1869 / 88 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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zen, Krieg, Marine, Handel und Verkehrswesen. 2) Antrag der Abgeordneten Miquèl, Lasker und Genossen wegen anderwei⸗ tiger Fassung der Nr. 13 des Artikels 4 der Verfassung des Norddeuischen Bundes. 3) Zweite Berathung über den Entwurf der Gewerbe Ordnung. Fortsetzung der Berathung.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Kraft zu Hohen lohe⸗Ingelfüingen nach Koschentin in Schlesien.

Berlin, 15. April. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem Professor Dr. Sadebeck und dem ersten Assistenten an der Sternwarte, Dr. Tietjen in Berlin, von des Großherzogs von Oldenburg Königlicher Hoheit verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des

aus, und Verdienst⸗Srdens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig; des dem evangelischen Prediger üller zu Mühl⸗ berg im Kreise Erfurt von des Herzogs von Sachsen- Coburg. Gotha Hoheit verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des Ger eg ic sachsen ernestinischen Haus Ordens; sowie der dem

reisgerichts Sekretär Hoffmeister zu Marburg von des Königs von Württemberg in r, verliehenen goldenen Me⸗ daille für Wissenschaft und Kunst, Allerhöchstihre Genehmi— gung zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 15. April. Se. Majestät der König nahmen heute früh 9 Uhr den Vortrag des Generalarztes Dr. Löffler entgegen, empfingen gegen 11 Uhr Allerhöchstihren General à la suite Prinzen Kraft zu Hohenlohe und Aller⸗ höchstihren Flügel⸗Adjutanten Obersten Prinzen Friedrich Wil— helm zu Hohenlohe und nahmen um 11 Uhr die militärischen Meldungen im Beisein des Gouverneurs von Berlin entgegen. Nach denselben empfingen Se. Majestät die früheren Mitglieder des Offizier ⸗Corps des 1. Garde Ulanen-Regiments, welche zur Theilnahme an der gestern stattgehabten 50jährigen Stiftungs⸗ feier gedachten Regiments in Potsdam erschienen waren. Hier⸗ auf hielt der Kriegs Minister und nach demselben der General— Adjutant von Tresckow Sr. Majestät Vortrag.

Zu dem gestrigen Diner im Königlichen Palais waren mehrere Mitglieder des Reichstages geladen.

Heute Abend ist musikalische Soirée daselbst. Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät der Königin über⸗ nehmen bis zum 1. Mal die Königlichen Kammerherren Graf Matuschka und Graf Rittberg.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am gestrigen Tage den General⸗Feldmarschall Grafen Wrangel und nahm militärische Meldungen entgegen. Nachmittags be— gab sich Höchstderselbe nach Potsdam, um dem zur Feier der 50jährigen Stiftung des 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiments stattfin—⸗ denden Diner der Offiziere und dem darauf folgenden Ball der Mannschaften beizuwohnen, und kehrte von dort mit dem 10⸗Uhrzuge zurück. .

Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin dinirte bei der Herzogin von Sagan.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut— schen Bundes für Handel und Verkehr hielt heute eine Sitzung ab.

Das Staats ⸗Ministerium trat gestern unter Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Grafen von Bismarck-⸗Schön⸗ hau sen zu einer Sitzung zusammen.

Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde die Berathung der Ge⸗ werbe⸗Ordnung fortgesetzt.

Iq lautet:

ie Landesgesetze können vorschreiben: 1) daß diejenigen, welche aus der Ertheilung von Tanz., Fechte, Turn- oder Schwimmunterricht ein Gewerbe machen, vor Beginn des Gewerbetriebes ihre Zuverlässig⸗ keit in Bezug auf den beabsichtigten Gewerbetrieb nachweisen müssen; 2) daß diejenigen, welche Gifte feilhalten, Kammerjäger, Pfandleiher, Gesindevermiether, Unternehmer von Bade-Anstalten, diejenigen, welche den Handel mit gebrauchten Kleidern, gebrauchten Betten oder ge— brauchter Wäsche oder den Kleinhandel mit altem Metallgeräth oder Metallbruch betreiben (Trödler), oder mit Garnabfällen, Enden oder Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle oder Leinen handeln wol⸗ len, und Personen, welche auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ihre Dienste anbieten oder auf solchen Straßen und Plätzen Wagen, Pferde, Sänften, Gondeln oder andere Transportmittel zu Jeder⸗ manns Gebrauch bereit halten wollen, ihre Zuverlässigkeit in Be— ziehung auf den beabsichtigten Gewerbebetrieb vor Beginn des letzteren der Polizeibehörde nachzuweisen haben; 3) daß das Gewerbe der Feldmesser, Markscheider, Auktionatoren, Lootsen aller Art, Dis a— cheurs, derjenigen, welche den Feingehalt edler Metalle oder die Be⸗ schaffenheit, Menge oder richtige Verpackung von Waaren irgend einer Art feststellen, der Güͤterbestätiger, Schaffner, Wäger, Messer, Braker,

