1869 / 86 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ahlprüfungen in der Tagesordnung: Mündlicher Bericht der r f ner die Geschäftsordnung, betreffend das Schreiben des Bundeskanzlers vom J. April 1869 wegen Erthei⸗ lung der Ermächtigung zur strafgerichtlichen Verfolgung der in einem Plakate des sozial⸗demokratischen Komites zu Düsseldorf enthaltenen Beleidigung des Reichstags des Norddeutschen

Bundes. . . Der Berichterstatter Abg. v. Seydewitz (Bitterfeld) befür⸗

wortete den Antrag der Kommission:

Die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung zu versagen.

Das Haus krat diesem Antrage ohne Debatte bei und ing darauf zum nächsten Gegenstande der Tagesordnung über: Fortsetzung der Berathung der Gewerbe- Ordnung. Nachdem noch die Ag von Hennig, Dr. von Mühler, Löwe, von Dörn⸗ berg zu §. 2 . lehnt und statt seiner der folgende Antrag der Abgg. Runge u. Gen. angenommen:

Einer . welche auf Grund eines Nachweises der Be⸗ fähigung ertheilt wird, bedürfen Apotheker und diesenigen Personen, welche sich als Aerzte (Wundärzte, Augenärzte, Geburtshelfer, Zahn- ärzte und Thierärzte) oder mit gleichbedeutenden Tteln bezeichnen oder von Seiten des Staates oder einer Gemeinde als solche anerkannt oder mit amtlichen Funktionen betraut werden sollen.

Außerdem wurde zu Alinea 1 der folgende, vom Abg. von Dörnberg beantragte Zusatz angenommen: .

Es darf die Approbation jedoch von der vorherigen akademischen Doktorpromotion nicht abhängig gemacht werden.

Alinea 2: .

Der Bundesrath bezeichnet, mit Rücksicht auf das vorhandene Bedürfniß, in verschiedenen Theilen des Bundesgebietes die Behörden, welche für das ganze Bundesgebiet gültige Approbationen zu ertheilen befugt sind, und erläßt die Vorschriften über den Nachweis der Be⸗

fähigung. . mit dem vom Abg. Löwe beantragten Zusatze an⸗

genommen: und veröffentlicht die Namen der Approbirten in den offiziellen

Blättern.

Alinea 3:

Personen welche eine solche Approbation erlangt haben, sind in⸗ nerhalb des Bundesgebietes in der Wahl des Ortes, wo sie ihr Ge— werbe betreiben wollen, vorbehaltlich der Bestimmungen über die Er richtung und Verlegung von Apotheken (8. 6), nicht beschränkt.

nahm das Haus unverändert an.

In Alineg 4 wurde nach einem Antrage des Abg. Runge die Befugniß der Landesbehörden, für die bezüglichen Landes⸗ gebiete gültige Approbationen zu ertheilen, gestrichen und der folgende Antrag des . Lasker angenommen:

Dem Bundesrathe bleibt vorbehalten, zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Personen wegen wissenschaftlich erprobter Leistungen von der vorgeschriebenen Prüfung ausnahmsweise zu ent- binden sind.

Dem Alinea 5: U J.

Personen welche vor Verkündung dieses Gesetzes in einem Bun desstaate die Berechtigung zum Gewerbebetrieb als Aerzte, Wundärzte, Augenärzte, Zahnärzte oder Geburtshelfer bereits erlangt haben, gel- ten als für das ganze Bundesgebiet approbirt.

trat das Haus mit dem Zusatze; Apotheker oder Thierärzte, bei. Darauf wurde mit diesen Abänderungen der ganze Pa⸗ ragraph 29 angenommen,

Schluß der Sitzung 4 Uhr.

Die heutige (18) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 114 Uhr durch den Präsidenten Dr, Simson eröffnet. Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren anwesend: der Präsident des Bundes- kanzler⸗Amtes, Wirkliche Geheime Rath Delbrück, der General⸗ Post⸗Direktor von Philipsborn.

Der erste Gegenstand der ,, Erste Be⸗ rathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung des Haushaltsetats des Norddeutschen Bundes und des Etats für das Jahr 1870, und in Verbindung damit: a) über die Stati⸗ stik der Postverwaltung des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868, b) über den Gesetzentwurf wegen Abänderung des Gesetzes vom 9. November 1867, betreffend den außerordent⸗ lichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes -Kriegsmarine und die Herstellung der Küstenvertheidigung. .

