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uns aber hier wieder auf diejenigen Mittheilungen beschränken, welche sich auf die agronomische Bedeutung dieses Gebietes beziehen. Hiernach sind die tertiären Bildungen wegen ihrer geringen Ausdehnung für die Landwirthschaft von untergeord⸗ neter Bedeutung. In dem Diluvium treten zunächst die un— eheuren Sandmassen hervor, sie setzen den landwirthschaftlichen zerbesserungen die größten Hindernisse entgegen, nur wo der Diluvialsand eine nicht zu trockene, aber auch nicht allzu feuchte Lage hat, ist er kultivirbar. In manchen Distrikten bildet er ausgedehnte Flächen von Sandwehen, welche, wo ausgeweht oder zu hoch aufgethürmt, nicht einmal der genügsamen Kiefer einen Standort bieten können. Angenehm sind dem Landwirthe die einzeln vorkommenden Lehmgebilde. Diese bieten ihm oft ein nicht undankbares Feld zur Kultivirung. Der darunter vorkommende, nur theilweise aufgeschlossene Lehmmergel mit 7 40 Prozent Kalk vermag die Kulturen des Lehmes und Sandes wesentlich zu d, . , daß seine räum⸗ siche Ausdehnung so überaus gering ist. ö ö Die i gl dile bieten dem Landwirthe häufig diesel ben Schwierigkeiten, als die Diluvial⸗Sandgebilde, da das Ma⸗ ferial oft wesentlich dasselbe ist und zum Theil nur, transportirtes, umgelagertes und ausgewaschenes Diluvium ist. „Die Ufer der norddeutschen Flüsse, sobald sie eine gewisse Höhe übersteigen, zeigen deshalb eine Unfruchtbarkeit bei ungünstigen Witterungs⸗ verhältnissen, wie man sie kaum erwarten sollte. Angenehm für bend Landmann sind nur die neueren und neuesten Alluvigl— gebilde, die Flußmarschen, welche aus den mehr thonigen Nie⸗ berschlägen der aus ihren Ufern getretenen Flüsse entstanden sind. In landwirthschaftlicher Beziehung ist derselbe von Wich⸗ tigkeit, wegen des außerordentlich großen Flächenraumes, den er' im vorliegenden Gebiete bedeckt, 20 pCt. oder der 5. Theil des ganzen Gebiets besteht aus Torf und Moor. . Das Moor scheidet sich in Hoch— und Leegmor (Niederungs⸗ moor). Gleichsam ein Mittelglied bildet das sogenannte Grünland; dasselbe findet sich in sehr großen Ebenen mit ge⸗

ringem Gefälle, durch welche die von dem anstehenden höheren

Terrain abfließenden Gewässer ihren langsamen Lauf genom⸗

men und dabei thonige und eisenhaltige Sinkstoffe abgesetzt

aben.

h In den Grünlandsflächen sind deshalb auch meistens aus⸗ gedehnte Lager von Rasenerz entstanden. Das Gebiet ist an ben bezeichneten Flächen dieser Art nicht arm, Für die Land⸗ wirthschaft sind die genannten Flächen wegen ihres guten Gras⸗ wuchses von Wichtigkꝛit.

Christian Erich Hermann von Meyer

(geb. zu Frankfurt a. M. 3. September 1801, gest. daselbst 2. April 1869).

Christian Erich Hermann von Meyer war der Sohn des durch sein Bibelwerk in weiteren Kreisen bekannten Dr. theol. et jur. Joh. Friedr. von Meyer, Syndieus Primarius, Gerichts- Schultheiß und Appellationsgerichts-Präsidenten (geb. 12. Sep⸗ tember 1772, Senator 1816, Schöffe und Syndikus 1821, älterer Bürgermeister 1825, 39, 43, 4 im Februar 1849) und Bruder des durch die Herausgabe des Corpus juris consoederationis Germaricae bekannten mecklenburgischen Legations-Raths Guido von Meyer. Hermann von Meyer widmete sich anfangs dem Handelsstande, trat dann in die Kassendienste des Deutschen Bundes über, wurde 1838 Kassen⸗Kontrolleur und in den letzten Jahren von dessen Bestehen Bundes⸗Kassirer. 1834 38 war er Mitglied der ständigen Bürger -⸗Repräsentation. Natur⸗ kunde beschäftigte frühzeitig seine Mußestunden, wobei er durch sein Zeichentalent unterstützt wurde. Seine ersten Mit⸗ theilungen in diesem Fache waren mehr reproduzirender, kom⸗ pilatorischer und notizenhafter Natur. Seit 1824 war er Mit⸗ arbeiter an Kastners Archiv für Naturlehre, später an Kastners Archiv für Chemie und Meteorologie durch mineralische, zoologische, paläontologische und meteorologische Abhandlungen, seit 1825 an Leonhards (später Leonhards und Bronns) Jahrbuche für Mineralogie ꝛe. durch mineralogische, geologische und paläonto- logische Abhandlungen und Briefe,; seit 1831 an den in Berlin erschienenen »Jahrbüchern für wissenschaftliche Kritik« durch Besprechung der geologischen und Paläontologischen Literatur. Im Jahre 1830 erschien sein erstes Buch die Uebersetzung von

