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jetz IÜRegt, Nr, 11 adgr. Am 25 Sep- ] anderwärts vorkommen, eine Vorschrift zu haben, die es e. , ir e n, ,,. ien 6. Lt. ö . . stattet, die ,, gan. 1659 ! a. D., zule em. aß ni . . ö e, Gz been bnd, ih, ene f. r tember: v. d. Noddgerie zu Pfefferkorn, Major a. D., zule ; Sodann habe ich mich auszusprechen gegen das Amende. üssen wir uns klar werden — führt doch leich 66 rückerstattet wer en könne. muß tonstatiren, daß dieser tm. im, vormaligen zz. Inf. Regiment, Ans 30; Scptemher: den Herren Abgeordneten für Osnabrß müss d äleidt zu einer Auf⸗ Antrag unter Uumständen allerdings für die Erhaltung der 5 . Lazareth - Inspektor a. D., zuletzt in Wesel. Am lsten n. 6 . ö . c . 4 ene, ü. uin . lösung der Innungen, welche großes Vermögen haben, und die. öffentlichen Zwecke weniger leistet, als der Inken M gen,
a. D. zuletz.: Zeug LZieutn. in Cosel. . ů t er Eventugsität gegenüber wird durch den gegenwärtigen Kn. ö roter Dr? 33. 66. e n n, ien! im letzten . ohne Unterschied die Bestimmung über Zahl, Zeit und Bauer der . die Möglichkeit eröffnet, die Zahl 63 Yell r ö iet unter Amständen aber dafür auch mehr disponibel
i ̃ l z *. läßt. Meine Herren! Ich laube, daß die Gesetzgebung, indem . nr gebiet re 6 63 ö. * 8 8 gutt , 6 , arenen . fa . bei 9 den bisherigen Insin nh n n eine solche —— giebt, See Lt. : z ; v. ꝛll. — anz um m cn n ing mmen⸗ 2 .
Di Kulcßt Haußtm, im jetzißen 3 Wandenb. Gren, Regt. Rr. 17 bie Gemeindebehörde mit der Polizeihehörde zusammenfällt, sie is ange vergegenwärligen zu wollen 9 4 e . 1 9 n , 3 (Prinz Karl von Preußen). Am 11. Oktober:; v. Lepel, Haupim. aber da nicht zulässig, wo die Gemeindebehsrde mit der Polizeibe. Den 8. 8) rechtfertigte der Bundes kommi . bier Gael h ö. müssen, ich gl
a. Lzuleßt im vormal 3. Bat. (Potsdam) V. Landw. Regts. Am hörde nicht zusammenfällt. In dem Beschluß, den der Reichstag zu E . Hab e der f , missar wie folgt: 3 m seßg⸗ ung einfach diesen Uebergang herbeizuführen, ver⸗ 13. Oktober: Lemcke, een a. D., zuletzt Hauptm, im früheren einem früheren Paragraphen gefaßt hat, ist ausdrücklich aner, . eine , 1 uffassung ausgesprochen, daß pflichtet ist, und nicht wohl Nücksicht nehmen kann 20. Inf. Regt. Am 15. Ottober: v. Grumbkow, Ob. Lt. z. D. kannt, daß der Regelung durch die Ortspolizei die Unterhaltun diese Bestimmung wesentlich im Interesse einer Bevormundung guf Hoffnungen, welche sich bisher die einer Innung zuleßt Majr und Platz Ing. von Schweidnitz. Am 7 Oktober. kanntz halb der Orte u. f. w. un erlt ß der Innungen in der Verwaltung des Vermögens in ben Ent. BVeitretenden machen konnten, welche die Geseßgebung
— j öffentlichen Verkehrs inner ; 2646 ; ö! . r,, , Regelung. des innern ert Befallen nelelzré , Ke eibsicch see Enhnur̈is sst dr Loet nich ers len tot'tenznd weber en dung
,, Hi . inn n * ,, 66 *. in ben srten kommen bel Vestüntnung der Wochenmüätkkth Bestimmung des Paragraphen, daß zu Verträgen der Innung pflichtet war. Ich meine daher, Sie thun am besten, wenn Sie
ᷣ ü die Erwerbung, Veräußerung 'od fä es belass n r
