1869 / 85 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Pferdekraft, 3 Kanonen, Schraubenaviso Curieux, 135 Pferdekraft, 4 Kanonen. Davon hat die Fregatte außer dem Conkre⸗Admiral an Bord 1 Linienschiffs⸗Kapitän und 1 , als ersten und zweiten Kemmandanten, 5. Linienschiffs Lieutenants (und noch 3 solche vom Divisionsstabe,, 1 Linienschiffs-Fähnrich, 1 Aspirant, 1 Unter Inge— nieur und noch 4 andere Personen des Stabes außer 3 Aerzten und Lmégcanicien principal. Die drei kleineren Avisos haben sämmtlich je LLinienschiffs Lieutenant als ersten Kommandanten, 4 Fähnrichs (oder 3 solche und 1 Lieutenant) und 1 Arzt; beim größeren Aviso, der auch nur 5 Offiziere hat, ist der Kommandant Fregatten. Kapitän. „Division du Levant: Schraubenfregatte Thémis, 480 Pferdekraft, 32 Kanonen, Schraubenaviso Forbin, 230 Pferdefraft, 4. Kanonen, Salamandre, 100 Pferdekraft, 2 Kanonen, NRadaviso Ajaccio, 879 Pferdekraft, 2 Kanonen. (Außerdem liegt in Alexandrien die Fregatte Andromaque). Der Stab des Contre-Ildmirals (êtat- major genérah umfaßt 10 Personen, und außerdem hat die Fregatte noch für sich einen vollständig entsprechenden Stab wie die Scmiramis 96. mit 4 Lieutenants, 2 Fähnrichs, 10 Aspiranten und 2 Aerzte att der oben angegebenen Ziffern). Der größere Aviso (Forbin) hat ebenso gleiche Besaßung mit dem d'Estrées, nur noch mit 2 Aerzten, 4 Aspiranten und 1 Kommissar, während die beiden kleinen Avisos 5 Offiziere (1 Linienschiffs-Kapitän als Kommandanten) und Arzt aben. , H. Division der c6tes orientales d Afrique (1. Januar 1869.) Gedeckte Schraubenkorvette Armorique, 340 Pferdekraft, 12 Ka⸗ nonen (corvette à batterie), Schraubenaviso Volta, 250 Pferdekraft, 6 Kanonen, Schraubenaviso Diamant, 155 Pferdekraft, 3 Kanonen, Schraubenaviso Prégent, 135 Pferdekraft, 1 Kanonen, Schrauben Transportschiff Indre, 159 Pferdekraft, 6 Kanonen. .

Die Besatzung der gedeckten Korvette zählt 1 Linienschiffs- Kapitän als Divisions⸗Kommandanten, 1 Fregatten Kapitän als zweiten Kom— mandanten (ersten Offizier), T Linienschiffs⸗Lieutenants J. und II. Klasse, L Linienschiffs-Fähnrichs, 5 Aspiranten, 1 Geisitlichen (aumonier), 1 Kommissar Verwaltung) und 3 Aerzte. Der erste, großere Schrau⸗ benaviso zählt 1 Fregatten Kapitän, 1 Linienschiffs ⸗Lieutenan“ 3 Fähn⸗ richs, 1 Kommissar und 2 Aerzte; die beiden kleineren Avisos und ebenso das Transportschiff (nur daß dieses 2 Aer te hat), haben gleich ig jedes 1 Linienschiffs ⸗Lieutenant, 4 Linien ff ähh ! und 1 Arzt.

J. Ghiffe der station 190219 du Senégal (1. Januar 1869). Radaviso Phaston, 50 Pferdekraft, 2 Geschütze, Radaviso Etoile, 100 Pferdekraft, 4 Geschütze, Radavifo Archiméde, 80 Pferde⸗ kraft, ohne Geschütze, canonniére Tactique, 50 Pferdekraft, 3 Geschütze Schraubenkanonenboot), Radaviso Sphinx, 56 Pferdekraft, 2 Ge⸗ schütze, Radaviso Basiliecg 35 Pferdekraft, 2 Geschütze, chaloupe canonnière Tirailleuse, 16 Pferdekraft, 3 Kanonen (Schraubenkanonen⸗

