1914
Zu §. 9 nahmen die Abgg. Reichensperger, v. Kirchmann und der Geh. Ober-Justiz⸗Rath Dr. Pape das Wort, ebenso zu §. II, welcher mit dem folgenden Antrag des Abg. Kratz ge—
iehmigt wurde: . 3. 2 vierten und letzten Zeile des vierten Satzes zwischen den Wor—
ten: die Fortsetzung anordnendes, und: Erkenntniß, einzuschieben die Worte: oder das eingelegte Rechtsmittel verwerfendes.
Diese Paragraphen wurden hiernächst angenommen.
Zu §. 13 sprachen die Abgg. Schwarze, Hesse, v. Kirch⸗— mann, so wie der Geh. Qber-Justiz⸗Rath Dr. Pape, zu §. 14 ant—- wortete der letztere dem Abg. Reichensperger. .
8§. 15 gab zu einer Debatte Anlaß, an der sich die Abgg. Bähr und Lesse, sowie der Geheime Ober-Justiz⸗Rath Dr. Pape betheiligten. §. 17 wurde nach einer Diskussion derselben Red⸗ ner mit dem folgenden Antrag des Abg. Bähr angenommen: als zweiten Absatz hinzuzufügen: .
n wie weit dieselben berechtigt sind, ihre Forderung im Konkurse anzumelden, ohne gleichzeitig das von ihnen als Pfand oder reten· tionsweise besessene Vermögensstück der Konkursmasse zur Verfügung zu stellen, entscheidet sich nach den Geseßen des Ortes, wo der Konkurs anhängig ist. — .
Auf den Antrag des Abg. Kannegießer wurden der zweite und dritte Abschnitt des Gesetzentwurfes, betreffend die Rechts⸗ hülfe in Strafsachen, so wie Allgemeine Bestimmungen, zur Vorberathung an eine Kommission überwiesen. ;
Es folgte in der Tagesordnung: Zweite Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Portofreiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes. . .
Zu §. JL sprachen die Ahgg. Wigard, Graf Kleist, Becker Dortmund), Ziegler, von Kirchmann, von Hoverbeck, von Zehmen, so wie der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes Wirk— licher Geheime Rath Delbrück, und der General⸗Post⸗Direktor
von Philipsborn. (Schluß des Blattes.)
— Durch Allerhöchsten Erlaß vom 12. April d. J. ist dem Majoratsbesitzer Grafen Sigismund Stkorzews ki⸗Rado⸗ mice auf Czarniejewo das erbliche Recht auf Sitz und Stimme im Herrenhause verliehen worden.
— Der Graf von der Schulenburg-Lieberose, Standesherr zu Lieberose und erbliches Mitglied des Herren— hauses, ist am 5. d. M. auf Schloß Lieberose verstorben.
— Nach den beim Qber Kommando der Marine einge— gangenen Nachrichten ist S. M. Dampfkanonen boot »Delphin« am 6. d. Mts. von Sulina in Galatz angekommen.
Leer, 6. Mai. Gestern Morgen 10 Uhr traf der Ober⸗ Präsident Graf zu Stolberg⸗Wernigerode von Hannover hier ein, befuchte die neue Realschule, begab sich iin Königlichen Fähre in Leerorth, besichtigte auf der Rück ehr die Hafen⸗ anlagen der Stadt und fuhr Mittags nach Mu rich
Cassel, 7. Mai. (N. M. Stg. Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt ist vorgestern hier eingetroffen und wird heute nach Berlin zurückreisen. Derselbe hat auch hier wie überall auf seiner Inspektionsreise von den örtlichen Gerichtsverhält— nissen Kenntniß genommen.
Mecklenburg. Schwerin, 7. Mai. Der Groß⸗ herzog ist gestern Abend 11 Uhr von Berlin über Röbel hier wieder eingetroffen.
