1869 / 84 p. 13 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1496

Gewinn⸗

und Verlust⸗Con to.

Ende 1868.

An Agenten⸗Provisions⸗Conto, n die Agenten auf Versicherungsprämien gezahlte Provisionen Inventarium⸗Conto: Abschreibung von Thlr. 2118. 25. 6. ... .... Prüfungskosten⸗Conto: an Vertrauensmänner gezahlte Prüfungs⸗ und Taxationskosten Unkosten⸗Conto: Geschäfts - Unkosten (incl. Thlr. 1940. 19. —. Verwaltungsrath) Zinsen⸗Conto: gezahlte und reservirte Zinsen für Depositen, Tilgungs⸗, Sparfond Thlr. 24.077. 10. 3.

und Vollaktien abe eingenommene Zinsen 22296. 20. 19. Versicherungs⸗ Gewinn- nnd TVerlust⸗ Conto: Subhastationsausfälle Diver sen⸗Debitoren: Abschreibung von 2 Debitoren Thlr. 40. 25 —. ab: eingegangene 37. 21. Schäden⸗Neserve⸗Conto pro 1863: für zweifelhafte Risico's reservirte Haus⸗Conto: für Abschreibung von Thlr. 104,883. 3. 8. Th den. 3. 3 ab: die Miethsüber⸗ schüsse pro 1868 69036 Bilanz⸗Conto: I

Per Prämien⸗Conto: 125 pCt. von Thlr. 60, 159. 26. 8. Präm. - Einnahme abzusetzende Agentur⸗ Provision Prämien⸗Gewinn

Präãmien⸗RNeserve⸗Conto: Prämien⸗Gewinn pro 1868 Prämien⸗Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto: durch aufgehobene und abgelaufene Policen erzielter Prämien⸗Gewinn Hypotheken⸗Zinsen⸗Conto, eingenommene Hypo⸗ theken⸗Zinsen Thlr. 217,225. 8. 4. ab: verausgabte 136 009. 16. 10.

Lombard ⸗Zinsen⸗Conto, eingenommene Lombard⸗Zinsen Provisions⸗Conto, eingenommene Provi⸗ ionen Thlr. 31,955. 5. 8. ab: verausgabte —2* 3.059. 26. 11.

Prüfungs⸗Gebühren⸗Conto, eingenommene Prüfungsgebühren . 8 6969 ab: zurücketstattete. ' 514. 20. 3.

Effekten⸗Conto,

n ,,, . Aktienumschreibungsgebühren⸗Conto. ... Policekosten⸗Conto Tilgungskassen⸗Eintrittsgeld⸗Conto 36 Schäden⸗Reserve⸗Conto pro 1868,

Uebertrag der am 31. Dezember 1867 reservirten Wech sel⸗Conto,

Zinsgewinn an Wechseln Grundstücks⸗Conto,

Thlr. 7619.29.

6191.11.

b / 000 3/234 121 535 43

Tor T V r-

Die Direktion: G. Wolff, Justizrath.

Dr. Otto Hübner. Heinrich Geysmer.

Kreisrichter 4. D.

Gewinn an verkauften Grundstücken

m r Die Revisions⸗Kommsssion:

Gutike, Hugo Wol ir General⸗Konsul. ö Rich A or

Transport-Erleichterungen für die Sarten—

bau -Aus stellung zu Hamburg. 1 Für den Transport derjenigen Gegenstände, welche auf die, in der Zeit vom 2. bis 12 September er. 3 . ö, . Gartenbau- 8 * ellung nach Hamburg gesandt w in⸗ den nachstehende Erleichterungen statt: J

I) alle lebende Pflanzen, sowie alle leicht verderbliche Gegenstände, welche mit der Bezeichnung für die Gartenbau-ÄVusstel— lung in Ham b urg« versehen und an das Speditionsgeschäft von W. Grund K Co in Hamburg adressirt sind, werden auf der Hänfahrt mit den Personenzügen (jedoch exkl. der Schnell und Eilzüge) zum Frachtsatz der Norm alklasse befördert;

2) die ad. 1 gedachten Gegenstände, sowie die ausgestellt gewesenen Maschinen, Geräthe und die Materialien zu Baulichkeiten wer— den, wenn dieselben auf der Ausstellung nicht verkauft wor— den sind und, begleitet von einem Atteste des Komites über ihre Eigenschaft als Ausstellungsgegenstände, an den Aussteller zu— rückgehen, mittels der Güterzüge frachtfrei zurück befördert;

3) . , 6. nur bis 3 Wochen nach dem Schlusse der Ausstellung Anwen ;

Berlin, den 20. März 1869. ö , n.

