1869 / 97 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Der Ausschuß des Bundesrathes des Nord⸗ deutschen 2 für Zoll- und Steuerwesen versammelte u einer Sitzung. 36 heut gi n nn Bundesrathes des Norddeut⸗ schen Bundes für Justizwesen hielt heute eine Sitzung ab. = Die vereinigken Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für das Landheer und die Festun⸗ gen, so wie für Rechnungswesen traten heute zu einer Sitzung

zusammen.

In der Norddeutschen , Gesetzentwurf, betreffend die Branntweinsteuer, Knapp, v. Wedemeyer, v. Hennig, v. Sänger, so wie der Bun⸗ des Kommissarius Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath Scheele Theil. Der Antrag des Grafen Schwerin auf Ueberweisung der mit dem Gegenstande in Verbindung stehenden Petitionen an eine be⸗ sondere Kommission zur schleunigen Berichterstattung, wurde vom Hause angenommen, dagegen der Antrag der Ueberwei— sung der Vorlage selbst an eine Kommission abgelehnt. Schluß der Sitzung 3 Uhr. ae.

Die heutige (E28) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 117 Uhr durch den Präsidenten Dr, Simson eröffnet. Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe wohnten der Sitzung bei der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes, Wirkliche Geheime Rath Delbrück, der Königlich sächsische Geheime Rath und Ministerial⸗Direktor Dr. Weinlig, sowie der Kommissarius des Bundesrathes, Ge— heime Regie rungs⸗Rath Pr. Michaelis. .

Auf der Tagesordnung stand: Zweite Berathung über den Entwurf einer Gewerbe⸗Ordnung. Zunächst: Titel VII.

S8. II2 lautet: . Die Gefellen und Gehülfen sind verpflichtet, dem Arbeitgeber Achtung zu erweisen und seinen Anordnungen in Beziehung auf die ihnen übertragenen Arbeiten und auf die häuslichen Einrichtungen Folge zu leisten; zu häuslichen Arbeiten sind sie nicht verbunden. Dieser Paragraph wurde nach einer Debatte, an der sich die Abgg. Hirsch, Schweitzer, Stephani, Wagener (Neustettin) betheiligken, mit dem folgenden Amendement des Abg. Stephani angenommen: Statt der Worte: »dem Arbeitgeber Achtung zu erweisen und seinen Anordnungen, zu setzen: den Anordnungen der Arbeitgeber «.

113, welcher lautet:

estrigen Sitzung des Reichstags des Ern de nahmen an der Debatte über den noch die Abgg.

al Verhältniß zwischen dem Arbeitgeber und den Gesellen oder Gehülfen kann, wenn nicht ein Anderes verabredet ist, durch eine , jedem Theile freistehende, vierzehn Tage vorher erklärte Aufkündigung aufgelöst werden. gab zu keiner Debatte Anlaß.

. II4 lautet:

or Ablauf der vertragsmäßigen Arbeitszeit und, ohne vorher—

gegangene Aufkündigung konnen Gesellen und Gehülfen entlassen

werden: 1) wenn sse eines Diebstahls, einer Veruntreuung, eines liederlichen Lebenswandels, groben Ungehorsams oder beharrlicher Widerspenstigkeit sich schuldig machen; 2) wenn sie, der Verwarnung ungeachtet, mit Feuer und Licht unvorsichtig umgehen; 3) wenn sie sich Thätlichkeiten oder Ehrverletzungen gegen den Arbeitgeber oder die Mitglieder seiner Familie zu Schulden kommen lassen; 4 wenn sie mit den Mitgliedern der Familie des Arbeitgebers oder mit ihren Mitarbeitern verdächtigen Umgang pflegen, oder sonst dieselben zum Bösen verleiten; 5) wenn sie zur Fortsetzung der Arheit unfähig ge— worden, oder mit einer ekelhaften Krankheit behaftet sind.

Inwiefern in den zu 5 gedachten Fällen dem Entlassenen ein An⸗ spruch auf Entschädigung zusfd ist nach dem Inhalt des Vertrags und nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zu beurtheilen.

Dieser Antrag wurde mit den folgenden Anträgen ange— nommen: 1) der Abgg. Stephani u. Gen.:

a) in Nr. 1 die Worte: groben Ungehorsam und beharr⸗ liche Widerspenstigkeit zu streichen und siatt ihrer als Nr. 2 aufzunehmen: wenn sie den in Gemäßheit des Arbeits⸗ vertrages ihnen obliegenden Verpflichtungen nachzukommen be— harrlich verweigern; b in Nr. 4 die Worte, oder mit ihren Mitarbeitern, zu streichen; ) in Nr. 4 ferner statt der Worte; oder sonst dieselben zum Bösen verleiten, zu setzen: oder Mitarbeiter zu Handlungen verleiten, welche wider die Gesetze oder wider die guten Sitten verstoßen; d in Nr. 5 das Wort: ekelhaften, zu ersetzen durch: abschreckenden oder ansteckenden.

