1869 / 156 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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erfolgten gerichtlichen Zustellungen bewiesen, veranlaßt sehen werde, auf das verfügbare Vermögen der Gesellschaft zurück- zugreifen und dadurch dem Unternehmen einen vielleicht größeren Schaden zuzufügen, erklärt der Aktionär Herr Davidsohn aus Berlin, daß er unter solchen Verhältnissen, auch in Vertretung seiner Interessenten, es für zweckgemäß erachte, dem Antrage des Herrn Dr. Reinganum beizustimmen und es ergiebt die hierauf veranlaßte Abstimmung, welcher sich der Verwaltungs ˖ Ausschuß, wie bei den vorhergegangenen, ebenfalls enthält, das Resultat, daß der Verwaltungsauẽschuß einstimmig aufgefordert wird, gegen die Staatsregierung, resp. gegen die fiskalische Verwaltung auf Auszahlung der statutenmäßigen Bauzinsen klagbar zu werden.

Zum siebenten Gegenstand der Tages ordnung, die nöthig gewor⸗ dene Verausgabung einer neuen Serie von Dividendenscheinen zu den Stammaktien betreffend, beschließt die Generalversammlung einstimmig, daß die bisherige Prgxis, nach welcher die Unterzeichnung der Doku— mente in einem Facsimile der Unterschriften bestand, beibehalten wer⸗ den soll, nachdem der Staatskommissarius die Frage, ob das Facsimile ausreichend fei oder nicht, mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Statuts als eine zweifelhafte erklärt und deshalb, sowie im Hinblick auf das Objekt sich dahin ausgesprochen hatte, daß er einen desfall⸗ sigen Beschluß der General-⸗Versammlung, es bei dem bisherigen Ver⸗ fahren zu belassen, nicht entgegentreten wolle.

Indem der Aktionär Herr Dr. Hertzog aus Frankfurt eine bereits von dem Herrn Dr. Reinganum gestellte Interpellation wieder auf⸗ nimmt, richtet derselbe an den Verwaltungs ⸗Ausschuß das Verlangen, seine einzelnen Mitglieder darüber zu befragen, ob dieselben bei oder vor Einforderung der vierten und resp. fünften Ratenzahlung auf das Stamm-⸗Kapital auch außeramtlich nicht davon Kenntniß erlangt hätten, daß der Königlichen Direktion die Unzulänglichkeit des statutenmäßigen Bau ⸗Kapitals bekannt gewesen sei. Der Aus⸗ schuß lehnt es nach vorheriger Berathung in seinem Collegio ab, dergleichen Anfragen an seine Mitglieder zu stellen, indem er hervorhebt, daß sich bei dem von der Versammlung bereits beschlossenen gerichtlichen Vergehen die nöthige Gelegenheit er⸗ geben werde, alles Dasjenige zu erfahren, was seinen Mit- gliedern über die angeregte Frage bekannt sei.

Auf die von dem Aktionär Herrn Dr. Hornfeck aus Frankfurt gestellte Interpellation, ob der Ausschuß heute über das Resultat seiner Untersuchungen Bericht erstatten werde, welche er an Stelle der früher von der Generalversammlung ernannten Revisionskommission dahin gehend übernommen habe, weshalb das Stammkapital der Gesellschaft gänzlich verloren sei, bemerkt der Vorsttzende, daß er Gelegenheit haben werde, sich hierüber bei Pos. 8 der Tagesordnung auszusprechen.

Der Vorsitzende verbreitet sich demnächst ausführlich über die Lage und die Resultate des Bau ⸗Revisionsgeschäfts, soweit dasselbe bis jetzt gefördert ist, sowie über die hiermit im Zusammenhang stehende Stellung des Ausschusses resp. der Gesellschaft zur Staats- Regierung und zur fiskalischen Verwaltung.

