in das Bureau des Generalarztes Y. Armee Corps Dr. Kossak, Assistenzarzt vom Litthauischen Ulanen -Negi⸗ ausgeschieden und zu den Aerzten des Beurlaubten⸗ standes des 1. Bats. (Bartensteinz 5. Ostpr. Landw. Regts Nr. 41, Br. Meyerwisch, Afsistenzarzt vom Brandenb. Feld -⸗Artill. Regt. Nr. 3 (Gen. Feldzeugmstr.) ausgeschieden und 1 den Aerzten des Beurlaubtensiandes des 2. Bats. (Naumburg) 4. Thür. Landw. Regts. Rr. 72, Dr. Hop ff, Assistenzarzt vom Holst. Inf. Regt, Nr. 85, aus⸗ geschieden und zu den Aerzten des Beurlaubtenstandes des 2. Bats. (Attendorn) 2. Hess. Landw. Regts. Nr. 82 übergetret n, Dr. Pin- cus, Stabs⸗ u. Bats. Arzt des 2. Bats. des Hess Füs Regts. Nr. 80. mit Pens, Wolf, Assistenzarzt vom Magdeh. Feld-Art. Regt. Nr. 4 mit
enf, Lange, Assistenzarzt vom Wesipr. Kür. Regt. Nr. 5, mit Pens.
amins ki, Assistenzarzt von dems. Regt. mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Eivildienst, Hey se, Assistenzarzt von der Previn zial⸗Invalid. Comp. für Schlesien Nr. 5, mit Pens / Kü h ne, Assistenz arzt vom Hannov. Hus. Regt. Nr. 15, mit Pension der Abschied be— willigt. Dr. Loewe, Assistenzarzt vom 1. Bat. (Conitz ) 4. Pomm. Landw. Regts. Nr. 21, beim J. Bat. Schievelbein) 2 Pomm. andw. Regts. Rr. 9, Dr. Lü derwald, Assistenzarzt, früher im 6. Westf. 39 Regt. Nr. 55, beim 1. Bat. (Anklam) 1. Pomm. Landw. Regts.
r. 2, Br. Schwartz, Assistenzarzt vom 2. Bat, (Prenzlau) S8. Bran denb. Landw. Regts. Nr. 64, beim 1. Bat. (Ruppin) dess. Regts.
einrangirt. HI. In der Marine. . Marine-Aerzte. Den 20. April. Dr. Steinberg, Gen. Arzt der Marine, der Rang als Oberst verliehen. Dr. Friedel, Stabs- und Marine⸗Arzt 2. Kl., zum Ober⸗Stabs . und Marine ⸗Arzt J. Kl, Dr. Fuhrmann, Marine ⸗Assistenzarzt, zum Stabs— und Ma⸗ rine⸗Arzt 2. Kl., vorläufig ohne Patent, befördert.
Nr. 14. versetzt. ment Nr. 12,
Die mit der Post ⸗ Expedition zu Oberhof kombinirte Telegra— phen-Station wird vom 1. Mai e. ah bis auf Weiteres dem öͤffent lichen Verkehr, mit beschränktem Tagesdienst, wieder eröffnet werden.
Halle a. S., den 30. April 1869.
Telegraphen ˖ Direktion.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 1. Mai. Ihre Masjestät die Königin wird die Prinzessin Victoria von Baden, welche vom Scharlachfieber genesen ist, nach Karlsruhe zurückbringen,
Gestern Abend erschienen beide Königliche Majestäten auf einer Soirée beim Herzog von Sagan⸗Valencay.
Heute besichtigte Ihre Majestät die Königin das noch unvollendete große Aquarium.
— Der Ausschuß des Bundesrathes des Deutschen ollvereins für Zoll- und Steuerwesen trat heute zu einer itzung zusammen.
Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hielt heute eine Plenarsitzung ab.
Im Verlaufe der gest rigen Sitzung des Reichstags des Nörddeutschen Bundes wurde S§. 5ö5 in der Fassung der Kommission angenommen, zugleich mit den Anträgen der Abgg. Runge und Lasker unter bee, d, f wergl. die gestrige Nummer des Staats-Anzeigers). Die Annahme des Antrages d, statt: 5 Jahre, zu setzen: 2 Jahre, erfolgte in namentlicher AÄbstimmung mit 91 gegen 90 Stimmen.
