1869 / 140 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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eines schriftlichen Requisltoriums des General ⸗Staatsanwaltes an das Bundes. Ober Handelsgericht abgegeben.

§. 19. Auf die nach dem Hannoverschen Prozeßrecht zu verhan⸗ delnden Sachen finden die 8. I7 und 18 keine Anwendung. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist in Gemäßheit des §. 435 der hannoverschen

rozeßordnung zur Terminsbestimmung unmittelbar bei dem Bundes.

ber ⸗Handelsgerichte einzureichen. Erklärt sich das letztere für unzu⸗ ständig, oder rn der oberste Landesgerichtshof, wenn bei diesem die Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht und der Termin zur mündlichen Ver- handlung erwirkt ist, seine Unzuständigkeit aus, so sind die Akten im ersteren gel an den obersten Landesgerichtshof, im zweiten Falle an das Bundes ⸗Ober-Handelsgericht abzugeben. Bei dem Gerichtshofe, an welchen die Akten abgegeben sind, kann jede Partei den Termin kn mündlichen Verhandlung erwirken. Die bisherigen Prozeßhand⸗ ungen bleiben in den bu neh n Fällen wirksam, was insbesondere

auch in Ansehung der rechtzeitigen en des Rechtsmittels gilt.

§. 20. Ist nach den für das Verfahren maßgebenden Prozeß⸗ gesetzen bei der mündlichen Verhandlung eine Mitwirkung der Staats- anwaltschaft erforderlich, so wird diese durch ein von dem Präsidenten di, me, , . zu ernennendes Mitglied des letzteren vertreten.

§. 21. Der Beschluß eines obersten Landesgerichtshofes, durch welchen sich derselbe für zuständig oder deshalb für unzuständig er— klärt, weil das Bundes⸗Ober⸗Handelsgericht zuständig sei, oder der Beschluß des letzteren, durch welchen sich dieses für zustůndig oder ber für 1 , erklärt, weil ein oberster Landesgerichtshof Pu ndig sei, ist einer Anfechtung nicht unterworfen und für den an—

eren Gerichtshof bindend.

8§. 22. Für die Berechnung der Gerichtskosten und für die Be—⸗ rechnung der Gebühren der Anwalte und Advokaten sind in den an das , w, ,, ,, . gelangenden Sachen die Vorschriften maßgebend, nach welchen die Kosten und Gebühren zu berechnen sein würden, wenn die Sache an den obersten Landes -Gerichtshof ge— langt wäre. Die Mehrkosten, welche durch Reisen eines aus⸗ wärtigen Anwalts oder Advokaten nach dem Sitze des Bundes—⸗ e, , , n , entstehen, ist der Gegner zu erstatten nicht verbunden Stempelpapier und Stempelmarken sind bei dem Bundes Ober Handelsgerichte nicht zu verwenden, vielmehr ist der Betrag der Stempel, welche, wenn die Sache bei dem obersten Landes ⸗Gerichtshofe anhängig geworden wäre, für die bei diesem statt findenden Ausfertigungen, einschließlich der Dekrete, Beschlüsse und Ur⸗ tbeile, nach den Landesgesetzen zu verwenden gewesen sein würden, als Gerichtsgebühr zu berechnen und mit den Gerichtskosten einzuziehen. Dies gilt auch von den an das Bundes-Ober ⸗Handelsgericht gerichteten Gesuchen und Eingaben der Parteien.

Die für die Geschäfte des Bundes⸗Ober-Handelsgerichts zu be— rechnenden Kosten fließen zur Bundeskasse. Für das Verfahren, wel ches dadurch entstanden ist, daß die Sache zunächst an das unzustän— dige Gericht ae g. und von diesem an das zuständige abgegeben ist, kommen Gerichtskosten nicht in Ansatz.

J 23. Die Mitglieder des Bundes⸗Ober⸗Handelsgerichts werden auf Lebenszeit angestellt.

Ein Mitglied des Bundes⸗Ober-Handelsgerichts wird seines Am— tes und des damit verbundenen Gehaltes verlustig: wenn dasselbe in dem Strafverfahren durch Erkenntniß des zuständigen Gerichts eines Bundesstaates zum Amtsverluste, zu einer entehrenden Strafe, zu einer nicht entehrenden Freiheitsstrafe von längerer als einjähriger Dauer oder wegen eines entehrenden Verbrechens oder Vergehens zu einer Strafe rechtskräftig verurtheilt worden ist.

Entsteht Zweifel darüber, ob einer der vorstehend bezeichneten Fälle vorliege, so wird hierüber im Plenum des Bundes ⸗Ober⸗Handels⸗ gerichts entschieden.

