1869 / 110 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1984

Weehael.

Fendi und Stan ts- Papiere.

Eisenbahn- Stamm- Aktien.

... 250FI. . 2501. 300 Mk. 300 Mb. 300 r. i50FI. Wbr. ...... 150 RI. südd.

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Fonds und Staats-Papiere.

Freiwillige Anleihe. Staats- Anl. von 1859 V. 1854, 55

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Der ie d s Oesterr. Metalliques.

National- Anl. ..

do. 1864

Labaks- Oblig. Tabaks- Act..

Egl. Stücke 1861 Holl. Engl. Anleihe. Pr. Anl. de 1864 1641866 5. Anl. Stiegl.

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Bank- and Industrie- Aktien.

Div. Berl. Br. (Tivoli) Berl. Kassen- V. do. Hand. -G .. do. Pferdeb. . Braunschweig. ..

Coburg. Kredit.. anz. 1 B. Darmstädter ... do. ILette] Dess. Kredit- B.

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1985 Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-A1nzeiger.

M 110.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 13. Mai. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tages des Norddeutschen Bundes ergriff der Bundeskanzler, Graf von Bismarck-Schsnhausen, in der Diskussion uͤber die Petition mecklenburgischer Staatsangehörigen, die mecklen— burgische Verfassung betreffend, nach dem Abgeordneten Windt⸗ horst (Meppen) das Wort:

Ich halte mich nicht für berechtigt, den Erörterungen, welche dem Bundesrathe voraussichtlich bevorstehen, dadurch vorzu⸗ greifen, daß ich meine eigne Ansicht hier öffentlich festlege, Ich würde glauben, es an der Achtung gegen die anderen Regie— rungen und gegen die Kollegen im Bundesrathe fehlen zu lassen, wenn ich nicht ihre Ansichten, die sie zur Sache haben, in einer Diskussion im Schooße des Bundesrathes auf mich wirken ließe. Wenn ich dennoch das Wort ergreife, so geschieht es weder, um mich über die Kompetenzfrage, noch um mich sach⸗ lich über die Rechtsfrage auszusprechen, höchstens um mich dagegen zu verwahren, daß aus dem Stillschweigen der Regie⸗ rungen und des Bundesrathes schon eine Entscheidung über die Kompetenzfrage gefolgert werden könnte, indem ja der Be⸗ schluß, wie er muthmaßlich gefaßt wird, wie ihn der Ausschuß beantragt, in sich schon eine Anerkennung der Anwendbarkeit des Art. 76 implizirt. Hauptsächlich habe ich aber nur das Bedürfniß gehabt, und mein Interesse für unsere konstitutionelle Entwickelung im Bunde, wie in den einzelnen Staaten, nöthigt mich dazu, Zeugniß abzulegen von einigen mehr persönlichen Eindrücken, die sich mir aufdrängen, wenn ich die Gründe in Erwägung ziehe, mit denen heute die Petition unterstützt wor⸗ den ist. Einmal erfüllt es mich, weil ich aufrichtig an der konstitutionellen Entwickelung und an ihrer Stetigkeit im ge⸗ sammten Vaterlande hänge, stets mit einem gewissen Unbehagen,

Donnerstag den 13. Mai

patriotische Bereitwilligkeit, mit welcher Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin die nationale Ent- wickelung aufgenommen hat, zu beobachten und zu bekunden. Der Herr Vorredner hat gesagt, daß Mecklenburg ganz beson—⸗ ders in der Lage gewesen wäre, der Herstellung der Bundes- verfassung Schwierigkeiten zu bereiten. Er hat dies mit einer Andeutung unterstützt, welche ich mir nicht aneignen möchte, mit der Bezugnahme auf die geographische Lage Mecklenburgs. Ich kann mir nicht denken, daß irgend ein noch so konserva— tiver Mecklenburger sich mit dem Gedanken vertraut gemacht haben sollte, sein Geschick von dem des deutschen Vaterlandes, gestützt auf die Ostsee, trennen zu wollen. Die Stärke Mecklen⸗ burgs lag in einem anderen Motiv. Sie lag in der rückhalt⸗ losen Bereitwilligkeit, mit welcher Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Hause aus die Sache Preußens und Deutsch— lands unterstützt hatte.