9 der Vorlage lautet. —
ie Ertheilung des Gewerbescheines (9. 53) erfolgt; I) für den Verkauf und Aufkauf selbstgewonnener Erzeugnisse der Jagd und des Fischfangs, 2 für den Verkauf selbstverfertigter Waaren, welche zu den Gegenstaͤnden des Wochenmarktverkehrs (9. 67) gehören und für das nach Landesgebrauch hergebrachte Anbieten gewerblicher Leistungen innerhalb der von der Polizeibehörde näher zu bestimmenden Um⸗ gegend des Wohnorts durch die Unterbehörde, welche für den Ort, wo der Gewerbtreibende seinen Wohnsitz hat, zuständig ist, für alle anderen Arten K im Umherziehen durch die höhere Verwaltungsbehörde. ö
Die Kommission beantragt in ihrem an Stelle des §. 59 gesetzten §. 56 den folgenden Zusatz:
Die betreffenden Behörden sind berechtigt, von dem Nachsuchenden vor Ertheilung des Legitimationsscheines den persönlichen Nachweis in Beziehung auf die gesetzlichen Hinderungsgründe zu erfordern.
In den Fällen, für welche die Gesetze die Ausstellung eines Ge— werbescheines nothwendig machen, kann dieser auch zugleich den Legiti⸗ mationsschein ersetzen. ö
Der Kommissionsantrag wurde unverändert angenommen.
Die §8§. 56 und 60 der Vorlage lauten:
§. 56. Der Gewerbeschein zum Feilbieten gewerblicher oder kuͤnstlerischer Leistungen oder Schaustellungen im Umherziehen (8. 53, Nr. 4 wird ertheilt: I) für gewerbliche Leistungen aller Art; 3) für die Aufführung von Musik; 3 für die Darstellung körperlicher Fertig⸗ keiten, die Schaustellungen von Erzeugnissen der Natur und Kunst und die Darbietung von Lustbarkeiten; 4) für theatralische Dar— stellungen. . .
S0. Die Ertheilung von Gewerbescheinen für die im S. 56 unter 3 bejeichneten Gewerbes sowie für die Aufführung von Musik, sofern
1826
tungsbezirks der höheren Verwaltungsbehörde entsprechenden An , Gewerbescheine ertheilt sind. ahl
Umherziehenden Schauspielergesellschaften wird der Gewerbeschein nur dann ertheilt, wenn der Unternehmer die im S. 32 vorgeschriebene Erlaubniß besitzt. .
Die Kommission beantragte, an Stelle dieser Paragraphen den folgenden §. 57: . .
Wer auf den Straßen oder sonst im Umherziehen oder an einem Orte vorübergehend und ohne Begründung eines stehenden Gewerbes öffentlich Musik aufführen, Schaustellungen bei denen ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft nicht obwaltet, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten öffentlich darbieten will, bedarf außer den übrigen Erfordernissen der vorhergehenden Erlaubniß durch die Behörde des Ortes, an welchem die Leistung beab sichtigt wird,
Die Ertheilung von Legitimationsscheinen für diese Gewerbe wird versagt, sobald der den Verhältnissen des Verwaltungsbezirks der hoͤhe—⸗ ren Verwaltungsbehörde entsprechenden Anzahl von Personen Legt. mationsscheine ertheilt sind .
Umherziehenden Schauspielergesellschaften wird der Legitimations. schein nur dann ertheilt, wenn der Unternehmer die im §. 30 vor. geschriebene Erlaubniß besitzt.
Nachdem hierzu die Abgg. Friedenthal, Runge, v. Hennig, Freiherr v. Hoverbeck, so wie der Präsident des Bundeskanzler— Amtes, Delbrück, gesprochen, trat das Haus dem Antrage der Kommission bei und verwarf die übrigen Anträge.
Die Kommission beantragte an Stelle die folgende Fassung:
Diese Genehmigung darf nur unter den Formen versagt werden, welche §. 55 für die mationsscheins gegenüber dem Unternehiner vorfchrerht.
Das Haus nahm den Antrag der Kommi
folgenden Amendement des Abg. Becker (K*nhn ii
In Alinea 2 hinter den Worten: welche Den Schein
zu sagen oder in deren Bezirk sich der 64 der Vorlage lautet:
,. 3 . . näher zu bezeichnenden Gegenständen des den Vorschriften dieses Titels gun här en lem men Verb
Die Kommission beantragte die folgenden
Schluß der Sitzung 45 ilhr.
ist nur für das Kalenderjahr gültig. Seine Erneuerung darf nicht 1. ren so lange die im §. 58 bezeichneten Erfordernisse vor. handen sind.
