1869 / 158 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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; 23) Niederschles⸗Mär⸗ J e, e, g , me, ausdrücklich gleichgestellt. emzufolge sollen diese Uebersetzungen, rück= . andes 6 . j es um Rechts. . 2 ,, ,,, , . stgesetzten Schuß genießen. ist indeß wohlverstanden, ki z ritt d ö eber⸗ znwa . ) . t n. d 1 Artikels nur dahin geht, den Ueber- einkunft veranstaltet oder eingeführt . 269 welche gegenwartig 9. im Departement des irn , , mit Anweisung 24 e,. 32 setzer in Beziehung auf seine eigene Uebersetzung zu schützen, feineswegs ohne Ermächtigung des Berechtigten veranstal ö. abgedrut werden. seines Wohn itzes in Jüterbog ernannt worden. d Adamscheck c. r t aber, dem ersten Uebersetzer irgend eines in todter oder lebender Diese Anordnungen sollen sich . auf Clichès, Solistöck und Die Krelsrichter Geldner in Myslowitz un . Prior. Obligat. ö. , Sprache geschriebenen Werkes das ausschließliche Uebersetzungsrecht zu gestochene Platten aller Art, sowie . ö ho ra bbhisch Steine erstrecken, in Tarnowitz find zu Rechtsanwalten bei öem Kreisgericht in Serie ö . übertragen, ausgenommen in dem im folgenden Artikel vorgesehenen welche sich in den e, , e, bei 2 , ee. ei li lch Var. in nühen O. S. und? zugleich zu Rotaren im Departement des 25) Münster Ham- Falle und Almfgng. aa a iden 8 , ,. . . nz 3. 3 6 6 i n Drin ö llationsgerichts in Ratibor und zwar der erstere mit An⸗ mer Eisenbahn⸗ . r m. n moe fm r n , wa ie hf en Sf r tig n Cine, w, an * nn. Platten 3 seines Wohnsitzes in Beuthen, der letztere mit Anwei⸗ Stammantlen 9 089900 20 5 derkes, welcher sich das Recht auf die Ue e sollen hes, sti : en we . ö ) . q re n n , von 94 g des ersten Erscheinens der mit aller Art, sowie die lithographischen Steine nur innerhalb vier Jahre, sung seines Wohnsitzes in Myslowitz ernannt worden 26) w seiner Ermächtigung herausgegebenen 1 een i 2. . . 4 der gegenwärtigen Uebereinkunft an ge⸗ ginanz. Ministerium rr denn, . ; r,, erechnet, fünf Jahre lang das Vorrecht genießen, gegen die Veröffent⸗ re net, ben e sen. . 2 80 n. . = * . 3 ö . Ermächtigung veranstalteten llebersetzung dessel- Art. 13. Die zur Einfuhr . . sollen Leiden eit irklichen Geheimen Ober -Finanz Rath und Ministerial— überhaußt J, 3568s Stück über 6 5 6 ben Werkes in dem anderen Lande geschützt zu sein, und zwar unter folgen. über alle Zollämter zugelassen wer en, 6 . , mr ig hierzu Dem Wirkli ö Dies wir nach der Destinmung im 8. z . den Bedingungen: I) Das Originalwerk muß in einem der beiden ermächtigt sind, oder künftig hierzu ermächtig wer en. Direktor Schuhmann. ist s kuck e elne vom 2. Februar S5 (Gcfeß Sammlung Sclte 57) zur ð Länder, auf die binnen 3 Monaten, vom Tage des ersten Erscheinens Art. 14. Die. Bestimmungen der gegenwärtigen Uebereinfunft Entschädigungs⸗Kommission in Vertretung z lichen Kenntniß gebracht in dem anderen Lande an gerechnet, erfolgte Anmeldung eingetragen sollen in keiner Beziehung das einem jeden der vertragenden Theile nbertragen worden. Pe mn nnn a 1869. werden, nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 3. 2) Der zustehende Recht beeinträchtigen, durch Maßregeln der Gesetzgebung 96 1 maln iz der Staatsschulden. Autor muß an der Spitze seines . dee dich . das . tan m,, . fn . v5 ,,,, , etzung vorzubehalten, angezei aben. ie erwähnte, eilbieten eines jede 2 . ie . din . 