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den doppelten Betrag der einjährigen Prämie der letzten Versicherung nets⸗Ordre wegen A ĩ ĩ 9 g nnahme von Stagtsschuldscheinen als deposital-= fundenen oder mit Zustimmung der de fr eingeführten Wirth von Sachverständigen zu bezahlen. Für . 277 — —— nfzehn ergroschen
als Strafe zu erlegen hat, ohne Unterschied, ob ö i ᷣ : oder r n n ef, nn ahi n oder a . , . . . . Samml. S, 46, nebst Er. schaftsplane ohne deren Genehmigung zum Nachtheile des Futtergewinns im Felde wird eine Vergütung, und zwar von fü gan ranlkef egen gn gane ehr, , in bie be Khun, mn n en . 96 . bleibt bis dahin verhaf. poder der Düngerproduftion abweicht, 4) einer der Bestimmungen des für jedes einmalige Haaken . Pflügen eines Morgens, von zehn , , . n ,, ,, . 6 nach vollendeter Pachtrück. §. 5. B. entgegenhandelt, nachdem bereits einmal auf Grund jenes Silbergroschen fuͤr das Behäufeln der ron in mit ken Piu . ee rr n, m e, e, n, nnn nm, , Ciel dein 96 . ; . 1 anerkannt sein werden. Die Paragraphen gegen ihn eine Strafe von der Regierung festgesetzt worden, Haaken auf einen Morgen gewährt. Für die — wird sicherungs ⸗Fesellschaft auch den eiwa vor der Uebergabe schon ent. dem Pächter belaffen , m, m, ne, weilen w ,, , , ,, m . ih birke. ihmdas Fring islg. gezahite Kagelhn efattet. In vorsichender Ber standenen Hagelschaden zu tragen hat. Die Regierung kann jederzeit die Kauti i halten Falle zinnen, der ihm von Fer. cgierüng geschten Frist nicht sätung ist die für das nothwendige Cogen und Walzen, für die Sine Ansprüche aus der Versicherung für das letzte Kalenderjahr ter Verbintk . . !? rr, . ie ann zur Deckung unerfüll. erfüllt, 6 in einem der 8. 26 vorgeschriebenen Bücher Angaben macht, Düngerfuhren und das Ausbreiten des Büngers a die zu einer seing Hachtzalhe her e de Rn dar Zöhrer Föhn be mnrlnteln serer; 1 ö. rt verwenden daß sie auf die mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmen, . die an enn seiner guten Bestellung gehörige Ziehung von Gräben ö KWihern eg n und nn,, e . j geset g. e ; rags der Letzteren die Kaution bie Naturalwirthschaft betreffenden Bücher (8. 27) verweigert, 8 die für sonstige Arbeiten mu e in Nur wenn er nien Land in frischer an seinen Pachtnachfolger oder an die Regierung in der Art abzu⸗ rung ungeachtet , , n . ben Täg ten der inffghr. eingezogene Kaution nicht binnen vier Wochen näch erfolgter Aüffor. Misidüngüng. zurückläßt, als er in folcher beim Antrstte 2 Pacht treten, daß die von ihm gehoͤrig zu verfolgenden Ansprüche bezüglich äußhrunn durften rn , n, , 5. außergerichtliche Ver. gerung bis zur vorigen Höhe ergänzt (6. 5. 6) gegen die Vestimmung empfangen oder nach! Lesonderer Bestimmungugkz Inventarium zu in. e. n . entstandenen Hagelschadens gleichfalls auf Regierung frei, wenn a Hir lr dn gr gun ee nder i 2 . * ,, , e ö⸗ . , . ö ehen. 6 ; * . ührung bringt, . einer oder der anderen vergütu Li ür d ä = §. 22. (Aufnahme von Kommissarien.; Der Pächter ist ver 8 5 e eigert oder verzögert die nach (. . 31 B. zuwiderhandelt, 12) die Urkunde wegen selbstschuld⸗ de n 6 ,, nee n irn 9 w in, pflichtet. den auf den Biachtsttsden in Wien sgeschaften fte anshalten den len ersthtberss reha ln, ing 35 indlichen Gutachten eines Baubeam⸗ nerischer Bürgschaft seiner Ehefrau nicht binnen vier Wochen nach der zur Beschaffenheit des Ackers wirthschaftlich ausreicht, die durch Tommissarien des Mainisteriums und berlttegiclung! ir M and ihne g. i liche Ausführung bewirken zu lassen und die Verheirathung der Regierung zustellt (5. 