; * Beantwortung der vorerwähnten Interpellation geht er auf die Begründung des Unternehmens zurück und weist unter Bezug— nahme auf die von dem früheren provisorischen Komite bearbeitete Denkschrift nach, daß wegen einer um weit über 109 Prozent unrich⸗ tigen Einschätzung der Betriebs⸗Ausgaben sich schon damals habe über sehen lassen, daß ein Anlage -Kapital von neun und resp. eilf Millio- nen Thaler einen Zinsertrag von nur fünf Prozent nicht habe erlangen können. Er bemerkt, daß es auffällig erscheine, daß man diesen Fehler bei der,. Prüfung der Rentabilität und Solidität des Unternehmens im Königlichen Handels-Ministerium nicht entdeckt habe; was doch um so leichter hätte geschehen können, als an jener Stelle die Betriebsunkosten der Königlichen Saarbrücker Bahn und der sonstigen preußischen Bahnen nicht unbekannt gewesen seien, daß nun aber, weil demnächst die Bau - Ausführung einen fast dop⸗ pelt so hohen Kostenaufwand, als ursprünglich vorgesehen, ver⸗ ursacht habe es leicht erklärlich sei, daß auf das Stamm⸗ Kapital eine Rente nicht entfallen könne. Der Herr Staats- Kom⸗ missarius nimmt Veranlassung, in Bezug auf diese Darstellung des Vorredners zu bemerken, daß er gegen eine Behauptung, als wenn der Herr Minister seine gesetzmäßigen Obliegenheiten nicht erfüllt habe, Verwahrung einlegen müsse, worauf der Vorsitzende entgegnet, daß er in seiner vorstehenden Darlegung einen Grund zu einer solchen Ver⸗ wahrung nicht glaube gegeben zu haben.

In weiterer , des Ergebnisses der Bau ⸗Revision führt dersesbe an, daß der Abschluß für den Titel J. der Rechnung: Grunderwerb, nach der Ansicht des Ausschusses bis jetzt eine Ueberschreitung von 1083 558 Thaler ergeben habe, wobei er jedoch ausdrücklich bemerken müsse, daß diese Zahl sich nach Einholung der Gegenbemerkungen und Motivirungen der Königlichen Direktion, so wie nach Erledigung des im S§. 3 des Staatsvertrags vorgesehenen Verfahrens noch reduziren könne. Der Vorsitzende hebt weiter hervor, daß sich die sachliche Baurevision überhaupt als eine gänzlich unnöthige herausstellen würde, wenn der §. 3 des mit der Staatsregierung abgeschlossenen Vertrages diejenige rechtliche Wir— kung haben sollte, daß der Herr Handels -Minister in Be⸗ ziehung auf die formelle und materielle Revision der Rech- nungen über die Differenzen zwischen der Königlichen Direk— tion und dem Verwaltungsausschusse resp. der Gesellschaft zu ent⸗ scheiden habe. Da nach Einholung verschiedener juristischer Begut⸗ achtungen aber die Rechtsgültigkeit dieses Paragraphen erheblich an= gezweifelt werde, so liege es in dem Interesse der Gesellschaft, durch Herbeiführung eines richterlichen Urtheils über den Sinn und die Absicht dieses Paragraphen sich klar zu werden, und es könne hierzu der spezielle Fall der Ueberschreitung der Bau⸗ Ausgabe bei dem Grunderwerb den nächsten Anlaß bieten. Der Herr Stgats - Kommissarius entgegnet hierauf, daß seiner Ansicht nach die Rechtsgültigkeit des §. 3 des Staatsvertrags und die Befugniß

des Herrn Ministers, endgültig zu entscheiden, nicht angezweifelt w J den könne, und daß er auch in diesem Falle von jedem pr wer Vor chen labrathe J proʒessualischen

Bevor in

der Beschlußfassung Aktionär 6 Dr. i

Bewandtn

ührung der dem Ausschuss

n müsse. dieser Angelegenheit die Fragestellun ĩ an die Versammlung e nt, hin n „Hertzog aus Frankfurt, die Anfrage, welche d es mit der Verbrennung verschiedener Akten der Rhein Rahe-Eisenbahn im Direktionsgebäude zu Saarbrücken habe und 9h ich aus Anlaß dieses Vorfalls etwa Schwierigkeiten bei der Durch. e obliegenden Revisions Arbeit ergeben hätten.