2) Des Abg. Nitzsche:

statt: Ehrverletzungen, zu setzen: grobe Ehrverletzungen.

IlI5 lautet: ie Gesellen und Gehülfen können die Arbeit vor Ablauf der

vertragsmäßigen Zeit und ohne vorhergegangene Aufkündigung ver- lassen: 1) wenn sie zur Fortsetzung der Arbeit unfähig werden; 2) wenn der Arbeitgeber sich thätlich an ihnen vergreift; 3 wenn er sie zu Handlungen hat verleiten wollen, welche wider die Gesetze oder wider die guten Sitten laufen; wenn er ihnen den versprochenen Lohn oder die sonstigen Gegenleistungen rechtẽwidrig , . Nach einer längeren Debatte, zu welcher die Abgg. Stephani, irsch, Harnier, Weigel, Kaiser, von Luck und der Bundes, ommissarius Geheimer Regierungs⸗Rath Michgelis das Wort

die Rr. 2 so zu fassen: ) wenn der Arbeitgeber sich Thatlich · keiten oder Ehrverletzungen gegen sie, oder Mitglieder ihrer Famille zu Schulden kommen läßt, 3 wenn er oder dessen Angehörige j. oder ihre Angehörigen zu Handlungen verleiten, welche wider die Ge⸗ setze oder wider die guten Sitten laufen; 4) wenn er ihnen nicht den schuldigen Lohn in der bedungenen Weise auszahlt, bei Stücklohn nicht für ihre ausreichende Beschäftigung sorgt, oder wenn er sich wider. rechtlicher Uebervortheilungen gegen sie schuldig macht.

ußerdem wurde als Nr. 5 nach den Anträgen der Abgg Hirsch und Harnier angenommen: wenn bei Fortsetzung der Arbeit ihr Leben oder ihre Gesundheit einer erweislichen Gefahr ausgesetzt sein würde, welche bei Eingehung des Arbeitsvertrages nicht zu erkennen war

Ein vom Abg. Bebel beantragter neuer Paragraph nach § 1165 wurde nach langer und lebhafter Debatte abgelehnt, eben so ein von demselben Abgeordneten beantragter neuer

Paragraph vor §. 116.

8 116 lautet: eim Abgange können die Gesellen und Gehülfen ein Zeugniß über die Art und Dauer ihrer Beschäftigung fordern, welches, auf Antrag der Betheiligten und wenn gegen den Inhalt sich nichts zu erinnern findet, in den Städten von der Gemeindebehörde, auf dem Lande von der Ortspolizei⸗Behördé kosten⸗ und stempelfrei zu beglau— bigen ist. Dieses Zeugniß ist auf Verlangen der Gesellen und Ge. hülfen auch auf ihre Führung auszudehnen. Hierzu lagen die folgenden Anträge vor. IN des Abg. Stephani: Die Worte zu streichen: in den Städten, und: auf dem Lande von der Ortspollzei⸗Behörde.

2) des Abg. Bebel: als zweites Alineg hinzuzufügen:

Die gesetzliche Verpflichtung zur Führung von Arbeitsbüchern ss aufgehoben.

nachdem diese von dem Antragsteller motivirt worden.

9. 1I7, welcher lautet: . esellen und Gehülfen sind in der Wahl ihrer Meister oder Ar—

beitgeber unbeschränkt. . Eine Verpflichtung zum Wandern findet nicht statt. Auf Unter stützung von Seiten der Gewerbegenossen haben wandernde Gesellen und Gehülfen keinen Anspruch. gab zu keiner Diskussion Anlaß.

8. 18 lautet;

Als Lehrling ist jeder zu betrachten, welcher bei einem Lehrhertn zur Erlernung eines Gewerbes in Arbeit tritt, ohne Unterschied ob die Erlernung gegen Lehrgeld oder unentgeltliche Hülfsleistung statt— findet; oder o0b für die Arbeit Lohn gezahlt wird.

Dieser Paragraph wurde mit dem folgenden Amendement der bag, Runge u. Gen. angenommen:

am Schlusse hinzuzusetzen: Auf Lehrlinge über 18 Jahre finden die Bestimmungen der S§§. 109, 119 bis 122 einschließlich und §. 12 keine Anwendung.

