der zweiten Abtheilung, mit der Benennung ⸗Abthei⸗ lung für Domänen«, umfaßt die Verwaltung der Domänen, das Lehnswesen und diejenigen Regalien, deren Verwaltung nach den in den alten Provinzen bestehenden Einrichtungen mit der Domänen⸗ Verwaltung vereinigt ist. Die dritte Abtheilung, mit der Benennung 3 für Forsten, hat die Forst⸗ und Jagdangelegenheiten zu
earbeiten.
19. Im Uebrigen haben für die Geschäftsführung der Finanz-
Direktion die Instruktion für die Geschäftsführung der Regierungen
vom 23. Oktober 1817 (GesetzSamml. S. 248) und die zu derselben
ergangenen erläuternden ergdnzenden und abändernden Bestimmungen als Norm zu dienen. Die Kassensachen werden in Gemäßheit dieser
Vorschriften von dem Kassenrath, theils bei der betreffenden Abthei⸗ lung, theils unter spezieller Leitung des Präsidenten bearbeitet.
J. Der Zeitpunkt, zu welchem die 8 direktion ihre Thätig⸗ keit beginnt und die bisher mit den ö derselben betraut ewesenen Behörden eingehen, ist durch den Ober ⸗Präsidenten öffent⸗ ich bekannt zu machen. . Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zu veröffentlichen. Berlin, den 5. April 1869. ö. Wilhelm.
Gr. v. Bismarck⸗Schönhau sen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Ißenplitz. ve ne nh, ö e . Gr. zu Eulenburg. . eonhardt.
An das Staats⸗Ministerium.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Das dem Herrn Joseph Aschermann in Paris unter dem 16. Februar 1868 ertheilte Patent auf eine für neu und eigenthümlich erkannte Maschine zum Abschneiden der Haare von Fellen für die Hutfabrikation, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu be⸗ schränken, ist aufgehoben.
393 Anlehen der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 2,000,009 Fl. vom 2. Januar 1844.
Bei der stattgehabten 20. Verloosung des Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt . M. von 2000900 Fl., vom 2. Januar 844, wurden nachverzeichnete Partial ⸗Obligationen, im Gesammt⸗ betrage von 41,000 Fl., zur Rückzahlung auf den 1. Dezember 1869 gezogen, nämlich:;
18 Obligationen à 1000 Fl.:
Nr. 15. 24. 72. 148. 214. 217. 275. 295. 344. 410. 532. 535. 589.
660. 673. 723. 795. 02. 19 Obligationen à 500 Fl.:
Nr. 1124. 1183. 1193. 1309. 1449. 1485. 1487. 1569. 1670. 1690.
1712. 1766. 1863. 1880. 1906. 1928. 1944. 1953. 1966. 29 Obligationen à 300 Fl.:
Nr. 2016. 2057. 2070. 2080. 2085. 2122. 2142. 2153. 2194. 2233. 2441. 2450. 2528. 2584. 2595. 2658. 2663. 2670. 2688. 2709. 2733. 2769. 2829. 2830. 2834. 2904. 2908. 2965. 2996.
48 Obligationen à 100 Fl.: Nr. 3019. 3042. 3055. 3085. 3102. 3115. 3119. 3278. 3424. 3438.
181