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Erleichterungen für den

Retourbillet⸗Verkehr. J. Ab J. April d. Is. wird die Gültigkeits—

dauer aller Retour billets im Binnen verkehr . ff fünf Tage verlängert. Die Rückreise muß demgemäß künftig spätestens am fünf⸗

ten Kalendertage nach demjenigen der Lösung ange— 4 werden. iner nochmaligen Abstempelung zum Zweck der Rückrei bedarf es wie bisher auch ö . ö Gewährung von Freigepäck bleibt ausgeschlossen. Unterbrechung der Fahrt ist fortan je 1 Mal sowohl auf der Hin- als auf der Rückreise innerhalb der Gültig⸗ ö gestattet. Die betreffenden Reisenden wollen sich zu diesem Behufe Auf der bezüglichen Zwischenstation sofort beñ Per gl, Zuges an den Stgtionsporsteher wenden, damit diefer auf

der Rückseite des Retourbillets d anbringe. s den erforderlichen Vermerk

Hiernach kann auf Retourbillets II. Klasse au Schnellzügen die Fahrt unterbrochen resp. fen ö. . lichen Per sonen zügen fortgesetzt werden.

III. Uebergang auf die Schnellzüge ist fortan auf Retour—

bilets Un Klasse sowohl fuͤr die ganze Kaͤnge als fuͤr einen Theil der zuruͤckzulegenden

Strecke gegen Nachlssung eines

Billets IV. Klasse zulässig, Berlin, den 24. 3 16 ä

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Bekanntmachung. Für die internationale Aus stellung von Gegenständen des . . Feters urg welche vom 5.17. bis 19.81. Mai 8 J. stattfinden soll, treten auf der Ostbahn nach— . stehende Transporterleichterungen ein; a) Alle lebendch 36. Yflanzen, sowie alle leicht verderblichen Gegenstäͤnde ö. er Adresse Internationale Ausstellung von Gegenständen e Gartenbgues in St. Petersburg« versehen sind, werden auf der Hinfahrt mit den Personenzügen (jedoch excl. der Courierzüge) zum gewöhnlichen Frachtsatze der Normalklasse befördert. b) Die ad a. ge⸗ dachten Sęgenstände, sowie die ausgestellt gewesenen Maschinen Ge räthe und Materialien 2c. werden, wenn dieselben auf der Iusstellunj nicht verkauft worden sind, und, begleitet von einem Atteste det Komites über ihre Eigenschaft als Ausstellungsgegenstände, an den Aus steller zurückgehen, mittelst der Güterzügé frachtfrei zurück befördert „) Personen, welche die Ausstellung befuchen, haben für die, Hinreise den vollen Fahrpreis zu zahlen, wogegen ihnen zur Aückreise in die Heimath freie Fahrt für die betreffende Wagenklasse gewährt wird, sofern sie sich durch ein Attest des Aus stellungs koinite's als Besucher der Ausstellung legitimiren. Diese Jransporterleichterungen hören drei Wochen nach dem Schlusfe der Ausstellung auf. Bromberg, den 6. April 1869. Königliche Direktion der Ostbahn.

Bekanntmachung. Vom 15 April er. ab ; 15. . wer vordi⸗ näre 3 iegenhaare« (nicht Ziegenflaum), gleich . Kälber Rinder und Schweinehaaren, im o st deu tsch · russischen und l een rcd e sch-r nr ch n Güterverkehr zum Tarifsatze der erm digten Klasse II. A. befördert. Im Binnenverkehr der Ostbahn findet diese Bestimmung gleichfalls, jedoch mit der Maßgabe Anwen⸗ dung, daß die hier zur Beförderung kommenden Ziegenhaare in fe st⸗ be zhbäacktem, Zustande, aufgegeben werden müssen. Bromberg, den

7. April 1869. Königliche Direktion der Ostbahn. Hier folgt die besondere Beilage

werke von irgend

entsprechenden

Beson dere Beilage

des Königlich Preußischen Staats-A1Anzeigers. Zu Æ 84 vom 10. April 1869.

Inhalt

Die deutschen Bibliotheken.

J.

Mit Recht ist öfter behauptet worden, daß der Stand der öffentlichen Büchersammlungen und ihr Gebrauch eines der wichtigsten Zeugnisse ablege für den Stand der gesammten Kultur einer Epoche. Zur Blüthezeit der arabischen Herrschaft in Spanien, in einer Epoche, wo die Buchdruckerkunst unbe⸗ kannt war, soll die Stadt Cordova 70 Bibliotheken gezählt haben. Jede geistig lebendige Periode erweist sich fördernd für die Entstehung und das Wachsthum der Bibliotheken.