Wir waren mit einigen unserer Norddeutschen Bundes- genossen im Kriege, und die Entwickelung der Bundesver⸗ fassung ergab sich ganz natürlich als Gegenstand der Friedens—⸗ verhandlungen. Von anderen waren wir nicht mit der Bereit- willigkeit unterstützt worden, daß eine besondere moralische Pflicht, ein besonderes lebhaftes Gefühl der Dankbarkeit das Resultat der zum Theil ziemlich lauen Zurückhaltung ge— wesen wäre, mit welcher unsere Bundesgenossen die Entwicke⸗ lung begleiteten. Ganz anders aber lag die Sache mit Mecklen⸗ burg. Unter denjenigen Bundesgenossen, welche sich von Hause aus rückhaltslos der neuen Entwickelung hingaben, welche mit eigener Gefahr die Möglichkeit dazu erstritten haben, steht Meck= lenburg-Schwerin in seiner Bedeutung und in der Ativi. tät, mit der es zu Werke ging, obenan. Der Großherzog hat nicht gewartet, bis die Würfel sich zu Gunsten Preußens ent-

Eisenbahn -Stamm - AEktien

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Pr. Bodenkr.-B. Renaissance.... Rittersch. Priv..

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(Hübner)

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1. 86 6 1.7. 113 B 116 0 118 9 835 B S445 ba 778 6 1. 1123 6 14 6B 584 B

Gdeld-Sorten und Banknoten.

Ducaten.... .

rie drie hsd or 1 I133b2 Gold- Kronen. 3 1095 60 Louisd or.. 1II23b2I C

Sovereigns... G 253 ba Napoleonad' or 5 135b2 lmnperials.... 5 1809

n perlals p. Ff. 468 0 F rend. Bankn. do.

Lei Frem Qest. Bankn. .* Rug. Bankn. .

einlösb.

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Silber in Barren u. Sort. B. Pfd. fein Bankpr. . 29 Thlr. 233 Sgr.

Linsfuss der Preuss. Bank für Wechsei d pet., für Lombard 5 pot

Redaction und Rendantur: Schwieger.

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Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei

(R. v. Deck

er).

Beilage

in Betreff der Legitimität ihrer Geburt angestellt

ilassen und wenn wir einen so guten

wenn über eine faktisch bestehende Verfassung eine ,, wird.

Wie viele Verfassungen giebt es denn in unserem Vater⸗ lande, welche in dieser Beziehung, ich will nicht sagen, ganz vorwurfsfrei dastehen, aber gegen deren rechtliche Entstehung

keine Anfechtung von irgend einer Seite gemacht, und gegen welche nicht protestirt worden wäre, oder doch durch dauernde Wahlenthaltung oder auf anderem t Wenn wir da hineinsteigen wollen, so erschüttern wir die welche unserer Entwickelung nicht förderlich ist,! ͤ

nicht, daß es den praktischen Engländern jemals einfallen würde,

entweder ausdrücklich

einer Weise, und ich glaube

Fundamente unserer Rechtszustände in

der Paternität und Sie begnügen sich

welche die Petition

zurückzugehen auf eine Untersuchung Legitimität der Geburt ihrer Verfassung.

damit, daß sie in Wirksamkeit steht.

Zweitens sind es diejenigen Argumente,

befürworteten, weil die gegenwärtigen Zustände in Mecklenburg

noch nicht vollständig homogen mit denen des Gesammtbundes in ihrer Entwickelung sind. Ja, meine Herren, ich glaube, die Mecklenburger von allen Seiten werden es nicht bestreiten, und auch die mecklenburgische Regierung nicht, daß die wünschens⸗ werthe Homogenität noch nicht durchgängig hergestellt ist. In dieser Beziehung möchte ich Sie aber bitten, lassen Sie doch dem heilen⸗ den Einfluß einigen Spielraum, besonders wenn Sie sehen, daß der gute Wille da ist und daß die Schwierigkeiten ganz besonders große sind. Eine seit einem Jahrhundert und länger in die Zustände des Landes eingewachsene Verfassung streift man nicht ab wie ein zee Kleidungsstück; sie ist so zu sagen eine Haut geworden, welche mit ärztlicher Vorsicht gelöst werden muß, wenn Krank⸗ heiten verhindert werden sollen. Und damit komme ich zu dem zweiten Punkte, für den es meine Absicht war, hier Zeugniß abzulegen, das ist zu dem dankbaren Vertrauen, mit welchem ich' auf die Stellung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin zu den Bundesverhältnissen blicke, sowohl in Betreff auf die Entstehung der Verfassung, als auch in Bezug auf ihre Fortbildung. Dieses Vertrauen berechtigt mich zu' der Hoffnung, daß der heilende Einfluß der Zeit ein nicht ganz langsamer sein wird und daß wir nichts verlieren, wenn wir ihm einen möglichst freien Spielraum illen, wie er uns von jener Seite entgegenkommt, nicht dadurch abschrecken, daß wir auf jede Bereitwilligkeit nur mit einer raschen Mehrforderung antworten. Eines gewissen Grades von Anerkennung bedarf auch das prinzipiellste und reinste Streben, möchte ich sagen, zu seiner , . Dieser Dankbarkeit Ausdruck zu geben, fühle ich mich um so mehr berufen, als ich vermöge mei⸗ ner Stellung von Änfang an in der Lage gewesen bin, die