. L. 24. Ist gegen ein Mitglied des Bundes-Ober⸗Handelsgerichts eine Untersuchung (6 23) eingeleitet worden, so kann das Bundes. Ober Handelsgericht mittelst Plengrbeschlusses die Suspension des An⸗ ir ae von seinem Amte für die Dauer der Untersuchung aus prechen.

Die Suspension tritt von Rechtswegen ein, wenn gegen den An— geschuldigten die Untersuchungshaft verhängt wird.

Durch die Suspension wird das Recht auf den Genuß des vollen Gehalts während der Dauer der Suspension nicht berührt.

ö 25. Wenn ein Mitglied des Bundes ⸗Ober-⸗Handelsgerichts durch ein körperliches Gebrechen oder durch Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Amtspflichten dauernd un fähig wird, so tritt seine Versetzung in den Ruhestand gegen Gewäh— runß einer Pension ein. z

Die jährliche Pension beträgt bis zur Vollendung des zehnten Dienstjahres */ des Gehalts; sie erhöht sich mit der Vollendung eines jeden folgenden Dienstjahres und bis zur Vollendung des fünf⸗ zigsten Dienstjahres um je ν des Gehalts.

Bei Berechnung der Dienstzeit wird die Zeit mitgerechnet, wäh— rend welcher das . sich im Dienste des Norddeutschen Bundes oder im Staats. oder Kommunaldienste eines Bundesstaates befunden, , . . . . Patrimo⸗

a entlicher Lehrer de echts an ein Universität fungirt hat. h ? 4

Liegen die , . der Versetzung eines Mitgliedes in den Ruhestand vor, ohne daß dasselbe ein hierauf gerichtetes Gesuch einreicht; so kann die Versetzung dieses Mitgliedes in den Ruhestand r , des Bundes ⸗Ober ⸗Handelsgerichts ausgesprochen

Das Verfahren bestimmt sich nach den in der Anlage veröffent lichten Vorschriften der 88. 56-63 des Königlich . en 5 betreffend die Dienstvergehen der Richter und die unfreiwillige Verse ung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand, vom 7. 60 1851. Die Verrichtungen des Staatsanwaltes und des Unterfuchungs.

richters werden von je einem Mitgliede des Bundes Ober. Hand gerichts, welches der Präsident ernennt, wahrgenommen. 1. §. 26. Die in den §§. 23 25 bezeichneten Entscheidungen u Beschlüsse des Bundes ⸗Ober-⸗Handelsgerichts können mit einem een mittel nicht angefochten werden. n. §. 27. Der Zeitpunkt, mit welchem dieses Geseß in Wirksa keit tritt, wird durch Verordnung des Bundespräsidiums dennen In den zu diesem Zeitpunkte bei einem obersten Landesgericht bereits anhängigen Sachen tritt die 6 des Vu nde Handelsgerichts nicht ein. Als anhängig gelten auch diejenigen Sage in welchen die Absendung der Akten zur Instruttion oder zur fassung der Entscheidung bereits beschlossen ist. r Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 2 , Gegeben Berlin, den 12. Juni 1869.

(L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck ⸗Schönhausen.

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Statistische Nachrichten.

Der Viehstand im Regierungsbezirk Posen. De Viehstand im Regierungsbezirk Posen hat sich seit der im Jahre jg erfolgten Reoccupation dieses Landstriches Seitens der Krone . in erheblichem Maße vermehrt.

1 Pferde gab es 1816; 7205, mithin durchschnittlich auf der Qu. Meile 147 Stück, 1861: 103,946, pro Qu-M. 324, 1864: 11702) pro Qu-M. 365, 1867: 121,690, pro Qu.-M. 379.

Während 1816 ein Pferd auf 121 Einwohner kam, kam ein sol. ches 1861 auf 9,1, 1864 auf 8,3, 1867 auf Sf Einw. Die Zahl der

Pferde ist somit in einem höheren Grade als die Bevölkerung gestt.

gen und hat sich von 1816 bis 1861 von je 100 auf 229, von 189 bis 1864 von je 100 auf 113,5, von 1864 bis 1867 von je 100 auf lo vermehrt. Abgesehen von dieser nicht unerheblichen Vermehrung ist aber auch die Pferdezucht selbst seit 1816 wesentlich verbessert wor. den, wozu das in der Stadt Zirke im Jahre 1832 errichtete Königl. Landgestuͤt durch die Vertheilung von Beschälern im Lande vorzugßz. weise beigetragen hat.