jolle (Segel) Brigg Pourvayeur von 109 tonneaux. Die Besatzung der Avisos zählt je —3 Kö. wovon 1 Linien-

schiffs⸗Lieutenant als Kommandant und 1— Linienschiffs⸗Fähnrichs, sowie 1 Arzt, bei dem Schraubenkanonenboot! Linienschiffs⸗Lieutenant, 2 Linienschiffs⸗Fähnrichs und 1 Arzt, bei der Schraubenkanonenj olle LLinienschiffs-Lieutenant und 1 Arzt, bei der Brigg sprick a volles) LLinienschiffs Lieutenant und 1 Linienschiffs⸗Fähnrich. (Die canonnièré Comte ist in Westafrika, die Fahrzeuge Pivnnier, Lance und Bellone im Gabon.

K. Division du Brésil et de la Plata. (1. Januar 1869.) Schraubenfregatte Ciresé, 380 Pferdekraft, 30 Kanonen. Schrauben aviso Bruiz, 150 Pferdekraft, 4 Kanonen. Schraubenkanonenboot (eanonnière à hélice) cid ée, 50 Pferdekraft, 3 Kanonen. Segel⸗ transportschiff Fortune als magasin de prévoyance.

Die Fregatte, als Flaggenschiff, hat einen Geschwaderstab von 9 Personen außer dem Contre⸗Admiral an Bord und einen eigenen Stab von 1 Linienschiffs Kapitän und 1 Fregatten Kapitän als Komman⸗ danten, 5 Linienschiffs ⸗Lieutenants, 3 Aspiranten J. Kl., 1 Kommissar, 2 Aerzte, 1 Unter⸗Ingenieur und j mécanicien principal II. Kl. Der Aviso hat 1 Linienschiffs- Lieutenant, 3 Fähnrichs und 1 Arzt, das Kanonenboot 1 Linienschiffs ⸗Lieutenant, 1 Fähnrich und 1 Arzt, und ebenso das Transportschiff, welchem nur der letztere fehlt.

. iyision des cötes oceidentalés de Afrique (I. Januar 1869. Schraubenfregatte Bellone, 180 Pferdekraft, 20 Ka⸗ nonen. Segelkoörvette This b ée, 3 Kanonen, Radaviso Africain, 539 Pferdekraft, 4 Kanonen. Schraubentransportschiff Cher, 1560 Pferdekraft, 6 Kanonen. Schraubenkanonenboot (canonnière à helice) Comète, 120 Pferdekraft, 4 Kanonen. Schraubenkanonenjolle ehaloupe canonnière) Obus, 12 Pferdekraft, 1 Kanone. do. Lance, 12 Pferdekraft, 1 Kanone. Schraubendampfer (bätiment de llottille) Yahou, 20 Pferdekraft, 2 Kanonen. Radaviso Pionnier, 15 Pferde— kraft, 2 Kanonen. Schraubenavifo Adonis, 135 Pferdekraft, 4 Ka— nonen.

Die Fregatte hat außer dem Contre-⸗Admiral noch 8 Personen als Geschwaderstab an Bord, und einen eignen Stab“ von gleicher Stärke, wie das Flaggschiff der brasilischen Division, nur mit 1 Lieutenant, 1 Arzt und 1 Unter⸗Ingenieur weniger und 2 Aspiranten mehr. Die Segelkorvette hat zum ersten Kommandanten einen Fregatten Kapitän, der zugleich Spezial⸗Kapitän des Gabon ist, wie von den 5 Offizieren (2 Lieutenants, 3 Schiffsfähnrichs), zwei die . für die kleinen Hülfsfahrzeuge M ät éore und Re— erch e, ind; außerdem sind 1 Kommissar und 4 Aerzte an Bord. Die drei nächsten Fahrzeuge und der Adonis haben je ] Linienschiffs⸗ Lieutenant zum Kapitän, 2 3 Offiziere (Fähnrichs oder Aspiranten) und 1 Arzt, Die Kanonenjollen, woe z. B. die Obus (d. h. Granate) haben im Ganzen nur je 2 Offiziere, von denen, der Kapitän die Charge eines Linienschiffs-Lieutenants bekleidet, während die beiden ,, Fahrzeuge gar nur i Linienschiffs⸗Lieutenant als Stab

