1869 / 126 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Schles. Festungs⸗Art. Regt. Nr. 6, Lassahn , Wachtm.

. 26 . i0, als Proviantamts . Assistenten in

Breslau resp. Eassel angestellt. Den 24. Mai. Brinkmann, vor⸗

mals Großherzoglich Oldenburgischer Rechnungsführer, zum Zahl—

meister bei dem Füs. Bat. 4 Westf. Inf. Regts. Nr. 17 ernannt. II. In der Marine.

Offiziere ꝛc4. A Ernennungen, Beförderungen 2c. Oen 25. Mai. Frhr. v. Reibnitz, Kapit. Lieut.,, von seinem Kommdo. als erster Militär Lehrer bei der Marine Schule nach dem Schlusse des gegenwärtigen Kursus, Zirzow, Kapit. Lieut, von seinem Kommdo., als Abth. Führer bei der Stamm ⸗Div. der Flotte der Ostsee, beide behufs Verwendung zu einem See Kommando entbunden B. Abschiedsbewilligungen z. Den 5. März. Ol berg, Korvetten Kapitän a. D., beauftragt mit Wahrnehm. der Geschäfte eines Depot- Direktors und Hafen-⸗Kommandanten in Geestemünde, unter vorläufiger Belassung in dieser Stelle, zur Disp. gestellt. Den 25. Mai. Rostkovins, Pr. Lt. vom See Bat, als Hauptm. mit Pens. nebst Aussicht auf Civilvers. und seiner bisher. Unif. der Ab— schied bewilligt.

Am 15. Juni a. er. wird zu Dermbach, Großherzogthum Sachsen Weimar ⸗Eisenach, eine Telegraphen Station mit beschränktem Tages—= dienste in Wirksamkeit treten.

Frankfurt a. M., den 30. Mai 1869.

Telegraph en ⸗Direktion.

N icht amtliches.

Preußen. Berlin, 2. Juni. Im Verlauf der gest rigen Sitzung des Reichstages des Rorddeutschen Bundes wurde zum vierten Gegenstand der Tagesordnung übergegangen: Zweite Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Be⸗ steuerung des Braumalzes. Zu §. l, welcher lautet:

Das Gesetz wegen Besteuerung des Braumalzes in verschiedenen, zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten und Gebietstheilen vom 4. Juli 1868 (Seite 375 des Bundes ⸗Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes) wird vom 1. Oktober d. J. ab in allen, im Eingange des gegenwärtigen Gesetzes nicht ausgenommenen Gebietstheilen des Nord⸗ deutschen Bundes mit der Maßgabe in Kraft gesetzt, daß die auf 2 Sgr. für jeden Centner Malzschrot oder Getreideschrot bestimmte Steuer auf den Betrag von Einem Thaler erhöht wird.

Mit demselben Tage treten die gesetzlichen Vorschriften, welche über die Besteuerung des Bieres und Essigs und des Malzes in den— jmÿigen Staaten und Gebietstheilen, für welche dieses Gesetz ergeht, zur Zeit bestehen, außer Wirksamkeit. Für die noch nicht in die Zoll linie gezogenen Gebietztheile des Riorddeutschen! Bundes ist der Wag 9 Eintritts der Wirksamkeit dieses Gesetzes durch das Präsidium zu

estimmen.

sprachen die Abgg. Forkel, von Patow und der Bundeskom⸗ missarius, Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath Scheele und Abg. Dr. Becker. 7 namentlicher Abstimmung wurde der §. 1 mit 152 gegen

Stimmen abgelehnt. Damit war auch die dritte Lesung dieses Gesetzes beseitigt. .

Letzter Gegenstand der Tagesordnung war der erste Bericht der Bundesschulden⸗Kommission vom 8. Mai d. J. Auf An⸗ trag des Präsidenten Dr. Simson nahm das Haus ohne De— batte eine Resolution an, dahin gehend, daß die Kommission rc rn attung des Berichts ihrer Pflicht genügt habe. Schluß

Uhr.