und das Beispiel seines Vorfahren zu den Zeiten des Herzogs von Friedland hat ihn dabei nicht cher ah mit seiner ganzen Macht für uns eingetreten, und hat sich thatsächlich am Kampfe betheiligt. Wie stand es nun, wenn ein solchec treuer, mit uns zugleich siegreicher Bundesgenosse gesagt hätte: Nein, ich will nicht; thut was Ihr wollt, aber das kann ich nicht!? Konnten wir gegen das treu verbündete Mecklenburg Gewalt brauchen? War die Versuchung, waren die Gründe, die der Großherzog anführen und ableiten konnte aus dem inneren Zustande seines Landes, aus dem möglichen Widerstreben der verfassungs⸗ mäßigen Organe, aus den Rechten der Stände dort, ars dem Bestande der Verfassung, die jedenfalls mit seiner Unterschrift, mit seiner persönlichen Verpflichtung wieder eingeführt worden war, wären solche Gründe nicht fast unanfechtbar gewesen, so⸗ bald der Großherzog sie als Vorwand benutzen wollte? Jeder Versuch dazu hat aber dem Herrn fern gelegen; mit einer dankenswerthen Bereitwilligkeit ist er damals auf die Intentionen des Bundes eingegangen. Warum sollte er es ferner nicht in einer Zeit, wo feine Aufgabe viel weniger gefahrvoll und viel leichter ist, wo viele Hindernisse überwunden sind, wo die Barri⸗ kaden, die eine alterthümliche Verfassung und langjährige An⸗ sammlung des Schuttes, der Aufräumung und dem Durch⸗ bruche néuer Straßen entgegensetzte, beseitigt sind! Warum sollte unser Vertrauen jetzt ein minderes sein? Und wenn ich von diesem Vertrauen ausdrücklich Zeugniß ablege, so geschieht es, damit nicht etwa durch Ihren Beschluß ein der nationalen 6. von Herzen ergebener Fuͤrst in seinem Streben entmuthigt wird.

Der Bundesbevollmächtigte, Staats⸗Minister von Bülow, äußerte sich in derselben Angelegenheit wie folgt:

Ich bitte ums Wort, weil ich bei der Wichtigkeit der Sache und namentlich bei der Fassung des Kommissionsberichts auf die Sache selbst einzugehen und im Namen meiner Regierung deren Standpunkt zu derselben auszusprechen mir erlauben möchte. Ich will in keiner Weise in Abrede stellen, daß der Bericht objektiv und mit der Mäßi⸗ gung, welche einer so wichtigen Angelegenheit wohl ziemt, abgefaßt ist. Y. habe aber zu erklären, daß meine Regierung den Beschlüssen der

ajorität Ihrer Kommission, namentlich der Anerkennung der Kom petenz und ihrer Ableitung aus dem Art. 76 nicht beistimmen kann. Ich werde dadurch auf den historischen Gang der Sache so kurz wie eben möglich zurückzugehen haben, weil es auf die einzelnen Punkte wesentlich ankommt; sie sind übrigens so bekannt, daß ich mich nur an die Hauptpunkte zu halten brauche.

Im Jahre 1848 wurden die Verhandlungen eröffnet über Ein⸗ führung einer konstitutionellen Verfassung in Mecklenburg. Sie sollte unbestritten auf der Voraussetzung und auf dem Resultate einer Ver⸗ einbarung beruhen. Es waren zur Vereinbarung berechtigte Faktoren vorhanden und Ihre Kommission hat selbst anerkannt, daß deren Zu⸗ stimmung zu den Verhandlungen eine unumwundene, mit anderen

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