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getreue i e n dem Aufsichtsrathe Kaution zu bestellen. Die Höhe derselben zu bestimmen, bleibt dem Aufsichtsrathe über⸗ lassen.
s ; C. Revisoren.
§. 46. Die Generalversammlung erwählt für jedes . wei Revisoren, welche die vom Direktor aufgestellte und vom Auf⸗ N. eventuell berichtigte (5 18) Bilanz zu prüfen haben, und win aa die Bilanz desjenigen Jahres, in welchem sie ge— w nd.
8 47. Beamte der Gesellschaft oder solche Aktionäre, welche an der Geschäftsführung Theil nehmen, können nicht Revisoren sein.
Vorübergehende Bestimmungen.
§. 48. Die Herren Emil Langen J Salzgitter, Heinrich Rosen⸗ baum und Friedlleb Gustorff, letztere Beiden zu Friedrich ⸗Wilhelms- hütte bei Troisdorf, haben nach erfolgter landesherrlicher Genehmi⸗ ag der Gesellschaft baldigst eine Generalversammlung Behufs Wahl es Aufsichtsrathes und der Revisoren zu berufen.
S che ng Broelthaler Eisenbahn-Aktiengesellschaft. Aktie Nr. .... über Hundert Thaler Courant.
Der Inhaber dieser Aktie ist für den Betrag von Hundert Thaler Courant bei der Broelthaler Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft in Cöln mit allen statutgemäßen Rechten und Pflichten betheiligt.
8 enn
Der Aufsichtsrath der Broelthaler Eisenbahn ⸗ Aktiengesellschaft. Eingetragen auf Seite des Aktienbuches. Schema ß.
Vorderseite. Dividendenschein zu der Aktie Nr. ..... der Broelthaler Eisenbahbn ⸗Aktiengesellschaft.
Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen Einlieferung desselben am 1. Juli 186. die auf obige Aktie für das Geschäftsjahr 186. fal- lende Dividende bei der Kasse der Gesellschaft oder in Eöln.
Der Aussichtsrath. Eingetragen Seite
. . Rückse it e. Dividendenbeträge, welche nicht binnen vier Jahren vom Zah— lungstage ab, erhoben worden sind, verfallen zum Vortheil der Ge—
sellschaft.
Sch em a G. Talon zur Atti wr... — der Broelthaler Eisenbahn-Aktiengesellschaft. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Einlieferung 18. . die . te Serie der Dividendenscheine. Der Aussichtsrath. Eingetragen Seite
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 2. April. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tages des Norddeutschen Bundes erklaͤrte der Bundeskanzler Graf von Bismarck-Schönhausen in Betreff der Ver— haftung des Abg. Mende nach dem Abg. Dr. Schweitzer:
Ich bin mit dem Herrn Vorredner überzeugt, daß die 3 3 der Vollständigkeit dieser Versammlung, daß die In⸗ teressen der Bundesgesetzgebung höher stehen und her wiegen, als lokale Interessen der Verwaltung oder der Rechtspflege, wenigstens in einer vorübergehenden Bedeutung der letzteren, ich hätte nur lebhaft gewünscht, daß der Herr Abg. Mende sich selbst von dem Prinzip, das der Herr Vorredner hier vertritt, lebhafter durchdrungen hätte, und daß er die Interessen der Arbeiter lieber hier auf dem Boden der Gesetzgebung, als in Gladbach auf dem Boden der Agitation vertreten hätte; ich hätte lebhaft gewünscht, daß er es vorgezogen hätte, sich hier an den schwierigen Fragen der Ge— werbeordnung, die sich gerade in diesen Tagen vorzugsweise mit den Arbeitern beschäftigte, zu betheiligen, als in Gladbach tumultuirende Polizeibeamte zu beruhigen. Es scheint dies nach den Mittheilungen, die der Herr Vorredner uns machte, mehr feine Aufgabe gewefen zu sein, als dort Zeugniß vor Gericht abzu⸗ legen. Indessen, diese Erwägung habe ich lediglich dem politi⸗ schen und dem Gerechtigkeitsgefühl der hohen Versammlung zu überlassen. Es ist ja gar kein Zweifel, daß der Antrag Ver. ,, berechtigt und däß die Verfammlung verfas— sungsmäßig berechtigt ist, darüber zu enischeiden. Als Ver— treter der Regierungen kann ich natürlich nur wünschen,
daß der Gerechtigkeit freier 8 lei Versammlung — die . auf bleibe, und daß diese
tugrischen Agitationen nicht gedient fei, sondern daß ihr am besten durch Arbeit hier inmitten dieser a , rng enn werde. Als ein Zeugniß über diese Frage werde ich das Ver— dikt der hohen Versammlung anzusehen haben, keinenfalls als eine Ansichtsäußerung darüber, bis zu welchem Maße die Re—
. . . in Norddeutschland — ihr Zeugniß dafür einwerfe, daß der Sache der Arbeiter mit .