Der Präsident des Bundeskanzler-⸗Amtes Delbrück leitete die Diskussion durch die ,, ,

Meine Herren! Ich glaube mich zur Einleitung der Be⸗ rathung über den Bundeshaushalts-Etat für das Jahr 1870 auf wenige Worte beschränken zu können. Ich glaube nicht, daß es meine Aufgabe ist, und daß es dem Hause erwünscht sein würde, hier von mir eine Rekapitulation der Zahlen zu ver⸗ nehmen, welche in den Erläuterungen zum Bundeshaushalts— Etat Ihnen gedruckt vorliegen; ich glaube mich darauf beschrän—⸗ ken zu dürfen, für jetzt auf die wesentlichen Unterschiede auf⸗ merksam zu machen, welche der Ihnen jetzt vorliegende Etat gegen den Etat für 1369 aufweist. Wenn ich ihn vergleiche

g gesprochen, wurde Alinea 1 der Vorlage abge⸗

mit dem Etat für 1869, Io he ich in diese Vergleichung auch ugleich den von Ihnen berelts genehmigten Nachtragsetat für 693 hinein, in welchem sich bereits zwei neue Institute vor. finden, die in dem, im vorigen Jahre genehmigten Etat für 1869 nicht vorkamen, nämlich der Rechnungshof des Nord—

deutschen Bundes und die Normal- Eichungskommission des

Norddeutschen Bundes. Diese beiden Institute, welche in dem Ihnen jetzt vorliegenden Etat pro 18760 wieder erscheinen, sehe ich nicht mehr als Abweichungen von dem Etat für 1869 an.

Unter diesen Umständen kann ich mich darauf beschränken, zwei Unterschiede des hier vorliegenden von dem vorjährigen Etat hervorzuheben, einen großen materiellen Unterschied und einen formellen Unterschied. Der materielle liegt darin, daß in dem Etat für 1870 das Ministerium der auswärtigen An— gelegenheiten mit sämmtlichen Bundesgesandtschaften uf dem Etat des Norddeutschen Bundes erscheint. Die Frage, die durch diesen von den verbündeten Regierungen Ihnen gemachten Vor— schlag zur Lösung gebracht werden soll, hat in der vorjährigen Sitzung bereits den Reichstag beschäftigt. Es ist in der vor— jaͤhrigen Sitzung mit großer Majorität ein Antrag angenom— men worden, welcher darauf gerichtet war, daß der Etat für das auswärtige Ministerium auf den Bundeshaushalts⸗Etat übernommen werden möge. Die damals geführten Diskussio⸗ nen überheben mich, wie ich glaube, einer eingehenden Motivi—⸗ rung der jetzt nach dieser Seite hin vorgeschlagenen Aenderung.

Eine zweite, nicht unwesentliche Aenderung, indessen nur formeller Natur, hat der Etat der Bundes⸗Militärverwaltung dadurch erhalten, daß in ihm die Vertheilung der Gesammt⸗ ausgahe ersichtlich gemacht ist, welche auf die verschiedenen Kontingente stattfindet. Ich bezeichne diese Abweichung aus— drücklich und absichtlich nur als eine formelle; sie hat nicht etwa die Bedeutung und kann nicht die Bedeu⸗ tung haben, die Einheit des Bundesheeres in Frage 49 stellen, sie soll nur den verbündeten Regierungen, wie dem Reichstage, ein klareres Bild davon gewähren, wie sich die Gesammtaus— gabe für das Bundesheer auf die Verwaltung der einzelnen Kontingente vertheilt.

Diese beiden Aenderungen habe ich als die wesentlichen des jetzt vorliegenden gegen den Etat für 1869 zu bezeichnen. Auf weitere Einzelheiten setzt hier einzugehen, halte ich noch nicht für an der Zeit.

An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Twesten, Frei⸗ herr von Hoverbeck, Lasker, , . Wigard, Oehmichen. Der Präsident des Bundeskanzler Amtes nahm nach dem Abg., Lasker das Wort.

Die von dem Abg. Freiherrn von Hoverbeck gestellten An⸗ träge, betreffend die Verweisung des Etats an eine Kommission, resp. die Ernennung von Kommissarien durch den Präsidenten, wurden abgelehnt.