Schauer, Stauer 2c. nur von denjenigen Personen betrieben werden darf, welche als solche von den de,, , d. dazu befugten Staats⸗ oder Kommunalbehörden oder Korporationen bestellt oder konzessionirt sind.

Hierzu lagen folgende Anträge vor:

I) von dem Abg. Stumm:

im §. 34 Absatz 4 Zeile l das Wort »Markscheider« zu streichen und dafür dem 8§. 34 folgenden neuen Absatz hinzuzufügen: »Die Landesgesetze können vorschreiben, daß das Gewerbe der Mark scheider nur von denjenigen Personen betrieben werden darf, welche als solche geprüft und konzessionirt sind.« .

2) von den hg. Runge und v. Hennig:

Dem S§. 34 folgende Fassung zu . Die Landesgesetze können vorschreiben, daß diejenigen, welche Genehmigung bedürfen.

Densenigen, welche aus der Ertheilung von Tanz, Fecht⸗, Turn oder Schwimmunterricht ein Gewerbe machen wollen, kann der Be— ginn des Gewerbebetriebs untersagt werden, wenn sie wegen Vergehen oder Verbrechen gegen die Sittlichkeit bestraft sind.

Der Regelung durch die Ortspolizei unterliegt die Unterhaltung des öffentlichen Verkehrs innerhalb der Orte durch Wagen aller Art, Gondeln, Sänften, Pferde und andere Transportmittel.

Das Gewerbe der Feldmesser, Markscheider, Auktionatoren, Lootsen aller Art, derjenigen, welche den Feingehalt edler Metalle oder die Beschaffenheit, Menge oder richtige Verpackung von Waaren irgend einer Art feststellen, der Güterbestätiger, Schaffner, Wäger, Messer Braker, Schauer, Stauer u. s. w. darf zwar frei betrieben werden, 3. bleiben jedoch die verfassungsmäßig dazu befugten Staats oder Kom— munalbehörden oder Korporationen auch ferner berechtigt, Personen, welche diese Gewerbe betreiben wollen, auf Beobachtung der bestehen den Vorschriften zu beeidigen und öffentlich anzustellen.«

3) von dem Abgeordneten Fries:

Im S. 34 in der Fassung der Abgg. Runge und v. Hennig nach Absaß 2folgende Bestimmung aufzunehmen: »Imgleichen kann denjeni- gen, welche den Handel mit gebrauchten Kleidern, gebrauchten Betten oder gebrauchter Wäsche, oder den Kleinhandel mit altem Metallgeräth oder Metallbruch betreiben (Trödler, oder mit Garnabfällen, Enden oder Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle oder Leinen handeln wollen, der Gewerbebetrieb untersagt werden, wenn sie wegen Ver— gehen oder Verbrechen gegen das Eigenthum aus Gewinnsucht bestraft worden sind.« ;

4) von dem Abg. Dr. Harnier: .

In Alin. 3 des Antrages Runge und v. Hennig hinter »Trans— , . anzufügen: »sowie das Gewerbe derjenigen, welche auf Fffentlichen Straßen oder Plätzen ihre Dienste anbieten.«

, dem Abg. Pr. Weigel:

. Dem Antrage v, Hennig und Runge hinzuzufügen: So lange kein Bundesgesetz erlassen ist, können die Landesgesetze vorschreiben, daß Diejenigen, welche das Lootsengewerbe betreiben wollen, einer be⸗ sonderen Genehmigung bedürfen.“

An der Debatte betheiligten sich die Abgg. v. Luck, v. Hen— nig, Harkort, Meier Bremen), Hinrichsen, Stumm, Fries, Migquéèl, v. Röben. Der Präsident des Bundeskanzler -Amtes, Wirkliche Geheime Rath Delbrück, und der Geheime Regierungs— Rath Dr. Michgelis ergriffen gleichfalls das Wort.