Major a4. D. zuletzt Rittmeister im vormaligen 8. Husaren ⸗Regiment. Betracht. Es handelt sich dabei sowohl um den Platz, wo der , Sachen . die K en f, 3 Sie n ce G mer, gm er gigen m . Am 21. Oktober: än . 9. zuletz inn e , rann, Markt stattfinden soll, 1 um die Dauer, . verlangt wird, lediglich aufgenommen zum Schutze der Bahn. glieder der Innung es e , . z daß *. 3599 der r n , gin en, klar zuleßt Gen Meas *r u nd . slitch rr an ic ssimseun . ö. mung des §. ö, wonach das Vermögen der Innungen, wenn Auflösung, so weit sie zur Bildung des Vermögens beigetragen Temmsdr. der ehemal. 4. Landw. Brig. Am T3. Ottober: Fäu re, . f diese Seite des Verkehrs auf den zen uch! dieselben sich auflösen, oder wenn sie aufgelöst werden, zu haben, eine Rückvertheilung stattfinde, so meine ich, daß dieser Major a. D. zuletzt Rittm im jetigen i. Westf. Huf, Fzigt. r. s, Beziehung 8 län lan dige mn er Tie, n öffentlichen Zwecken, und zwar durch die Gemeinde, wenn das Gesichtspunkt wohl, eher Berücksichtigung verdiente als der
ranz, Pr; Li; 4. D. zuletzt Zahlms. im jetzigen Kür. Regt. Königin Straßen und Plätzen b . ist und was sie von 1a g Statut nichts anderes vorschreibt, verwendet werden soll. andere, daß die Mitglieder allein und nicht die Gemeinde be— Pomm.) Nr. 2 und Schelau, Sec. Lt. a. D., zuletzt im früheren wahrzunehmen, wozu sie . erufe nau en Wollen Sie dieser letzteren Bestimniung beistimmen, so ist die reéchtigt sei, die Erbschaft des zu öffentlichen Zwecken bestimmten JJ e Sec. Lt. a. D., zuleßßt im früheren 30. Inf. Regt. ; n h Bestimmung durch die Ausübung der Befugnisse der Innung, — Zu g. 94, die Auflösung einer Innung gegen ihren
v. Hesse, Gen. Lt. zu D. zuletzt Chef der Landestriangulation. Am Ehre gehabt habe zu sagen, wiederkehrt bei verschiedenen andern . t u Ge e e ö! ,,,, een en, thelis zum Titel über den Harttverkehr, theils edu ng ges ha e thun ,, . i e. . gab der Bundeskommüssar nachstehende Er⸗
ü igi 2. Am 3. November: v. Ko . 3 ĩ ; ü . ö ; ĩ : n, ede ele e e , ,, d, de , n,, ,, , : 1. Bataillons (Polnisch Lissa) 2. Pos. Landw. Negts. Nr. 19. ; . — . . , Sie ihr nur Mitté.*di . ö , 26 . Gen. Ct. 4. D., zuletzt in der vor. öffentlichen Verkehr vorzunehmen, wie sie durch dieses Amen bas Recht, die Zustimmung zu versagen, wenn die l Erlln ö. ö , , e. . 3 r ,,,,
z . enommen werden würde, und ich habe deshalb . . ü de , , , , 14 , ,, lle, h . 1 I nungen gelährdet ist, dann ist der Verfahren ö werden soll. Wenn diese Verlegenheit in d , r e e e w, Ueber das Miquélsche Amendement zu §. S4, die , in um gehtn, . Preußen besteht, so ist sie nicht neueren Datums, sondern herbei⸗ . Reg, Tre Am 7. November; v. Wolff, Major a. D. n d g te der Bundeskommuͤffar, Geheime leber das Miquélsche Amendement zu gs. Re, 93, 95 geführt worden durch Art. 13 §. 5 des Einführungsgesetzes zum uleßt im seßige5 2. Thür. Inf iegt. Rr. sZ3. Aut s. RKevember! Innungen betreffend, zußerte der Bunde fach tweltzen die Aufläsung einer Innung kur dans geftaͤttt? Plurstzen Handelsgesetzbuche, In diesem S. 3 heiht es