31 D. und 33), 13) für einen Hordenschlag bewirkt Dü d nicht' Bedienung passende, mit den nöthigen Möbeln und Betten . n,, , Ferschwender, Wahn oder Bloöͤdsinnigen erklärt wild, 14 wegen gebracht . ,, ,, d m. Zimmer in seinem Wohnhause einzuräumen, zu heizen und zu er, während der Pacht ö. aution, wenn sie ganz oder zum Theil Steuerdefraudation bestraft oder rechtskräftig die bürgerlichen Ehren- m letzten Pachtjahre ist der Pächter verpflichtet, der Regi leuchten. Auch hat ihnen derselbe, wenn Extrapostpferde zur Stelle ergänzen ö achtzeit eingezogen worden, bis zur vorigen Höhe zu chte ganz oder auf Zeit verliert, oder zu einer längeren die Mitaufsicht über die Ackerbestellung zu gestatten k nicht zu haben sind, die erforderlichen Fuhren bis zur nächten Post⸗ 9 29 (Exekution) Für den Fall, daß i . als sechsmonatlichen Freiheitsstrafe verurtheilt wird, 15) in Wenn die vom Pächter beim Erlöschen der Pacht bestellt zu uber⸗ siation oder sonst auf eine Ahnliche Entfernung gegen ertrapostmähihe die Wicherv0fhtubnde Fan n . daß im Wege der Exekution Wechselarrest gesetzt, oder wenn über sein Vermögen Konkurs er- gebenden Felder durch Frost, Nässe, Mäuse gh n n re. oder andere Vergütung zu stellen. Nieifen die Konnmissarien mit eigenen' Pferben, Pächter, daß solche gig 7 3. ö sesolgen sollte, genehmigt der ffnet wird, oder wenn Inventarienstücke oder Einkünfte aus den dem Pächter nicht zur Last fallende Ereinniisse mit Ausnahme von so niuß Pachten den erffooltlich Sin ten nn n e ffn nr , eh en 6. is zum auf der vertragsmäßigen Pachtzeit Pachtstücken auf. Antrag eines Gläubigers im Wege der Exekution Hagel, Schaden gelitten haben, in Folge besten sich nach dem Ermessen und das nöthige Futter gegen Vergütung nach den Durchschnitts— §ę. 30. Äusschluß von Cessio d Unt : mit Beschlag belegt worden, 16 wenn bei einer Ezekution wegen der Regierung Nachsaaten nöthig machen, fo hat der Pächter Letztere n . der nächsten Stadt in dem vorhergegangenen Monate Cession der Pacht, ebenso wie ha ul er n ert na en e nene ne g n ffn n . . 1 M 3 eth 21 ö . ; ö . ; . ieh⸗ un ir ö arium nebst Saaten und den noth⸗ Samens nach den derzeitigen mittleren : . S. 2B. (Aufnahme von Gestütpferden, Wenn Transporte König , . 6 m Gartenstücke sofern solche wendigen Vorräthen zur Fortsetzung der Wirthschaft kein Exekutions⸗ Stadt, das Zubereiten kin und; zur . drr nen licher Gent ferde Ein Vorwerl bet ihren, so zit wer Bacher bcfflen, e ndern nnn Lit . heil der ganzen Vorwerksfläche cbjekt bei ihm gefunden wird, so kann in jedem dieser Fälle die Re. aber ohne Vergütung bewirken zu lassen verbunden, die Pferde sowehl ats d cl n eh drigtin l e' leer baff. 6 ,, . , nicht a Acker- und Gartenstücke sierung zu jeder Zeit, ohne an eine Frist zur Geltendmachung ge— Sämmtliche Arbeiten, mit Einschluß der Fuhren, welche zur Leute aufzunehmen und zur Verpfiegung del Etsteren das erfotderltähe zh ier um g ba i lt ißt t n ne n in Unterpacht austhun: A, daß die kunden zu sein, nach ihrer Wahl den Pachtvertrag entweder nach Ernte der Heu⸗ und Ackerfrucht im letzten Kalenderjahre bis zur Rück Hart. und Nauchfutter gegen Vergütung nach den sedesmaligen mo= zahlenden Pehl ink / h nung auf, den vom Hauptpächter zu sichsmonatlicher Kündigungsfrist mit Ablauf des Pachtjahrs oder gewähr der Pachtstücke erforderlich werden, hat der Pächter gegen bloße natlichen Turchstznüits lartfhrefsen lr ndchsten Kras mnßeneehen, Kol ,, Pachtzins des Anterpächters mit Ausschlü hne Kündigungsfrist sofort aufheben. Ein lun sciner erweigllchen baaren Alslagen ordnung mäßig zu és. Einmwandes der Kompensgtion unmittelbar einzuziehen, B. da - Diese Har, hat die Regierung, falls der Vertrag mit mehre. besorgen und den Ernte- Ertrag unverkürzt — — z 1 ren Personen als Mitpächtern besteht, gegen alle Pächter auch als- Karpfenteiche sind mit einem r r eff, vollständigen, nach