Die Bestimmung der Bibliotheken umfaßt mehrere

wecke, zum Theil solche, die nicht nothwendig verbunden sind. Wir wollen nur folgende angeben. Eine Büchersamm— lung dient der Aufbewahrung des Seltenen in Schrift oder Druͤck; sie dient der Aufbewahrung aller Schrift- oder Druck— einer Bedeutung, sofern dieselben dem zufälligen Untergang ausgesetzt sind; fi dient der Bereitstellung der vorhandenen Buͤcherschätze, d. h. des nützlichsten Theiles der⸗ selben fuͤr den allgemeinen Gebrauch; sie dient endlich der Kenntniß zusammenhängender Perioden oder Gebiete, und ist danach ein⸗ gerichtet. Die Anlegung und Verwaltung von Büchersamm⸗ lungen hat längst ihre eigne Theorie erhalten, und ist als solche zu einer Wissenschaft auszubilden versucht worden.

Mit dem Aufschwung des deutschen Nationallebens geht das Bibliothekwesen vermuthlich einer neuen Epoche entgegen. In der Vergangenheit haben die deutschen Bibliotheken vor— wiegend dem gelehrten Studium gedient, zum Theil sind sie auch aus dem Bedürfniß des Sammelns ohne Hinblick auf praktische Zwecke entstanden.

Ein Aufsatz in der Monatsschrift »Unsere Zeit« (24. Heft, 15. Dezember 1868) enthält historische Mittheilungen über die deutschen Bibliotheken und, nach dem Handbuch deutscher Bibliotheken von Dr. Julius Petzholdt, Angaben über den gegen⸗ wärtigen Stand und, sofern die Nachrichten des in den Jahren 1850 1853 zusammengestellten Handbuches überholt sind, ein⸗ zelne neuere Angaben nach verschiedenen Quellen. .

Wir lassen hier einige Mittheilungen aus dem erwähnten Aufsatz folgen. .

Bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts waren es nur die Klosterbibliotheken, welche die deutschen Schriftschätze aufbe⸗ wahrten. Der Bücherbesitz der damaligen Universitäten war gering. Heidelberg allein machte eine Ausnahme. Die Kaiser⸗ liche Privatbibliothek zu Wien wird erst seit 1440 geordnet und in ihrem Bestand erhalten. Der Sinn für öffentliches Bücher⸗ eigenthum erwachte zuerst in den freien Reichsstädten. Die älteste weltliche deutsche Bibliothek ist die der Stadt Regens⸗ burg. Wir hören zuerst von ihrem Bücherbesitz im Jahre 1435, wo die Stadt ein Vermächtniß von acht juridischen Hanbschriften erhält. In den Reichsstädten wurde es zuerst Sitte, daß Büchersammlungen von den Bürgern der Stadt zum öffentlichen Eigenthum geschenkt wurden. In Ulm schenkte Heinrich Neidhardt der Stadt im Jahr 1440 drei⸗ hundert Handschriften. Drei Jahre später wurden von seinen Brüdern Bestimmungen zur Erbauung einer Bibliothek über ihre Familienkapelle im Münster getroffen. Noch reichlicher slofsen die Geschenke in Nürnberg, Hamburg, Hannover 1445, Memmingen 1467, Frankfurt 4. M. 1484. In einigen dieser Städte wurden gleichzeitig mehrere Sammlungen ins Leben gerufen. Für den Stadtarzt bestand gewöhnlich eine eigene Büchersammlung und die juridischen Bücher werden zum be— sondern Gebrauch der Ortsobrigkeit öfters testamentarisch ver⸗ macht. Zu dem praktischen Zweck gesellte sich immer der Wunsch, Seltenheiten zu besitzen. Solche befanden sich vorwiegend im Besitz der Klöster und mußten von diesen zu hohem Preis er⸗ worben werden, oft durch Verleihung von Vorrechten;, Es giebt Beispiele, daß ein Abt ein Meßbuch sich mit zwei Weinbergen bezahlen ließ. ö .

Die Entstehung öffentlicher Stadtbibliotheken setzt den Sinn für Privatsammlungen voraus. Die Fugger in Ausburg hat⸗ ten im 15. Jahrhundert auch große Schriftschätze gesammelt und eine Geschlechtsbibliothek angelegt. Im Jahre 1575 schenkte Johann Jakob Fugger seine vorzügliche Jan icht e n m m g der Bibliothek zu München. Dennoch galt um das Jahr 160 die Fuggersche Geschlechtsbibliothek noch für die bedeutendste