Der Vorsitzende bemerkt,

Statuts dem Verwaltungs

werde, in dieser

Aktionäre bestmöglichst zu wahren. Direktion bemerkt, daß am 31. August 1865 auf dem Boden det Direktionsgebäudes zu Saarbrücken ein Brand bei welchem allerdings verschiedene Akten zu Grunde gegangen seien, daß er im Uebrigen seine Bemühungen auf Herbeischaffung der ver⸗ langten Kostenanschläge fortsetzen werde, daß indeß, falls dieselben

refustatlos blieben, nur angenommen werden könne, daß auch jene

ͤ daß über den Brand selbst etwas Nähereß ihm nicht bekannt sei, daß indeß wegen der angegebenen Zerstöõrun mehrerer Stücke sich hier und da Schwierigkeiten, wenn auch nich gerade unüberwindbarer Art, ergeben hätten. größeren Bedeutung sei für den Ausschuß aber di nochmalige Vorlage derjenigen Kostenanschläge seitens der Königlichen Direktion in Erfüllung des Gesellschaftz. . Ausschuß vor Beginn der Bauausführung unterbreitet werden mußten und nach dem Protokolle auch unter, breitet worden sind. Auf den weiteren Antrag des Interpellanten, der Ausschuß solle die erforderlichen Vorkehrungen treffen, daß sofort über diejenigen Punkte, welche durch den Verlust det Akten nicht genügend dargelegt werden könnten, material, speziell durch gerichtliche Beweiserhebung, durch Vernehmung

Anschläge bei diesem Brande zerstört worden seien.

Der Vorsitzende bemerkt weiter, daß die erwerb am Schlusse des Jahres 1868 auf 2 054,489 Thaler nachgewiesen das unter Vorbehalt der Modifikation gegeben

seien, daß somit gegen Ueberschreitung von p. p. 100 Prozent statt—

Revisionsresultat eine

gefunden habe.

Der Staats. Kommissarius erklärt hierauf, daß die nachträgliche Abschätzung, durch welche jene Ueberschreitung festzustellen versucht wor. den, nicht geeignet sei, zu konstatiren, mit der gehörigen Vorsicht und Gewandtheit 8 diese Abschätzung unter ganz anderen Bedingungen attgefunden habe,

zerb zur Zeit des Bahnbaues vorgeherrscht erhebliche Steigerung des Werths des Grund r; ; und daß ferner diejenigen Wirthschaftserschwer. nisse nicht wohl jetzt mehr abgeschätzt werden kön Bahnbau zur Folge habe, Er glauhe daher, daß es werde, die beabsichtigte Klage, selbst sofern sie zulässig sein so igsten die erforderlichen Beweise beschließt einstimmig, daß der zerschreitungs betrag von der Königlichen Staats- Regierum refp. der fiskalischen Verwaltung zu Gunsten der Gesellschaft vom

als welche bei dem Grunderwer haben, wo stets eine und Bodens stattfinde,

begründen und am wen Die Versammlung gestellte Ueberschre

Verwaltungs-Ausschusse eingeklagt werden solle.

Durch den Vorsitzenden wird ein Friedheim aus Berlin zur welcher dahin geht, die Genera

Schlußsatz des

der Bahn wohnen«, ein solcher Antrag eine

Aufnahme sindet.

Zur Erledigung des theilt der Vorsitzende mit,

Ausschusses, die Herren Neuwahl in der Weise

Herr Maximilian Kaul

menden und für die zwei nach geschehener Ver

ig

1

Kau

mit 678 Stimmen

neunten Gegenstandes der Tagesordnum

daß nach der Amtsdauer die Mitglieder de

l und Berger, ausscheiden, für welche ein : stattzufinden habe, daß für ersteren ein Mit glied, das seinen Wohnsitz in der Stadt Kreuznach resp. Kreuznach, und für den letzteren in Mitglied, das seinen Wohnstt i dem zwölfmeiligen Umkreis der Bahn habe, gewählt

Als Resuliat der in Uebereinstimmung mit 8.

geschehenen Abstimmung für diese Wahlen ergiebt 3. daß für erstet von ebenso viel Stim ite Wahl Herr Reinhold Berger mit gleicht Stimmenzahl wiedergewählt worden sind. Die Gewählten erklärten kündigung dieser Resultate, daß sie die auf si

gefallene Wahl hiermit annehmen.

Da weitere Gegenstände zur Verhandlung nicht vorlagen, den Vorsißenden mit einer, der Vorschrist entsprechenden Aufforderung geschlossen welch nmeldungen zur Theilnahme an der Unterzeichnung des Protokoll

die Versammlung durch din der Statuten en

nicht zur Folge hatte.

Bas vorstehende Protokoll ist nach geschehener Vorlesung zu Zeichen der Anerkennung von dem Kommissarius der Regierung un Vorsitzenden der Königlichen ,, , n, . Herrn Reglerungk⸗ Rath Pape, dem Vorsitzenden und den übrigen Mitgliedern des Verwaltungsausschusses wie folgt unteR

zeichnet worden:

Berger. Cetto.