Neustrelitz, 1. Mai. (Neustr. Ztg.) Der Erbgroß⸗ herzog ist zur Fortsetzung der begonnenen Studien gestern Abend nach Göttingen zurückgereist. ͤ
— Die heute ausgegebene Nr. 13 des »Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzschen Officiellen Anzeigers für Gesetzgebung und Staatsverwaltung« enthält u. A. eine Verordnung zur Abänderung ꝛc. der revidirten Stadtbuchordnung vom 21. De— zember 1857. .
Sachsen. Schloß Wartburg, 4. Mai. (Weim. S.) Der Großherzog empfing am 1. Mai den Besuch des Herzogs von Altenburg, welcher zu einem mehrtägigen Aufenthalt auf der Wartburg eingetroffen war. .
Am Sonntag Abend traf auch Prinz Moritz von Alten⸗ burg, Bruder des Herzogs, von Meiningen kommend, gleich— falls zu einem Besuch ein. . .
Gotha, 5. Mai. Dem hiesigen Speziallandtag wur⸗ den seitens des Präsidenten folgende Eingänge zur Kenntniß gebracht; ) ein Entwurf zu einem Gesetze über das Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, 2) ein Ge— setzntwurf, Zusatzbestimmungen zu dem Gesetze über Ein⸗ ziehung und Beitreibung der Stagtsrevenüen und Domanial— gefälle vom 5. Oktober 1840 und vom 21. Juni 1852 be— treffend, 3) der Staatskasse⸗Etat pro 1869/73. Derselbe schließt mit einer Einnahme und Ausgabe von 59ö,000 Ihlr. gegenüber der Summe von 624,890 Thlr. im Etat pro 18689. Unter den Einnahmepositionen ist außer der Stempelsteuer, die anstatt der veranschlagten 31,000 Thlr. nur einen Ertrag von 21,000 Thlr. geliefert hat, auch eine neue Gewerbesteuer mit
30,000 Thlr. aufgeführt. Der Landtag genehmigte hierauf den Vertrag wegen Mithenutzung der Irrenanstalt zu Hildburg⸗ hausen und eine Zusatzbestimmung zum Gemeindegesetz vom
II. Juni 1858. w , 7. Mai. Der Herzog Ernst ist, von der
Wartburg zurückkehrend, vorgestern Abend wieder hier ein⸗
getroffen.
Oesterreich⸗ Ungarn, 6. Mai. Nach der »Prag. Ztg.« ist die aer rr nm eines Gesetzes, welches die Details des in den Staatsgrundgesetzen vorgesehenen Verwaltungs gericht s⸗ ho fes festsetzt, im vollsten Zuge. Bei der Schwierigkeit der Aufgabe dürfte jedoch das betreffende Elaborat noch geraume Zeit zu seiner Vollendung bedürfen. .
— 7. Mai. (W. T. B.). In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurden die Anträge des Ausschusses, betreffend die Nachtragskonvention zum englisch⸗österreichischen Handelsvertrage, nach Befürwortung des Handels⸗Ministers ge— nehmigt,.
; Wie st, 5. Mai. ,, . wird heute jedenfalls noch vor Mitternacht in Triest eintreffen. Der Prinz wird drei bis vier Tage in Triest verweilen und von hier nach Frankreich zurückkehren, ohne Wien zu berühren.
Schweiz. Bern, 7. Mai. JW. T. B.) Durch Be— schluß des Bundesraths ist Mazzini der fernere Aufenthalt in den Kantons Waadt, Genf, Neuenburg, Solothurn, Bern und Basel untersagt worden. Ein gleiches Verbot, jedoch nur auf die an das Königreich Italien grenzenden Kantons bezüglich, ist für die notorisch mit Mazzini in Verbindung stehenden Per— sonen erlassen.
