26588
Woe hae.
Eise nbaRn- Stamm- Aktien.
Ahaaterdam ..
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do. do.
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Fonds und Staatz-PFapiere.
FTrerrsig. TM- 41 11M u. 15 os. G ge . von 1859 141 u. 7 107262 do. v. 1854, 55
do. von 1857 von 1859
von 1856
von 1864
do. von 1867 do. v. SbS Lit. B.
do. v. 1850, 52
do. von 1853
do. von 1862
do. von 1868 Staats · Schuldacheine Fr. Anl. 1855 à 100 Th. Hess. Pr. - Sch. Md O Thl. Kur- u. Neum. Sehldv.
der- Deichb. - Obligat Bernn. Stach - Quhga.
do. do. do. do. Sehldv. d. Berl. Caufm. Berliner / Kur- u. RNeumirk.
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o. do. Pommern ehe... do. Posenaehe, neue. 4
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Pfandbriefe.
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do. 24/6 u. 12 . 7
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Schierer ;....
6. do. 9. Anl. do. Holl.
do.
do. do. Cert. A.
Bodenkredit. Nicolai · Obligat. Russ. Poln. Schatz.. do. Kleine koln. Pfandb. III. Em. Liquid. FI. do. Part. Ob. à 500. Türk. Anleihe 1865.
Eondes und Staata-Papiere. i. merk. Ticks. DG ß V. . T. Görr Oesterr. Metalliques. do. National- Anl. .. do. Papier- Rente.. do. Silber-Rente. do. 250 FI. 1854... do. Kredit. 100. 1858 do. Lott. Anl. 1860 1864 do. Silber- Anleihe lItalieniscke Rente. .. Tabaks- Oblig. do. Tabaks- Act.. Rumãän. Eisenb. .....
pzr. Anl. de iS ; de 1866 5. Anl. Stiegl. .
Engl. St.
Ilscenr pb. . D. 7 Amst. -Rotterd. . Böbm. Westb. .. Gal. (Car- L.-B.) Löbau- Littau ... . i . aint - Ld v Mecklenburger. . 68 Oberhess. v. Bt. g. 165. u. 111. S3 ba Gest. Franz. SI. 114. u. 17. 55 br Ruga. Staatsb. .. do. ; güdst. (Lomb. ). 6 Waraseh.· Bromb. Wseh. Ldu. v. St. g u. Warschau - Ter. 110. 8 do. Wien. 111.
Bank- und In dustrie - Aktien.
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Pr. Fro s Berl. Abfuhr .. — do. Aquarium Br. ( Tivoli) Kassen- V. Hand. - G.
Pkferdeb.. Braunschweig. .. Bremer ..... ... Coburg. Kredit..
Dan. Privat -· B. Darmstidter ... do. ITettel 6bketwba G Dess. Kredit-B..
1 n. i. . 9. 41 1 1 9 ꝛ 0.
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Effekt. Li. Eichb.
Eisenbahnbed. ..
. 7 do. 8975 6 26 165. . 1111. 5335 B 114. u. 17.
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Badische Anl. de 1866 do. Pr. Anl. de 1857 do. 35 FI-Oblig.. ..
Bayer. St A. de 1859 do. Prämien-Anl..
Braunach. Anl. de S866 do. 20 Thlr. Loore
Dea. t. Prim. Anl.
111. a. 1517. 12. u. 118. * B
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Siehe. Anl. de 18665 Sebwed. iQ Rthl. Pr. A.
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fall. Sor. Guben Hann. Altenb. .. Märk. Posener. . Magdb. Halberat. Magdeb. Leipa.
Ndschl. zweigb. . Nordh. Erfurter.
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Rkhein Nahe BStarg. Porener .
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Eis enbahn-Stamm- Aktien.
Div. pro Aachen-Mastr. .. Altona- Kieler... Berg. Märk. Berlin- Anhalt. .. Berlin- Görlitz:
Berlin- Hambur
Brl. Ptsd.·Mgdb. Berlin tettiner . Bkrsl. Schw. Erb. do. neue
Brieg Neisser... Cõln- Mindener .. do. Lit. B. do. St. -Pr. do. St. - Pr. do. Itamm-Pr.
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dilber in Barr. u. Sori. p. Pfd. f Bankpr. Thlr. 29. 233. Lombard 5p0.
Redaction und Rendantur:; S chwieger. Berlin, Druck und Verlag ar,. Geheimen Ober · Hofbuchbruckerei
N. v. Decker) Beilage
2589 Beilage zum Königlich Preußischen Staats ⸗Anzeiger.
M 146.
