1944
Bergbau⸗Gesellschaft Holland. lich Grund c 3 21 unseres Statuts laden wir die ktionäre unserer Gesellschaft zu der am . ö Montag, den 14. Juni dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale stattfindenden ordentlichen Generalversamm · lung hiermit ergebenst ein. Wattenscheid, den 15. April 1869 Der Vorstand der Bergbau ˖ Gesellschaft »Holland«.
165.4
Berlin GSSrktFer ien bahn. Vom 12. 36 dieses Jahres ab bis auf Weiteres tritt auf
unserer Bahn nachstehender Fahrplan in Kraft: . 9. gn , Berlin⸗Görlitz.
Personen⸗
Personen⸗ Zug Nr. V.
Zug Nr. J. Zug Nr. III. 1. 2. 8 n,
1. 2. 8. Kl. 4. Klasse. Uhr. Mn.
gens. Vormittgs. Abfahrt 8 15
. 36 55 25
Schnell⸗
Berlin
Grunau Königswusterhausen Halbe
Brand
Lübben
Lübbenau
Vetschau
Cottbus Spremberg Weißwasser (Muskau) Rietschen Uhsmannsdorf Görlitz
16 Vormittgs. Nachmttgs.
Görlitz-Berlin.
Ankunft . chtung
Personen⸗ Zug Nr. II.
Nachmttgs. 5136
5 20 40
1 40
Nachmttgs.
Görlitz Abfahrt 11 Uhsmannsdorf — Rietschen ö Weißwasser (Muskau) Spremberg Cottbus Vetschau Lübbenau Lübben Brand
albe
öͤnigswusterhausen Grünau x ö
Berlin Ankunft 5 Vormittgs.! Nachmttgs.! Abends.
Im Interesse des Publikums wird zur Kenntniß gebracht, daß außer den gewöhnlichen Fahrbillets von und nach allen Stationen unferer Bahn für die 3 ersten Wagenklassen Tagesbillets mit drei- tägiger Gültigkeit, zur Hin— und Rückfahrt berechtigend, zum 14 fachen Presse des Einzelbillets, und Sonntagsbillets mit eintägiger Gültig keit, zur Hin- Und Rückfahrt am Tage der Lösung berechtigend, zum gewöhnlichen Preise der Einzelbillets verkauft werden.
Eine direkte Expedition von Personen und Gepäck findet statt von den Hauptstationen unserer Bahn nach solchen der Schlesischen Ge⸗ birgs⸗ sächsisch-⸗östlichen Staats⸗ und der Reichenberg⸗Pardubitzer Eisen bahn und umgekehrt.
Görlitz, am 8. Mai 1869.
Die Direktion.
Niederschlesische Zweigb ahn. Einnahme im Mongt April 1869; a) für 16557 Personen 6361 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. b) für 253308,8 Etr. Güter 14,873 Thlr. 15 Sgr. 4 Pf. ) Extra- ordinaria 500 Thlr. — Sgr. — Pf, zusammen 21734 Thlr. 17 Sgr. 10 Pf. Einnahme im Monat April 1868: 3) für 15742 Personen 7159 Thlr. 29 Sgr. 3 Pf. b), für 1871089 Ctr. Güter 10,9652 Thlr. 15 Sgr. 7 3 c) Extraordinaria 500 Thlr. — Sgr. — Pf., zu⸗ sammen 18622 Thlr. 14 Sgr. 10 Pf. Im Monat April 1869 mehr 3112 Thlr. 3 Sgr. — Pf. Die Mehreinnahme bis ultims März nach erfolgter Feststellung bis ultimo Januar e, beträgt 17,604 Thlr. 19 Sgr. 9 Pf. Mithin bis ultimo April 1869 mehr 207716 Thlr. 22 Sgr. 9 Pf.
OO OOO, — — C —
16 Wilhelmsbahn. 96 Monat April er. betrugen die Einnahmen und zwar:
k 1869 1868 Thlr. Thlr.
IIS 9060 6 64, Fh S564 iz
So s Vs 10741
pro
1) aus dem Personen und, Gepäck Verkehr .. 2 aus dem Güter und Vieh⸗Transport 3) ad extraordinaria
ro Monat April 1869 weniger . Pie Rinder Einnahme bis ult. März er. beträgt 16688 Mithin vro 1869 überhaupt weniger Vs
Ratibor, den 8. Mai 1869. Königliche Direktion der Wilhelmsbahn.
