1869 / 111 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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mit 95 gegen 88 Stimmen vom Hause angenommen und lautzt hiernach folgendermaßen:

„Jeder Abgeordnete wird in einem besonderen Wahlkreise gewählt Jeder Wahlkreis wird zum Zwecke der Stimmabgabe in kleinere V. . getheilt, welche möglichst mit den Ortsgemeinden zusammenfallen

nach ihrer Wahl, entweder zu Gerichtsassessoren oder zu Advokaten ernannt. §. 12. Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten am 1. Januar 1870 in Kraft. Denjenigen Juristen, welche an jenem Tage auf Grund bestan— dener Prüfung bereits zum praktischen Justizdienste zugelassen sind, soll die zurückgelegte Zeit der Beschäftigung in demselben auf die vor⸗ geschriebene vierjährige Vorbereitungszeit (§. 6) angerechnet werden. Es bleibt der Bestimmung des Regulativs (8 14) überlassen, die 4 Vorbereitungszeit im Sinne der Bestimmung des §. 8 zu regeln. §. 13. Alle diesen Vorschriften entgegenstehende Bestimmungen werden aufgehoben. §. 14. Der Justiz⸗Minister wird die zur Ausführung dieses Ge⸗ setzes erforderlichen Anordnungen, namentlich alle zur Ergänzung nothwendigen Grundsätze über die Art der Prüfungen, die Zusammen⸗ setzung der Prüfungskommissionen, die Vertheilung der Beschäfti—⸗ gungszeit, sowie über die wiederholte Zulassung nach nicht bestan— dener Prüfung in einem Regulativ festsetzen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 6. Mai 1869.

. . Wilhelm.

Gr. v. Bismarck-Schönhau sen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selcho w. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

Berlin, 14. Mai. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaub— niß zur Anlegung der von des Sultans Majestät ihnen ver— liehenen Insignien des Medschidje⸗Ordens zu ertheilen, und zwar: der zweiten Klasse: dem Geheimen Kommerzien⸗ Rath Alfred Krupp zu Essen, der vierten Klasse: dem Kaufmann und preußischen Unterthan Ferd. Küstner zu Cairo, und der fünften Klasse: dem Bevollmächtigten des 96 Kommerzien⸗Raths Alfred Krupp, Albert Pieper zu Essen.

Nicht amtliches.

Preußen. Berlin, 14 Mai. Ihre Majestät die Königin empfing in Baden-Baden den Besuch Ihrer König— lichen Hoheit der Großherzogin von Baden. In diesen Tagen hat Ihre Majestät auch den Prinzen von Wasa, die Söhne des Großherzogs von Oldenburg und den Fürsten von Fürsten⸗ berg empfangen.

In der am 11. d. Mts. stattgehabten (20 Sitzung des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes füuͤhrte der Bundeskanzler den Vorsitz. Die Mittheilungen des Präsi⸗ denten des Reichstages über a) die Zustimmung des Reichstags zu dem Gesetzentwurfe, betreffend die Telegraphen⸗Freimarken; b) den vom Reichstage beschlossenen Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Art. 4. Nr. 13 der Bundesverfassung; ) den Beschluß des Reichstags, betreffend den Erlaß . Fest⸗ setzungen zur Ausführung der Art. 41 47 der Bundesverfassung; q) den Beschluß des Reichstags über die Beschwerde der Redaktion des »Freischütz in Hamburg; e) den Beschluß des Reichstages über mehrere Petitionen, betreffend die Doppelbesteuerung; so⸗ wie die Vorlage des Präsidiums, betreffend den Entwurf einer Instruktion für den Rechnungshof des Norddeutschen Bundes, wurde den betreffenden Ausschüssen überwiesen. Es folgten Ausschußberichte über die Vorlagen des Präsidiums, betreffend die Gesetzentwürfe I) wegen Besteuerung der Schlußscheine u. s. w, 27) wegen Besteuerung des Leuchtgases, 3) wegen Be⸗ steuerung des Braumalzes. Eine an den Bundesrath gerichtete Eingabe ging an den betreffenden Ausschuß.

Die Ausschüsse des Bundesrathes des Nord⸗ deutschen Bundes für Zoll- und Steuerwesen sowie für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zufammen.

Das Staats- Ministerium trat gestern unter Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Grafen ,, . Schönhau sen zu einer Sitzung zusammen.

