1239 Providentia,
Frankfurter Versicherungsgesellschaft.
Zwoͤlfte ordentliche Generalversammlung.
In Gemäßheit des 8. 43 der Statuten werden die nach §. 4 stimmberechtigten Aktionäre der Providentia hierdurch auf
Dienstag, den 4. Mai 1869, Vormittags 10 Uhr, zur zwoͤlften ordentlichen Generalversammlung
eingeladen. . Die zum Eintritt in die Generalversammlung erforderlichen Legi—⸗ timationskarten, welche zugleich die Angabe des Versammlungslokales enthalten, werden vom 27. April bis 2. Mai l. J. im Lokale der Gesellschaft ausgegeben, und zwar an Namensaktionäre geen Ein⸗ reichung eines Ifen en ff der auf ihre Namen in den Registern der Gesellschaff eingetragenen Aktien, an die Besitzer von Inhaberaktien gegen Vorlage derselben mit Ziffernverzeichniß. Bevollmächtigte haben gleichzeitig ihre Vollmacht abzugeben.
Je funf Aktien geben eine Stimme. Niemand kann mehr als 20 Stimmen für sich und 20 Stimmen in Vollmacht führen. Ab— wesende Aktionäre können sich nur durch Aktionäre vertreten lassen.
, der zwölften ordentlichen Generalversammlung:
h Erstattung des Geschäftsberichts. 2 Neuwahlen für den Verwaltungsrath. Frankfurt a. M., den 10. April 1869.
Der Verwaltungsrath der »Providentia«, Frankfurter Versicherungsgesellschaft:
Baron R. v. Erlanger, Vogtherr,
Präsident. General ˖ Direktor.
13111 Preußische Feuerversicherungs ˖ Aktiengesellschaft . zu Berlin.
Die Herren Aktionäre der Preußischen Feuerversicherungs ⸗Aktien gesellchast zu Berlin werden auf Grund des §. 21 des Statuts zu der am 19. Mai se, 15 Uhr Mittags, Wilhelmsstraße Nr. 62, im . abzuhaltenden
II. ordentlichen Generalversammlung hiermit eingeladen.
Auf der Tagesordnung stehen:
L Geschäftsbericht des Verwaltungsrathes und der Direktion.
2) Bericht der Revisionskommission über die Jahresrechnung und Bilanz pro 1868 und Antrag auf Decharge.
3) Ausloosung und Neuwahl der Mitglieder und Stellvertreter
des Verwaltungsrathes (9. 26 des Statuts).
Die erforderlichen Eintrittskarten zum Versammlungslokal können vom 18. Mai c. ab in unserem Geschäftslokale, ilhelmsstraße Nr. 62, gegen Vorzeigung der Aktien in Empfang genommen werden. Die Legitimationspapiere (68. 21 des Statuts) müssen aber spätestens zwei Tage vor der Versammlung der unterzeichneten Direktion über— reicht werden.
Berlin, den 19. April 1869.
Preußische Feuerversicherungs ˖ Aktiengesellschaft. Die Direktion.
Ilob6 Die dritte ordentliche Generalversammlung des Central ⸗Vieh— versicherungs⸗Vereins zu Nordhausen wird am Montag, den 26. April,d. J, Morgens 16 Uhr, im Lokale des landwirthschaft⸗ . Vereins der goldenen Aue, bei Herrn Aug. Schneegaß, ab- gehalten. Tagesordnung: 1) Vorlage der Jahresrechnung pro 1868, 2 Beschluß über Abänderung der Statuten. Nordhausen, den 18. März 1869. Central Viehversicherungs⸗Verein. J. Heinrich, Direktor.
Deu tscher höni Versich erungsgesellschaft in Yrhn dit ö Main.
Fünf und Zwanzigste (1. außerordentliche) General- versammlung.
Auf Grund der §§. 2. 37 und 45 der Statuten, sowie der Ar— tikel A4 und 238 des dee, Handelsgesetzbuches, been der Ver⸗ waltungsrath, in Betracht des bevorstehenden Ablaufes der 25jährigen Dauer der Aktiengesellschaft des Deutschen Phönix seit 1845, eine außerordentliche Generalversammlung, damit diese über die Fortsetzung der Gesellschaft auf weitere 25 Jahre, sowie über die dabei nothwendig oder wünschenswerth erscheinenden Abänderungen des Gesellschaftsvertrages (der Statuten) beschließe.