Es folgt also die zweite Berathung im Plenum.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Fort setzung der Berathung der Gewerbe⸗Ordnung. F. 30 lautet:

Unternehmer von Privat ⸗Kranken⸗ Privat⸗Entbindungs⸗ und Privat⸗-Irren-Anstalten bedürfen einer Konzession der höheren Ver— waltungsbehörde, welche ertheilt wird, nachdem die letztere sich von der Zuperlässigkeit des Nachsuchenden in Beziehung auf den beabsich— tigten Gewerbebetrieb überzeugt hat.

Hebammen und n bedürfen eines Prüfungszeugnisses der nach den Landesgesetzen zuständigen Behörde.

Ob Thierärzte ebenfalls eines Prüfungszeugnisses bedürfen, bleibt der Bestimmung der Landesgesetze vorbehalten.

Das Haus nahm diesen Paragraphen mit den folgenden Anträgen der Abgg. Runge und Genosfen an:

a) im Absatz Lstatt der Worte »nachdem die letztere bis »über⸗ zeugt hat« zu setzen; „wenn nicht Gründe vorliegen, welche die Un— zuverlässigkeit des Nachsuchenden in Beziehung auf den beabsichtigten Gewerbebetrieb darthun«; b) im Abfatz 2 die Worte »und Heil⸗ gehülfen« zu streichen; c den Absatz 3 zu streichen.

31 lautet:

Seeschiffer und Seesteuerleute müssen sich über den Besitz der er— forderlichen Kenntnisse durch ein Befähigungszeugniß der höheren Ver— waltungsbehörde ausweisen.

Der Bundesrath erläßt die Vorschriften über den Nachweis der Befähigung. Die auf Grund dieses NRachweises ertheilten Zeugnisse gelten für das ganze Bundesgebiet,

So weit in Betreff der Schiffer und Lootsen auf Strömen in Folge von Staatsverträgen besondere Anordnungen getroffen sind, be⸗ hält es dabei sein Bewenden.

An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Miquél, Meier Bremen), Müller (Stettin), Harkort, Richter, Grumbrecht, Lesse, v. en Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes nahm nach den Abgg. Miquel und Grumbrecht das Wort.

Das Haus nahm den Paragraphen mit folgenden An⸗— trägen an:

I) der Abgg. Runge und Genossen:

Im Absatz 1 Zeile 1 das Wort »und« zu streichen und hinter dem Worte »Seesteuerleute« hinzuzufügen: »und Lootfen«.

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Mit Inbegriff von 15,000 Peabodygewehren waren Ende Dezember im Ganzen 26, gg Gewehre vorräthig. Die ordent⸗

2) Des Abg. Richter: a) statt:

höheren Behörde zu sagen: zuständigen Behörde; b) dem zweiten Alinea an an * ,. bei Lootsen für das im Zeugni . ahrwasser. Schluß des Blattes).

Nach den vorliegenden Zeitungsberichten ist am 11. d. M. die Sekundizfeier des Pap es (Feier der z l/ 6 tion als Priester) in allen größeren katholischen Städten hen ßens und Deutschlands festlich begangen worden

Lübben, 11. April. Die Stände des Mark = thums Niederlgusitz waren in der abgelaufenen Woch 36 zum Donnerstage hierselbst versammelt. Eine für die ständische Versammlung besonders wichtige Frage betraf die Wahl eines Vorsitzenden, nachdem der Graf zu Lynar, Standesherr zu Lübbe—⸗ nau, mit dem Beginn des Jahres 1869 diese seit 235 Jahren bekleidete Stelle niedergelegt hatte. Die Versammlung erwählte zu ihrem Vorsitzenden den Rittergutsbesitzer, Wirkl. Geheimen Rath Frhrn. von Manteuffel II., und zu dessen Stellver⸗ treter den Rittergutsbesitzer Grafen von Kleist auf Tzscherno⸗ , die Gewählten ist die Allerhöchste Bestätigung nach-

Stralsund, 11. April. Gestern Vormittag wurde der Präsident der Königlichen Regierung hierselbst, , ,, Graf von Behr⸗Negendank, durch den Ober⸗Präsidenten Freiherrn von Münchhausen in sein neues Amt eingeführt.