„ä Die Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Sivilprozeß- Ordnung für das Gebiet des Norddeutschen Bundes hat heute ihre letzte Sitzung vor dem Pfingstfeste ge⸗ halten, nachdem im Mai der handelsgerichtliche Prozeß erledigt und die Berathungen über den Exckutiv- (unbedingten Mandats⸗

Prozeß begonnen worden sind. Die 19. 5. M. statt. s ie nächste Sitzung findet am

Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bun des wurde ö. dritte or ner, über den Entwurf eines Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes fortgesetzt. 5. 6 wurde mit einem Ab—

ollen, sofern nicht bei volkreichen Ortsgemeinden eine Unter⸗Albtheilum erforderlich wird. Mit Ausschluß der Exklaven müssen die Wahlkreis so wie die Wahlbezirke, räumlich abgegrenzt und thunlichst abgerund. sein. Ein Bundesgesetz wird die Abgrenzung der Wahlkreise bestimmen Bis dahin sind die gegenwärtigen Wahlkreise beizubehalten, mit Aus. nahme derjenigen, welche zur Zeit nicht örtlich abgegrenzt und zu einem räumlich zusammenhängenden Bezirke abgerundet sind. Diest müssen zum Zwecke der nächsten allgemeinen Wahlen gemäß der Vor. schrift des dritten Absatzes gebildet werden..

S. 7 wurde ohne Debatte genehmigt. Zu §. 8 beantragte Abg. Dr. Baehr, an Stelle des zweiten Alinea zu setzen:

»Bei einzelnen Neuwahlen, welche innerhalb elnes Jahres nach der letzten allgemeinen Wahl stattfinden, bedarf es einer neuen Auf stellung und Auslegung der Wahllisten nicht. «

Mit diesem Antrage wurde §. 8 nach kurzer Debatte vom Hause angenommen. Die §§. 9, 10 und 11 wurden nach einem An— trage des Abg. Dr. Harnier redaktionell abgeändert, im Uebrigen aber genehmigt. S. 12 wurde unverändert angenommen. Abg, Lasker beantragte, hinter 5. 13 nachstehenden neuen Para. graphen einzuschalten:

. »Ueber die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahlzettel entscheidet mit Vorbehalt der Prüfung des Reichstages allein der Vorstand dez Wahlbezirkes nach Stimmenmehrheit seiner Mitglieder. Die ungül. tigen Stimmzettel sind zum Zwecke der Prüfung durch den Reichstag dem Wahlprotokoll beizufügen. Die gültig befundenen bewahrt der Vorsteher der Wahlhandlung in dem Wahlbezirke so lange versiegelt, bis der Reichstag die Wahl definitiv gültig erklärt hat.«

Auch dieser Antrag wurde vom Hause angenommen; ebenso §. 13 unverändert. §. 14 wurde mit einem Zusatz⸗Amendement des Abg. Lasker angenommen. S§. 15 wurde nur in seinem ersten Alinea, welches sich auf die Kosten des Wahlverfahrens bezieht, aufrecht erhalten, das zweite Alinea war bereits durch die redaktionelle Aenderung des §. 9 erledigt. S. 16 lautet:

»Die Wahlberechtigten haben das Recht, zum Betrieb der den Reichstag betreffenden Wahl -Angelegenheiten Vereine zu bilden und in geschlossenen Räumen öffentliche Versammlungen zu veranstalten«

Abg. Dr. Friedenthal beantragte, diesen Paragraphen von dem Wort Räumen« folgendermaßen zu fassen: »unbewaffnet öffentliche Versammlungen zu halten. Die Be— stimmungen der Landesgesetze über die Anzeige der Versammlungen sowie über die Ueberwachungen der Vereine bleiben unberührt.«

Mit diesem Zusatz wurde §. 16, nach kurzer Debatte an— enommen; ebenso der folgende §. 17 unverändert, und odann das ganze Gesetz nebst Titel und Ueberschrift. Es folgte der dritte Gegenstand der Tagesordnung: Dritte Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Be— schlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes. Bei der Spezial— debatte stellte Abg. Reichensperger zu §. 1 einen Abänderungk— antrag, welcher nach kurzer Debatte vom Hause angenommen wurde. Mit dieser Abänderung lautet nunmehr §. 1 wie folgt: »Die Vergütung (Lohn, Gehalt, Honorar u. s. wJ für Arbeiken oder Dienste, welche auf Grund eines Arbeits. oder Dienstverhält. nisses geleistet werden, darf, sofern dieses Verhältniß die Erwerbs. thätigkeit des Vergütungsberechtigten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nimmt, zum Zwecke der Sicherstellung oder Befriedigung eines Gläubigers erst dann mit Beschlag belegt werden, nachdem die Leistung der Arbeiten oder Dienste erfolgt und nachdem der Tag, an welchem die Vergütung gesetzlich, vertrags- oder gewohnheitsmäßig zu entrichten war, abgelaufen ist, ohne daß der Verguͤtungsberechkigte dieselbe eingefordert hat.

