1869 / 122 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Der Ausschuß des Bundesrathes des Nord⸗ deutschen Bundes für das Landheer und die Festungen hielt heute eine Sitzung ab.

Die heutige (47.) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 114 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren anwesend: der Kriegs -Minister von Roon, General-Lieutenant von Podbielski, der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes, Wirkliche Geheime Rath Delbrück, so wie die Kommissarien des Bundesrathes, Geheime Regierungs⸗ . 965 Puttkamer, Geheime Ober- Regierungs⸗Rath Rib⸗ beck u. s. w.

Auf der Tagesordnung standen zuerst Wahlprüfungen.

. Wahl des Abg. Prinz Handjery wurde für gültig erklärt.

Die folgende Nummer betraf: Bericht der sechsten Kom— mission über den Antrag des Abg. Hagen, wegen der Bundes, 1 über die Kommunalsteuern der Militärs (vom 22. Dezember 1868.

Die Kommission beantragte: .

Der Reichstag wolle beschließen zu erklären; 1) daß, abgesehen von andern beachtlichen Bedenken, Art. 61 der Verfassung sich nur auf die bei Publikation der letztern bereits vorhanden gewesene preußische Militärgesetzgebung bezieht und beziehen kann, nicht aber auf solche preußische Militärgesetze oder Verordnungen, die erst nach Publikation der Verfassung erlassen worden sind oder erlassen werden; 2) daß das Verhältniß des Militärs zu den Kommunalsteuern einer gesetzlichen Regelung im Sinne der Einheit des Bundesheeres bedarf; 3) der Reichstag wolle beschließen: dem nachstehenden Gesetzent⸗ wurf seine verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. Gesetz, be—⸗ treffend die Heranziehung der nnn n, gin zu den Kommunal⸗ Abgaben. Wir Wilhelm 2c. Einziger Artikel. Die in den einzelnen Bundesstaaten bis zum Erlaß der Verordnung vom 22. Dezemher 1868 (Bundes ⸗Gesetzblatt von 1868 Nr. 35) geltend gewesenen Gesetze und sonstigen Bestimmungen hinsichtlich der Heranziehung der Mili⸗ tärpersonen zu den Kommunalabgaben treten bis zur anderweiten gesetzlichen Regelung ihrer Beitragspflicht unter Aufhebung jener Ver⸗ ordnung wieder in Kraft. Urkundlich ꝛc.

An der Debatte über diesen Antrag betheiligten sich die Abgg. Stephani, Hagen, Ackermann, Freiherr von Moltke, von Forckenbeck, sowie der Kriegs⸗Minister von Roon, der Großherzoglich hessische Geheime Legations - Rath Hoffmann, Geheime Regierungs⸗Rath Puttkamer.

(Schluß des Blattes.)

Anklam, 26. Mai. Se. Königl. Hoh. der Kron— prinz, welcher, wie man der »Od. -S. schreibt, heute zwischen 12 und 1 Uhr Mittags, von Swinemünde kommend, hier ein⸗ traf, hat von seinem Wagen aus die festlich geschmückte Stadt in Augenschein genommen und nachher den begonnenen Bau des Kriegsschul-Etablissements besehen.

Greifswald, 26. Mai. Se. Königl. Hoheit der Kronprinz traf mit dem Mittagszug 196. Uhr von Anklam hier ein und fuhr sofort in Begleitung der militärischen Um⸗ gebung nach dem hiesigen Exerzierplatz zur Inspizirung des Jäger ⸗Bataillons. Um 4 Uhr kehrte Höchstderselbe zurück und nahm das Diner im Appellationsgerichts⸗Gebäude beim Prä—⸗ sidenten v. Seeckt ein. Um 6 Uhr fuhr Se. Königl. Hoheit per Extrapost zum Bahnhof, um mit einem bereitgehaltenen Courierzug nach Stralsund zu fahren.

Kiel, 26. Mai. Beim Kommando der Marine ist heute die Meldung eingegangen, daß Se. Königl. Hoheit der Prinz Adalbert, Admiral und Oberbefehlshaber der Marine, zur Inspizirung von Uebungsschiffen am 28. d. Mts. hier ein— treffen wird.