gierungen und namentlich das Präsidium — denn ihm liegt die
Ueberwachung und Ausführung der Gesetze ob — letztere energisch handhaben sollen. Die Regierungen werden in Erfüllung dieser Pflicht nicht irre werden auch wenn Ihr Ausspruch in diesem Falle sie ihnen für die Zukunft erschweren sollte.
Der Herr Vorredner hat einige thatsächliche Andeutungen gegeben. Wenn ich darüber gewiß wäre, daß das Hohe Haus heute noch keine sachlichen Beschlüsse fassen würde, so würde ich Dasjenige, was mir augenblicklich vorliegt, um diesen Aeuße— rungen des Herrn Vorredners gegenübergestellt zu werden, noch zurückhalten, da ich bisher lediglich auf die Mittheilungen der Administrativbehörden beschränkt bin und von Seiten der Justiz erst heute früh eine vorläufige Meldung des Königlichen Dber— Prokurators Vierhaus in Düsseldorf mir zugegangen ist, die im Ganzen dasselbe, nur etwas kürzer enthält, was, wie ich höre, der Herr Präsident im Anfang der Sitzung mitge— theilt hat. Aber ich bin genöthigt, den Mittheilungen, die wir aus einem, wie der Herr Vorredner meinte, glaub. würdigen Privatschreiben hier bekommen haben, einige andere anzuschließen, freilich nur von administrativen Behörden und aus demselben Staate, dessen Einrichtungen ihm im Ganzen so sehr verdächtig, bedenklich und unwahr erscheinen, aus dem Staate Preußen, andere liegen mir nicht vor — indessen ich gebe, was ich habe.
Die erste Mittheilung war ein Telegramm des Landraths in Gladbach, welches bekundet: »Gestern Abend hier großer Tumult in Folge Auflösung einer n,, . bei Anwesen⸗ heit des ꝛ. Mende. Polizei mit Steinen und dergleichen ge— worfen, dann — die Polizei nämlich — im Lokal eernirt, welches demolirt. Ein Gendarm durch Messerstiche schwer verwundet. Früh 4 Uhr Mende verhaftet, dem Ober⸗Prokurator vorgeführt. Versammlung heute auf Odenkirchner Gebiet an⸗ gekündigt.“ Ich habe sofort in Betreff der Qualität des Herrn Mende als Reichstagsabgeordneten telegraphisch gebeten, dem Bundeskanzler ⸗Amte alle Mittheilungen, die weiter zur Dis— position ständen, schleunigst zugehen zu lassen. Die ent— scheidenden Mittheilungen zur Beurtheilung der Sache können aber meines Erachtens erst durch die Gerichte geliefert werden. Ein anderes Telegramm vom 25. lautet: In vergangener Nacht Arbeiterunruhen in Gladbach in Folge Auflösung einer von Mende abgehaltenen Versammlung. Ein Gendarm schwer verwundet. Polizei cernirt. Zwei Com- pagnien von Düsseldorf zum Einschreiten konsignirt.« Diesel— ben sind aber nicht benutzt, indem die Behörden von dem sehr richtigen Grundsatz ausgegangen sind, das Einschreiten von Militär erst dann herbeizuführen, wenn die sofortige Ver— wendung der bewaffneten Macht unvermeidlich ist. Dann ist die erste schriftliche Mittheilun Regierungs⸗Präsidenten von Düsseldorf, in der er sich zu—⸗ nächst auf die telegraphische Meldung bezieht und dann uagt. Da der Rädelsführer Reichstags⸗Abgeordneter Mende als in flagranti ertappt, von der hiesigen Gerichtsbehörde nicht wird in Freiheit gesetzt werden, so lange der Reichstag ihn nicht reklamirt, so hoffe ich, daß der heutige Abend ruhig verlaufen wird, ohne weiteres Einschreiten, namentlich militärisches nöthig zu machen.“ — Dies hat sich bestätigt. Die Verhaftungen haben wesentlich zur Beruhigung beigetragen, nur sind außer dem verhafteten Mende leider auch eine Anzahl Arbeiter mit verhaftet, die voraussichtlich Familienväter und Leute, die ihre Verhaftung und die Folgen, die sich daran knüpfen, sehr viel schwerer empfinden werden, als Herr Mende, und wenn ich mich an die Stelle des Herrn Mende denke, so würde ich das Bedürfniß fühlen, das Schicksal dieser Leute zu theilen und das meinige nicht von dem ihrigen zu trennen.