Auch muß der Pächter eines jeden Vorwerks, bei weschem der nöthige Vorauszahlungen des Unter⸗Pachtzinses auf mehr als ein Quartal
schälungszeit jährlich vier Monate hindurch die l i ĩ . demselben etwa unterzubringenden n rs , , n eng nl rend Sa ne, 3 k Der Pächter verpflitzhe sich, wah. k, 16 gedachten Bedingungen zutrifft. gewähren, zu dessen Ermittelung dieselben im Herbste nach Ablauf a, , ,,,, , n. . 6 3. ohnsitz nur auf den n zu Wenn gemäß vorstehender Bestimmungen der Pachtvertrag vor der Pachtzeit unter Beiladung des früheren r ere ausgefischt
Ireen fuhren besige, Erhchung und Vertzctung des Lich I der Leitung der Vewirthschaftung derselben selbst zu dem Ende der Pachtzeit aufgehoben wird, so hat der Pächter den werden
Fiskus) Der Pächter ist verpflicht⸗! A. Falls ihm nach 5§. 18 die . .,, , , ,. von drei Meilen von den Pachtzins bis zum Ablaufe 63 Pachtjahres, in welchem die Räu⸗— 8 36. Wenn es auf Gutachten von Sachverständigen, welchen ,, 3 3 tun nn uf 7 n, über⸗ oder Kinder oder an e, nahe wir nnn, . . un . in * Ihn fs ahh ien. irn n n du n n, ,,,, 2 . . * ** ö. * 2 . * d e ' i i f ( zug derselben abzuführen zu bewirthschaften, G. ür die, die Pachtstüaͤe beschädigenden Handlun⸗ ag! ͤ 3. eln fr Bei 16 gil wahr muß Pächter dannn e g er e m e f, n n .
die orräthe an Stroh und Dünger unentgeltlich, so wie diejenigen ri in di Tall .
am Heu blos gegen Vergütung der erweislichen n,, ,. zu n 3 , Fall ist der Durchschnitt der
ricklassen. Die Gärten, die Wörden , ,. Hinterhöfe) und den §. 37. Der Pächter darf nur für solche genehmigte Verbesserun=
in , 2h bien ,. . n , n gen eine Verguͤtung fordern, für welche sie ihm ausdrücklich zugesichert f en ig it Ackerfrü n ,, achsen e worden; darüber hinaus findet ein Entschädigungsanspruch selbst in
[hum ,, , , nn, , dem Falle nicht statt, . ö 4 — 1 der bedungenen
ĩ ĩ ̃ s ᷣ . t werden muß.
Särnmllichen im letzten Pachtjahre gewonnenen Dünger muß er, Zeit Jus irgend einem Grunde geraum .
b Vermeidung einer Strafe von Einem Thaler für er dier lein le G ere e gr nt an allen oder einzelnen Pachtobjetten
ö, ne e erfand er gn erg g nh, ö. §. 388. Die gesetzlich oder kontraktlich erforderlichen Genehmigun ⸗
hit zur Rückgewähr der Pachtstücke auf ph Acker schlr 6a n j gen des Verpächters haben nur, wenn sie von der Regierung schrift ⸗
lich ertheilt worden, verbindliche Kraft.
den Ueberschuß des Pachtzinses richtig Buch zu führen und der Re
; j ö ! ; e. gen oder Unterlassungen aller Perso it sei
e. , , ö. Anweisung zu legende Rechnung mit lassung als Glieder 6 . . i g e rn 34 2
1 . ie,, 9 , , i . 24 9. , . aufhalten, wie für seine eigenen als Sell ft ; ᷣ er zu haften, D. wenn er si ; i ĩ
d , , , ,, . 4 . all. 6 — or der Uebe Regi ᷣ
,, , Zahlung der daraus derjenigen Urklinde zug ie err ne i n gn E n erg unn
, w n n, . uf. ö. Ablieferung des Ueberschusses Selbstschuldnerin für die Erfüllung aller von ihm . .
n n 1. . ili e Kasse, ingleichen die Führung GSbliegenheiten verbürgt, R. alle etwaigen, im Laufe eines P. ne,,
weisung der Regierung n eine e n n, nn . , n, n. . an 66 ,. vor dem a rer hn.