1 n, , e e , en, in e n 4 , n. , e. 6 . haben würde, zu gestatten, zu Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschnlden. ahresfrist, vom Tage der nach Maßgabe der vorstehenden zestim⸗ ermwache u unter . ; , —— m binn fdr des Hriginals an gerechnet, wenigstens Diese Uebereinkunft soll . leiner . . Necht der ,, 9. k a ö e,. a . n. Staatsschulden. Abgereist: Der Ersie Präfident des Kammergerichts, zum, Theih und binnen einem Zeitraum von drei Jahren, vom Tgge genden Theile beschränken, die . nfuhr st nch, , , derbicten Nachdem die Tilgungsfon der KRibderschlefsch, eartischen Wirk Kühen Serre , e denn, ge nnn ffir, der Anmeldung an gerechnet, vollständig erschienen sein. ) Die welche nach ihren inneren Gesetzen, oder 9 6 6 ,. . Ailguͤngskasse und der Hauptkassen er ie m , , 266 Uebersetzung * in einem * . 2 e, d, g,, nach 1 mit anderen Staaten für Nachdrücke erklärt sind oder r ärt H well fcl nn n n en, a nn. er Fi K von wg in van enn, nan kaßgabe der Bestimmungen des Artikels 3 einge ragen werden. 8 ö . . . * es Landtages de n, ö 6. den . erscheinenden Werken soll es genügen, Art. 15. Um die Ausführung der , , , ,, . ö , ,. a . nachstẽhend bezeichneten Staats⸗ der Schweiz. wenn die Erklärung des Autors, daß er sich das Recht der Uebersetzung ni erleichtern, verpflichten sich die vertragenden . j sich 97 möglichst i lden? Vokuntente und Eisenbahn . Aktien uͤnd' Sbligationen, vorbehalten habe, auf der ersten Lieferung ausgedrückt ist. urzer Frist gegenseitig von allen egen n ge . r. und schu Littern, Nummern und Veircge durch unsere Bekannt! Diese Erklärung muß auf der ersten Lieferung eines jeden Bandes Verordnungen Mittheilung zu machen, we . ) ad t z 9 deren Littern, 7 April 1868 veröffentlicht find, heute im Bei— N icht amt liches. wiederholt werden, wenn die in Lieferungen erscheinenden Werke aus künstlerische Urheberrecht Bezug , 9. e 96 , a 9 * er machung vom 7. Apr der Stan löschu lden Koni misfion und A0 1 mehreren Bänden bestehen. ö ; rungen, welche .. in der hierauf bezüglichen Gesetgebung der beiden sein von Kommissarien de n n,. nämlich: Berlin, 9. Juli. Die dem Bundeskanzler— Es soll jedoch hinsichtlich der für die Ausübung des ausschließ Länder eintreten sollten. . . den Theile das Rriht vor ihn unserer Verwaltung verbrannt wo e, , . 3 36. Juni aus Stuttgarts zu- lichen Uebersetzungsrechtes in diesem Artikel festgesetzten fünfjährigen „Zugleich behalten sich die vertragen en 26 e ß ö. ) Staats ⸗Schuld⸗ . hl Sar Amt mittelst Schreiben ui ist vom Bund drache mit Frist jede Lieferung als ein besonderes Werk angesehen werden; jede übereinstimmender Weise an der n, ,., lle 3 . ö. e scheintnt 5,295 Stück über 2, 331,000 Thlr. Sgr. gegangene Summe von 1600 Thlr. i , , , derselben soll auf die binnen drei Monaten, von ihrem ersten Erschei⸗ Veränderung vorzunehmen, deren Nützlichkeit sich im ege der Er— Y Staats Anleihe . dem Ausdruck des Dankes an den un ekannte , . 57 16 . ö , m, , . n, Uebereinkunft soll zwei Monate nach von 1845 .... ; 2,493 * . der Marinestiftung »Frauengabe⸗Elberfeld« überwiesen . anderen Lande eingetragen werden. . . irtige ft . e zinieihe n ee, Der Autor dramgtischer Werke, welcher sich für die Uebersetzung dem Austausch der RNatifikationsurkunde in Kraft treten. . 3) Staats ö. 33 Juli. (Flensb. Nordd. Zig) In letzter Na derselben oder die uf eng der Uehbersetzung das in den Artikeln Sie soll bis zum 30. Juni 1875 in Kraft ,. ö. von 1850 44 8900 * A408 5700 ö ann e , ü ü, Menscheniekẽn sind 3 beklagen, und 6 bestimmte ausschließliche Recht vorbehalten will, muß seine der vertragenden Theile zwölf Monate vor dem 2 ö. er I Staats ⸗Anleihe ö. ,,, c sind nmst wenige Fremden wohnungen und? Käufer am Uebersetzung drei Monate nach der Eintragung des Originalwerkes er mins seine Absicht, sie außer Kraft zu setzen, erklärt, i e zum von 1852... mal * J . auch si l Merstörr, se Tas bie Badesalson durchtus keiner scheinen oder aufführen lassen. . . ; Ablauf eines Jahres von dem Tage an in Wirksam eit blei 61 . 