Oesterreich⸗- Ungarn. Wien, 27. Mai. Das Attentat gegen den Oberstkämmerer FZM. Graf Crenneville ist, wie die »Oest. Corr. vernimmt, in dem Augenblicke verübt wor⸗ den, als der Graf im Begriff war, sich von Livorno nach Genua einzuschiffen. Bis jetzt fehlt noch die Nachricht, ob sich Graf Crenneville, obgleich von Meuchlern verwundet, einge— schifft hat oder nach Livorno resp. Florenz zurückgekehrt ist.

Der Minister Dr. Berger ist am 24. d. M. in Salzburg J

Der »Wiener Z. ist der Ausweis über den Stand der 5sterreichischen Staatsschuld Ende Dezember 1868 beige⸗ legt. Die fen solidinte Staatsschuld belief sich an jenem Termin auf 2,558, 229, 378 G. (mit 101,898 023 G. jährlicher Zinsen und Renten am 1. Juli 1868, die schwebende nicht gemeinsame Schuld auf 1II18,7111221 G. (mit 3,866,796 G. Finsen), an fälligen, aber unerhoben gebliebenen Gewinnsten zu 0G, 596 G., an Entschädigungsrenten (in Kapital) 12,668,120 G., Zahlungen an dee bayerische Regierung in Folge des münchener Träͤttats vom 14. April 1866 (in Kapital) 1750000 G. Die gesammte Staats- schuld stellt sich hiernach auf 2,692, 067,316 G. (mit 106,368,170

Gulden jährlicher Zinsen). Dazu treten noch 253,306,B357 G. Grundentlastungsschuld der im Reichsrath vertretenen Länder und 1,938,140 G. galizisches Nothstands⸗Anlehen aus dem J. 1866. Außerdem war am 31. Dezember 1868 noch eine gemein⸗ same schwebende Staatsschuld von 307, Q24,761 G. vorhanden. Die konsolidirte Schuld hat sich im Laufe des Jahres 1868 um 26,460,750 G. vermindert, die schwebende Schuld der im Reichs. rath vertretenen Länder um 6,634,216 G. vermehrt, die ge— sammte Staatsschuld um 20,112,141 G. vermindert.

Pesth, 26. Mai. Im Unterhause wurde heut die Adreßdebatte fortgesetzt. Baron Eötvös sprach in einer län— geren Rede für die Kommissions⸗Adresse. Bei Beurtheilung der staatsrechtlichen Basis müsse zunächst die Wirkung derselben auf die Thätigkeit des Volkes betrachtet werden, das Volk habe sch aber zu lebhafter Thätigkeit aufgerafft, überall pulsirt ein risches Leben, was ein Beweis ist, daß die Basis nicht den Fortschritt verhindere. Jede kleinere Nation, die allein nicht die Mittel besitz;, sich gegen äußere An— griffe zu vertheidigen, muß eine Allianz mit anderen Nationen suchen, daraus entspringen gemeinsame Angele. genheiten, die auch gemeinsam erledigt werden müssen. Die Selbständigkeit einer Nation werde dadurch nicht aufgegeben, wenn sie nur den ihr gebührenden Einfluß auf die ge— meinsame Behandlung ausübt, was bezüglich Ungarns der Fall sei. Die Delegationen seien allerdings keine vollkommenen Institutionen. Vollkommen konstitutionellen Formen entsprechend wäre blos ein Centralparlament, das aber werde wohl Niemand wünschen. Die Austragung der gemeinsamen Angelegenheiten durch den Monarchen sei nicht konstitutionell. Man habe von gegnerischer Seite nichts vor— gebracht, was die Delegationen ersetzen könnte, wohl aber wurde die Existenz gemeinsamer Interessen und die Nothwendigkeit einer üͤbereinstimmenden Erledigung derselben zugegeben. Nach— dem noch für den Kommissionsentwurf Joseph Banc, Graf Zichy und . , für Tiszas Entwurf Moriz und Takacs, für Simonyis Entwurf Albert Nemeth gesprochen hatten, wurde die Debatte auf Freitag vertagt.

