1869 / 159 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Auffor dorung

7 Ur

AkKtiengzeichnunmæ;

für den

Zoologischen Garten in Berlin.

kapital 100, 00 Ihaler, bestätigt durch AMlerhchste Ordre vom 30. Mai 1869.

Seit lange besteht das Bedürkniss, den hiesigen zoologischen Garten in einer den gesteigerten Ansprüchen der Leit und den Fortsechfitten der Wissenschaft vntspfechenden Weise zu reorganisiren. Nur in einer Be- friedigung dieses Bedürtnisses lietzt zugleich eine Bürgschaft dafür, dass das lastifut durch einen regeren Besuch des Publikums zu einem ren- tablen gemacht werde. Nachdem die Staatsregierung in dankenswerther Weise den hierauk geriehteten Bestrebungen entgegengekommen, und nachdem es gelungen ist, in der Person des bewährten Dirigenten des z00logischen Gartens in Cöln, Herrn hr. Bodinus, einen ausgezeichneten technächen Leiter für das Unternehmen zu gewinnen, soll àn die Aus- führung der Reorganisation Hand angelegt werden, es soll namentlich die Lafl seltener und interessanter Thiere vermehrt, ein theilweiser Um- resp. Neubau der Thierbehälter vorgenommen, eine Regulirung der Be- wässerung des Gartens durchgeführt und endlich ein Restaurationslokal hergestellk werden, welches einen Sammelpunkt für einen ausge dehnten Krés von Besuchern bfetet und den Bedürfnissen des Pablikums allsei- tig entsprieht. Für Durchführung dieser Arbeit und Beschaffung eines Petriebskonds soll cas bisherige Aktienkapital der für den z00108i3chen Garten bestehenden Gesellschaft auf 100000 Thaler, getheilt in 1000 Aktien à2 100 Thaler, erhöht werden. Die Hälfte k— ist be- reits gezeiebnet und wegen Beschaffung des Restes wendet sieh der unterzeichnete neue Vorsfand des Unternehmens hiermit an seine Mit- bürger. Es handelt sich hier nieht blos um Förderung eines gemein- nützigen und für einen Centralpunkt geistigen Lebens, wie es Berlin ist, nothwendigen Unternehmens, sondern auch um eite aussiehtsvolle ren- table Kapifalsanlage, da die jetzt angestrebte zeitgemässe Einrichtung des Instituts? für einen regen Besuch sestens des Pubiikums verdoppelte Ga- rantien bietet. Jeden? Besitzer einer Aktie soll denn auch für sich und seine Familie das Recht des freien Besuches des Gartens eingeräumt werden, und Jeder, der mehr als eine Aktie hesitat, soll überdies für diese vermehrte Aktienzahl an dem errielten Reingewinn bis zu einer Dividende der Aktien mit 5 Prozent Theil nehmen, während der Mehr- gewinn immer wieder im Interesse des Instituts Verwendung erhalten Toll. Niemals hat man sich an den Gemeinsinn der Einwohner Berlins vergebens gewendet, wenn es sieh um die Verwirklichung so nützlicher unchk nothwöendiger Einrichtungen handelte; auch bei dieser Gelegenheit, dessen sind wir gewiss, werden wir nieht ohne Erfolg die Betheiliguns unserer Mitbürger anrufen. Wir bemerken deshalb nür noch, dass der Schatzneister unseres Vereins, Herr Ferd. Jaques, Oberwallstr. Nr. 3, täglich in den Gesehäftsstunden Anmeldungen für eine Betheiligung ent- gegenzunehmen bereit sein wird.

