1869 / 159 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Hamburg noch ein neuer Zoll, der, 48st hinzu, den König Christian IV. von Dänemark in Glückstadt eit enmächtig erhob und trotz des energischen Widerstandes der Hamburger und der Protestationen der Kurfürsten von Brandenburg bis zum Jahre 1645 behauptete. ö 3.

Der Verfall der Reichsverfassung nach dem westfälischen Frieden begünstigte die Handelspolitik, welche die Reichsstände an der Elbe von jeher gegen die Elbschiffahrt beobachtet hatten. Die Zölle wurden andauernd gesteigert und sogar neue Stapel rechte geltend gemacht. Der Herzog von Braunschweig Lüne⸗ burg setzte zu Harburg ein Staͤpelrecht für Getreide und Holz durch und Magdeburg sperrte den Stromnj wie Eingangs en wähnt, nun auch den kursächsischen Schiffern. Im J. 1669 fand wieder eine Tagfahrt kurbrandenhurgischer, braunschweigi⸗ scher, mecklenburg⸗schwerinscher und güstrowscher Abgeordneten zu Hamburg stait. Veranlassung dazu, waren theils der Elb— zoll, welchen der Herzog Christian von Mecklenburg seit einigen Jahren in Dömitz erhob und ungeachtet der drohenden Haltung des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg nicht auf⸗ geben wollte, theils Zollerhöhungen, welche der Herzog Julius Franz zu Lauenburg hatte eintreten lassen. Die Konferenz ergab abermals kein Resultat und erst als Kurfürst“ Friedrich Wilhelm die Vorbereitung und Leitung einer neuen Tagfahrt 1672 selbst in die Hand nahm, gelang die Aufhebung des dömitzer Zolles und die Abstellung einzelner Mißöräuche und Behinderungen der Schiffahrt. Weitergehende Anträge des Kurfürsten, wie, seinem Beispiel folgend, die Zölle wenigstens versuchsweise auf 2 bis 3 Jahre herabzusetzen, scheiterten an dem Widerspruch der übrigen Reichsstände, ja selbst die Abhülfe sehr gefährlicher Uebelstände, wie der Einbruch des Elbufers bei Rogätz, wurde bis auf un— bestimmte Zeit ausgesetzt I .

Die Reihenfahrt zwischen Berlin und Hamburg wurde im Jahre 1699 brandenburgischerseits so geregelt, daß an beiden Srten die brandenburgischen Schiffer mit den hamburgischen gleichberechtigt waren und alternirten. Indessen auch gegen dieses Wbkommen suchte Hamburg von Zeit zu Zeit sein Stapelrecht geltend zu machen. In Folge eines. derartigen Streits hob König Friedrich 1. im Jahre 1712 die Reihefahrt auf. Zwar wurde dieselbe im Jahre 1714 wieder hergestellt, aber das sog. jus constringandi oder praeternavigandi, welches Preußen Ham⸗ burg gegenüber beanspruchte, gab fortdauernd zu Konflikten Veranlaffung. Schon im Ighre 1716 erneuerte Konig Friedrich Wilhelm J. ein Edikt vom Jahre 170, welches den preußischen Schiffern bei schwerer Strafe verbot, sich den der Freiheit der 85. und des Commercii zuwiderlaufenden Anordnungen des Magistrats zu Hamburg zu fügen.