(N. Fr. Pr) Der vom Justiz⸗-Minister im Degk Club

der Verwaltung erregte daselbst solche Opposition, daß die An— nahme desselben sehr zweifelhaft ist. Die entschiedensten Deakisten, wie Zsedenyi und Uermeyi, sind gegen die Regierungsvorlage und fordern vor Allem die Regelung der Komitats⸗-Autonomie und Wahl der Richter. Abends wird die Berathung fortgesetzt.

(Pest. Corr.) In der Strafsache des Fürsten Alexander Karageorgievics wurden die Entscheidungen der Königl.

Tafel in der vorgestern abgehaltenen Sitzung des hierortigen

Strafgerichts kundgemacht. Nachdem Beschuldigte der Ver—⸗ übung des ihnen zur Last gelegten Verbrechens auch in der zweiten Instanz für rechtlich beschuldigt erkannt wurden, ist das meritoriale Erkenntniß der ersten Instanz, womit gegen die Beschuldigten die Einleitung des schrittlichen Kriminal— prozesses angeordnet wurde, auch in zweiter Instanz bestätigt worden, aber da bei dem Belgrader Stadtgerichte gegen Alexander Karageorgievies selbst in contumaciam ohne alle Vertheidigung nur auf eine Kerkerstrafe erkannt wurde, fand die Königliche Tafel, daß in diesem Straffalle kein Kapitalver— brechen vorliege, daher gegen die Freilassung des Fürsten gegen Gutstehung kein gesetzliches Hinderniß obwalte, doch die Ent— scheidung über die Annehmbarkeit der gebotenen Kaution der Entscheidung der ersten Instanz anheimgestellt werden müsse. . Gegen diese Entscheidungen wurde von Seite der Verthei⸗ diger hinsichtlich der angeordneten Einleitung des schriftlichen Kriminalprozesses, und von Seite der öffentlichen Anklage in Betreff der Freilassung gegen Kaution die Berufung an die Königliche 8 sogleich angemeldet.

Laibach, 26. Mai. Eine Husaren-Division ist hier an⸗ gekommen und in der Umgebung Laibachs dislozirt, zwei Ort— schaften des Littaier Bezirkes sind militärisch besetzt. Neun Thäter wurden ausgeliefert; gegenwärtig herrscht Ruhe. Triest, 26. Mai. Die russische Kriegskorvette »Ottikal⸗ ist mit Contre⸗ Admiral Butakoff hier eingelaufen.

27. Mai. Der Lloyddampfer »Mars« ist mit der Ueber landpost aus Alexandrien hier eingetroffen.

Belgien. Brüssel, 27. Mai. Ihre Königliche Hoheit die Fürstin von Hohenzollern ist am 25. hier i en offen und im Palais des Grafen von Flandern abge iegen. Die Repräsentantenkammer erledigte gestern nur Art. 21 und 22 des Milizgesetzes. Ein Amendement, den illegi— timen Kindern, welche die unentbehrliche Stütze ihrer Mutter sind, bei der Konskription dieselbe Begünstigung zu gewähren, wie den legitimen Kindern, wurde nach längerer Debatte ver⸗

worfen.

vorgelegte Gef etze nt w urf über die Trennung der Justiz von

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Frankreich. Paris, 2. Mai. Heute wird das Resul— tat der pariser Wahlen auf dem Stadthause offiziell verkündet und mit diesem Tage beginnt im gesetzlichen Sinne die neue Wahlperiode für das zweite Skrutinium. Da die Nachwahlen am 6. und 7. Juni stattfinden, so bleiben für neue Wähler⸗ versammlungen vier Tage übrig; auf Sonnabend ist bereits eine solche im 7. Bezirk angekündigt.

(W. T. B.) Die übliche Proklamirung der in der Hauptstadt erwählten Deputirten hat heute Vormittags vom Balkon des Stadthauses durch den Seinepräfekten stattgefunden.

Jules Favre, Rochefort, Thiers, d' Alton Shée, Garnier⸗ Pages, Raspail, Ferry und Cochin halten sämmtlich ihre Kan— didaturen in Paris aufrecht.