Die heutige S6.) Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 103 Uhr dürch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Von den Bevollmächtigten um Bundesrathe waren anwesend: der Kriegs Minister v. Roon,

er Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes, Wirklicher Geheimer Rath Delbrück, und die Bundes Kommissare Geheime Regierungs⸗ Räthe Dr. Michaelis und v. Puttkamer.

Vor dem Eintritt in die Tagesordnung erklärte der Präsi— dent Dr. Simson, daß die folgende Interpellation des Abg. Schulze ⸗Berlin:

1) Hat der Herr Bundeskanzler Kenntniß von dem durch die Königl. Sächsssche Staatsregierung unmittelbar vor Erlaß des Bundesgesetzes vom 4. Juli 1868 über die privatrechtliche Stellung der Er— werbs - und Wirthschafts . Genossenschaften, publizirten Gesetze vom 15. Juni 1868 »über juristische Personen« erhalten, welches unter anderen Materien auch die Verhältnisse der in dem Bundes

esetze bezeichneten Vereine und zwar abweichend von dem— 6. ordnet, was auch nach Publikation des Bundesgesetzes, laut er sächsischen Ausführungsverordnung vom 23. Juli 1863 ruͤcksichtlich der mit dem letzteren in Widerspruch stehenden Bestimmungen, auf⸗ recht erhalten wird? 2) Welche Schritte gedenkt der Herr Bundes. kanzler diesem dem Artikel 2, der Bundesverfassung zuwiderlaufenden 36 e der Königlich sächsischen Staats- Regierung gegenüber zu thun durch den Präsidenten des Bundeskanzler -⸗Amts, Delbrück, mor⸗ gen beantwortet werden würde.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf den vierten Bericht der Petitions⸗Kommission Litt. D. über die Petition der Mennoniten⸗ Gemeinden in 9st! und Westpreußen wegen Wiederherstellung der Wehrfreiheit. Nach einer längeren De— batte, an welcher sich die Abgg. Wagener (Neustettin), v. Forcken⸗

beck, v. Hennig, Graf Arnim-Boitzenburg, betheiligten, beschloß das Haus, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Bericht der zehnten Kommission über den vom Abg. Kratz beantragten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Enischädigung für die Beschränkung des Grundeigenthums durch die Festungsrayon—= Bestimmungen.

Die Kommission schlug vor:

Der Reichstag wolle beschließen: 1) den Bundeskanzler zu ersuchen, in der nächsten Session dem Reichstage eine Gesetzesvorlage zu machen, in welcher a) für alle durch die Festungsrayon ⸗Vorschriften eintre⸗ tenden Beschränkungen des , , . Entschädigung aus der Bundeskasse gewährt wird; b) diese Entschädigungspflicht des Bundes auf alle derartigen seit dem 1. April 1869 neu eingetretenen Beschrän—. kungen zurückbezogen wird; e) für die endgültige Feststellung der Höhe der Entschädigung der Rechtsweg zugelassen wird; 2) hierdurch den Antrag des Abgeordneten Kratz für erledigt zu erachten.

Der Kommissionsantrag wurde angenommen.

Der dritte Gegenstand der Tagesordnung betraf Petitionen zu dem Antrag der Abgg. Hagen und Genossen (Heranziehung des Militärs zu den Kommunallasten aus Weimar und Ol— denburg. Der Antrag des Abg. Tries auf Ueberweisung der Petitionen an den Bundeskanzler, zur Abhülfe, wurde angenom⸗ men, nachdem der Antragsteller denselben befürwortete.