ukcenr 9 t. a. SJ zulcht dem 1. Thür. Inf. Riegt. Rr. z aggr, Regierungs- Rath Dr. Michaflis. d t mit ei werden soll, wenn außer der BVerichtigung der Schulden auch Wenn eine Aktiengesellschaft sich rechtswidriger Handlun—= Foerst el Pr. Ct. a. B., zuletzt Off, von der Armes und Lehrer an Der Herr Abg. Miquél hat sein Amen ement mit einem die Erfüllung sonstiger Verpflichtungen sichergesteslst ist) erklärte en oder Unterlassungen schuldig macht durch welche das d vormal aligemeinen ͤlrůgschuỹ. und Hancke, Generalarzt g. O.,, Grundsatz motivirt, welcher übereinstimmt mit der Grund— der Bundeskönimissar: k— 1 obi gefahrdel wird . s tan fie aufgelost werden nen! Regts. . im jetzigen Königs-Huß. Regt. . Rhein. Nr. 7. anschauung, von welcher die Vorlage des nn n, Meine Herren! Das Amendement des Herrn Abg. Miquel ohne daß des 3 ein Anspruch auf Ent har stattfin det Am 12. November: 3 56. . . h 2 ö 3. k . fe u fh 2. hat im Laufe der Diskussion eine Gestalt angenommen, welche Die Auflösung kann in diesem Falle nur durch gericht e Art, Brig und Cin gel s Intendantu Hat aug altzt Gesetz verhindert werden müsse, eine zu g ö jz dasselbe der Vorlage der Bundesreglerungen etwas mehr ange liches Erkenntniß auf Betreiben der im 5. bezeichneten Be— w Innungen, welche zum Theil ini Bestz und in der Verwaltung von nähert hat als es in der Form war, in der es ursprünglich er⸗ hörde erfolgen. Als das zuständige Gericht ist dasjenige an⸗
, . , Vermögen sind, welches nicht im Wege der Freiheit zusamimen. schien. Der Herr Abg. Miguel hat angenommen daß die Er- zusehen, bei welchem die Gesellschaft ihren ordentlichen Ge⸗
en. Lt. a. D., zuletbzt Commdr. der 16. Div, und v. Thümen, f dern welches durch Zwang zusammengebrächt worden ö f .O. t als Major dem Garde- Hus. Regt. aggr. Am getragen, sonder: , in, füllung der bestehenden »Verpflichtungen« der Innungen so kàichtsstdnd hat. . . . Maj. z. ö. . , ist. Wenn sich der Derr Abg. für e, , , , nne r n aufgefaßt werden müsse, als seien die Unterstützungskassen, Es ist bei der Formulirung der Vorlage davon ausgegan⸗ bon Neisse und Ol den burg Major 4. Da zuletzt Hauptmann im stimmung mit der Regierungsvorlage befindet, so glaube : welche die Innung etw besitzt, dufrecht zit erhalten nge mln. gen, daß da sfelhe Hersahrenu h der ä, ie genen em. vormaligen 34. Infanterie Regiment (3. Reserde. Regiment). daß er nicht den richtigen Weg verfolgt, um auch zu . sei es zu diesem Zwecke, daß diesen dann Korporationsrechte er⸗ ben Wege eintreten könne, welches durch das Einführungsgesetz Am ed. Nebember: 3. Bęertrab / Major a. D.! . üuphtn m Zweck zu kommen. Denn, wenn er den Innungen frel lä, theilt werden müßten. Ich muß nun aufrichtig gestehen , daß zum Handelsgesetzbuch, welches, wenn ich nicht irre, zu der Zeit
, , ,, , Statuten die Bedingungen, des Beitritts festjustellen, ich in den Worten »Aufrechterhaltung der bestehen ben Verpfliäl Eutin wurde, als der Herr Vorredner Justiz⸗Minister war Nele . T uleht Haunrm, im J. Westpg, Gren. 66. 3 , so giebt er ihnen in die Hand so exklufiv, wie nur möglich zu ver. tungen« diese Auslegung nicht 3. ö. ö, für en Fall . worden ist. ö ; ; ückardt Haunem, a. DR zul in der s Art. Brig. Um zo. Nov, fahren. Sie können beispielsweise, wie er selbst anführte, gewiss würde der Herr Abgeordnete gut thun, dieses genauer aus
. k,, ,, . Sec
Lt. a. D., zul, in der vormal. Hannov. können Vorschriften erlassen, die von Niemanden, der ein selbstän. Kunst und Wissenschaft.