Die Schiffahrt auf der Oder war zwar dadurch mehr be⸗ günstigt, daß der Uferbesitz weniger zerstückelt war als an der Elbe, äber auch an der Oder fehlte es nicht an Zollstätten, und Frankfurt und Stettin nahmen zu einander und zu der Schiffahrt hier dieselbe Stellung ein, wie dort Magdeburg und Hamburg. Noch im J. 1816 wurden auf der Oder bei Fuͤrsten⸗ berg, Erossen, Aurith, Frankfurt, Cüstrin, Hohensaaten, Schwedt, Garz und Stettin Zölle erhoben, abgesehen von den Kommunal⸗ und Privatzöllen. Frankfurt a. O. hatte von Alters her ein Niederlagsrecht für alle Kaufmannsgüter welche auf den Straßen an beiden Ufern der Oder zwischen Böhmen, Schlesien, der Lausitz einerseits und Pommern und Polen andererseits verkehrten. Im J. 1588 wurde dieses Monopol sogar auf die auf der Spree schwimmenden Güter ausgedehnt und erst im J. 1658 gelang es den Remonstrationen der Räthe von Berlin und Eöln, diese beiden Städte von dem frankfurter Niederlags—⸗ zwange zu befreien. Stettin sperrte kraft seines Stapel⸗ rechts im J. 1571 die Oder für alle frankfurter Schiffer, in Folge dessen Kurfürst Johann Georg im J. 1572 alle Ausfuhr nach Stettin verbot. Sie beiden Städte strengten Prozesse vor dem Reichskammergericht an, aber erst im J. 1723, nachdem Stettin preußisch geworden war, gelang es dem König Friedrich Wilhelm J. diesen Streit zu vergleichen. Einer jeden der beiden Städte wurde das Stapelrecht für Eisen, Leinsamen und Thran anerkannt, im Uebrigen aber wurden Schiffahrt und Handel im Wesentlichen freigegeben. Berlin nahm an den Vortheilen dieses Vertrages, der den Stettinern auch den Warthestrom salvo jure der Frankfurter eröffnete, Theil. So war es den Bemühungen des Königs gelungen, die Schiffahrt auf der Oder und benachbarten Gewässern wenigstens für die wichtigsten Handelsplätze frei zu machen.

Bekanntlich fand das Prinzip der freien Flußschiffahrt erst im pariser Frieden von 1814 internationale Anerkennung. Aber selbst die deutsche Bundesakte von 1815 ließ das Stapel⸗ recht und den gezwungenen Umschlag noch da fortbestehen, wo es für Schiffahrt und Handel im Allgemeinen nükzlich sei. Da solche Verhältnisse nirgends obwalteten, so hob die Elbschiffahrts⸗ akte vom 23. Juni 1821 mit den Elbzöllen alle an der Elbe

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bestandenen Stapel⸗ und Zwangs -Umschlagẽrechte ausnahmẽlg auf. Die Oder-⸗Binnenzölle waren bereits durch die Verorh— nung vom 11. Juni 1816 beseitigt worden.

Die preußische Landwirthschaft im Jahre 1868. (S. die Bes. Beilage zu Nr. 147 d. Bl.)

Ill.

Die Bodenbeschassenheit Hannovers wird in der ein gehendsten Weise besprochen. Die vorliegenden Mittheilungen zerfallen in 4 Abschnitte, welche die Bodenverhältnisse de Fürstenthums Lüneburg, des Fürstenthums Göttingen— Grubenhagen, des Fürstenthums Osnabrück und endlit des Herzogthums Arenberg-Meppen und die Grafschaften Bentheim und Lingen behandeln.

Das Fürstenthum Lüneburg ist im Ganzen ein Tief land und Abschnitt der ausgedehnten Ebene, welche, von dem Harze und dessen Nebengebirgen sich absenkend, von der Elhe uͤnd Weser eingeschlossen wird und nach Norden hin eine imme niedrigere Lage einnimmt, bis sie sich in die Dünen der Norh— see verliert, Der aufgeschwemmte Boden dieser Ebene, einer jüngeren Erdoberflächen⸗Bildung angehörig, besteht vorherr schend aus weißem Quarzsande und ist in mehreren Gegenden

mit Trümmern erratischer Blöcke besäet, welche wahrscheinlich

durch Eisgeschiebe aus dem Norden herxabgeführt wurden.