Bei der Abstimmung wurde das Alinea 1 und 2 des Runge und v. Hennigschen 6 mit dem Zusatzantrage Fries angenommen, sodann das 3. Alinea mit dem Zusatz— antrage Dr. Harnier, endlich das 4. Alinea mit den Zusatz⸗ anträgen der Abgg. Stumm und Dr. Weigel, dagegen wurde das gleichfalls zu Alineg 4 gestellte Amendement Meier (Bre— men) abgelehnt. Schließlich erfolgte die Annahme des ganzen, von den Abgg. Runge und v. Hennig ,,. Antrages, wo⸗ durch der §. 34 der Regierungsvorlage seine Erledigung fand,

Es folgte die Berathung über den 8 35. 6e, lautet:

Die Centralbehörden sind befugt, die Vorschriften, welche über den Geschäftsbetrieb der in §. 34 unter 2 und 3 bezeichneten Personen und den Umfang ihrer Befugnisse und Verpflichtungen bestehen, auf— zuheben, abzuändern oder zu ergänzen, und da, wo g Vorschriften nicht bestehen, solche zu erlassen.

Dasselbe gilt von den Vorschriften über die Anstellung oder Kon zessionirung der in 5. 34 unter 3 bezeichneten Personen.

Die Abgg. Runge und von Hennig beantragten, diesen Karge, zu streichen.

ach einer kurzen Bemerkung des Präsidenten des Bundes—⸗

ifte feilhalten, einer besonderen

kanzler⸗Amtes und des 26 von Hennig wurde die Sitzung um e

3 Uhr 45 Minuten geschlossen.

Kiel, 13. April. Das Panzerfahrzeug »Prin Adal⸗ bert« wird am 14. April als Wachtschiff uch n Ch ö Dienst gestellt werden. Die für dasselbe bestimmte Besatzung ist in diesen Tagen über Harburg und Hannover nach Geestemünde

abgegangen. ]

Schaumburg ⸗Liupe. Bückeburg, 14. April. In einem Extrablatt der »Anz. d. F. Sch.L.« theilt die Regierung mit, daß am heutigen Tage in Mentone die verwittwete Fürstin zu Schaumburg-Lippe, geborene Prinzessin zu Waldeck und Pyrmont, gestorben ist. Eine vierwöchentliche Landestrauer wird angeordnet.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 14. April. Im Ab⸗— geordnetenhause begann gestern die Generaldebatte über

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stituirt, ging man zunächst an die Erörterung der Resolutionen,

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euergesetz. Bei Schluß der Sitzung wurde der n rn der wil ahh angenommen. Die Regierung legte an' Gesetz vor, womit die Eheschließung von Personen, welche keiner gescklich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, und die 3 f Geburts⸗, Ehe⸗ und Sterbe⸗ ̃ ür dieselben geregelt wird. ue . E. ele ee T r shondenz⸗ schreibt: Der Schluß der Reichsraths-⸗Session erfolgt jedenfalls in der ersten Maiwoche. Im Juli treten die Delegationen in Wien zusam— men. Die Landtage werden im September einberufen, hierauf erfolgt Mitte Rovenber die Eröffnung der nächsten Reichsraths-⸗ Sesslon. . 36 Der Kaiser hielt , die alljährlich stattfindende Revue Über die wiener Garnison ab. General - Lieutenant be Sonnaz befand sich im Gefolge des Kaisers. U Die „Wiener Ztg.« veröffentlicht den amtlichen Bericht der Marinestation über den Untergang der Fregatte Radetzky. Rach diesem Bericht unterliegt es keinem Zweifel, daß durch eine Explosion der Achterpulverkammer der Achtertheil des Schiffes zerrissen und hiemit dieses sofort zum Sinken gebracht worden ist. Auf welche Weise die Explosion herbeigeführt wurbe, ob hierbei ein Verschulden durch Unachtsamkeit oder Außerachtlassen der bestehenden Vorschriften unterlaufen, oder aber ob das Unglück durch einen ganz außer jeder Berechnung und jeder Voraussicht liegenden Zufall entstanden sei, ließ sich durch die Vernehmung der Gerefteten nicht im mindesten auf⸗ klären. Uebrigens erhellt die Unmöglichkeit des Explodirens der Granaten als Ursache der Katastrophe daraus, daß eine leich eitige Entzündung derselben in keiner Weise statthaben kann, 6 in' solchem Falle viele, in geringeren oder größeren Zwischenzeiten erfolgende Detonationen vernommen werden müßten, während im Falle der Radetzkty. nur ein ein⸗ ziger heftiger Knall erfolgte, woraus wohl freilich ohne die Möglichkeit der näheren Konstatirung der Veranlassung hervor⸗ eht, daß die Entzündung in der Achterpulverkammer geschehen a müsse. Auch wurde in den nächsten Tagen eine Anzahl von leeren Granatkistchen gefunden, aus denen die Granaten während des Untersinkens herausgefallen sein mußten; und da diese Kistchen weder geborsten, noch geschwärzt, an Bord auch keine leeren Granatkistchen vorhanden waren, so ergiebt sich hieraus ein weiterer Beweis, daß die Explosion in der Gra⸗ natenkammer nicht stattgehabt haben könne. Agram, 13. April. Das Königliche Reskript, betreffend das sanktionirte Gesetz wegen Organisirung der Landesregierung, wurde im Landtage verlesen. Darüber findet morgen eine dringende Verhandlung in Betreff der darin vorgenommenen Aenderungen statt. Der Antrag auf Errichtung eines Land⸗ tagsgebäudes wurde zum Beschlusse erhoben.