II) lautet: .

Von der Befugniß, Lehrlinge zu halten, sind ausgeschlossen die, jenigen; 1) welchen die Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte nach

en Landesgesetzen für immer der auf Zeit entzogen worden ist, oder

welche wegen Diebstahls oder Betruges rechtskräftig verurtheilt wor— den sind, 2) welchen die Befugniß zum Gewerbebetriebe als Straft entzogen war, so lange bis ihnen die Gemeindebehörde die Annahme von Lehrlingen wieder gestattet. 2 .

Das Haus trat diesem Paragr „en mit dem folgenden Antrage des Abg. Stephani bei: n

a) In Nr.! statt der Worte: welchen die Ausübung, bis: ent zogen worden ist, zu setzen: welchen wegen anderer als politischer Ver= brechen oder Vergehen der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Nechte ent zogen ist, für die Zeit der Entziehung, sofern sie nicht in diese Rechte wieder eingesetzt;

b) über Nr. Z die Verhandlung auszusetzen.

(Schluß des Blattes)

Danzig, 26. April. (Westpr. Ztg.) Das Schrauben, kanonenboot Drachen verläßt heute den hiesigen Hafen, um nach Stralsund übergeführt zu werden.

Benrath, 25. April, Se. Hoheit der hier residirende Erbprinz zu . hat vo einigen Tagen eine Reise nach Rumänien zum Besuche seintt Bruders, des Fürsten Karl, angetreten.

Cöln, 25. April. Gestern starb hier der Ober⸗Regierungk Rath Birck.

Düsseldorf, 25. April. Wie die »Düss. Ztg. melden haben in Gladbach in der letzten Woche ernste ÄArbeiterexzest stattgefunden. Auf heute ist eine neue Versammlung ang; kündigt auf dem Gebiete der Gemeinde Odenkirchen. Gendarmerie der benachbarten Kreise ist zusammengezogeh und Militär ist hier konsignirt, um bei Erneuerungen von Um ruhen sofort einzuschreiten. Ein Kommissar der Regierung

Ort und Stelle. Hessen. Darmst abt, 25. April, Der Prinz Alergmh— der hat gestern mit seiner Familie seinen Landsitz Heiligen bet

ergriffen, wurde dieser Paragraph mit den folgenden Anträgen des Abg. Stephani angenommen:

bei Jugenheim bezogen.

Das Haus trat der Vorlage mit den beiden Anträgen bei,

der Untersuchungsrichter und der Staatsprokurator sind an

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Bayern. München, 26. April. Die Kammer der Reichsräthe hat in ihrer heutigen Sitzung die Rheinschiffahrts⸗ akte genehmigt, dagegen den Gesetzentwurf, betreffend die Frei⸗ gabe der Advokatur, abgelehnt.

Die Kammer der Abgeordneten hat dem Antrage, betreffend die Verweisung gemeiner Verbrechen an die Milttäͤr⸗ erichte, ihre Zustimmung ertheilt. Hierdurch ist eine Ueberein— immung beider Kammern des Landtages in Betreff der Mili⸗ tärstrafgesetze erzielt.

Oesterreich⸗ Ungarn. Pesth, 24. April. In der heuti⸗ gen Sitzung der Magnatentafei wurde ein Königliches Handschreiben verlesen, mittelst dessen Georg von Majlath zum Präsidenten und Graf Johann Cziraky zam Vize⸗Präsidenten ernannt wurden. Der Präsident sktizzirte hierauf den Inhalt der Thronrede, betonte insbesondere die Reform des Oberhauses und sprach die Hoffnung aus, das Oberhaus werde auch diese Reform unterstützen. Sodann wurde die Thronrede verlesen. Zum Quästor wurde Graf Szapary gewählt.

In beiden Häusern des Reichstages machten die Präfidenten die Mittheilung, daß Se. Majestät der König am 26. April die Mitglieder der Legislation enipfangen werde.

Prag, 26. April. Wie die »Prager Ztg. meldet, hat der Kaiser mit Allerhöchster Entschließung vonn 18. d. Mts. dem Gesuche um Zulassung einer Deputation der prager Gemeindevertretun an das Allerhöchste Hoflager behufs Ueber—⸗ reichung der 4 bezüglich der Revision der in Sachen der Prager Stadtgemeinde gegen die allgemeine Gasbeleuch— tungsgesellichaft wegen Benutzung des Gemeindegrundes er— flossenen Erkenntnisse und wegen Erlassung eines besonderen Gemeindestatutes für Prag keine Folge 9 geben geruht.