; 1 . J . ei Vermeidun s gänzli Remuneration von zwei Prozent dieser Gefälle zu übernehmen, C. auf der betreffenden n rn Ra ,, .
widerrufli z der . , an n V Ser w. Erlöschen der Pacht durch Ablauf der Zelt; Eine hebreiten und unterpflügen lassen. Angelegenheiten, insbesondere auch in. Ausübung der Holtz R e. n des Pachthertrages findet un ter Ausschluß der 89. 335 Die hiernach bewirken Saaten und Bestellungsarbeiten, sofern Um die Kündigung der Regierung in den zulässigen Fällen für tung in einem Umfange von drei Meilen unentgeltlich und ohne Enn tin el Sitze hellg. Caändtechts ohne ausdrüchich schriftliche ic dagegen nach wirthschafflichen Grundfäßen nichts zu erinnern gehörig geschehen zu achten, genügt es daß die betreffende Verfügung schädigung für etwaige Unkosten zu vertreten, BH. Beputanten ö . Erklarung der Kentzahenten nicht satt. e werden ihm in folgender Vrt vergütet. Daß eingesäete an die Thür des auf dem Hauptpachtstück befindlichen Wohnhauses . . Ge⸗ S. 33. (durch den Tod des Pächters; Wenn der Pächter vor Wntergetreide wird nach dem Martini Marktpreise der nächsten angeheftet wird. 39. Sämmtliche Kosten des Vertrags mit Einschluß der
Edt in dem der Rückgewähr der Pachtsiücke vorangehenden Kalender e 8 mi ahre und das Sommergetreide nach dem dortigen Durchschnitts⸗ Kosten der öffentlichen Belanntmachung des Licitationstermins der Mirktpreise der Monate Äpril und Mai des Jahres der Rückgewähr Zuziehung eines Richters oder Notars zum Licitationstermin und der
Vollziehung in beglaubigter Form, sowie der Stempel trägt der
benhlt. Andere eingesäete oder gepflanzte Fruchtarten sind nach ihrem . n RNrktpreise in derselben Stadt zur Zeit der Aussaat, wenn aber über Pächter allein. Die Kosten der Uebergabe wie der Rückgabe werden cen keine amtlichen Nachrichten zu beschaffen sind, nach der Schätzung vom Pächter zur Hälfte getragen.
sindeleute, Tagelöhner und Einlieger, welche wegen Uebertretungen it sti er u Abl l ; ie Kündi ᷣ . , ,. 9 , , , . Jagdrevieren bestraft a r n, , ,, , ,. öobefugniß der / iz der gag ,; ,, 6 . , zu entlassen. gen ausgeschlossen, nämlich: I) daß beim Dasein e n. 6 h . leg iche) Wenn der Pächter . ,, ie e nn, 6 tsezen darf, 2) daß dieser Erbe a) en, n. l enige: , rbe wie ini e, gr haz: . sind, nicht, innerhalb der be.! unter Äusschlicßung etwaiger herr elle ice a Cr e f 3 ect y, bes e , z 9j e * I. 31 spätestens vier () den eigenthümlichen Besitz des von der Regierung bei ang . . 1) genügt, so ist die Regierung des verstorbenen Pächters erforderten ,, d) seine .
neben Verweiger : ; . Pra ern gf, lli. ,, . Vertrag aufzuheben gen Enischeidung der Jiegierung unteritegenke persönliche landwirt administriren oder anderwelt zu verpacht s Pächters entweder zu fhastliche Sugtisttatien, bor Rtblguf der Krsten fünf Monate d 9m ö ; ; en. den Jod des Pächters folgenden Pachtjahres der Rezierung 37 O e ff e n t I 1 ch e r A n . e 1 9 e r.