5) Staats ⸗Anleihe s ö Sandwa zer / e, . Art ?. Wenn der Urheber eines im, Artikel 1 bezeichneten Wer- welchem der Eine oder der Andere der vertragenden Theile dieselbe a . 141 * . 96500 * Störung unterworfen h gan, D, drehen astzahlar kes das Recht zur Herausgabe oder Verpiesfältigung einem Verleger gekündigt haben wird. . t. all ratzfißkrt und i 6 Sars ziniche . Hessen. Darmst adt, 7. J ö e g. in dem Gebiete eines der bertragenden Theile mil der Maßgabe Über- Art. 17. Gegenwärtige Ueberfintunf soll ratifizir 3. ö , , , 54606 Zl 6ß9 der Finanzverwaltung in den Jahre 865. h. en e. tragen hat, daß die Exemplare oder Ausgaben des solchergestalt her⸗ Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Berlin au getausch 4 rim er ien Kanter For und würde, g dcr 1. 9 35 , a T , wann, haben die beiderscitigen Bevollmächtigten di. F s ve isßß 3,1) 5 310900 Hause, in allen Theilen als erbracht anerkannt. Au mr, ee nicht verkauft werden dürfen, so sollen die in dem cinen Lande er⸗ Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevo 9 nleihe v. . Ran w fen genen, cafe ut brscht fe Kurd schienenen Ezemplare oder Ausgaben in dem anderen Lande als un— selbe unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt. I Staats - Anleihe ö JJ n n, , , . befugte Nachbildung angesehen und behandelt werden. . . So geschehen zu Berlin, den 12. Mai 1869. - von 1855. 3... 264 * y / * j ,, ,, w,, a n a , , n,, . O Staats Anleihe 29 189,600 * y Maß⸗ und Gewichtsordnung in den nicht zum Nord⸗ , . zur Durchfuhr nach einem dritten Lande unbehindert (L. &) (L. S.) an Sci ien 389 ö . , ed erg rn nn Gees m th . une e, mera 10 Staats Anleihe J s r j er Antrag des Abg. Möllinger a , nn n,, , , ,,,, mn tn, . verleben kg, Uebereintunst n!? Von j6ör.. 144 . 101600 ,,,, Autoren, Uebersetzer, Komponisten, Zeichner, Maler, Bildhauer, am 28. Juni 1869 zu Berlin ausgewechselt worden. 11) Staats -Anleihe Erlaß eines Gesetzes über * schl bgelehnt. Die Be⸗ än srstechgt cithegtzabhen ze en, sölen gegenseitig in gien Be— . 1859 2168 401,100 * * einstimmung mit dem jenseitigen Beschluß J trags der Abgg ziehungen derselben Rechte theilhaftig sein, welche die gegenwärtige 236 nich n r, ler wall, hunsichtlich des Autran ö. , , , ,,, w 9 ö 435 * J 76s6h! * Fink und Goldmann, die Regierung zu ersuchen, Malern, Bildhauern, Kupferstechern und Lithographen selbst bewilligt. Das 28. Stück des Bundes ⸗Gesetzblattes des Norddeutschen . von 1859... w , n Az Kren uff en an Wen lit mn n aan 6 gh gegemur. Bunde welches heute ausgegeben wird, enthält unter 13 Staats - Anleihe Vd iung der Militärpersonen von Kommunallasten, als un⸗ z, n n de, nn,, n,, nnn, , , n, ,,,, , , ,, r. aus den in einem der beiden Länder er hein 4 ö . * Anleihe . ; . : . . J , , be d, n,, n de, wee see,, , w,, ,,. , eriodischen Sammelwerken des andern Lande abgedruckt oder über⸗ ; ; H ö ; Verordnung ' bei f 22 3 . wenn nur die Quelle, aus der die Artikel geschoͤpft worden Nr. 319 das Gesetz, betreffend die Gleichberechtigung der . 15) , , . V , ,,, ; orerst ten. il g den ,,, ü Arti enlel lohn ihre Her uiid flanihärzetlicer hen. 106 3 . werde und 3) das Ersuchen zu stellen, 2 ddieser * . Jnswwischen soll᷑ digse Befugniß auf den Abdruck von Artikeln aus Fon! 3. Juli 1869, ünter , . 