Unter den im Jahre 1867 ermittelten 121,690 Pferden waren 237703 Fohlen aus den Jahren 1865 1867. Von den N, S im Jahre 1864 und früher geborenen Pferden waren Zuchthengste 1079 ur Zucht benutzte Stuten 4893, in der Landwirthschaft benußte Pferde 2/527, Lastpferde 2192, andere Pferde 6766.

Im preußischen Staate exkl. Lauenburg, woselbst eine Viehzäh.

lung am 7. Dezember 1867 nicht stattgefunden hat) waren 186 23313,817 Pferde, mithin auf der Qu.⸗-Meile durchschnittlich 363 Pferde ermittelt worden. Bei 23,971,337 an. kam durchschnittlich ein Pferd auf 193 Einw., so daß der Pferdestand im Regierungk— bezirk Posen den Durchschnitt des Staates übersteigt.

2) Rindvieh gab es 1816: 185,807, mithin . auf der Qu.⸗Meile 578 Stück, 1861: 323,965, pro Qu. M. 1012, 186. 349,981, pro Qu. M. 1090, 1867: 331,362, pro Qu. M. 1032.

Von 1816 bis 1817 ist die Zahl des Rindviehs von je 100 auf 178 gestiegen. Seit 1864 hat sich die Stückzahl des Rindviehs um 18619 vermindert, eine Folge der Mißernte des Jahres 1867, sowie der in den Nachbarstaaten Rußland und Polen ausgebrochenen Ninder. eld wodurch die Einfuhr fremden Viehs längere Zeit verhindert wurde.

Im ganzen Staate waren 1867 7,996,818 Stück Rindvieh gezählt worden, so daß auf der Qu.⸗Meile durchschnittlich 1255 Stück vor— 6 sind. Der Regierungsbezirk erreicht hiernach den Durchschnitt

es ganzen Staates nicht. Von dem dort ermittelten Rindvieh waren 1866 und 1867 geboren 8 098 Stück (Jungvieh), 1865 und . geboren 247,264 Stück. Hiervon waren Zuchtbullen 4797, Ochsen 41777, Kühe 200,690 Stück.

Kühe waren vorhanden 1816: 81,779, mithin auf der Qu.⸗Meilt durchschnittlich 286 Stück, 1861: 179,420, pro Qu. M. 559, 1864: 192,174, pro Qu- M. 600, 1867: 200,690, pro Qu-M. 618.

Wiewohl sich seit 1864 der Rindviehstand im Allgemeinen ver⸗ mindert hat, so ist die 3 der Kühe bis in die letzte Zeit in stetem Steigen begriffen. Im Jahre 1816 kam eine Kuh auf 7, 1861 auf hz, 1864 auf 5a, 1867 auf 4.0 Einw. Im ganzen Staate sind 186 4,865,898 Kühe, durchschnittlich auf der Gu.-⸗Meile 763 Stück ermittelt e, während auch hier durchschnittlich eine Kuh auf 4,9 Einw.

ommt.

3) Ganz besonders hat sich die Schafzucht im Regierun 6bezirt Posen gehoben und nimmt unter den übrigen Provinzen des Staates jetzt eine hervorragende Stelle ein.

Es waren vorhanden 1816: 537.770 Schafe, darunter 28 808 Merinos, auf der Qu. M. durchschnittlich 1675 Stück, 1861: 1.542.380 615 31 Merinos, pro Qu ⸗M. 4804, 1864: 17435747, 11169. 8*ᷣ Merinos, pro Qu.-M. 5449, 1867: 1,3717842, 1,217,537 Mer nos pro Qu. -M. 5351.

Nicht allein, daß sich hiernach die Zahl der Schafe von ö. 100 auf 319 vermehrt hat, so ist die Schafzucht selbst durch Einführung von Merinos wesentlich verbessert worden, indem die Zahl der Land⸗ schafe, welche den Hauptbestandtheil des Schafstandes bildeten, in stetem Abnehmen begriffen ist. Nimmt man an, daß ein Schaf jähr⸗ lich 29 Pfd. Wolle durchschnittlich giebt, so produzirt der Regierung bezirk 3 4,946 Ceniner Wolle jährlich. Im ganzen Staate . 2057 Schafe, das ist 3490 Schafe auf die Qu. Meile, gezählt

orden.