Per Vorstand:

Prof. DT. Peters,

Direktor des Loologisehen Museums, Vorsitzender. Frhr. Ed. v. d. Heydt, Prof. Helft, Konsul a. D., stellvertretende Vorsitzende. NRechtsammalt Wolff, KRanduier Ferd. Jadiues, ðchriftführer. Schatzmeister. Emil Practorins, Alex. Duncker, Geh. Kommerrzien-Rath. Hof- Buchhändler. Anderssen, Ehhimghanms, Rentier. Kaufmann.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Stelle des Kreis-Physikus für den Kreis Arnswalde, mit dem Wohnsitz in der Kreisstadt Arnswalde, kommt wegen freiwilligen Rücktritts des bisherigen Inhabers zur Erledigung. Gualifizirte Be— werber um dieselbe werden hierdurch aufgefordert, sich unter Einrei⸗ chung I) ihrer Approbation als Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer, 2) des Fähigkeits Zeugnisses zur erwaltung einer Physikatsstelle, 3) sonstiger über ihre bisherige Wirksamkeit sprechender Zeugnisse und eines ausführlichen Lebenslaufs hinnen 6 Wochen bei uns zu melden.

Frankfurt a. O., den 3. Juli 1869.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. gez. v. Thermo.

Niederschlesische Zweig bahn, Einnahme im Monat Juni 1869; a) für 17601 Personen 7098 Thlr. 5 Sgr. Pf. F) für 2381379 Etr. Güter 14741 Thlr. 29 Sgr, 2 Pf., e) Extra⸗ ordinarig 600 Thlr. Sgr. Pf, zusammen 22,449. Thlr. 4. Sgr. 2 IJ Einnahme im Monat Juni 1868: a) für 18,547 Personen S141 Thlr. 27 Sgr. 3 Pf., b) für 2357144 Etr. Güter 13771 Thlr. 19 Sgr. 3 Pf. ) Extraordinaria 560 Thlr. Sgr. Pf., zu sammen 22413 Thlr. 16 Sgr. 6 Pf. Im Monat Juni 1869 mehr 25 Thlr. 17 Sgr. 8 Pf. Die Mehreinnahme bis ultimo Mai nach erfolgter Feststellung bis ultims März e. beträgt 251695 Thlr. ' ., 1h 9 Mithin bis ultimo Juni 1869 mehr 257722 Thlr.

gr. ö

Münster am Stein bei Kreuznach. Das hiesige Bad, be. kann? durch die spezifischen Heilwirkungen seiner brom und jod⸗ haltigen Soolquellen, so wie durch die an Naturschönheiten reiche Lage, ist seit dem 1. Mai d. J. eröffnet. Die Einrichtungen des Bades sind seitdem durch die nach neuesten Prinzipien ausgeführt: Herstellung eines Inhalations- Apparates erweitert worden. Nahen Nuskunft ertheilt der zum Bade und Brunnenarzt für die hiesigen Anstalten ernannte Dr. von Frantzius hierselbst, so wie die Kn in Salinen und Badeverwaltung.

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Landgräflieh hessisehe coneessionirte Landesbank in H oOo m bur vor der Hs he. rb en a lich definitiver Fesstellung. Monat Juni 1869. Aktiva. Kassen-Bestand FI. Wechsel- Bestand Effekten- Bestand: a) versehiedene b) eigene Aktien

h2. 248. 1 118,091. q

530, 364. 5d, Iö, 34. 55

Lombard- Darlehen 355,950. g.

Conto-Corrent- Saldo Banknoten-Einlösungsfonds: a) in baar b) in Effekten e] in Wechseln

224,087. 5 101,413. 5

Diverse Forderungen

Aktien- Kapital- Conto Banknoten im Umlauf

Depositen Aktien - Dividenden - Conto pro 1864,

1868

Reserve fonds-Conto

1865, 137. z 50, 000. a.

F If. 55. R

Frachter mäßigung für Steinkohlen.

Vom 10. Juli er. ab treten für Steinkohltn von den an der Wilhelmsbahn belegenen Gruben nach den Stationen der Löbau⸗Zittauer und Zittau 4. Reichenberger Eisenbahn Herrnhut, Oberoderwi⸗

n Zittau, Reichenberg und Groß -⸗Schönau unter den

eding der vollständigen Ausnutzung der Tragfähigkeit der Wagtn ermäßigte Frachtsätze in Kraft.

Der seit dem 1. September 1868 gültige gemeinschaftliche Kohlen, tarif, ist . umgearbeitet und auf den diesseitigen Stationen Berlin, Breslau und Görlitz zum Preise von 1 Sgr. pro Stlt käuflich zu haben.

Berlin, den 24. Juni 1869. Königliche Direktlon der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

lass Bekanntmachung.