Der. Gewerbeschein für den Betrieb der im §. 56 unter 3 bezeich⸗ neten Gewerbe, sowie für die Aufführung von Musik, sofern solche nicht von mindestens vier Personen gemeinschaftlich vorgenommen wird, gewährt die Befugniß zum Gewerbebetriebe in einem anderen, als dem Bezirke derjenigen höheren Verwaltungsbehörde, welche ihn ausgestellt hat, nur dann, wenn er auf den anderen Bezirk von der höheren Verwaltungsbehörde des letzteren ausgedehnt ist. Diese Aus— dehnung wird versagt, sobald für die den Verhältnissen des Bezirks entsprechende Anzahl von Personen Gewerbescheine bereits ausgestell oder ausgedehnt sind.
Die Kommission beantragte an Stelle dieses Paragraphen den folgenden §. 58: .
. Der ,, 0 . . . i, und die nähere Bezeichnung des demselben gestatteten Gewerbebetriebe; einer Innung verbundenen Er ist nur für das Kalenderjahr gültig. Ee. Erneuerung darf nicht ülfs⸗ oder ö ear,
. . so lange die im §. 55 bezeichneten Erfordernisse vor— 3 n,, n n . ö 3. anden sind. assen du irt
Der Legitimationsschein für den Betrieb der im §. 57 bezeichneten ö f n n , Gewerbe gewährt die Befugniß zum Gewerbebetriebe in einem andern, Zwecke erhalten durch bie als dem Bezirke derjenigen höheren Verwaltüngsbehörde, welche ihn behörde die Rechte juristischer ausgestellt hat, nur dann, wenn er auf den anderen Bezirk von der dieser Rechte einer besonderen höheren Verwaltungsbehörde des letzteren ausgedehnt ist. Diese Aut dehnung wird versagt, sobald für die, den Verhältnissen des Bezirkeb entsprechende Anzahl von Personen Legitimationsscheine bereits aus gestellt oder ausgedehnt sind.
Dieser Antrag wurde mit dem Amendement des Frhin, v. Patow angenommen; statt der Worte; gestatteten Gewerbe betriebes, zu setzen: beabsichtigten Gewerbebetriebes.
§. 62 der Vorlage lautet:
Der Inhaber eines von der höheren Verwaltungsbehörde ausge stellten Gewerbescheines hat sich an jedem Orte, wo er sein Gewenrht betreiben will, bei der Ortspolizeibehörde unter Vorlegung des Ge werbescheins persönlich zu melden.
Privathäuser darf er nur auf besondere Aufforderung betreten,
Auf Inhaber von Gewerbescheinen zum Aufsuchen von Waaresn bestellungen finden die vorstehenden Vorschriften keine Anwendung,. Die Kommission beantragte die Streichung des zweiten
Alinea.
Die Abgg. Runge und Lasker beantragten: statt der Worte: »eines von der höheren u. s. w.« bis zu Ende Rl ersten Absatzes zu setzen: des Legitimationsscheines ist verpflit, tel, diefen während der thatsächlichen Ausübung des Gewerbebetriebt bei sich zu führen, auf Erfordern der zuständigen Behörde vorzuzeigll und, sofern er hierzu nicht im Stande ist, auf Geheiß der Behqth den Betrieb bis zur Abhülfe des Mangels einzustellen. .
Das Haus trat nach längerer Debatte, an welcher sich h Abgg. von Unruh, Freiherr von Hagke, von Hennig, Freihen von Hoverbeck, Graf Kleist, Freiherr zur Rabenau, so wie d! Kommissarius des Bundesrathes Geheimer Regierungs⸗ Rah Dr. Michaelis betheiligten, dem Antrage der Abgg. Runsf und Lasker bei.
Der S§. 63 der Vorlage lautet:
Der Gewerbebetrieb im Umherziehen darf nicht durch Stellpeh treter ausgeübt werden. Ausgenommen hiervon sind der Verkauf d im §. 59 unter 1 bezeichneten Gegenstände, sofern er innerhalb z von der Polizeibehörde näher zu bestimmenden Umgegend des Wohl orts erfolgt, ünd der ebendaselbst unter 2 bezeichnete Gewerbebetrieb,
Die Mitführung von Begleitern, sei es zur Beförderung d Waaren, zur Wartung des Gespanns oder zu anderen Zwecken, darf der in dem Geiverbeschein auszudrückenden Genehmigung d jenigen Behörde, welche den Schein ertheilt hat. Für Kinder unt
Freilassung des Abg. Mende
Der erste Gegenstand der Tagesordnung b . Berathung über den Entwurf , über 3 . . Gewerbliche Hülfskassen. ,
. autet:
Die durch Ortsstatut oder A begründete Verpflichtung der nordnung
Gesetz nichts geändert.