Die Statutenänderungen werden hauptsächlich folgende Gegen⸗ stände betreffen:
zu 3 die fe e, der Aktiengesellschaft;
U l18]
zu §. 3): Versicherungs objekte; . 112: die öffentlichen Blätter für die Bekanntmachungen; zu in. , n . , . Fl. it. C., und deren Umtau n von Fl. 1000 Lit. ö. j h gige nn, nn
zu §. 16): Vorausdividende bis zu 3 pCt an Stelle der nach dem . Handelsgesetzbuche Artikel 36 unzulässigen Zinsen ö be
zu §. 31): Bestimmungen über das Rechtsverhältniß der Seltio
Karlsruhe; n
lauch zu §. 31): Bestimmung über Tantièémebezüge des Verwal tungsrathes; ;
(zu §. 34); Vertretung der Gesellschaft durch den Direktor in Recht streitigkeiten; ;
(zu §. 37). Abkürzung der Frist der Einladung versammlungen auf vierzehn Tage;
(zu §§. 47 und 48): vertheilung;
(zu §. 49): die Reserven.
Außerdem fallen aus den Statuten mehrere Bestim mungen transitorischer Art weg, die im Jahre 1845 erforderlich gewesen, und ist die Wortfassung mehrerer Paragraphen den vorgedachten materiellen Aenderungen anzupassen. Die anderweite Numerirung der Para. graphen bleibt bis nach vollendeter Revision derselben vorbehalten und wird dem Verwaltungsrathe anheimzugeben sein.
Der Text der Abänderungsvorschläge wird (dem §. 45 der Stg. tuten entsprechend) vollständig vom 15. April d. J. an, in dem hiesigen Bureau der Altiengesellschaft, kleiner Hirschgraben 12514, sowie in dem Bureau der Sektion zu Karlsruhe zur Einsichtnahme der Herren Aktionäre aufgelegt sein und bis sur Generalversammlung aufgelegt ae e ee überdies mit den Eintrittskarten zu Letzterer ihnen behändigt werden.
Die stimmberechtigten Aktionäre des Deutschen Phönixz werden demgemäß hierdurch zu dieser außerordentlichen Generalver. sammlung eingeladen, welche Donnerst ag, den 29. April 1869, Vormittags 10 Uhr, im Sitzungszimmer der Aktiengesellschaft stattfinden soll, und werden zugleich ersucht, am 15. oder 16. April in den Vormittags. stunden von 9 bis 12 Uhr sich über ihre statutenmäßige Quali. fikation entweder dahier auf dem Bureau der Gesellschaft oder in Karlsruhe auf dem Bureau der Sektion zu legitimiren, wogegen ihnen die erforderlichen Einlaßkarten verabfolgt werden.
Diese , r,. ist zu bewirken:
von den Namenaktignären durch Angabe der Nummern der guf ihren Namen in die Register der Gesellschaft eingetragenen Aktien; von den Bevollmächtigten außerdem durch Einreichung ihrer Vollmachten; von den Inhabern der Aktien au port eur durch Vorzeigung dieser Aktien mit einem Nummernverzeichnisse in doppelter Ausfertigung.
Frankfurt a. Main, den 29. März 1869.
Der Verwaltungsrath.
zu den General.
1325
26 . ö Betriebs-Einnahmen pro Monat März 1869.
R e ,, r für xtra⸗- Summa Personen. Güter. ordinair.
Thlr.
15 36 43. 65 83. bꝰ . 68 171313 1869 im März . .
(sprovisorisch 16200 45 819 5849 671868 184876
mithin Dod mehr 33 mehr d dvr ni GM ncht 5 T5 R- Saarbrücken, den 11. April 1860. 6 i Ie Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Bekanntmachung.
ö. . ult. ärz. 1868 im März .
(definitiv)
. Berlin- Hamburger Eisenbahn. Mit dem 15. d. Mts. tritt auf unserer Eisenbahn ein neuer Fahr⸗ plan in Kraft, nach welchem wir außer den bisherigen Personen- und Courierzügen in beiden Richtungen Ta es⸗-Schnellzüge mit er— höhten Fahrpreisen für die J. Il. und III. Wagenklasse einlegen werden. Dieselben werden abgefertigt, wie folgt: Abfahrt von Berlin 2 Uhr 15 Min. Nachmittags. Ankunft in Hamburg 8 * 30 » Abends. Abfahrt von Hamburg 2 9 50 Nachmittags. Ankunft in Berlin 9 * 35 » Abends.