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M. Division navale de lO e 6éan pacifique (. anuat 1869). Schraubenfregatte II. Ranges Astréöe. chraubenkorve Duchayla, 300 Pferdekraft, 18 Kanonen lauch als gedeckte Korvette corvette à batterie bezeichnet). Schraubenaviso Megre, 186 Pfeil de kraft, 3 Kanonen. Schraubenaviso Lamothe -⸗Piquet, i385 Pferde kraft, 4 Kanonen. Segeltransportschiff Eger le, 4 Kanonen, alz magasin flottant in Valparaiso.

Die Besatzung der Fregatte hat außer dem Contre⸗Admiral und den 5 Personen seines Geschwaderstabes einen Stab von völlig gleiche Zusammensetzung wie die Eirce, nur mit 1 statt 3 Aspiranten und mit 1 kommgndirten schwedischen Sceoffizier. Die Korvette hat LLinienschiffs⸗Kapitän, 1 Fregatten ⸗Kapitän, 4 Lieutenants, Fähnrich, H Aspiranten, 1 Arzt und 1 Kommissar, jährend der größere Aviso LFregatten Kapitän, 2 Lieutenants, i Fähnrich, 1 Verwaltungt. Offizier und 1 Aspiranten, der zweite Abdifo dagegen dieutenan 5 Fähnrichs und 2 Aerzte zählt, und endlich das ransportschiff nun U Linienschiffs⸗Lieutenant als Kommandanten besitzt.

N; Lokalstgtion von Guyana (J. Januar 1869), Radaviso Casghianca, 10 Pferdekraft, 4 Geschütz, Radavifo Castor, 8) Pferdekraft, 4 Geschütze, Radaviso Alecton, 80 Pferdekraft, 3 Ge. schütze, canonniére Ectair, 70 Pferdekraft, 2 Geschütze, canonnien Sainte⸗Anne, 12 Pferdekraft, canonniere Sa inte Marie, 1 Pferdekraft, Radaviso Econome, 20 Pferdekraft, 2 Geschütze, Ge— fängnißschiff (pénitencier flottanty Chim re.

Die drei größeren. Avisos und das Schraubenkanonenboot haben je 1 Linienschiffs ⸗Lieutenant als Kommandanten, 3 Linienschiffs. Fähnrichs und 1 Arzt, die vier übrigen kleineren Fahrzeuge (dabei die zwei Schraubenkanonen jollen) nur je 1 Linienschiffs Lieutenant als einzigen Offizier.

In Cochinchina finden wir zuletzt folgende Schiffe: Linienschiff Duperré mit einem Tender »Huperré-annexes, Fregatte Junon, Schraubentransportschiff Tarn, die Schraubenavisos Lucifer und For⸗ fait, die Radavisos Kien Chang und Goëland (Aviso Monge ist ver⸗ schollen, und die Schraubenkanonenboote (canonnièéres) Lebrethon (ie Le Brethon), Hallebarde, Framée, Fleuret und Frélon. Der Schooner Levrette ist nach. Rangun gegangen. Von den Landungstruppen machten die spahis auf die Eingeborenen besondern Eindruck Den Verkehr mit dem Mutterlande und mit Japan erhalten die Passagier⸗ dampfer der messageries impériales, wie Hooghly und Impératrich).