Mecklenburg Fürstenthum Ratzeburg). Schönberg, 8 April. Der Güloßherzoglich mecklenburg ⸗strelitzische Staats⸗ Minister Freiherr von Hammierstein war vom Freitag den 2. bis Mittwoch den 7 D. M. hier anwesend. Derfelbe konferirte in diesen Tagen mit Hauswirthen des Fürstenthums, wie auch mit dem Magistrat und einigen Bürgern der Stadt über die

Grundzüge einer dem Fürstenthum On gig. Fürstenthum Ratzeburg zu gebenden Sachsen. Leipzig, 12. April. Die Großfürstin

Alexandra und der Großfürst Wjatscheslaw von Ruß⸗ land sind gestern Nachmittag von Altenburg hier eingetroffen und haben die im Königlichen Palais bereit gehaltenen Zim⸗

Weimar, 12. April. (Weim. Ztg.) Der Großherzo ist heute Nachmittag nach Leipzig gereist, um daselbst ar e r . Rußland zusammenzu— 53 und wird nach der Rückkunft von dort die Wartburg

Die Großherzogin hat vergangene Nacht mit den , eine Reise nach dem füdlichen Frankreich an⸗

eten.

Neuß. Gera, 10. April. In der zweiten Sitzung des Landtag fand u. A, eine Regierungsvorlage, 3 . grenze für die Zulässigkeit der Ableistung von dienstlichen Eiden betreffend, die enehmigung des Landtags. Nach derfelben be— ginnt die Eidesmündigkeit anstatt wie bisher vom achtzehnten, bereits vom sechszehnten Lebensjahre an. Ferner erhielt die verfassungsmäßige Zustimmung: ein Gesetzentwurf über die gegenseitige Verwendung von Beamteten der zum Bezirk des Jemeinschaftlichen Appellationsgerichts zu Eisenach gehörigen Staaten in Strafsachen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 12. April. Wie die Wehrztg« meldet, hat der Kaiser den vom ungarischen Lan— des vertheidigungs· Ministerium vorgelegten Plan der successiven rationellen Errichtung der Landwehr am 31. v. Mts. ge— nehmigt, demzufolge wird bis 1. Oktober l. J. die gesammte ungarische Landwehr mit vollständigen und gleichförmig ausgebildeten Kadres versehen und zur Aufnahmen der ganzen kriegsmäßigen Ergänzung vorbereitet sein.

(W. T. B) Die italienische Mission wurde heute vom Kaiser , n. und zur Kaiserlichen Tafel geladen.

Pesth, 11. April. Die bevorstehende Session des Reichs⸗ tags wird zwei Monate dauern und der Zusammentrit der Delegationen demnach erst im Juli erfolgen. Die Deakpartei hat im Reichstage eine Majorität von 75 resp., wenn man die Kroaten mitrechnet, von 100 Stimmen.

Schweiz. Bern, 12. April. Der Bundesrath ertheilte heute dem Oberst Hammer Vollmacht zur Unterzeichnung des deutsch schweizerischen Handels vertrags.

. = .Das eidgenössische Militär⸗Departement hat den Bericht über seine Geschäͤftsführung im Jahre 1868 veröffentlicht. Laut demselben betrug die schweizerische Armee am 31. Dezember v. J. um Ganzen 290020 Mann, von denen 85,138 Mann auf den Auszug, 56,559 auf die Reserve und 64 33 auf die Landwehr kommen. Nach den . vertheilen sie sich, wie folgt: 204 Genie, 85s Pontonniere, 451 Guiben, 10,6 Dra—

lichen Ausgaben endlich betrugen im Jahre 1868 2.3659 * . außerordentlichen 140, 056 Fr. Nies ist das dr e 1 er Eidgenossenschaft, in weichem die Militärausgaben der . zelnen Kantone nicht mit einbegriffen sind.

