1869 / 94 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1672

1432 Bekanntmachung..

Die von der Kommanditgesellschaft G. Busch, S. Rosenberg aus- gegebenen Abonnements. Billeis auf der Linie

Pankow Lusigarten

haben nur Gültigkeit bls zum 1. Mai en. Neue Abonnements Billets pro 1869 verkauft der Kaufmann Lange in Pankow.

Berlin, im April 1869.

Allgemeine Berliner Qmnibus . Aktiengesellschaft. Die Direktion.

(1433 Bergbau- Attiengesellschaft Borussia in Dortmund. Zur diesjährigen . ordentlichen Generalversammlung, welche am Dien stag, den 25. Mal c. Vormittags 11 Uhr, im Gasthofe »zum römischen Kaiser« hierselbst stattfindet, beehren wir uns, die Herren Aktionäre unserer Gesellschast hiermit ergebenst einzuladen. Gegenstände der Tagesordnung sind: 1) Erledigung der im §. 31. a. c. d. des Statuts bezeichneten lau— fenden Geschäfte. 2) e, . über Verwendung des im vorigen Jahre erzielten ewinns. 3) Ausloosung von 40 Stück artialobligationen der hypothekari=

schen Anleihe. Dor mund, 20. April 1869. Die Direktion. v. Staedel. A. Hilb ck.

Transpoxt Erleichterungen für Ausstel⸗

lungs ⸗Gegenstände des Gartenbaus

in St. Petersburg.

ö Für den Transport derjenigen Gegenstände, welche für die in der Zeit vom 5 7. bis 9. 31. Mal J E= d. J. in Aussicht genommene Internationale

stellung von Gegenständen des Gartenbaües nach St. Pe⸗ ters b urg« gesandt werden, sowie für die Beförderung derjenigen Per sonen, welche die Ausstellung besuchen, finden nachstehende Er⸗ leichterunge! statt:

I) alle lebende Pflanzen, sowie alle leicht verderbliche Gegenstände, welche mit der Adresse:

Internationale Ausstellung von Gegenständen des Gartenbaues in St. Petersburg« versehen sind, werden auf zügen (jedoch exkl. der Schnell. und Eilzüge) zum gewöhn⸗ lichen Frachtfatze der Normalklasse befördert;

2) die ad J genannten Gegenstände, sowie die aus gestellt ge⸗ wes enen Maschinen, Geräthe und Materialien 2c. werden, wenn dieselben auf der Ausstellung nicht verkauft worden sind und, begleitet von einem Atteste des Komites über ihre Eigenschaft als Au sstellungs-Gegenstände, an den Aus steller zurückgehen, auf derselben Route mittels der Güterzüge frachtfrei zu rückbefördert, wenn außerdem dem auszustellenden Frachtbriefe der Hintransport beigefügt ist /

3 Pers amen, welche die Ausstellung besuchen haben für die Hin reise den vollen Fahrpreis zu zahlen, wogegen ihnen zur Rückreise in die Heimat freie Fahrt für die betreffende Wagen

eee n, Bekanntmachung. Mit dem 1. Mai d. ß den für den Verkehr des Norddeutschen Eisenbahnver—

J Beimischung von Guano denaturirte Ammoniak in die 24 = Klasse CO., 25 europäisches Bau- und Nutzholz, insofern es Rundholz, beschlagen, rohes Spalt-⸗ oder Schnittholz ist, in Klasse D., 3) Eisen Luppen, Brucheisen (altes Eisen), alte Schienen, Eisen⸗ und Stahlabfälle, Stahlbruch sowie Eisenstücke in den Spezialtarif II.

Hannover, den 20. April 1869. Königl. Eisenbahn ⸗Direttion.

Westdeu tsch er Eisenbahnverband. Für die direkte Personen⸗ beförderung zwischen Stationen der Main -Weserbahn einerseits und Statißnen der Main- Reckarbahn, sowie Offenbach und Mann heim andererseits tritt vom 1. Juni d. J. an ein anderweiter Tarif der Fahrpreise und Geäcktagen in Kraft, welcher bei den be— treffenden Expeditionen der Main⸗Weserbahn einzusehen und zu er— halten ist. emerkt wird, daß auf jedes Fahrbillet ein Freigepäck von 50 Pfund gewährt wird. Cassel, am 17. April 1869.

Königliche Direktion der Main ˖ Weserbahn.

Nordwestdeutscher Eisenbahnverband. Für die direkte Personenbeförderung zwischen Stationen ber Main- Weserbahn einerseits und Stationen der Taunusbahn und der Hessischen Ludwigsbahn andererseits tritt vom 1. Juni d. J. an ein neuer Tarif der Fahrpreise und Gepäcktaxen in Kraft, welcher bei den be— treffenden Eppeditionen der Mains Weserbahn einzusehen und zu er— halten ist. Bemerkt wird, daß auf jedes Fahrbillet ein Freigepäck von 50 Pfund gewährt wird. Cassel, am 17 April 1869.