Freitag den 25. Juni
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis. Obligationen des Posener Kreises im 31 von 40 000 Thalern. Vom 24. Mai 18635.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von den Kreisständen des Pofener Kreises auf dem Kreistage vom 26. März 1868 heschlossen worden, die zur Be— zahlung des vom Kreise für die theils schon in Arbeit begriffenen, theils in Aussicht stehenden Eisenbahnen von Posen nach Frank urt a. O., nach Thorn und nach Warschau innerhalb der reisgrenzen herzugebenden Terrains erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger Unkündbare Obli? ationen zu dem angenommenen Betrage von 406000 Thalern aus- ellen i dürfen, in Gemäßheit des Gesetzes vom TN. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 40 000 Thalern, in
uchstaben: ou nn Vlerzig Tausend Thaler, welche in folgenden Apoints: 50 Stück à 200 Thlr. 10000 Thlr. 100 * 4100 10000 * 15/000 * 5 000 *
300 2 50 2 20 225 M Summa Goh hir. —
enden (a. Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre 1869 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zu⸗ wachs der Zinsen von den getilgten Obligationen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge⸗ nehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder In haber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die
nach dem anlie
ier fung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Hal vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In⸗ haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht , ,, wird, ist durch die Gesetz Sammlung zur allgemei- nen Kenntniß zu bringen. . ̃
en fr unter i eet Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei—⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 24. Mai 1869.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. von Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
von der Heydt.
a. Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. Obligation des i nt Kreises
15, Thaler Preußisch Courant.
Auf Grund des unter dem ten... 186. landesherrlich hemd Kreistags -Beschlusses vom 26. März 1868 wegen Auf nahme einer Schuld von vierzigtausend Thalern bekennt sich die stän⸗ dische Eisenbahn ⸗Kommission des Posener Kreises, Namens des Kreises durch diese für jeden Inhaber gültig Seitens der Gläubiger un— lündbare Verschreibung zu einer Schuld von halern
ter isch Courant nach dem Münzfuße von 1764, welche für den reis kontrahirt worden und mit fünf Prozent jährlich zu ver- sinsen ist. .
Die Rückgewähr der ganzen Schuld von 40 000 Thalern geschieht nach 2 des , Tilgungsplanes vom Jahre 1869 ab allmälig innerhalb eines Zeitraumes von sechsunddreißig Jahren aus nem Tilgungsfonds, welcher zu diesem Behufe aus wenigstens einem Prozent . Kapitals jährlich und den Zinsen der getilgten Obliga— lionen gebildet wird. . d
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wir durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869 ab, in dem Monate Januar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibun—⸗ tz 6 g sfgosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Be— läge, sowie des Termins, an welchem die , erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Kö— niglich Preußischen Staats Anzeiger, in dem Amtsblatte der König- n Regierung zu Posen, sowie in der Posener und Ostdeutschen Zeltung⸗ im Dziennik posnänski und im Kreisblatte.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährigen Terminen am 2. Januar und am 1 Juli pon heute ab gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münz—-
ö it verzinset.
, , ,. 1 Zinsen und des Kapitals erfolgt geen bloße Lückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, , . e dieser aq c he dersah re bn bei der Kreiskasse in Posen und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
ur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeits termine zurückzuliefern. Für dse fehlenden Zins coupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. . 91
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 6 Jahren nach dem Rüchahlungstermine nicht dn. werden, sowie die —ᷣ vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der , ,. Gerichts Ordnung, Theil 1. Titel 51. §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis- gerichte zu Posen. —
Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis - Ver- waltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons Durch Vorzeigung der Schuldverschreibuüngen oder sonst in glaubhafter Weife darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange⸗ meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. .
Mit dieser Schuldverschreibung sind e. halbjährige Zins coupons bis zum Schlusse des Jahres 1874 gusgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden aus-
Mit der
gegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons · Serie 1e g. bei der Kreiskasse zu Posen gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons- Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen inscoupons -Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig Jeschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift — 26 an osen, den . ten — nn Trockene
23 ͤ Die ständische Eisenbahn⸗Kommission des Kreises Posen. (Eigenhändige Unterschriften.)
ĩ . Regierungsbezirk Posen. rente, zwölfter) 3 erfte Sin. zur Obligation des Posener Kreises . M über Thaler ĩ 8 . t gegen dessen Rück ber dieses Zinscoupons empfäng desse ( . , ken und . die Zinsen der igation für das Halbjahr vom. u n ,,,, ten ö 2 18. mit (in Buchstaben) Thalern re n=. der Kreiskasse zu Posen. en, den ten — e Trockener Stempel ᷣ Die ständische Eisenbahn ⸗Kommission des Kreises Posen. Anmerkung. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht binnen 4 Jahren vom Ablaufe des Kalenderjahrs älligkeit ab erhoben wird. E. 31 , , der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinseoupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrol
Beamten versehen werden.
nz Posen. Regierungsbezirk Posen. d n nne dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Posener Kreises Littr... M = über Thaler à 5 pEt. Zinsen, die 2. Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 1875 bis 1879 bei der Kreis kasse an in
2 . ; ö Trockene
Stempel ; Die ständische Eisenbahn⸗Kommission des Kreises Posen. Anmerkun 3 Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kom mission können mit Lettern oder Faesimilestempel gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit r , , . Namens unterschrift eines trolbeamten versehen werden. .
99 Der Talon i Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinscoupons mit davon abweichenden Lettern in
nachstehender Art abzudrucken:
IIter Zinscoupon. 12ter Zinscoupon.
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