Die übrigen Paragraphen der Vorlage bis zum Schluß wurden hierauf, wie sie aus der zweiten Berathung hervorge— gangen, unverändert, und sodann das ganze Gesetz definitiv angenommen. Eine Reihe zu dem vorstehenden Gesetzentwurfe vorliegender Petitionen wurden hierauf durch die vorstehende Beschlußfassung vom Hause für erledigt erklärt und über eine Petition des Tobias Wehr und Genossen, insoweit sich dieselbe auf Aufhebung eines gegen die Petenten verfügten Arrestes be⸗ zieht, zur Tagesordnung übergegangen. Den fünften Gegenstand der Tagesordnung bildete dritte Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung eines obersten Gerichtshofes für Handelssachen. Bei der Spezialdebatte wur— den die 58. 149 unverändert, §. 10 mit einem Amendement des Abg. Dr. Bgehr angenommen,; ebenso die folgenden §§. 11 bis 25 unverändert. 9 §. 26 beantragte Dr. Harnier, dem letzten Absatz desselben folgende Fassung zu geben:

. »Das Verfahren bestimmt sich nach den in der Anlage veröffent— lichten Vorschriften der 9. 56— 63 des preußischen Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der Nichter und die unfreiwillige Versetzung der— selben auf eine andere Stelle ober in den Ruhestand, vom 7. Mai 1851. Die Verrichtungen des Staatsanwalts und des Untersuchungs— richters werden von je einem Mitglied des Bundes-Ober-⸗Handels— gerichts welches der Präsident ernennt, wahrgenommen.«

Mit diesem Antrage wurde bei der Abstimmung §. 26 und

änderungsantrag des Abg. Lasker bei namentlicher Abstimmung

sodann die §§. 2 und 28 unverändert angenommen? Da—

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mit war die dritte Berathung über den vorliegenden Gegenstand beendet. Vor Schluß der Sitzung gab der Präsident einen kurzen Ueberblick über die noch vom Hause zu erledigenden Gegenstände und zeigte an, daß vom Bundesrgthe zwei neue Steuergesetze eingegangen seien und zwar die Besteuerung der Schlußscheine ꝛc. und des Braumalzes betreffend. Die nächste Sitzung wird Donnerstag, den 20. Mai, Vormittags 12 Uhr, stattfin den. . Schluß der Sitzung 4 Uhr 30 Minuten.

Nach den beim Ober⸗-Kommando der Marine einge— gangenen Nachrichten ist S. M. S. »Victoria« am 22sten April er. von Havana nach Vera-Cruz in See gegangen.

Aus Swinemünde 13. Mai wird der »Ostseez.« tele⸗ graphirt: »Das Dock seit 7 Uhr schwimmend. . .

Schwarzburg. Sondershausen, 12. Mai. (Weim. Z) Die Vermählung des Erbprinzen findet am 12. Juni d. J statt.

Hessen. Darmstadt, 13. Mai. In der zweiten Kam⸗ mer wurden bei der heutigen Berathung des Hauptetats der Militärverwaltung für die Finanzperiode 1869 bis 1871 die betreffenden Beschlüsse der ersten Kammer zu Grunde gelegt. Das Haus beschloß bei den das Kriegs⸗Ministerium betreffenden Tit. J, 2 und 3 mit allen gegen 9 Stimmen, dem Beschlusse der ersten Kammer (Verwilligung einer runden Summe von 25.000 Fl.) beizutreten. Bei Tit. 4 »Kriegszahlamt« wurden die geforderten 4035 Fl. in Uebereinstimmung mit der ersten Lammer gegen 14 Stimmen verwilligt, und war dieser dem früheren entgegen⸗ gesetzte Beschluß hauptsächlich durch die Erwägung veranlaßt, daß die Beamten dieser Behörde nach dem neuen Pensions⸗ gesetze auf die preußischen Pensionen angewiesen sind und dem= gemäß auch die preußischen Gagen und Servissätze beziehen müssen. Bezüglich der Tit. 9 und 1092Militärjustizverwaltung« befinden sich beide Kammern ebenfalls in Uebereinstimmung. Zu Tit. 12 und 13 Besoldung des Kommandanten und Platz majors der Residenz Darmstadt« beharrte die Kammer gegen 14 Stimmen auf ihrem früheren Beschlusse (Verwilligung von nur 1400 Fl. und Servis für einen Platzmajor und von 526 Fl. für sachliche Ausgaben).

