1869 / 160 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Dem n n 24 Rudolph hierselbst ist unter dem 10. Juli ein Paten ; . auf zu Nähmiaschine für Lederhandschuhe in der durch Zeich⸗ nung und Beschreibung nachgewiesenen ganzen Zusammen⸗ setzung und ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

und für den

Das dem Fabrikanten Bruno Rudolph, früher in Limbach bei erer nr. unter dem 16. Oktober 1868 ertheilte

atent

5 eine Nähmaschine für Lederhandschuhe, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen ganzen Zusam⸗ mensetzung und ohne Jemand in der Anwendung bekann⸗ ter Theile zu beschränken,

ist aufgehoben. Justiz⸗Ministerium.

Allgemeine Verfügung vom 11. Juni 1869, = be— r hn die Aufbringung der durch die Feststellung verübter Verbrechen und Vergehen entstehenden uneinziehbaren Kosten,.

Im Gebiete der Strasprozeß⸗Ordnung vom 25. Juni 1867 sind Zweifel darüber entstanden, wem die durch die Mitwir⸗ kung der Polizeibehörden bei Feststellung verübter Verbrechen oder Vergehen entstandenen Kosten zur Last fallen.

Zur Beseitigung dieser Zweifel wird im Einverständnisse mit den Herren Ministern der Finanzen und des Innern und im Anschluͤsse an die im Geltungsbereiche der Verordnung vom 2. Januar 1849 bestehenden Vorschriften Folgendes bestimmt:

I) Die Kosten dersenigen Maßregeln, welche als Theile der Verhandlungen einer gerichtlichen Untersuchung oder Vorunter⸗ suchung, oder vor derselben auf Verlangen des Staatsanwalts, gleichviel ob in dem letzten Falle eine gerichtliche Untersuchung Dder Voruntersuchung folgt, von der Polizeibehörde vorgenom⸗ men werden, fallen deni Kriminalfonds zur Last. Dagegen sind die Kosten solcher Maßregeln, welche außerhalb dieser Fälle von der Polizeibehörde getroffen werden, als lediglich im Bereiche der Polizeiverwalkung entstanden anzusehen und von demjenigen zu tragen, welcher zur Zahlung der Kosten der Polizeiverwaltung verpflichtet ist. ̃

27) Demgemäß treffen, wenn eine Verhaftung durch die Po⸗ lizeibehörde auf Verlangen des Gerichts oder Staats-Anwalts erfolgt, die Haftkosten, vom Zeitpunkte der Verhaftung an, den Kriminalfonds, und zwar auch dann, wenn das Verlangen nicht besonders an die Polizeibehörde gerichtet, sondern in einem Steckbriefe enthalten ist. In den übrigen Fällen . die Verbindlichkeit des Kriminalfonds zur 1lebernahme dieser Kosten erst dann, wenn die von der Polizeibehörde festgenommenen Personen dem betreffenden Gericht zugeführt und von diesem in Haft genommen sind. .

3) In Bezug auf die Verbindlichkeit, Transportkosten zu tragen öder zu erstatten, bewendet es bis auf Weiteres bei den bisher in den einzelnen Landestheilen maßgebenden Bestim⸗ mungen.

Berlin, den 11. Juni 1869ꝰ9.

Der Justiz⸗Minister Leonhardt. An sämmtliche Gerichte und Beamte der Staats— Anwaltschaft im Geltungsbereiche der Strasprozeß⸗ Ordnung vom 25. Juni 1867.

Allgemeine Verfügung vom 18. Juni 1869, be- treffend die Stempelverwendung in Vormundschaftssachen, ins⸗ besondere zu Homologationsbeschlüssen.

Bei Verwendung der Stempel zu den nach Art. 458 des bürgerlichen Gesetzbuchs und Art. 16 ff. des Gesetzes über bas Verfahren bei Theilungen und gerichtlichen Verkäufen von Im⸗ mobilien vom 18. April 1855 erforderlichen Bestätigungen von Familienraths⸗Beschlüssen wird von den rheinischen Landgerichten nicht nach gleichen Grundsätzen verfahren. Es wird daher, im . nit mit dem Herrn Finanz -Minister, Folgendes

estimmt:

I) Die Urschrift des fraglichen Bestätigungsabschlusses ist nach §. 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 1816, als ein Internum der Gexichte, in allen Fällen stempelfrei.