Der nächste Gegenstand betraf folgenden Antrag der Abg. Braun (Gers th und Genossen:

Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Bundeskanzler zu ersuchen, dem Reichstag baldthunlichst eine Gesetzesvorlage zu machen, welche, in Ausführung des Art. 4 der Bundesverfassung, Normativ. bestimmungen über die Ausgabe von Staatskassenscheinen der Nord— deutschen Bundesstaaten, insbesondere über die Höhe des auszugeben den Betrags im Verhältniß . Bevölkerungsziffer, über eine gemein— schaftliche äußere Form der Staatskassenscheine und eine Kontrole des Bundes, so wie über Annahme derselben in allen Bundeskassen enthält.

Der Antrag wurde angenommen, nachdem sich an der Debatte hierüber die Abgg. Braun⸗Hersfeld, die Bundes⸗Kom⸗ missarien Geh. Regierungs-Rath Michaelis, Fürstlich reußischer Minister v. Harbou und Abg. Roland betheiligt hatten.

Es folgte hierauf in der Tagesordnung die erste und zweit Berathung über den Antrag der ogeordneten M. Wiggers. Berlin und Genossen, wegen Annahnie eines Gesetzentwurfs, betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürger⸗ licher und staatsbürgerlicher Beziehung. Nachdem hierzu die Abg. Wiggers, Graf v. Bassewitz⸗Windthorst, sowie der Bundeskommissarius v. Puttkamer gesprochen, wurde der Antrag angenommen.

Es folgte hierauf der siebente Bericht der Petitionskommis— sion. Die Anträge der Kommission: 1) über die Petitionen Nr. 506, 507 und 523 zur Tagesordnung überzugehen und Aden. Bundeskanzler aufzufordern, dem Reichstage eine Mittheilung über die Lage der Frage, betreffend die Herstellung eines die Ostsee mit der Nordsee verbindenden Marinekanals,

zu machen.

Nach einigen Bemerkungen des Abg. Harkort wurde der Kommissionsantrag genehmigt.

Der nächste Gegenstand betraf den achten Bericht der Pe— titionskommission. Ohne erhebliche Debatte wurden die Anträge der Kommission angenommen.

Es folgte in der Tagesordnung: Mündlicher Bericht der dreizehnten Kommission über den Entwurf eines Gesetzes wegen Berichtigung des Haushaltsetats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868:

Der Antrag der Kommission ging dahin: Der Reichstag wolle beschließen: an Stelle des im Namen des Präsidiums des Norddeuischen Bundes vorgelegten Gesetzentwurfes folgendem Gesetze seine verfassungs⸗ mäßige Zustimmung zu ertheilen:

§. 1. Die Matrikularbeiträge für die Ausgaben des Nord— deutschen Bundes im Jahre 1868 werden auf Grund des Artikels 70 der Verfassungsurkunde an Stelle der im Titel 5 der Einnahmen des durch Gesez vom 30. Oktober 1867 festgestellten Haushalts- Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 18658 ( Bundes. Gesetzblatt S: Izl ff) nach Anleitung der als Unlage dem gegenwärtigen Gesetze beigefügten Tabelle auf Höhe von 22,483,431 Thalern festgestellt und auf die Staaten des Norddeutschen Bundes wie folgt, vertheilt: 3 Preußen 19951, 177 Thaler, 2) Lauenburg 38134 Thaler, 3) Sachsen 1 866,417 Thaler, 4) Hessen 197,707 Thaler, 53) Mecklenburg. Schwerin 441,519 Thlr. 6) Sachsen-⸗ Weimar 54.236 Thlr. 7 Mecklenburg-Streliz 75,435 Thlr. 8) Oldenburg 74,113 Thlr. 9) Braunschweig 2211759 Thlr. 19) Sachsen⸗Meiningen 34. 558 Thlr. 11) Sachsen ⸗Altenhurg 26 849 Thlr. 125 SachsenKoburg- Gotha Thir. 13) Anhalt 35,549 Thlr., 14) , ,,,, , 147330 Thlr., 15) Schwarzburg⸗Sondershausen 12,900 Thlr., 16) Waldeck 11,264 Thlr., 177 Reuß ältere Linie 8307 Thlr, 18) Reuß jüngere Linie 16,444 Thlr, 193 Schaumburg ˖⸗LZippe 6000 Thlr., 20) Lippe 22,095 Thlr., 21) Lübeck S563 Thlr / 22) Bremen 67,897 Thlr. 23) Hamburg 188,233 Thlr. Summa 22483, 431 Thlr. §. 2. Die Rechnungslegung über die Verwaltung des im §. 1 bezeichneten Betrages in Gemäfheit des Artikels 72 der Verfassungs Urkunde wird vorbehalten. Urkundlich u. s. w.