In der Richtung von Südoest nach Nordwest zieht sich pa rallel mit der Elbe ein Landrücken hin, welcher die Wasser scheide des aufgeschwemmten Landes bildet und dasselbe in zwe ziemlich gleiche Hälften theilt. Auf der einen Seite dehnt sih der Landrücken nach der Elbe, auf der anderen nach der Alle ab. Dieser aus grobem Quarzsande in mächtigen Lagern be siehende, jedoch nirgends sich bedeutend erhebende Höhenzug he ginnt östlich an der altpreußischen Grenze, im Amte Isenhagen, durchschneidet den nördlichen Theil desselben Amtes, die we liche Seite des Amtes Oldenstadt und die Nordspitze des Amtt Celle, zieht sich durch einen Theil des Amtes Medingen um

das südliche Ende des Amtes Wiesen a. d. L. hin und geht dann

in den Landdrosteibezirk Stade. Nördlich von der Wasserscheid— ist im Allgemeinen der Boden höher, wärmer, mergelig und weniger eisenhaltig, die Bäche und Quellen haben besserel Wasser, auch finden sich wenig Moore und überhaupt wenih saurer Boden. Südlich von dem Höhenzuge hat der Boden nur ein geringes Gefälle, ist kälter, eisenhaltiger und saurer, der Sand ist feuchter und haidhumoser, das Quellwasser schlechter, die Höhen sind arm an Mergel, dagegen viele und beträchtliche Moore vorhanden.

Vom landwirthschaftlichen Standpunkte aus ist der Boden allgemein einzutheilen in Marsch und Geest.

Die Marsch liegt in den Flußthälern der Elbe und Alle und der in diese sich ergießenden bedeutenderen Nebenflüsse Sie wurde durch fein geschlemmten Lehm und Thon gebildet welchen die Flüsse aus ihren oberen Stromgebicten herabführten und in den Thälern da, wo diese flach und weit werden, natz und nach absetzten. Die Elbermarsch in den Aemtern Gär⸗ tow, Dannenberg, Bleckede, Lüneburg, Neuhaus i. L, Wiesen a. d. L. und Harburg besteht entweder aus strengem schwarzem braunem und blauem Klay, welcher zwar guten Weizen und Hülsenfrüchte, aber nicht so guten Hafer und Gerste, Roggen fast gar nicht grägt, oder aus stark mit Sand gemengtem Klay. welcher gewöhnlich alle Kornarten in lohnender Menge und Güte bringt. Die JeetzelMarsch in den Aemtern Büchow und Dannenberg besteht, besonders in dem ersten Amte, aus einem humusreichen Sandlehm; hier ist Winterweizen die Hauptfrucht. Die Marsch an der Aller und Leine folgt dem Laufe diese Flüsse zu beiden Seiten in einer Breite von “j, bis Stunde in dem Amte Ahlden. .

Der Geestboden des Fürstenthums liegt da, wo er di Marsch zunächst begrenzt, wenigstens nur wenige Fuß höher als diese und erhebt sich allmählich hier und da; von de Elbermarsch ist jedoch die Ansteigung der Geest auch bedeute der. In der Allergegend besteht diese niedrige Geest gewöhln lich aus einer bis zu 18 Zoll tiefen Lage feinen lehmhaltigth schwarzen, fumosen Sandes, hin und wieder aus Lehm und lehmigen Sandboden mit geringem Humusgehalte.

In weiterer, oft mehrere Stunden betragender Entfernun wird die niedrige Geest von der hohen Geest eingeschlossn welche hügelig, 100 bis 200 Fuß höher als die Marsch ist, aut Lehm, Mergel und Sandlager besteht und voller Steingeröͤll⸗ ist. In den verschiedenen Geestgegenden lassen sich folgen einzelne Bodenarten unterscheiden: Im südlichen Theile de