Von und nach Köpenick werden Courierzug⸗Billets ab 1. Mai d. J. nach und von Berlin, Fürsten— J walde, Frankfurt, Guben, Sommerfeld, Sorau, Hansdorf, Kohlfurt, Bunzlau, 8 . Liegniß, Neumarkt, Breslau ausgegeben. Berlin, den 30. April 1869. ; Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Für Mehlsendungen wird das Stand- und Lager geld ab 7. d. M. d auf 1 Sgr. pro Tag und Ctr. ermäßigt. ö 3 Berlin, den 1. Mai 1869. 3 Königliche Direktion der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn. Bekanntmachung. Vom Ersten Juli d. J. ab wird auf der Ostbahn für den Transport von Lokomotiven, welche nicht auf ihren eigenen Rädern, sondern auf untergestellten und von den Ver⸗ sendern unentgeltlich herzugebenden Trucks oder Nothachsen laufen, eine Fracht von 3 Thlr. — und für den Transport der dazu gehörigen Tender eine Fracht von 13 Thlr. — pro Stück und jede angefangene Transportmeile, ohne Rücksicht auf die Zahl der wirklich laufenden Ächsen, berechnet. Für die auf die Lotomotiven und Tender selbst verladenen Maschinentheile, insbesondere die dazu gehörigen Defsinitiv⸗ achsen, so wie für die zurückkehrenden Transportwagen, einschließlich der auf denselben zu verladenden Tender⸗Nothachsen, wird eine beson dere Fracht nicht berechnet. Dagegen wird für die im Gegensatze hiemik befonders aufgegebenen Maschinentheile, so wie für die ohne Benutzung von Trucks zum Rücktransport gelangenden Nothachsen die tarifmäßige Fracht erhoben. Bromberg den 4. Mai 1869. Königliche Direktion der Ostbahn.
we Fuͤr alle preußische Behoͤrden und Beamte, welche mit dem Stempelwesen zu thun haben / unentbehrlich M
In der Nicolai 'schen Verlagsbuchhandlung (A. Effert K L. Lindtner) in Berlin ist erschienen:
Kommentar zu den Königlich preußischen Stempelgesetzen. Von Dr. O. K. F. G. Schmidt,
weil. Geh. und Ober⸗Regierungs⸗Rathe,
und A. Hillgenberg,
Geh. exped. Sekretär und Kalkulator im Königl. Finanz⸗Ministerium. 3 Bände in Quarto. 7 Thlr. 15 Sgr.
Dieser von den Behörden und Beamten durch seine Brauch⸗
barkeit allgemein bekannte Schmidt'sche Kom—
mentar enthält das vollständige Gesetz wegen der Stempelsteuer
vom 7. März 1822, den Stempeltarif von demselben Tage, die in Bezug auf beide ergangenen gesetzlichen Vorschriften und ministeriellen Erlasse, alle gesetzlichen Abänderungen und Erläuterungen bis zur
Gegenwart, sowie die für die neuen Landestheile er—
lassenen Allerh. Verordnungen u. s. w. u. s. w. nebst Tabellen über die Berechnung der Stempelsätze.
Das Buch gewährt einen klaren und authentischen Ueberblick aber die gesammte Stempel⸗Gesetzgebung
und ist bei seiner Vollständigteit allen Behoͤrden, so wie Allen, welche sich über Stempelgesetze in einzelnen Fällen Auskunft verschaffen wollen, unentbehrlich.
wen Diejenigen Behörden und Beamte, welche die
ersten beiden Baͤnde des Schmidt'schen Kommentars schen besitzen, erlauben wir uns auf den dritten Band — der die neuesten Gesetze und Veryrdnungen enthält — besonders aufmerksam zu machen. Der Preis dafür ist 2 Thlr.