Königliche Direktion der Main? Weserbahn.

der Hin fahrt mit den Personen⸗

Original-Frachtbrief über den

Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchd R.. v. Decker) ö. Berlin sind folgende Werke ei en, re e, Beihefte zum Königlich Preußischen Staats Anzeizer bilden, theilz aus demselben abgedruckt oder auf der Redaktion ausgearbeitet sind:

Zur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preußi- schen Staats. Separat. Abdruck aus den Königl. Preußischen Staats- Anzeiger. Juli 1867. 33 Bg. 8. geh. 3 Sgr

St ut is gane ag käieoke, aa chesssrBäelle et c.! einale de la Prasge: Superficie, population, agriculture sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et eirculaꝰ tion publique. Extrait du Moniteur prussien. Aut 1867.

4 Bog. 8. geh. 5 8g.

Literatur über das inanzwesen des preustischen Staates. Beiheft des 6e gfi Preußischen Staats Anzeigers. i nr. ber 1867. 67 Bog. Royal.. geh. 10 Sgr.

Aus dem Königlich Preußischen Stagts⸗-Anzeiger Fi

1867. Zweiter Jahrgang. i867. 274 Bg. 8. . 6 . Die Hohenzollern⸗Standbilder in Preußen. (Besond Abdruck aus dem Königlich Preußischen Hel. . ei ö. Januar 1868. 33 Bog. 8. geh. ; n

Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußi Staats für das Jahr 1867. 12 Bog. 8. . 533.

Chronik des preußischen Stagtes und des Norddeut Bundes für das Jahr 18683. 45 Vog. gr. 8 geh. 6

Literatur über das Hypothekenwesen des reußischen Staates. ö des Königl. Preußischen ö. 1868. 11 Bg. 8. geh. . 73 Sgr.

eit und die Fenier⸗ ischen Staats. Anzeiger.) 27 Sgr.

Die Kreise Preußens. Eine gruppenweise geordnete Uebersicht der Boden ⸗/ Bevölkerungs⸗ und Nahrungs ˖ Verhältnisse . Kreise des lrenßischen Staates. Zusammengestellt auf Grund der Geographie des Preußischen Staates von G. Neumann, der Volkszählung vom Jahre 1864 und der Denkschrift über das Soll- Einkommen an direkten Steuern im Jahre 1867. Se bargt. Abdruck aus dem Königl. Preuß. Staat · Anzeiger. 868. 35 Bg. 8. geh. 27 Sgr.

He ternitoknre die 1a Qn fe clxrntiom alle nmanädcdle ian monmel'. Etude geographique traduite du Moniteur prussien. September 1868. 8. geh. 24 Sgr.

Die englische Rede- und Preßfrei proʒesse. . dem Königlich ir 1868. 2 Bg. 8. geh.

Landrechts Abdruck aus Oktober 1868.

für die Preußischen Staaten. (Separat ˖ dem Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.) 8. 15 Sgr.

des Norddeutschen Bundes. Ab eschlossen Anfang Ofto= ber 1868. (Beiheft des Königl. Preuzsshen i ern f fine 8. geh. 9. Sgr.

Ehronologische Uebersicht der Geschichte des branden burg⸗ preußischen Stagtes unter der Herrschaft der Hohen⸗ ,, und des Norddeutschen Bundes. Chronologische

lebersicht der Geschichte des brandenburg preußischen Staates unter der Herrschaft der Hohenzollern 1415 1863 II. Chrono- logische Uebersicht der Geschichte des preußischen Staates und des Norddeutschen Bundes 1861-1868 Alphabetisch . chrono⸗ logische Uebersicht 1861 - 1868 63 Bog. gr. 8. 5 Sgr.

Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers. I868. Erster Jahrgang. Erstes his Viertes öeft. Prels à 10 Sgr. . 1869. Zweiter Jahrgang. Erstes ö. Janugr. k März. Preis 73 Sgr.