Landdrostei⸗Bezirks findet man kalkhaltigen milden Thon und

Lehm, strengen Thonboden, niedrigen und feuchten Lehmboden,

lehmigen Sandboden, feuchten Sandboden, trocknen und feinen Sandboden. Der Strich Landes nördlich von dem eben be— schriebenen bis zur Aller, und zwar dessen östliche Hälfte, ent⸗ hält vielen Sand, hat aber durch Strömungen aus dem nahe— liegenden Uebergangsgebirge gute Erdtheile erhalten so daß selbst Marschland sich daselbst gebildet hat. Der un. tere Theil des linken Allerufers dagegen, westlich von ber AUue, hat eine bedeutend geringere Bodenbeschaffenheit und überhaupt schlechtere Verhältnisse. Der beträchtliche Streifen, zwischen dem oben gedachten Landrücken und dem rechter Aller⸗ ufer, sowie der unmittelbar an die nördliche Seite des Lande ruͤckens angrenzende Landstrich ist einer der schlechteren Theile des Landdrostei⸗Bezirkes, indem der Boden größtentheils aus mächtigen Quarzsandlagern mit vielen Niederungen von ge— ringen Gefälle besteht. Von etwas besserer Beschaffenheit ist eine aus ziemlich letten⸗ und lehmartigem Boden bestehende Hügelreihe, welche durch den eben beschriebenen Landstrich sich hinzieht. In der Richtung von Südosten nach Nordwesten durch? Thale der Aeniter Büchop, Olden scadt' Medingen. Wiesen a. d. L. und Harburg nach dem Amte Thostadt) zieht sn einer Hügelreihe ein Strich guten Lehmbodens, mit nord⸗ östlichen Seiteng men (durch die Aemter Medingen, Bleckede, Lüneburg und Wiesen a. d. C). Zwischen diesen Kehmstrichen und der Elbmarsch befindet sich eine Reihe beträchtlicher Sand⸗ hügel, mit Lehmboden abwechselnd, an deren Fuße manche Brüche den Uebergang zur Marsch bilden.

Das Fürstenthum Göttingen⸗Grubenhagen bildet den gesammten füdlichen, durch das Herzogthum Braunschweig von dem Hauptkörper getrennten Theil der Provinz Hannover. Der allgemeine orographische Charakter dieses Gebietes ist der eines Huͤgellandes, das sich in seinen höchsten Punkten, im Harze und kn Kauffunger Walde, bis über 1900 Fuß erhebt.. Der Hauptfluß des Bezirkes, die Leine, durch ihre breite, mit frucht Faren Alluvionen erfüllte Thalweitung von größter Bedeutung für den Anbau des Bezirks, theilt diesen in ihrem geradlinigen, pon Süd nach Nord gerichteten Laufe, in zwei ziemlich gleiche Hälften, die auch in ihren Höhenverhältnissen große Aehnlich⸗ keiten bieten. Diese Aehnlichkeiten zeigen die beiden Hälften nicht nur in ihren äußeren, sondern auch in ihren geognostischen Bildungen. Bas Leinethal ist mit Keuper erfüllt, der sich auf beiden Seiten dem Muschelkalke anlegt und oft ziemlich hoch an den Bergen hinaufzieht. Der Muschelkalk bildet auf beiden Seiten einen breiten, die Leine in ihrem Laufe verfolgenden Gürtel, auf dessen Grenze sich dann auf, beiden Seiten, in breiter, den übrigen größten Theil des Fürstenthums erfüllen⸗ der Masse der bunte Sandstein ausdehnt, der im Nordosten durch einen langen Streifen der Zechsteinformation begrenzt, im Westen aber durch die Weser nur unterbrochen wird.

Im Leinethale oberhalb und unterhalb Göttingen haben reichsiche, aus dem Muschelkalk hervortretende Quellen mit

alkgehalt bedeutende Lager von Kalktuff abgelagert, enne ö ; 9 sich ausbreitet, welches man zur Torfgewinnung benutzt. Das

der namentlich bei Leeglern massenhaft gewonnen wird, um als treffliches Baumaterial und zum Mergeln der kalkarmen Felder besonders im Solling benutzt zu werden, und der da— durch für die Bodenkultur des Bezirks eine große Bedeutung

gewonnen hat.

