1869 / 95 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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b3, 352. 54,123. 54,132. 55,103. 56,327. 56,427. 56,434 59,613. 60 091. 62,327. 63,633. 64,068. 64602. 70,936. 72,9094. 72,911. 76,6577. 81,718. 83,354. 86,993. 89, 364. 90,243. 90,292. 91, 158 und 94,916.

Berlin, den 24. April 1869. . Königliche General-Lotterie⸗Direktion.

ö Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Bescheid vom 14 April 1869 betreffend die den Land An das Kriegs ⸗Ministerium.

räthen, als Dirigenten der Kreis⸗Vermittelungsbehörden, zustehen⸗ den Diäten und Reisekosten. 1 Auf den Bericht vom 27. v. M. eröffne ich der Königlichen

Genergl-Kommission, daß die Landräthe, als Dirigenten der Kreis ⸗Vermittelungsbehörden, unzweifelhaft befugt sind, gleich

den Kommissarien und Sachverständigen in Parteiangelegen—⸗ heiten Diäten und Reisekosten zu liquidiren. Die Verordnung vom 28. Juni 1826, welche sich nur auf Reisen in Königlichen Dienstangelegenheiten bezieht, kann auf Reisen in Parteien sachen keine Anwendung finden.

Berlin, den 14. April 1869. . Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Im Auftrage: Schuhmann

An die Königliche General⸗Kommission zu RN.

Kriegs ⸗Ministerium.

Allerhöch ste Kabinets⸗Ordre vom 6. April 1869 betreffend die Bekleidung der Ersten und Zweiten Commandeure der Garde

Landwehr und der Garde⸗Grenadier⸗Landwehr ⸗Bataillone, der Chefs der Provinzial⸗Landwehr⸗Infanterie⸗Regimenter, der Bezirks ⸗Comman- deure und der Offiziere des Beurlaubtenstandes.

Ich bestimme im Anschluß an die Festsetzungen im 8§. 15 der Verordnung, betreffend die Dienstverhältnisse der Offiziere des Beurlaubtenflandes vom 4. Juli 1868, Folgendes: 1) Die Ersten und Zweiten Commandeure der Garde⸗Landwehr⸗Bataillone tra⸗

en den Helm mit tern auf der Brust desselben und auf diesem das Landwehrkreuz von gelbem Metall. 2 Die Ersien und Zweiten Commandeure der Garde Grenadier Landwehr ⸗Bataillone tragen den Helm mit dem Adler der Garde⸗Grenadier⸗Regimenter mit dem von , en Metall auf der Brust desselben. 3) Die Chefs der Pro⸗ vinzial Landwehr Infanterie · Regimenter und deure tragen den Helm mit dem Wappenadler mit dem Namenszuge F. R. und dem Landwehrkreuz auf dem Adler, aber unterhalb des

Namenszuges, so daß letzterer nicht verdeckt wird. 4 Die Offiziere

des Beurlaubtenstandes der Garde Landwehr und Garde⸗Grenadier⸗ Landwehr Infanterie haben, wenn sie bei der Einziehung zu einem Linien Regiment oder zu einem Ersatz⸗Truppentheil den Helm tragen, zu diesem die ad 1. und 2. gedachte Dekoration anzu⸗ legen, während die Offiziere der Provinzial Landwehr - Infanterie in diesem Falle den Waypenadler mit den ad 3. bezeichneten Abzeichen führen. 5) Die Garde ⸗Landwehr⸗Kavallerie⸗-Offiziere tragen an dem Helm den Garde⸗Adler mit einem weißen Stern auf der Brust dessel. ben und auf diesem das Landwehrkreuz von gelbem Metall, die Pro⸗ vinzial / Landwehr⸗Kavallerie⸗Offiziere den Adler der Linien⸗Dragoner⸗ Regimenter mit dem weißen Landwehrkreuz auf der Brust desselben nach den beikommenden Proben. 6) Das für die Kopfbedeckungen der Linientruppen vorgeschriebene Band mit der Inschrift: »Mit Gott . e, . Vaterland« wird in den vorgedachten Fällen überall nicht angelegt.

. Das Kriegs ⸗Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. Berlin, den 6. April 1869.

(gez) Wilhelm.

. (ggez von Roon.

An das Kriegs⸗Ministerium.

WVorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken ur Kenntniß der Armee gebracht, daß Proben der erwähnten Helm⸗ ekorationen in kürzester Frist an die Königlichen General⸗Kommandos

zur Verausgabung gelangen werden.