Belgien. Brüssel, 7. Mai. Das Gesetz über Auf— hebung der Körperhaft lautet in der von dem Senat ange— nommenen Fassung:
I) Die Körperhaft ist aufgehoben, vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen. 2) Sie bleibt bestehen in Kriminal“, korrektionellen und Polizei Angelegenheiten, auch gegen Zeugen, welche in irgend einer gerichtlichen Untersuchung ihr Zeugniß verweigern. 3) Er— kenntnisse auf Wiederherstellung oder Ersatz von Schäden, die in Bosheiten oder doloser Absicht, durch Verbrechen oder unerlaubte Handlungen verursacht, sind durch Körperhaft vollstreckbar, sofern die Summe 300 Fres. überschreitet Die Dauer der Körper⸗ haft ist auf 1 Jahr begrenzt. Der Richter hat die Dauer nach dem Grade der Verschuldung und der Höhe des verursachten Schadens festzusetzen. Die Körperhaft kann niemals Personen treffen, welche nach dem Gesetz civilrechtlich verantwortlich sind. 4) Vorbehaltlich dieser Ausnahmen werden die bereits ergangenen Erkenntnisse nicht mehr durch Körperhaft vollstreckt; jede bereits verfügte Exekution wird aufgehoben und dem verhafteten Schuldner sofort die Freiheit gegeben. 5) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Publikation in Kraft.
Großbritannien und Irland. London, 6. Mai. Da die Rückkehr des Prinzen und der Prinzessin von Wales am kommenden Sonnabend oder Montag erwartet wird, kehrt der Hof am Sonnabend aus Osborne nach Windsor ö Die Reise nach Balmoral ist schon auf den 14. d. an— esetzt.
? — Im Verlaufe der Verhandlungen über die Bill, welche den Mayor von Cork, O'Sullivan, für unfähig erklärt, das Amt eines Mayor oder Friedensrichters für die Folge zu bekleiden, knüpfte der Attornay⸗-General, dem es zufiel, die Regierungs⸗ vorlage in der gestrigen Unterhaussitzung zu motiviren, an eine gedrängte Darstellung des Thatbestandes die Erklärung, das Kabinet sei der Ansicht, man könne nicht wohl die sämmt⸗ lichen Friedensrichter für die Vergehen dieses Einzigen strafen,
und habe es vorgezogen, unter solchen Verhältnissen sich auf
den vorliegenden Fall zu beschränken. Bei Beginn der Sitzung schon hatte Gladstone seinen Antrag auf Suspendirung der Tagesordnung mit dem Bemerken verbunden, man werde dem Mayor von Cork von der gegen ihn eingebrachten Bill Mit— theilung machen und ihm Gelegenheit geben, durch einen Rechts⸗ beistand seine Einwendungen gegen dieselbe im Hause geltend zu machen. Nach einer langen Debatte, an der sich namentlich Disraeli betheiligte, wurde die Bill zum ersten Male gelesen und die zweite Lesung auf den 11. d. angesetzt. Dabei wurde angeordnet, dem Mayor von Cork von der Sache Mittheilung zu machen und das nöthige Beweismaterial zur Rechtfertigung der Bill bereit zu halten
— J. Mai. (T. D.) In Belfast haben Unruhen statt— gefunden, wobei mehrere Wäffenläden geplündert wurden. Es wurden in Folge dessen mehrere Verhaftungen vollzogen. — Auch in anderen Orten Irlands sind Fenier verhaftet worden.
Frankreich. Paris, 6. Mai. Der Prinz und die Prinzessin von Wales sind nach der »Französischen Korre⸗ spondenz« gestern in Paris angekommen und im Hotel Bristol abgestiegen. Des Abends wohnten sie in Gesellschaft des Erz⸗
herzogs Ludwig Victor der Vorstellung des Sardou'schen
1915
Schauspiels: Patrie! in der Porte Saint-Martin bei. Heute , . Prinz und die Prinzessin in den Tuilerien empfangen worden.