2 Die Ausfertigung des Beschlusses ist nach §. 2 ibid. stempelpflichtig und nur insofern vom Stempel frei zu lassen, als derselbe in nicht stempelpflichtigen Vormundschaftssachen den Kuranden zur Last fallen würde. Hinsichtlich der Stem⸗ pelpflichtigkeit ist aber nicht das Gesetz über die Gebührenpflich⸗ tigkeit in Vormunbschaftssachen im Bezirk des Appellations⸗

bieten, ohne ihre

sondern der §. 30. des Stempelgesetzes vom 7. März 182 2

erlin, den 18. Juni 1869)9. : Der Justiz⸗Minister. eonhardt.

An die Gerichte im Bezirk des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln.

Verfügung vom 5. Juli 1869 die juristischen Prüfungen betreffend.

Mit Rücksicht auf das am 1. Januar kommenden Jahreb in Kraft tretende Gesetz über die juristischen Prüfungen vom 6. Mai 1869 an e nn, Seite 656 ff,) wird es sich , len, die jungen Justizbeamten, welche die erste Prüfung zurück gelegt haben, darauf hinzuweisen, daß die Ablegung der mitt. leren Prüfung nicht von ihnen gefordert, ihnen vielmehr nach gelassen werden wird, die große Staatsprüfung zurückzulegen, sobald sie die in dem gedachten Gesetze vorgeschriebenen Erfor— dernisse erfüllt haben.

Demgemäß erscheint es auch angemessen, ihnen die Gele genheit zu ihrer Ausbildung nach Maßgabe dieses Gesetzes zu Beschäftigung an die bisher vorgeschriebenen Stationen unbedingt zu binden.

Berlin, den 5. Juli 1869. .

Der Justiz⸗Minister. ö . 9d An sämmtliche Justizbehörden, mit Ausschluß derer in den Bezirken der Appellationsgerichte Cassel, Celle, Kiel, Wiesbaden und Frankfurt a. M.

Saupt⸗Verwaltung der Staats schulden.

Bekannt mach un g.

Bei der am J. d. Mts. öffentlich in Gegenwart eines Notatz bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden k der Niederschlesisch Märkischen Eisenbahn sind gezogen: ;

a) die im anliegenden (a. Verzeichniß aufgeführten 1030 Stüt Stammaktien à 100 Thlr.

p) 244 Stück Prioritätsobligationen Ser. J. 3 100 Thlr. 487 * ö 5 Ser. II. à 50 Thlr. ö y x Ser. IV. à 100 Thlr.

Die Nummern der Letzteren sind durch die Beilage unseret in Nr. 159 dieses Blattes veröffentlichten Bekanntmachung vom J. d. Mts. mitgetheilt.

Wir wiederholen hiermit, daß der Kapitalbetrag der 9 kündigten Stammaktien zugleich mit den Zinsen für dat 2. Semester d. J. vom 165. Dezember d. J. ab, der Kapital betrag der Prioritätsobligationen aber vom 3. Januar k.] ab, gegen Quittung und Rückgabe der Aktien und Obligationen und der dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren inscoupons übet die Zinsen vom 1. Januar t. J. ab nebst alons, bei de Haupttkasse der Niederschtes ischMärkischen Ei sen⸗ bahn hierselbst in den gewöhnlichen Geschäftsstunden zu er

eben ist.

; vlt in Rede stehenden Aktien und Obligationen werden auch bei den Stationskassen zu Breslau Frankfugt a. O. und Liegnitz eingelöst; es wird jedoch die Zeit, wah rend welcher die Einlöfung bei diesen Kassen bewirkt werden kann, von der Königlichen Direktion der Niederschlesisch Mär schen Eisenbahn noch besonders bekannt gemacht werden.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons wird von Kapitale gekürzt. Vom 1. Januar kf. J. hört die Ver— zinfung der Aktien und Obligationen auf.