Die Prinzessin Amalie von Sach en ist vorgestern zur Kurgebrauche in Teplitz eingetroffen. t Aus Pola, 22. d. wird der »Triest. Itg.“« geschrieben: Vorgestern um 4 Uhr Nachmittags ging S. M. Korvette „Hel goland« in See, um die Probefahrt zu unternehmen und lief gestern um 4 Uhr Nachmittags wieder in den Hafen ein. Die Kessel wurden bis auf 290 Pfund Dampfdruck gespannt, durch eine kurze Zeit als Maximum auf 24 Pfd. Man erhielt 53

Rotationen, als Maximum 60 Rotationen per Minute statt

6, die sich die Optimisten erwartet haben. Die Maximal⸗ geschwindigkeit betrug 95 Meilen per Stunde bei mäßiger Brimse und leichtem Seegang. Die Maschine erweist sich jedoch im Ganzen als gut, mit Ausnahme des schlecht eingerichteten llebersetzzungsapparates und des zu geringen Luftzuges der Kessel. Der Propeller scheint zu klein zu sein. Die Tauchung des Schiffes, der Hauptübelstand, beträgt achter 17“ 37“, vorne 16 10“ statt der nach dem Plane sestgesetzten Tauchung von 17 und 15“

„Die Escadre wird nächstens nach Fasana abgehen, um Schießübungen vorzunehmen. Dann soll dieselbe nach der Le— vante abgehen. S. M. Dampfer »Lucia- wird ausgerüstet, um von Alexandrien Pferde für die ärarischen Gestüte abzu⸗— holen. S. M. Brigg⸗Schooner »Camäleon« soll auch nach der Levante abgehen.

Belgien. Brüssel, 26. April. Die Königin wird sich in diesen Tagen nach Schloß Tervueren begeben, um die Kaiserin Charlotte, für welche dieses Schloß in Stand gesetzt ist, dorthin zu begleiten.

== Vor dem Korrektionstribunal von Mons sind am 24. bereits zahlreiche Theilnehmer an den Arbeiterunruhen in Bo— rinage zu 1, 2 resp. 3 Monaten Gefängniß verurtheilt worden.

(W T. B.) An unterrichteter Stelle erfährt man, daß die Verhandlungen mit Frankreich in der Eisenbahnangelegen⸗ heit auf Grundlage der letzten belgischen Vorschläge fortgesetzt ; ö 3. die Rückkehr Frare⸗Orbans zunächst nicht zu er⸗ warten steht.

Großbritannien und Irland. London, 26. April. W. T. B) Auf eine Interpessation Hardeastle s erwiderte

er General⸗Postdirektor Hartington in der heutigen Un—

erhaussitzung, die Postverhandlungen mit dem Nord— deutschen Bunde seien abgebrochen worden, weil die Bundes— egierung zu hohe Portosätze verlangt habe.

Frankreich. Paris, 26. April. Am 24. April wurde m gesetzgebenden Körper die Berathung über das außerordent— iche Bünget des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten fort— gesetzt. Bei dieser Gelegenheit äußerte sich aus Anlaß der noch ju vollendenden nützlichen Arbeiten von großer Erheblichkeit 3. B. die Schiffbarmachung der Loire und Rhone) der Depu⸗ rte Mony energisch für den Frieden. Er sagte unter Anderm;

, üunserm Lande nochmals begreiflich machen, daß . Frieg , wenn nicht durch die klar vorliegende Nothwendigkeit 3 ertheidigung des Landes oder der Nationalehre geboten, ein

men lacsge nätionis ist. Wenn aus den allgemeinen Wahlen

der Gedanke hervorspringt, daß Frankreich den Krieg nicht will, es sei denn unter den genannten Bedingungen, daß es allen seinen Beauftragten die strengste Sparsammteil vorschreibt, auß— genommen die Verwendungen, welche seinen Reichthum und dem Unterricht Aller, dem unerläßlichen Werkzeug des Reich- thums dienen, wenn, sage ich, aus der Wahl dieses Richt- wort hervorgeht: Ber Friede, aber der fruchtbare, thätige, sparsame Friede so wird diese Wahl das Heil und Glück Frank⸗ reichs sein. Und seine Größe fügte der Deputirte Javal hinzu.