Von den auf diesen Stationen befindlichen ungepanzerten Schiffen sind über folgende neuere Nachrichten eingelaufen. Die Fre— gatte Clorinde ist an der südspanischen Küste, der Aviso Forbin in den griechischen Gewässern und im Orlent lle Levant), die Andromaque in Alexandrien, wohin auch der Schraubenaviso Limier und Dir⸗Décembre in Gibraltar, und der Transportdampfer Amazone geht von Algier nach dem Senegal. In Martinique (Westindien) liegen die Fregatte Semiramis, das Ka⸗ nonenboot Pique und der Schraubenaviso Eclasr im Dock, wie auch Aviso Narval in den Antillen ist, und Surcouf und Bouvet speziell die Gewässer von Haity überwachen. In Montevideo liegen die Fregatte Circs und das Kanonenboot Décidse, dessen Modell auf der vorjähri⸗ gen pariser Ausstellung als Typus a, n war, dagegen der als Schulschiff, benutzte Zweidecker Jean Bart lvaisseau-école, wie auch unsere »Niobe« von den Franzofen als fregate-école bezeichnet wird) mit dem Schraubenaviso Bruixz in Rio de Janeiro. In O9stafrika Reunion) befinden sich außer der auf der Rückkehr dort eingelaufenen Panzerkorvette Belliqueuse, das Transportschiff Indre und der Schrauben⸗ aviso Voltg, während die gedeckte Körverte (corvette 3 batterie) Ar- morigque mit dem Stander i , des Linienschiffs⸗Kapitäns Gizolmes von dort und das Schrau entransportschiff Creuse aus Hinterindien augenblicklich nach Suez gesegelt sind, während das Schraͤubentrans— portschiff Orne aus Hinterindien heimkehrt. Die ersteren Schiffe sollen die 21. und 22. Compagnie des 3. Marine⸗Infanterie · Regiments nach Reunion holen. In Japan stationiren die Schraubenkorvette Dupleiy, welche kürzlich beim Schiffbruch des englischen Rattler kamerad— schaftliche Hülfe leistete, und die Fregatte Venus,“ welche nach Frank, reich zurückkehren soll; in Cochinchina die obengenannten, in Neukale donien, wohin auch die Segelfregatte Néréide mit 1 Fregatten⸗-Kapi— tän, 1 Lieutenant, 5 Fähnrichs, 12 Aspiranten, 1 Kommissär und WAerzten) aus Toulon zu gehen hat, die Gazelle, Schooner Fine, Dampfer Caiman und Schraubenaviso Coétlogon, in Tahiti das Segeltransportschiff Euryale, in Chili die Schraubenfregatte Asträe und die Segelfregatte Aleeste. Korvette Duchayla ist um Pacific, Schraubengviso Marceau in Australien, die Fahrzeuge Comoͤte, Basilie, Phgéton und Africain am Senegal, Schraubenaviso Gassard in Algier, Transportschiff Ceres in Cayenne. Aber auch, wenn wir die übrigen Schiffe hinzunehmen, von welchen keine neueren Nachrichten vorliegen, stellt sich, die Zahl der außer Europa stationirenden franzoͤsi⸗ schen Schiffe ungleich geringer heraus als die der englischen, wie ja auch England einen weit bedeutenderen Handel zu schützen hat. (Das Gefängnißschiff Cacique spénitentiaire flottant] ist am 26. Dezember .. hach von Cayenne plötzlich gesunken, mit Verlust von“ Men.

henleben.

Hinsichtlich der Panzerschiffe ist, wenn wir von den großen Fre⸗ gatten absehen, nur zu bemerken, daß die schwimmende Batterie Im. prenable seit Kurzem mit 26 Mann Besatzung in Lorient liegt, und daß die neuen Panzerkorvetten (Type Alma) 1a fortgesetzt bewähren. Die Jeanne d'Arc macht von Cherbourg aus Probefahrten, die Armide in Rochefort wird nächstens auch so weit sein, die Thétis hat von Algier aus kürzlich der Holzfregatte Clorinde in Süd⸗Spanien Vor— räthe zugeführt, und die seit Längerem im Großen Seean Westamerila Tahiti, Japan, Hinterindien) stationirt gewesene Belliqueuse, die erste ihrer Art, hat kürzlich dem Gouverneur von Reunion eine! willkom— mene Stütze gewährt.

das Transportschiff Var abgegangen ist,

Das Abonnement beirägt E Thlir. für das vierte ljahr. onspreis für den Raum einer

Inserti

Alle Post ⸗Anstalten des In und Auslandes nehmen Sestellung an, sür gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers: Behren⸗Straste Nr. 12, Eche der Wilhelma straße.