Die Vierteliahrs-Hefte des Königlich Preußischen Staats— Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten ,, . n ö. e dn des Staats Anzeigers

ublizirten Artikel. Dieselben sind dur alle Post · A und Buchhandlungen zu beziehen. 8 oft. um alten

Die Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich preußischen Staats⸗Anzeigers desgleichen die Beihefte sowie diejenigen Aufsätze, welche, an sl im Staats- Anzeiger erschlenen, in besonderen Abdrücken herausgegeben werden, sind in den nachfolgenden Buchhandlungen stets vorräthig: Breslau: Gosohorsky's Buchhandlung; Königsberg Akademische Buch⸗ handlung; Posen: J. J. Heine; Steltin: Friedr. Nagel; Magdeburg: Schefer's Buchhandlung; Eöln: 3 G. Schmitz's Sortim.-Buchhandl.; Coblenz „J. Hölscher; Münster: oppenratha'sche Buchhandlung, Kiel: Schwerssche uchhandlung; Schleswig: Br. Heilkerg's Buchhandl; Hannover: Fehn sche Hofhüchhandl.; Göttingen Deuerlich'sche Buch⸗ handlung; Frankfurt 4. M. F. Boselli'sche uchhandl.; Wiesbaden:

Jurany & Hensel; Cassel: J. C. Krieger'sche Vuchhandl. ; Hamburg: aßmann.

Die volkswirthschaftlichen Grundsãätze des Allgemeinen

Uebersicht der Behörden der Preußi schen Monarchie und

23

JJ K

Ane Ben- Aunstatten des An- und Auslandes nehmen r sür gerlin die Expedition des igl. Preußischen Staats- Anzeigers: .

Behren⸗Straße Nr. Aa, Ecke der Wilhelma strasse.

Das Abonnement beträgt 6 Thlr. sür das biertel ahr. Insertionspreis für den Naum einer

Königlich Pruchzeile z Sgr. . .

1869.

M* ga. Berlin, Freitag den 23. April Abends

wird auf Grund des mit der ebengedachten Eisenbahngesellschaft unterm 20/18. Januar 1869 abgeschlossenen, beigedruckten la Uebereinkommens, welches hierdurch die Genehmigung erhält, aufgelöst und die auf dem- selben haftende Verpflichtung zur Gewährung von Zinszuschüssen auf

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General der Infanterie z. D. Herwarth von Bit— tenfeld, bisherigen Gouverneur von Magdeburg, das Kreuz

der, Groß -Komthure des Königlichen Hausordens von Hohen“ die allgenieinen Stagtsfondd bern omm! .

zollern und dem General der Infanterie Herwarth von S. r Der Minis er für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Bitten feld, Gouverneur ven Königsberg, den Königlichen ist ernnKchtißt, zun Bestreitung der im Jahre 1859 erforderlichen Aus. Kronen⸗Orden erster Klasse mit dem Emaille⸗Bande des Rothen gaben für weitere Vervollständigung und bessere Ausrüstung der Adler Ordens mit Eichenläub und Schwertern am Ringe; und Staatsbahnen bis auf Höhe von 21Caobg9 Thalern die 6 Dem Vorsteher der Privat- Irren⸗Heilanstalt in Eitorf, aus den durch die Gesetze vom 16 Mai 1858, 2. Juli 1859 un

ö Sanitäts. 24. September 1862 für Eisenbahnbauten bewilligten Staatsanleihen , . Dr. Meyer, den Charakter als Sanitäts zu verwenden, und, soweit dieselben nicht ausreichen, den Restbetrag

aus den Beständen des in §. 1 gedachten Garantiefonds zu entnehmen.

§. 3. Jede Verfügung der Staatsregierung über die, unter Ver—⸗ wendung obiger Geldinittel hergestellten Bahnanlagen durch Ver äußerung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häufer des Landtages. . .

§. 4. Der Finanz. Minister und der Minister für Handel, Ge— werbe und öffentliche Arbeiten werden mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. ;

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei—⸗ gedrucktem Königlichen Insiegei. ö

Gegeben Berlin, den 25. März 1869.

26. (L. S.) Wilhelm.

Gr. v. Bismgrck. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Müh ler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. . Dr. Leonhardt.

Berlin, 22. April. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Karl von Preußen sind aus Nizza hier wieder eingetroffen. Berlin, 23. April.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist heute früh nach Albrechtsberg abgereist.

Norddeutscher Bund.

Be bannt ma chu 'ng

Von der Kaiserlich französischen Post⸗Verwaltung sind in neuerer Zeit mehrfach Fälle zur Sprache gebracht worden, in welchen rekom man dirte, nach Frankreich be stimmte Briefe Hinsichts des Couverts und des Verschlusses nicht den in Frankreich geltenden Anforderungen entsprochen haben. Die wahrgenommenen Mängel bestanden hauptsächlich darin:

II daß von den Absendern unterlassen war, Kreuzcouverts zu den gedachten Briefen zu verwenden, 2 daß der Verschluß der mit Kreuzcouverts versehenen Briefe statt durch mindestens zwei, durch nur ein Lacksiegel oder mittelst Oblate hergestellt war und 3) daß durch die angebrachten Lacksiegel nicht sanimt— liche Klappen des Kreuzcouverts verschlossen waren.