Im gesetzgebenden Körper wurde heute das au ßer— ordentliche Vu dget für 1870 mit 226 gegen 14 Stimmen und der Gesetzentwurf, betreffend die den Veteranen zu bewilligenden erhöhten Pensionen, mit 218 gegen 6 Stimmen angenommen. Hierauf wurde die Session durch eine Ansprache des Praͤsiden- ten geschlossen, welcher der Kammer für ihre freudige Mitwir- kung dankte und ihre Intelligenz und politische Ergebenheit lobend hervorhob. Die abgelaufene Legislaturperiode werde einen bemerkenswerthen Abschnitt der Zeitgeschichte bilden. Mit sicherem Schritte sind wir vorwärts gegangen mit unseren Staats— einrichtungen auf der liberalen Bahn, indem wir unsere Kontrolle r gen ohne den Gang der Geschäfte zu erschweren und in. dem wir eständig die Initiative des Souveräns unterstützten, in der Entwickelung unserer öffentlichen Freiheiten unter einem Regime, das der Srdnung und Sicherheit wirksamen Schutz verleiht. Hierdurch haben wir in Uebereinstimmung mit der Regierung für das moralische und materielle Wohlergehen Frankreichs bedeutende und dauernde Fortschritte erzielt. Hie neue Kammer werde sicherlich in gleichem Maße den Gefühlen der Pflicht gegen das Land und der Ehrerbietung und Erkennt- lichkeit gegen den Kaiser Ausdruck geben. Hierauf verlas der Präsident das Dekret, welches den Schluß der Session ver- ordnet. Die Deputirten trennen fich unter dem Rufe: Es lebe der Kaiser!

La France⸗ schreibt: Rouher, Lavalette und Gressier haben auf die letzten belgischen Vorschläge eine Ant- wort vereinbart, welche Lavalette bereits gestern Frere⸗Orban übergeben hat. Heute soll eine neue Konferenz zwischen den Genannten und Frore⸗Orban stattfinden. Alles deutet auf eine befriedigende Lösung der obschwebenden Fragen.

Spanien. Madrid, 24. April. Der Minister⸗Präsident Serrano veröffentlicht den Beschluß der Cortes, daß mit Rück— sicht auf die Verstärkung des Geschwaders der Insel Cuba das Marine Ministerium gemäß den bestehenden Gesetzen die See⸗ mannschaft, die ihm nothwendig scheine, einberufe.

Pedro Manuel Acunha ist zum Gouverneur der Provinz Malaga ernannt worden, an dessen Stelle ist Alvarez Soto⸗ mayor nach Eaceres versetzt.

Die Cortes setzten am 22. die Besprechung des Verfassungs— entwurfs fort. Ein Amendement zu Gunsten der religiösen Gesellschaften wurde wieder zurückgezogen, ein anderes wegen der Preßfreiheit in Betreff des katholischen Glaubens verworfen. Die fernere Debatte über die Preßfreiheit konnte nicht zu Ende geführt werden und wurde am 23. fortgeführt. Der Artikel 17 über diesen Punkt wurde dann mit 175 Stimmen gegen 1 inn, was auch mit den nächsten Artikeln bis 21 attfand.

Italien. Negpel, 25. April. Der König hat Neapel

heute 2 . ihr . . ; rinz Napoleon ist heute 8 Uhr Morgens auf seiner

Yacht »Noi Jerome hier eingetroffen. ; ö

Der Herzog von Aumale und der Graf von

an sind heute hier angekommen und nach Rom weiter⸗

gereist.

»La Patries veröffentlicht eine Depesche aus Florenz, welche besagt, daß die piemontesischen Deputirten beschlossen . in e . und r, . Plane des Ministeriums zu unterstützen. an erwartet für dieselben eine beträchtli Masorität in der Deputirtenkammer. .

Türkei. Konstantinopel, 26. April. (W. T. B) Der griechische Gesandte Rhangabe hat heute d .

Rußlasd und Bolen. St. Petersburg, 25. April Großfürst Wladimir Alexandrowitsch ist 26 ein 1 gramm der Nuss. Telegr. Agentur meldet, auf seiner Rückreise vom Auslande nach Si. Petersburg am 23. in Warschau an⸗ gekommen.

Die General. Direktion der Gesellschaft zur Pflege kranker und verwundeter Krieger hat nach deni Regierungs-Anzeiger bereits 41 Lokaldirektionen, 27 Damenkomité's und 46 Distrikts˖ kommissionen gewildet.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 22. April.

Von wichtigeren Angelegenheiten hat der Reichstag, der noch bis zum 15. Mai versammelt sein wird, noch zwei zu erledigen,

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