Berlin, Montag den 12. April Abends

1869.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Regierungs⸗Rath und Professor Dr. Ratze⸗ burg zu Neustadt⸗Ebersw. den Rothen Adler -Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Oberförster Utsch zu Neunkirchen im Kreise Ottweiler und dem bisherigen Vorsteher des Lom⸗ bardcomptoirs der Haupt-Bank, Rechnungs⸗Rath Weiß, den Rothen Adler⸗-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Landrath Grafen von Francken-Sierstorpff auf Enders⸗ dorf im Kreise Grottkau, dem hisherigen Dirigenten des Progymnasiums zu Charlottenburg, Oberlehrer Dr. Reich e⸗ now, dem Kreisgerichts-Sekretär, Kanzlei⸗Rath Zimmer- mann zu Weißenfels, dem Steuer⸗Inspektor Büttler zu Seehausen, in der Altmark, und dem Postkassen Controlenr Weinert zu Frankfurt am M., den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Dampfschiff⸗-Kapitän und Lokal⸗Inspektor der Mittel und Niederrheinischen Dampfschiffahrts⸗Gesell⸗ schaft, Ries zu Cöln, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem pensionirten ,n, n , gegen⸗ wärtigen Steuer⸗Empfänger und Post⸗Expe iteur Bartsch zu Nowaweß bei Potsdam das Kreuz der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; sowie dem Steuer⸗

Aufseher Aufschlag zu Thale im Kreise Ascherslehen, dem . und Haushälter Klose bei der Umnwersita ts bibliothel

in Breslau und dem Feldhüter Hendricks u Uedem im Kreise Cleve das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen;

Den bisherigen Superintendenten Hermann Otto Klee⸗

dehn in Freienwalde 4. Pr. zum Konsistorial Rath und Mit— glied des Konsistoriums der Provinz Pommern zu ernennen;

und . Dem Kreis⸗Sekretär von Banchet in Neu⸗Ruppin den

Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Berlin, 11. April.

Ihre Majestät die Königin ist gestern Abend von Dresden hierher zurückgekehrt.

Norddeutscher Bund.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord— deutschen . den preußischen und bremischen Konsul Wil⸗ helm Tappenheck in Pars de Belem, den preußischen Konsul Heinrich Philipp Ludwig Kalkmann in Cearä, den preußischen und oldenburgischen Konsul Johann Bley in Bahia, den preußischen Konsul Carl Heinrich Cor— nelius Wagner in Santos, den preußischen Konsul Ferdi⸗ nand Ernst Friedrich Hackradt in Desterro, den preußi⸗ schen Vize⸗Konsul Victor Gaertner in Blumenau, den preußischen Vize⸗Konsul und hamburgischen Konsul Ottokar Dörffel in Dona Franzisca, den preußischen Konsul Wil⸗ helm Ter Brüggen in Porto Alegre, den preußischen Kon— sul Ludwig von Loesse in Rio Grande do Sul, den lühecki⸗ schen Konsul Jo ago Canecio Pereira Prazeres in San Luiz, den preußischen Vize⸗Konsul Rudolph Waehneldt in Petro— polis, den Kaufmann Franz Otto Schramm zu Maroim zu Konsuln des Norddeutschen Bundes, sowie den Kaufmann Alfred Weber zu Natal Rio Grande do Norte) und den Kaufmann Conrad Ernst Steidel in So-⸗Paolo zu Vize⸗ Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord— deutschen Bundes den Kaufmann August von Uslar zu Cardenas, den Kaufmann Wilhelm Lauten zu Manzanillo und den Kaufmann Hermann Fr. Gruner zu Cienfuegos zu Vize⸗Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.