Nässe, der aber hier durch die fast allenthalben günstigen Vor⸗ fluthsverhältnisse, durch offene Gräben oder durch Drainage leicht abzuhelfen und die auch schon größtentheils beseitigt ißst. Das Fürstenthum Osnabrück ist einer längeren Be⸗ sprechung unterworfen, welche den geographischen, geognosti⸗ schen und agronomischen Verhältnissen Genüge thut. Da der vorliegende Jahresbericht jedoch eine vorzugsweise land— wirthschaftliche Tendenz hat, so müssen wir uns auf das⸗ jenige beschränken, was sich insbesondere auf den Werth und die Beschaffenheit der Bodenkruste bezieht, die besonders agro⸗ nomischen Zwecken dient. Das Orninggebirge zeigt in Folge der Verwitterung des Kalksteines und des thonigen Sandsteines einen guten Waldboden. Von dem Orning zweigt sich nach Westen ein Höhenzug ab, der auf seiner westlichen Seite einen fruchtbaren Boden bietet, wie bei Dissen, Hilter, Rothenfelde, aber weiter westlich bei Laar und Glan⸗ dorf in den Sandboden der münsterschen Ebene übergeht. Von den Quellen des Uhlbachs, der Hase und Düte dehnt sich über 53 Riemsloh, Neuenkirchen, Wellingholzhausen, Borgloh, Holte, Achelriede und Bissendorf eine hügelige Landschaft aus, welche durch viele thonige und mergelige Abschwemmungen von den Höhen eine bedeutende Fruchtbarkeit erhalten hat. Der schwere Boden eignet sich zum Anbau aller Kulturpflanzen, namentlich des Flachses. Weiter nach Westen verflachen sich die Höhen immermehr, welche zum Theil gut bewaldet sind und einen ergiebigen Garten- und Feldbhoden zeigen. In der durch die Oesede und den Goldbach gebildeten Halbinsel sind die Hügel nur sparsam an ihren Abhängen bewaldet und auf den Höhen zeigt sich nur krüppliches Nadelbolz und Haidekraut, das anliegende Feld weist jedoch einen guten Ackerboden auf. Die beiden Ufer der Else zeichnen sich durch Fruchtbarkeit aus, welche sich auch über den Rand des anliegenden Flachlandes des Amtes Wittlage⸗Hunteburg, sowie über Backhausen, Lin—⸗ torf, Essen und Osterkoppeln erstreckt. Früher muß sich ein See in dem Werra., Esse- und Hasethal ausgebreitet haben, In diesem haben sich die fetten Abschwemmungen der Hügel abgelagert, wodurch die große Fruchtbarkeit des Amtes Grönen⸗ berg entstanden ist. Der Abfluß des Sees bei Gesmold oder Biesendorf ließ in seinem raschen Laufe diese Ablagerung im Osnabrücker Thale nicht zu, weshalb auch dort eine geringere Fruchtbarkeit herrscht. Das Becken von Osnabrück ist von einem Kranze von Muschelkalk und Keuperhügeln umgeben, deren Oberfläche durch Verwitterung und langjährigen Anba in einen mergeligen oder thonigen, nicht unergiebigen, ja selbst fruchtbaren Boden umgewandelt ist. Die Hase theilt sich in ihrem nördlichen Laufe in mehrere Arme und fließt durch ein sandig⸗lehmiges Gelände, welches durch die Anschwemmungen des Flusses zu einem ergiebigen Acker- und Wiesenlande ge⸗

worden ist. Ausgezeichnet ist durch Fruchtbarkeit die Gegend

und physikalischen Beschaffenheit nach der Gesteinsformation, gus deren Verwitterung er entstanden ist, und sind daher hier

böden vornämlich zu unterscheiden. Der erstere, vorherrschend

in den Aemtern Rheinhausen, Göttingen, t mit vorwiegendem Kalkgehalte, ist auf den Höhen n mit Kalksteingeröllen vermischt, in den Niederungen immer noch bindend, aber doch stellenweis ohne Steine,

bearbeitende Ackerkrume bildend. An den nördlichen Abhängen

der Kalksteinformation befinden sich oftmals Hungerquellen,

welche die Fruchtbarkeit und Beackerung des Bodens häufig beein. sehr schwierig wird. Nur diejenigen Theile, in welchen durch