Pape.

P. Engelmann. G. A. Böcking.

Kaul.

Kumbruch. Jos. Stöck.

Von einer erhebli e Unmöglichkeit, ö zu erlangen, welche

anderweites Beweiß, namentlich der befreffenden Beamten, herbeigeschafft werde, bemerkt der Vorsitzende, daß der Ausschuß es sich an Beziehung die Interessen der Gesellschaft und der Der Vertreter der Königlichen

elegen lassen sein Rothen Adler⸗-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem evan⸗

attgefunden habe,

Kosten für den Grund—

daß bei dem Grunderwerb nicht ahren wurde, da

nten, welche der nicht möglich sein

u führen. . fest

n Antrag des Aktionärs Herrn Kenntniß der Versammlung gebracht lversammlung wolle beschließen, den §. 36 des Statuts, welcher lautet. des Verwaltungs-⸗Ausschusses dürfen nicht weiter als zwölf Meilen reichen. Nachdem bemerkt worden, derung des Statuts involvire und del. halb nach §. Al des Statuts in dem Einberufun Sschreiben zut Generalversammlung angedeutet werden müsse, so un

steller sich mit der Versicherung zufri Tagesordnung der nächstfolgenden G

Die Mitglieder

erklärt der Antrag eden, wenn sein Antrag in Ri eneralversammlung der Aktionän

dem Kreis

werden musse. 34 des Statutt

em Protokollführer, sowie ven

Insertionspreis sür den Naum einer Pruchzeile 2] Sgr.

, t beträgt 1 Thlr. 2 2 2 * Aue post / Anstalten des a- und er wre ee, wennn Köni gli ch P reu sischeer *

preußischen Staats Anzeigers Behren⸗Straße Nr. La, Eche der Wilhelmsstraße.

Berlin, Mittwoch den 7. Juli Abends

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Das den H

erren Edmund Thode und Knoop in

Sem Kreisgericht⸗Rath Wester mann zu Duisburg den Dresden unter dem 1. Dezember 186 ertheilte Patent

gelischen Pfarrer Richter zu Karschau im Kreise Nimptsch, bem Bürgermeister St üwe zu Borgentreich im Kreise Warburg, dem Rentner und Beigeordneten vom Rath zu Duisburg

Kreise Wehlau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem vormaligen Präsidenten des Obergerichts zu Hildesheim, Ober⸗ Gerichts-Direktor Flöckher, den Königlichen Kronen-Orden weiter Klasse; dem Obergerichts - Anwalt und Land-Syndikus,

ath Illing zu Hildesheim, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Marine-DZahlmeister J. Klasse Will zu

vogt Ahrens zu Nienburg a. d. Weser und dem Kasernen— warter Frick zu Andernach, das Allgemeine Ehrenzeichen; so⸗

wie dent Schiffs Baumeister Weiß zu Rathenow, im Kreise

Westhavelland, dem Ackerer Breuer zu Strauch, im Kreise ; Montjoie, und dem Webergesellen Meyer zu Rowaweß bei n. . ,

der durch Zeichnung und

eine Reinigungsmaschine für Wolle und Baumwolle in Beschreibung erläuterten Zusammen⸗

und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile

chränken, und dem Hospital-Oberförster Vietzens zu Klein Nuhr im ist aufgehoben.

Das dem John Williamson zu South⸗Shields in Eng— land unter dem 5. Oktober 1867 ertheilte Patent auf ein neues und eigen von rohen Sodalaugen, bekannter Theile zu beschränken,

Danzig den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse dem ersten ist aufgehoben. Piqueur Salomon zu Klein⸗Glinicke bei Potsdam, dem Gerichts- Bekanntmachung,

thümliches Verfahren zur Reinigung ohne Jemand in der Anwendung

betreffend die der unter der Firma „Gladbacher Aktien ⸗B dem Sitze zu M. Gladbach Des Königs Majestät hab

S869 die Errichtung Gladbacher Aktien⸗B

e Allerhöchste Genehmigung au⸗Gesellschaft« mit errichteten Aktien⸗Gesellschaft.

en mittelst Allerhöchsten Erlasses einer Aktien Gesellschaft au - Gesellschaft mit dem deren Statut vom 1. Mai 1869 Allerhöchste Erlaß nebst dem att der Königlichen Regierung

Potsdam, die Rettungs⸗Medaille am Bande; und 6 ach Dem' Geheimen Regierungs- Rath Pipe c im Ministerium mr , n nen, 2

. ,, den Charakter als Ober- Stiftshauptmann zu SBtatüte wird durch das Amtsbl ö,, zu Düsseldorf bekannt gemacht werden.