Gesetz, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. Vom 7. April 18569.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ac, verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu⸗ stiminung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

§8 1. Wenn die Rinderpest (Löserdürre) in einem Bundesstaate oder in einem an das Gebiet des Norddeutschen Bundes angrenzenden oder mit demselben im direkten Verkehre stehenden Lande ausbricht, so sind die zuständigen Verwaltungsbehsrden der betreffenden Bundes⸗ staaten verpflichtet ünd ermächtigt, alle Maßregeln zu ergreifen, welche geeignet sind, die Einschleppung und beziehentlich die Weiterverbreitung der Seuche zu verhüten und die im Lande selbst ausgebrochene Seuche zu unterdrücken. ö

S. 2. Die Maßregeln, auf welche sich die im S, I ausgesprochene Verpflichtung und Ermächtigung je nach den Umständen zu erstrecken hat, sind folgende: I) Beschränkungen und Verbote der Einfuhr, des Transports und des Handels in Bezug auf lebendes oder todtes Rind- vieh, Schafe und Ziegen, Häute, Haare und sonstige thierische Roh— stoffe in frischem ober trockenem Zustande, Rauchfuiter, Streumate⸗ rialien, Lumpen, gebrauchte Kleider, Geschirre und Stallgeräthe; end⸗ lich Einführung einer Rindviehkontrolle im Grenzbezirke; 2. Absperrung einzelner Gehöfte, Ortstheile, Orte, Bezirke, gegen den Verkehr mir der Umgebung; 3) Tödtung selbst gesunder Thiere und Vernichtung von giftfangenden Sachen, ingleichen, wenn die Desinfektion nicht als ausreichend befunden wird, von Transportmitteln, Geräthschaften und dergl. im erforderlichen Umfange; ) Desinfizirung der Gebäude, Transportmittel und sonstigen Gegenstände, sowie der Personen, welche mit seuchekranken oder verdächtigen Thieren in Berührung ge⸗ kommen sind; 5) Enteignung des Grund und Bodens für die zum Verschaxren getödteter Thiere und giftfangender Dinge nöthigen Gruben.

. 3. Für die auf Anordnung der Behörde getödteten Thiere, vernichteten Sachen und enteigneten Plätze, sowie für die nach recht- zeitig erfolgter Anzeige des Besitzers gefallenen Thiere wird der durch unparteiische Taxatoren festzustellende gemeine Werth aus der Bundes

kasse vergütet. . . x

36 Cntschädigung wird jedoch nicht 5 für solches Vieh, welches innerhalb zehn Tage nach erfolgter Einfuhr oder nach Eintrieb über die Bundesgrenze an der Seuche fällt.

§. 4. Jeder, der zuverlässige Kunde davon erlangt, daß ein Stück Vieh an der Rinderpest krank oder gefallen ist oder daß auch nur der Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt, hat ohne Verzug der Orts—⸗ Polizeibehörde Anzeige davon zu erstatten. Die Unterlassung schleu⸗ nigster Anzeige hat für den , selbst, welcher sich dieselbe zu Schulden kommen läßt, jedenfalls den Verlust des Anfpruches auf Entschädigung für die ihm gefallenen oder getödteten Thiere zur

olge. 3 ö 5. Die Einwohner von der Rinderpest betroffener Orte sind verpflichtet, die Behörden bei Ausführung der polizeilichen Maßregeln entweder selbst oder durch geeignete Personen zu unterstützen.

8§. 6. Die Eisenbahnverwaltungen sind verpflichtet, so lange noch eine Gefahr der Einschleppung der Rinderpest von irgend einer Seite her droht oder die Seuche im Bundesgebiete an irgend einem Drte herrscht, diejenigen Eisenbahnwagen, welche zum Transporte von Rind— vieh oder auch, sobald die Wagen solche sind, welche sich zum Rind⸗ viehtransporte eignen, von anderem Vieh gedient haben, nach jedes—= maligem Gebrauch zu desinfiziren. Diese Verpflichtung liegt der⸗ jenigen Verwaltung ob, auf deren Strecke das Ausladen, beziebentlich im Transit die Ueberschreitung der Bundesgebietsgrenze beim Wieder— ausgange stattgefunden hat. Die Eisenbahnverwaltungen dürfen da. für von dem Versender eine Entschädigung von zehn Silbergroschen für den Wagen erheben. ;

. J. Die näheren Bestimmungen über die Ausführung der vor stehenden Vorschriften und deren Ueberwachung durch die geeigneten Organe, über die Bestreitung der entstehenden Kosten und die Bestra—

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