1869 / 162 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Abfahrt Ankunft Abfahrt Ankunft Abfahrt Ankunft

Cassel Göttingen *

Northeim 2

Kreiensen

1

V Nordstemmen Ankunft Abfahrt Hannover Ankunft

Göttingen Arenshausen Ankunft

Arenshausen Abfahrt Göttingen Ankunft

Northeim Abfahrt. . . . Herzberg Ankunft

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Uelzen Abfahrt Ankunft

Abfahrt Harburg Ankunft

Lüneburg *

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Celle Abfahrt Hannover Ankunft

Lüneburg Abfahrt Hohnstorf Ankunft...

Hohnstorf Abfahrt Lüneburg Ankunft

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2828

PD. Auf der Strecke Ca dnnn e,,

ug Nr. (25. 93. . ; Zug 3 M. 6 s M. S830 M. 737 111 * 744 1220 Nm. 816 183 * 819 29 847 312 885 342 987 622 10 2 10Nm. 1040 138 *

35.

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324 Rm. 354 * Strecke Arenghatgsen Gs ttingen.

Zug Nr. 28. 81s M. 1225 Nm. 850 * 1288 * G. Strecke Northeim -Herzberg.

ug N . Zug 30 Nm.

420 * Strecke . Northeim.

Nr. 27. ( ; 1215 Nm. 15

J. Strecke Hannover Harburg. 49. 25.

7358 M. S6 8

77.

110 M. 40 1219 Nm. H 1021 * 16 4

613 768 M. 1118 * x 931 * 122 Nm.

K. Strecke Harburg⸗Hannover. Zug Nr. 24. 30. 34. 740 M. 1020 M. 840 * 117 ö S485 * 1112 * 943 * 1168 *

115 * 15 1210 * 221 Nm. Strecke Lüneburg -⸗Hohnstorf. l 30. 53.) 25. 50 M. 1120 M. ö ; Y 1146 *

orf⸗Lüneburg.

34. (36. 27.) 135 Nm. 220 *

2 70 . 77 332 *

2)

92. 20)

245 Nm. 454 *

27 3 3

446

N. Strecke 8 ,,

Rheine Osnabrück

Minden ö Abfahrt Hannover Ankunft ; Abfahrt Braunschweig Ankunft 731

Strecke 4

Minden

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Hannover Abfahrt

ordstemmen Hildesheim

Lehrte

Ankunft Hannover

annover Abfahrt ehrte x

ildesheim ordstemmen Ankunft

Hannover * Das Weite

habenden Fahrpläne. Hannover, den 11. Juni 1869.

3. 17.) 3.

442 M. k . 93 * 921 * ö

*

Nm. 18 Nm. ö 340 * 1130 . 7 520 * 219 Nm. 382 * 76 A.

733 M. .

6185 *

(38. 42.) 420 Nm.

. 1140 M. 13 Nm. 111 132 135 2 0 223 311 316 3485

43. 740 A. 818 *

34. 640 A. 718 *

34. 820 A. 928 »

43. 545 Nm. 640 Ab.

37.

Nm.

A.

Y

7555 *

42. Nm.

47. bio A. S381

1041 * Ankunft.

43. 610 A. 736 744 818 818 845 885 8

10 o 10 6 1045

wr , r d

(23. 41.) 1120 A.

Ankunft.

46. 680 A.

S830 * S585 * 1026 * Ankunft

2338 Nm. 78 A. J. 730 *

18

13. 1322 Nm. 248 * 4385 485 646

nnover Minden ⸗Rheine.

16. 940 M. l45 Nm. 1210 Nm. 250 * 1240 * 35 x 35 x 418 * 430 * 620 A.

728 *

12. 80 M. 86 * 10

2

14.

Y

118 Nm.

Zug Nr. 25. 31. . 535 M. 1230 Nm.

y 107 M. 1

722 * 1140 * 158 *

118 * 228 * 221 *

Lehrte ⸗Hildesheim -⸗Nordstemm en Han nover. Zug Nr. WB. A2. 32. 738 M. 921 M. 910 * 1010 * S380 * 1228 * 946 * 1249 * 1040 * 138 Nm.

Königliche Eisenbahn Direktion.

20. 38 M. 454 * 710 A. 922 * 935 * 1148 *

Ankunft.

37. 135 Nm. 318 * 332 *

411 *

34. 221 Nm. 245 * 425 * 448 *

936 A. Y 980

19. 233 Nm. 688 A.

1084 *

45. 43. 4110 Nm. S654. 5 103 521 * 1051 Ankunft. 1121

126

40. 8. 520 Rm. 11240. 1150 *

1048 * 2 Sgr. käuflich zu

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Königlich Preußischer

Alle Post-Anstalten des In- un

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Preußischen Staats Anzeigers Behren⸗Straße Nr. La, Ear der wiihelms straße.

Anzeiger.

Berlin, Mittwoch den 14. Juli Abends

1869.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem General⸗Major à la suite der Armee, außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Großher⸗ . oldenburgischen und Herzoglich braunschweigischen Hofe,

rinzen Gustav zu . und n, den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub zu verleihen.

Berlin, 14. Juli.

Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Karl von Preußen ist nach Schlangenbad abgereist.