Eine weitere etwas ausführlichere Meldung von einem Lokalbeamten, gerichtet an den Präsidenten Kühlwetter in Düsseldorf, lautet: (Zunächst also war eine Versammlung an—⸗ gemeldet) »Mende besprach die soziale Frage und bemerkte,
dieselbe müßte und würde gelöst werden, entweder friedlich oder, wenn das nicht ginge, mit allen Schrecken der Revolu—
tion. Sie wollten aber die Frage friedlich lösen. Dazu müß— ten aber die Verhältnisse geändert werden. seien gegenwärtig wie die Arbeiter selbst, im Unrecht, der Unterschied sei nur der daß die Arbeitgeber das Unrecht thäten und die Arbeitnehmer das Unrecht zu leiden hätten. In Glad bach suche man das Vereinsrecht zu beeinträchtigen, er sei eigens herübergekommen, um beim Gericht in . der Arbeiter zu plädiren und er werde das überall un.«
Daß ein Zeugniß abzulegen gewesen wäre, daß überhaupt ein bestimmter Prozeß geschwebt hätte, welcher die Anwesenheit des Herrn Mende dort motivirt hätte, ist aus den Akten bisher nicht bekannt geworden. Aus dieser Meldung möchte ich schlie—= ßen, daß er nur im All emeinen für die Arbeiter bei etwa vor—⸗ kommenden Prozessen hat plädiren wollen — eine Thatsache,
eine kurze Meldung des
Die Arbeitgeber
Düsseldorf für die
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die mir das Bedauern wiederum erregt, daß er nicht unsre! Arbeiten hier getheilt und erleichtert hat, wo wir für die Gewerbe— Irdnung und die Arbeiterrechte plädiren.
Im Staate sei es aber überall leider so bestellt, daß man, ohne sgen die Gesetze anzustoßen, sich nicht wohl bewegen könne. leberall, wohin man blicke, sei Ueberlastung und Unterdrückung.
Selbst für die Bourgeoisie fange an die Belastung eine un.
erträgliche zu werden. Woher die Ueberlastung rühre, wisse
Jeder. Zunächst seien es, die großen en, Heere.