Auch wird der an die ig der Königlich hannoverschen Bahn anschließende Eilzug von Lauenburg nach Hamburg bereits um 8 Uhr 6 . abgehen und um 9 Uhr 20 Minuten in Hamburg ein.
effen.
Alle sonstigen nur geringfügigen Abänderungen sind in den au den Stationen n e, ,, , . u ge,. . auch ö Personengeld⸗Tarife für die neuen Schnellzüge zur Einsicht ausliegen.
Berlin und Hamburg, den 9. April 1865.
Die Direktion.
(13431 Taunus -Eisenbahn.
Wir machen darauf aufmerksam, daß d tri . So dener Zweigbahn ir , ., mit dem 17. d. Mts.
nach dem Fahrtenplan vom 15 Oktober v. J. wieder eröffnet wird.
stimmter Höhe,
Frankfurt, 10. April 1869. J. A. d. V.-R.: Der Direktor.
Abschluß der Jahresbilanz und Dividenden.
Das Abonnement beträgt K Thlr. für das diertelsahr. Insertionspreis für den Naum einer Druchzeile 5 Sgr.
453
Königlich Preußischer
Aue Post ⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, sür Gerlin die Expedition des Königl.
preußischen Staats - Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. La, Eche der Wilhelms straße.
— — — n —
Anzeiger.
M* 89.
e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ö Dem if h. e n Scheffer zu Cassel, dem Kreis gerichts Rath Sauppe zu Zeitz, dem evangelischen Pfarrer Droste zu Schwanenberg, im Kreise Erkelenz, und dem emeri—⸗ sirten Stadtschullehrer Kranz zu Hersfeld den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Kreisgerichts Direktor Kretsch= mer zu Waldenburg in Schlesien den Königlichen Kronen ⸗-Orden dritter Klasse; dem Geheimen Kanzlei⸗ Sekretär Friese zu Berlin und dem Fabrik-Kaufmann Gerresheim zu Solingen den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Professor Dr. Gruppe an der Universität zu Berlin den Adler der Ritter des Königlichen Hausgrdens von Hohenzollern; sowie dem Gefreiten Becker im 2. Harde⸗ Regiment zu Fuß und dem Jäger Gadomski im Garde⸗ Jägerbataillon die Rettungsmedaille am Bande; und —
Dem Kreis -Physikus Sanitäts⸗Rath Dr. Forsbeck in Süchteln, Kreis Kempen, den Charakter als Geheimer Sanitäts-
Rath zu verleihen.
Norddeutscher Bund.
Bekanntmachung. ver ,,,, zwischen Stralsund und alUmoe. Ueberfahrt erfolgt in 8 Stunden. Die Fahrten finden bis zum 14. Juni in beiden Richtungen zweimal wöchentlich, demnächst während der weiteren Sommerzeit dre im al wöchent⸗ lich statt; vorerst ist der Fahrplan folgender: Abgang aus Stralsund: Montag und Freitag mit Tagesanbruch. Rei⸗ sende, welche mit dem Bahnzuge um Mitternacht in Stralsund eintreffen, können mit dem Post⸗Omnibus nach dem Dampf⸗ schiff fahren und sofort an Bord gehen. Ankunft in w ,. gegen Mittag zum Anschluß an den um 2 Uhr in , abgehenden Eisenbahnzug nach Stockholm. Abgang au Mäalmoe Dienstag und Sonnabend 103 Uhr Vormittags, nach Ankunft des Postzuges, Ankunft in Stralsund Abends. 2 Durch die Fahrten zwischen Stralsund und Malmoe wir im Anschluß an die zwischen Malmoe und Kopenhagen cour; sirenden Dampfschiffe zugleich eine günstige Reiseverbindung mit inemark geboten. . 2 zwischen Stralsund und Malmoe; lI. Platz 43 Thlr., II. Platz 3 Thlr., Vordeckplatz 1 Thlr. , . und Itetourbillets, 14 Tage gültig, J. Platz 7: Thlr., II. Platz 5 Thlr. Für Reisegesellschaften Ermäßigung des Personen⸗ geldes. In Berlin Stettiner Bahnhof) direkte Einschreibung bis Malmoe.
. 15. April 1869. Berlin, den 15 elena Host. Amt.
von Philipsborn.