In mehreren Städten haben sich die Ruhestörungen

estern Abend erneuert. Die eingelaufenen Berichte melden ierüber Folgendes: In Toulon fanden neue Zusammenrot— tungen statt, die sich nach ergangener Aufforderung zerstreuten; etwa 1060 Personen wurden verhaftet, gegen Mitternacht war die Ruhe wiederhergestellt. In Lille durchzogen Schaaren die Straßen, sangen die Marseillaise und riefen: »Nieder mit Desrotours (dem gewählten , , , . Die Menge wich vor der anrückenden Kavallerie zurück. Zur An⸗ wendung der Waffen kam es nicht, trotzdem mehrere Kavalle⸗ risten, und namentlich der dieselben kommandirende Offizier, durch Steinwürfe verwundet wurden. Es fanden im Ganzen 18 Ver⸗ haftungen statt. In Amiens zerstreuten sich die Zusammen⸗ rottungen ebenfalls nach der gesetzlichen Aufforderung. Es waren einige vergebliche Versuche gemacht worden, Barrikaden Uu errichten. Die Verhaftungen waren ziemlich zahlreich. In alais fanden Demonstrationen gegen den erwählten Depu⸗ tirten Pinard (den früheren Minister des Innern) statt. Ein Polizei⸗ Agent wurde verwundet. Die Behörden ergriffen die ne Maßregeln, worauf die Menge auseinanderging. Auch aus Albi (Dep. Tarn) werden unbedeutende Ruhestörungen gemeldet. Die Ruhestöͤrungen haben überall nur kurze Zeit gedauert und nirgends einen ernsten Charakter gehabt.

Das »Journal officiel« zeigt an, daß Marquis de Lava⸗ lette die Funktionen als Minister des Auswärtigen wieder übernommen hat, in welchen ihn auf kurze Zeit der Staats— Minister Rouher vertrat.

Spanien. Madrid, 27. Mai. (W. T. B.) Der Ver⸗ fassungsentwurf ist, nachdem die Cortes denselben nunmehr paragraphenweise vollständig durchberathen haben, an den Ver—⸗ fassungsausschuß zur Revision zurückgegangen. Der Tag der definitiven Abstimmung über den Gesanimtentwurf wird später festgesetzt werden.

Italien. Florenz, 28. Mai. (W. T. B.) Der General der Armee Durando ist gestorben.

Aus Livorno wird berichtet, daß sich der Urheber des Attentats nebst mehreren Kompromittirten bereits in den Hän⸗ den der Justizbehörde befindet.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 23. Mai, Der König hat am 23. April die Verwaltung des Seewesens beauftragt, nach einer bereits geprüften Zeichnung ein Minen⸗ boot Ekr näheren Erforschung des Minensystems anzuschaffen.

hristiania, 21. Mai. Der Staatsrevisor Johnsen hat in einer früheren Sitzung des Storthings einen Vorschlag, betreffend die Abschaffung der Todesstrafe, eingebracht. Der Vor⸗ schlag ging an das Justizkomite und dieses hat jetzt sein Gut⸗ achten abgegeben, welches die Abschaffung der Todesstrafe oder wenigstens eine Einschränkung derselben im Allgemeinen befür⸗ wortet und dieselbe nur als Alternative neben lebenslängliche Strafarbeit für Mord, Landesverrätherei, und einige andere namhaft gemachte Verbrechen gestellt wissen will. Die Be— handkung dieses Komitegutachtens wird jedoch erst im nächsten Storthing stattfinden.

Dänemark. Kopenhagen, 25. Mai. Der König empfing gestern eine Deputation des anläßlich der bevorstehen⸗ den Grundgesetz⸗Festlichkeiten niedergesetzten Kopenhagener Fest⸗ Ausschusses, welche dem König eine Einladung zur Theilnahme an den bezüglichen Festlichkeiten überbrachte, die auch von Sr. Majestät angenommen wurde.