Zugleich werden die früher ausgeloosten, auf der Anlage verzelchneten noch rückständigen Stammaktien und die in det Beilage der gedachten Bekanntmachung aufgeführten rückstän digen Obligationen wiederholt und mit dem Bemerlen au⸗ gerufen, daß ihre Verzinsung mit dem 31. Dezember des Jaht ihrer Verloosung aufgehört hat.

Berlin, den 8. Juli 1869.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

A. ‚. Ist der heutigen Nummer dieses Blattes beige füßl

Angekom men: Se, Excellenz der Staats. und Miniss für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Graf von Iten

plitz, von Carlsbad. ui bgere ist: Se. . der Staats ⸗Minister und Ministt e

des Königlichen Hauses, Freiherr von Schleinitz, na Trachenberg.

gerichtshofes zu Cöln vom 5. Juni 1863 (ergl. Artikel 21),

Der Ylinisterial Direktor von Philipsborn nach Gastin

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Die Schloß ⸗Telegraphenstation zu Hummelshayn, im Herzogthum Sachsen Altenburg, wird vom 15. d. Mts. ab, für die Dauer des Herzoglichen Hoflagers daselbst, auch für den Privatverkehr, und zwar mit beschränktem Tagesdienste, wieder eröffnet werden.

Halle a. S., den 10. Juli 1869.

Telegraphen Direktion.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 12. Juli. Se. Majestät der König sind, wie das -W. T. B.« aus Ems meldet, heute früh 8 Uhr im besten Wohlsein dort eingetroffen. Am Bahn⸗ hofe waren die Generalität, die Spitzen der Behörden und die Geistlichkeit zur Begrüßung anwesend. Die Stadt prangte im festlichen Schmuck. Se. Majestät wurden auf dem Wege vom Bahnhofe nach der Stadt überall auf das Herzlichste begrüßt.

Aus Norderney, 10. Juli, ist uns folgende Mittheilung zugegangen. .

Ihre , . Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin nebst Ihrer gesammten Familie sind am Vor—⸗ mittage des 9. d. Mts. in bestem Wohlsein auf Norderney an— kommen. Der Empfang Seitens der Bevölkerung und der

adegäste war ebenso ehrfurchtsvoll als herzlich; Abends war der ganze Ort zu Ehren der hohen Gäste illuminirt. Im Ge— folge Ihrer Königlichen Hoheiten befinden sich die Damen Gräfin Brühl und Gräfin Reventlow, der Hofmarschall Graf Eulenburg, der pers. Adjutant Hauptmann von Jasmund, Kammerjunker Graf Seckendorff, Leibarzt Dr. Wegner, Haupt⸗ mann von Dresky und Premier⸗Lieutenant O Danne.

Se. Majestät der König haben durch Allerhöchste Ordre vom 7. Juni d. J. dem Berliner Komite für die dies⸗ jährige Polar⸗-Expedition eine Beihülfe von 2000 Thalern zu bewilligen geruht.

Schleswig, 8. Juli. Die Nr. 25. des Amtsblatts ver— öffentlicht eine Bekanntmachung der Regierung, nach welcher die in der Eirkularverfügung vom 4. September 1820 enthal⸗ tene Bestimmung, die den auf dänischen Seminarien gebildeten Seminaristen völlige Reciprocität mit den auf schleswig -holstei⸗ nischen Semingrien gebildeten ertheilt, künftig nur auf diejeni⸗ gen Seminaristen Anwendung finden soll, welche vor dem Wie⸗ ner Friedensvertrag vom 30. Oktober 1864 ein dänisches Semi⸗ nar bezogen . aber erst nach dieser Zeit ihren Seminar⸗ kursus vollendet haben und nach vorgängiger Prüfung von dem dänischen Seminar entlassen wurden.

Hannover, 10. Juli. H. Z.) Der ständische Ver⸗ waltung sausschuß berieth heute zunächst über eine Anfrage des Ober⸗Präsidenten über den geeignetsten Zeitpunkt zur Ein—⸗ berufung des Provinziallandtags und beschloß, den Wunsch auszusprechen, den Provinziallandtag noch vor dem Zusammentritte des preußischen Landtages zu berufen.