Die Korrespondenten werden ersucht, die nach Frankreich bestimmten rekommandirten Briefe unter Kreuzcouvert zu legen und wenigstens mit zwei Siegeln in gutem Siegellack mittelst eines ordentlichen Petschafts dergestalt zu verschließen, daß sämmtliche Klappen des Couverts durch diese Siegel

örig befestigt sind. ; . , sind veranlaßt worden, über die äußere Einrichtung, welche die gedachten Briefe haben müssen, auf Verlangen noch genauere Auskunft durch Vorlegung einer im Post- Amtsblatt abgedruckten Zeichnung zu geben.

Berlin, den 21. April 1869.

General⸗Postamt. von Philipsborn.

! ; ö. ; 4. 53

Uebereintommen, betreffend die Auflösung des Garantiefonds für

das Anlagekapital der Bres lau Posen · Glogauer und der Posen · Thorn · Bromberger Eisenbahn.

Der Staat ist durch den Vertrag vom 28. Juli, 1853 (Gesetz. Samml. für 1853 S. 739) berechtigt, den in Gemaͤßheit des §. 1 des dreizehnten Nachtrages zum Statut der Oberschlesischen Eisenbahn⸗˖ gesellschaft (Allerhöchst bestätigt am 27. Dezember 1858, Geseßz⸗Samml. für 1859 S. 6—7) in Höhe von l/409 000 Thalern angesammelten Garantiefonds zur Deckung etwaiger Zinsausfälle des Anlagekapitals der Bres lau⸗Posen⸗ Glogauer Eisenbahn auf 200/0900 Thaler zu ver mindern, nachdem die gedachte Eisenbahn während fünf hintereinander , abe einen Reinertrag von wenigstens 3 Prozent auf- ebra a . Diese Voraussetzung ist eingetreten.

Es sind. jedoch, aus dem Vertrage vom 30. November 1867 (Gesetz. Samml. für 1867 S. 271 ff Zweifel hergeleitet worden, ob der Staat schon jetzt von diesem Rechte Gebrauch zu machen befugt u:ꝛd nicht vielmehr verpflichtet sei, den Garantiefonds auf die im §. 101. e. bezeichnete Dauer der Zinsgarantie für das Anlagekapital der Posen⸗ . Eisenbahn in die Höhe von 1,400,000 Thalern zu erhalten.

Zur Behebung dieser Zweifel und in der Absicht, die Garantie des Staates anderweit zu normiren, ist zwischen dem Regierungs- Assessor Simon als Kommissarius des Winisters für Handel Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten, einerseits, und der Königlichen Direk- tion der Obeischlesischen Eisenbahn, vertreten durch deren Vorsitzenden, Geheimen Regierungs- Rath Lentze sowie deren Mitglieder, Regierungs— Naih Gehlen und Regierungs- Affessor Försters und dem Verwaltungs. Rathe der genannten Gesellschaft, vertreten durch die in der Sitzung derselben vom 13. Januar é. hierzu autorisirten Mitglieder: Geheimen Kommerzien⸗Rath Franck, Bank-Direftor Fromberg und Stadtrath Friedenthal, andererseits, unter Vorbehaltung der nach Zustimmung der Landesvertretung einzuholenden landesherrlichen Genehmigung, sowie der Genehmigung der Generalversammlung der Aktionäre der Oberschlesischen Eisen bahn, folgendes Uebereinkommen getroffen worden.

1. Die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft räumt dem Staate das Recht ein, den in Gemäßheit der Verträge vom 28. Juli 1853 und vom 30. November 1867 zur Deckung etwaiger Zinsausfälle des Anlagekapitals der Breslau Posen Glogauer und der Posen· Thorn⸗ Broniberger Eisenbahn bestimmten Garantiefonds auszulösen und über die in demselben befindlichen Werthpapicre ohne jede Beschrän⸗

reffend die Auflösung des oberschlesischen Eisenbahn Ga— , Uebernahme der auf demselben haftenden Garantie— pflicht auf die allgemeinen Staatefonds, desgleichen die Deckung der im Jahre 1869 erforderlichen Ausgaben zur weiteren Vervollständigung und besseren Ausrüstung der Staatsbahnen. Vom 25. März 1869.

ir Wil elm von Gottes Gnaden König von Preußen zc ., . mit , . beider Häuser des Landtages der Monarchie /

was 5

. er für das Breslau⸗Posen Glogauer und das Posen— 2, Eisenbahnunternehmen in Gemäß heit der Gesetze vom 20 Februar 1854, 13. Mai 1857 und 11. März 1868, so wie

: sis isenbahn⸗ ini Ermessen frei zu verfügen. des ten Nachtrags zum Statut der Oberschlesischen Eisenbahn! kunft nach alleinigem Ern kw 9. i ( Thalern gebildete Garantiefonds

Der Staat übernimmt dagegen, sobald und soweit er über 210