Belgien. Brüssel, 14 April. Die Repräsentanten— kammer hat gestern ihre Arbeiten wieder aufgenommen. Die Tagesordnung, das Budget des Kriegs⸗-Ministeriums für 1869, wurde durch eine Interpellation des Abgeordneten Coomans über die Vorfälle im Meusethal unterbrochen. Der Minister des Innern erklärte, über die Ereignisse noch nicht offiziell

, J sein, daß die Lage der Dinge indessen zur Zeit Ztalien. Florenz, 14. April. (B. 3. B) In der

3 iSeraing hatten sich die Unordnungen bis heutigen Sitzung der Deputirtenkammer kündigten Micelli zum 3 mn nn rei 6. Lid ö hatten sich ren und Laportä Interpellationen ber die römische Frage und die Und sich theilweis nich Flemalle und anderen Orten begeben, auswärtige Politik an. Der Conseils Präsident Menabreg und Gh! dort Aufsftändè hervorzurufen, was ihnen in dessn prach den Wunsch gus, daß diese Interpellationen bis nach nicht gelang. General Jambers ist mit seinem Genergsstabe ber Berathung des Budgets und einiger wichtigen Gesetze ver= nach Lüttich zurückgekehrt. In Serging und Umgegend blieben tagt werden möchten, damit die singnzielle und administrative außer den Gendarmen noch 3 Bakaillone Infanterie und Organisation des Landes sicher gestellt sei, wenn die Inter⸗

ellationen zu einer Krisis führen sollten. Die Interpellanten D* ideen . . ellen, . Interpellationen gelegentlich des Budgets des

auswärtigen Ministeriums einbringen zu wollen. Großbritannien und Irland. London, 13. April. 8 st

Ver österreichische Gesandte; Frhr. v. beck, wird Nach Eröffnung der gestrigen ,,, theilte noch im Laufe dieser Woche aus Wien zurückerwartet. An Disraeli mit, er werde im Laufe des Abends seine Amende—⸗

6 en Stelle , n,. der ** 8 e nn,. u der irischen Kirchenbill vorlegen. ; eht, ist Albert Blane zum General ⸗Sekretär im Ministerium mene ge ben Haus sich sodann zum Sübsidienkamite kon— 2 . Angelegenheiten ernannt worden.

Rach dem jetzt veröffentlichten Regierungsentwurf, be⸗ treffend die künftige Armeeorganisation, ist die Armee in aktive Armee und in Reserve eingetheilt, die erstere auf 490,000 Mann, die letztere auf 220,000 Mann angesetzt. Die Reserven sollen provinzweise gebildet werden.

Rumänien. Bukarest, 14. April. Der Für st reist am nächsten Sonnabend nach Jassy. Die Kammern werden am 11. Mai eröffnet.