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung, betreffend die Benennung der innerhalb des preußischen Jadegebiets in der Gründung begriffenen Stadt, u deren Bezirk der Kriegshafen an der Jade gehört.

e. Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst gerut der innerhalb des preußischen Jadegebiets in der Grün— d

ung begriffenen Stadt, zu deren Bezirk der Kriegshafen an er Jade gehört, durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. Mai d. J. den Namen »Wilhelmshaven« beizulegen. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen.

Gesetz, betreffend die Einführung von Telegraphen-⸗Freimarken. Vom 16. Mai 1869.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c) verordnen im Ramen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu— stimmung des Bundesrathes und des Reichstages was folgt:

. 1. Die Bundes Telegraphenverwaltung ist ermächtigt, Frei⸗ marken zur Frankirung telegraphischer Depeschen anfertigen und durch die Telegraphenstationen verkaufen zu lassen.

Die Telegraphen-⸗Freimarken sind zu demselben Betrage zu ver- kaufen, welcher durch den Frankostempel bezeichnet ist.

Die weiteren Anordnungen wegen Benutzung der Telegraphen— Freimarken werden von der Bundes⸗Telegraphenverwaltung im ad= ministrativen Wege getroffen.

§. 2. Wer unächte Telegraphen Freimarken anfertigt oder ächte Telegraphen ⸗Freimarken verfaͤlscht, wer wissentlich von falschen oder verfaͤlschten Telegraphen ⸗Freimarken Gebrauch macht, sowie wer Telegraphen-⸗Feeinarken nach ihrer Entwerthung zur Frankirung einer telegraphischen Depesche benutzt, hat dieselbe Strafe verwirkt, welche in den Bundes- oder Landesgesetzen gegen denjenigen festgesetzt ist, welcher sich einer dieser Handlungen in Beziehung auf Postfreimarken schuldig macht. .

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Bundes-⸗Insiegel.

Gegeben Schloß Babelsberg, den 16. Mai 1869.

(L. S) Wilhelm.

Gr. v. Bismarck ⸗Schönhausen.

Allerhöchster Erlaß vom 29. Mai 1869, betreffend die Ver⸗ leihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Ehaussee im Kreise Jerichow. J., Regierungsbezirks Magdeburg, von Ziesar über Post Brücke. Glienicke, Puff. Mühle Grüningen bis zur Kreisgrenze in der glichtung auf die Stadt Brandenburg. Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen 6 den Bau einer Chaussee im Kreise Jerichow 1, Regierungsbezirks Magdeburg, von Ziesar über Post Brücke, Glienicke, Puff. Mühle, Grüningen bis ur Kreisgrenze in der Richtung auf, die Stadt Brandenburg genehmigt abe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Jerichow J. das propriationẽ-· recht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau / und Unterhaltungsmate ˖ rialien, nach Maßgabe der für die Staatschausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem vorgenannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemãßigen

Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staatschausseen jedesmal gelten⸗ den Chausseegeld- Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Er hebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staatschausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Thausseegeld Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee ⸗Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwartige . ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu ringen. Schloß Babelsberg, den 29. Mai 1869.

Wilhelm. Frhr. von der Heydt. Graf von Itzenplitz.

An den Finanz Minister und den Minister für Handel, Gewerbe

und öffentliche Arbeiten.

. wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis- bligationen des J. Jerichowschen Kreises im Betrage von 22000 Thlrn. Vom 29. Mai 1869.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen z6.

Nachdem von den Kreisständen des J. Jerichowschen Kreises im , ,, . Magdeburg auf dem Kreistage vom 10. Dezember 1 beschlossen worden, die zur Ausführung des vom Kreise über- nommenenen chausseemäßigen Ausbaues der Straße von Ziesar über Post - Brücke, Glienicke, Puff ⸗Mühle, Grüningen bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf die Stadt Brandenburg erforder- lichen Geldmittel, welche aus den bereits emittirten Anleihen von 165,500 Thalern und 18500 Thalern, genehmigt durch die Privilegien vom 17. Mai 1858 G. S. S. B38) und 5. August 18583 (6. S. S. 537) nicht gedeckt werden können, im Wege einer ferneren Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zivecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons ver- sehene, Sestens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem an⸗ genommenen Betrage von 22000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner etwas 3 erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 18335 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 22,006 Thalern, in Buchstaben;

Zwei und man ig Tausend Thalern,«

welche in einer Emission in Apoints zu 100 Thalern nach dem anliegenden () Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis- steuer mit vier und einem halben Prozent jährlich zu ver- zinsen, und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folge- ordnung jährlich vom 1. April 1872 ab, innerhalb eines Zeit- raums von 365 Jahren nach dem genehmigten Amortisationsplane zu tilgen sind, durch , Privilegium Unsere landes herr⸗ liche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. re

Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Nechte Dritter ertheilen und wodurch für die ye der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistun Seitens de Staats nicht über- nommen wird, ist durch die Geseß Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. . . .

Urkundlich unter Unserer mm,, Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. ̃

Gegeben Schloß Bäbelsberg, den 28. Mai 18669.

L. S) WilhelUm.

Frh. von der Heydt. Graf von Itzenplitz. Graf zu Eulenburg.

A. Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Wag deburg. Obligation des L Jerichowschen Kreises. III. Emission. ö K über Einbundert Thaler Preußisch Courant. Auf Grund des unterm genehmigten Kreistags beschluffes vom 10. Dezember 1866 wegen Aufnahme einer ferneren

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