Lauenburg. Ratzeburg, 9. Juli. Die Einberufung des ordentlichen Landta ges ist, wie die »Lauenb. Ztg.“ meldet, für den 12. d. Mts. erfolgt. Außer der Erledigung der gewöhnlichen laufenden Gegenstände wird die am 3. Mai auf- geschobene Wahl der Civil Mitglieder der Kreis ⸗Ersatz Kommission vor sich gehen; auch liegen Regierungs-Anträge vor wegen Ab⸗— kürzung der Verjährungsfrist nach dem preußischen Gesetze vom 5. Juli 1845, so wie wegen Abänderung der Juden -Eide nach dem preußischen Gesetze vom 15. März d. J. und wegen Aus⸗ stelung von Erbschaftszeugnissen.

Waldeck. Arolsen, 10. Juli. Die Nr. 22 des Reg. Bl. enthält eine Bekanntmachung des Königl. Ober⸗Bergamts ju Bonn, betreffend die Ausdehnung der Allgemeinen Berg— Polizei Ordnung vom 8. November 1867 auf die Fürsten⸗ thümer Waldeck und Pyrmont.

Oldenburg, 8. Juli. Heute, am Geburtstage S. Kgl.

oheit des Großherzogs, fand in der Kirche zu Rastede die onfirmation des Erbgroßherzogs Friedrich August, der im nächsten November sein 17. Jahr vollendet, statt. Die ge⸗ sammte Staatsdienerschaft und das Offizier ⸗Corps hiesiger Stadt

waren anwesend.

Mecklenburg. Schwerin, 10. Juli. (M. A. Prinz Heinrich IV. Reuß zu Ernstbrunn bei Wien ist auf der Durchreise nach dem Heiligen Damm gestern Morgen mit dem Zuge 117 Uhr hier eingetroffen und hat sich nach ab— irn ein Besuche bei dem Großherzoglichen Hofe in Raben⸗ einfeld am selbigen Tage Abends weiter nach dem Heiligen damm begeben, um dasesbst mit seiner Gemahlin, geborenen Prin zessin von Reuß. Greiz, und seinen Kindern einen längeren adeaufenthalt zu nehmen.

Die heute erschienene Nr. 55 des Regierungsblattes enthält zwei landesherrliche Verordnungen. Vermittelst der frsteren vom 29. v. M. werden die revidirte Gemeinde⸗-Ord⸗ hung für die Domanial⸗-Ortschaften und die revidirte Verord⸗ nung, betreffend das Armenwesen in den Großh. Domänen,

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publizirt, die letztere von demselben Datum betrifft die Bethei⸗ ligung der Gemeinden im Domanium an den Ortsschulen.

. achsen. Dresden, 11. Juli. Ihre Königliche Hoheit die Prinzesin Marig Anna, Gemahlin Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Georg, ist in der verflossenen Nacht, I0 Minuten vor 12 Uhr, von einem Prinzen glücklich entbun⸗ den worden. Das Besinden der Hohen Wöchnerin sowohl, als des neugebornen Prinzen ist den Umständen nach das er— wünschteste.

Hessen. Darmstadt, 10. Juli. Der in der Zweiten Kammer heute zur Berathung ausgesetzte Gesetzesentwurf über die Quartierleistung an die bewaffnete Macht im Frieden, nach welchem die betreffenden preußischen Bestimmungen eingeführt werden, ward ohne Diskussion angenommen. Der Gesetzent⸗ wurf über das Brückengeld und die Ueberfahrtsgebühren bei Mainz, Worms, Oppenheim, Gernsheim und Kostheim ward gleichfalls mit einer unwesentlichen Abänderung angenommen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 10. Juli. Se. Majestät der Kaiser ist am 9. d. M. in Ischl angekommen und dürfte morgen früh hier eintreffen.

Der Kaiser Ferdinand wird, wie die »Prag. Ztg.“ meldet, am 10. d. M. Ploschkowitz verlassen, um den weiteren Sommieraufenthalt in Reichstadt zu 2 Die Kaiserin Maria Anna wird am 12. d. M. in Reichstadt eintreffen.