Belgien. Am Sonnabend alle Truppen der Garnison und die Gendarmen in der n, sernen konsignirt, jedoch rückte nur ein Detachement Gendarmen Dort herrschte am 190. Abends großer Tu⸗ * * dem Kampf am 9. Abends sind von 30 Gendarmen ö. 63 teinwürfe verwundet worden. Oberst van Laethen ist eicht verwundet worden, ein Haus wurde gestürmt, mehrere der

Frankreich. Paris, 11. April. Durch ein Kaiserli Dekret vom 19. April wird der Deyn r d n . 56 a zum Vize⸗Präsidenten des gesetzgebenden Körpers er⸗

Aus den Reden in der Sitzung des gesetzgebenden Körpers vom 10. April, deren wichtigste Stellen leich ier g nder teln sind, ist nur ein Punkt nachzutragen. Thiers mlich ergriff, wie er mehrmals betonte, deshalb das Wort, um gegen die Aeußerung des Mi⸗ nisters der auswärtigen Angelegenheiten zu protestiren, Frank⸗ reich hahe den heutigen Zustand Deutschlands nicht hervorge⸗ rufen. Thiers behauptete zur Begründung dieses Protestes, er selbst habe seiner Zelt die Mitter angegeben, den Krieg von 1866 und seine Folgen 2 verhindern. Er dachte da⸗ bei an seine Rede vom Mai 1855, worin er verlangte, Frankreich solle Italien von der preufischen Allianz zurück⸗ halten. Im Pedrigen sprach er sich für eine konsequent friedliche ng, rankreichs gegenüber Deutschland aus. Auf diese Weise werde der Geist des Jöderalismus in Deutschland erstarken, der allein die großen Uebel heilen könne, welche seit zwei Jahren auf Europa und insbesondere auf Frankreich gelastet hätten.

12. April. (W. T. B. In der heutigen Sitzung des gesetzge kenden Körpers würde die Budgetdebatt fort⸗ gesetzt. Der Kriegs ⸗Minister betonte in Bekämpfung eines von Picard gestellten Antrages die Nothwendigkeit, die großen Militärkmmandos bestehen zu laffen. Das Budget des Kriegs: Ministeriums sei ein ganz normales. Es sei durchaus unnsthig, sich durch die Besorgnisse eines baldigen Kriegs⸗ Ausbruches zu beunruhigen, da ja der ganze zweite Theil des Kontingents nach Hause beurlaubt sei.“ Uebrigens gestatte es die militärische Organisation, in 8 Tagen von dem Friedens⸗ auf den Kriegsfuß überzugehen, ohne große Kontingente ein⸗ ziehen zu müssen.

w Der Kaiser hat heute an den Staats Minister Rouher ein Schreiben gerichtet, in welchem er sich über die Feier des am 15. August d. J. bevorstehenden hun⸗ dertjäͤhrigen Geburtstages des Kaisers Napoleon J. ausspricht. Es heißt in dem Schreiben: Die beste Art und Weise, dieses nationgle Jubelfest zu begehen, dürfte darin bestehen, den alten Kampfgenossen des Kaisers ein besseres Auskommen zu gewähren. Es soll deshalb die Konsignations kasse angewiesen werden, die lebenslänglichen Pensionen der alten Soldaten zu erhöhen. Die von der Kasse hierdurch gewährten Vorschüsse sollen aus einem durch die Kammern auf mehrere Jahre gewährten Kredit gedeckt werden, so daß das diesjährige Budget durch diese Maßregel nicht weiter berührt wird. Vom 15. August an soll jeder ehemalige Soldat der Republik oder des Kaiserreichs eine jährliche Pension von 250 Fres. erhalten. Der Kaiser spricht die Hoffnung aus, daß die Kammer diesen Vorschlag mit patriotischem Sinn aufnehmen werde. Es heißt dann weiter; In einer Zelt, wo man üer den fortschreitenden Skeptizismus so viel klagt, ist es durchaus zweckmäßig, patriotische Hingebung zu belohnen und dieselbe der jüngeren Generation in's Gedächtniß zurückzurufen. Durch das Auf⸗ frischen der großen historischen Erinnerungen belebt man den Glauben an die Zukunft des Landes, die = . die man dem Gedächtniß großer Männer erweist, ist eine Anerkennung der a 9 des göttlichen Willens.

„We die »France« meldet, hat der belgische Minister⸗ Prãäsident Frere⸗Srba n heute dem han rtis Mir er Gressier die angekündigte Denkschrift überreicht.

Nach Berichten aus Nimes sind Ihre Königlichen

goner, 14,116 Scharfschützen und 160,336 Mann Infanterie.

n der Prinz und die Prinzessin Karl“ von reußen, von Monaco kommend, gestern dort eingetroffen.

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