Den Professor Dr. Kayser an der Theodorianischen Lehr⸗ anstalt in Paderborn zum Seminar Direktor zu ernennen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Eisenbahn⸗Bau-⸗Inspektor Blu menthal zu Hannover ist nach Bromberg versetzt und demselben die

2. ̃ d ti Ober ⸗Betriebs. katholischen Schullehrer⸗ Verwaltung der 2. Abtheilung der dortigen Höe ,,

Inspektion der Ostbahn, vorlaufig kommissarisch, übertragen

Berlin, den 29. Der Minister für Handel, 1 Gewerbe und öffentliche Arbeiten. des Innern. Im Auftrage: Herzog.

Ministerium der g

Juni 1869.

Der Minister Im Auftrage: Bitter.

ei stlichen, unterrichts⸗ und

Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Dem Seminar -⸗Direktor Dr. Kayser ist. Seminars zu Büren übertragen.

Klasse Schmidt zu Frankfurt a. M.

ayser ist die Leitung des

Dorden. Der bisherige Verwalter dieser Stelle, Königliche ist zum Kreis-Thierarzt des Kreises Frankfurt a. M. ernannt

Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor Schmeitzer, ist von Bromberg worden.

nach Hannover versetzt und mit der kommissarischen Verwal⸗ tung der Ober⸗-Betriebs Inspektorstelle bei der Hannoverschen

Berichtigung.

In der gestrigen Nr. 155

Staatseisenbahn betraut worden. Spasie 2, Zeile 14 von oben

Der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor Reitemeyer zu Jeile 4 von ob

Göttingen ist mit der kommissarischen Verwaltung der für die unter der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Hannover stehen⸗ den Bahnstrecken: Northeim⸗Rordhausen und Herzberg⸗Baden⸗ hausen in Nordhausen zu errichtenden Betriebs⸗Inspektorstelle beauftragt worden.

Finanz⸗V

des Staats⸗Anzeigers ist S. 2725 nun statt nur und Spalte 2,

en minder statt wieder zu lesen.

⁊inisterium.

Bekanntmachung

In Gemäßheit des §. 8 18677 betreffend die Abbülfe

Dem Herrn Antoine Bonnaz zu Paris ist unter dem Königsberg und Gumbinnen

3. Juli 1869 ein Patent ' . Eammnl. S. 1939) w auf Vorrichtungen an einer Stickmaschine zur Führung des Fracht, daß am 30. Juni d. zu stickenden Stoffes nach verlangten Mustern, in der durch scheine im Umlauf sich ,

Berlin, den 3. Juli 1869.

Modell, Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zu⸗ sammensetzung und ohne Jemand in der Benutzung bekann⸗ ter Theile zu beschränken . auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Bei der heute ann Königlicher Klassen⸗Lotterie fiel

ird hierdurch ; i'd. J. 2218912 Thlr. Darlehnskassen⸗ befunden haben.

des Gesetzes vom 23. Dezember des in den Regierungsbezirken herrschenden Nothstandes (Gesetz⸗ ch zur öffentlichen Kenntniß ge—

Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: Guenther.

Das dem Kaufmann J. H. F. Prillwitz in Berlin unter auf Nr. 21,310. 1 Gewinn

dem 26. März v. J. ertheilte Patent e 4 Gewinne zu 509 hlr. auf kombinirte hydraulische Pressen zur Herstellung verzinnter und 79797, und 2 Gewinne

Bleiröhren in der durch Zeichnung und Beschreibüng nachge⸗ 92,662. ö Berlin, den 7.

wiesenen Zusammensetzung ist aufgehoben.

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Königliche Genera

Thlr. fielen auf zu 100 Thlr. auf Nr. 50

Juli 1869.

genen Ziehung der 1. Klasse 149ster

der Hauptgewinn von 5009 Thlr. von 1200 Thlr. auf Nr. 82,189. Nr. 16,145. 61, 109. 78,413 699 und

l-Lotterie⸗Direktion.