Ie. * 83 . Wuln a. D. zul. im jetzigen diges Gewerbe gleicher Art heginnen will, heut e, , n,. 1 D Die Kunstkammer Sr. Königlichen Hoheit des 7 Vomm. Inf. Regt. Nr. 14. Am 12. Dez. Stegemann, Sec. Ct. werden und können dadurch bie Mitgliedschaft auf ihre eigne Zah st Fu rsten ar Rn n m So zen zollen Sig üer en? a. Q, zul. im vormal. 2. Pomm. Landw. Inf. Regt. Am 15 Dez.“ beschränken. Die Vorlage des Bundesraths auf der andern 31 ; hergusgegeben von J. H. v. Hefner Altneck, ist gegenwärtig bis zur b; Sriba, OHberst a. D. zu in der votmal. Hannov, Inf. Am Seite stellt gewisse Mazimen der Bedingungen des Eintritts. ᷓ t und der J. Lieferung erschiencn. — Daß neucste Heft dieses für die Kleinkunst des Il. Dez. (Stein Brück v. d. Mart, Ab. Tt. z. B., zul. Eommdr. Fiel einl besteht in einer Prüfung, welche sich jedoch nur auf r . Auslegung im Feutschen Mitt alters und der tenaissance wichtigest Wertes nen hae! w Je eh, 2 den Kachweis der Befähigung zu Selbstausführung der ge= nl e des ger en ht iin ,, 2 ,, din 32 a. Q / zul. im vormal. Landw. Bat. Wohlau Nr. 38. Im. X. 3; w öhn lichen Arbeiten beschränken kann, und! ferner in einem N se Konzefstcn won pen 9 rh. ; : eine es aus Kupfer
ͤ . i. etrieben, eiselirt und vergoldet, vom Anfang des II. 53 2 m w, är . Zueiß kl. n, . 2 ,, Eintrittsgeld, welches jedoch nicht mehr; als fünf Thaler be dements Miquél uns ehiehsnfm Hin ne n, r nn gen w. Inf und e an Haupfm a. D) zul. Pr. Ct. im 3. Rhäin. Inf. tragen darf. Es sind hier wirkliche Minima der Beitritts— lage der Bundesregie- tenheit, gus derfelben Zeit, zwei in Buchsholz geschnitzte Medaillons Reil. Rt. B . . bedingungen aufgestellt, während das Amendement des Herm gt: das Verinögen der Innung won stark erhabener Arbeit, aus der ersten Hälfte des 16. Jahrh.; einen . — Abgeordneten für Osnabrück einen großen Theil der Beitritts! unter der Herrschaft des Zwanges, Degen, mit Gold und Silber eingelegt, aus dem Anfang des ; ; bedingungen, abgesehen von dem Eintrittsgeld, in das Gut ist es entstanden durch freiwillige Schenkungen, 17 Jahrh., ag , aus der i Halfte des 12. Jahr. Neichstags⸗ Angelegenheiten. dünken der unmsngen lit. g 46 . . li 1 . die Berger nbum zu öffentlichen und gemeinnützigen V Tibfeg, gravirtem reichen Bildwerk auf verschũ'den. ᷣ Grundgedanken der Vorlage übereinstinimen, so müssen wecken im Auge hatten, können) wir fetzt den In. ig emgilirtem C . 66 ᷓ ,, ö mange em gäddem hrt Cötinfstrechle auffehoben Kad, vicht nüihe enscltaklrp er b eg ine n form e r fr ih ig mr r. des Bundeskanzler ⸗Amts, Wirkl. Geheime Rath Delbrück, Abgeordneten für Osnabrück geben. verwehren sich aufzulösen, so müssen wir mithin das für öffent⸗ sonntage eröffnet worden und zeigt in diesem Jahre eine ungewöhn« zu §. 66 der Gewerbe Ordnung: Ferner: liche Zwecke zusammengekommene Vermögen auch diesen öffent- lich vielseitige Kollektion von Kunstwerken. Mañ begegnet einer großen Ich habe zu dem 8§. 