Fom 1. Juli er. ab tritt zu dem am J. Januar é; eingeführten Stettin - Schlesischen Verbandtarif und zu dessen J. Nachtrag vom 1. Mai d; J. ein zweiter Nachtrag in Kraft, welcher verschieden Deklassifizirüngen von Frachtartikeln, sowie eine Deklaration über zit Anwendung des durch den ersten Tarifnachtrag am 1. Mai or, ein. , pezialtarifs für Eisenbahnschienen von Stettin nach Bahn

of Oderberg enthält.

Druckexemplare des Tarifnachtrages sind bei den Stationskasst . edachten Tage ab zum Preise von 1 Sgr. pro Stück käuflth zu haben.

Ratibor, den 8. Juli 1869.

Königliche Direktion der Wilhelmsbahn.

gez. Le Juge.

In unserm Verlage sind so eben erschienen:

Gewerbe⸗Ordnung

für den

Norddeutschen Bund.

Vom 241. Juni 1869. 35 Bogen gr. 87. auf Schreibpapier mit Umschlag. Preis 235 Sgr.

Dieselbe polnisch: Ordynacya Procederowa

dla IJwiarku posngenge nig mieckiego. T dnin z. Oxerwen 18GS. 4 Bogen gr. 87. auf Schreibpapier mit Umschlag. Preis 5 Sgr. Königliche Geheime Ober ⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker in Berlin

Hier folgt die besondere Beilage

Besondere Beilage

des Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeigers. Zu M 159 vom 10. Juli 1869.

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nhalts-Verzeichniß: Die Schiffahrt auf der Elbe und Oder im 16, 17. und 18. Jahrh 1 is ; Jahre 1868. (III. Christian Erich Hermann von Meyer. 56 mm, Die preußische Landwirthschaft im

w

vie Schiffahrt auf der Elbe und Oder im 16.417. und 18. Jahrhundert.

Die deutschen Reichsstände, welche zu den Elbuferstagten gehörten, hatten von jeher die Elbschiffahrt als eine Ein⸗ nahmequelle für sich betrachtet, und die an der Elbe belegenen Städte folgten dem Beispiel der Reichsstände nach. Bis gegen ende des 16. Jahrhunderts waren, wie wir einem Aufsatz über die Elbschiffahrt in der wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung entnehmen, die Elbufer von Melnik bis Hamburg all— mählich mit 47 Zollämtern verschiedener Könige, Kurfürsten, Herzöge, Grafen, Herren und Städte besetzt worden. Auf der Strecke von Dresden bis Hamburg hatte der Schiffer 30 Mal Zoll zu bezahlen, ein Ohm Wein wurde dadurch um 9 Thlr. J Ggr. 4 Pf., nach unserem Münzfuß um mehr als 16 Thlr. vertheuert.

säumnisse und Kosten waren für die Elbschiffahrt die Stapel— richte und der Umladezwang, welche einige Uferstädte sich angeeignet hatten. Pirng erhielt sein Stapelrecht schon im Jahre 1325 bestätigt; kein böhmischer Schiffer durfte seine Fracht, mit Ausnahme von Getreide und Lebensmitteln, über Pirna hinaus befördern. Im Jahre 1443 gewann guch Dresden en Stapelrecht, so daß die böhmische Schiffahrt, soweit ihr die Strecke unterhalb Pirna überhaupt noch offen stand, in Dresden ihr letztes Ziel erreichte. Weiter unten beanspruchte Magdeburg den Stapel für alle Strom- und Thalfahrten; sächsische Schiffer durften in früherer Zeit nach Hamburg passiren, später brachte Nagdeburg aber auch den sächsischen Schiffern gegenüber sein Stapelrecht zur Geltung. Endlich sperrte Hamburg die Elbe für alle stapelbaren Waaren vollständig; diese durften fluß⸗ und seewärts die Stadt nur passiren, wenn sie Eigenthum ham— burgischer Bürger oder durch hamburgische Speditionshand⸗ lungen eingegangen waren.

