1869 / 125 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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erforderlichen Mittel.

2224

mit 22 Thlr. 15 Sgr. Pf. für die Obligation à 1000 Thlr., . . 6 9 . àæ 500 * 1 , , * 1 Do * und 2 * 7 6 * * * * à2 100 hier bei unserer Hauptkasse und zwar:

die Zahlung der Zinsen und Dividende auf die tammaktien vom 1. Juni er. und die Zahlung insen auf die Prioritäts Obligationen J. V. Emission vom 1. Juli er. ab Vormittags

r d n Berlin die Zahlung der Zinsen und Dividende ] die Stammaktien und der Zinsen auf die oritätsobligationen L. und IV. Emission vom 6. bis 9. Juli er. in unserem dortigen Empfangs⸗ gebäude Vormittags von 8 bis 12 Uhr, auch werden in diesen Terminen die nach unserer Bekanntmachung vom 18. Februar er. aufgerufenen ausgeloosten Prioritätsobligationen L Emission und die noch gültigen Zinsscheine aus früheren Zahlungs- terminen realisirt. . be Den Zins⸗ und Dividendenscheinen, sowie den Coupons muß bei der Präsentation eine mit Quittung, Namensunterschrift und Wohnungsangabe des Präsentanten versehene Nachweisung, welche die Stückzahl, den Werth der Coupons, die Serie und die den Verfall— termin bezeichnende Nummer ergiebt, beigefügt werden.

Die Einlösung der Zinsscheine erfolgt außer gan den bezeichneten Stellen (hier und in Berlin) auch in Frankfurt a. M. durch die Herren M. A. v. Rothschild C Söhne.

Stettin, den 28. Mai 1869.

Direktorium der Berlin⸗Stettiner Eisenbahngesellschaft. Fretzdorff. Zenke. Kutscher.

Verschiedene Bekanntmachungen.

(1922 Bekanntmachung.

n Gemäßheit des 5 10 unseres Statuts bringen wir zur Kennt niß der Socii der Stolper Mibiliar ⸗Brand ˖Versicherungsgesellschaft, daß die gewöhnliche Generalversammlung am

15. Juli er, Vormittags 11 Uhr, im Rundeschen Lotade hier elbst stattfinden wird. Gegenstand der Vor— lagen sind die Punkte ad 1, 2. 3, 4 und 5 des §. 11 der Statuten, sowie Erledigung einiger Veriwaltungsangelegenheinen. Stolp, den 28. Mai 1869.

Das Haupt Direktorium der Mobiliar⸗Brand⸗Versicherungsgesellschaft. v. Weiher.

1928 Berlin ⸗Görlitzer Eisenbahn.

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. .

Auf Grund der S§. 7, 28, 31 und 47 unseres Gesellschaftsstatuts werden die Herren Altionaͤre der Berlin⸗Goͤrlißzer Eisenbahngesellschaft hierdurch zu der

am 39. Juni e. Mittags 12 Uhr, im großen Societätssaale Kahle Nr. 18 zu Görlitz, stattfindenden ordentlichen General ⸗Versammlung ergebenst eingeladen.

Gegenstände der Tagesordnung sind:

I) Bericht der Gesellschaftsvorstände über die Lage der Geschäfte und der Bilanz.

2) Wahl von fünf Mitgliedern des Verwaltungsraths.

3) Wahl,. von drei Revisoren zur Prüfung und Dechargirung der

9 ,

eri er Revisoren über die Prüfung und Decharge der Bilan

, , . Jahres und Beschlußnahme über ö. a.

5) Antrag des Verwaltungsraths auf Verschmelzun usion §. 31 des Statuts Nr. 3) der Berlin ⸗Görlitzer Eisen rg. mit der Märkisch⸗ Posener und Halle⸗Sorau. Gubener Eisenbahngesell⸗ schaft behufs Gründung der aus diesen drei Bahnen unter Auf lösung der vorgenannten Gesellschaften zu bildenden »Mitteldeut. schen Central ⸗Eisenbahngesellschaft⸗, Wahl und Ermächtigung des für dieselbe zu bildend n Verwaltungsraths zur Vereinbarung des Statuts und Erweiterung des Grundkapitals der vereinigten

Bahnen, sowie zur Aufbringu ! f Rnschiuß gehn en! fbringung det zur Ausführung folgender

a) von Görlitz nach Reichenberg und Zittau

b) * Eilenburg nach e h rr J

* * BVentschen nach Lissa,

h * Weißwasser nach Muskau,

, eee.

e (bus eventueller Erwerbung der Niederschlesischen Zweig⸗ bahn oder Verschmelzung derselbei ĩ ĩ ; ( e, n , . . * n n mn entfchen

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f) Behufs Herstellung einer Verbindung mit D 8d einem näher zu bestimmenden Henn der Berl n . Irin! Bahn in der Richtung auf Senftenberg ˖ Camenz

Indem wir bezüglich der Berechtigung zur Theilnahme an der Generalversammlung auf die Bestimmungen der 5. 33 und 4 un. seres Gesellschaftsstatuts verweisen, bemerken wir, daß die Deposition der Aktien win destens drei Tage vor der Versammlung bel un. serer Gesellschaftskasse in Görlitz, Bahnhofsstraße Nr. 3, in un. serem Direktionsgebäude, oder bei unserer Gesellschaftskasse in Ber. lin , Jaques, Oberwallstraße Nr. 3 daselbst, erfol. gen muß.

Die Stelle der wirklichen Deposition bei der Gesellschaft vertreten nur amtliche Bescheinigungen von Staats. und Kommunalbehörden über die bei ihnen erfolgte Deposition der Aktien.

Der gleichzeitig die speziellen Anträge enthaltende Bericht der Vet. waltungsvorstände kann drei Tage vor der Versammlung bei unserer Gesellschaftskasse in Görlitz und bei Jos. Jagues in Berlin, Ober. wallstraße Nr. 3, in Empfang genommen werden.

Görliß, am 27. Mai 1869.

Der Verwaltungsrath der Berlin Görlitzer Eisenbahngesellschaft.

Bekanntmachung. Hannoversche Staats. Eisen bahn. Mit dem 1. Juni er. tritt anschließend an die Fahrpläne benachbarter Bahnen ein modiftzir. ter Fahrplan in Kraft, dessen wesentliche Aenderun. gen gegen den jetzigen darin bestehen, daß 1) Zug B

8 é der Strecke Hannover - Cassel statt 6,3 Uhr Morgens schon fas Uhr von Hannover, 2) Zug 28 der Strecke Hildesheim. Nordstemmen statt Gas Uhr Morgens schon 6.3 Uhr von ildesheim, 3), Zug 37 der Strecke Lauenburg-Lüneburg statt um 3, as Uhr Nach mittags schon um 27.33 Ahr von Lauenburg abgelassen werden. Die Personenbeförderung mit dem Abends 6,50 Uhr von Kreiensen nach Göttingen abfahrenden Güterzuge 44 fällt aus, dagegen wird der ge · mischte Zug 29 Cassel - Kreiensen über Kreiensen hinaus bis nach Nordstemmen geführt werden. Im Uebrigen wird auf die Pla— kat Fahrpläne verwiesen. Hannover, den 30. Mai 1869.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

26.

Bekanntmachung. Vom 1. Juni ce. ab wer

Ja den bis auf Weiteres die Züge IHII., V. und VI. des . Jahrvlans der Westfälischen Eisenbahn auf der Streck . SHöxter⸗Warburg⸗Soest wie folgt befördert werden:

34 der Richtung von Höxter B. In der Richtung von und Warburg nach Soest. Soest nach Warburg und

Höxter. Zug Zu u . * Nach⸗ Vorm. mitt. Soest ..... Abfahrt 10.37 Höxter. ..... Abfahrt ; 3.27 Sassendorf. Brakel. ..... ; Benninghausen * Driburg ... y ; 4. s Lippstadt . . . 9 II. 1 Altenbeken Ankunft ö 4.22 Gesecke. . . . .. ' II. 16 Vorm̃ Salzkotten .. [ Warburg .. Abfahrt 735 3.20 Paderborn. * 1I.40 Bonenburg. * 7.52 3.38 Altenbeken. * 12.11 Willebadessen 8. x Bärte... x 8.23 4.17 Willebadessen 12 36 Altenbeken. 840 427 Bonenburg. * 1249 aderborn. 9.3 J. 45 Warburg . Ankunft 1.4 Salzkotten. 219 Timber - Wahr T- Gesecke. ..... ! , , 12.23 . ; x . 5.24 Brakel. . . . .. ' ; enninghausen * 86 ; K Ankunft 1. Sassendorf . ö 10. 9 ; dor f Nach Gn... Ankunft 10.16 5.43 mitt. Vorm. Nach- mitt.