Das »Amtsblatt der Norddeutschen Postverwaltung⸗ Nr. 29 enthält zwei General-⸗Verfügungen vom 22. Magi: I) den Eisenbahn⸗ Poßsttours zwischen Berlin und Frankfurt a. M. betreffend; 3 betref fend die Behandlung der Brief und Fahrpostbeutel.

. 8 öchst genehmigten neuen Instruktion Die nach der Allerhöcht g k Felde, deren wir in

über das Sanitätswesen der Armee im ; Rr. 117 d. Bl. bereits Erwähnung gethan, in Der früheren Orga. nifation eingetretenen Modifikationen faßt das zMil. Wochenbl.m in folgendem Auszug zusammen: 1) *. Anschluß an die Allerhoöchste Kabinets⸗Ordre vom 28. November B65, wonach statt einer Kranken⸗

träger ⸗Compagnie pro Armee-Corps deren drei formirt und mit den leichten Feldlazarethen zu einem Ganzen verbunden werden sollen, ist die Formation von drei Sanitäts- Detachements pro Armee - Eorps angeordnet, welchen die Aufgabe der früheren Krankenträger⸗Compagnie und der fahrenden Detachements der früheren leichten Feldlazarethe zufällt. Bei dieser Organisation wird die stete Korporation des Krankenträger⸗ dienstes mit dem ärztlichen Dienste auf dem Schlachtfelde gesichert. Es wird aher auch, da ein Sanitäts⸗Detachement stets in der Reserve verbleibt und alle Detachements so organisirt sind, daß sie in zwei gleich aus. gerüsteten Sektionen verwendbar sind, der Vortheil erreicht, daß jeder Division, auch bei dem Vorrücken nach einem Gefechte, stets ein Sanitäts-Detachement oder doch eine Sektion desselben beigegeben werden kann. Y) Die Feldstellen der »Divisions ärzte« sind kreirt worden. Denselben liegt die Leitung des ärzt= lichen Dienstes bei den Truppen, namentlich aber des Dienstes auf den Verbandplätzen ob. 3) Statt der Depots der leichten Feld- lazarethe, sowie statt der schweren Feldlazarethe, welche pro Armee⸗ Corps zur Aufnahme von in Summa 24060 Kranken bestimmt waren, sollen 12 Feldlazarethe pro Armee⸗Corps errichtet werden, von denen jedes zur Aufnahme von 20 Verwundeten resp. Kranken eingerichtet ist. Jedes Feldlazareth läßt auch eine Theilung in zwei Sektionen zu. Auch, bei dieser Organisation ist namentlich auf die Beweglichkeit und darauf Gewicht gelegt, daß stets Feld- lazarethe zur Disposition der Truppen stehen, wenn auch die denselben beigegeben gewesenen Feldlazarethe okkupirt sein sollten. 4 Zu letzterem Zwecke ist aber noch darauf Bedacht genommen, daß Personal und Material vorhanden sind, um die Feldlazarethe lösen und stehende Kriegslazarethe zu formiren. Es ist deshalb für jedes Armee ⸗Corps ein besonderes Reservepersonal und ein Lazareth-⸗Re⸗ servedipot auf den Etat gebracht, welche mit Rücksicht auf die Thätigkeit im Rücken der operirenden Armee der General⸗Etappen⸗Inspektion unter- stellt werden sollen. 5) Bei Bemessung des etatsmäßigen ärztlichen und hülfsärztlichen Personals ist vornehmlich von den Vorschlägen der durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 14. Februar 1867 berufenen Konferenz für Verbesserungen im Militär⸗Medizinalwesen ausgegangen worden. Es wird dadurch im Interesse der Armee eine beträchtliche Verstärkung des Sanitätspersonals, sowohl an Aerzten, wie an Laza= rethgehülfen und Krankenwärtern herbeigeführt. Ueberdies ist sowohl durch besondere Vorschriften einer nachtheiligen Zersplitterung der ärzt⸗ lichen Hülfe bei den Truppen vorgebeugt, als auch gerade für den wich⸗ tigen Fall des augenblicklichen Bedürfnisses einer Verstärkung der ärztlichen und hülfsärztlichen Kräfte auf den Verbandplätzen Vorsorge gekroffen und in Verbindung hiermit auch auf die genügende Sicher⸗ stellung des Krankenträgerdienstes durch die in Betreff der Hülfskran. kenträger gegebenen Vorschriften Bedacht genommen, ohne daß hierbei die im Interesse des Truppendienstes gebotenen Einschränkungen außer Acht gelassen worden wären.