staatlichen
und darauf über di . f e 8§. 147 und 148 die
§. 147 lautet: Wo Kranken⸗, Hülfs⸗ oder
Gehülfen und Fabrikarbeiter denselben beitteten. Wo solche Kassen nicht vorhanden sind,
Pflicht gemacht werden. * 148 lautet: urch Ortsstatut . im Gemeindebezirk ein
welche die von ihnen beschäftigten Gesellen, Gehülfen und
166) kann bestimmt werden, daß Alle,
aus
diesen Gesellen, Gehülfen ober trages leisten, auch die Beiträge
k
chießen.
84, nahmen die Ab 56 ; i
San ⸗ Hennig. Der Präsi
Sun deck aft Michaelis kussion ein.
Bi l an Stelle der is zum Erlaß eines . bleiben die Anordnungen der L
gesetze über
der un der Arbeitsgeber regelt.
S. 145,
olche nicht von mindestens vier Personen gemeinschaftlich vorgenom- . ö wird versagt, sobald der, den Verhältnissen des Verwal⸗
bis nach Erledigung des Titels VIII. vertagt war, wurde
Dause angenommen und ber d g Stumm . azu gestellte Antrag des
vierzehn Jahren wird diese Genehmigung nicht ertheilt.
des letzten Satzes
Voraussetzungen und Versagung des Legiti
unter vierzehn Jahren wird diese Genehmigung nicht ertheilt.
sion mit dem Jan:
Nachsuchende befindet
. Gesetzgebung jedes Bundesstaates bleibt vorbehalten, fü ür das oder Aufkauf im n, . von
von den heschränkenden Voörschriften diefes . .
.Das Haus trat diesem Antrage ohne Debatte klärte die zu Titel III. eingegangenen Petitionen i d r
Reichs tages Uhr durch den
des Bundesrathes Geh. Reg.⸗Rath Michaelis. Dem Vorschlage
den Antrag der Geschäftsordnungs-Kommisston als e mer guf die Tagesordnung zu sehen, , , ie, ,
nor der Verwaltungsbehörde selbständigen Gewerbetreibenden 964 mit oder außerhalb derselben bestehenden Kranken-,
den Verhältnissen dieser
indigen Gewerbetreibenden für die erwähnten Genehmigung der höheren Verwaltungs n , . . es * . enehmigung bedarf. Dieser Paragraph wurde ohne Diskusston angenommen,
Debatte zusammen⸗
Sterbekassen für Gesell i und Fabrikarbeiter vorhanden sind, kann . er ffn s r if
stimmt werden, daß alle im Gemeindebezirke beschäftigten Gesellen,
. kann durch Orts deren Bildung angeordnet und allen im He nl hee hee ffn
SGesellen, Gehülfen und Fabrikarbeitern der Beitritt zu denselben zur
werbe selbständig betreihen, zu den Beiträgen,
arbeiter an eine solche Kaffe (§. 147) zu entrichten haben, Zuschüffe eigenen Mitteln, und zwar bis auf i her Ger g . Fabrikarbeitern zu entrichtenden Bei⸗
ihrer Gesellen, Gehüfen oder Arbeiter, unter Vorbehalt der Anrechnung auf 9 nachste . .
g. Duncker, Stumm, Lasker,
ent des Bundeskanzler⸗Amtes riff nach dem Abg. Lasker, der Kommissarius des
nach dem Abg. v. Hennig in die Dis—⸗ Das Haus nahm den folgenden Antrag des Abg. Lasker an:
über welches die Berathung
1827
Ihh lautet:
deln werden, nach Anhsrung betheiligter Gewerbetreiben-
der oder Innungen, auf Grund eines Gemeindebeschlusses abgefaßt.
Sie bedürfen der Genehmigu ; . Die Lentralbehor kon 9 . gi. Verwaltungsbehörde.
setzen in Widerspruch stehen, außer Kraft
Es sprach blos der Abg. ⸗ den Paragraphen mit den n n , e, e,, ,.
Laster und Genossen an Anträgen der Abgeordneten
. U die Worte: oder Innungen, zu strei .; nun reichen; 2 im Anfange des ersten 5 ö. .