Tinige Hunderttausende würden auf Kosten des Volkes drei Jahre lang unter den Waffen gehalten; in dem ersten Jahre würden sie gedrillt und die beiden folgenden 6. auf Kosten des Volkes müßig umhergeführt. Hier
and der Polizeikommissär auf und erklärte die Versamm— lung für aufgelöst. Gleich nachher flogen einzelne Gläser gegen die Person des Kommissärs, während Mende heftig egen die Auflösung der Versammlung protestirte und dem ommissär sagte, derselbe habe kein Recht zur Auflösung, er, Mende, kenne die Gesetze besser als der Polizeikommissär.« Das ist nun vielleicht möglich, und ich gebe ja gerne zu, daß die wissenschaftliche Ausbildung der Polizei⸗Wachtmeister mitunter eine lückenhafte sein mag, und wenn der Herr Vor— redner vielleicht den Antrag stellte, die Examina für die Wacht meister strenger zu stellen, 9 kann man ja dergleichen erwägen, wir sind aber nicht in der Lage, es praktisch durchführen zu können, wir können nicht durch studirte, urtheilsfähige Kreis richter Versammlungen überwachen. Man hat also nur die Wahl zwischen einer völligen Nicht Ueberwachung oder: die Schließung der Versammlung der Diskretion derjenigen Sicher⸗ heitsbeamten anzuvertrauen, die man hat. . »Die Menge, die anfing sich zu entfernen, wurde hierdurch veranlaßt zu bleiben, beziehungsweise zurückzukehren. Zu⸗ gleich wurde mit Dutzenden von Gläsern, Stühlen und Osen⸗ eifen⸗ . 3 ist das eine Waffe, deren Natur mir nicht ganz klar 1 ** * en den Polizei⸗Kommissär und die Polizei⸗Offizianten ein= he , und machten letztere hierauf von ihren Waffen ebrauch.« . . . Darauf werden sich überhaupt wohl die ungeschickten Hiebe, die nach der Erzählung des Vorredners ein Gendarm in die Luft geführt haben soll, reduziren. Der Mann hat wahrschein⸗ lich, wie das leider bei unserer gutmüthigen Polizei üblich ist, sehr viel früher gezogen, als er schlagen wollte, um den Leuten anschaulich zu machen, er würde von seiner Waffe Gebrauch machen, während in anderen Ländern die empfehlenswerthe Manier herrscht, nicht zu drohen und die Waffe nicht eher zu ziehen, als in der Sekunde, wo man sie braucht. . Der Polizei⸗Kommissär kam mehrmals ins Gedränge, der Gendarm Behrend wurde erheblich verwundet und alle Polizeibeamten, mit Ausnahme des Polizei⸗Kommissärs, erlit⸗ ten mehr oder minder heftige Kontusionen. Mende soll nun auch zum Weggehen ermahnt haben, jedoch gelang es nur mit . die gereizte Menge aus dem Saale zu entfernen, welche sich aber in dem Hofraume und vor dem Hause, worin die Versammlung stattgefunden hatte, wieder festsetzte, um sich ausgesprochenermaßen an den zurückgebliebenen Polizeibeamten zu vergreifen. Nach den eingegangenen zu⸗ verlässigen Erkundigungen wäre es verwegen gewesen, wenn die wenigen Beamten gegen die auf tausende von Köpfen an— eschwollene Menge hätten vorgehen wollen, welche das Ver— ammlungslokal umgah. In dem ganzen Hause wurden von der Menge die FJenster eingeworfen.«
Hier ist gesagt; von der Menge, der Herr Abgeordnete behauptete, es waͤre von der Polizei geschehen, aus der Er— zählung geht hervor, daß die Polizei sich innerhalb des Saales befand, und wenn die Scheiben von außen entzweigeschlagen worden sind, so kann dies doch kaum der Polizei zur Last ge— legt werden. Ich habe es überhaupt noch nicht erlebt, daß Gendarmen, die im Allgemeinen Leute von reiferen Jahren sind, in dieser Weise an tumultuarischen Aeußerungen des Ueber⸗ muths Vergnügen gefunden hätten.
»Der Kreis-⸗Sekretär Weber theilte mir mit, daß er, als die Sache so weit gekommen, gesücht habe, aus dem Lokale
fortzulommen und dem Herrn Regierungs⸗Präsidenten, wie er gethan habe, zu telegraphiren. Der Büͤrgermeister und der Landrath, die auch nach Ausbruch des Tumultes hinzu⸗ gekommen waren, erlitten Steinwürfe. Erst nach 23 Uhr verlor sich die Menge. Mende, Abgeordneter des Reichstags, wurde gegen 4 Uhr Morgens verhaftet und dem Königlichen Ober⸗Prokurator zu Duͤsseldorf zugeführt. Nach meinem Urtheile werden für die nächsten Tage die vorhandenen Mannschaften genügen ꝛc.«
Dann endlich habe ich heute, bevor ich die Mittheilung des Herrn Justiz⸗Ministers in Händen hatte, von dem Präsidenten . seine Ansicht der juristischen Lage der Sache erhalten.
r meldet:
»Gegen Mende liegen vor: 1) Gefährdung des öffentlichen Friedens (8. 100. 3 Schmähung von Staatseinrichtungen (§. 109. 3) Anreizung und Verleitung zum Widerstande gegen die Polizei und zur gewaltsamen Zusammenrottung G. 91, Y.