des Grafen de Lackpeède »Alter der Natur und Geschichte

des Menschengeschlechts «, mit Vorrede und Anmerkungen

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(Frankfurt, Beönner), dann solgten 8323 ie Paläologica, zur . . , far, Schmerber). Eine Tabelle über die Geologie zur Vereinfachung derselben

eschichte der Erde und ihrer Geschöpfe« Fran

und zur naturgemäßen Klassifikation der Gesteinen erschien 1833

bei Schrag in Nürnberg. . .

Eine neue Periode seiner Thätigkeit, die spezialistische und selbständige, begann mit dem Jahre 1834, wo er als Supple⸗ ment zum ersten Bande des Museum Senekenbergianum die fofsilen Zähne und Knochen von Georgensgmünd in Bayern und ihre Ablagerung« beschrieb und abbildete (4. mit 14 Abbildun⸗ gen. Frankfurt, Sauerländer).

Rüstig auf der betretenen Bahn fortschreitend, ließ er 1840 bei Schwelzerbart in Stuttgart Beschreibungen und Darstellun⸗ gen »neuer Gattungen fossiler Krebse aus Gebilden vom bun— ten Sandstein bis in die Kreide folgen, gab 1844 in demselben Verlage das Foliowerk: »Beiträge zur Paläontologie Württem⸗ bergs, enthaltend die fossilen Wirbelthiere aus den Triasgebilden mit besonderer Rücksicht auf die Labyrinthodonten des Keupers« mit Prof. Plieninger heraus, und gründete endlich in den beiden folgenden Jahren zwei große Sammelwerke, 1845 näm⸗ lich das unter dem Titel: »Zur Fauna der Vorwelt« (Frank— furt, Schmerber. Fol) wovon die erste Abtheilung mit 12 Tafeln Abbildungen auch den Titel führt: »Fosstle Säuge— thiere, Vögel und Reptilien aus dem Molasse⸗Mergel von Seningen«, die zweite, seit 1847 erschienene, den Titel; »Die Saurier des Muͤschelkalks mit Rücksicht auf die Saurier aus Sandstein und Keuper«, die dritte: »Saurier aus dem Kupfer⸗ schiefer der Zechsteinformation«, mit 9. Tfln. 1856, die vierte: »Reptilien aus dem lithographischen Schiefer des Jura in Deutschland und Frankreich“, mit 21 Tfln., 1860. 1847 gründete er mit Hr. W. Duncker das Quartwerk; »Ea- sacontotzzraphica, Beiträge zur Petrefaktenkunde« (Cassel, 3h. Fischer, an dessen Herausgabe später noch andere Fachgenossen Theil nahmen. In der im November 1867 ausgegebenen ersten Lieferung des 17. Bandes dieses Werkes ist die letzte Arbeit H. v. M. s enthalten, eine Abhandlung über das Genus Mastodoͤn. In demselben Verlage erschien 1858 Meyers Folio— werk über Reptilien aus der Steinkohlenformation.

Ebenfalls im Jahre 1847 gab er mit Dr. W. Duncker bei Oehme u. Müller in Braunschweig die »Monographie der deutschen Waldenbildung« heraus (40 mit 21 Tafeln).

Außerdem betheiligte sich H. von Meyer an der Allge— meinen Enchklopädie von Ersch und Gruber durch wpaläo⸗ zoologische Artikel und den größeren Artikel Petrefaktenkunde,

an Ägaßiz Nomenclator z0010g. durch die fossilen Säuge⸗

thiere, Vögel und Reptilien, an Bronns »Geschichte der Na⸗ tur« durch systematische und nomenclatorische Bearbeitung der fossilen Saͤugethiere, Vögel und Reptilien. Größere Abhand- lungen von ihm erschienen in den Akten der Leopold-Carolin- Akademie, vom 15. Bande an; in des Grafen Münster Bei—⸗ trägen zur Petrefaktenkunde seit 1839, im Museum Sencken— bergianum ete.