26. Buchfü 16 5 (Buchführung) Der Pächter hat bei einer Strafe von (e) daß ferner weder er noch sein Ehegatte in einem Umkreife von 3 Meilen berne Taschenuhr und in der Hosentasche einen Korkzieher von
25 Thalern für jede Zuwi ü Zugang 6 n in ie nnen, den nh 9. ind Pon den Lachttucken ein Gut sigenthümlich oder pachhweise besitzen 1. un saltgefundenen An er ver d ag unf , c r . . 3 n n. nr . der im S§. 34 Nr. 14 gedachten Umsland⸗ Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. . J — , IS. 13 E.) nach der Anweifung der eine nit. Erbin s Hie hn e dnnn , Steckbriefs- Erledigung. Der von uns hinter den Tage= 9st 1 ehr r g * 36 J ** ru en ** . ben, n ele g r hen . , 6. 6 selbe binnen vorgedachter Frist g) statt des 'i nm n ö 1 rbeter Karl Ernst Petzold aus Sorau unterm 14. Mai 1869 er. . . r , e mf . 3 . . n ein- a. in r, e eh ißtz Wirthschafts . Administrator zu be fi , , Sorau, den 28. Mai 1869. Königliches Frist beim unterzeichneten Amte anzumelden und zu beweisen, widri‚ ((Fe, Revisionen) Der Pächter hat sich den durch n n, . im Falle der Verheirathung außerdem! die Ultunde⸗ gericht. heilung J. genfalls mit dem Nachlaß den Geseßen gemäß verfahren werden wird. gin 6 ä ie ns, oder der Reglern nn sattff dene, Renn , D. , , ,, als selbstschuldnerischer Bürge dem Pacht- Bekannt . I Geestemünde, 28. Mai 1869. Königl. preußisches Amt Lehe. Rasch. diesen , , e e n be ihn s f rn , . , ge be rh nn n r, dj ., . ine drci En , es Hans eebin ln 6 het 5 Bekanntmachung. Gegen nachstehende Landwehrmänner: 1) J ee e . zern bn r ber 13 esondere hat er denselben feine auf die ift nicht minder in dem Fall z und szungbefußniß der Re ierung oöbMollner Kittel ann schwarzes Beinkleid, schwarze halbseidene gus Mariendorf, h den liche Josef 6 . 2 19 s 55 mmentiich die Hi un den. Rehn ungen und Bücher jeder Art, na. Pacht an einen Andern 9 ö ar geschlossen, wenn von den Erben die Best, blaue halbwollen⸗ ue f l. mit weißen wollenen Futter und 58) den Jäger Alchard Wich ib aus Canr 2. ; . * 23 Register auf der 6 3. Ernte Erdrusch, Viehbestands⸗= fordernisse nach dem alli ö z nn n , . Er ner Brusttasche, blaues nalen Unterbeinkleid, baumwollenes Hemd i h aus Wartenberg, gegenwärtig i k * * nd geg ul ui 8 zur Einsicht und Extrahirung vorzulegen. handen sind, cedirt u un in sheidende n erm fen der Regierung vor⸗ . er terer Buchstabe etwas undeutlich ein Paar blaue wollen Mustorferstraße Nr. 66 1st egg n 9 tin bieng; . * Bolli a . . ,, e en nach Form vor Abi auf 35 chern an eg er gn n e, n, . 3 und ein Paar Etüs Bei der Leiche ist ferner ee anwaltschaft zu Oels wegen a e,, * K * der , und für Erfüllung aller seiner a er en en, ite r , . der Regierung eingereicht wird . (n . 27 6 a ,, J , 2 n 2 ul * . f r mn, el e er, ] 2 O wie wegen der etwa von ihm zu vertretenden Schäden St . . 34. (Aus anderen Gründen.) Wenn der Pächter I Fossillen oder Mi⸗ . uchstaben A. B. 1823. m Ringfinger der linken Han mündlichen Verhandlung und Entscheidung der Sache im Sitzungs- ,, . Lautien zu dem im ef de er gn, , , . 3, , des S. 8 verwendet, nachdem dieserhalb be- e nde n gg , Ben hade ber e h , , , . . W rn. 8 6. 3 elend 4641 ⸗ J 6e dung Verpfändung inländischer Pfand. oder das im d Hir be r en n . ,, . 9 zuid'or, 34 einfache rige aigh o 10 halbe Louisd'or, 4 Krone stehend 6 an t 28 4 — 4 — in die- 5 1 cher 9 Inhaber lautender Instrumente hält, und dle von de * irthschafts inventarium nicht vollständig n einem Portemonnaie 17 Thlr 24 Sgr. 9 ᷣ Pf und sem . 2 . a 8 — 6 * die zu ihrer nach dem Nennwerthe zu bestellen, auf welche die Allerhöchste Kabi. linn egierung verlangte Ergänzung desselben nicht b ; 6 j ̃ 2 X. erhalb d er geseßten Frist vollständig bewirkt, J von hem v yrge⸗ rmer Groten. In der Westentasche eine zweigehäusige sil. Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder