1869 / 131 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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den Reichstag betreffenden Wahlangelegenheiten Vereine zu bilden und in geschlossenen Räumen unbewaffnet öffentliche Versammlungen zu

veranstalten. 2 Bestimmungen der Landesgesetze über die Anzeige der Ver—⸗

sammlungen und Vereine, sowie über die Ueberwachung derselben,

bleiben unberührt. . „s. Bas gegenwärtige Gesetz tritt bei der ersten nach dessen

ern m statifindenden Neuwahl des Reichstages in Kraft. Von dem nämlichen Zeitpunkte an verlieren alle bisherigen Wahlgeseße für den Reichstag nebst den dazu erlassenen Ausführungsgeseßtzen, Verord⸗ nungen und Reglements ihre Gültigkeit.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Bundes ⸗Instegel,

Gegeben Schloß Babelsberg, den 31. Mai 1869.

L. S) Wilhelm.

Gr. v. Bismarck ⸗Schönhausen.

Das 16. Stück des Bundes⸗Gesetzblatts des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 289 das Gesetz, betreffend die Portofreiheiten im Ge⸗ biete des Rorddeutschen Bundes. Vom 5. Juni 1869, unter

Nr. 290 die Ernennung des Königlich preußischen Lega— tions ⸗Raths Hermann Carl Wilke zum General ⸗Konsul des Rorddeutschen Bundes für Großbritannien und Irland in London; unter

Rr. 291 die Ernennung des Kaufmanns G. Dentzelmann 6 d Urban (Kolonie Natal in Afrika) zum Konsul des Nord⸗ eutschen Bundes daselbst; unter

Rr. 292 die Ernennung des Kaufmanns Arthur James Walker Arnott zu Port Louis (Insel Mauritius) zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst, unter

Rr. 293 die Ernennung des bisherigen preußischen Konsuls R. Lindau in Nagasaki, des bisherigen preußischen Vize⸗Konsuls C. Gaertner in ö. des Kaufmanns Adolph Leysner zu Niegata und des Kaufmanns Adolph Reis zu Yokohama zu Konfuln des Norddeutschen Bundes; unter

Nr. 294 die Ertheilung des Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Sonneberg Herzogthum Sachsen Meiningen), Namens des Norddeutschen Bundes an den Henry Winser; unter

Nr. 296 die Ertheilung des Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Barmen, Namens des Norddeutschen Bundes an den Emil Hoechster; und unter

Nr. 296 die Ertheilung des Ezequatur als Kaiserlich russi⸗ scher Vize⸗Konsul, Namens des Norddeutschen Bundes an den Willibald Oskar Alexis Helm zu Emden. .

Berlin, den 8. Juni 1869.

eitungs⸗Comtoir.

tee deem.

Allerhöchster Erlaß vom XV. Mai 1869, betreffend die landes- herrliche Genehmigung zu mehreren Eisenbahn Neubauten in der ö Schlesien.

Auf den Bericht des Staats Ministeriumß vom 15. Mai d. J. er- theile Ich, unter Vorbehalt der bei der . , , festzu⸗· stellenden Bedingungen, zu der Anlage der Eisenbahnen: a) von Breslau über Glatz bis zur Landesgrenze bei Mittelwalde in der Richtung auf Wildenschwert, b) vom Bahnhofe Cosel (Kandrzin) über Neisse zum Anschluß an die Linie ad a. und zum Anschluß an die Breslau⸗ Schweidnitz Freiburger Eisenbahn bei nen . nebst Abzweigungen nach Leobschütz zum Anschluß an die Wilhelmsbahn und nach der Landesgrenze zum Anschluß an die in Oesterreich projektirte Bahn von Ollmüß über Sternberg an die preußische Grenze in der Nähe von Ziegenhals, Meine landesherrliche Genehmigung. Zugleich bestimme 909 daß die in dem Gesetze über die Eisenbahnunternehmungen vom

RNovember 1838 ergangenen Vorschriften / betreffend das Exproprigtions- recht und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grund⸗ stücke, auf die in Rede stehenden Anlagen Anwendung finden sollen.

Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Schloß Babelsberg, den 20. Mai 1869.

Wilhelm.

Frhr. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz, v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

An das Staats ⸗Ministerium.

Das 42. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus—⸗ gegeben wird, enthält unter

Nr. 43. den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Mai 1869, be—⸗ treffend die Genehmigung des Statuts der ostpreußischen land⸗ schaftlichen Darlehnskasse, so wie des Beschlusses des General⸗ landtages der ostpreußischen Landschaft wegen Erhebung eines Quittung groschens und unter

Nr. 7426 den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Mai 1869, be— treffend die landesherrliche Genehmigung zu mehreren Eisen— bahn⸗Neubauten in der Provinz Schlesien.

Berlin, den 8. Juni 1869.

GesetzSammlungs⸗Debits-⸗-Com toir.

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ un e e ( i, n n,, z

An der Andreasschule in Berlin ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Carl Theodor Koniecki zum Oberlehrer genehmigt worden.

Der praktische Arzt Dr. Kraft zu Neumark ist zum Kreis. Wundarzt des Kreises Löbau ernannt worden.

Akademie der Wissenschaften.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat in ihrer Plenarsitzung vom 3. Juni 1869 Herrn Ferdinand Roemer in Breslau zum korrespondirenden Mitgliede ihrer physikalisch. mathematischen Klasse ernannt.

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Tagesordnung.

4. Plenarsitzung des Deutschen Zollparlaments

am Mittwoch, den 9. Juni 1869, Mittags 12 Uhr.

J) Schlußberathung über den Handels und Zollvertrag zwischen dem err e chen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörenden Mitgliedern des Deutschen Zoll! und Handels. vereins einerseits, und der Schweiz andererseits vom 13. Mai 1869, nebst Schlußprotokoll von demselben Tage. Referent: Abgeordneter Kirsner. Korreferent: Abgeordneter hr, Schleiden. Äntrag des Referenten und des Korreferenten: Das Zoll⸗ parlament wolle beschließen: dem vorbezeichneten Handels⸗ und

ollvertrage nebst Schlußprotokoll die Zustimmung zu ertheilen. Y Schlußberathung über den Freundschafts-, Handels. und

chiffahrtsvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu demfelben nicht gehörenden Stagten des Zoll vereins einer⸗ feits, und Japan andererseits vom 20. Februar 1869, nebst den Bestimmungen, unter welchen der Handel Deutschlands in Japan getrieben werden soll. Referent: Ab eordneter Roß. Rorreferent: Abgeordneter Camphausen (Neuß). Antrag des Referenten und des Korreferenten: Das Zollparlament wolle beschließen: dem vorbezeichneten Freundschafts, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrage nebst den Bestimmungen, unter welchen der . Deutschlands in Japan getrieben werden soll, die Zu⸗

immung zu ertheilen.

Abgereist: Se. Excellenz der General Feldmarschall und Ober⸗Befehlshaber der Truppen in den Marken, Graf von Wrangel, nach Wildbad.

Nicht amtliches.

Preußen. Berlin, 8. Juni. In der gestrigen (6.) Sitzung des Bundesrathes des Zollvereins, in welcher der Präsident des Bundeskanzler ⸗Amis, Wirkliche Geheime Rath Delbrück auf Grund einer Substitution des Bundeskanzlers den Vorsitz führte, wurde über den vom Präsidium vorgelegten Gesetzentwurf wegen Abänderung des Vereins ⸗Zolltarifs von den betreffenden ÄÜusschüssen Bericht erstattet.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Nord⸗ deut schen Bundes für Justizwesen hielt heute eine Sitzung ab.

Breslau, 7. Juni. (Schles. 3. Gestern Abend um 8 Uhr 50 Minuten langte auf dem Centralbahnhofe mittelst Extrazuges der Vizeksnig von Aegypten nebst Gefolge in einem Königlichen Salonwagen, welcher ihm Tags zuvor bis Oderberg entgegengeschikt worden war, hier an. Von Sr. Majestät dem Könige waren der General Adjutant Baron von Losn und Kammerherr Graf von Fürstenstein beordert worden, den Vizekönig Namens Sr. Majestät an der Grenze zu bewillkommnen. Auf dem Bahnhofe begrüßten der kommandirende General, von Tümpling, und der Regierungs-Präsident, Graf von Poninski, den Ankommenden beim Betreten des Perrons und geleiteten den— selben in den bereitstehenden Wagen nach der Rampe ded Königlichen Palais, wo eine doppelte Ehrenwache aufgestellt war. Während der später stattfindenden Tafel, zu welcher der General der Kavallerie v. Tümpling, der Regierungs . Präsident Graf v. Poninski, der General- Adjutant v. Losn und der Ober⸗ kammerherr Graf v. Fürstenstein zugezogen wurden, spielte die Kapelle des 4. Niederschles. Inf.⸗Regtls. Nr. 51. Der Vizekönig verbleibt bis Mittags 1“ Uhr in Breslau, um dann vom Niederschlesisch⸗Märkischen Bahnhofe aus die Reise nach Berlin fortzusetzen.

Hrecklenburg. Schwerin, 7. Juni. (M. A.) Der Großherzog ist Festern Rachmittag von einer Reise nach Waren hierher zurückgekehrt. Se. Königliche Hoheit werden sich im Laufe dieser Woche zum Zweck der Besichtigung einer Reihe

23 von Truppentheilen des 10. Armee⸗Lorps, welches zur 5. Armee nspektion gehört, nach Lüneburg, Celle, Goslar, Braunschweig, ildesheim, Nordheim und Göttingen begeben und zu dem Ende eute Nachmittag von hier abreisen. Se. Königliche Hoheit ge⸗ benken am 12. d. M. in Hannover einzutreffen, Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin Alepandrine wir

in Eger beiwohnen, in Franzensbad übernachten, am 11. die Reise bis Berlin fortsetzen, vom 12. an einen etwa dreitägigen Aufenthalt in Sanssouci nehmen und beabsichtigt, am 15. d. M. wieber in Schwerin einzutreffen.

Hessen. Darmstadt, 7. Juni. Der Großherzog ist am 5. Abends von Friedberg wieder hierher zurückgekehrt.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 6. Juni. Während der Abwesenheit des Grafen Beust ist dem Reichs⸗Finanz⸗Minister Baron Becke die erforderliche Repräsentation im auswärtigen Amte übertragen, während Sektionschef Baron Orczy die laufenden Geschäfte führen wird. ;

7. Juni. (Pr. Ztg.) Nach einem alexandriner Tele⸗ ramme ist die ursprünglich für Mitte Oktober beabsichtigte

röffnung des Suezkanals bis dahin unmöglich. Die Arbeiten an dem Kanal schreiten langsam vorwärts. Die Eröffnung wurde definitiv auf Mitte Dezember festgesetzt.

Belgien. Brüssel, 7. Juni. Nach einem in der Ind. Belge« veröffentlichten Bülletin war die Entbindung der Prin⸗ zessin von Flandern eine sehr schwere und nach derselben das Leben der Prinzessin durch eine innere Blutung bedroht. Die Gefahr ist aber beseitigt und das Befinden der rinzessin giebt zu keiner Besorgniß Veranlassung.

Frankreich. Paris, 6. Juni. Wie die »Patrie« mel. det, ist verfügt worden, daß die mobile Nationalgarde des Selne⸗Departements unter die Befehle des Kommandanten von Paris gestellt und diesem als Unter-Kommandant ein Oberst des Generalstabes beigegeben werden soll. Die Befehlshaber der mobilen Garde von Paris sind demnach der Divisions⸗ General Soumain und der Oberst Berthaut.

7. Juni. (W. T. B.). Definitiv gewählt sind in den vier hauptstädtischen Wahlkreisen: 1) Thiers mit 165,912 Stim- men (die Gegenkandidaten Devinck und dAlton Shẽée erhielten IhbY resp. HMI Stimmen), 2 Ferry mit 15,723 Stimmen (der Gegenkandidat Cochin erhielt 15938 Stimmen), 3) Jules Favre mik 183566 Stimmen (der Gegenkandidat. Rochefort erhielt 14761 Stimmen) und H Garnier ⸗Pages mit 19,74 Stimmen (der Gegenkandidat Raspail erhielt 14,671 Stimmen).

8. Juni. Von den bis jetzt bekannten 4 Departements⸗ wahlen sind 19 offiziell und 25 oppositionell oder unabhängig.

Im Laufe des Abends wurden hier etwa 60 Verhaftungen vorgenommen und zwar größtentheils auf dem Boulevard Montmartre und vor der Expedition des Journals Rappel.

3 . Spanien. Madrid, 6. Juni. Die Regierung wird am Montag in den Cortes eine Bill einbringen, nach welcher Marschall Serrano mit der Regentschaft betraut wird, ohne ihm das Recht, Gesetze zu sanktioniren und die Cortes aufzu⸗ lösen, zu ertheilen. . General Espinar hat der Regierung telegraphirt, daß es in Havanna ruhig sei. Die Freiwilligen hielten die Ord⸗ nung aufrecht.

Italien. Florenz. 7. Juni. (W. T. B) Man hält in Deputirtenkreisen die Vertagung der Kammer für nahe bevorstehend.

Rumänien. Bukarest, 6. Juni. (W. T. B) Der Prinz Otto von Bayern ist von Wien hier angekommen und hat den Fürsten Karl privatim besucht. Der Prinz wurde bei seiner Ankunft von dem österreichischen General ⸗Konsul empfangen.

Rußland und Folen. St. P Seit einigen Tagen weilt in St. Petersburg der Generqh der Vereinigten Staaten von Nordamerika, Ber dan, Erfinder eines neuen Systems gezogener Büchsen, mit dem gegenwärtig die Schützen Bataillone unferer Arniee bewaffnet werden. General Berdan ist hier eingetroffen, um bei der Bewaffnung der Mannschaften mit dem neuen Gewehr und bei den Schieß⸗ versuchen zu sein und einige spezielle fachwissenschaftliche Fragen in Bezug auf diese Gewehre, die in Amerika angefertigt und e,. zum Theil in St. Petersburg eingetroffen sind, zu erörtern.

Dänemark. Kopenhagen, 7. Juni. (W, T. B) Die KLöntg in i heute Raͤchmittag ber Sampfer Slesviq-, i Lübeck nach Schloß Rumpenheim abgereist, der König beglei—⸗ tet dieselbe bis Lübeck, von wo er dann wieder nach der Haupt- stadt zurückkehrt.

etersburg, 6. Juni.

am 10. d. M. Marienbad verlassen, an demselben Tage der Grundsteinlegung zur evangelischen Kirche

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Amerika. Washingten, 6. Juni. Staatsanwalt Hoare hat entschieden, daß die Verhöre or den Militär- Trihu—- nalen in Teras gültig seien, da sich Texas gesetzlich noch im Kriegszustande besin de. Ueber General Salnave wird be= richtet, daß er die Cakosrebellen geschlagen habe, jedoch seine Abdankung vorbereite.

Aus dem Wolff schen Telegraphen⸗Bureau. Saarbrücken, Dienstag, 8 Juni, Vormittags. Bei der

hier stattgehabten Wahl zum Norddeutschen Reichstage ist ie, mn, v. Sybel (Düsseldorf zum Abgeordneten gewählt worden.

Wien, Dienstag, 8. Juni, Vormittags. Wie die Presse⸗ meldet, hat der Vizekönig von Aegypten dem Grafen Andrassy sein Bedauern ausdrücken lassen, daß es ihm für jetzt nicht möglich gewesen sei, Pesth zu besuchen, und gleichzeitig seinen Besuch daselbst für 8 . angemeldet. Aus Pesth wird ge⸗ meldet, daß der Deat-⸗Klubb beschlossen hat, keine Mitglie⸗ der der Opposition in die Delegation zu wählen.

London, 8. Juni, Morgens. Aus New-⸗Hort vom gestrigen Tage wird per atlant. Kabel gemeldet: Die Indianer ver— wüsten die Ansiedelungen in den Thälern der Flüsse Salmon und Republican. Die Ansiedler von West⸗Kansas flüchten ostwärts. .

St. Petersburg, 8. Juni. Der neugeborene Großfürst, Sohn des Großfürsten Thronfolger, erhielt den Namen Alexander.

Zollparlaments⸗Angelegenheiten.

Berlin, J. Juni. Das dem Zollparlament vorgelegte Gesetz, die Besteuerung des Zuckers betreffend, hat folgenden Wortlaut:

8. J. Bom J. September d. J. ab wird die Steuer vom in⸗ ländischen Rübenzucker mit acht Silbergroschen oder acht und zwanzig Kreuzern vom Zollcentner der zur Zuckerbereitung bestimmten rohen Rüben erhoben. .

§. 2. Bei der Ausfuhr von inländischem Zucker über die Zoll vereinsgrenze oder bei dessen Niederlegung in öffentliche Niederlagen wird, wenn die auszuführende Menge mindestens zehn Centner be⸗ trägt, eine der Rübenzuckersteuer entsprechende Vergütung gewährt.

Diese Vergütung wird in gleicher Höhe auch dem aus ausländi- · schem Zucker raffinirten Zucker bewilligt. Der Bundes rath des Zoll⸗ vereins hat die Vergütungssätze zu bestimmen und die Bedingungen vorzuschreiben, an welche deren Gewährung zu knüpfen ist. Derselbe ist namentlich zu bestimmen befugt, daß die bei der Ausfuhr von Zucker gegen Vergütung abzugebende Deklaration auf den Zuckergehalt Rach Graden der Polarisation gerichtet werde.

§. 3. Vom IJ. September d. J. ist an Eingangszoll vom Cent⸗ ner Ausländischem Zucker und Syrup zu erheben, und zwar von I) Zucker: Raffinirter Zucker aller Art, sowie Rohzucker, wenn letzterer den auf Anordnung des Bundesraths bei den kompetenten Zollstellen niederzulegenden, nach Anleitung des Holländischen Standart Nr. 19 und darüber zu bestimmenden Mustern entspricht 4 Thlr. 20 Sgr. 2) Rohzucker, soweit solcher nicht zu dem unter J gedachten gehört 3 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. 3) Syrup 2 Thlr. 15 Sgr. Auflösungen von Zucker, welche als solche bei der Revision bestimmt erkannt wer- den, unterliegen dem vorstehend unter 2 aufgeführten Eingangszolle. ) Melasse unter Kontrole der Verwendung zur Branntweinbereitung frei. Für Tara werden vom Centner Bruttogewicht vergütet; beim Ein- gang von Brod. (Hut) Zucker, Kantis⸗, Bruch- oder Lumpenzucker 14 Pfd. in Fässern mit Dauben von Eichen und anderem harten Holze, 1 Pfd. in anderen Fässern, 13 Pfd. in Kisten, 7 Pfd. in Körben; beim Eingange von Roh ucker und Farin (Zuckermehl), sowie gestoßenem Zucker 13 Pfd. in Fässern mit Dauben von Eichen. oder anderem harten Holze, 10 Pfd. in anderen Fässern, 13 Pfd. in Kisten, 83 Pfd. in außereuropäischen Rohrgeflechten Kanassers Kranjans), 7 Pfd. in anderen Körben, 4 Pfd. in Ballen; beim Eingange von Syrup 11 Pfd. in Fässern. y;

§. 4. Wird bei der Ausfuhr von Zucker durch unrichtige Angabe des Zuckergehalts oder der sonstigen Beschaffenheit handelsüblichen Bezeschnung) des Zuckers, Steuer oder Zoll vergütung für Zucker, bei dessen fahr eine Vergütung überhaupt nicht gewährt wird, in An⸗ spruch genommen, so hat der Deklarant den Betrag des vierten Theils ber in Anspruch genommenen Vergütung als Strafe verwirkt. Wird durch die unrichlige Angabe des Zuckergehalts eine höhere Steuer ˖ oder Zollvergüͤtung, als die für die Klasse, zu welcher der , rende Zucker gehört, festgesetzte Vergütung in Anspruch genommen, so hat der Deklarant das Doppelte der Differenz ,. der zuständi-· gen und der beanspruchten Vergütung als Strafe verwirkt.

Außer den vorstehend gedachten Strafen tritt die Konfiskation des unrichtig deklarirten Zuckers ein, wenn solcher in der Absicht, die Staatskaffe zu verkürzen, zwischen Zucker verpackt worden ist . für welchen eine Vergütung, beziehungsweise eine höhere Vergütung gewährt wird.

Uebersteigt die Angabe des Zuckergehalts den bei der Revision ermittelten 5 ehalt um nicht mehr als ein Drittel Prozent, so findet eine Bestrafung nicht statt. Ist zwar dieser Prozentbetrag über · schritten, aber der Beweis geführt, daß die Absicht, die Staatskasse zu verkürzen, nicht vorgelegen habe so ist nur eine r unge fen, von aht. bis fünfzig Thalern (fünf bis fünf und siebenzig ulden) ver- wirkt.

§. 5. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Anord- nungen werden vom Bundesrathe des Zollvereins festgestellt.

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