Eine so fruchtbare Thätigkeit auf einem Gebiete, wo er bald als einer der ersten Forscher anerkannt werden mußte, blieb nicht ohne Beweise der Auszeichnung.

1841 übersandte die Fakultät zu Würzburg ihm das Ehren⸗

diplom eines Br. philos,, wegen seines Werkes über die Saurier

des Muschelkalks erhielt er 1847 die große Preismünze der Haarlemer Akademie der Wissenschaften, 1850 wurde er Mit— glied der niederländischen Akademie. Korrespondicendes Mit— glied der k. k. Akademie der Wissenschaften in Wien war er seit 1348, der k. zu München seit 1853, außerdem zählten fast alle naturwissenschaftlichen Vereine von Europa und Amerika H. v. M. zu ihrem Ehrenmitgliede.

Zumal die Auszeichnungen, welche Fachgenossen durch Nennung eines neugefun denen Naturkörpers nach dem Namen des Gefeierten beweisen, sind ihm reichlich zu Theil geworden. Nach ihm nannte von Säugethieren: Kaup ein Doreatherium, v. Tschudi einen Lagomys; von Reptilien: Graf Mün— ster einen Mastodonsaurus, Duncker einen Macrorhynchus, Graf Münster einen Pterodactylus, derselbe von Fischen einen Caturus, Agaßiz einen Lebius.

Die nach feinem Namen genannten wirbellosen Thiere sind zu zahlreich, als daß wir sie hier aufführen könnten.

Als eine von Fachgenossen ausgehende Auszeichnung kann auch wohl Meyers Wahl zum ersten Geschäftsführer der in Frankfurt a. M. abgehaltenen Versammlung deutscher Natur— forscher und Aerzte 1867 betrachtet werden, doch war seine Ge⸗ sundheit damals schon zu leidend, als daß er sich den mit die— sem Ehrenamt verbundenen Anstrengungen hätte unterziehen können. Er starb unverheirathet.

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die prrußischen Sta als · Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. La, Ecke der Wilhelms strase.

Anzeiger.

; 2 Aue Post⸗Anslalten des In- und Preußischeer

M 160.

Berlin, 12. Juli.

Se. Majestät der König haben Sich gestern Abend nach Bad Ems begeben.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den General-⸗Staatsanwalt, Wirklichen Geheimen Ober⸗ Justiz⸗Rath von Ingersleben, zum Vize⸗Präsidenten bei dem Ober Tribunal, und den Geheimen Ober-Justiz-⸗Rath und vortragenden Rath im Justiz⸗Ministerium, Wever hierselbst, zum General- Staatsanwalt bei dem Ober⸗Tribunal zu ernennen;

Dem seitherigen Regierungs Rath von Lebbin und dem seitherigen Landrath Steinmann hierselbst den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath mit dem Range eines Rathes drit⸗ ter Klasse zu verleihen, sowie den seitherigen Landrath Persius zum Geheimen Regierungs- und vortragenden Rathe im NMinisterium des Innern; und

Den vormaligen Landdrosten in Pinneberg, Adalbert

Heinrich Friedrich Graf von Bau issin in Stettin, den vormaligen Stadt ⸗Präsidenten zu Friedrichstadt, Ernst Johann Albrecht von Bertouch in Liegnitz, und den vormaligen Amtmann Wilhelm Groskopff in Frankfurt a. O., zu Regierungs⸗Räthen zu ernennen.

Norddeutscher Bund.

Dem Herrn Eugen Louis Alexander Bure ist Na— mens des Rorddeutschen Bundes das Exequatur als Kaiserlich französischer Konsul in Danzig ertheilt worden.

Allerhöchster Erlaß vom 9. Juni 1869, betreffend die Ver⸗ leihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung mehrerer Chausseen im Kreise Ohlau, Regierungsbezirk Breslau.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise Ohlau, im Regierungsbezirk Breslau, beabsichtigten Bau der Chausseen: I vom städtischen Pflaster bei Ohlau bis an die Ohlau⸗Delser Kreisgrenze bei Wilhelminenort, 2) vom städtischen Pflaster bei Wansen bis zur Ohlau-Strehlener Chaussee bei Gusten, Y von der Shlau-⸗Strehlener Chaussee bei Peltschütz bis Haltauf an der Breslau⸗Strehlener Chaussee genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreife Ohlau das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen

nrforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der

Chausseebau⸗ und ÜUnterhaltungsmateriglien, nach Maßgabe der für die Staatschausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaussecmäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Ehausseegeldes nach den Vestimmungen des für die Staatschausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, jnschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die zefreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusãätz ˖ lichen Vorschriften, wie diese Vestlmmungen auf den Staatschausseen bon Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Thausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1849 angehängten Bestim= mungen wegen der Chaussee-⸗Polizeibergehen auf die gedachten Straßen jur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 9. Juni 1869.