Der Erzherzog Albrecht ist am 7. d. M. Abends in Olmütz angekommen. Am 8. d. M. ließ Se. K. Hoheit von der gesammten Infanterie der Garnison taktische Uebungen abhalten und wohnte Nachmittags einem Scheibenschießen bei. Am 9. d. M. rückte die ganze Garnison und das in Proßnitz und Umgebung liegende , , . zu einem großen Manöver aus. Die Abreise Sr. K. Hoheit nach Wien erfolgte am selben Tage Mittags und die Ankunft Abends.

er . Karl von Bayern ist am 8. d. zum mehrtägigen Aufenthalte in Salzburg eingetroffen. Der Prinz wurde am Bahnhofe von Ihrer Majestät der Kaiserin Karolina Augusta empfangen. .

Das gemeinsame Budget für 1870, welches den Delegationen vorgelegt wird, ist den Hauptziffern nach folgendes: Ministerium des Aeußern 4,100,000 Fl., Kriegs⸗Ministerium 78,100,000 Fl., Marine 7,600,000 Fl., Finanz ⸗Ministerium 1600000 Fl., Oberster Rechnungshof 100000 Fl., Extra⸗Ordi⸗ narium fuͤr Krieg und Marine 7,500,000 Fl., in Summa 99,000,000 Fl.

II. Juli. W. T. B.) Heute Mittag sind die del egationen des Reichsraths eröffnet worden. Polen waren nur einige anwesend. Der Reichskanzler Graf Beust machte die Mitthei⸗ lung, daß der Kaiser es sich vorbehalte, die Delegationen per⸗ sönlich zu begrüßen. Fürst Carlos Auersperg wurde hierauf zum Präsidenten, Hopfen zum Vizepräsidenten gewählt. Der Präsident entwickelte dann in längerer Rede die Wichtigkeit und die bewiesene Lebensfähigkeit des Delegations⸗Instituts. Der Reichskanzler legte den Voranschlag des Staatshaushaltsetats vor und stellle die Vorlegung eines Rothbuchs für die nächsten Tage in Aussicht.

Heute Nachmittag wurde die ungarische Delega⸗ tion eröffnet. Sämmtliche gemeinsame Minister waren an⸗ wesend; zum Präsidenten wurde Graf Majlath, zum Vizeprä⸗ sidenten der Deputirte Bitto gewählt. Der Sektionschef im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherr von Orczy, überreichte das gemeinsame Budget.

Pesth, 9. Juli. In der heutigen Sitzung des Unter⸗ hauses wurden die übrigen Paragraphen des Gesetzentwurfes über die Ausübung der richterlichen Gewalt in der Spezial⸗ debatte mit unwesentlichen Modifikationen angenommen. Der Gesetzentwurf und die Konzessionsurkunde über die Raab⸗ Grazer Bahnlinie wurden in der General⸗ und Spezialdebatte unverändert angenommen.

10. Juli. Die Sektionen des Unterhauses beschlossen, in die Berathung des Gesetzentwurfes über die Aufhebung der Prügelstrafe so lange nicht einzugehen, bis der Justiz⸗Minister einen vollständigen strafrechtlichen Kodez nebst Daten über die Prügelstrafe vorgelegt haben wird.

Triest, 9. Juli. Heute fand die Probefahrt der hier ge⸗ bauten griechischen Panzer⸗-Korvette »Olga« statt. Das Resultat war sehr günstig. Mit Leichtigkeit wurden 12 Knoten stünd⸗ lich zurückgelegt.

Belgien. Brüssel, 10. Juli. Das Protokoll, welches die Grundlagen der zwischen Frankreich und Belgien in der Eisenbahnfrage erzielten Verständigung enthält, ist nach einer aus Paris soeben hier eingegangenen Meldung dort heute von den beiderseitigen Bevollmächtigten unterzeichnet worden.

Großbritannien und Irland. London, 10. Juli. Gestern Nachmittag traf der Minister des Innern auf dem Schlosse Windsor bei Ihrer Majestät der Königin ein und