Spanien. Madrid, 7. Mai. (W. T. B.! Den Cortes ist der Entwurf einer Anleihe zum Zwecke des Loskaufs der in der Provinz Madrid (nicht Stadt) Konfkribirten vorgelegt worden. Die geforderte Summe beträgt eine Million Piaster.
— In der heutigen Sitzung der Cortes wurde der Antrag Orense's auf Gewährung vollständiger individueller Freiheit mit 124 gegen 58 Stimmen verworfen, und hierauf die Be— rathung über den Antrag Figueras-⸗Primargall auf Gewährung vollständiger Preßfreiheit begonnen.
Italien. Florenz, 7. Mai. (W. T. B) In der heu⸗ tigen Sitzung der Deputirtenkammer machte Graf Menabrea von der erfolgten Demission des Ministeriums und dem ihm gewordenen Auftrage der Neubildung des Kabinets Mittheilung. Auf eine Anfrage über das Benehmen zweier Kapitäne von der italienischen Handelsmarine bei dem Untergange der öster⸗ reichischen Fregatte »Radetzkym erwiderte der Marine⸗Minister, er bedaure das schuldvolle Verhalten der Kapitäne; eine Unter— suchung gegen dieselben sei eingeleitet.
— Wie die »Opinione« erfährt, ist der Wiedereintritt der bisherigen Minister Cambray⸗Digny, Bertols⸗Viale und Ribotti in das neu zu bildende Kabinet Menabrea's feststehend. Das Portefeuille des Innern soll Ferraris, das des Unterrichts Mordini übernehmen. Das Justiz⸗Ministerium ist Mirabella angetragen.
Türkei. Konstantinopel, 7. Mai. (W. T. B.) Bei dem . der Minister anläßlich des muhamedanischen Neujahrsfestes hat der Sultan eine Ansprache gehalten, die im Wesentlichen folgenden Inhalt hat: Der Sultan hat das Ergebniß der Konferenz als einen Fortschritt begrüßt und wünscht sich Glück zu der erreichten Anerkennung seiner Rechte, Dank der Mäßigung seiner Regierung und der von derselben bekundeten Achtung fur die Rechte Anderer. Der Sultan hofft, daß sich die Beziehungen der Pforte zu den übrigen europäischen Mächten in Zukunft noch besser gestalten werden. Nach nunmehriger Beschwichtigung der Unruhen auf Kreta wird der Sultan strenge über die Durchführung der neuen Anordnungen wachen, welche die Wohlfahrt und Sicherheit der Bewohner' dieser Insel ge⸗ währleisten. Der Sultan betont, daß der Kredit sich gebessert, die Einnahmen gesteigert, Handel und Ackerbau eine gedeihlichere Entwickelung genommen haben. Die Veröffentlichung des Bud⸗ gets wird sich in kurzer Zeit als nothwendig heraus⸗ stellen. Die Inanspruchnahme des Kredits wird durch die Nothwendigkeit der Einführung neuer Waffen, sowie durch die für die Erleichterung des Baues von Eisenbahnen und öffentlichen Straßen und für die Organisirung der Justiz nothwendigen Ausgaben gerechtfertigt. Die von der Regierung 1 tragenden Lasten nehmen im Verhältniß zur wachsenden
ohlfahrt der Bevölkerung zu. Der Sultan empfiehlt eine Sammlung aller genehmigten Gesetze und Anordnungen als dem Zeitbedürfnisse entsprechend, um für die Fortdauer der durch diese Gesetze erlangten Wohlfahrt eine Bürgschaft zu ge⸗ winnen, und fordert schließlich alle Anwesenden auf, ihm , , Beistand und ihre Mitwirkung auf der betretenen Bahn zu leihen.
Numänien. Bukarest, 7. Mai. . . 96 Kammern werden am 11. d. von dem Fürsten in Person er⸗ öffnet werden.