In Betreff des Personal⸗Etats der Feldlazarethe ist sodann auch noch die Aenderung eingetreten, daß a) das Amt der Revieraufseher qualifizirten Ober - Lazarethgehülfen übertragen werden soll, welche in ihrem militärischen Verhältniß verbleiben; b) das weibliche Unterpersonal (Koch⸗ und Waschfrauen) ganz in Wegfall kommt und bei den Feldlaza⸗ rethen Köche aus dem Beurlaubtenstande event. aus der Ersatzreserve eingestellt werden. 6) Die schon in dem Reglement des Jahres 1863 vorgesehene Feldlazareth⸗Direftion ist zwar ihrem Wesen nach bhei= behalten. Ber irkungskreis derselben Leitung der etablirten Lazarethe und der Evakuation bedingt aber deren Unterstellung unter die General- Etappen-Inspektion. Da auch durch die QOrgani= sation des Etappenwesens für die militärische und administrative Leitung dieser Lazarethe bereits anderweit (Etappen Komman. dantur, Etappen - Intendantur) gesorgt ist, so konnte das frühere Personal ein Offizier und Ober - Lazareth-⸗Inspektor in Wegfall kommen. 7) Ebenso konnte bei der nunmehrigen Organisation des Etappenwesens von der Errichtung besonderer Krankentransport- Kommifssionen, wie solche die Instruktion vom 22. Mai 1866 geschaffen hatte, abgesehen werden und die mit der Evakuation der Kranken aus den Feldlazarethen nach den Reservelgzarethen verbundenen Geschäfte im engsten Anschluß an die jetzige Organisation des Etappenwesens der Kommandantur des Etappenhauptorkts übertragen werden, welcher in dem zum Etat derselben gehörigen oberen Militärärzte ein geeignetes Organ hierzu gegeben ist. 8) Die Instruktion enthält auch eine vollständige Srganifation der freiwilligen Krankenpflege. Den bezüglichen Festsetzun⸗ gen liegen im Wesentlichen die Bestimmiungen der Instruktion, betref · fend die Wirksamkeit des eg, . Kommissars Für die freiwillige Krankenpflege vom 31. Mai 1866 resp. der Instruktion für die Laza— reth⸗Reservedepots vom 22. Mai ej. a., so wie die Vorschläge der Eingangs gedachten Konferenz zum Grunde. Danach ist die einheit- liche Leitung der freiwilligen Krankenpflege durch einen Königlichen Kommissarius wiederholt statuirt, dessen Wirkungskreis be- stimmt, für die dauernde Kooperation desselben mit den staat⸗= lichen Organen Sorge getragen. Die verschiedenen Aufgaben der freiwilligen Krankenpflege sind genau bezeichnet resp. be— grenzt. Besonders hervorgehoben zu werden verdient noch, daß dem im Feldzuge 1866 hervorgetretenen Uebelstande einer mangelnden Kon- trolle der in Privatpflege befindlichen Kranken durch besondere Be⸗ stimmungen wirksam entgegengetreten werden und die freiwillige Krankenpflege die ihr recht eigentlich zufallende Aufgabe der Errichtung eines Central - Nachweisungs - Buregus überneh⸗ men soll. 9) Die Stellung und der Wirkungskreis der kon— sultirenden Chirurgen ist normirt worden. 10 Schließlich ist in wei terer Ausführung der einschlägigen Bestimmungen der Instruktion vom 23. Mai 18656 die Organtfation der Reservelazarethe und Ver. einslazarethe gegeben worden. Von den speziell für das Personal bestimmten Verwaltungs vorschriften sind folgende wesent liche Neue rungen hervorzuheben: a) Den Bestimmungen der genfer Konven- tion ist, so weit dieselbe den Sanitätsdienst selbst betrifft, Be⸗

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