Er hat nach Auflösung der Versammlung geäußert: er stehe ein für alles Ungesetzliche, was geschehe, und damit hat der durch ihn provozirte Angriff begonnen. Die demnächstige Ermahnung zur Ruhe ist eine übliche Maske.
Für die öffentliche Ruhe ist wichtig, daß er verhaftet bleibe; er ist jüngst durch das Obertribunal wegen Nicht— befolgung der polizeilichen Auflösung einer Versammlung schon bestraft.«
Meine Herren! Das ist Alles, was ich Ihnen thatsächlich mittheilen kann. Sie werden es gerechtfertigt finden, wenn ich es mir versage, auf die weiteren Ausführungen des Herrn Vorredners, die ja guch schon vorher Ihnen über die Grenze nicht des Gestatteten aber des Ihnen Wünschens⸗ werthen für die heutige Diskussion hinauszugehen schien, einzugehen, sondern wenn ich mich wesentlich objektiv auf die Sache beschränke. Es ist ja nicht meine Aufgabe, hier etwas anderes zu vertreten und zu wünschen, als daß das Haus nach ruhiger Prüfung der Sache sich ein Urtheil darüber bilde, ob das Offenbleiben des Platzes, den Herr Mende in Ihrer Mitte einzunehmen haben würde, für den Augenblick der größere oder geringere Nachtheil ist im Vergleich mit dem andern, der daraus entstehen könnte, wenn aus den Beschlüssen des Hauses über die Freilassung des Herrn Mende unrichtige Konsequenzen im Lande gezogen würden, wenn in diesem lediglich politisch und verfassungsmäßig geübten Beschluß zugleich eine Vorwegnahme des Urtheils in Betreff der juristischen Bedeutung der Frage gefunden werden könnte. Darüber sich zu erleuchten, wird das Haus andere Quellen wählen wollen, wie die meinigen. kann nur versprechen, daß ich den Eingang der Mittheilungen, die mir zugänglich sind, beschleunigen, und jede, die mir socch ohne Säumen dem Herrn Präsidenten vorlegen werde, so daß sie zu Ihrer Kenntniß gelangen, um sich ein Urtheil daraus zu bilden.
Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Offene Requisition. Der Tuchmachergeselle Friedrich an Hauff 9 aus Zielenzig, geboren den 7. Juli 1831, wird Behufs seiner Vernehmung gesuͤcht. Es wird gebeten, den Aufenthalt desselben hierher anzuzeigen. Spandau, den 27. April 1869.
Der Staatsanwalt.
andels⸗Register.
Handels -Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter
Nr. Sh . Der Kaufmann (Händler mit Tuch) Isidor Prochownick zu Berlin ᷣ Ort der Nꝛiederlaffung: Berlin (jetziges Geschäftslokal: Post⸗ straße Nr. 9), ; Firma: ginn! Prochomnick, zufolge heutiger Verfügung eingetragen.
Unter Nr. 360 des Gesellschaftsregisters ist zufolge heutiger Ver
fügung eingetragen; . . ; ö
Die Eigenschaft des Privatgelehrten Friedrich Wilhelm Heinrich
Wilberg als Liquidators der aufgelösten Handelsgesellschaft:
erd. Titel ist exloschen. Der Kaufmann Julius Friedrich
Ernst Päßler zu Berlin ist zum Liquidator dieser aufgelösten Handelsgesellschaft ernannt.
Der Kaufmann Anton Joseph Adolph Rabuske zu Berlin hat
für seine hierselbst unter der Firma: Ad. Rabuske ;
bestehende, unter Nr. 2629 des Firmenregisters eingetragene Handlung, seinem Sohne Carl Erdmann Gotthelf Wilhelm Rabuske zu Berlin, geboren am 13. Februar 1846, Prokura ertheilt.
Dies ist zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 1394 des Proku⸗ renregisters eingetragen.
Berlin, den 27. April 1869. .
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.