Berlin, den 10. April 1869. Kriegs ⸗Ministerium. Im Auftrage: v. Stosch.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 6 April 1869 betreffend die Bekleidung der Reserve⸗-Offiziere.

Indem Ich dem Kriegs. mit dem Landwehr-Abzeichens versehenen Dekorationen zu den Kopf- bedeckungen der Reserve⸗Offiziere zugehen lasse, bestimme Ich in Betreff der Anbringung dieses Abzeichen Folgendes; 1) Bei densenigen Trup⸗ pentheilen, welche den Adler mit dem Ordens⸗Stern oder mit dem Königlichen Namenszuge resp. pe E R, oder mit einem Wappen auf der Brust des Adlers; an der Kopfbedeckung führen, tragen die , das Landwehrkreuz auf dem Adler, aber unterhalb dieser Abzeichen, so daß letztere nicht verdeckt werden. Die Reserve · Affiziere der Garde . Grenadier⸗Regimenter und der Linien. Dragoner— 3 führen das Landwehrkreuz auf der Brust des Adlers. 2) Bei denjenigen Garde -⸗Truppen, welche allein den Gardestern an der Kopfhedeckung führen, ist das Landwehrkreuz auf dem Stern ober⸗ halb der Inschrift sunum cuique in der Weise anzubringen, daß die Strahlen des Sterns hervorragen. 3) Die Referve⸗Sffiziere des J. Leib. Husaren⸗Regiments Nr. 1 und des 2. Leib ⸗Husaren Regiments Nr. 2

dem Garde Adler mit einem weißen

andwehrkreuz

ie Bezirks Comman⸗

inisterium die beifolgenden Proben der

Inschrift: »Mit Gott für König und Vaterland« wird in

tragen das Landwehrkreuz in der Mitte des schwarz

en Nationale, die Reserve Offiziere der übrigen ,

ter vorn auf der Pelzmütze. Bei Meinem Husaren⸗ Regimen ö Rheinischen) Nr. 7 wird von den Reserve Offizieren der Königlich amenszug auf dem Landwehrkreuz liegend getragen. 4) Das i die Kopfbedeckungen der Linientruppen vorgeschriebene Band mit der de gedachten Fällen überall nicht angelegt. . Das Kriegs⸗Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen Berlin, den 6. April 1869. gez) Wilh e lm. (ggez.) v. Roon.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird mit dem Bemerken

. zur Kenntniß der Armee gebracht, daß die bezüglichen Nachproben den

Königlichen General -⸗Kommandos binnen Kurzem zugehen werden. Berlin, den 10. April 1869. Kriegs ⸗Ministerium. Im Auftrage: v. Stosch.

Der Ministerial Dir ttor, Ober Zen

Angekommen:

hauptmann Krug von Nidda, von Saarbrücken.

Berlin, 24. April. Se. Majestät der König . Allergnãdigst . 1 . 5 Cum Ic 1 für diesen Besuch erforderlichen Zeit verpflichtet werden.

Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von des Vizekönig

von Aegypten Hoheit im Namen Sr. Majestät des Sultang

ihm verliehenen Medschidje⸗Ordens vierter Klasse zu ertheilen.

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Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde die zweite Berathüng

ter Gewerbe-Ordnung fortgesetzt.

§. 168 lautet: 3

In Ermangelung vertragsmäßiger Bestimmungen entscheidet, in soferũñ die selbständigen Gewerbetreibenden einer Innung angehören, bas Innungsstatut, in anderen Fällen aber, imgleichen wenn die Vor⸗

schriften des Statuts nicht ausreichen, das gegenwärtige Gesetz.

Nachdem hierzu der Abg. Runge und der Kommissarius

. des Bundes, Geh. Reg. Rath Michaelis, gesprochen, wurde der 8. 108 gestrichen.

Ortspolizei⸗Behörde hat darauf zu achten, daß bei Beschäf . tigung der Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge gebührende Rücksicht auf Gesundheit und Sittlichkeit genommen und denjenigen Lehrlingen, welche des ö. und Religionsunterrichts noch bedürfen, Zeit dazu gelassen werde.

9 uh Ortsstatut (8. 156) können die Gesellen, Gehülfen oder Lehrlinge oder einzelne Klassen derselben zum Besuche der Fortbildungs- schule des Orts und die Arbeits- oder Lehrherren zur Gewährung der,

8 109 lautet: ie 9

Dieser Paragraph wurde mit den beiden folgenden Amen— dements angenommen: .