ĩ ᷣ 8 dungszwecke der Gesetz, betreffend die Erweiterung der Verwen Li e' aus dem vormals kurhessischen Staatsschatze. . Vom 25. März 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze.
verordnen it Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie,
mi 9 Einnahmen des kommunalständischen Verbandes des
i l ̃ öri ls kurhessischen Regidrungsbezirks Cassel aus dem ihm gehörigen vormals inner n bn . den in Unserem Erlasse vom 16. ,,. 1867 aufgeführten Zwecken für folgende fernere Zwecke zu . . . 1) Beströltung der Kosten des Konimunallandtages un . * on ö. nalständischen Verwaltung, einschließlich der im Jahre Te ln h senen derartigen Kosten; 2) Unterstützung der milzen . ur ger ) Armen⸗«, Woͤhlthätigkeits⸗ und Rettungsanstalten, Vermehrung de
Berlin, Freitag den 16. April Abends
§. 2. schen Staatsschatze
1869.
Krankenhäuser; 3) Uebernahme eines Theiles der bisher vom Staate geleisteten Unterstützungen für Zwecke der Armenpflege im jährlichen Betrage von Summa 1106) Thalern, die weitere Auseinan— dersetzung hierüber bleibt der Vereinbarung zwischen ständischen und Staatsbehörden vorbehalten; 4 Gründung eines Taub⸗ stummen - Instituts, oder Uebernahme und Unterhaltung des zu Homberg bestehenden sammt den hierfür benutzten äum⸗ lichkeiten; 5) Bestreitung der Kosten des Unterhalts elternloser unver- mögender Kinder, soweit die Verpflichtung hierzu nach dem Aus⸗ schreiben des vormaligen kurhessischen Staats⸗Ministeriums vom 1I15ten Oktober 1822 (Kurhessische GesetzSamml. S. 45) dem Staate ob⸗ liegt; 6) Bildung eines Fonds fur Zuschüsse zu Landesmeliorationen. Die nach Nr. 2 zu leistenden Ausgaben gehen vom 1. Januar 1869 und die nach n 6 ö. ieh , . vom 1. Januar 1870 ab auf den kommunalständischen Verband über. , der Einnahmen aus dem vormals kurhessi⸗ u anderen als den vorstehend bezeichneten und
rlasse vom 16. September 1867 an r
den in Unserem 23
Zwecken können von dem Kommunallandtage mit Unserer
den. dung vg cle en er, Einnahmen aus dem vormals kurhessischen
taalsschatze nicht ausreichen, find die Kosten der in Unserem Erlasse 3 , , n. 18657 und im §. 1 Rr. 1 bis 5 des gegenwärti⸗ gen Gesetzes bezeichneten Einrichtungen und Anlagen von dem kom⸗ munalständischen Verbande des Regierungsbezirks Cassel nach. Maß gabe der Verordnung vom 20. September 1867, betreffend die kom munalständische , n im Regierungsbezirke Cassel, aufzubringen. Urkundlich unter Un ö. eigen hien Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ö Gegeben Berlin, den 25. März 1869.
(L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck⸗Schsnhau sen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon.
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.
Justiz⸗Ministerium.
Der Landgerichts -Referendarius von Eoellen in Aachen ist auf n,, bestandenen dritten Prüfung zum Advokaten im Bezirke des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln ernannt worden.
dinisterium der geistlichen, Unterrichts- und e, Medizinal⸗Angelegenheiten.
Am Friedrich⸗Wilhelms - Gymnasium in Berlin ist der arb eh , Robert Martiny zum Oberlehrer beför⸗ dert worden.
Erlaß vom 15. Februar 1869 — betreffend Leitung des Ein ofen in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont.
Mittels des in beglaubter Abschrift beiliegenden Aller
höchsten Erlasses vom 23. v. M. haben des Königs Majestät mich zu ermächtigen geruht, die Leitung des gesammten Schul⸗ wesens in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont vom 1. April d. J. ab dem Königlichen Provinzial⸗Schulkollegium u übertragen, * . . veranlasse ich Dasselbe, Sich von dem genann⸗ ten Jeitpunkt ab dieser Verwaltung zu unterziehen und wegen Uebernahme der Geschäfte mit dem Landes-Direktor von Flott well zu Arolsen in Verbindung zu treten.
Berlin, den 15. Februar 1869. ̃
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten. von Mühler.
An das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium zu Cassel.
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