Außerdem war die Elbschiffahrt noch durch die Niederlags— rechte zweier, meilenweit von der Elbe entfernt belegenen Städte, Lüneburg und Leipzig, behindert. Die Unsicherheit des Fahr— wassers der Elbe hätte in den ältesten Zeiten den Verkehr von Hamburg aufwärts für gewisse Waaren auf den Landweg uͤber Lüneburg, Salzwedel, Stendal nach Magdeburg und Leipzig gelenkt. Diese deni Flußstapel nicht unterworfenen lunstapelbaren) Waaren bestanden aus den wichtigsten Fracht— gütern der Seeschiffahrt, Fischerei⸗ und Fettwaaren, ausländi— schen Weinen, Spezereien u. dgl. Lüneburg machte aus der Gewohnheit, hier niederzulegen, ein Recht und die Herzöge von Braunschweig fügten dem Niederlagsrecht noch den Straßen— zwang und das Geleitsrecht hinzu. Unstapelbare Waaren durften elbaufwärts nicht verschifft, mußten vielmehr auf dem Landwege über Lüneburg befördert werden. Leipzig stützte sein Riederlagsrecht auf die »hohe Landstraße«, welche sich von Danzig und Stettin über Leipzig nach dem Rhein, Oester⸗ reich und Venedig zg. Es verlangte, daß alle Wagren, die den Umkreis von' 15 Meilen Halbmesser um Leipzig berühren, auf bestimmten Straßen nach Leipzig geschafft, dort eine Zeit lang niedergelegt und feilgeboten, oder durch eine Geldabgabe von diesem Zwange gelöst würden. Kaiser Maximilian bestä⸗ ligte im Jahre 16507 dieses beanspruchte Niederlagsrecht, in desen Bereich auch die Elbe fast in ihrem ganzen, sich auf 35 Meilen erstreckenden Lauf durch kurs⸗ächsisches Gebiet fiel. Also sebst die sächsischen Schiffer, welche hier das Exklusivrecht be⸗ saßen, durften dasselbe nur für die stapelbaren Waaren, Steine, holz, Bretter, Getreide und weniges Andere ausüben. Endlich verursachten auch die mannigfachen Ausfuhr⸗ und Handelsver⸗ hote mit ihren zahlreichen Kontrollen den Schiffern viele Weit läuftigkeiten, Versäumniß und Beeinträchtigungen bei der Aus— übung ihres Gewerbebetriebs.

Einige Reichsfürsten bemühten sich schon im 16. Jahrhun⸗ dert, die Eibschiffahrt von Ten sie bedrückenden Fesseln zu be⸗ freien. Kurfürst Joachim von Brandenburg und der König von Böhmen, Kagiser Ferdinand J., verabredeten zum 7. Okto⸗— er 1548 eine Tagfahrt nach Frankfurt a. O, um zu be⸗ rathen, wie künftig die Waaren aus der See auf Oder und Elbe nach Böhmen geführt und beide Flüsse in

. , Braunschweig⸗Lünebur Noch nachtheiliger als die durch die Zölle veranlaßten Ver⸗ . 1 Bevollmächtigten entsendet.