) des Abg. Meyer (Thorn:

Statt: Orts-Polizeibehörde, zu setzen: die nach den Landesgesetzen

gzzuständige Behörde.

Preußen. Berlin, 24. April. ae , ,,,, .

nahmen heute die Vorträge des Militär⸗ und Eivilkabinet

und im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten dit

Meldungen des Fürsten Abameleck, Commandeur des Kaiserlich rufsischen 14. Dragoner⸗Regiments (Prinz Albrecht von Preußen, des Obersten von Eolomb und mehrerer anderer Offiziere ent. gegen, empfingen den Polizei⸗Präsidenten und arbeiteten mit dem Minister⸗Präsidenten. .

Gestern wohnte Ihre Majestät die Königin mit Ihrer Königlichen Konferenz bei. Ihre Majestät empfing den Besuch des Prin zen und der Prinzessin Karl nach ihrer Rückkehr von Nizza.

Se. N aje tät der König richteten an die Mitglieder . der internationalen Konferenz sämmtlicher Vereine zur

im Felde verwundeter und erkrankter Krieger bei dem Empfange

im Königlichen Palais, am 22. d. M., folgende Ansprache:

»Ich habe Mir die Freude nicht versagen können, Sie hier be Mir zu versammeln, um Ihnen Meine Anerkennung über den Zwel Ihres Zusammentretens auszusprechen. Hervorgegangen aus den früher staatlich abgeschlossenen internationalen Verträgen für Neutra' lisirung der Sanitätspflege im Kriege, begrüße Ich freudig in Ihnen, auch das Hinzutreten der Freiwilligkeit. Ihre jetzigen Berathungen

2) des Abg. Stephani; ; Folgende Worte zu streichen; a) in Absatz 1: Gesellen, Gehülfen und; b) im Absatz 2: Gesellen, Gehülfen oder; ferner: Arbeits oder. §. 110 wurde ohne Debatte angenommen. Derselbe lautet:

Jeder Gewerbeunternehmer ist verbunden, auf seine Kosten alle

diejenigen Einrichtungen herzustellen und zu unterhalten, welche mit

Rücksicht auf die besondere Beschaffenheit des Geiverbebetriebes und

. der Kronprinzessin der internationalen die gegenseitigen Leistungen während der Dauer desselben beziehen, sind,

WJ

der Betriebsstätte zu thunlichster Sig erung der Arbeiter gegen Gefahr D. !

für Leben und Gesundheit nothwendig sin

III lautet: . treitigkeiten der selbständigen Gewerbetreibenden mit ihren Ge—

sellen, Gehülfen oder Lehrlingen, die sich auf den Antritt, die Fort⸗ setzung oder Aufhebung des Arbeits- oder Lehrverhältnisses, oder auf

so weit für diese Angelegenheiten besondere Behörden bestehen, bei

diesen zur Entscheidung zu bringen.

flege ö

sind Mir eine Bürgschaft für vollständigere Regelung dieser hochwich⸗. tigen Angelegenheit, als dies bis jetzt möglich war. Ich kann nur

wünschen, daß der Fall Ihrer Wirksamkeit sowohl in einem Krieg ) ls sowoh n seolben« einzuschieben „oder auf die Ertheilung oder den Inhalt der in

als bei Landesnothständen im Frieden noch recht lange, lange nicht

eintreten möge; käme aber eine solche Heimsuchung, so hoffe Ich Ihte

Bemühungen von verdientem Erfolge belohnt zu sehen.«

Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs fand gestern Abend zu Ehren der Mitglieder der internationalen

Konferenz im Königlichen Opernhause eine Vor stellung statt, welcher der Königliche Hof anwohnte. Die Konferenz- Mitglieder

hatten ihre Plätze vorzugsweise im ersten Range. führung, gelangten die in Nr. 93 d. Bl. in dem der Königlichen Schauspiele angezeigten Stücke.

6 . . des Norddeutschen Bundes wurde um 11 Uhr durch den en, Präsidenten Dr, Simson eröffnet.