66 zweierlei zu bemerken. Ich will ch glaube, durch meine Bemerkungen, die ich vorhin gegen lichen Zwecken wahren. Das ist der Sinn der Regierungs. Anzahl gusgewählter Werke aus allen Gebieten der Malerei und zunächst anfangen mit der Antwort auf die Frage, die in dem den derrn Vorredner machte, herbeigeführt zu haben, was ich vorlage, und das erreicht sie dadurch, daß sie im Fall Nainen Jast 3 2 4 89 jweiten Alinea besprochen ist, der Frage der Marktberechtigten. beabsichtigte, nämlich zu konstatiren, daß der Antrag des Herrn der Auflösung der Innung die Gemeindebehörde damit deutsch lng iu h 4 28 * 166 . . . J. e o m 8 Es kommt allerdings vor, daß einzelnen Privatberechtigten das Vorredners eine Beschränkung des Zutritts zu den Innungen, beauftragt, das Vermögen für gewerbliche, also für nach der Dentfchrif, fir denn ganf . 28 Marktrecht zusteht; es war dies früher namentlich im Groß eine größere Exklusivität zu ermöglichen beabsichtigt. Derselbe gleichartige öffentliche Zwecke zu verwenden. Ein Rechts⸗ liefert inden run r Gnenden' h in , 3 herzogthum Posen, in den Mediatstädten der Fall, wo die steht auch im Zusammenhange mit den von demselben Herrn anspruch steht der Gemeinde allerdings nicht zu, aber architetton scher Handzeichnung'n der Usfinnen Iloren; ben dnnn Mediatherren neben verschiedenen anderen niederen Regalien Abgeordneten später aufgestellten Vorschlägen, welche dahin . ist das Gesetz eben da, um in solchen Fällen, wo Rechts˖ nur unvollkommen, gus Medaillen, bekannten Originalplan Bra auch das Marktrecht besaßen. Darüber bin ich nicht unter— gehen, den Innungen, die nach dem gegenwärtigen Vorschlage ansprüche nicht vorhanden find, herrenlos werdendes Vermögen man ters zum St. Peter in Rom, sowie noch 53 andere, bisher richtet, ob und wie weit in andern Theilen des Bundes solche durch Exklusivität die Zahl ihrer Mitglieder mindern können, seinen Zwecken zu bewahren über dieses Vermögen zu dispo ⸗ nicht beachtete Pläne anderer Meister zu demselben Bau aufgefunden, Verhältnisse noch bestehen, in Preußen werden sie im Großen bie freie Verfügung über ihr Vermögen zu geben dergestalz, miren, und dasselbe in Hände zu bringen, welche es feinen welche neuch Licht über die Bgugeschichte der Kirche verbreiten, Vor und Ganzen als erledigt anzusehen sein, es erschien le en daß sie es auch unter ihre Mitglieder vertheilen können. Ich Zwecken entsprechend verwenden? Der andere Gesichtspunkt, i. at rn, diese n ne tn . * doch nützlich, diese in * der Gewerbeordnung von 1845 sich meine nun, daß alle diejenigen, welche den späteren Anträgen der in dem Antrage des Herrn Abgeordneten Grumbrecht seinen bee nn 3 2 56 ö 6 2 . ndende Bestimmung auch in den vorliegenden Entwurf zu des Herrn Abg. Miquél zustimmen wollen, doch wesentlich Ausdruck gefunden hat, ist der, daß dasjenige Innungsvermögen, . . ta, inte ' ien si — g : 3 el i nf n gen, welcheg uf ö ur n en e, Kurzem gedenkt er ein größeres Werk über Bramante's Ent übernehmen, um für den Fall, daß solche Marktberechtigte auch! anders zu dem gegenwärtigen stehen müssen, als Diejenigen, , zusammengebracht ist durch eitrittsgelder von . wurf Hergüszugeben, weicheb darlegen wirt, in dies rn n, been. itgliedern, welche beigetreten sind, weil sie nur auf diesem Wege Bau- Ausführung festgehalten worden und welche Aenderungen die zu dem Rechte, das Gewerbe zu treiben, gelangen konnten, spaͤteren Architekten damit vorgenommen haben
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