Privatsammlung. Sie war neben der Universitätsbibliothek zu Heidelberg und neben der Kaiserlichen Bibliothek zu Wien die größte weltliche Bibliothek der damaligen Zeit. Später vermachte ein Mitglied des Hauses seine Sammlung der Uni—⸗ versität zu Heidelberg und die Geschlechtsbibliothek kam in Folge des dreißigjährigen Krieges zur Versteigerung und in Be— sit des Kaiser Leopold. Dieser in Wien befindliche Theil der Fuggerschen Büchersammlungen enthält, wie man sich ausgedrückt hat, die ältesten deutschen Zeitungen, d. i. die Be⸗ richte, welche die Agenten dem Haus Fugger zuschickten und welche dann mit der gehörigen Auswahl allen über die ganze damals bekannte Welt verbreiteten Faktoreien mitgetheilt wur—⸗ den. Die Berichte sind in den verschiedensten Sprachen ab⸗ gefaßt und beziehen sich auf alle Welthändel, alle religiösen Fragen, alle Naturerscheinungen. Aus diesen Berichten ent⸗ wickelten sich in bewegten Kriegszeiten die ersten öffentlichen 6 Blätter. So befinden sich Theile der einst von den

uggers gesammelten Bücherschätze in Heidelberg, Wien und München. ;

Bekanntlich war es erst die Reformation, welche durch die Anfachung des geistigen Lebens im Volke die Buchdruckerkunst als Hebel dieses Lebens zur vollen Anwendung brachte,. Mit der Wirksamkeit der Buchdruckerkunst beginnt die Ausbildung des Bücherverkehrs, wie er sich bis zur Gegenwart erhalten und in einem noch täglich wachsenden Grade gesteigert hat.

Zur Quellenkunde der Geschichte Westfalens.“)

Der Verein für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens, welcher der allgemeinen Geschichte des Vaterlandes durch Er⸗ forschung der speziellen Geschichte seiner Provinz zu dienen be— stimmt ist, und dessen literarisches Organ, die Zeitschrift für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens, eine bedeutende Anzahl werthvoller historischen Arbeiten enthält, hat namentlich das Verdienst, die Herausgabe eines vollständigen Urkunden⸗ buchs der Provinz Westfalen ins Leben gerufen zu haben. Die beiden ersten Bände dieses Werks, unter dem Titel Regesta historiae Westfaliae (acc. codex dipiomaticus), welche das ganze diplomatische Material bis zum Jahre 1200 umfassen, sind von dem für dieses Unternehmen unausgesetzt thätig gewesenen Archiv⸗Rath Br. Erhard, welcher am 25. Juni 1851 sein Leben beschloß, bearbeitet. Erhard hatte den Gesammtstoff in zwei Theile geschieden, und gab zuerst in ununterbrochener chrono— logischer Reihenfolge die Regesten, denen er dann die in extenso abgedruckten Urkunden folgen ließ. Für den Zeitumfang von dem ersten in das nordwestliche Deutschland hereinfallenden historischen Lichtstrahle an bis zum Jahre 1290 hat Erhard die bedeutende Zahl von 2449 Regesten gesammelt, und aus 59) Urkunden den codex diplomaticus, welcher Dokumente vom Jahre 821 an enthält, zusammengestellt. Als der an Er— hards Stelle zum Staats⸗-Archivar von Westfalen ernannte Ge— heime Archiv⸗Kath Dr. Wilmans die Weiterführung des Werks übernahm, wurde ein neuer Plan für die Fortsetzung festgestellt. Für die große Zahl von Urkunden nämlich, welche aus den folgenden Jahrhunderten erhalten sind, war es, unbeschadet der Uebersicht- fichkeit und Brauchbarkeit des Werks, unmöglich, die Methode, wonach das Material ohne Rücksicht auf die verschiedenen Landestheile nur in chronologischer Folge mitgetheilt wurde, beizubehalten. Man hielt nämlich an dem Gesichtspunkt, den ganzen urkundlichen Stoff der Geschichte Westfalens vollständig zu veröffentlichen, fest, und wie bedeutend derselbe ist, ergiebt sich daraus, daß allein für das Fürstbisthum Münster nur aus dem 13. Jahrhundert ungefähr 2000 Diplome abzudrucken waren. Es schien daher geboten, den Gesammtstoff von Ur⸗ kunden in 5 selbständige Abtheilungen zu zerlegen, welche die betreffenden Diplome der Bisthümer Münster, Paderborn, Minden, der westfälischen Landestheile des Erzbisthums Cöln und des Bisthums Osnabrück umfassen. .

Diese Trennung des gesammten Materials nach Diszesen zog eine weitere Abweichung von dem Erhardschen Plane nach sich. Es wurde nämlich die bisherige Scheidung in Regesta

I) West fälisches Urkundenbuch von Wilmans. III. Band. 1. Abth. Heft 3.