Münster, den 28. Mai 1869. Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn.

(1917 . Schleswigsche Eisen bahn - Aktien ⸗Gesellschaft.

In der am 30. v. M. abgehaltenen Generalversammlung der Schleswigschen Eisenbahn⸗Aktien. Geselischaft sind die Herren Baron Raphael von Erlanger, Regierungs ⸗Rath a. D. F. von Warnstedt, Ludwig von Erlanger, Regierungs-Rath Schmidt von Leda, Kammerherr von Krag, 3 S. Louth,

eneral-⸗Konsul Theodor von Dreifus, Rittergutsbesitzer Gustav Sthamer, Graf Gotthardt Saurma-Jeltsch, als Mitglieder der Direktion wieder crwählt worden und haben

sämmtlich die auf sie gefallene Wahl angenommen, was hiemittelst in

Gemäßheit der Bestimmungen der S§§. 25 und 31 des Statuts zur öffentlichen Kunde gebracht wird. Flensburg, den 29. Mai 1869. Die Direktion der Schleswigschen Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft. F. v. Warnstedt,

stellvertr. Vorsißender.

Dnas Abonnement beträgt A Thir. sür das Vierteljahr.

Zusertionspreis für den Raum einer YPruchzeile Ez Sgr.

Behren⸗ Straße Nr. a. Ear der Pilhe ma straße

Königlich Prenßischer *

Anzeiger.

M 125.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Buchhändler und Buchdruckereibesitzer Bernhard Kühn zu Neu⸗Ruppin den Charakter als Geheimer Kom misstons · Rath zu verleihen.

Berlin, 1. Juni.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von Preuß en ist gestern Abend von Neustadt EsW. zurückgekehrt und heut nach Friesack abgereist.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preu— ßen ist von Kiel hier wieder eingetroffen.

Gesetz, betreffend die Anlage einer Eisenbahn von Finnentrop über Olpe nach Rothe-Mühle im Biggethal. Vom 29. April 1869.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. ver 2 . Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

§. 1. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar— beiten wird ermächtigt, die Bergisch⸗Märkische Eisenbahngesellschaft in Ausführung der nach §. 4 ihres Statutnachtrages vom 1. Oktober 1866 (Gesetz-Sanmlung für 1866 S. 619) dem Staate zustehenden Be⸗ rechtigung zunächst zur ann einer Eisenbahn von Finnentrop über Olpe nach Rothe Mühle im Biggethal zu veranlassen. 3

K 2. Das zuni Bau der Bahn D,, ,. Kapital wird aus-⸗ schließlich der demselben zuzurechnenden Coursverluste auf 23 Millio. nen Thaler festgesetzt und auf Grund eines lande lichen Privile⸗

giums durch eine Anleihe der Bergisch⸗Mäͤrtischen Essenbahngesellschaft

beschafft werden.

§. 3. Um den etwaigen jährlichen Ausfall an Zinsbeträgen, auf

deren Ersatz die Gesellschaft nach §. 4 des Statut - Nachtrags vom 1. Oktober 1866 Anspruch hat, ermitteln zu können, wird bestimmt, daß der Betriebsüberschuß des neuen Zweigbahnunternehmens, dem Sieg Auhr⸗ Bahnunternehmen , . nach denselben Vorschriften und Grundsätzen festzustellen ist, welche für die Ermittelung des Be— triebsüberschusses der Sieg Ruhrbahn dem Bergisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahnunternehmen und dem Staate gegenüber, maßgebend sind.

§. 4. Zur Amortisation der für die Zweigbahn auszugebenden Obligationen soll ein halbes Prozent des Kapitals unter Zuschlag der Zinsen von den amortisirten Obligationen jährlich verwendet

vwerden. Die Amortisation beginnt jedoch erst, sobald und soweit die

Zweigbahn und das Sieg⸗Ruhr⸗Bahnunternehmen selbst, nach Deckung der Zinsen für das alte und neue Unternehmen und nach Deckung des Amortisations⸗Erfordernisses für die alten Sieg Ruhr ⸗Bahn ⸗Obliga— tionen, die nöthigen Mittel dazu gewähren.

§. 5. Derjenige Reingewinn, welcher sich nach Bestreitung des Zins- und . rfordernisses aus dem neuen Unternehmen 1st wird zu R an den Staat, zu 3 an die Gesellschaft ab— geführt.