390 2 33600 * Kriegs ⸗Ministerium zur Bedeutung der Offiziere ze. li Weunaleg Fer Keriodischen Sanmmselrderken rveihe in dem anderen Nr. 330 die Uebereinkunft zwischen dem Norddeutschen verschreibungen irie ene inh er tuen gien en gl wurde der serste der Beschtk— ö , Bunde und Italien wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an 19 Tammer Kredit- ; A, , angenommen, die beiden anderen abge— n ,, . ö n, mg. a we nl , literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst. Vom 12ten 10 nl, , dit ö e s en, sen seiuigen Beschlüsse über den . 2. Ribs. ,, ,, ,, 7 i 1869; unter . teuer ⸗Kredit⸗ ae, Mölll nd Edinger auf Erhöhung der Hundesteuer daß sie deren Abdruck untersagen. In keinem Fall soll diese Unter, Mai 1869; un , ; ö 2. * George, Möllin ger t , bei Artikeln politischen Inhalis Platz greifen können. Nr. 341 die Ertheilung 6 , als . . . k 3 , ff in defend r Gulden nigen Err en e er . Art. 10. Der Verkauf und das Feilbieten von Werken oder einigten Staaten von Amerika für Bremen und diejenigen Ge 119 * Kredit. Bayern. Münch en, 8. Ju l. er 8 . Gegenständen, welche im Sinne der Artlkel J, 4, 5 und, K,. auf unbe⸗ bietstheile der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten, Steuer reich 6 heute Abend nach Wien zurückgereist. Der Prin fugte . vervielfältigt sind, ist, vorbehaltlich der im Artikel 12 ent- welche näher an seinem Wohnsitz Bremen, als an einem andern . Kassenscheine 3 * ; P posh war auf Femm! Bahnhöfe bei ber Abfahlt zugegen. zalteneh Vestinmmung jn dem Pebiet. der vertragen den Theile ver. Site cines Konsulats der Vereinigten Staaten belegen find, von 1836 .... . : höoten, sei es, daß die unbefugte Vervielfältigung in einem der beiden Namens des Norddeuischen Bundes an den Herrn Robert 20 Provinzielle Deste reich- ungarn. Pest B 7. Juli. In. der heutigen ö 4 3 ö . . en gam M. Hanson, und un ter . i lde ge, Unte'rh!russtsung wurden die 88. . , 1 des e rr Ede. Lpor mn. Falle, vgn Finwiderhandlungen gege Rr. 334 die Ertheilung des Exequatur als Konsul der Ver— ung aus dem es über die richterliche Gewalt mit Majorität angenommen. mungen der voranstchLenden Arsltel soll mit Beschlagnahme der nach,! Nr. ie 6 in wurfes über di . nnn 22 Herr ir . verfahren . und die . sollen auf einigten Staaten von . für nn. 1 diejeni en ö e n n 1 ö 9 145 Das Oberhaus hat den Gesetzentwurf über die Volkszählung 99 durch die beiderseitigen Gesetzgebungen bestimmten Strafen in der⸗ bietstheile der zum Norddeutschen Bunde eh rigen Stagten, 20 e eh n f- hr ar= ngen dmnien. sllben Weile ertennent als wenn die Zuwiderhandlung gegen ein Wert welche näher an seinem Wohnsitz Altona, als an einem andern ö belesen ma, wean. Lan ban, . Zint oder Erzeugniß inländischen Ursprungs gerichtet wäre. J Sitze eines Konsulats der Vereinigten Staaten belegen sind, . n r, 990 ‚. . 8 dser warden v, , r, men n nge nr h Die eerimgle g irelche die unbeftzgie Ftachbilßung begründen, Fire?! des Norddeutschen Bundes an den Herrn“ Gustas 2. . . Auf Echlo⸗ fer wt, , ,, , sollen durch die Gerichte des einen oder des anderen Landes nach der Jarecki. - Niederschles. ü in felerlicher Sitzung e, , , in jedem der beiden Länder bestehenden Gesetzgebung bestimmt werden. Berlin, den 9. Juli 1869. lische Eisenbahn⸗ Bathorden, dem Stern von Indi 8 Art. 12. Man wird in beiden Ländern im Verwaltungswege z Zeitun 5. Comtoir Priorität Aktien 3 . vom helligen Möchael und Yhelligen Georg vorg s die nöthigen Anordnungen zur Verhütung aller Schipierigkeiten und 9 ; Gere ü, und.. ö 5 49, x . Verwickelungen treffen, in welche die Verleger, Buchdrucker oder Buch⸗ 34