Rußland und Polen. St. Peters burg, 13. April. Das Reichsgesetzblatt⸗ veröffentlicht den Allerhöchsten Befehl vom 31. Dezember 1868, durch welchen es dem Hetman locum

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Noch mehrere andere Mitglieder sprachen über verschiedene unkte der Vorlage und nach dem letzten derselben ergriff der chatzkanzler selbst zu seiner Vertheidigung das Wort, daß es

bei einzelnen der vorgeschlagenen Veränderungen nicht ohne einige Unbequemlichkeiten abgehen werde, gab er zu, hielt aber daneben fest, daß die Ersparnisse und die Vereinfachung in der Erhebung sehr bedeutend seien, und daß man sich zur e ng seines Zieles schon etwas gefallen lassen müsse. Es frage si überhaüpt nur dabei, ob der Gewinn im Verhältniß zu dem gebrachten Opfer stehe. Die in Betreff des Geldmarktes laut gewordenen Befürchtungen hielt der Minister für übertrieben, und bemerkte außerdem, der Geldmarkt müsse eben Sorge tragen, daß er ins Gleichgewicht gerathe. Die vorgelegten Resolutionen wurden schließlich, mit Ausnahme einer einzigen, genehmigt.

Im letzten Theile der Sitzung wurden dann noch verschie⸗ dene Posten des Armeebudgets bewilligt.

Die im Laufe der Sitzung dem Unterhause vorgelegten Amendements Disraeli's zu der irischen Kirchenbill zählen nicht weniger als einige 50 Punkte. Das Wesentlichste in den⸗ selben läßt sich kurz in Folgendem zusammenfassen: Zunächst sollen die Slut hee cht welche die Presbyterianer unter dem Namen des Regium bonum und die Katholiken für das Semi⸗ nar zu Maynvoth erhalten, nicht wie Gladstone 1 aus den irischen Kirchengütern obgelöst, sondern wie bisher aus allgemeinen Staatsmitteln bestritten werden. Ferner wird vorgeschlagen, den jetzigen Pfründeninhabern ihre vollen Einkünfte, ohne Abzug für Hülfögeistliche, auszuwerfen und die Kirchenländereien auch ohne Abtragung der darauf ruhen⸗ den Lasten der neu zu organisirenden irischen Kirchengemeinde zu überweisen. Weiter 91 dem neuen Kirchendirektorium, während es mit der Organisation beschäftigt ist, eine jährliche Summe ausgeworfen werden. Sonst noch ist die Vermehrung der einzusetzenden Kirchenkommission von 3 auf 6 Mitglieder vorgesehen und vorgeschlagen, daß alle seit der Reformation der Kirche zugewendeten Privatstiftungen ihr erhalten bleiben sollen, während Gladstone das Jahr 1660 als die Grenze fest⸗ setzt und diefen Schritt mit der Behauptung motivirt, man könne erst von diesem Zeitpunkte an von einer Staatskirche reden. Die weitere Verhandlung der Gladstone schen Bill ist auf den 13ten anberaumt.

Spanien. Madrid, 11. April. Gestern waren nach 1Uhr nur 20 Abgeordnete im Saale der Cortes, so daß die Sitzung nicht stattfinden konnte und auf morgen verschoben werden mußte. . . 5

Das Ministerium des Auswärtigen zeigt an, daß Mauricio Lopez Roberts dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und Salvador Lopez Guijarro dem Könige von Griechenland ihre K überreicht haben.

Die bisherige Behörde für Ackerbau, Industrie und andel ist vom Handels Minister aufgehoben worden. Es sollen Körper⸗ schaften von Landwirthen und Industriellen gebildet werden.

14. April. (W. T. B.) Die » Correspondencia⸗ ist er⸗ mächtigt, formell zu erklären, daß die Mittheilungen des pariser »Etendarde über eine von dem Herzoge von Montpensier beab⸗ sichtigte Anleihe vollständig unbegründet sind.

welche den in der Budgetrede vorgeschlagenen Veränderungen in . n . ö. 6 die Grundlage ür entsprechende Gesetzvorlagen liesern. .

1 2 ie . die Vorlage ziele in Wirklichkeit nicht auf eine Herabsetzung der Einkommensteuer um 1 d. p. Pfd. Sterl., sondern diese scheinbare Herabsetzung sei im Grunde eine Erhöhung um 14. Die Erhebung der Steuern im voraus bezeichnele der Redner als eine höchst bedenkliche Neuerung und verweilte mit großem Nachdruck bei den Nachtheilen, welche dem Geldmarkte dadurch erwachsen müßten, wenn die Bank vor Neujahr ungewöhnlich schwach und hernach eben so unge⸗ wöhnlich stark werde.