Die Vorlage des Präsidiums, wegen Abschlusse s

des Norddeutschen Bundes führte der erste Königlich . ee m Staats Minister Freiherr v. 5h en Vorsitz

einer Literar-Konvention mit Italien, wurde dem betreffenden

ur Auf. epertoir⸗

Ausschusse überwiesen. Demnaͤchst wurde die Präsidial vorlage .

betreffend den Gesetzentwurf wegen des

Unterstüttzun gs wohn ic

und über den vom Reichstage beschlossenen Gesetzentwurf, b⸗—

treffend die Nichtverfolgbarkeit der Mitglieder der Landtage und Kammern von den Ausschüssen berichtet.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Eisenbahnen, Post⸗ und Tele

graphen⸗, sowie Sitzung zusammen. Die vereini Norddeutschen für Justizwesen hielten heute eine Sitzung ab.

für Rechnungswesen traten heute zu einer

Insoweit solche besonderen Behörden nicht bestehen, erfolgt die Entscheidung durch die Ortspolizei⸗Behörde, sofern nicht beide Theile über die Beschreitung des Rechtsweges einverstanden sind. .

Gegen die Entscheidung der Qrtspolizei⸗Behörde steht den Bethei⸗ ligten eine Berufung auf den Rechtsweg binnen zehn Tagen präklu⸗

sivischer Frist offen; die vorläufige Vollstreckung wird aber hierdurch

nicht aufgehalten. .

An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Lasker, Schulze, v. Wedemeyer, Bähr, v. Hennig, Graf Schwerin, sowie der Kommissarius des Bundesrathes, Geh. Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis. Der §. 111 wurde mit folgenden Amendements ange⸗ nommen:

I) Des Abg. Bähr: h Im ge ; 1 i den Worten »während der Dauer des—

115 und 130 erwähnten Zeugnisse.«“ b) In Alinea 2 die Worte . bis »einverstanden sind« zu streichen. c) In Alinea 3 statt der Worte »auf den Rechtsweg« zu setzen »auf die Beschreitung des Rechts weges.

2) Der Abgg. Runge und Lasker: .

dem §. 111 folgenden Zusatz zuzufügen: Durch Ortsstatut können an Stelle der gegenwärtigen hier bestimmten Behörden Schiedsgerichte mit der Entscheidung betraut werden. Dieselben sind durch die Gemeindebehörden unter gleichmäßiger Zuziehun) von Arbeitsgebern und Arbeitsnehmern zu bilden.«

Schluß der Sitzung 3 Uhr.

Die heutige (26.) Plenarsitzung des Reichstages

Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren anwesend: der Bundeskanzler Graf

von Bismarck⸗Schönhausen, der Präsident des Bundeskanzler⸗

Annes, Wirkliche Geheime Rath Delbrück, der General- Post⸗- Direktor von Philipsborn, der General - Lieutengnt, Direktor des Allgemeinen Kriegs ⸗Departements von Podbielski, der Groß—= herzoglich hessische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geh. LegationsRath Hofmann u. s. w. Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Erste Be— rathung über den Gesetzentwurf betreffend die Portofreiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes, in Verbindung mit M dem Schreiben des Bundeskanzlers Graf von Bismarck⸗

ten Ausschüsse des Bundes rathes det ö Schönhausen wegen der Portofreihelt des Reichstags, b) dem

undes für Zoll. und Steuerwesen sowi⸗

Antrage des Abg. Becker (Dortmund):

Der Reichstag wolle beschließen: den Bundeskanzler um Vor— legung des Entwurfs zu einem Gesetze zu ersuchen, durch welches die im Gebiete des Norddeutschen Bundes bestehenden Befreiungen von Vost. und Telegraphengebühren aufgehoben, n, ,. eregelt und den Post. und Telegraphenverwaltungen für solche Befresungen,

deren Aufhebung unthunlich erscheinen möchte, angemessene Entschädi⸗

gungen gesichert werden. 9 dem Antrage des Abg. Graf Renard: .

Der Reichstag wolle beschließen: In Anbetracht des Erlasses vom 3. März 1850 verzichtet der Reichstag auf die ihm zustehende Porto- reiheit, unter der Voraussetzung, daß das Bundeskanzler -⸗Aint sich bereit erklärt, diejenigen Schritte zu thun, welche geeignet sind, im en. des Norddeutschen Bundes die gesammte Portofreiheit auf⸗

Der General Post⸗Direktor v. Philipsborn leitete die Debatte durch eine Erörterung des Gesetzentwurfes, betreffend die Porto- freiheiten, ein. Ebenderselbe antwortete ben Abgg Becker (Dortmund), Jwesten, Lesse, Fries. Es sprachen noch bie Abgg. Löwe, v. Simpson (Georgenburg), v Benda. Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes Delbrück sprach nach dem Abg. Löwe, Das Haus verwarf den Antrag der Verweisfung des Gesetzent— wurfes an eine Kommission. Berfelbe ist demnach zur zweiten Berathung im Plenum gestellt.