15 Sgr. Mn
Das Abonnement beträgt 4 Thlr. für das vierteliahr. mnsertions preis für den kaum einer wVencheile 6 Sgr. ——— ——— —
Königlich Preußischer
Aue , des An⸗ Aus la Se stellun R sür gerlin di 23 33 hren 32 — 2 Behren⸗ Straße Rr. ga, Eche der Wilhelmstraße.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Geheimen Revisions⸗Rath Gabler hierselbst zum General Kommissarius und Dirigenten der General⸗Koni⸗ mission zu Merseburg, und ö .
Den bisherigen Geheimen Revisions Rath Haack hierselbst zum Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Rath im Mi- nisterium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu er nennen, sowie 1 h m mn,
Den Staatsanwalts-⸗Gehülfen Wan gem ann in Rinteln . , in Cassel den Charakter als »Staatsanwalt« zu verleihen. K
lllerhöchster Erlaß vom 26. April 1869 betreffend den Rang einiger Beamten-Kategorien in den neuen Landestheilen, sowie in den Fütstenthümern Waldeck und P„rmont. Auf den Bericht vom 3. April er. bestimme Ich hierdurch, da die e n ,, ., Hannover den Rang der Räthe 2 Klasse, die Kreis⸗ und Amtshauptmänner ebendaselbst, sowie der Landesdirektor der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont den Rang er Räthe vierter Klasse haben sollen, und daß die Amtmänner in e ih n e, die Amtmänner in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont, sowie die Distrittsbeamten = — Hardes, und Kirchspielsv gte — in der Provinz Sthleswig : Holstein der fünften Rangklasse der höheren Beamten der Provinzialbehörden (§. 5 der n n vom 7. Februar 1817, GesetzSannilung S. GI) beizu· Berlin, den 26. April 1869. 1 3 Wilhelm.
Gr. zu Eulenburg.
An den Minister des Innern.
griesgs · Mriutstertam.
Verwaltungs-Uebersicht über das Vermögen der Kron⸗ örinz⸗Stiftung und der Elberfelder Stiftung, gegründet ur Unter ⸗ ützung der Invaliden aus dem Feldzuge von 1864 und der hinterbliebenen der in jenem Kriege Gefallenen für den Zeit raum vom 1. März 1868 bis Ende Februar 186). Einnahme. Laut Verwaltungsübersicht vom 19. Juni 1868 bestand ult. Februgr 1868: J. Das Vermögen der Kron⸗= srinz-⸗Stiftung in baar 721 Thlr. 1 Sgr. 9 Pf, in Dokumenten 337, 550 Thlr. Dazu: Einnahmen bis ultimg Februar 1869 ) Patriotische Gaben, inkl. 2000, Thlr. Südbahnaktien, welche sur Zeit noch keine Zinsen tragen, 6222 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf. noöaar, 2600 Thlr. in Dokumenten, b) ein Legat des ver= orbenen Bangujers Heinrich Simon von hier welches unter dem Namen »Helenen⸗Stiftung« der Kronprinz Stistung als blei⸗ hendes Kapital einzuverleiben ist, und dessen . nach Maß⸗
gabe des Statuts für die letztere Verwendung finden, 4900 Thlr. mnbaar, c) Zinsen von Dokunienten 15 8062hlr. 26Sgr 3Pf. in baar, Rückzahlungen auf das dem Gutsbesitzer Stadie geliehene sapital von 16009 Thlrn. in baar 1060 Thlr.“ e) MM proz. Etäatsanleihe aus den Jahren 1864 und 1867 (eingewechselt für 3305 Thlr. 15 Sgr.) in Dokumenten 4000 Thlr., Haus gr Elberfelder Stiftung hierher übertragene, zur Verwendung s Unterstützungen bestimmte Zinsen, und zwar: Japroz. Staats- nleihe aus dem Jahre 1864 in Dokumenten 2400 Thlr., proz. süederschlestsch⸗ Märkische Stammaktien in Dokumenten 1109 haler, baar 463 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf. Summa der Einnahmen tt. Februar 1869 in baar 28,214 Thlr. 18 Sgr. 2 Pf., in Doku menten 346,550 Thlr. II. Das Vermögen der Elberfelder stiftung. Dazu; Einnahmen bis ult. Februar 1869 in baar 3 Thir. 23 Sgr. 6 Pf, in Dokumenten 16,900 Thlre, a) Zin⸗ sn von Dokumenten 8ig Thlr. 20 Sgr., b) aus dem Titel