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 13. Mai. Das Neichs⸗ gesetzblatt veröffentlicht heut das Gesetz vom 27. März 1869, be— treffend den Abschluß von Vergleichen mit den Landesvertretun— gen von Böhmen, Schlesien, Ober -Oesterreich, Steiermark und Krain in Betreff der denselben bisher gezahlten Subventionen und die Kapitalisirung der den Ländern Tirol, Salzburg und Kärnten jährlich gebührenden Dotationsbeträge; ferner das Gesetz vom 8. Mai 1869, betreffend die Bemessung, Vorschrei⸗ bung und Einhebung der Erwerb- und Einkommensteuer von Eisenbahnunternehmungen. . .

Das Herrenhaus beendete gestern die Spezialdiskussion über das Gruͤndsteuergesetz und berieth in einer Abendsitzung die Eisenbahnvorlagen. . .

Das Abgeordnetenhaus verhandelte gestern in ver⸗ traulicher Sitzung über den einzuschlagenden Vorgang bei der Wahl der Mitglieder des Reichsgerichtshofes und wurde nach einer kurzen Berathung der Beschluß gefaßt, das Haus möge seine Vorschläge nach 6 Gruppen machen. Die von. den ein⸗ zelnen Gruppen . , ,. Gebrachten würden dann

ganzen Hause gewählt werden.

ö. * 9 8 37 der heutigen Sitzung des Abgeordneten—⸗ hauses erklärte Graf Potocki Namens der Polen bezüglich der neulich vom Präsidenten abgegebenen Erklärung, die galizische Resolution nicht mehr auf die Tagesordnung stellen zu können, daß die Polen vollständig die Ueberzeugung des Präsidenten theilen, diesen so wichtigen Gegenstand nicht unter dem Drucke des Schlusses der Sesslon berathen zu sollen. Dieselben erken- nen es als ihre Pflicht, mit Vermeidung jedes Umsturzes zur allgemeinen Versöhnung zu gelangen, sie beklagen die unter⸗ laffene Berathung der galizischen Resolution und lehnen hier⸗ für jede Verantwortlichkeit ab. .

Pesth, 13. Mai. (W. T. B) Die »Pesther Eoxrespon— denz« schreibt: Sämmtliche Parteien des Unterhauses haben ihre Adreßentwürfe vollendet. stimmt im Allgemeinen nschen der onred bei und betrachtet die Verfassung von 1867 als Ausgangspunkt und Basts des Reformwerkes. Der Entwurf legt einen beson⸗ deren Nachdruck auf die Erhaltung des Or . 34 den in der Thronrede nicht enthaltenen Wunsch nach Einführung der Verfaffung in das Gebiet der Militärgrenze aus. In gemäßigter Form wird ferner die Wiedereinverleibung Dalmatiens in den Verband der Länder der Stephanskrone gefordert. Der Adreß⸗ entwurf der gemäßigten Linken betont die Nothwendigkeit ver— schiedener Abänderungen der Gesetze von 1867 und erklärt sich im Uebrigen mit den Reformplänen der Krone einverstanden. Die äußerste Linke erklärt in ihrem Entwurf jede Reform auf der gegebenen staatsrechtlichen Grundlage für unmöglich und

Der Entwurf der Deakpartei— den Reformwünschen der Thronrede i 23 für würdig, euer Abgeordneter zu sein, und ich verspreche, den Ver—

des Friedens und spricht

entwickelt die staatsrechtlichen Ideen, welche sie für die Zukunft verwirklicht zu sehen wünscht.

Belgien. Brüssel, 13. Mai. Die Repräsentanten⸗ kam mer setzte gestern die Generaldiskussion über das Miliz gesetz fort. Der Finanz- Minister überreichte einen Gesetzentwurf, die Rückzahlung der 4prozentigen Anleihe von 30 Millionen und die Herabsetzung der Amortisat on der 41prozentigen An⸗ leihe auf 3 Prozent betreffend. Durch diese Finanzmaßregel soll das Defizit im Budget 8,250,000 Fr.) beseitigt werden; außerdem werden dadurch die Mittel für 11,010,000 Fr. neuer Kredite, welche der Minister nachsuchte, flüssig. Der dann noch verbleibende Ueberschuß der Finanzmaßregel Z, 656,000 Fr.) soll zur Verminderung der schwebenden Schuld verwendet werden, die sich durch die Rückzahlung der 4prozentigen Schuld auf 7,250,000 Fr. steigern wird.