Wilhelm. v. d. Heydt. Graf von Itzenplitz. Graf zu Eulenburg.

An den Finanz ⸗Minister, den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Minister des Innern.

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Berlin, Montag den 12. Juli Abends

1869.

l Konzefsions⸗ und Bestätigungsurkunde, betreffend die

Anlage einer Eisenbahn von Hagen nach Brügge bei Lüdenscheid durch die Bergisch⸗Märkische Eisenbahngesellschaft ünd einen Nachtrag zum Statut der Letzteren. Vom 26. Juni 1869.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc.

Nachdem die Bergisch⸗Märktische Eisenbahngesellschaft in der Genergalversammlung ihrer Aktionäre vom 20. Februar 1869 den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Hagen nach Brügge bei Läüdenscheid nebst den erforderlichen Zweig⸗ und Anschlußbahnen beschlossen hat, wollen Wir der gedachten Gesellschaft zu dieser Erweiterung ihres Unternehmens unter den, in dem beigefügten (a, von uns hierdurch e , re. Statutnachtrage enthaltenen Bedingungen die landesherr⸗ liche Genehmigung hiermit ertheilen.

Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisen bahnunkernehmungen vom 3. November 1838 ergangenen Vorschriften, betreffend das Expropriationsrecht und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke, auf das in Rede stehende Unterneh—= men Anwendung finden soll.

Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die Gesetz-Samnilung zu veröffentlichen.

Urkundlich unter Unserer Pochsteigenhandigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 26. Juni 1869.

(L. S.) Wilhelm. ür den Handels⸗Minister: den . ? Kw ö 9w von Mühler. X. Nachtrag

zum Statut der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft.

§. 1. Nachdem der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft durch Geseß vom 25. März 1869 Seitens des Staates die von der vor—⸗ maligen CölnSoester Eisenbahngesellschaft zur Sicherung des Zu⸗ standekommens des von ihr projektirten Unternehmens bestellte und seit dem 15. September 1865 dem Staate verfallene Kaution ad 50 006 Thlr. nebst den inzwischen aufgelaufenen Zinsen mit Aus schluß von 0000 Thlr. zu Eigenthum überwiesen ist, wird in Ausführung des in der Generalversammlung der Aktionäre vom 20. Februar 1869 gefaßten Beschlusses, unter der Bedingung der Gewährung der Seitens der betheiligten Kreise und Gemeinden beschlossenen Beihülfe, das Unternehmen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft aus- gedehnt auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Hagen nach

rügge bei Lüdenscheid, sowie solcher Zweig⸗ und Anschlußbahnen, welche von der Gesellschafts-Deputation und der Königlichen Eisen bahn-Direktion als nützlich oder nothwendig zur Belebung des Verkehrs auf den Hauptlinien anerkannt werden und deren Ausführung vom Königlichen Handels⸗Ministerium genehmigt wird.

§. 2. Auf das neue Unternehmen finden die Statuten und sämmt. liche Statutnachträge der Bergisch⸗Märkischen Eisenbabngesellschaft, der Betriebs ⸗Ueberlassungs. Vertrag vom 23. August 1850 und seine Er- gänzungen, ferner der §. R des durch Gesetz vom 30. April 1856 ge⸗ nehmigten Vertrages über die Ruhr ⸗Sieg‚Eisenbahn, desgleichen die zwischen der Königlichen Staatsregierung und der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft bestehenden Vereinbarungen über die Militär- Post. und Telegraphenverwaltung und über die , der Be⸗ teiebsmittel für die Bergisch⸗Märkische und Nuhr ⸗Sieg ⸗Eisenbahn An— wendung.

Auch unterwirft sich die Bergisch⸗Märkische Eisenbahngesellschaft be⸗ züglich des neuen Unternehmens den Bestimmungen, welche von dem Bundeskanzler⸗Amt des Norddeutschen Bundes in Ansehung der Militär“, Post⸗ und Telegraphenverwaltung erlassen sind oder noch erlassen werden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Baumeister Blumberg zu Lengerich in Westfalen ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Baumeister ernannt und als solcher bei der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn ⸗Verwaltung zu Elberfeld angestellt worden.