Schweden und Norwegen. Christiania, 3. Mai. (H. C.) Heute lief im Beisein der Admiralität und zahlreicher Storthings⸗Abgeordneten auf der Carl-Johans⸗Werfte der neu— erbaute norwegische Monitor »Thrudvang« vom Stapel.
— Die Lagthings⸗Abtheilung des Storthings hat auf den Antrag des Abgeordneten Geelmuyden den Beschluß gefaßt, daß in der Bestimmung für den Unterricht in den Realschulen die Abänderung getroffen werden soll, daß der deutsche Sprach— unterricht nicht mit dem dritten Halbjahre, sondern mit dem zweiten Schuljahre aufhöre.
Dänemark. Kopenhagen, 5. Mai. Nach Mittheilung der »Berlings Tid. ist der Kronprinz heute Morgen von Stockholm abgereist und kann hier morgen Mittag zurück— erwartet werden.
Amerika.! Aus San Domingo sind mit den heute eingetroffenen New⸗Yorker Zeitungen vom 24. ult. Nachrichten bis zum 10. ult. zur Hand. Der Expräsident General Eatral hat Loyalität gegen die Regierung von Basz versprochen; ebenso sein Neffe, General Marco Cabral. Der Plan des Präsidenten Basz, die Bucht von Samana an die Ver. Staaten zu verkaufen, fand allgemein Mißbilligung.
Aus Port-au⸗Prince wurde gemeldet, daß Salnave's Po⸗ sition sich verschlechlere.
2Asien. Ueber den Krieg in Japan sind in Washington Depeschen vom Contre-Admiral Köwen eingetroffen, denen zu⸗ folge derselbe endlich sein Ende erreicht hat. Der Mikado ist
als das zeitliche und geistliche Oberhaupt der Regierung aner— kannt worden und der bewaffnele Widerstand gegen seine Ober⸗ hoheit hat aufgehört. Der Rebellenführer Aidzé ist zu lebens- länglicher Einsperrung verurtheilt worden ni mehrere der aufständischen Fürsten haben fich verpflichten müssen, eine ge⸗ wisse Reihe von Jahren ihr eigenes Schloß nicht zu verlassen.
Aus dem Wolff schen Telegraphen⸗Bureau.
London, Sonnabend, 8. Mai, Nachts. Das Unterhaus hat die Komiteberathung der irischen Kirchenbill beendigt. Die Annahme der Bill gilt auch im Oberhause für wahrscheinlich. Dienstag wird , . im Unterhause die Verwerfung der Bill, betreffend die? mtsentsetzung des Bürgermeisters von Cork, beantragen. Der Sprecher des Hauses hat 24 Zeugen in dieser Angelegenheit vorladen lassen.
Aus Philadelphia wird vom gestrigen Tage pr. atlant. Kabel gemeldet: Die Schienenverbindung der Paeific⸗Eisenbahn wird morgen vollendet werden.