Artsstatuten können die ihnen durch das Gislag ies . jͤ . ich das Gesetz üb : bli egenstande mit verbindlicher Kraft , , . .
Schluß des Blattes)
Kiel, 29. April Kiel. Zt ᷣ . Ztg.) Die ru Dimitri Donskoi« Uebungsschiff für Tee n ei l.
Abend, von Rio komm ier ei gas ge n T sichn e,, . eingelaufen. Heute Vormittag
Das Kanon wieder , . . * n,
Hanau, 29. April. (H. M. Z.)
Für Kinder i atuten, welche mit den Ge⸗ zu setzen.
ertheilt hat,
rauchs von
zunehmen. und er⸗
Heute Morgen kurz
fi i 55 vor 9 Uhr traf der Justiz Mint „öl der Vorlage lautet: Präsidenten Dr, Simson eröffnet. Von den Bevollmächtigte r iz Minister hr. Teo nhardt in Begleitun er Gewerbeschein enthält das Signalement des Inhabers und zum Bundesrathe waren anwesend: der Dune n en , u . Hen stin an n diet en und ö die nähere Bezeichnung des demselben gestatteten Gewerbebetriebes. Et bon Bismarck-Schönhausen, der Präsident des Bun des kanzler⸗ dem Bun stan eight ors on Ben Beamüen desselben und
betreffen⸗
Abtheilung II. wurden von ihm be— Kur nach 17 furt zur he ch Uhr fuhr er sodann
„WVies baden, 30. April., Heute Vormittag traf de iz⸗ Minister Dr. Leonhardt hier ein und ae t io d f. y des An helation ge icht bei. w. dresden 30. April. Das Journal. berbffen icht enn Her e dn 6 des e i r er. 2 / err ch ö. . . Kammer anberaumten en ᷣ ̃ eue, ; ahlkreisen am 4. Juni d. J. er⸗ Hessen. Darmstadt, 30. April. Die Sitzungen d
zweiten Kammer der Stände werden, dem . 3. Darmst. Z.« nach, Montag, den 10. Mai, wieder beginnen, und sollen das Einkommensteuergesetz und das Militarbudget, ö. . . ,,, , gekommen sind, sowie litär⸗ eset als nä i
in Aussicht genommen sein. K
Oesterreich⸗ Ungarn.
Zweite zunächst
izutreten,
Wien, 30. April. Erz.
, ist zur Inspicirung seiner ungarischen Güter . — Der Ver fassungsausschuß verhandelte gestern über
die Vermehrung der Mitgliederzahl im Ab eordnet über direkte Wahlen. Die Anträge des i nen. 6d gierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch die in Staatsgrundgesetze angeführte Mitgliederzahl des Abgeordneten⸗ hauses womöglich auf das Doppelte vermehrt wird, ferner Petitio⸗ ö. ,, . k und Kürzung der Wahlperiode zur Würdigung vorzul . = ö n . r . . Der Wehrausschuß des Abgeordnetenhauses trat vom Herrenhause beschlossenen Aenderungen im ö
welche Fabrik⸗
bei. — Im volkswirthschaftlichen Aussch u ss . e theilte e. . . mit, daß der Sesstonsschluß am 15. Mai
. gestrigen Sitzung dieses Ausschusses Handels⸗Minister die . k meine Eisenbahngesetz, zurück. Ber Ausschuß nahm das Spezial⸗ gesetz g F ige n gn Przemysl⸗Lupkow an.
(Sch ltd edeQnlpril. Der Kgiser kam heute früh ge , ( an 95) 6 Soie von . . en 5 ; Majestät begiebt sich mit dem Abend⸗ e Magnatentafel beschloß heut auf Ant ; * . Adresse, unabhängig 3 der m 6 3. . —ͤ ,,,. 0 . ten, und wurde behufs Ausarbei— . 66 reißig Mitgliedern bestehende Kom⸗
= Aus Polg wird der »Triester Ztg. vom ie⸗ i. Soeben erschien das neue Statut fe di e n, tan f welcher Dienstzweig nunmehr drei Ober⸗Kommissäre erster
Ii drei Ober Komniissaͤre zweiter Klasse, sechs Kommissaͤre . 31 Adijunkten der fünf Gehaltsklassen von 948, iG, 744, , . 528 Fl., im Ganzen daher 143 Beamte umfassen
ir . Derselbe hat den ganzen administratiden und Verrech.
nungsdienst, sowie die Registratur bei den verschiedenen Marine⸗
Abg. . Aemtern, Schiffen, Truppen und Anstalten zu versehen. Daz