einander geleitet werden könnten. Der Kurfürst Moritz von Sachsen wurde zur,. Beschickung dieser Tagfahrt eingeladen. Die Abgeordneten von Brandenburg, Böhmen und Sachsen traten in Frankfurt a. O. zusammen, die Verhandlungen hatten aber keinen Erfolg, weil der Kurfürst von Sachsen, gestützt auf ein Gutachten seiner Räthe und der Bürgermeister zu Leipzig, das Leipziger Niederlagsrecht nicht gegen die freie Elb— schiffahrt aufgeben wollte. Eine nach dem Tode des Kur— sürsten Moritz veranstaltete zweite Zusammenkunft, welche im Jahre 1556 in Frankfurt a. O. staltfand, blieb eben so erfolg- los. Kurfürst August von Sachsen, der Nachfolger des Kur— fürsten Moritz, entsendete gar keinen Bevollmächtigten, sondern nur eine Erklärung, in welcher er die von seinem Vorgänger bereits erhobenen Bedenken gegen Beseitigung des leipziger Niederlagsrechts aufrecht erhieit. Auch Herzog Otto von welcher das lüneburger Sta⸗ hatte zu der Tagfahrt keinen Ein letzter Versuch, den Kgiser Ferdinand J. noch wenige Jahre vor seinem Tode machte, hatte ebenfalls kein Resultat, weil die Konferenz wie⸗ derum von mehreren Betheiligten nicht beschickt war. Kaiser Maximilian II. berief zum 15. Februar 1571 eine neue Tagfahrt nach Magdeburg, um die Verhandlungen endlich zum Abschluß zu bringen. Die Konferenzen wurden erst im Mai 1571 er⸗ öffnet und drehten sich hauptsächlich um das lüneburgische Stapelrecht. Hamburg und Magdeburg brachten gegen das⸗ selbe drei Kaiserliche Mandate aus den Jahren 1569 und 1570 vor, welchen die Herzöge Heinrich und Wilhelm von Braun— schweig Lüneburg offenen Ungehorsam entgegengesetzt hatten. Die Instruktionen des Herzogs Wilhelm und des lüneburgi⸗ schen Raths sprachen sich auch ganz entschieden für das lüne⸗ burgische Stapelrecht aus, da eine freie Schiffahrt auf der Elbe nie bestanden habe, dieselbe auch den braunschweig⸗lüneburgischen Ländern zum größten Nachtheil gereichen würde. Die brandenbur⸗ gischen Gesandten erklärten, der Elbstrom sei ein freier offener Fluß und lumen publicum nicht weniger als Rhein und Donau, welche Flüsse Gott nicht allein den Fürsten und Ständen des Reichs, sondern allen Menschen ohne Unterschied zu gebrauchen geschaffen, auf welchen auch das jus gentium oder natürliche Recht, sowie das gemeine Kaiserrecht Jedem solche Schiffahrt zugebilligt habe u. s. w. Auch die Kaiserliche Kommission trat dieser Deduktion bei, sie bezog sich auf den Sachsenspiegel, »welcher Strom frei fließet, der ist gemein zu fischen und zu fahren jedermann.« Kurfürst August von Sachsen war in seinen Ansichten zweifel⸗

pelrecht hartnäckig verfocht,

haft geworden; er hatte von dem Rath zu Leipzig ein neues

Gutachten erfordert; er machte den Rath darauf aufmerksam, daß Kaiserliche Majestät die Elbe für ein flamen publicum, wie den Rhein erachte, daß deshalb nicht die freie Schiffahrt, die seit der Sündfluth jedem erlaubt sei, sondern die dawider erhobene Behinderung eine Neuerung sei, die Landstände seien auch der Meinung, daß der Nachtheil der freien Schiffahrt für Leipzig nicht so groß sein werde, als man jetzt darzustellen versuche, und durch billigere Fracht aufgehoben werden könne. Der Rath vertheidigte jedoch das leipziger Stapelrecht und bat den Kur⸗ fürsten, sich nicht zur Eröffnung der Schiffahrt bereden zu lassen. Da der Streit auf der Tagfahrt sich auf das lüneburgische Stapelrecht beschränkte, so konnten die kursächsischen Gesandten sich neutral verhalten, und als die Verhandlungen damit endeten, daß der Kaiserliche Kom⸗ missar erklärte, der Kaiser werde sich bemühen, mit Lüneburg diese Angelegenheit besonders zum Abschluß zu bringen, berich- teten die kuͤrsächsischen Gesandten ihrem Hofe, sie hätten sich hierbei so vorgesehen, daß Kurfürstliche Gnaden die Dinge in Händen haben und mögen etwa die Schiffahrt befördern oder hindern.

Die Herzöge von Braunschweig⸗Lüneburg ließen sich bald darauf bereit finden, das lüneburgische Stapelrecht gegen Ver— doppelung ihrer Elbzölle zu Hitzacker, Blekede und Schnaken— burg aufzugeben. Nach diesem Vorgang hielten sich aber auch die übrigen Stände und Städte an der Elbe für berechtigt, ihre Zölle zu erhöhen, und so verdoppelten sich bis zum west⸗ fälischen Frieden fast alle Elbzölle von der kursächsischen Grenze bis Hamburg. Im Jahre 16360 kam auf der Elbe unterhalb