Nach einigen Bemerkungen des Abg. Lasker und des

hingebende, t e fHintansetzung jeder anderen Rücksicht,

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Bundeskommissarius Geheimen Regierungs Rath Michaelis wurde der Kommissionsantrag angenommen.

Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete die 44 Berathung über Abschnitt II. und III. des Gesetzentwurfes, be—⸗ treffend die Gewährung der Rechtshülfe.

Der Referent Abg. Schwarze erläuterte die Kommissions- anträge. (Schluß des Blattes.)

Hannover, 1. Juni. Se. Königl. Hoheit der Groß— herzog von Mecklenburg Schwerin traf gestern Nach⸗ mittag 3 Uhr 45 Minuten mit Gemahlin, von Cassel kom mend hier ein und setzte um 4 Uhr die Reise nach Celle fort.

Anhalt. Söthen, 1. Juni. (Anh. Z. Nach einer hier eingetroffenen Nachricht ist gestern der ehemalige dessau— cöthensche Staats-Minister v. Goßler verstorben.

Baden. Karlsruhe, 1. Juni. Das gestern bereits telegraphisch erwähnte Schreiben des Großherzogs an den Staats⸗Minister Jolly lautet:

Lieber Herr Staats. Minister.

Mit aufrichtiger Befriedigung empfing ich heute die Adresse, welche die aus allen Theilen des Landes in Offenburg versammelten Männer am 23. Mai beschlossen haben. Indem ich Ihnen dieselbe zur Mit. theilung an das Staats. Ministerium übersende, beauftrage ich Sie, den Unterzeichnern der Adresse auszusprechen, wie dankbar ich die thatkräftige Unterstützung schätze, welche sie, mit lar die ungeschwächte Fortfüh— rung der freisinnigen und nationalen Politik meiner Regierung ver- heißen. Ich stütze darauf das Vertrauen, es werde mit der Kraft, welche die Eintracht verleiht, gelingen, mein Volk zu dem Ziele zu führen, das ich mir als höchste Regentenaufgabe gestellt habe: ein freies Stgatsleben im Innern, ruhend auf der sicheren Grundlage eistiger Bildung und sittlich religiösen Ernstes, und muthige, entschlof— 6 heilnahme an der nationalen Wiedergeburt Deutschlands.

Karlsruhe, den 29. Mai 1869.

Friedrich.

Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 1. Juni. (W. T. B. Der Vizekönig von Aegypten hat den beabsichtigten Ausflug nach Pesth aufgegeben. Der Aufenthalt hierselbst wird jedoch um n. Tag verlängert und erfolgt sodann die Abreise direkt nach

erlin.

Der neu ernannte Gesandte der Vereinigten Staaten am hiesigen Hofe, Jay, wurde heute durch seinen Amtsvor⸗ gänger dem Grafen Beust vorgesfellt und überreichte sodann in besonderer Audienz dem Kaiser seine Beglaubigungsschreiben.

Dem »Czas« wird unter dem 28. Mai aus Wien be— richtet; »Heute früh überreichte der Fürst Leo Sapieha in einer Audienz beim Kaiser sein Gesuch um Enthebung von dem Posten eines Landmarschalls des galizischen Landtages. Dies Gesuch ist damit motivirt, daß der Fürst in Folge einer Kaiser— lichen Ernennung und nicht durch die Wahl des Landtages auf diesen Posten berufen sei, welches Letztere doch viel eher dem Geiste der Konstitution entsprechen würde. Der Kaiser suchte den Fürsten von dem Schritte abzubringen. Die ganze Angelegenheit wurde nicht endgiltig entschieden. Dasselbe Blatt fügt hinzu, daß außer dem angegebenen Motive auch die Ueber- bürdung mit Finanzgeschäften Ursache der Resignation des Fürsten sei, da diese Geschäfte seinen fast immerwährenden Aufenthalt in Wien nothwendig machen.