Es folgte zweite Berathung über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Feststellung des Haushaltsetats des Nord deutschen Bundes für das Jahr 18765. J. Fortdauernde Ausgaben: Kapitel 6. Militärverwaltung., Kapitel 7. Marineverwaltung. „Einmalige und gußerordentliche Ausgaben: Kapitel 6. Militärverwaltung. Kapitel 7. Marineverwaltung und in Verbindung damit: Geseßentwurf wegen Abänderung des Ge⸗ setzes vom 9. November 1867, betreffend den außerordentlichen Geld bedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erwei⸗ terung der Bundes- Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenvertheidigung. III. Einnahme: Kap. 6. Matrikular⸗ Beiträge und IV. Gesetzentwurf, betressend die Feststellung des Haushaltsetats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870.

In der Generaldebatte antwortete dem Abg. Twesten der Bevollmächtigte zum Bundesrathe, General⸗Lieufenant v. Pod⸗ bielski, dem Abg. Stephani der Präsident des Bundes⸗Kanzler⸗ amtes Delbrück.

Der Königlich sächsische Oberst und Militär-⸗Bevollmächtigte von Brandenstein widerlegte einige Bemerkungen des Abg. Twesten. (Schluß des Blattes)

Im 10. Potsdamer Wahlbezirk (Kreis Teltow und Bees kow⸗Storckow) ist Prinz Handjery mit 7484 Stimmen von 10912 zum Mitgliede des Reichstages gewählt worden.

Der zum Ober⸗Forstmeister und Mitdirigenten der Re⸗ gierungsabtheilung für Domänen und Forsten ernannte bis⸗ herige Tit. Ober- Forstmeister von Massow zu Liegnitz ist für den zum Präsidenten der Königlichen Hofkammer der Königlichen Familiengüter berufenen Ober -Forstmeister von Schwartzkoppen auf die Ober⸗Forstmeisterstelle zu Potsdbann so wie der zum Tit. Ober⸗-Forstmeister ernannte bisherig? wirkliche Forstmeister von Kleist zu Frankfurt a. O. auf die Ober⸗Forstbeamten⸗Stelle zu Liegnitz versetzt. Der Oberförster Hahn zu Eggesin, Regierungsbezirk Stettin, ist nach Peister= witz, ee ,, , Breslau, versetzt und die Ober⸗Försterstelle zu Eggesin hat der zum Oberförster ernannte Ober⸗Försterkan—⸗ didat und Tit Revierförster Vollmer zu Lauterberg am Harz erhalten. Der Ober-⸗Förster von Ernst, früher in Zobten, Re— gierungsbezirk Breslau, ist auf die Ober⸗Försterstelle zu Proskau, Regierungsbezirk Oppeln, versetzt.

Stettin, 23. April. (Stett. Ztg) Se. Königliche Hoheit der Kronprinz traf heute Abend 7 Uhr 50 Minuten mittelst Extrazuges von Stargard hier ein und stieg im Gebäude des Königlichen General-⸗Kommandos ab, woselbst Abendtafel statt— fand, zu der die Spitzen der Civil⸗ und Militärbehörden Ein— lern ,. hatten.

Wies baden, 22. April. (Mittelrh. Ztg. Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande ist gestern hier eingetroffen und wird, dem Vernehmen nach, 6 Wochen Ihre König⸗

hier bleiben. Schwerin, 23. April. die Großherzogin und

Mecklenburg. lichen Hoheiten der Großherzog, Großherzogin⸗Mutter, sowie die Herzoginnen' Marie und Anna werden Sich mit Gefolge heute Nachmittag nach Ludwigslust begeben, um der am morgenden Tage daselbst stattfindenden Enthüllungsfeier des dem Groß her zoge Friedrich Franz 1 zu errichtenden Denkmals beizuwohnen. HSamburg, 33. April. In gestriger Bürgerschafts⸗ sitzung wurden die Anträge des Justizausschusses betreffs der Reform des Strafverfahrens definitiv angenommen. Sodann wurde der Ausschuß zur Prüfung der e n , und der Eilferausschuß zur Prüfung der Staatshaushalt⸗Ab⸗ rechnung gewählt. Schließlich wurde die Landgemeinde⸗Ord⸗ nung nebst ihren Zusätzen desinitiv erledigt. Sachsen. eim ar, 23. April. (W. 83 Die Groß⸗ herzogin ist am 19. mit den Prinzessinnen Töchtern wohl-

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