Bach- und öluthrisse Gesteinschichten aufgeschlossen sind oder

trächtigen, zumal deren Ableitung durch offene Gräben oder Drains der Beschaffenheit des Untergrundes und des steilen Hanges wegen große Schwierigkeiten bietet. Der Boden des bunten Sand⸗ steins, vorherrschend in den Aemtern Münden, Uslar, Osterode, Gieboldehausen, Herzberg, vereinzelt auch in den Aemtern Göttingen und Rheinhausen, bildet eine aus den Verwitterungs⸗ produkten des Sandsteins bestehende Ackerkrume, die meisten theils sehr flach und sehr häufig vom Fels durchbrochen ist. Die für den Ackerboden günstigsten Mischungsverhältnisse zeigt der Alluvialboͤden in den Thälern der Leine und Rubme, der fast allenthalben Thon und Sand mit genügendem Kalkgehalte in glücklicher Mischung vereinigt. Da wo die Höhen, nament⸗

lich' der Kalksteinformation, die Thaler enger begrenzen sindet sich allerdings oftmals in Hungerquellen zu Tage

tretende

Northeim und Einbeck, mehr thonig,

eine durch den aus

den Höhen ausgewaschenen Kalksand milde, fruchtbare, leicht zu norddeutschen Tieflandes und größtentheils von einer mächtigen

Decke diluvialen Flugsandes und von ausgedehnten Torflägern

nach den beiden Hauptbildungen die Kalkstein- und Sandstein,! sich über Alfhausen und Ankum.

Dörfer Lippen und Berge haben einen magern Sandboden .

von Budbergen und Menslage, wo sich selbst Marschbildung zeigt. Abwärts von der Hase, auf dem rechten Ufer, stößt man auf das sandige Hügelland des Wittefeldes, worauf zwi⸗ schen Venne, Vörden, Hunteburg und Damme das große Moor

an den Rand des Moores stoßende Land von Venne, Vörden und Gehrde zeigt einen sandigen, aber ergiebigen Roggenboden. Auf dem linken Ufer der Hase dehnt sich bei Neuenkirchen eine meist Jura⸗Sandstein enthaltende Hügelgruppe aus, in welcher

Der Ackerboden richtet sich nach seiner Zusammensetzung der Heseper Berg der höchste ist. Die Umgebung dieses Hügels

ist magerer Roggenboden, welcher an Ergiebigkeit über Volt⸗ lage und Fürstenau zunimmt. Ergiebiger Roggenboden zieht Die nördlicher liegenden

der nur an dem Rande niedriger Erhebungen, an den Ufern der Bäche fruchtbarer wird.

Das Gebiet des Herzogthums Arenberg⸗Meppen und der Grafschaften Bentheim und Lingen ist ein Theil des

belegt, wodurch eine Erforschung der geognostischen Verhältnisse

wo Bodenerhebungen vorliegen, in denen feste Gesteine zu

Tage stehen oder leicht erschürft werden können, sind in geog—=

nostischer Hinsicht bekannt. Namentlich zwei Puntte sind in dieser Beziehung ins Auge zu fassen, nämlich das Gebiet zwi⸗ schen Rheine und Salzbergen und die Umgegend von Bentheim.

Rur einzelne Bodenerhebungen von geringer Ausdehnung hat dieses Gebiet aufzuweisen, welche als die letzten Ausläufer des in nordwestlicher Richtung streichenden Teutoburger Waldes

anzusehen sind. Ihre geognostische Zusammensetzung stellt ihre Zusammengehörigkeit mit jener Kette außer Zweifel.

Die geognostischen Verhältnisse des Herzogthums Arenberg— Meppen und der Grafschaften Bentheim und Lingen nehmen den größten Theil der Ausführungen in Anspruch. Wir müssen