Pesth, 31. Mai. Das Han dels-⸗Ministeri um ordnete die Errichtung statistischer Aemter in sämmtlichen Städten Ungarns an ünd versprach, dazu fortlaufende Geldunterstützung aus der Staatskasse gewähren zu wollen.

Heute begann das etwa hundert Mann starke Honved— Bataillon seine Exerzirübungen.

Im Unterhause wurde die Adreßdebatte fortgesetzt. Der Justiz-Minister Horvath sprach für die staatsrechtliche Basis und gegen das Vorgehen der Opposition.

1. Juni. (W. T. B.) In der Deputirten kammer wurde die Adreßdebatte fortgesetzt. Nach einer Rede Deak's ver⸗ zichteten sämmtliche noch eingeschriebene Redner der Deakisten—⸗ partei und ein Theil der Oppositionsredner auf das Wort, so daß bereits morgen die Äbstimmung erfolgen kann. Die Gesetzentwürfe, betreffend Prägung von Goldmünzen, und be⸗ treffend die Rekrutenaushebung fuͤr das Jahr 1869, sind ein—

gebracht worden. ; Prag, 1. Juni. ist heute nach Ploschkowitz abgereist.

Belgien. Brüssel, 1. Juni. Nach dem jetzt veröffent- lichten Text des von der Komission der Repräsentantenkammer amendirten Gesetzes über die Aufhebung der Schuldhaft lautet §. 3 nunmehr dahin, daß die Schuldhaft ausnahms⸗ weise zur Vollstreckung von Urtheilen beibehalten wird, welche auf Schadensersatz wegen jeder absichtlich oder mala fide be- gonnenen unerlaubten Handlung lauten. Der Senat ist zum 7. Juni zusammengerufen.

Kaiser Ferdinand

Großbritannien und Irland. Lon don, 31. Mai. Der Prinz von Wal es sstattete seiner Schwester, der Prinzessin Christian, gestern einen zweistündigen Besuch ab, worauf er nach London zurücklehrte. Der Gesundheits- zustand der Prinzessin ist keineswegs bedenklich, doch scheint die Reise nach Balmoral für 9 aufgegeben zu sein.

1. Juni. In der heütigen ÜUnterhausfitzung wurde die irische Kirchenbill in dritter Lesung, nach langer De⸗ batte, mit 361 gegen 247 Stimmen angenommen.

Frankreich. Paris, 1. Juni. (W. T. B.) Nach Be⸗ richten aus Ajaccio haben in den beiden korsikanischen Wahl⸗ bezirken die bisherigen Abgeordneten Abbatucci und Gavin zwei Dritel der bisher bekannten Stimmen erhalten. Die Wiederwahl derselben erscheint gesichert.

Spanien. Madrid, 29. Mai. Aus den Bekannt-

machungen der amtlichen Zeitung erhellt, daß General ⸗Lieute⸗ nant Dulce, indem er des General-Kapitanats in Euba ent— hoben worden ist, keine andere Anstellung erhalten hat. Nach Cubg geht General Lieutenant Antonio Caballero y Fernandez de Rodas; General- Lieutenant Ros de Olano ist General? Direktor der Artillerie geworden, der Gencral. Major Jofe de Reina y Frias, sowie der Brigadier Vicente Diaz de Ecballos sind aus der Armeeliste gestrichen, von letzterem wird gemeldet, daß er sich nach Frankreich begeben hat. Eine hoͤhere Behörde für Landbau, Industrie und Handel ist gestiftet worden, welcher ähnliche Kommissionen in jeder Provinzialhauptstadt untergeordnet sind. Den Vorsitz führt der Handels⸗Minister, unter ihm der General-DPirektor des Departements, und noch 27 Mitglieder.

Die Cortes haben sich am 2sten mit dem Verkaufe der Salinen und dem Tabaksmonopol beschäftigt, für letzteres sprachen diejenigen, welche ein Einkommen von 170 Millionen enn bei dem großen Defizit aufzugeben für unzweckmäßig iel ten.

. 1. Juni. (W. T. B) Für das neue Ministerium wird die nachstehende Liste in unterrichteten Kreisen als wahr⸗ scheinlich bezeichnet: Prim, Minister-Präsident und Krieg; QAlozoga oder Vega Armijo, Auswärtiges; Topete, Marine; Rios Rosas, Justiz; Santa Cruz oder Madoz, Finanzen; Rivero, Inneres; Echeagaray, Handel, Ulloa, Kolonien.

= Das Votum über den gesammten Verfassungsentwurf sowie die Promulgation desselben finden morgen oder über—⸗ morgen statt.

Rumänien. Bu karest, 1. Juni, Vorm. (T. D) Die von der Kammer angenommene Adresse wird morgen dem Fürsten durch eine Deputation überreicht werden.

Der Minister des Innern hat zwei Gesetzentwürfe, betr. die Decentralisation der Verwaltung eingebracht.

Schweden und Norwegen. Christiania, 28. Mai. Ei C) Der König hat außer anderen von dem Storthing be—⸗ chlossenen Gesetzen dasjenige Gesetz sanktionirt, durch weiches eine Kontrolle für die Beförderung von Auswanderern nach fremden Welttheilen angeordnet wird.

Der Militär ⸗Ausschuß hat jetzt sämmtliche Gutachten er— stattet mit Ausnahme eines Bedenkens über das Marinedefizit. Der Ausschußbericht über die nachgesuchte außerordentliche Be— willigung von 580,000 Speziesthalern zu Befestigungen und zu sonstigen militärischen Maßnahmen wurde heute im Storthing referirt und geht dahin, daß die bei dem ordentlichen Armee⸗ und Marinebudget erzielten Ersparnisse von 279,000 Spezies. Thalern auf folgende Weise verwendet werden sollen: zur An— schaffung von 10900 neuen Hinterladungsgewehren 150,000 Speziesthaler, zu Patronen 15,000 Speziesthaler, zum Ankauf einer Maschine für die Anfertigung von Patronen 4000 Spe— ziesthaler, und zu der Anschaffung von Geschützen und Pro— jektilen resp. 100,900 und 10,900 Speziesthaler. Zu der Anlage von Fortifikationswerten wird jegliche Bewilligung verweigert.

Ein Mitglied des norwegischen Staatsraths hat heute beim Storthing eine Königliche Proposition übermittelt, in welcher das Storthing un seine Zustimmung zu der Zer⸗ theilung des Rumpfes der Fregatte „Freja« wie auch zu dem Verkauf der Marine⸗Dampfschiffe »Gyller«, »Nordkap« und »Vidar«, sowie des Segel Transportschiffes »Björne« ersucht wird. Auf diese Weise hofft man für die Marinekasse eine Summe von ca. 30,000 Speziesthalern zu erzielen. Bie Re⸗ gulirungs-Kommission der Horten'schen Orlogsmarine hatte auch den Verkauf der Dampfkorvette »Nidaros« und des Danipfschooners »Alsen« angeregt, allein das Marine⸗Departe⸗ ment hat es in Anbetracht der wenigen disponiblen Kriegs oe für nothwendig gehalten, daß beide Fahrzeuge im Dienst

eiben.

Die Odelsthings⸗Abtheilung des Storthings hat heute den Beschluß gefaßt, daß die Küsienfahrt freigegeben werden

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