Neichstags⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 8. Mai. In der gestrigen Sitzung des Reichs— tages des Norddeutschen Bundes leitete der Geh. Ober ⸗ Finanz Rath Burghart, die Berathung über das Wechselstempel⸗ 2 durch nachstehenden Vortrag ein:
ei der vorgeschrittenen Zeit glaube ich auf Ihre Zustimmung rechnen zu können, wenn ich mich nur auf einige erläuternde VBemer⸗ kungen beschränke. Diese Vorlage steht in der innigsten Verwandt e enn derjenigen, welche Sie so eben erledigt haben. Das Be— dürfniß, das Wechselrecht durch Bundesgesetze zu regeln, führt sofort weiter dazu, die Besteuerung der Wechsel der Souveränetät der ein— zelnen Staaten im gewissen Maße zu entziehen und dieselbe zu einem Gegenstande allgemeiner Regelung zu machen. Ich brauche bei den Gründen, welche hierfür sprechen, nicht zu verweilen Es ist bekannt, daß der Handels stand innerhalb des ganzen Norddeutschen Bundes auf das Leb⸗ hafteste das Bedürfniß empfindet, daß die Wechsel nur einer einheitlichen h nen. Besteuerung unterliegen. Es ist das ganz natürlich, denn die latur der Sache gestattet eine einheitliche Regelung und es ist eine rein unnütze Plage, eine Verschwendung von Zeit und Kraft, wenn der Geschäftsmann mit 22 Gesetzbüchern über den Wechselstempel zu thun hat, während er an einem vollständig genug hat. Der Handelsstand verlangt aber nicht minder danach, daß der Wechsel nur einmal versteuert werde, daß also dem Zustande ein Ende gemacht werde, wonach ein Wechsel, welcher von Leipzig nach Berlin geschickt wird, sowohl in Sachsen als auch in Preußen besteuert wird, wonach ferner ein Wechsel, der von Berlin nach Hamburg geschickt wird, sowohl in Hamburg als auch in Berlin zur Steuer herange— zogen wird und wenn er auf, seiger Wanderschaft noch ein drittes Gebiet berührt, auch in dem dritten Staate einer Steuer unterliegt. Es würde sich das Bedürfniß, diesen Zustand zu ändern, schon viel früher fühlbar gemacht haben, wenn nur das Organ dafür vorhanden gewesen wäre. Gegenwärtig besitzt der Nord deutsche Bund die Organisation, um diesen Zustand zu regeln durch ein einheitliches Gesetz und ich glaube Ihrer Zustimmung versichert zu sein, daß es sich empfiehlt, diesen Weg zu beschreiten. Es wäre allerdings auch ein anderer Weg denkbar. Man hat darauf hinge⸗ wiesen, daß es nur darauf ankomme, gleichmäßige Grundsätze für die Besteuerung durch ein solches Gesetz zu schaffen, den einzelnen Staaten aber zu überlassen sei, im Wege des Vertrages sich darüber zu einigen, daß der eine Staat diejenigen Wechsel freilassen solle, welche von dem anderen Staate bereits besteuert feien. Es liegt auf der Hand, daß dies ein Zustand sein würde, welcher den berechtigten Wünschen keineswegs entspricht, während der Bund in der Lage ist, diese Angelegenheit durch ein Gesetz in angemessener Weise zu regeln. Es wird ferner keiner Ausführung bedürfen, daß es durchaus indicirt ist, diese Steuer auch wirklich für die Bundeskasse zu erheben. Hier könnte ein Zweifel sein. Es könnte sich wohl die Meinung geltend machen, daß man die Steuer erhebung den einzelnen Staaten belassen könnte und nur eben das Steuergesetz zu einem einheitlichen machen. In dessen, ich werde hierauf zurückkommen, meine Herren, wenn ich Ihnen die Grundzüge kurz angegeben haben werde, nach denen die Steuer selbst eingerichtet werden soll.
Von der größten Wichtigkeit dabei ist, daß die Steuer in der allereinfachsten Art entrichtet werden soll dutch die Verwendung von Marken. Wenn Sie sich nur vergegenwärtigen, daß jeder Staat, der die Steuer für seine eigene Rechnung erheben sollte, auch verlangen würde, seine eigenen Marken zu haben und die Verwendung der Marke anderer Staaten nicht als gültig anzusehen brauchte, fo werden Sie finden, daß die Erhebung für Rechnung der einzelnen Staaten zu einer Kollektion von einigen 20 verschiedenen Stempelmarkensorten führen würde, die nichts weniger als für einen Fortschritt gegen den jetzigen Zustand anzusehen ware.
. die Einrichtung der Steuer ist ferner von der größten Wich⸗ tigkeit die Höhe der Besteuerung. In dieser Beziehung ist nun zu be⸗ merken, daß der Tarif auf pro Mille festgesetzt ist. Die gegenwär⸗ tigen Besteuerungen sind theils geringer, theils höher. Was
240 *