Großbritannien und Irland. London, 12. Mai. Ihre Majestät die Königin hielt gestern ein Drawing⸗ Room im Buckingham⸗Palaste ab. Außer den in England eben anwesenden Mitgliedern des Königlichen Hauses (der Prin von Wales und Gemahlin werden erst heute Abend befanden sich in unmittelbarer Umgebung der Monarchin der Prinz Hassan Pascha, Sohn der Vizekönigs von Egypten, und der Nabob Nazim von Bengalen mit seinen beiden Söhnen. Das diplomatische Corps war . vertreten.

Im Unterhause kündigte Candlish gestern an, er werde am 8. Juni Einsetzung eines Ausschusses beantragen zur Untersuchung, warum die abyssinischen Kriegskosten so weit über die Voranschläge hinausgegangen seien. Darauf verlas der Schriftführer des Hauses die Ordre für zweite Lesung der Bill, welche den Mayor von Cork, O'Sullivan, für unfähig erklärt, das Amt als Mayor oder Friedensrichter in Zukunft zu bekleiden. Der Attorney⸗General theilte mit, er habe die nöthigen Zeugen und Rechtsbeistände zur Stelle, um den Thatbestand, auf welchem die Vorlage ruhe, festzustellen. Die Bill wurde auf 4 Wochen zur zweiten Lesung vertagt.

In der Abendsitzung des Unterhauses trug Me. Eullagh Torrens auf Einsetzung eines Sonderausschusses an, der zu untersuchen habe, ob das Unterhaus gesetzlich die Vollmacht habe oder ob ihm andernfalls die Vollmacht nöthig Lei, bei Vorlagen, wie die gegen den Mayor von Cork eidlich Zeugen zu vernehmen. Die Regierung zeigte sich dem Antrage günstig und derselbe wurde schließlich ohne Abstimmung genehmigt.

John Crampton, der bisherige Gesandte in Madrid, hat seine Entlassung eingereicht. .

Aus Dublin meldet der Telegraph den Tod des Unterstaatssekretärs für Irland, Generals Edward Wetherall.

Frankreich. Paris, 12. Mai. Aus den zahlreichen Wahlmanifesten theilen wir nachstehend Dasjenige mit, welches der Advokat Lachäud in Paris an den 8. Wahlbezirk daselbst gerichtet hat, wo er als unabhängiger, aber regierungsfreundlicher Kandidat auftritt: . .

Meine Herren! Ich bewerbe mich um Ihre Stimmen. Die Kan⸗ didatur ist mir von mehr als 800 Wählern Ihres Bezirks aus freien Stücken angetragen worden und ich habe sie angenommen. Ich bin unabhängig vermöge meines Berufs, so wie vermöge meines Charak- ters. Da ich keine politische Vergangenheit habe, so bin ich Ihnen die Darlegung meiner Ansichten schuldig: Ich weise mit Entschiedenheit die Repolution von mir. Ich erkläre mich laut für die Freiheit.

Ich verlange ihre vollständigste Entwickelung: Freiheit der Presse, Freiheit der Versammlungen, Freiheit der Genossenschaften. Eine starke Regierung hat nichts von ihr zu fürchten. Frankreich wird, wenn es frei und glücklich ist, den Frieden erzwingen und die Reduktion der Armee wird leicht sein. Ich will die genaueste Kontrole der Finanzen. Ich habe meine Hingebung für die arbeitenden Klassen schon bewiesen; sie wissen, daß ich ganz ihren Interessen angehöre. Ich wünsche, daß der Unterricht, welcher von einer so gebieterischen Nothwendigkeit ist, Allen zugänglich gemacht werde. Mein politisches Programm, liebe Mitbürger, faßt sich also in wenigen Worten zusammen: Die Regie— rung stärken, indem wir von ihr verlangen: die Ausdehnung der Frei— heiten, Ordnung und Sparsamkeit, Verbesserung des Looses der arbei⸗ tenden Klassen. 3

Diejenigen von Euch, welche einen Vertreter wünschen, der ohne Dienstfertigkeit, aber auch ohne Feindseligkeit gegen die Regierung, den Volksinteressen ergeben ist, werden ihn in mir finden. Ich halte mich

pflichtungen, welche ich übernehme, treu zu bleiben. Lachaud, Advokat am Kaiserlichen Appellhofe.

Spanien. Madrid, 13. Mai. (W. T. B) Die Cortes beginnen heute die Berathung des auf die künftige Staatsform bezüglichen Verfassungsartikels (Art. 34)

Italien. Florenz,' 13. Mai. (W. T. B) . » Gazzetta uffiziale« meldet die erfolgte Konstituirung des Kabinets. Die Liste der Mitglieder desselben entspricht der gestern gemeldeten. Die Eidesleistung der neuen Minister hat heute Nachmittag stattgefunden. Der König reist demnächst nach Turin.

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