4 Schweine (inkl. Ferkel) waren vorhanden 1816: 7T5s65ts, mithin auf der Qu.-Meile durchschnittlich D5 Stück, 1861: 132.446, pro Qu. -M. 412, 1864: 161,722, pro Qu.-M. 505, 1867: 219,261, pro Qu. ⸗M. 680 Stück.

ien. wald der Kreis nach Steuerbord in 3 Minuten 29 Sekun⸗

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ist von 1866 bis 1867 von je 109 auf 290 gestiegen. Hern 33 i. sind ermittelt worden , ia! auf der Qu.⸗M.

anzen ab es 1816: 221 Stück, 1861: 14,4909, 1864:

ittlich 765 4. gz Kar inter 974 Böcke, auf der Qu.-M. durch

; . waren 1867 153433615 Stück, d. i. 210 auf

er u. M / 6) Die rthschaft n, le

; onig und Wachs welche Produkte mit die n telle als Handelsartikel des polnischen Stagtes einnahmen. „dem allmähligen Lichten der Wälder verlor dieser Industriezweig the ierungsbezirk Posen seine frühere Bedeutung und ist erst in 9 . eit'wieber in Aufnahme gekommen. Im Jahre 1864 fand e, ste Sinn der Bienenstöcke statt und ergab für den Regierungs⸗ w . , (. n Stage waren 1,306,137, pro Q:. Ye 204 St, ermittelt worden. 66 je 1000 Einwohner kommen durchschnittlich 54 Stöcke. Davon u hben die neuen Provinzen mit 370913 Stöcken, das ist 280 . Gu.-⸗M. und 85 auf 1000 Einwohner. ͤ f Die Probefahrt des vor einiger Zeit in Portsmouth neuerbau⸗ ten englischen Zwillingsschrauben gun vessel (Holz) Sw allow 3, mit gn. von Rennie und r f rc üben, hat ergeben U MIL Knoten Ea Polldampf, 9is6l Knoten mit Halbkraft, wobei der Tiefgang vorn rl, Hirn ig Fuß üs oli bett und das Sich theit, 6 mik 30 Pfund beschwert war. Die Mansvrirproben ergaben ö Resultate. Mit beiden Maschinen nach vorwärts ar-

heilend, . = . bord in 3 Minuten 30 Sekunden gefahren;

. ö vorwärts, der andere nach rückwärts, fuhr man

ch Steuerbord in 3 Min. 37 Sek., nach Backbord in 3 Min.

mit nur einer Maschine und voller Steuerwirkung fuhr

fuhr man ahn in 6 Min. 2 Sek. nach Steuerborb, in 6 Min. 26 Sek. nach Backbord.

Telegraphisch;he Viet er umgsheriehte v. I8. Juni. De rem Rr, meme on. . , 1 Wh. ae . i, g, 2. -i, o 8W., mässig. beiter. 2,1 g, o 3, 1 W., atark. volkig. JI 6 - 3,9 W., müssig- beiter. 84 3,7 W., massig. zieml. heiter. . =. W. schwach. wolk., gest. Reg. r , . 2 t e. . hJerli 87 2,5 W., sehwach. bewölkt. 7, 1 —=4,4 W., mässig. lein bez., gat. Rg. Ratibor ... 331, 1 41,8 7, 3 = 4,9 S0, sehwaeh. bedeckt, l „Breslau ... 334,1 2,2 S, 1 -5,S SW., achwach. Sonnenblieke. Torgau... 335,6 —3, 1 W., mässig. heiter. Münster... 336.2 —, 1 8 Uf. sehwach. trübe, regn. Cöln ... 336, 36 WNW., mässig. Ketzen. . a, nn, ,, F 8 „lebhaft. ? ö ö W. echwach. bedeckt. brüssel ... 337.7 WS W., ec hwach. Regen. , O. schwach. heiter, kiga... .. 36, SW. , mãssig. bewölkt. Stoekholm . 335.6 SS W., sehwach. beiter, Skudesnas 336, WR wi ach wach bedecht. Gröningen. 342.6 80. still. vedeckt llelder .. 342,7 No., sehwach. IHernösand 334, s O., 8. schwach. bedeckt. Christians. . 336, en. massig. bewöhkt. 335. . . . ö . 114. Ww. cterk. beqecht. Cherbourg 339,1 112 NW., sehwach. bedeekt.

) gestern Vormittag Retzen. 2) Gestern Nachm. Regen und etw.

h

.

teuerbord in 4 Min. 25 Sek nach Backbord in n hi g r rn df, ohne Ruder, bloß mit Schraubenwirkung,

Hagel. “) Früh und gestern Keen.

Oeffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

Ab Steckh brief. ö 66. tergeselle Emil Lange aus Naumburg a z. der . mit ö , , tend umhertreibt, ist dringend verdächtig, a . ihm j agenen Kleidungsstücke gestohlen zu haben, und wer n . . Gre, dienstergebenst 3 auf den 2c. Lange . su lassen und ihn im Betretungsfalle zu verhaften und uns zuführe ju lassen. e S den 14. Juni 1869. ö . Stadtgericht. Signalement: Alter: * . Jahre, Statur: mittel, . Gesicht: mager und länglich,

r: blond S*, unbedeutender Schnurrbart,

J inli warzer 9 Wick e,, . 49 m ckskin⸗Hose.

Am 9. d. M

iminalgerichtliche Bekanntmachung, gu * ll n n 9 1 . Jungfernhaide in der sogenann

worden. Der ir. hat blondes Haar, kahle Platte keinen Bar

dein Arbeiterstande angehört zu haben. Bek

. i idi⸗ estgesetzien Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Verthe

, r ge nz mit zur Stelle zu bringen, oder ** unter genauer Angabe der dadurch zu erweisenden Thatsachen un 1 zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben her 2. geschafft werden können. , die Angeklagten nicht, so wir mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Brandenburg, den 30. April 1853. j Königliches Kreisgericht. Abtheilung JI.

Hand els-⸗Register.

lin. ndels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Ber 5 das an nher des unterzeichneten Gerichts ist unter

36 , Kaufmann (Brenn · und Nutpholzhand lung) Franz Ferdi⸗

old Schneggenburger zu Berlin, 6 . . em jetziges Geschaͤfts lokal: Annen⸗

Tricotrock, schwarze Kasimir ˖ straße Nr. 19

ö Firma: L. Schneggenburger, zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

b Gib gen Unter Nr. W69 unseres Gesellschaftsregisters, woselbst die hiesige

; ; ̃ ĩ ĩ kannten Mannes erhängt ; . nahe beim Saatwinkel, , , 2 Handlung, Firma

Borchardt C Ehrmann,

leidet war an, und als deren Inhaber die Kaufleute

1) Adolph Borchardt,

grauem Sammetzeuge 2 Moritz Ehrmann,

i e von ; ; mmm olipenfartbheng; Jaguete inte et stiefeln und schwaezer vermerkt fehen, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen:

rauem leinenen Beinkleid, schwarzen Leder

ĩ ĩ . l die Per uchmütze mit Lederschirm. Ein Jeder, tre . . 6

hnlichtelt und die Todesart des Verftorhznen Fri 16369 anzuzeigen

wird hiernüt aufgefordert, dies zu den Akten ö , . Berlin set

oder u seinct kostenfteien Vernehmung in , . 14, in den Vormittag sunde e liche sestelien. Berlin, den 14. Juni 1859. 8 nig i. (Kriminal) Abtheilung. Der Untersuchungsrichter.

; mann Moritz Ehrmann ist aus der Handelsgesell 3 , ,, Der Kaufmann Adol oh. orchardt zu das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma

fort.

. ie Fi ist nach Nr. 5600 des Firmenregisters über- 8 Kreisgericht, . ist nach

ü lph ter Rr. 5600 des Firmenregisters ist heut der Kaufmann Ado . zu Berlin als Inhaber der Handlung, Firma:

der hiesigen Stagts. Borchardt C Ehrmann

Sdittg l- Citgtign. . Anh die Anklaßf deer ä ugcher 6. (ietziges Geschäftslokal: Poststraße Nr. A)

; . 9) anwaltschaft vom 24. April 1869 ist gegen . 3 us Brandenburg, geb. den 17

nen . riedrich Juli ls Stavenow ebendaher, geb. d

ig. Sttober 1839, den Chemiker Johann 2 Sfktober 1839, deren zeitiger Au ue e , ee Fer bee Strafgesckbuches die nter suchtin

in unserem Gerichtslokale, Zimmer die vorgenannten Angeklagten mit der Aufforderun

6 / uufolg heutiger Verfügung eingetragen.

erlin, den 16. Juni 1869.

eb, den töni tgericht. Abtheilung für Ciwilsachen. Iz. Oktober 1816, 37 den Klempner Otto 22 . u ch Königliches Stadtgerich h g

ufenthalt unbe- d., dr,, e, ,,.

= irmenregister ist sub Nr. 162 eingetragen

; ü n unser Fi eingeleitet, weil sie als beurlaubte dice sten ah e, . ed nenne ingust Riamhbons zu

ohne Erlaubniß ausgewandert sind. Zum m etans II Uhr, 1 Firma August Rambow, zufol in ermin guf deen, . , e nn, gu welchem Wehlau, den 10. Juni 185 g vorgeladen wer⸗

U / * Verfügung vom 1I. Jun 1860.

Königliches Kreisgericht. JI. Abtheilung. 3115 *