§. 6. Der Finanz ⸗Minister und der Minister für Handel, Gewerbe 9 wann Arbeiten werden mit der Ausführung dieses Gesetzes

eauftragt. AUrktundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 20. April 1869.

(L. S.) Wilhelm. Graf von Bismarck. Freiherr von der Heydt. von Roon. Graf von Itzenpliß. von Mühler. von Selchow. Graf zu Eulenburg. Dr. Leonhardt.

Allerhöchster Erlaß vom 26. April 1869 betreffend die Ver- leihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis Chaussee von Brudnia über Groß-⸗Murzyno nach der Stadt Gniewkowo an der zu erbauenden Posen-Thorner Eisenbahn, unter Abänderung der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 19. Oktober 1860 (GesetzSamml. S. 504) genehmigten Richtung dieser Chaussee nach dem Nummerstein 18503 der Posen Thorner Staatsstraße. Auf Ihren Bericht vom 16. April d. 85 genehmige Ich, daß der durch Meinen Erlaß vom 19. Oktober 183530 genehmigte Chausseebau

Berlin, Dienstag den 1. Juni Abends

1869.

von Brudnia über Groß ⸗Murzyno nach dem Nummersteine 18,33 der . Staats straße, im Kreise Inowraclaw, Regierungsbezirks omberg, gemäß dem nebst Proposition anbei —— kreis-

ständischen Beschlusse vem 4. Dezember 1868, von Groß ⸗Murzyno ab nicht in der ursprünglich projektirten Richtung, sondern nach der Stadt Gniewkowo an der ö erbauenden Posen · Thorner Eisenbahn geführt werde, und daß die durch Meinen anderweiten Erlaß von dem selben Tage (Gesetz Samml. S. 501) dem Kreise Inowraclaw für den Chausseebau bewilligten Rechte auch auf diese veränderte Richtung zur Anwendung kommen.

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffent- lichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 236 April 1869.

Wilhelm.

Frhr. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. An den Finanz-⸗Minister, den Minister für Handel, Gewerbe und ööcffentliche Arbeiten und den Minister des Innern.

Allerhöchster Erlaß vom 3. Mai 1869 berreffend die Ver= leihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Privat- Chaussee von Wiesenburg, im Zauch-Belziger Kre 9 gierungsbezitks Potsdam, im Anschlusse an die Belzig ⸗Reetzer Kreis- Chaussee in der Richtung auf Coswig.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Privat · Chaussee von . im Zauch- Belziger Kreise, Regierungsbezirks Potsdam, im Anschlusse an die Belzig Reetzer Kreis Chaussee in der Nichtung auf Coswig bis zur Kreis und Landesgrenze gen mig habe, verleihe Ich hierdurch dem Unternehmer, Ritterguts⸗

esitzer von Waßderf auf Wiesenburg, das Recht zur Entnahme der Chausseebau und Unterhaltun nach Maßgabe der für die ee, an, bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Rittergutsbesitzer von Watzdorf gegen Uebernahme Fer run sti gen de , e der Straße das Recht zur Er- hebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staatschausseen jedesmal geltenden Chausseegeld Tarifs, ein schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staatschausseen von ö nen angewandt werden hierdurch verleihen. Auch sollen die dem ausseegeld⸗ Tarife vom 29. Februar 1840 an = Bestimmungen

wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffent. lichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 3. Mai 1869.

Wilhelm.

Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.

An den . , . und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

Das 40. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 7416 den Allerhöchsten Erlaß vom 24. März 1869, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde ⸗Chaussee von Oberrod über Wiedersbach, Regierungsbezirk Erfurt, bis zur sachsen⸗ meiningenschen Landesgrenze in der Richtung auf Hildburg- a, und im Anschlusse an die Ratscher⸗Schönauer Chaussee; unter

Nr. 7417 das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden In⸗ haber lautender Obligationen der Stadt Reustadt⸗ Eberswalde, Regierungsbezirks Potsdam, zum Betrage von 50,000 Thalern. Vom 12. April 1869, unter —t

Nr. 7418 den Allerhöchsten Erlaß vom 19. April 1869, betreffend die Emission auf den Inhaber lautender Obligatio- nen der Nheinprovinz durch Vernüttelung der Rheinischen Pro- vinzial⸗Hülfskasse; unter

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