e, , . bendung der Kronprinz Stiftung zur Gewä
Aktien in Dokumenten 699 Thlr. Februar 1369 in baar 993 menten 17,506 stiftung; a)
Summa der Einnahme ult. hlr. 13 Fat 6 Pf., in Dotu⸗ hl. Aus gäben. J. Bei der Kronprinz, . ur . Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Zinsen pro 1868 von dem resexvirten Kapital von 25, Thlr. 1125 Thlr. in baar, H) beim Erwerbe von 40090 Thlr. 41proz. Stagtsanleihe aus den Jahren 1864 und 1867 ausgegeben 3805 Thlr. I5 Sgr. in baar, ) an Renten und einmaligen Gaben und zwar: aa) an Renten 14850 Thlr., bb) an Bade -Unterstützungen 2707 Thlr., ce) an einmaligen Unterstützungen 1737 Thlr., zusammen 19,294 Thlr. in baar, Summa der Ausgaben lt. Februgr 1869 in baar 24,224 Thlr. 15 Sgr. II. Bei der Elberfelder Stiftung: a) für die aus dem Titel Ul. D. übernommenen Niederschlesisch⸗Märkischen Sen bahn - Stammaktien in baar 52g Thlr, 15 Sgr., PH die bisher angesammelten, zur Verwendung als Unterstützungen bestimm ten, bei der Kronprinz ⸗Stiftung vereinnahmten Zinsen, und zwar: en Staatzanleihe aus dem Jahre 1864 in Dokumenten Thlr., hroz. schlesisch⸗ Märkische Stammaktien in Dokumenten 6. Thlr., baar 463 Thlr. 23 Sgr. 6 Pf. Summa der Ausgabe ultimo. Februar 1869 in baar 293 Thlr. 13 Sgr. 6 Pf., in Dokumenten 3600 Thlr. Rekapitulation. a) Kronp 2 Stiftung: Einnahme Wal 4 Thlr. 18 Sgr. 2 Pf baar, 346,559 Thlr. in Dokumenten Ausgabe 24,224 Thlr. I5 Sgr. baar, Bestand ultimo Februar is6g = 3595 Thir, 3 Sgr. 3 Pf. baar, 6 65g Thlr. in. Do- kumenten. I Elberfelder Stiftung; Einnahme M3 Thlr. 13 Sgr. 6 9 baar, ö, Thlr. in Dokumenten, Ausgabe 203 Thlr. 13 565 6. Pf. baar, 3500 Thlr. in Dokumen en; Bestand ultimo ̃ rugr 1869 — 14000 Thlr. in Dokumenten. Die Zinsen der Elberfelder Stiftung werden bei der Kronprinz. Stiftüng zur Gewährung von Unterstützungen verwendet. Von. er K mnpr äh⸗ rung von Renten sind ausgeschlossen, außer den im §. 5 des 33 gedachten 25,900 Thlr., nach spezieller nnn n der Geber resp. 11844 und 400 Thlr. — Ferner ist von der Ka= pitalsauflösung in 48 6 durch i e eln die Uber⸗ felder Stiftung ausgeschlossen. — Berlin, den 2. Mai 1869. Kriegs⸗Ministerium. Abtheilung für das Invaliden⸗Wesen. Que denfeldt. v. Kirchbach
z 366 Der General ⸗Auditeur der Armee, Fleck, nach Konitz.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 11. Mai. Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hielt heute eine Plenarsitzung ab.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des; Norddeutschen Bundes für Rechnungswesen sowie für Handel und Verkehr versammelten sich heute zu einer Sitzung.
— Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde in der Berathung . 9. über die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes der §. 2 in der folgenden von der Kommission beantragten Fassung angenommen
Die Bestimmungen des §. 1 können nicht mit rechtlicher Wirkung durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden. Soweit nach diesen Bestimmungen die Beschlagnahme unzulässig ist, ist auch jede Verfügung durch Cession, Anweisung, Verpfändung oder durch ein an- deres Rechtsgeschäft ohne rechtliche Wirkung.
§. 3 der Präsidialvorlage lautet:
Il. D. übernommene Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Stamm⸗
Als Lohn ist nicht blos Geld, sondern jeder Vermögensvortheil
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